Zahnärztliche Assistenz No. 2, 2023
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OEMUS MEDIA AG · Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig · No. 2/2023 · Leipzig, 29. November 2023
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Neuigkeiten
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GEHT’S NOCH?!
Beleidigung und Schmähung per WhatsApp
Das Bundesarbeitsgericht ermöglicht Arbeitgebern
fristlose Kündigungen bei beleidigender ChatKommunikation. In einem aktuellen Urteil betont
das Gericht, dass Vertraulichkeit im Chat nicht
automatisch gegeben ist. ECOVIS-Experte
Gunnar Roloff erklärt die Hintergründe.
Sylvia Gabel setzt sich seit Langem leidenschaftlich
für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung
ein. In ihrem Statement betont sie die Rolle des
VMF als engagierte Gewerkschaft im medizinischen
Bereich. Der VMF kämpft für Arbeitnehmerrechte,
bessere Arbeitsbedingungen und unterstützt solidarische Aktionen.
› Mehr auf S. 29
WISSEN AUFPOLIERT
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Willkommen im
mittleren Management!
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PraxishygIene
Zwischen Stress und Gestaltungsfreiheit im mittleren Praxismanagement: Mark Peters wirft einen Blick
Marija Krauß, erfahrene Praxistrainerin, beleuchtet im Artikel
„Praxishygiene 2023“ die Bedeutung von regelmäßigen HygieneCheck-ups. Von qualifizierten Mitarbeitern über digitale Lösungen bis
hin zu nachhaltigen Praxisansätzen gibt sie einen praxisnahen Einblick.
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die Balance zwischen administrativen Aufgaben und den Freiheiten
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KURZ & KNACKIG
No. 2/2023 · 29. November 2023
HAUPTSTADT-ELEGANZ GEWINNT den ZWP Designpreis 2023
DESIGNPREIS
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Gewinnerpraxis 2023
Mehr zur
Jurysitzung
MUNDGESUNDHEIT
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Redaktion
Nicole Männel
n.maennel@oemus-media.de
Anzeigendisposition
Lysann Reichardt
l.reichardt@oemus-media.de
Erscheinungsweise
Zahnärztliche Assistenz
erscheint 2023 mit 2 Ausgaben
Luisa Sagawe
l.sagawe@oemus-media.de
Art Direction
Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn
a.jahn@oemus-media.de
Druckerei
Dierichs Druck+Media GmbH
Frankfurter Straße 168
34121 Kassel, Deutschland
Verleger
Torsten R. Oemus
Anzeigenverkauf/Verkaufsleitung
Stefan Thieme
s.thieme@oemus-media.de
Verlagsleitung
Ingolf Döbbecke
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
Projektmanagement/Vertrieb
Simon Guse
s.guse@oemus-media.de
Chefredaktion
Katja Kupfer
kupfer@oemus-media.de
Produktionsleitung
Gernot Meyer
meyer@oemus-media.de
Konzept/Layout/Satz
Pia Krah
p.krah@oemus-media.de
Timon Leidenheimer
t.leidenheimer@oemus-media.de
Lektorat
Marion Herner
Ann-Katrin Paulick
Verlags- und Urheberrecht
Zahnärztliche Assistenz ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen
Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt
besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung
als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in
Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann
keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die
Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und
Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in
jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig.
Editorische Notiz
Verlag
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig
Deutschland
Tel.: +49 341 48474-0
kontakt@oemus-media.de
www.oemus.com
ZWP spezial 9/23
E-Paper lesen
ist Sache des ganzen Teams
Zum Tag der Zahngesundheit am 25. September machte
der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) darauf
aufmerksam, dass die Mundgesundheit in Deutschland
auch davon abhängt, wie gut die Zahnmedizinischen
Fachangestellten (ZFA) aus- und fortgebildet sind.
Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im VMF, erklärt dazu:
„Bei Mundgesundheit denken viele zuerst an Prophylaxe. Sie umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung von
Zahnkrankheiten wie Karies und Parodontitis. Dazu
gehören regelmäßiges Zähneputzen, professionelle
Zahnreinigungen in der zahnärztlichen Praxis und
eine gesunde Ernährung. Die professionellen Reinigungen sollten von weitergebildeten Zahnmedizinischen
Fachangestellten erbracht werden, weil diese Kollegen
über spezielle Kompetenzen verfügen, die sie sich
zusätzlich zu ihrer dreijährigen Ausbildung erworben haben.“
Sylvia Gabel weist zudem darauf hin, dass ebenso
die aus- und auf anderen Gebieten fortgebildeten
sowie die auszubildenden ZFA – im Rahmen der Behandlungsassistenz, des Praxis- und des Hygiene-
Impressum
Infos und
Anmeldung
PROPHYLAXE
managements – einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass
das Team der zahnärztlichen Praxis gut funktioniert und den
Patienten eine sichere Versorgung bieten kann.
„In diesem Jahr haben wir beim Tag der Zahngesundheit besonders die vulnerablen Patientengruppen im Blick. Die zahnmedizinische Betreuung von Kindern, älteren Menschen, Schwangeren, Menschen mit chronischen Krankheiten oder mit Handicap
bedarf besonderer Empathie und Zuwendung. Diese Menschen
haben häufig ein erhöhtes Risiko für Zahnerkrankungen. Sie benötigen spezielle Maßnahmen der Prophylaxe und regelmäßige
zahnärztliche Betreuung durch das ganze Team. Nur so können
wir die Mundgesundheit aufrechterhalten und Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen reduzieren. Dafür ist es wichtig,
dass alle im Team die Möglichkeit und Zeit haben, sich auch auf
diesem Gebiet weiterzubilden.“
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2022
in Deutschland insgesamt 215.162 Zahnmedizinische Fachangestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand: 30. Juni
2022). Fünf Jahre zuvor – am 30. Juni 2017 – waren es 202.768.
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Wir meinen ALLE
Wir lieben unser Lesepublikum und das, was wir tun – daher verzichtet die Zahnärztliche Assistenz auf gendergerechte Sprache. Denn
Fakt ist: Girls dominieren das Berufsfeld! In unseren Artikeln schließen wir euch alle ein, ob Zahnmedizinische Fachangestellte oder
Zahnmedizinischer Fachangestellter, Praxismanagerin oder Praxismanager, Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker. Nur zugunsten des Leseflusses und der Verständlichkeit verzichten wir auf die
gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und
divers – denn was wirklich zählt, sind die Menschen!
Euer Redaktionsteam
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3, 2, 1 ... tadaa! Das Geheimnis ist gelüftet: Die schönste Zahnarztpraxis Deutschlands 2023 heißt white cocoon. In einem engen Rennen um den begehrten Titel
konnte die Berliner Praxis von Dr. Jasmin Urich an 51 weiteren Praxen vorbeiziehen und mit ihrem edlen Minimalismus, einem ausgezeichneten Farb-, Formund Materialmix und einem konsequent umgesetzten Nachhaltigkeitsanliegen die
Jury vollends überzeugen. Wir gratulieren Dr. Jasmin Urich und ihrem Architekten
Adrian Bleschke zu ihrer erfolgreichen Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb!
Gleichzeitig möchten wir uns bei allen Praxen, Dentaldepots und Architekturbüros
für ihr Mitmachen und das uns entgegengebrachte Vertrauen herzlich bedanken – der Wettbewerb lebt von der Individualität der Einsendungen, von Ihren
Ideen, Umsetzungen und dem besonderen Engagement, das Sie als Praxisinhaber
für Ihre Praxis aufbringen!
Alle Informationen zur Gewinnerpraxis 2023, zu weiteren ausgewählten Praxen, die es auf die Shortlist 2023 geschafft haben, sowie eine Übersicht über alle
Teilnehmer finden sich in der Ausgabe 9/23 des ZWP spezial. Außerdem dient das
Heft mit Interviews, Beiträgen gelungener Praxisausgestaltungen und Industrieangeboten als Anregung für die eigenen vier Praxiswände. Lassen Sie sich inspirieren und machen Sie mit beim ZWP Designpreis 2024! Wie einfach die Teilnahme
ist, erfahren Sie auf www.designpreis.org.
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KURZ & KNACKIG 27
No. 2/2023 · 29. November 2023
ALLES AUF Gehaltserhöhung und Ausbildungsprämien trotz Unzufriedenheit
PROPHYLAXE ZFA-TARIFVERHANDLUNGEN
Das neue PJ ist da!
FACHJOURNAL
Das aktuelle Prophylaxe Journal – Ausgabe 5/23 – wird
sich erneut intensiv mit verschiedenen interessanten
Aspekten der Zahn- und Mundraumgesundheit beschäftigen, beginnend mit der Bedeutung des „WIR“
in Bezug auf die Zusammenarbeit der verschiedenen
zahnmedizinischen Vereinigungen und Gesellschaften
wie auch in der Praxis, wo Teamarbeit und Patientenbeziehung im Mittelpunkt stehen.
