Special Tribune Germany No. 1, 2015
Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema / Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen / Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung / Special Products
Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema / Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen / Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung / Special Products
Array ( [post_data] => WP_Post Object ( [ID] => 68009 [post_author] => 0 [post_date] => 2016-02-18 08:47:48 [post_date_gmt] => 2016-02-18 08:47:48 [post_content] => [post_title] => Special Tribune Germany No. 1, 2015 [post_excerpt] => [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [post_password] => [post_name] => special-tribune-germany-no-1-2015-0115 [to_ping] => [pinged] => [post_modified] => 2024-10-23 02:01:10 [post_modified_gmt] => 2024-10-23 02:01:10 [post_content_filtered] => [post_parent] => 0 [guid] => https://e.dental-tribune.com/epaper/stger0115/ [menu_order] => 0 [post_type] => epaper [post_mime_type] => [comment_count] => 0 [filter] => raw ) [id] => 68009 [id_hash] => 60b50f0b36b11f5832900ddd0f728982d41be055b0272a8ac35e436155750f48 [post_type] => epaper [post_date] => 2016-02-18 08:47:48 [fields] => Array ( [pdf] => Array ( [ID] => 68010 [id] => 68010 [title] => STGER0115.pdf [filename] => STGER0115.pdf [filesize] => 0 [url] => https://e.dental-tribune.com/wp-content/uploads/STGER0115.pdf [link] => https://e.dental-tribune.com/epaper/special-tribune-germany-no-1-2015-0115/stger0115-pdf-2/ [alt] => [author] => 0 [description] => [caption] => [name] => stger0115-pdf-2 [status] => inherit [uploaded_to] => 68009 [date] => 2024-10-23 02:01:04 [modified] => 2024-10-23 02:01:04 [menu_order] => 0 [mime_type] => application/pdf [type] => application [subtype] => pdf [icon] => https://e.dental-tribune.com/wp-includes/images/media/document.png ) [cf_issue_name] => Special Tribune Germany No. 1, 2015 [contents] => Array ( [0] => Array ( [from] => 01 [to] => 02 [title] => Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema [description] => Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema ) [1] => Array ( [from] => 03 [to] => 04 [title] => Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen [description] => Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen ) [2] => Array ( [from] => 05 [to] => 05 [title] => Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung [description] => Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung ) [3] => Array ( [from] => 06 [to] => 07 [title] => Special Products [description] => Special Products ) ) ) [permalink] => https://e.dental-tribune.com/epaper/special-tribune-germany-no-1-2015-0115/ [post_title] => Special Tribune Germany No. 1, 2015 [client] => [client_slug] => [pages_generated] => [pages] => Array ( [1] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-0.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-0.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-0.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-0.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-0.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-0.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [2] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-1.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-1.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-1.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-1.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-1.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-1.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [3] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-2.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-2.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-2.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-2.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-2.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-2.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [4] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-3.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-3.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-3.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-3.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-3.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-3.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [5] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-4.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-4.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-4.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-4.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-4.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-4.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [6] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-5.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-5.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-5.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-5.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-5.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-5.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [7] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-6.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-6.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-6.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-6.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-6.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-6.jpg ) [ads] => Array ( ) [html_content] => ) [8] => Array ( [image_url] => Array ( [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/2000/page-7.jpg [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/1000/page-7.jpg [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/200/page-7.jpg ) [key] => Array ( [2000] => 68009-89c8f3a6/2000/page-7.jpg [1000] => 68009-89c8f3a6/1000/page-7.jpg [200] => 68009-89c8f3a6/200/page-7.jpg ) [ads] => Array ( [0] => Array ( [post_data] => WP_Post Object ( [ID] => 68011 [post_author] => 0 [post_date] => 2024-10-23 02:01:04 [post_date_gmt] => 2024-10-23 02:01:04 [post_content] => [post_title] => epaper-68009-page-8-ad-68011 [post_excerpt] => [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [post_password] => [post_name] => epaper-68009-page-8-ad-68011 [to_ping] => [pinged] => [post_modified] => 2024-10-23 02:01:04 [post_modified_gmt] => 2024-10-23 02:01:04 [post_content_filtered] => [post_parent] => 