AUSBILDUNG
Die ZFA-Mitglieder des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. (VMF)
haben das Tarifangebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der AAZ
in fünf Bundesländern angenommen. Ab dem 1. Oktober 2023 steigt
die monatliche tarifliche Vergütung in der ersten Tätigkeitsgruppe
um 147 Euro brutto, was einen Bruttostundenlohn von 14,01 Euro für
Berufsanfänger bedeutet.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2024. Im
ersten Jahr erhalten Auszubildende 965 Euro monatlich, im zweiten 1.045 Euro und im dritten 1.130 Euro. Die Verträge
laufen bis zum 31. Dezember 2024.
VMF-Präsidentin Hannelore König betont, dass
das Ergebnis als Mindeststandard zu verstehen ist.
Sie empfiehlt, neben tariflichen Leistungen auch
weitere steuer- oder abgabenreduzierte Zuwendungen im Gespräch mit dem Arbeitgeber anzusprechen. Sylvia Gabel, ZFA-Referatsleiterin im
VMF, ermutigt dazu, auch die anderen Tätigkeitsgruppen zu berücksichtigen. Der Tarifvertrag sieht
Zuschläge zwischen 7,5 und 30 Prozent zur Grundvergütung vor, insbesondere die TG II bei vertiefenden Qualifizierungen.
Die Verhandlungsführung zeigt sich unzufrieden, da
die Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit
2022 den Beruf ZFA neben Pflegefachkräften an die
Spitze setzte. Laut einer VMF-Umfrage haben 39 Prozent der teilnehmenden ZFA in den letzten zwölf Monaten über einen Ausstieg nachgedacht, wobei die geringe
Entlohnung als Hauptgrund identifiziert wird.
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Verband medizinischer Fachberufe e.V.
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MUNDKREBS.
FRÜHERKENNUNG
RETTET LEBEN
PJ 5/23
E-Paper lesen
Ein Fokus liegt in diesem Heft zudem auf der Präsentation modernster Techniken im Biofilmmanagement,
wobei Prof. Dr. Walter Clemens besonders auf das neuerliche Pulver-Wasser-Strahlgemisch eingeht, im Sinne
der Entfernung von Plaque und Zahnstein sowie einem
ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung der Mundgesundheit. Ein weiteres Schlüsselthema wird die Verbindung zwischen gingivalen und parodontalen Veränderungen und Schilddrüsenerkrankungen sein. Es
werden die neuesten Erkenntnisse und klinischen Ansätze zur Identifizierung und Behandlung von oralen
Symptomen bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen von Prof. Dr. Peter Cichon und ZÄ Laura Gentges
besprochen.
Die Prävention von Mundhöhlenkrebs ist auch ein
Thema, das uns alle angeht. Sabine Hiemer stellt Methoden zur Früherkennung und Prävention von Mundhöhlenkrebs vor, um das Leben ihrer Patienten zu
schützen, und es wird eine wegweisende Studie zur
Verwendung von Probiotika in der Behandlung von
Gingivitis und Parodontitis vorgestellt – ein Forschungsbericht von Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, welcher
aufschlussreiche Erkenntnisse über den Einfluss der
Mundflora auf die Parodontalgesundheit zeigt. Lassen
Sie sich von all diesen renommierten Experten inspirieren, um Ihr Wissen und Ihre Praxis auf den neuesten Stand zu bringen. Es erwartet Sie eine fesselnde
und lehrreiche Lektüre.
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GEHTʼS NOCH?!
No. 2/2023 · 29. November 2023
Kopftuchverbot im Job
Chance für richterliche Klärung nicht genutzt
Das höchste deutsche Arbeitsgericht war angerufen worden, darüber zu befinden,
ob die Frage nach dem Tragen eines islamischen Kopftuches bei der Besetzung der Stelle
einer Erzieherin eine unzulässige Benachteiligung darstellt.
Text:
Detlef Kerber
I
n „Hijab-Kopftuch in der (Zahn-)Arztpraxis?“
stellte ich den Lesern eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
vor, nach der Kopftuchverbote am Arbeitsplatz
unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt
wurden. Dabei hatten wir auf eine Terminankündigung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom
30. März 2023 hingewiesen. Das höchste deutsche
Arbeitsgericht war angerufen worden, darüber zu
befinden, ob die Frage nach dem Tragen eines islamischen Kopftuches bei der Besetzung der Stelle
einer Erzieherin in einer städtischen Kindertagesstätte eine unzulässige Benachteiligung wegen der
Religion darstellt und der Arbeitgeber nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deshalb eine Entschädigung zahlen muss.
Die Fachwelt hatte dabei die Erwartung gehegt,
dass das BAG eine grundsätzliche dogmatische
Linie für den vom EuGH geforderten Abwägungsvorgang unter Einbezug der Rechtsprechung auch
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entwickeln
werde, die auch für Arzt- und Zahnarztpraxen Geltung beanspruchen würde.
Keine Entscheidung
des BAG ergangen
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Zu dieser Klärung ist es allerdings nicht gekommen. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem BAG am 30. März 2023 in dem Verfahren 8 AZR 126/22 wurde aufgehoben. Die Revi-
sion wurde zurückgenommen. Es bleibt damit bei
der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG)
Hessen vom 15. November 2021 – 7 Sa 1341/19. Danach
hat die beklagte Stadt der klagenden Sozialpädagogin eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Bruttomonatsgehältern nach dem AGG zu zahlen.
Das LAG Hessen hatte ausgeführt, auch wenn
beim zukünftigen Arbeitgeber eine Neutralitätsanordnung bestehe, nach der jede Bekundung einer
Religion oder Weltanschauung, insbesondere das
Zeigen und Tragen von Kleidungsstücken mit religiöser Symbolik, verboten sei, liege zumindest eine
mittelbare Diskriminierung wegen der Religion vor,
wenn danach eine Stellenbesetzung unterbleibe.
Eine solche Neutralitätsanordnung sei nur dann
gerechtfertigt, wenn sie einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers diene. Dieser habe zu belegen, dass eine hinreichend konkrete Gefahr der
Beeinträchtigung des Ziels der Neutralität bestehe,
wie beispielsweise die Gefahr konkreter Unruhe
innerhalb des Unternehmens oder die konkrete
Gefahr von Ertragseinbußen.
In einem ähnlichen Sachverhalt hatte das BAG
über das Berliner Neutralitätsgesetz entschieden.
Einer Muslimin wurden 5.129 Euro Entschädigung
wegen Diskriminierung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des
Landes Berlin eingestellt worden war (BAG, Urteil
vom 27. August 2020 – 8 AZR 62/19).
Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde
hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 1 BvR
1661/21).
Rechtslage für private
Arbeitgeber noch nicht
abschließend entschieden
Zumindest für den Bereich öffentlicher Arbeitgeber dürfte damit eine gewisse Ruhe eingekehrt
sein. Im privaten Arbeitsrecht, also gerade auch für
Arzt- und Zahnarztpraxen, ist das letzte Wort aber
noch nicht gesprochen. Denn hierbei sind auch
europarechtliche Vorgaben zu beachten. So betont
der EuGH grundsätzlich die unternehmerische
Freiheit, die in Art. 16 der EU-Grundrechtecharta
ausdrücklich gewährleistet ist. Diese kann im Einzelfall auch die Freiheit einschließen, die Beschäftigten anzuweisen, das Kopftuch abzunehmen.
lennmed Newsletter 04/2023
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No. 2/2023 · 29. November 2023
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Sicher.
Sauber.
ALPRO.
GEHTʼS NOCH?! 29
Der Schutz der vertraulichen Kommunikation gilt nicht immer. Arbeitgeber
können Mitarbeitern fristlos kündigen, wenn diese sich in privaten Chatgruppen
beleidigend, rassistisch oder sexistisch über Arbeitskollegen oder Vorgesetzte
äußern und die Chats öffentlich werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht
mit seinem Urteil am 24. August 2023 klargestellt.
Der Fall
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Die Revision des Arbeitgebers hatte Erfolg. Das
BAG hob am 24. August 2023 (2 AZR 17/23) das Urteil der Vorinstanz auf und verwies es zur erneuten
Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurück.
Als Begründung gab das BAG an, dass das Landesarbeitsgericht fälschlicherweise angenommen hat,
dass der Kläger hinsichtlich der von ihm vorgenommenen Äußerungen berechtigt Vertraulichkeit
erwarten durfte. „Das Bundesarbeitsgericht hat erklärt, dass eine solche Vertraulichkeitserwartung
nicht immer berechtigt ist“, sagt Ecovis-Experte
Gunnar Roloff. Ob eine Vertraulichkeit zu erwarten
ist, hängt nicht nur von der Größe und der personellen Zusammensetzung einer Chatgruppe ab,
sondern auch vom Inhalt der ausgetauschten Nachrichten. „Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb so
ho
Die Entscheidung
des Bundesarbeitsgerichts
©
Der Arbeitnehmer war Mitglied einer seit mehreren Jahren bestehenden Chatgruppe
mit sieben befreundeten und
teilweise sogar verwandten Kollegen. Nachdem der Arbeitgeber
zufällig von Äußerungen des Arbeitnehmers innerhalb dieses Chats
erfahren hatte, die unter anderem
gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen beleidigend und menschenverachtend waren, kündigte er das
Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Das Bundesarbeitsgericht (BAG)
musste daraufhin entscheiden, ob sich Arbeitnehmer auf eine Vertraulichkeit ihrer
Kommunikation berufen können, wenn sie
sich innerhalb einer privaten Chatgruppe
in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt anstachelnder Weise über
Vorgesetzte und andere Beschäftigte äußern.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht gab drei Mitgliedern der Chatgruppe
recht und ihren Kündigungsschutzklagen statt. Zur
Begründung führten die Gerichte an, dass die Kläger hinsichtlich ihrer vorgeworfenen Äußerungen
eine Vertraulichkeit erwarten durften. Ein Kündigungsgrund sei deshalb nicht gegeben. Dagegen
legte der Arbeitgeber Revision beim BAG ein.