0 [guid] => https://e.dental-tribune.com/ad/epaper-68009-page-8-ad/ [menu_order] => 0 [post_type] => ad [post_mime_type] => [comment_count] => 0 [filter] => raw ) [id] => 68011 [id_hash] => 4a2cb68367e8ccf14b78981397e39bea10cb8834075cdf1739cb558ea7b3778f [post_type] => ad [post_date] => 2024-10-23 02:01:04 [fields] => Array ( [url] => http://www.dental-tribune.com/companies/3873_croixture.html [link] => URL ) [permalink] => https://e.dental-tribune.com/ad/epaper-68009-page-8-ad-68011/ [post_title] => epaper-68009-page-8-ad-68011 [post_status] => publish [position] => -0.14,0.27,100.27,99.46 [belongs_to_epaper] => 68009 [page] => 8 [cached] => false ) ) [html_content] =>) ) [pdf_filetime] => 1729648864 [s3_key] => 68009-89c8f3a6 [pdf] => STGER0115.pdf [pdf_location_url] => https://e.dental-tribune.com/tmp/dental-tribune-com/68009/STGER0115.pdf [pdf_location_local] => /var/www/vhosts/e.dental-tribune.com/httpdocs/tmp/dental-tribune-com/68009/STGER0115.pdf [should_regen_pages] => 1 [pdf_url] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/68009-89c8f3a6/epaper.pdf [pages_text] => Array ( [1] =>Untitled SPECIAL TRIBUNE The World’s Expert Newspaper · Praxishygiene · German Edition No. 1+2/2015 · 12. Jahrgang · Leipzig, 28. Januar 2015 Wichtige Hygienemaßnahmen Zeit sparen & Sicherheit erhalten Gefahr in Wasserhygienesystemen Die Einhaltung eines hohen Hygienestandards erfordert heutzutage ein wesentlich detaillierteres Fachwissen als noch beispielsweise zehn Jahre zuvor. Von Dr. Mikael Zimmerman. 4Seite 20 Behandeln statt verwalten: Die manuelle Verpackung mit PeelVue+, den validierbaren Selbstklebebeuteln von DUX Dental, bietet Sicherheit, ist zeitsparend und kosteneffektiv. 4Seite 21 In der zahnärztlichen Praxis kommt es häufig zu einer Verkeimung des Trinkwassers. BLUE SAFETY hat die Lösung: das SAFEWATER-Verfahren bietet einen wirksamen Schutz gegen Biofilm. 4Seite 23 Praxishygiene – eine Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema unendliche Geschichte © Sebastian Duda Hygieneanforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Unterschiede und Gemeinsamkeiten – Ein Überblick. Von Iris Wälter-Bergob, Meschede. Bedingt durch spezifische Behandlungssituationen und den damit verbundenen Risiken, wird den Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis eine besondere Bedeutung zugemessen. Das Ziel einer einwandfreien Hygienekette ist dabei zunächst so eindeutig wie simpel: Krankheiten vorbeugen, Infektionen vermeiden, Übertragungswege erkennen und eliminieren. Bei genauerer Betrachtung jedoch wird schnell klar, dass dieses Thema sehr viel komplexer ist. Massive Änderungen in den letzten Jahren sowie unterschiedliche Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfordern aufwendige und detaillierte Maßnahmen im täglichen Praxisablauf. Es gilt daher, die verschiedenen Regulatorien und Vorschriften der einzelnen Länder zu kennen und einzuhalten. Rahmenbedingungen in Deutschland Deutschland nimmt seit einigen Jahren die Vorreiterrolle in puncto Hygiene und Hygienevorschriften ein. Gesetzliche Vorschriften wur- den verschärft, zahlreiche Pflichten kamen hinzu und bestehende Regulatorien wurden diversifiziert. Die Hygienevorschriften sind mittlerweile sehr umfangreich und vielschichtig geworden. Sie umfassen multiple Themen, welche speziell vor dem Hintergrund der neuesten gerichtlichen Urteile sehr detailliert beachtet werden sollten. Die Rahmenbedingungen in Deutschland werden durch Gesetze und Ver ordnungen von Bund und Ländern vorgegeben. Statement von Dr. Mathias Wunsch* Z u Beginn des Jahres 2014 berichtete ich Ihnen, liebe Kollegen, über die Ergebnisse unserer MAZI-Studie. Diese brachte den wissenschaftlichen Nachweis, dass eine manuelle Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten reproduzierbar möglich ist. Damit konnten wir die Argumente derer entkräften, für die eine manuelle Aufbereitung per se schlecht ist. Es blieb jedoch noch ein schweres Stück Arbeit, die Aufsichtsbehörden der Länder dazu zu bringen, die Ergebnisse der Studie zu akzeptieren. Zur Klärung offener Fragen haben wir uns, vonseiten der BZÄK, mit Vertretern des Robert Koch-Instituts getroffen, denn das RKI hatte das Studiendesign vorab begutachtet und ist maßgeblich an der Erstellung von Empfehlungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten beteiligt. In dem Gespräch wurde deutlich, dass das RKI einer manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten grundsätzlich offen gegenübersteht. Voraussetzung dafür ist die Validierung des Prozesses und die Vorlage von Standardarbeitsanweisungen. Für die Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten wurde diese Aufgabe auf Grundlage der MAZIStudie erfüllt. Die Musterarbeitsanweisungen, Vorschläge für die Schulung des Personals und die Überprüfung der Reinigung sind über die Homepage der BZÄK abrufbar und müssen nur noch auf die individuellen Praxisgegebenheiten abgestimmt werden. Bei dem Treffen mit dem RKI kam aber noch ein ganz anderer Aspekt zur Sprache, der uns in der täglichen Arbeit weiterhin unnötig belasten wird. Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) erarbeitet in verschiedenen Arbeitskreisen Handlungsanweisungen für die Aufsichtsbehörden. Diese Empfehlungen werden fast immer einstimmig verabschiedet. Nun könnte man ja denken, dass damit die Länder an diese Beschlüsse gebunden sind. Dem ist aber bei Weitem nicht so. Ermöglicht wird dies durch den Föderalismus in unserem Land. Jede Aufsichtsbehörde kann selbst entscheiden, wie die Handlungsempfehlungen der ZLG umgesetzt werden. Ich finde, gerade im Bereich der Hygiene und der Aufbereitung von Medizinprodukten sollten einheitliche Vorschriften im gesamten Bundesgebiet gelten, die den Praxen vor Ort auch die Möglichkeit der Umsetzung und Einhaltung ermöglichen. Wir alle wissen, dass die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Hygiene auch immense Kosten für die Praxen verursachen. Eine wissenschaftliche Studie des IDZ wird die Ausgabenentwicklung der letzten Jahre untersuchen. Eine erste Hochrechnung geht davon aus, dass die Kosten auf diesem Gebiet für eine Einzelpraxis seit 2006 um fast 40 Prozent gestiegen sind. Hier ist jetzt die Politik gefragt. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die Praxen durch diese Kostensteigerungen nicht in den finanziellen Ruin zu treiben. Eine Möglichkeit sehe ich darin, den gesamten Aufbereitungsprozess als eine Einheit zu betrachten und diesen insgesamt zu validieren. Dieses Verfahren vereinfacht sehr vieles, spart Zeit und Geld für die Praxen. Es erscheint auch wesentlich sinnvoller, den Gesamtprozess zu betrachten, als nur der Validierung der einzelnen Geräte hinterherzujagen. Hier hat sich bereits ein Markt etabliert, dessen Nutznießer davon gut leben können. Nichts ist einfacher, als mit Infos zum Autor der Angst der Beteiligten zu spielen. Es ist an der Zeit, dass die Politik bereit ist, neue, sinnvolle Wege mit uns gemeinsam zu gehen. * Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Fortsetzung auf Seite 18 Ë ANZEIGE Wöchentliches Update Fachwissen für die ZFA auf den Punkt gebracht Anmeldeformular Newsletter www.zwp-online.info/newsletter Jetzt anmelden![2] =>Untitled 18 State of the Art Á Fortsetzung von Seite 17 Verbindliche Hygiene-Richtlinien, Empfehlungen des Robert KochInstituts (RKI), Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung, Infektionsschutzgesetze sowie Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und Empfehlungen diverser Arbeitskreise und Autoren werden hier nur beispielhaft und als kleiner Auszug genannt. Weiterhin bestimmen zahlreiche DIN-Normen mittlerweile bundesweit den Praxisalltag. Darüber hinaus steigt die Anzahl und Frequenz der Praxisbegehungen drastisch. Speziell in einigen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, sind ab 2015 noch schärfere Kontrollen zu erwarten. Praxisinhabern, welche die Vorgaben nicht oder nur teilweise erfüllen, drohen massive Strafen, die bis hin zur Schließung der Praxis gehen können. Dies alles sind Gründe genug, um ein lückenloses und geeignetes Hygienemanagement umzusetzen, aktiv zu leben und somit ein möglichst geringes Infektions- und Übertragungsrisiko für alle Beteiligten zu gewährleisten. rungen mit den strengsten Vorschriften eine klare Vorreiterrolle einnimmt. Das bedeutet, dass sich die anderen beiden Länder in gewissen Teilen noch stark an den Gegebenheiten in Deutschland orientieren. Dieselben Vorgaben für alle drei Länder gelten beispielsweise in den Bereichen der Arbeitsschutzkleidung, der Händedesinfektion oder der Einteilung des zentralen Hygienebereichs in eine unreine und eine reine Zone. Ebenso beim Procedere der Wasseraufbereitung und der Trinkwasserqualität in SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Entsorgungsbereiche sind separat zu gestalten. Ein reiner und unreiner Bereich rundet das Ganze ab. Die Schweiz dagegen unterteilt die Praxis in eine sogenannte Klinikzone und die übrigen Zonen. Die Klinikzone bedingt gesonderte hygienische Maßnahmen. Die Instrumentenaufbereitung findet in drei unterschiedlichen Zonen statt, welche farblich nach dem Ampelsystem markiert sind. Personalräume für Mitarbeiter sowie Umkleideräume und Personaltoiletten werden ausschließlich in Deutschland gefordert. nete Sterilgutverpackungen eine große Rolle. Wiederverwendbare invasive Medizinprodukte für chirurgische Einsätze müssen vor jeder Anwendung bei 134 °C sterilisiert werden. Zusätzlich stellt die Schweiz hierzu die Anforderung, eine Prionenwirksamkeit zu garantieren, via Sterilisationszeiten bei 134 °C über 18 Minuten. In Österreich wird zusätzlich vermerkt, dass die Übermittlung dieser Produkte an eine krankenhäusliche Einrichtung zu veranlassen ist und somit die Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis nicht ausreichend sind. Rahmenbedingungen in der Schweiz Rahmenbedingungen in Österreich Das Österreichische Bundesverfassungsgesetz regelt generell die Anforderungen an das Gesundheitswesen. Die verschiedenen Bundesländer pflegen in diesem Rahmen aber verschiedene Ausführungsgesetze. Weiterhin existieren etwa im selben Umfang wie in Deutschland Arbeitskreise für Krankenhaushygiene sowie Fachgesellschaften für Hygiene und Prävention, welche entsprechende Empfehlungen aussprechen. Die erforderlichen Normen werden von Austrian Standards Institute (ASI) herausgegeben. Dazu kommen zahlreiche harmonisierte Normen zur Anwendung. Ähnlichkeiten und Unterschiede Beim Vergleichen der Hygiene regelungen in den drei Ländern ergeben sich weitgehend ähnliche Strukturen. Die Forderungen in der Schweiz sind etwas grund sätzlicher und weniger detail orientiert gehalten. Die geltenden EU-Vorgaben werden von allen Ländern übernommen, obwohl die Schweiz kein Mitgliedsland ist. Zu bemerken ist, dass Deutschland aufgrund der Historie und Erfah- Ausblick © Alexander Raths Wie auch in Deutschland regelt der Bund die Anforderungen an das Gesundheitswesen. Weiterhin finden zahlreiche Bundesgesetze, das Heilmittelgesetz und die Medizinprodukteverordnung Anwendung. Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, werden normative EU-Vorgaben weitgehend übernommen. Qualitätsrichtlinien werden von der SSO – Schweizerische Zahnärztegesellschaft veröffentlicht. Die einzelnen Kantone der Schweiz nehmen sich Detailfragen und deren Umsetzung an. Desinfektionsprodukte. Deutschland schreibt die Produkte in der sogenannten VAH-Liste vor, bzw. die Angaben aus der RKI-Liste 2007. Österreich weitet die Anforderungen massiv aus und verbietet das Vorhandensein von Gegenständen auf den Trayablagen, da diese der Aerosolbildung direkt ausgesetzt sind. Schweizer Praxen sind angehalten, per Netz-Wisch-Desinfektion kontaminierte Flächen und Gegenstände nach jedem Patienten zu behandeln. Nach deutschen Vorgaben sind Fußböden nach jedem Arbeitstag zu reinigen. Eine Zugabe von Desinfektionsmitteln ist nur nötig, wenn eine sichtbare Verunreinigung vorliegt. Für die Schweiz und Österreich existieren hierzu keine Regeln. Beim Kapitel Entsorgung finden sich kaum Übereinstimmungen. Jedes der drei Länder hat hier unterschiedliche Anforderungen und orientiert sich an anderen Maßstäben. Ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist in Deutschland laut DIN ISO 9001:2008 verpflichtend. Ebenso ist eine Qualitätssicherung in Österreich gefordert. In der Schweiz werden Grundsätze zur Infektionsprävention für Krankenhäuser im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) herausgegeben. Außerdem existieren Qualitätsleitlinien, die Zahnärzten einen Maßstab in die Hand geben. Dentaleinheiten besteht Einheitlichkeit. Eine maßgebliche gesetzliche Vorschrift in Deutschland besteht in der Erstellung eines sogenannten Hygieneplans. Die Einhaltung dessen muss strengstens befolgt und regelmäßig überprüft werden. Diese Funktion kann ebenso ein gut etabliertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 übernehmen. Österreich verfügt in diesem Bereich über keine gesetzlichen Vorgaben. Es müssen lediglich gewisse Anweisungen erstellt werden, die sich auf besondere Schutzmaßnahmen beziehen. Das schweizerische Heilmittelinstitut sieht seit 2010 einen Hygieneplan vor, der die Verantwortlichkeiten pro Aktivität definiert. Räumliche Trennungen von allgemeinen Bereichen und Behandlungszonen werden deutschlandweit gefordert. Speziell die Aufbereitung von Instrumenten darf nicht in den Behandlungsräumen erfolgen. Hier sind sich alle drei Länder einig. Was die generelle Ausstattung der Behandlungsräume betrifft, so setzt Deutschland wieder extreme Maßstäbe, an welche sich auch Österreich anschließt. So müssen beispielsweise Waschplätze, Reinigungsspender und Einmalhandtücher, die ohne Berührung funktionieren, gut er reichbar sein. Die Röntgenbereiche müssen über spezielle Ablagen für Hilfsmittel und Desinfektionsspender verfügen. Aufbereitungs- und Die Schweiz setzt den Praxisteams eine Sonderregelung für Schutzkleidung. Diese Kleidung darf ausschließlich innerhalb der Praxis getragen werden, um die Verschleppung von Keimen zu verhindern. Die Risikobewertung für die Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt in Deutschland gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts in die Klassen unkritisch, semikritisch und kritisch mit den jeweiligen Unterklassifizierungen. Diese Klassen geben die Art und Weise vor, nach der die Aufbereitung durchgeführt werden muss. Österreich erstellt diese Klassen unter dem Aspekt der Anwendung vor und nach der Aufbereitung, sowie nach Material-/Konstruktionseigenschaften und Transport- und Lagerbedingungen. Die Schweizer Regulatorien hierzu basieren auf dem Heilmittelgesetz und der Medizinprodukteverordnung. Alle Länder fordern jedoch die Einteilung in die gleichen Klassen, wie oben genannt. Generell herrschen gleiche Regulatorien bei der Reinigung und Desinfektion vor. Dabei ist die thermische Reinigung und Desinfektion grundsätzlich einer manuellen, chemischen Vorgehensweise vorzuziehen. Kritische Medizinprodukte sollen nach der Reinigung und Desinfektion sterilisiert werden und auch so zur Anwendung kommen. In diesem Rahmen spielen geeignete und korrekt gekennzeich- Die detaillierten und umfang reichen Anforderungen an den Betrieb von Dampf-Kleinsterilisatoren werden ebenfalls deutschlandweit vorgegeben. Die Basis hierzu bildet die RKI-Richtlinie 2006. In Österreich muss eine zusätzliche Gerätedatei für die regelmäßig zu überprüfenden Geräte geführt werden. Dies wird von den Gesundheitsinstitutionen übernommen. Validierungen werden in Österreich von einer Prüfstelle durchgeführt. In Deutschland dagegen kann dies durch den Hersteller geschehen oder durch Prüflabore. In der Schweiz können Betreiber die Validierung sogar selbst durchführen. Deutschland führt bei den Maßgaben hinsichtlich der Überwachung von Prozessen. So müssen in Deutschland die verschiedenen Schritte und chargenbezogenen Prüfungen bei der maschinellen Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden. Diese sind in Österreich und der Schweiz nicht geregelt. Hier existieren nur Standardanweisungen für die manuelle Reinigung und Desinfektion. In Österreich speziell muss hier eine Gliederung in Raum, Arbeitsmittel/-stoffe, Personen etc. vorgenommen werden. Bzgl. der Flächendesinfektion und Reinigung gilt zwar länderübergreifend dasselbe Procedere. Unterschiede bestehen jedoch in der Auswahl der Reinigungs- und Trotz vieler Gemeinsamkeiten müssen dennoch länderspezifische Details beachtet werden. Länderübergreifend sind sich die meisten Praxen der Tatsache bewusst, dass künftig Vorschriften und Regelwerke beachtet werden müssen. Dementsprechend werden Schritt für Schritt Maßnahmen eingeleitet, um allen geforderten Punkten zu genügen. Selbstverständlich ist dies zunächst mit einem nicht geringen finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Trotzdem steigt das Engagement hinsichtlich eines lückenlosen Hygieneprozesses beträchtlich. Dieser Trend ist allgemein als sehr positiv einzustufen. Sicherlich werden die einzelnen Anforderungen an die Hygiene in den nächsten Jahren noch anspruchsvoller werden. Die Praxen, die sich in diese Struktur nicht einfügen können oder wollen, werden mit Sanktionen rechnen müssen. Die Praxishygiene fängt im Kopf an. Ohne eine korrekte Grundeinstellung zur Umsetzung der Maßnahmen sind alle Aktivitäten nutzlos. ST Kontakt Infos zur Autorin IWB CONSULTING Iris Wälter-Bergob Hoppegarten 56 59872 Meschede Deutschland Tel.: +49 174 3102996 info@iwb-consulting.info www.iwb-consulting.info[3] =>Untitled SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Special News 19 Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen Bei einer kaum überschaubaren Vielzahl von Anwendungen wird Trinkwasser auch als technisches Hilfsmittel eingesetzt. In der Zahnmedizin ist Trinkwasser Kühl-, Schmier- und Reinigungsflüssigkeit zugleich. Dabei kommt es in Kontakt mit offenen Wunden, wird verschluckt und von Patienten und Behandlern als Sprühnebel eingeatmet. Von Dr. Hanno Mahler, Friedberg. Trinkwasser muss eine ganze Reihe von Qualitätsmerkmalen aufweisen. Die mikrobiologische Unbedenklichkeit ist dabei in der Zahnmedizin von herausragender Relevanz. Laut Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert KochInstituts (KRINKO) soll die Anzahl von 100 Keimen pro Milliliter nicht überschritten werden. Die Gesundheit von Patient und Behandler hängt entscheidend von der Wasserhygiene ab. Fehlende Wasserhygiene kann durch andere Hygienemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Qualität des Trinkwassers soll von den Versorgern gewährleistet werden. Das klappt in der Regel so gut, dass dessen Verfügbarkeit als selbstverständlich hingenommen wird. Diese Gewährleistung gilt jedoch nur bis zur Hausanschlussstelle. Ab diesem Punkt treten Einflüsse auf, welche die Qualität des Wassers beeinträchtigen. Leitungsstränge, die nur selten oder gar nicht durchströmt werden, bilden Reservoire für die Ausbreitung von Keimen. Korrosion und Ablagerungen schaffen zusätzliche Ober- Maßnahmen in der Wasserhygiene. flächen und damit Lebensräume. Wärmeübertragung durch Heizungs- und Warmwasserleitungen begünstigen das Wachstum von Krankheitserregern wie Legionellen und Pseudomonaden. Auch Wasserfilter und die Zugabe von chemischen Mitteln gegen Kalk und Rost können sich negativ auf die mikrobiologischen Eigenschaften des Wassers auswirken. Trinkwasser-Installationen