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entschieden, weil es im vorliegenden Fall um beleidigende und
menschenverachtende Äußerungen
über Betriebsangehörige ging“, erklärt Roloff. Das BAG verlangt, dass die
Arbeitnehmer in der Chatgruppe darlegen,
warum sie berechtigt erwarten konnten, dass
kein Gruppenmitglied den Inhalt der ChatNachrichten an Dritte weitergibt.
Das sollten
Arbeitgeber beachten
„Vor dem Hintergrund der Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts dürfen Arbeitgeber auch vermeintlich vertrauliche Nachrichten von Arbeitnehmern zur Begründung einer Kündigung heranziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn die
Nachrichten einen beleidigenden Inhalt haben“,
fasst Roloff zusammen. „Trotzdem sollten Arbeitgeber jede Kündigung im Vorfeld genau überlegen
und prüfen, um späteren Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden.“
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NACHGEBOHRT
No. 2/2023 · 29. November 2023
MUNDPROPAGANDA
Für was gibt es eigentlich
Gewerkschaften?
Wofür steht der VMF?
Statement:
Sylvia Gabel
E
s scheint, dass du dich für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung einsetzen möchtest. Das
ist ein wichtiges Anliegen, dem viele Menschen
weltweit zustimmen. Schon einmal vom VMF gehört?
Für unsere Berufe gibt es den Verband medizinischer
Fachberufe e.V. Die Gewerkschaft Verband medizinischer Fachberufe (VMF) ist eine Fachgewerkschaft, die
die Interessen der Beschäftigten im medizinischen Bereich vertritt. Ihre Aufgaben und Ziele sind:
Arbeitnehmervertretung
Die Gewerkschaft setzt sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten ein, insbesondere in Tarifverhandlungen. Sie verhandelt mit den Arbeitgebern über
Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsbedingungen und
andere arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
Sozialpolitische Interessenvertretung
Der VMF engagiert sich auch auf politischer Ebene
für die Belange der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Er setzt sich für eine bessere Finanzierung des
Gesundheitssystems ein, fordert bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Personalausstattung.
Beratung und Unterstützung
Die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern individuelle Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen
Fragen, wie zum Beispiel bei der Durchsetzung von
Rechten oder bei Problemen am Arbeitsplatz.
Weiterbildung und Qualifizierung
Der VMF fördert die berufliche Weiterbildung und
Qualifizierung seiner Mitglieder. Er setzt sich für gute
Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein und bietet
selbst Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Solidarität
Die Gewerkschaft fördert den Zusammenhalt unter
den Beschäftigten und organisiert Solidaritätsaktionen,
zum Beispiel Proteste oder Streiks, um für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu kämpfen.
Die Gewerkschaft Verband medizinischer Fachberufe
verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Lebensbedingungen
der Beschäftigten im medizinischen Bereich zu verbessern, gerechte Tarifverträge abzuschließen und eine
starke Interessenvertretung für ihre Mitglieder zu sein.
Solidarität ist
wichtiger denn je,
aus verschiedenen
Gründen
Erstens leben wir in einer globalisierten Welt, in der
unsere Handlungen und Entscheidungen Auswirkungen auf Menschen in anderen Teilen der Welt haben
können. Solidarität hilft uns, uns bewusst zu werden,
dass wir alle miteinander verbunden sind und dass
unser Wohlstand und unser Glück nicht auf Kosten anderer gehen sollten. Durch Solidarität können wir uns
für gerechtere globale Strukturen einsetzen und dazu
beitragen, dass alle Menschen Zugang zu den grundlegenden Ressourcen und Rechten haben.
Zweitens sind wir mit Herausforderungen wie dem
Klimawandel und der Flüchtlingskrise konfrontiert, die
solidarisches Handeln erfordern. Der Klimawandel betrifft uns alle, unabhängig von unserem Standort oder
unserem Einkommen. Solidarität bedeutet, dass wir uns
bewusst machen, dass wir alle Verantwortung tragen,
unseren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu
leisten. Solidarität hilft uns, Vorurteile abzubauen und
unsere Verantwortung als globale Gemeinschaft anzuerkennen.
Drittens sind Solidarität und Zusammenhalt auch in
unserer lokalen Gemeinschaft wichtig, insbesondere in
Zeiten der Unsicherheit und des sozialen Wandels. Solidarität bedeutet, dass wir uns um unsere Nachbarn
kümmern, Menschen in Not unterstützen und uns für
eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Solidarität stärkt
den sozialen Zusammenhalt und schafft ein Gefühl der
Zugehörigkeit und des Vertrauens in unserer Gemeinschaft.
Insgesamt ist Solidarität wichtig, um eine gerechtere
und nachhaltigere Welt zu schaffen. Indem wir uns
für Solidarität einsetzen, können wir die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen und eine bessere Zukunft für uns
alle schaffen.
Hier sind einige Möglichkeiten, wie du vorgehen
kannst:
Protestieren
Du kannst dich mit Kollegen und gleichgesinnten
Menschen zusammenschließen, um für deine Rechte
und Forderungen zu demonstrieren. Demonstrationen, Streiks und andere Formen des Protests können
Aufmerksamkeit erregen und Druck auf Arbeitgeber
und Regierungen ausüben. Wir haben protestiert! Insgesamt vier Mal in Berlin …
Online
geht’s weiter im Text.
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No. 2/2023 · 29. November 2023
Gender Dentistry
Herausforderungen und Chancen einer geschlechtsspezifischen Versorgung und Prophylaxe
Wie in anderen Fachgebieten rücken auch in der Zahnmedizin medizinisch relevante Unterschiede zwischen
Frauen und Männern zusehends in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die sogenannte „Gender Dentistry“
konzentriert sich auf die geschlechtsspezifische Prävalenz von Erkrankungen wie Karies und Parodontitis.
Frauen neigen zu Karies,
Männer zu Parodontitis
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Obwohl Frauen im Allgemeinen zahngesünder leben, mehr auf die
Mundhygiene achten und regelmäßiger Kontrolltermine wahrnehmen, sind sie epidemiologischen Daten zufolge häufiger und früher
von Karies und Zahnverlust betroffen als Männer.1 - 3 Eine ursächliche
Rolle für die höhere Karies-Prävalenz bei Frauen spielen offenbar
hormonelle Konstellationen, denen sie in bestimmten Lebensphasen
ausgesetzt sind. Da sich im Zahnfleisch besonders viele Rezeptoren für
die weiblichen Geschlechtshormone Östrogen und Progesteron befinden, wirken sich endokrine Prozesse demnach auch auf Mundraum
und Zähne von Frauen aus. Männer hingegen weisen eine signifikant
höhere Parodontitis-Quote auf,1 - 3 womöglich weil sie der Mundgesundheit und -hygiene häufig weniger Bedeutung beimessen.4 Da
Männer statistisch gesehen öfter rauchen und mehr Alkohol konsumieren,5 summieren sich bei ihnen überdies in vielen Fällen die Risikofaktoren für Parodontitis.
Evidenzbasierte Empfehlung
für Mundspülungen mit
antibakterieller Wirkung
Da es bei der Mundhygiene bei beiden Geschlechtern noch immer
Defizite gibt,6 besteht die Aufgabe der Zahnarztpraxis nicht zuletzt
darin, evidenzbasierte Empfehlungen zu einem effizienten mechanischen und chemischen Biofilmmanagement abzugeben. Leitlinien bestätigen den Zusatznutzen einer 3-fach-Prophylaxe, zu der neben dem
Zähneputzen und der Reinigung der Interdentalräume mittels geeigneter Hilfsmittel wie Interdentalbürsten oder Zahnseide der Gebrauch
einer Mundspülung mit antibakterieller Wirkung gehört.7, 8 Die besten
Ergebnisse lassen sich demnach außer durch Chlorhexidin mit Produkten erzielen, die ätherische Öle enthalten.10 LISTERINE® überzeugt
durch eine einzigartige Formulierung, die bis zu vier ätherische Öle
kombiniert. Durch diese spezielle Zusammensetzung eignet sich das
Produkt auch für die Langzeitanwendung, ohne dass Verfärbungen
der Zähne zu erwarten sind10 oder die Mundflora aus dem Gleichgewicht gerät.9 Die Wirksamkeit von Mundspülungen mit ätherischen
Ölen wurde dabei in mehr als 30 Langzeitstudien untersucht. Zwei
klinische Studien aus 2022 bestätigen ihren Zusatznutzen zur mechanischen Reinigung:
• Die zum Zähneputzen zusätzliche Anwendung einer Mundspülung
mit ätherischen Ölen führt zu einer 4,6-mal höheren interproximalen Plaque-Prävention im Vergleich zu Zahnseide.* 10
• Das ergänzende Spülen (zusätzlich zu Zähneputzen und Zahnseide)
führt zu 28,4 Prozent mehr interproximaler Plaque-Reduktion im
Vergleich zur Reinigung mit der Kombination aus Zahnbürste und
Zahnseide.** 11
Bürsten
Interdentalreinigung
* Anhaltende Plaque-Prävention über dem Zahnfleischrand bei kontinuierlicher, zweimal täglicher
Anwendung über zwölf Wochen nach professioneller
Zahnreinigung. Die Anwendung von Zahnseide wurde
von einem Dentalhygieniker durchgeführt.