in der Zahnmedizin Im Wesentlichen sind zwei Ursachen für die Verkeimung der Wasserleitungen in der Zahnmedizin verantwortlich. Zum einen verstärken sich die bereits genannten, schädlichen Einflüsse durch den niedrigen Wasserverbrauch. Zum anderen kommt es durch retrograde Verkeimung (gegen die Strömungsrichtung) zur Ausbreitung potenzieller Krankheitserreger von den Dentaleinheiten in die versorgenden Leitungsstränge und sogar in das öffentliche Leitungsnetz. Nicht zuletzt durch Fälle von Legionellen im Trinkwasser rückt das Thema Wasserhygiene in die öffentliche Aufmerksamkeit. Hier ergibt sich die Chance, das Vertrauen des Patienten durch Initiative in der Wasserhygiene zu sichern. Dem Biofilm keine Chance Biofilm in Wasserleitungen ist nahezu allgegenwärtig und stellt nicht unmittelbar eine Gefahr dar. Unter den genannten Umständen kann er jedoch regelrecht aufblühen und problematisch werden. Eine erhöhte Keimzahl am Behandlungsstuhl wird nicht vom Wasser aus dem Leitungsnetz verursacht, sondern vom Biofilm in der Versorgungsleitung unmittelbar davor. Die verbreitet angewendete Zugabe von Desinfektionsmitteln in der Dentaleinheit hat keine Auswirkung auf den Biofilm in den Versorgungsleitungen. Bei einer Störung der Dosierung besteht das Risiko einer sofort einsetzenden, erheblichen Verkeimung. Sogenanntes Biofilm-Removing sorgt nur für eine kurzzeitige Verbesserung der Wasserqualität. Die Neubesiedlung erfolgt rasant, denn die abgetöteten Organismen sind idealer Nährboden für ihre Nachfolger. Biofilm ist eine Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen, eingebettet in einer schützenden Schleimschicht, und keine einfache Verschmutzung. Dem Wachstum von Biofilm muss vorgebeugt werden, indem ihm die Lebensgrundlage dauerhaft entzogen wird. Nur eine vorgeschaltete Wasserentkeimungsanlage verhindert wirksam die Ausbreitung von Biofilm in den Leitungen. Gekoppelt mit einer freien Fallstrecke nach DIN EN 1717 ist eine retrograde Verkeimung in das Trinkwassernetz praktisch ausgeschlossen. ➟ ANZEIGE Der validierbare, selbstklebende Sterilisationsbeutel Klebeposition zwischen den Dreiecken a Validierungssystem: Validierungsanleitung, Validierungsplan und Schließ-Validatoren, die die exakte Klebeposition der Verschlusslasche aufzeigen a Gemäß 93/94 EEC, DIN EN 868-5, ISO 11607-1, -2 a Erfüllt die RKI Anforderungen DUX Dental Zonnebaan 14 NL-3542 EC Utrecht The Netherlands Tel. +(31) 30 241 0924 www.dux-dental.com Gratis PeelVue+ Kit anfragen: info@dux-dental.com[4] =>Untitled SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 20 User Report Cleveres Materialmanagement Klinische Arbeit erfordert verschleißfeste und hygienische Produkte, die die hohe Belastung täglicher dentalmedizinischer Aufgaben tolerieren und auch deren übrige Anforderungen erfüllen. Dazu kommen der Anspruch einer langen Lebensdauer und eine komfortable Anschaffungslogistik. Außerdem spielt ein professioneller visueller Eindruck eine große Rolle. Von Dr. Mikael Zimmerman, Stockholm, Schweden. kosten während der Lebensdauer (Life Cycle Cost – LCC) anstatt allein den Anschaffungspreis zu bedenken, um eine wirtschaftlich vernünftige Kaufentscheidung zu treffen. Gute Hygiene? 1 2 3 4 Abb. 1: Zentrale Stationen, die sogenannten „Tray-Preps“ (PractiPal von Directa) für die Vorbereitung jeder spezifischen Behandlung, sind eine Methode zur Minderung des Bedarfs an Instrumenten. Diese Methode erhöht somit die Qualität und reduziert die Kosten. – Abb. 2: Große Vorratsmengen machen mehrere gleiche Instrumente und zahlreiche Schränke nötig. Unter finanziellem Aspekt spricht viel für die Reduzierung der Produktmenge und die damit einhergehenden Einsparungen an Platz und Arbeitszeit. – Abb. 3: Auch der visuelle Eindruck spielt für den Patienten eine entscheidende Rolle. – Abb. 4: Bei der Anschaffung der Materialien sind mehrere Qualitätskriterien zu beachten: Hygiene, Haltbarkeit, Preis, Umwelt, Arbeitsumgebung und Verbraucherfreundlichkeit. Die große Auswahl an medizinischer Ausrüstung macht es zahnärztlichen Praxen und Kliniken schwer, die richtige Kaufentscheidung hinsichtlich Hygiene, Umwelt, Arbeitsumgebung und anderer Kriterien zu treffen. Der optische Eindruck allein ist nicht entscheidend, vielmehr sollten qualifizierte Informationen von Herstellern und Händlern die Grundlage bilden. Die Einhaltung eines hohen Hygienestandards erfordert heute ein wesentlich detaillierteres Fachwissen als noch beispielsweise zehn Jahre zuvor. Mit dem Fortschritt in Forschung und Entwicklung müssen Kliniken versuchen, ihre Hygienemaßnahmen entsprechend anzupassen. Infektionsverbreitung auf der Mikroebene Aus der Makroperspektive betrachtet stehen die Arbeitsum gebung der Mitarbeiter und der professionelle Eindruck vor den Patienten im Mittelpunkt. Aus Sicht der mikroskopischen Perspektive ist jedoch vor allem Sauberkeit wichtig. Heute wird die Infektionsverbreitung auf der Makro-, Mesound Mikroebene definiert. Dabei muss bei der Infektionsprävention das Hauptaugenmerk auf der Mikroebene liegen, auf der Bakterien Antibiotikaresistenzen entwickeln und verbreiten. Sobald Bakterien aufeinandertreffen, findet eine Infektionsverbreitung auf der Mikroebene statt. Aus diesem Grund stellt die Vermeidung von Infektionsverbreitung der Mikroebene heute die Basis für Hygiene und Infektionsschutz dar. Logistik und Preisfrage Neben Hygiene- und Umweltaspekten sowie der Arbeitsum- ➟ Einfache Maßnahmen verbessern die Wasserhygiene © Robert Kneschke Behalten Sie den Durchblick in Ihrer Installation. Eine vollständige und aktuelle Dokumentation wird leider selten gepflegt. Anhand dieser lassen sich Fehler bei Um- und Ausbauten vermeiden und bestehende Schwachstellen aufspüren. Im Fall einer notwendigen Lei tungssanierung kann der Aufwand minimiert werden. Neben dem Gewinn an Wasserqualität auch eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis. Achten Sie auf regelmäßige Wartung von Filtern und Dosieranlagen. Lassen Sie tote Stränge abtrennen und die Versorgungsleitungen iso lieren. Die Installation einer Ringleitung ist die optimale Lösung für die Wasserversorgung der Dental - gebung ist eine gute Logistik aller benötigten Produkte zu beachten. Oftmals werden zu viele Materialvorräte in den Behandlungsräumen statt in einem zentralen Bereich gelagert, in dem alle Instrumente und Materialien aufzubewahren sind. Dadurch wird in Praxis kliniken und Mehrbehandlerpraxen eine größere Anzahl gleicher Instrumente benötigt, welche