** Anhaltende Plaque-Reduzierung über dem Zahnfleischrand bei Anwendung nach Anweisung für zwölf
Wochen nach einer Zahnreinigung. Die Anwendung
von Zahnseide wurde unter Aufsicht durchgeführt.
Verwenden Sie LISTERINE® in Ergänzung zur mechanischen Reinigung (3-fach-Prophylaxe).
Quellen
Dieser Beitrag basiert auf den Angaben der Hersteller und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
Mundspülung
mit antibakterieller Wirkung
[8] =>
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SHOP IT LIKE ITʼS HOT
No. 2/2023 · 29. November 2023
Prävention
von
EXKLUSIVES
Netzwerk für ZFAs MUNDHÖHLENKREBS
Verbinden, Lernen und Wachsen mit dem ZFA-Zirkel.
Der ZFA-Zirkel: Das qualifizierte Netzwerk für Zahnmedizinisches Fachpersonal. Jetzt aktiv mitgestalten und regelmäßig live treffen, um sich
auszutauschen, zu motivieren und voneinander zu lernen. Neben kontinuierlichen „UP-Dates“ gehören Soft Skills wie Wertschätzung, Selbstwertschätzung sowie ein eigenverantwortlicher Umgang zu den Themen, die im ZFA-Zirkel geteilt werden, zum Fokus des Zirkels.
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Wissens- und Erfahrungsaustausch
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Teambildung und Motivation
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BeVigilant OraFusion Schnelltest überzeugt in der Anwendung.
Als erster Point-of-Care-Test seiner Art ergänzt der BeVigilant
OraFusion Test von Vigilant Biosciences Inc. die Möglichkeiten
der Früherkennung von Mundhöhlenkrebs um einen Schnelltest. Seit diesem Jahr sind der OraFusion Test und das KI-Auswertungsgerät über den zahnmedizinischen Spezialanbieter Zantomed (www.zantomed.de) in Deutschland und in
Österreich erhältlich. Zu den ersten Anwenderinnen
in Deutschland gehört die Dentalhygienikerin Sabine
Hiemer (Dresden). Sie hat mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Prävention von Mundhöhlenkrebs
und führte dazu eine Befragung durch. Das
Risiko der Mundhöhlenkrebserkrankung
erhöht sich mit zunehmendem Alter und
die Ergebnisse der 17 Teilnehmenden
belegen diese Tendenz. Sabiene Hiemer berichtet von hilfreichen Ergebnissen für die Vorsorge und
der positiven Resonanz ihrer
Patienten. Der BeVigilant
OraFusion Test motiviert
zu jährlichen Tests und Lebensstilanpassungen. Dabei
überzeugt die Einfachheit und
Sichtbarkeit der Resultate.
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Vigilant Biosciences Inc.
Tel.: +1 954 4871740
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Mit den neuen GUM SOFT-PICKS PRO von SUNSTAR GUM®.
Durch den stetigen Austausch sowie die gegenseitige Unterstützung eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für dein persönliches und berufliches Wachstum.
In Zeiten der Digitalisierung stehen uns zwar vermehrt Onlinemedien
zur Verfügung, doch wenn wir Emotionen transportieren, Eindrücke
festigen oder Ideen umsetzen wollen, brauchen wir lebendige, kreative und offene Menschen, die sich von Angesicht zu Angesicht austauschen. Der ZFA-Zirkel ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie ein
Netzwerk unter Kollegen in der Zahnmedizin dazu beitragen kann, den
Berufsalltag zu bereichern und zu verbessern. Das Netzwerk zeigt aber
auch, dass ein Zirkel von Gleichgesinnten sehr wertvoll für die individuelle und kollektive Entwicklung in der Zahnmedizin sein kann. Es
unterstreicht außerdem die Bedeutung der Wertschätzung von ZFA in
der Praxis, bietet eine Plattform für die Lösung gemeinsamer Herausforderungen und fördert die Leidenschaft für den Beruf. Ein berufliches und persönliches Netzwerk ist Gold wert!
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von SUNSTAR GUM® ist eine neue Generation an Interdentalbürsten
entstanden: Dank überlegener Reinigung, mehr Beweglichkeit sowie einem ultraweichen Gefühl hebt das neue Produkt (verfügbar in
den Größen S, M und L) die Effektivität der Interdentalreinigung auf
ein neues Level. Mithilfe modernster Technologie konnte die Anzahl
der Filamente und Filament-Reihen nahezu verdoppelt werden. Die
so entstandene einzigartig dichte Schicht der beweglichen, ultraweichen und biegsamen thermoplastischen Elastomer-Filamente reinigt eine größere Oberfläche und passt sich perfekt der jeweiligen
Form der Interdentalräume an. Vertiefungen fixieren die Filamente
an der Oberfläche, die eine flexible Drehung bei größtmöglicher Stabilität ermöglicht. Die Kombination aus Komfort und Wirksamkeit
überzeugt sowohl Anwender als auch Dentalhygieniker.1, 2
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Diese Beiträge basieren auf den Angaben der Hersteller und spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. Weitere Produkte auf www.zwp-online.info/produkte
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ADVERTORIAL 33
No. 2/2023 · 29. November 2023
ALLES FÜR DIE
PERFEKTE ENDO
Die zahnerhaltende, endodontische Therapie ist in vielen Praxen längst Alltag. Hierfür braucht dein Team professionelle Werkzeuge
sowie Medikamente und Materialien für die anschließende Versorgung. Alles dafür Notwendige findest du bei minilu.de.
I
n der Regel läuft eine Endodontie-Behandlung nach
einem genau festgelegten Schema ab – bei der maschinellen Aufbereitung ebenso wie bei der manuellen. In beiden Fällen wird zunächst ein Zugang zur Pulpa
angelegt. Dies erfolgt mit Diamantinstrumenten oder
solchen aus einem geeigneten Hartmetall. Zur besseren
Identifikation der Wurzelkanaleingänge empfehle ich
neben den entsprechenden Endo-Instrumenten mit kleinem Durchmesser auch eine Lupenbrille. Anschließend
erfolgt die Messung der Wurzellänge – entweder per elektrischer Längenmessung oder via Röntgendiagnostik.
In der eigentlichen Aufbereitung wird der gesamte
Kanal bis zum Apex erweitert und der infizierte Inhalt
entfernt. Dabei wird die Form des Wurzelkanals definiert, die später entscheidend für einen dichten Verschluss ist. Für die manuelle Wurzelkanalaufbereitung
reicht die Palette der Endo-Handinstrumente von K-Bohrern über K-Feilen bis hin zu Hedström-Feilen. Neben
den traditionellen Stahlinstrumenten haben sich im
Laufe der Jahre auch Instrumente aus Nickel-Titan, genannt NiTi, im deutschen Markt etabliert.
Für die inzwischen gängigere maschinelle Aufbereitung ist das Feilenangebot bei den einzelnen Herstellern
vielfältig: Es gibt rotierende Systeme ebenso wie reziproke.
Bei modernen Endo-Geräten erfolgen Behandlung
und Steuerung inzwischen mithilfe von App-Unterstützung.
Sämtliche gängigen Endo-Instrumente sind nach
ISO-Normen kategorisiert, je nach Länge und Durchmesser. Eine eindeutige Farbzuordnung hilft bei der
Auswahl.
Nach der eigentlichen Aufbereitung wird der Wurzelkanal gespült, um Dentinspäne und Reste des Pulpagewebes abzutranspor tieren und Keime bestmöglich
zu reduzieren. Hierfür sollte eine spezielle Spüllösung
verwendet werden, die durch Ultraschall aktiviert wird.
Anschließend muss der Wurzelkanal absolut dicht gefüllt werden, um Komplikationen wie Eindringen von
Keimen o. Ä. zu vermeiden. Dafür nutzt man am besten
Guttaperchaspitzen, die an die ISO-Norm des EndoInstruments angepasst sind. Die passende Größe lässt
sich leicht an der entsprechenden Farbcodierung erkennen.
Alle Materialien für sämtliche Arbeitsschritte der EndoBehandlung inklusive der Medikamente sowie weitere
Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte erhältst du in
meinem Shop unter minilu.de.
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Dieser Beitrag basiert auf den Angaben der Hersteller
und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
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UPCOMING
No. 2/2023 · 29. November 2023
HANDS-ON WORKSHOP
„BLUTKONZENTRATE
BLUTKONZENTRATE““
Wie entnehme ich Patienten Blut und wie bereite ich es in der Praxis auf? Praxisteams können sich in Workshops der Society for Blood
Concentrates and Biomaterials e.V. (SBCB) um Prof. Dr. Dr. Dr. Shahram Ghanaati/Frankfurt am Main fit machen im Umgang mit Blutkonzentraten.
Blutkonzentrate rücken in der Regenerativen und Allgemeinen Zahnheilkunde
immer stärker in den Fokus. Ebenso wächst auch das Interesse am Thema. Blutkonzentrate werden aus patienteneigenem peripheren Blut hergestellt. Dieses
bioaktive autologe System optimiert durch die Unterstützung der patienteneigenen Regeneration z. B. den Erfolg dentaler Implantate.
Genauso bedeutend ist der Einsatz von Eigenblutkonzentraten in der Parodontologie, wenn es z. B. darum
geht, den Erhalt des Zahnes regenerativ zu unterstützen.
Umso wichtiger ist es demzufolge für Praxisteams, die
Abläufe bis hin zur erfolgreichen Herstellung von Blutkonzentraten zu kennen und vor allem praktisch zu üben.
Die Kurse finden in Kooperation mit der SBCB im
Rahmen verschiedener Kongresse statt, u. a. in Unna,
Trier, Frankfurt am Main, Warnemünde, Wiesbaden,
Hamburg, Konstanz und Baden-Baden. Sie sind jedoch
auch separat buchbar.
Mehr Infos
gibt’s hier!
PROPHYLAXE 2.0 IM NORDEN
ERFOLGREICHER
MUNDHYGIENETAG
Mit einem vielfältigen Programm aus wissenschaftlichen Vorträgen, Seminaren und Table Clinics punktete die Veranstaltung
unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Stefan Zimmer/Witten in der Hansestadt Hamburg bei zahlreichen Praxisteams.
schem Wissen u. a. zu den Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung stand hier vor allem ein praktischer Übungsteil im
Vordergrund, bei dem die einzelnen Schritte intensiv trainiert
wurden.
Im Anschluss hatten die Teilnehmenden bei den beliebten
Table Clinics ausgiebig Gelegenheit, verschiedene Spezialthemen aus den Bereichen Prophylaxe und Parodontologie
mit ausgewiesenen Experten zu diskutieren und einen Blick
über den eigenen Tellerrand zu werfen. Hier ging es u. a. um
Taschenanästhesie ohne Einstiche, Möglichkeiten zur verbesserten Plaquekontrolle, neue Therapielösungen für schmerzempfindliche Zähne und bei Fluorose sowie die richtige Auswahl von Zahnpasten für die unterschiedlichen Bedürfnisse
der Patienten.
Einen gelungenen Abschluss fand der erste Kongresstag mit
dem Get-together in der Industrieausstellung, wo alle Beteiligten den Abend im kollegialen Erfahrungsaustausch und mit
anregenden Gesprächen entspannt ausklingen lassen konnten.
Der Samstag stand dann ganz im Zeichen des hochkarätigen Vortragsprogramms unter der wissenschaftlichen Leitung
von Prof. Dr. Stefan Zimmer/Witten, der nach feierlicher Kongresseröffnung über Zahnbürsten und Zahnpasten als „TopTeam“ der häuslichen Prophylaxe sprach und deren essenzielle Bedeutung unterstrich. Welche Rolle Mundspüllösungen
in der Prophylaxe und in der Therapie dentaler Erkrankungen spielen, zeigte anschließend Prof. Dr. Nicole B. Arweiler/
Marburg.
Nach einer Diskussionsrunde und dem Besuch der begleitenden Industrieausstellung widmete sich Prof. Dr. Yvonne
Jockel-Schneider, M.Sc./Würzburg in ihrem Vortrag der Frage,
wie Therapie und Prävention parodontaler und periimplantärer Entzündungen durch gezielte Ernährungslenkung
und den Einsatz von Probiotika aussehen können. Im folgenden Vortrag lieferte Prof. Dr. Thorsten M. Auschill/Marburg
Antworten auf die entscheidenden W-Fragen – Was? Wann?
Wie? – im Hinblick auf die Antibiotikatherapie von Patienten
in der PA-Behandlung und gab so ein umfassendes Update.
Warum gute Mundhygiene oftmals nicht ausreicht und es
trotzdem zu Parodontitis kommt, beleuchtete Prof. Dr. Gregor
Petersilka/Würzburg im Anschluss …
Save the Date!
Der MUNDHYGIENETAG ist am 8. und
9. November 2024 in Düsseldorf zu Gast!
Online geht’s
weiter im Text.
Hier gibt’s mehr
Infos.
© lotnom – stock.aobe.com
Kaum ein Bereich der Zahnmedizin ist kontinuierlich mit
so vielen Neuerungen konfrontiert wie die häusliche Mundhygiene. Bei all den verschiedenen Zahnpasten, Zahnbürsten
und Helfern mit neuen Wirkversprechen fällt es insbesondere
Patienten schwer, den Überblick zu behalten. Sie sind auf die
kompetente Beratung durch die Zahnarztpraxis ihres Vertrauens angewiesen. In diesem Kontext bot der MUNDHYGIENETAG am 6. und 7. Oktober 2023 wissenschaftlich fundierte
und zugleich praxisrelevante Antworten auf zahlreiche Fragestellungen und beleuchtete auch das kontrovers diskutierte
Thema Fluoride in Mundhygieneprodukten.
Zunächst startete der Pre-Congress am Freitag mit zwei
Team-Seminaren. Im Kurs „Qualitätsmanagement“ gab Christoph Jäger/Stadthagen einen Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, vermittelte Grundlagen zum
Aufbau eines einfachen QM-Systems und erläuterte auch
rechtliche Tücken. Im parallel laufenden Kurs „Venenpunktion“ unter der Leitung von Dr. Torsten Conrad/Bingen konnten sich Praxisteams mit der Thematik Blutentnahme und
Herstellung von Blutkonzentraten fit machen. Neben theoreti-
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UPCOMING 35
No. 2/2023 · 29. November 2023
Fit in Hygiene, QM und Dokumentation –
UPDATE-REIHE 2023/24
23/24
die gesetzlichen Grundlagen nach § 30 Abs. 3
Heilberufe-Kammergesetz in Verbindung mit
der Berufsordnung und den DSGVO-Vorschriften eine wichtige Rolle.
Die Kurse dauern acht (Hygiene und QM)
bzw. vier Stunden (Dokumentation) und finden wie gewohnt bundesweit im Rahmen
der Veranstaltungen der OEMUS MEDIA AG
in Unna, Trier, Mainz, Warnemünde, Leipzig,
Konstanz, Hamburg, Essen, München, Wiesbaden und Baden-Baden statt. Besondere Gruppenangebote machen die Teilnahme ganzer
Praxisteams außerordentlich attraktiv.
h – stoc
k . aobe
.com
Tipps für den beruflichen Alltag praxisorientiert interpretiert. Das Update „Hygiene in der
Zahnarztpraxis“ ist daher auch in besonderer
Weise geeignet, das Praxisteam auf dem aktuellsten Stand rund um das Thema Praxishygiene zu halten.
Das Seminar Qualitätsmanagement wurde
erneut inhaltlich überarbeitet und weiter
strukturell angepasst. Die aktuelle Version
beinhaltet jetzt zusätzlich den Programmpunkt Datenschutz, der zuvor separat gebucht
werden musste und bietet so einen deutlichen
Mehrwert.
Richtige und rechtssichere Dokumentation
ist wichtig. Trotz dieses Bedeutungsgewinns
wird sie in der täglichen Praxis oft noch immer falsch oder aus Zeitgründen nur oberflächlich vorgenommen. Das führt zu finanziellen Einbußen oder hat mitunter auch
rechtliche Konsequenzen z. B. in Haftungsfragen. In dem vierstündigen Seminar mit
Iris Wälter-Bergob geht es inhaltlich u. a. um
die Bedeutung der Dokumentation in der
vertragszahnärztlichen Praxis, insbesondere
im Arzthaftungsprozess. Hier spielen speziell
a L uk a s
Praxisorganisatorische Aspekte wie Hygiene,
Qualitätsmanagement und Dokumentation
sind neben den zahnmedizinisch-fachlichen
Herausforderungen entscheidend für den Erfolg in der täglichen Praxis. Regelmäßige Fortbildung für das gesamte Praxisteam ist essenziell notwendig, um auch hier immer wieder
auf veränderte Bedingungen und neue Herausforderungen reagieren zu können. Die
„Update-Reihe“ mit Iris Wälter-Bergob und
Christoph Jäger bietet hierfür ideale Voraussetzungen.