wiederum höhere Anforderungen an die Hygienemaßnahmen und die Materiallogistik stellen. Wie in jedem anderen Zusammenhang ist es außerdem wichtig, die Gesamt- einheiten. Auch das Spülen der Einheiten zu Arbeitsbeginn und nach längeren Arbeitspausen ist äußerst wichtig, denn: stehendes Wasser ist verkeimtes Wasser. Lassen Sie sich selbst nicht im Unklaren über die mikrobiologische Belastung Ihrer Dentaleinheiten. Nach Empfehlung der KRINKO sollte das Wasser einer zahnmedizinischen Einrichtung jährlich durch ein Labor untersucht werden. Sie genügen damit zwar den Bestimmungen – für eine kompetente Hygieneüberwachung ist das jedoch zu selten. Ergänzend dazu können Sie Selbstkontrollen durchführen. Leicht anzuwendende und kostengünstige Hygiene-Schnelltester („Dip-Slides“) geben Ihnen die Möglichkeit, den Hygienestatus Ihres Wassers unter Beobachtung zu halten. Tester zum Nachweis der Gesamtkeimzahl mit Dentalprodukte sind so zu fertigen, dass sie den höchsten Standards für medizinische Ausrüstung erfüllen. Speziell die gesetzlichen Bestimmungen für Gesundheit, die die Patientenbetreuung mit einem hohen Hygienestandard vorschreiben, müssen beachtet werden. Dies bedeutet, dass alle Produkte einen hohen Grad an Belastung und die gängigen Reinigungsund Desinfektionschemikalien in der Zahnmedizin tolerieren müssen, ohne dabei an Lebensdauer einzubüßen. Solche Bedingungen stellen hohe Anforderungen sowohl an Hersteller und Händler als auch an Behandler und medizinisches Personal, sobald Einkaufsentscheidungen getroffen werden müssen. Wird hierbei der Fokus auf die Hygiene, kombiniert mit wohlüberlegter Logistik und angemessenen Preisen, gelegt, werden Investitionen in die dentale Ausstattung wesentlich leichter und transparenter. ST Kontakt Infos zum Autor Dr. Mikael Zimmerman, DDS, PhD Mitbegründer BZB CareSystems AB, Schweden Tel.: +46 708 495630 mz@bzb.se www.bzb-caresystems.se Farbindikator sind am besten geeignet. Wenn Sie als Praxisinhaber die Wasserhygiene in fremde Hände legen, verlieren Sie sie besser nicht aus den Augen. Denn der Überblick über die Gesamtheit der Wassersituation einer Praxis ist notwendig für ein effektives Management der Wasserhygiene. Letztlich tragen Sie die Verantwortung und wer sonst, außer Ihnen, kann Ihre Praxis genau genug kennen? ST Kontakt Dr. Hanno Mahler Biologe und Geschäftsführer der Dental Water Technology GmbH & Co. KG Ockstädter Straße 26 61169 Friedberg, Deutschland www.dwt-gmbh.com[5] =>Untitled SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Special Products 21 Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung PeelVue+ – Zeit sparen durch Umstellung des Verpackungsverfahrens. 1 2 3 Abb. 1–3: So einfach ist die Handhabung der PeelVue+ Selbstklebebeutel. – Abb. 1: Aus zwölf Größen das passende Beutelformat auswählen. – Abb. 2: Befüllen und validierbar verschließen. Innere und äußere Prozessindikatoren sind bereits integriert. – Abb. 3: Einfaches und richtlinienkonformes Öffnen. Zahnärzte und Praxismitarbeiter können mittlerweile ein Lied von ausufernder Bürokratie singen. Erst kürzlich beklagte der Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen (LZKTh), Dr. Andreas Wagner, dass Zahnärzte in den letzten Jahren von einer Vielzahl reglementierender, bürokratischer und einschränkender Maßnahmen, Richtlinien und Gesetze überzogen wurden.1 Einen großen Anteil am Verwaltungsaufwand hat das zunehmende Ausmaß der Hygienevorschriften. Zwar ist die Notwendigkeit effektiver Hygienemaßnahmen unbestritten, dennoch steht im Praxisalltag nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Eine häufige Frage lautet deshalb: Wie lässt sich Zeit einsparen und gleichzeitig Sicherheit erhalten? Selbstklebebeutel beschleunigen die Verpackungsprozesse Die Versiegelung von Sterilgut spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Hygienevorschriften. Zur Verpackung kritischer Medizinprodukte können Zahnärzte dabei grundsätzlich zwischen maschinellen Verfahren (Siegelgerät) und manuellen Verfahren (Selbstklebebeutel) wählen, sofern die beiden Verpackungsverfahren validierbar sind, den aktuellen RKI-Empfehlungen entsprechen und bei ordnungsgemäßer Anwendung sichere Sterilbarrieresysteme2 liefern. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch im Hinblick auf den Zeitaufwand, der mit den beiden Verpackungsverfahren einhergeht. So müssen bei der maschinellen Versiegelung mit Siegelgeräten zunächst Beutel in der passenden Größe zurechtgeschnitten werden. Weiterer Zeitaufwand entsteht durch die Aufheizphase und die anschließende Versiegelung durch das Gerät. Engpässe Einfache Handhabung jetzt selbst erleben! Interessierte Praxen können per E-Mail via info@dux-dental.com ein kostenfreies PeelVue+ Kit bestellen, um sich selbst ein Bild von der einfachen Handhabung der selbstklebenden Sterilisationsbeutel zu machen und den Einsatz in der eigenen Praxis zu prüfen. Das Kit enthält neben 15 PeelVue+ Beuteln (90 x 230 mm) eine Validierungsanleitung sowie einen Validierungsplan. sind vorprogrammiert, wenn gleichzeitig mehrere Mitarbeiter das Heißsiegelgerät benötigen. Das Verpacken mit validierbaren Selbstklebebeuteln ist dagegen mit einem deutlich geringeren Zeitaufwand verbunden, da das Sterilisationsgut nach der Desinfektion direkt in einen passenden Beutel gegeben und ohne maschinelle Hilfe versiegelt werden kann. Auch in Bezug auf die durchzuführenden validierbaren Verpackungsprozesse nach DIN EN ISO 11607-2 birgt eine Umstellung auf die manuelle Verpackung zeitliches Einsparpotenzial. Während Praxen beim maschinellen Verfahren für die Abnahmebeurteilung (IQ), Funktionsbeurteilung (OQ) und die Leistungsbeurteilung (PQ) verantwortlich zeichnen, liegt beim Einsatz von validierbaren Selbstklebebeuteln lediglich die PQ im Verantwortungsbereich der Praxis. Die IQ und OQ sind hier bereits bei der Produktion der Sterilisationsbeutel erfolgt. ten verwendete Verpackungssystem für Sterilgut sind. Umso überraschender ist es, dass in deutschen Praxen größtenteils Heißsiegelgeräte zum Einsatz kommen. In vielen Praxen ist daher deutliches Einsparpotenzial vorhanden, das kurzfristig durch eine Umstellung des Verpackungsverfahrens ausgeschöpft werden kann. ST 2 DEENEN, JP., Sterilgutverpackung: Schere zwischen Anspruch und Realität, prophylaxe impuls, 3/2014, 20–22 Quellen 1 Thüringer Zahnärzte fordern Entlastung von zu viel Bürokratie, Landeszahnärztekammer Thüringen, 06.12.2014, abrufbar im Internet unter: http://bit.ly/1zeJ2Pu DUX Dental Tel.: 00800 24146121, www.dux-dental.com ANZEIGE worldoralhealthday.org #WOHD15 Kosteneffektivere Versiegelung Neben dem Faktor Zeit gewinnen auch betriebswirtschaftliche und platzsparende Aspekte eine zunehmende Bedeutung im Praxisalltag. Auch hier können Praxen von einer Umstellung auf das manuelle Verpackungsverfahren profitieren. So ist die Nutzung eines modernen, richtlinienkonformen und validierbaren Durchlaufsiegelgeräts mit hohen Anschaffungskosten, regelmäßigen Wartungsgebühren und Materialkosten verbunden. Bei der Nutzung der validierbaren PeelVue+ Selbstklebebeutel von DUX Dental fallen dagegen lediglich Ma terialkosten für die benötigten Beutel an. Zudem ist bei PeelVue+ Beuteln bereits ein integrierter Prozessindi kator vorhanden, der anzeigt, ob die Verarbeitungsparameter während des Sterilisationsvorganges eingehalten wurden. 