Auf Wunsch vieler Teilnehmenden wurde das
Update „Hygiene in der Zahnarztpraxis“ neu
in das Programm aufgenommen und ersetzt
seit 2022 das bisherige Seminar zur Hygienebeauftragten. Der neue eintägige Kurs vertieft bereits vorhandenes Wissen, gibt erweiterte Perspektiven für die relevanten Bereiche
und informiert jeweils aktuell über Entwicklungen und Veränderungen. So werden unter
anderem auch maßgebliche Änderungen aus
dem Infektionsschutzgesetz und der neuen
Medizinprodukte-Betreiber verordnung
(MPBetreibV) erläutert und mit praktischen
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Das neue PAR-UPT-Modul in CGM Z1.PRO
Endlich gehören Honorarverluste bei der
Parodontitis-Behandlung der Vergangenheit an:
Mit dem neuen in CGM Z1.PRO integrierten PAR-UPT-Modul halten Praxisteams spielend
alle Vorgaben ein, die der Gesetzgeber in der PAR-Richtlinie definiert hat.
Der Präventionskongress der DGPZM findet am 19. und 20.
April 2024 im Radisson Blu Hotel Frankfurt am Main statt. Interessierte können sich per E-Mail an event@oemus-media.de
bereits vormerken lassen und erhalten das Programmheft der
Veranstaltung direkt nach Fertigstellung.
○ 19. und 20. April 2024
Honorar sichern,
Praxisteam entlasten
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DAS PAR-UPT-MODUL IST EIN BEDEUTENDER
GRUND UM AUF CGM Z1.PRO UMZUSTEIGEN.
Dr. Markus Sagheri
Mehr über das neue PAR-UPTModul in CGM Z1.PRO erfahren
Sie auf: cgm.com/den-upt
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Die beliebte „Update-Reihe“ mit Iris Wälter-Bergob und Christoph Jäger.
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WISSEN AUFPOLIERT
No. 2/2023 · 29. November 2023
Umsatzbeteiligung und
Arbeitsentgelt
bei Prophylaxekräften
Das Thema Gehalt spielt im Anstellungsverhältnis bekanntlich immer eine wichtige Rolle. Insbesondere aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels sind Arbeitgeber angehalten, hier spürbare Motivationsanreize zu schaffen, um gutes Personal zu bekommen, vor allem aber auch zu
halten. In vielen Praxen erhalten daher Beschäftigte in der Prophylaxe neben einem Grundgehalt eine umsatzabhängige, variable Vergütung.
Text:
Christian Erbacher, LL.M.
E
ine Umsatzbeteiligungsvereinbarung kann gut
funktionieren, um Mitarbeiter zur Erbringung
guter Arbeitsleistung zu motivieren. Sie hat allerdings auch eine Kehrseite. Denn in der Regel handelt
es sich bei der vereinbarten Umsatzbeteiligung um sog.
Arbeitsentgelt.
Umsatzbeteiligung
während des Urlaubs
Während der Urlaubszeit erhält der Arbeitnehmer das
sog. Urlaubsentgelt gemäß § 11 BUrlG. Dieses bemisst sich
nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der
Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn
des Urlaubs erhalten hat. Ausgenommen sind zusätzlich
für Überstunden gezahlte Entgelte. Aber was zählt zum
durchschnittlichen Arbeitsverdienst? Nur das Fixgehalt
oder auch die Umsatzbeteiligung?
In Zahnarztpraxen wird die Umsatzbeteiligung in der
Regel anhand des persönlich erwirtschafteten Umsatzes
des Mitarbeiters ermittelt. Ab Erreichen einer bestimmten Umsatzschwelle pro Monat wird der Angestellte an
dem darüber hinausgehenden Umsatzbetrag prozentual
beteiligt. Der Umsatz beruht also in jedem Fall auf der
persönlich erbrachten Arbeitsleistung. Darüber hinaus
wird die Umsatzbeteiligung oftmals monatlich ermittelt
und daher auch regelmäßig, z. B. immer im Folgemonat,
ausgezahlt.
Folge: Selbst, wenn der Arbeitnehmer aufgrund längerer Urlaubsabwesenheit die vereinbarte Umsatzschwelle
nicht erreicht, ist aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Vorgaben im BUrlG die ausgezahlte Umsatzbeteiligung
aus den letzten 13 Wochen bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.
Umsatzbeteiligung
während Krankheit
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so
hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfä-
higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 S. 1
EFZG). Dem Arbeitnehmer ist in dem Zeitraum das ihm
bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit
zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen (§ 4 Abs. 1 EFZG).
Paragraf 4 Abs. 1a S. 2 EFZG regelt explizit, dass im
Falle, „dass der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der
Arbeit abgestellte Vergütung erhält, der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen
Arbeitszeit erzielte Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen ist“. Im Ergebnis sind aber auch
hier variable Entgeltbestandteile wie die Umsatzbeteiligung bei der Ermittlung des Durchschnittsverdienstes
mit zu berücksichtigen. Ausdrücklich nicht zum Arbeitsentgelt gehören dagegen zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelte sowie vereinbarte Aufwendungen,
die während der Krankheit gar nicht entstehen (z. B. Fahrkosten), § 4 Abs. 1a S. 1 EFZG.
Umsatzbeteiligung
während MutterschutzBeschäftigungsverbot
Als Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots wird entsprechend § 18 S. 2 MuSchG das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im
Sinne von § 23a SGB IV bleibt dagegen gemäß § 21 Abs. 2
MuSchG unberücksichtigt. Gemeint sind damit typische
Weihnachtsgratifikationen oder Bonuszahlungen, die
nicht im direkten Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehen und nicht laufend, sondern zum Beispiel
am Ende eines Jahres oder zu einem bestimmten Anlass,
ausgezahlt werden.
Praxistipp
Variable Vergütungen wie eine Umsatzbeteiligung
können als Vergütungsmodell gut funktionieren, wenn
sie wohldurchdacht sind. Wichtig ist zu wissen, dass die
oftmals vereinbarten Umsatzbeteiligungen im Wesentlichen laufendes Arbeitsentgelt darstellen und somit
auch in den geschilderten Fallbeispielen zu berücksichtigen sind. Ein alternatives Vergütungsmodell könnte in
der Vereinbarung eines Bonus liegen, der im Arbeitsvertrag klar getrennt von der laufenden Vergütung vereinbart wird.
Holen Sie sich rechtlichen Rat, um finanzielle Belastungen durch falsch gewählte Vergütungsmodelle möglichst frühzeitig zu vermeiden. Denn sprachliche Ungenauigkeiten und Auslegungsschwierigkeiten in Arbeitsverträgen gehen stehts zulasten des Arbeitgebers.
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THEORIE & PRAXIS
No. 2/2023 · 29. November 2023
Häusliche Interdentalraumreinigung
im
U
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Rah
Die Instruktion und Motivierung zur häuslichen Mundhygiene im Rahmen einer parodontalen Therapie stellen zweifelsohne
Herausforderungen dar, denn die Instruktionen sollten individuell angepasst erfolgen. Schließlich weist jeder Patient unterschiedliche
anatomische und krankheitsbedingte Voraussetzungen sowie Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motivation auf. Anhand aktueller wissenschaftlicher
Studienergebnisse und konsentierter Empfehlungen verschiedener Leitlinien zum Thema Mundhygiene bei Gingivitis und Parodontitis (AWMFRegisternummern: 083-022 und 083-043) soll dieser Artikel zeigen, welche wissenschaftlich fundierten und gleichzeitig individuell adaptierten
Instruktionen in der Praxis gegeben werden sollten, um Missverständnissen im Zahnarzt-Patienten-Verhältnis zuvorzukommen und
gleichzeitig das dauerhafte Interesse der Patienten an der Verbesserung der eigenen Mundhygiene zu steigern.
Text:
Prof. Dr. Christian Graetz, Dr. Miriam Cyris
D
urch häusliche Mundhygiene unter Alltagsbedingungen ist die mechanische Entfernung aller mikrobiellen Biofilme nur eingeschränkt möglich. Auch
wenn orale Biofilme immer noch als der wichtigste Faktor
für das Auftreten und den Verlauf von Zahnfleischerkrankungen angesehen werden, so führte ein besseres Verständnis der Biofilmökologie1 in den letzten Jahren zu
einem Umdenken hinsichtlich der Empfehlungen zur
mechanischen Biofilmkontrolle zu Hause. Denn selbst
bei gut motivierten und geschickten Anwendern scheint
eine vollständige Entfernung des oralen Biofilms aufgrund diverser morphologischer Gegebenheiten wie z. B.
Zahnengstände oder Wurzeleinziehungen 2 sowie durch
Limitationen der verfügbaren Hilfsmittel illusorisch. Aus
klinischer Sicht ist verständlicherweise jede Reduktion des
Biofilms wünschenswert – insbesondere im Interdentalraum
(IDR), welcher gleichwohl als Prädilektionsstelle für Gingivitis und Parodontitis gilt, denn sie senkt die potenziell infektiöse Last und reduziert das Risiko für chronische Entzündungen des Zahnhalteapparats.3 Dies gilt nebenbei
auch für dentale Implantate, um periimplantären Entzündungen vorzubeugen.4 Es gibt zwar Unterschiede
in der Biofilmbesiedlung einschließlich deren Folgen
aufgrund der verschiedenen Materialeigenschaften zwischen Implantat- und natürlichen Zahnoberflächen5 –
abweichende Empfehlungen für Implantate lassen sich
jedoch derzeitig aufgrund fehlender Evidenz nicht formulieren.
Interdentalraumreinigung –
komplex oder simpel?
Alle exponierten Zahnflächen sind mit einem mikrobiellen Biofilm besiedelt. Allein mit der Zahnbürste können
gerade Flächen im Interdentalraum nicht effektiv gereinigt
werden.6 Es bedarf weiterer Hilfsmittel, bei deren Auswahl
sich das Fachpersonal nicht von der Vielzahl der auf dem
Markt verfügbaren Produkte verwirren lassen, sondern
den Patienten nur zu wissenschaftlich geprüften Hilfsmitteln raten sollte.6 Es ist aber zu bedenken, dass selbst
mit der ergänzenden Anwendung von Interdentalraumbürstchen – diese weisen die beste Evidenz hinsichtlich der
Reinigungswirkung auf – nur eine eingeschränkte Steigerung der Effektivität im Vergleich zum alleinigen Zähneputzen von circa einem Drittel für die Gingivitis- und Biofilmparameter erwartet werden kann.6 Sie sind es auch, die
als primäres häusliches Hilfsmittel für die Interdentalraumreinigung in den Leitlinien zur Prävention und Therapie von
Gingivitis und Parodontitis empfohlen werden. Nur wenn aufgrund z. B. morphologischer Gegebenheiten ihre Anwendung nicht
1
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THEORIE & PRAXIS 39
No. 2/2023 · 29. November 2023
2
möglich ist, sollte
auf andere Hilfsmittel ausgewichen werden.
Neben Zahnseide wären hier
auch neuartige Interdentalraumbürstchen mit flexiblem Kunststoffkern (metallfrei ohne Drahtkern, „wireless“) und elastoformen Borsten alternativ zu empfehlen, für die erste vielversprechende Reinigungsergebnisse und eine höhere Akzeptanz im Vergleich zu allen
bisherigen Hilfsmitteln in der Zwischenraumhygiene
vorliegen.7 Deren klinische Wirkung bei der Behandlung von Gingivitis und Parodontitis wird zwar noch
umfangreich untersucht, kann aber zumindest bei Gingivitis als ausreichend betrachtet werden.8 Egal, welches
Hilfsmittel schlussendlich empfohlen wird, es ist immer
auf eine regelmäßige und vor allem richtige Anwendung
(Abb. 1) zu achten. Insbesondere bei ersten Zeichen von
Traumatisierungen muss frühzeitig reagiert werden. Da
dies eine intraorale Kontrolle voraussetzt, idealerweise
verbunden mit einem Anfärben der Plaque und dem
Aufzeigen der Putzsystematik (beispielhaft in Abb. 2),
kann die patientenindividuelle Auswahl der Hilfsmittel
nur in der zahnärztlichen Praxis erfolgen.
H i l f sm it te l
nicht zurechtkommt, so sollte
überlegt werden, ob
ein alternatives Hilfsmittel gewählt wird, das entsprechend der wissenschaftlichen
Evidenz nicht die erste Wahl ist, für den individuellen Patienten aber möglicherweise eine bessere
Alternative darstellt. Hier können auch Mundduschen
und Zahnhölzer infrage kommen.
Anhand der zuvor geschilderten intraoralen Situation
ist zu erkennen, wie komplex die Auswahl der Hilfsmittel
im täglichen Praxisalltag sein kann. Hier kann nur eine
umfassende Befundaufnahme helfen, die Motivierung
und Instruktion der Interdentalraumhygiene an die
pathologisch veränderte Situation bei parodontalem
Attachmentverlust korrekt anzupassen, was geschultes
zahnmedizinisches Fachpersonal voraussetzt. Dennoch
ist es wichtig, Patienten nicht mit zu vielen Informationen und Anweisungen zu überfordern und schrittweise
zu einer besseren Mundhygiene zu verhelfen. Deshalb
ist die Mundhygieneunterweisung sicherlich nicht nur
an eine Sitzung gebunden, sondern sollte immer wieder
in folgenden Behandlungsschritten, ggf. an sich verändernde anatomische Verhältnisse, erneut adaptiert werden.
Mundhygieneunterweisung –
Effektivität der häuslichen
Maßnahmen steigern helfen
Eine Optimierung mittels effizienter Motivierung und
Instruktion der Anwender ist schwierig, stellt aber neben vielem anderen, wie der Ernährungslenkung, eine
der zentralen Säulen der Prävention und Therapie der
Parodontitis dar. Für eine optimale Aufklärung müssen
Wirksamkeit und Anwendbarkeit der vielzählig verfügbaren Hilfsmittel, vor allem aber auch persönliche
Neigungen der Anwender, berücksichtigt werden, was
selbst unter Experten zu Kontroversen führt.9 Hier können Leitlinien helfen, wissenschaftlich gestützte Empfehlungen für eine individuell zugeschnittene häusliche
Prävention zu geben. Beispielsweise sollte beachtet werden, dass gerade bei schmalen/engen Interdentalräumen
Patienten, die den Umgang mit Interdentalraumbürstchen nicht gewohnt sind, häufig Bürsten mit flexiblem
Kunststoffkern präferieren. Auch wenn Zahnseide bei
der Behandlung einer Parodontitis nicht das primäre
Mittel der häuslichen Interdentalraumreinigung ist, so
stellen doch gerade enge Interdentalräume, in denen
die Interdentalraumbürstchen nicht anzuwenden sind,
eine Empfehlung für Zahnseide dar. Stellt sich heraus,
dass der Patient trotz mehrfacher Instruktion mit einem
3
Eine Instruktion und Motivierung zur Interdentalraumhygiene muss die patientenindividuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motivation des Einzelnen beachten
(Patientenpräferenz). Entsprechend des Vorgehens im
Sinne der evidenzbasierten Medizin sollten neben (1.) der
Patientenpräferenz, (2.) der Kenntnis, welche Hilfsmittel
bei bestmöglicher Reinigungseffektivität am schonendsten mit Hart- und Weichgeweben umgehen (externe Evidenz), auch (3.) die Erfahrung des Behandlers, wie die
ausgewählten Hilfsmittel richtig instruiert und Patienten motiviert (interne Evidenz) werden, helfen, die Patientenadhärenz langfristig zu sichern10 (Abb. 3). Liegen
Reinigungsdefizite vor, so sollte zwar insbesondere auf
schwer zugängliche Bereiche bei der Instruktion besonderer Wert gelegt werden, aber auch eine systematische
Reinigung aller Flächen muss trainiert werden. Bitte
beachten Sie, für das Erreichen einer optimalen Interdentalraumreinigung sind neben den Eigenschaften
der Hilfsmittel in jedem Einzelfall die Präferenzen des
Anwenders relevant, und die können sich von den Ihrigen deutlich unterscheiden.11 Im Einzelfall kann zwar
die eigene Erfahrung helfen, richtig zu instruieren und
motivieren, dennoch, die Auswahl der nötigen Hilfsmittel sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
Gerade Risikofaktoren wie eine erhöhte Kariesaktivität
und jegliche Einschränkungen sowie weitere Besonderheiten (z. B. bei Immunsuppression) müssen stets in die
Überlegungen zur Auswahl miteinfließen. Sofern nicht
evidenzbasierte Gründe für ein bestimmtes Hilfsmittel
vorliegen (z. B. Interdentalraumbürstchen bei approximalen Wurzelkonkavitäten5 oder …
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Eigene vs. Patientenpräferenz
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WISSEN AUFPOLIERT
No. 2/2023 · 29. November 2023
Sandwich-Position:
Willkommen im mittleren Management!
Die Aussicht, eine Führungskraft zu sein, klingt vielversprechend. Doch für
Praxismanagerinnen und Ärzte in mittleren Positionen sieht der Praxisalltag oft anders aus.
Text:
Mark Peters
E
inige Führungskräfte im mittleren Praxismanagement fühlen sich oft eingeklemmt zwischen anspruchsvollen Mitarbeitenden, den Patienten und der Praxis, die
reibungsloses Funktionieren erwartet. Durch
den Stress entsteht der Wunsch nach einem
digitalen Zwilling oder nach einem „betrieblichen Eingliederungsmanagement“, wenn man
den Stress nicht aushält.
Wenn man jedoch die Stufe des Praxismanagers oder der Praxisleitung erreicht hat, kann
man sich beglückwünschen. Man erhält mehr Gestaltungsfreiheit, um das (ChatGPT-)Praxismanagement eigenständig zu entwickeln und erfolgreich mit
dem Team abzuschließen. Die eigene Arbeit kann besser geplant werden, da nicht ständig dringendere Aufgaben auf dem virtuellen Schreibtisch landen. Es bleibt
Zeit, um talentierte neue Teammitglieder unter die Fittiche zu nehmen und ihnen die Unterstützung zu geben, die man selbst beim Einstieg vermisst hat.
Sandwich-Position: Mitarbeiter
führen im Führungs-Sandwich
Als Führungskraft in der Sandwich-Position sind Sie nur so
gut wie die Mitarbeiter, die hinter Ihnen stehen. Daher brauchen Sie ein motiviertes und leistungsfähiges Team, das an
einem Strang zieht. Zudem ergibt sich in steigendem Maße,
dass Sie Kollegen und teilweise sogar Vorgesetzte in einem
Therapieprozess haben und diesen steuern bzw. erfolgreich führen müssen. Das ist eine besondere Herausforderung, da Sie hier Fingerspitzengefühl in der
Kommunikation und trotzdem Durchsetzungsvermögen zeigen müssen.
Und Tschüss, ihre
alten Statussymbole
Die Zeiten, in denen ein Karriereschritt ein eigenes Büro und einen persönlichen Assistenten mit sich
brachte, sind längst vorbei. Heutzutage wird im besten Fall Ihre Arbeitsplatzwahl im Shared-Desk-Office
von Ihren Kollegen respektiert, und Sie müssen nicht
täglich nach einem freien Arztzimmer mit
freiem Schreibtisch suchen. Im postpandemischen Büro gibt es dank Homeoffice ohnehin viel Platz. Trotzdem
möchten Sie sicherlich Ihre neue
Verantwortung durch Präsenz dokumentieren.
Das Wichtigste zuerst: Sie haben
neue Datenschutzberechtigungen erhalten, sodass Sie nun die Gehälter
in Ihrem Team kennen. Allerdings
müssen Sie sich auch um die Genehmigung von monatlichen Arbeitszeiteinträgen und Urlaubsanträgen kümmern.
Sie können Dienstreisen für Ihre Teammitglieder genehmigen, aber Ihre eigenen müssen
immer noch von Ihren Ärzten bewilligt werden. Das
ist eine wichtige Lektion beim Aufstieg in das mittlere
Management: Es gibt immer noch (viele) Vorgesetzte, die über
Ihnen stehen.
Virtuelles Hygienezertifikat mit
Heidelberger Hygiene-Rating
Hygiene ist komplex, und die vielen Vorschriften verunsichern Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit. Praxismanagement Bublitz-Peters
bietet mit dem Heidelberger Hygiene-Rating (HHR) eine Lösung. Das
HHR ermöglicht einen virtuellen Hygienecheck und die Vergabe eines Hygienezertifikats. Praxismanagement Bublitz-Peters erstellt auf
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Auch ChatGPT-Praxisprozesse
wollen erfüllt werden
Es ist erstaunlich, wie viel Reporting und Freigaben mit
einem Führungsjob in einer Arztpraxis verbunden sind, der
eigentlich auf das neue ChatGPT-Praxismanagement und die
Förderung des Praxisteams ausgerichtet sein sollte. In den Praxismanagement Bublitz-Peters Workshops für neue Führungskräfte, die Sie auf Ihre neue Rolle als Manager vorbereiten sollten, wurde viel darüber gesprochen, wie man wertschätzend
und motivierend mit Mitarbeitern umgeht, konstruktives
Feedback gibt, auf Belastungssymptome achtet und die Teamstärken fördert. Auch der ChatGPT- und VR-Brillen-Einsatz
wurde geübt und trainiert (Praxismanagement: Die Führungskraft im Sandwich-System).
Falls Sie das Glück hatten, an solchen aktiven Workshops
teilzunehmen, haben Sie wahrscheinlich von diesen Themen
gehört.
Und trotzdem müssen Sie nun täglich einige Stunden damit
verbringen, Rechnungen freizugeben, obwohl Sie Ihrem Team
und ChatGPT vertrauen sollten, um diese Aufgabe zu erledigen. Die Chefs möchten in jeden größeren Bestellprozess eingebunden sein und eine ausführliche Begründung dafür haben,
warum Sie nicht einfach den günstigsten Anbieter auswählen,
obwohl Sie seit Jahren mit einem zuverlässigen, aber ein paar
Prozent teureren Lieferanten zusammenarbeiten, der Ihre
Arbeit reibungslos unterstützt hat. Und habe ich schon erwähnt, dass Sie monatliche (Online-)Meetings mit den MFAKollegen, Chefs und Pharmareferenten abhalten müssen?
Schlechte Nachrichten überbringen
Zu den schönen Praxismanager-Aufgaben gehört das „PeopleManagement“ – erkennen, welche Rohdiamanten in Ihrer Praxis sitzen, deren Stärken und Begabungen …
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WISSEN AUFPOLIERT
No. 2/2023 · 29. November 2023
PraxishygIene
konsequent,
nachhaltig, digital
Praxishygiene ist kein Thema, das man einmal anfassen und dann weglegen kann. Im Gegenteil: Eine effiziente
Praxishygiene braucht Check-ups, Pflege und Updates – und zwar regelmäßig. Die langjährige Praxistrainerin
Marija Krauß thematisiert im folgenden Beitrag das Basiswissen zur Praxishygiene 2023.
Text:
Marija Krauß
heitliche Lösungen gehören in Praxen und
der Dentalindustrie zur
Tagesordnung. Praxen sollten überprüfen, in welchen
Bereichen sie Handlungsbedarf haben. Dabei sollten folgende Aspekte überprüft werden: Wo kann in der Praxis Plastikmüll vermieden werden? Dies könnte
z. B. der Wechsel von Plastikprodukten
zu Papierprodukten und/oder Recyclingprodukten sein. Sehr einfach kann dies im
Bereich der Einmalbecher umgesetzt werden. Generell sollten alle Verbrauchsmaterialien einer Überprüfung unterzogen werden, ob diese nicht mit Produkten
aus nachhaltigen Materialien, wie z. B. aus Bioplastik, Pappe, Metall
oder Glas, gewechselt werden können. Ein weiterer Bereich ist die papierlose Praxis. Hierbei können in Bezug auf Karteiführung, Anamnesebögen, Rechnungsversand und Ähnliches viele Prozesse angepasst und
umweltschonend verändert werden. Im Bereich Aufbereitung von Medizinprodukten und der sterilen Verpackung kann auf Sterilgut-Container
gewechselt werden. Hierbei kann die Sterilfolie als Plastikmüll infolge entfallen. Dies sind nur einige Beispiele für die Praxis, wie den Themen Nachhaltigkeit und Ganzheitlichkeit begegnet werden kann.
Die Digitalisierung ist aus der heutigen Zahnarztpraxis nicht mehr
wegzudenken. Diese wird für alle Bereiche in der modernen Praxis
benötigt und verwendet. Im Bereich der Praxishygiene kann
sie dazu beitragen, diese zu verbessern, indem sie die Effizienz und Genauigkeit der Hygienemaßnahmen erhöht. Ein Beispiel für eine digitale Lösung ist die
Verwendung von Hygienemanagement-Softwareprogrammen, die es mittlerweile von vielen
Anbietern teilweise schon als Tool der etablierten Praxissoftware gibt. Die Programme ermöglichen den Praxen, ihre
Hygienemaßnahmen zu planen, zu
dokumentieren und zu überwachen. Eine weitere digitale Lösung
ist die Verwendung von digitalen Checklisten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen
Schritte bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Darüber hinaus können digitale Systeme, wie automatische Türöffner und berührungslose Wasserhähne
dazu beitragen, die Übertragung von Keimen zu reduzieren.
Hygiene auf
dem Prüfstand
Eine externe Beratung
mit einer Ist-Analyse der Praxis kann hilfreich sein, um vor
Ort den Handlungsbereich aufzudecken und entsprechende Umstrukturierungen durchzuführen. Mit der Zeit
tritt eine gewisse Betriebsblindheit ein,
die einen externen Blick braucht, um erforderliche Veränderungen anzustoßen.
Weitere Infos auf: www.praedentis.de
Spot on.
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D
ie Anforderungen an die Hygiene sind in Deutschland sehr hoch
und müssen fortlaufend an die entsprechenden Vorgaben angepasst werden. Dies bedeutet für die Zahnarztpraxis, dass
sie für diesen Bereich je Praxisgröße qualifizierte Mitarbeiter benötigt. In dem Aufgabenbereich dieser Mitarbeiter liegt es,
alle entsprechenden Prozesse in strukturierten Verfahrensanweisungen, die in das QM-System der Praxis eingebunden sind, zu pflegen und interne
Mitarbeiterschulungen durchzuführen. Die
einzelnen Aufgaben in der Durchführung der Hygieneschritte müssen dann
an die Kollegen verteilt werden.
Hierbei ist es wichtig, dass alle
Prozesse wie Zahnräder ineinandergreifen. Eine besondere Bedeutung kommt der
lückenlosen Dokumentation zu. Diese sollte in
der Praxis mit entsprechenden EDV-basierten
Systemen sichergestellt
werden.
Die Themen Nachhaltigkeit und ganz-
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No. 2/2023 · 29. November 2023
SHOP IT LIKE ITʼS HOT 43
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Zahnärzte profitieren beim Umstieg nach wie vor
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Die seit dem 1. Juli 2021 geltende PARRichtlinie bedeutete auch für CGM Z1.PRO
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viel Arbeit im Alltag ab und erleichtert
uns die noch vorhandene“, so ein Anwender des Moduls. Da das CGM Z1.PRO PAR
UPT-Modul aufgrund seiner technischen
Komplexität nicht für CHREMASOFT
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/ Fit in Hygiene, QM und Dokumentation – UPDATE-REIHE 2023/24
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