20. März 2015 Weltmundgesundheitstag Lächel ein Leben lang! Fazit Die manuelle Verpackung mit validierbaren Selbstklebebeuteln ist im Vergleich zur maschinellen Ver packung mit Heißsiegelgeräten bei gleicher Sicherheit zeitsparender und in der Regel kosteneffektiver. Dies erklärt, weshalb validierbare Selbstklebebeutel weltweit das am häufigs - Organisiert von: Mediapartner: In Partnerschaft mit:[6] =>Untitled 22 Special Products SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Praxishygiene bei der Mundpflegeberatung Umfassende manuelle Instrumentenaufbereitung Hygienisch einwandfrei instruieren und motivieren – mit dem Oral-B TestDrive. Das neue universell einsetzbare BIB forte eco von ALPRO erfüllt High-level-Viruzidie. Als Teil eines erfolgreichen Beratungsgesprächs spielen Mundhygieneinstruktion und -motivation in der Praxis eine entscheidende Rolle. Schließlich ist wissenschaftlich belegt, dass einmalig erworbene Mundpflegekenntnisse nicht ausreichen, sie müssen immer wieder „aufgefrischt“ werden.1 Das gilt selbstverständlich auch für jene Patienten, die elektrisch putzen oder dies in Zukunft tun möchten. Mit dem TestDrive-Programm gibt der Mundhygienespezialist Oral-B dem Praxisteam für diese Aufgabe ein nützliches Hilfsmittel an die Hand. So lässt sich die Mundhygieneinstruktion hygienisch einwandfrei und anschaulich zugleich gestalten. Elektrische Zahnbürsten mit oszillierend-rotierendem Putzsystem bieten eine überlegene Reinigungsleistung, das zeigt das aktuelle Review der Cochrane Collaboration.2 Damit der Patient jedoch von diesem Vorteil im höchsten Maße profitieren kann, muss er zu- nächst zur Verwendung einer solchen elektrischen Zahnbürste motiviert werden – und auch jene Patienten, die bereits mit einem solchen Zahnbürstenmodell putzen, benötigen von Zeit zu Zeit eine Instruktions- bzw. Motivationsauffrischung. Mithilfe des Oral-B TestDrive-Probeputz-Programms lassen sich beide Patientengruppen gleichermaßen beraten – und das unter hygienischen Bedingungen. Denn es bietet dem Patienten die Möglichkeit, in der Praxis mit einer speziell abgedichteten und mit einer Schutzhülle versehenen elektrischen Zahnbürste unter Aufsicht des Fachpersonals zu putzen. Nach dem Probeputzen werden Bürstenkopf und Schutzhülle einfach entsorgt, das Hand- Infos zum Unternehmen stück desinfiziert und der Oral-B TestDrive kann für den nächsten Patienten vorbereitet werden. ST Johansson L-A, Oster B, Hamp SE. Evaluation of causerelated periodontal therapy and compliance with maintenance care recommendations. J Clin Periodontol 1984; 11(10):689–699. 2 Yaacob M, Worthington HV, Deacon SA, Deery C, Walmsley A, Robinson PG, Glenny A. Powered versus manual toothbrushing for oral health. Cochrane Database of Systematic Reviews 2014, Issue 6. Art. No.: CD002281. DOI: 10.1002/14651858.CD002281.pub3. 1 Procter & Gamble Germany GmbH Tel.: +49 203 570570 www.dentalcare.com Für die moderne Zahnarztpraxis Hämostatikum Al-Cu – Blutstillung und Reduktion der Bakteriämiegefahr. Bei Hämostatikum Al-Cu handelt es sich um ein Hämostyptikum, das den Anforderungen der modernen Zahnarztpraxis entspricht. Durch Koagu lation werden Kapillarblutungen der Gingiva, Haut und der Pulpa sofort und nachhaltig gestoppt. Die rasche Wirkung beruht auf schnell diffundierenden Aluminium- und Kupfersalzen. Die Problematik des Wiederaufbrechens der bereits gestoppten Blutung entfällt. Ein positiver Zusatzeffekt ist die keimreduzierende Wirkung des Hämostatikum Al-Cu. Die wässrige Lösung wird mithilfe von Wattepinsel, Retraktionsfaden oder Wattepellet unter leichtem Druck auf die blutende Region aufgebracht. Da Hämostatikum Al-Cu sehr dünnflüssig ist, erreicht man so auch schwer zugängliche Bereiche im Interdentalraum. Dies ermöglicht eine saubere, unblutige Arbeit, z.B. während der PZR, und einen sehr guten Kontakt mit Abformmaterialien. Nicht nur bei Risikopatienten können schon kleinere Verletzungen der Gingiva oder Mukosa, z.B. beim Scalen oder bei der Zahnreinigung, die Ursache einer Bakteriämie sein. Hier bietet Hämostatikum Al-Cu wirksamen Schutz. Bei infektions gefährdeten Patienten empfiehlt sich im Zuge der PZR vor dem Ausspülen generell eine kurze Touchierung mit einem mit Hämostatikum Al-Cu getränktem Wattepellet, um die kleineren Blutungen zu stoppen. ST Humanchemie GmbH Tel.: +49 5181 24633 www.humanchemie.de Reinigungs- und Desinfektionslösungen für das zahnmedizinische Instrumentarium einschließlich Bohrer sollen einerseits intensiv wirken, um pathogene Keime zuverlässig abzutöten, dürfen aber andererseits das teils sehr sensible Instrumentarium nicht beschädigen. Daher mussten bisher, je nach Empfindlichkeit der zu reinigenden Instrumente, unterschiedliche spezielle Lösungen eingesetzt und somit verschiedene Einwirkzeiten beachtet werden. Hierfür gibt es jetzt eine einfache Lösung! Die bakterizide (inkl. TBC & MRSA), levurozide und begrenzt viruzide (inkl. HBV, HCV, HIV, Herpes simplex, Influenza, BVDV und Vaccinia) Wirksamkeit ist bereits bei einer 0,5-prozentigen Konzentration in 60 Minuten gegeben. Falls gefordert, ist die umfassende Viruzidie (nach RKI, inkl. Adeno-, Noround Polioviren) im Ultraschallbad möglich. In Kombination mit dem enzymatischen Reinigungsgranulat AlproZyme wird sogar die Vorgabe der DVV (2012) im praxisnahen Carriertest zur High-level-Viruzidie erfüllt. schädigung. Diese große Materialverträglichkeit gilt auch bei höherer Anwendungskonzentration oder bei Überschreitung der Einlegezeiten, selbst wenn diese über das Wochenende hinausgehen. Selbstverständlich ist auch das neue BIB forte eco aldehyd-, chlorid-, phenol- und sogar QAV-frei und somit universell einsetzbar für das gesamte Instrumentarium, einschließlich der rotierenden Instrumente in Ihrer Praxis. Das VAH-DGHM-zertifizierte und gelistete BIB forte eco ist darüber hinaus äußerst wirtschaftlich. Bereits mit der praktischen 1-Liter-Dosierflasche können 200 Liter gebrauchsfertige Lösung hergestellt werden. Das senkt die Kosten und den Platzbedarf in Ihrem Lager. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder sprechen Sie uns einfach direkt an. ST Hohe Materialverträglichkeit Durch die noch verbesserte Materialschutzformel besteht auch bei korrosionsempfindlichen Instrumenten keine Gefahr der Be- ALPRO MEDICAL GmbH Tel.: +49 7725 9392-21 www.alpro-medical.de Neuer Workflow schafft Freiräume iCare+ pflegt, reinigt und desinfiziert in kürzester Zeit. Bei der Wiederaufbereitung dentaler Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen überzeugt das Reinigungs- und Desinfektionsgerät iCare+ durch neue Abläufe. Im Gegensatz zu den bisher verfügbaren Geräten arbeitet es nicht unter dem Einfluss von Erhitzung, sondern unter Zuhilfenahme von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die eine höchst materialschonende Reinigung und Desinfektion der Übertragungsinstrumente sicherstellen. Im iCare+ durchlaufen dentale Übertragungsinstrumente unterschiedliche Zyklen zur Reinigung, Desinfektion und Pflege (Ölschmierung). Dabei werden vier Instrumente in nur 15 Minuten nachweislich und validiert gereinigt, desinfiziert und gepflegt. Als semikritisch B klassifizierte Instrumente können so nach der Aufbereitung in iCare+ wieder unmittelbar zur Anwendung gebracht werden. Die Kombination aus iCare+, dem Reinigungsmittel n.clean und dem Desinfektionsmittel n.cid gewährleistet einen Restproteinwert weit unterhalb aktueller Grenzwerte und eine Elimination von Viren und Bakterien mit einer Effektivität von 99,999 Prozent (fünf Log-Stufen). In umfangreichen Tests wurde die Effektivität des iCare+ in Verbindung mit n.clean und n.cid evaluiert und gutachterlich bestätigt. Die Verfügbarkeit der Reinigungsund Desinfektionsmittel wird über den Einsatz von Einwegflaschen gewährleistet. Die verbrauchten Produkte werden in einer herausnehm- baren Schublade gesammelt und können ohne Risiko entsorgt werden. Sie werden nacheinander unter Druck und Rotation in die Instrumente injiziert. Ebenso wirken die Produkte zuverlässig nach automatischer Applikation auf den äußeren Oberflächen der dentalen Übertragungsinstrumente. Den Abschluss eines jeden Aufbereitungszyklus stellt die Ölpflege dar, die aus einem separaten Öltank, der ins Gerät integriert ist, gespeist wird. Das iCare+ System verfügt über drei Programme: komplett (Reinigung, Desinfektion, Pflege), Reinigung und Pflege sowie ausschließlich Pflege, wobei das Komplettprogramm in der täglichen Praxis selbstverständlich die größte Relevanz hat. Zu Dokumentationszwecken werden alle Aufbereitungsdaten gespeichert Infos zum Unternehmen und können per USB-Stick ausgelesen und in der iCare+ Software gespeichert werden. ST NSK Europe GmbH Tel.: +49 6196 77606-0 www.nsk-europe.de[7] =>Untitled SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Special Products 23 Unterschätztes Risiko: Wasserhygienesystem SAFEWATER-Verfahren bietet dauerhaft wirksamen Schutz gegen Biofilm. Wie kommt es zum Eindringen von Keimen in das wasserführende System einer Dentaleinheit? Trinkwasser für den medizinischen Gebrauch unterliegt diversen Gesetzen und Vorgaben zur Infektionsprävention. Zu nennen sind hier neben der Trinkwasserverordnung das Medizinproduktegesetz, die Empfehlungen des Robert KochInstituts und das Infektionsschutzgesetz. Laut Trinkwasserverordnung darf die Zahl der koloniebildenden Einheiten (KBE) 100 KBE/ml nicht überschreiten. Des Weiteren muss die Anzahl der Legionellen gleich Null sein. In der modernen Zahnmedizin sind Dentaleinheiten mit wassergekühlten Bohrern ausgestattet. Sie besitzen daher ein wasserführendes System und hierfür eine Entkeimungsvorrichtung. Trotz dieser Vorrichtungen werden bei entnommenen Wasserproben die vorgeschriebenen Grenzwerte von Keimen/ml sehr häufig überschritten. Gerade Legionellen und Pseudomonaden werden häufig Lange Stagnationszeiten bzw. eine geringe Wasserbewegung stellen eine Problematik ebenso innerhalb der Praxis dar: Schon der Wasserverbrauch einer Dentaleinheit mit ca. 50 ml/min ist denkbar gering. Zusammen mit den relativ hohen Temperaturen in den Behandlungseinheiten und den ausgedehnten Betriebspausen stellt dies ein nicht außer Acht zu lassendes Risiko für eine mikrobielle Kontamination dar. Als weitere Verkeimungsquelle gilt der Patient selbst: Durch einen 1 technischer und mikrobiologischer Besonderheiten zu berücksichtigen. Prinzipiell stehen vor allem chemische Verfahren zur Auswahl. Bei diesen chemischen Verfahren ist zunächst auf die Materialkompatibilität zu achten. Manche chemischen Zusätze stehen in Verdacht, für Korrosion an Leitungen und Instrumenten verantwortlich zu sein. Wesentlich wichtiger im Sinne der eingangs beschriebenen rechtlichen Problematik ist es jedoch, die mikrobiologische Überprüfbarkeit des behandelten nur zu falsch-negativen Ergebnissen, sondern auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betreiber von Medizinprodukten. Aus den hier beschriebenen Gründen ist Rechtssicherheit mit den genannten Ansätzen also nur sehr schwer zu erreichen. Ist eine rechtssichere Wasserhygiene möglich? Die Antwort lautet: Ja. Ein praxiserprobtes Wasserhygienekonzept, das zudem erfolgreich klinisch 2 Abb. 1: Dauerhaft wirksam gegen Biofilm: SAFEWATER-Systeme. – Abb. 2: Biofilm in Hausinstallationen – vor und nach der Installation des SAFEWATER-Systems. nachgewiesen, denn sie finden in den wasserführenden Systemen der Dentaleinheiten perfekte Wachstumsbedingungen und verhindern damit aus infektiologischen Gründen einen wei teren Betrieb der Dentaleinheiten. Ein erster, nicht zu unterschätzender Grund für das Eindringen von Keimen in das System liegt außerhalb der Zahnarztpraxis: Zahnärztliche Behandlungseinheiten sind in den meisten Fällen in Gebäuden untergebracht, die nicht primär für den Betrieb von Zahnarztpraxen konstruiert worden sind. Eine mögliche Verkeimung kann ihre Gründe schon im Hausnetz haben: So kann zum Beispiel eine stillgelegte Leitung abgestandenes Wasser beinhalten und Brutstätte für alle möglichen Arten von Keimen sein. Hinzu kommt, dass es – gerade in Bürogebäuden und Ärztehäusern – an Wochenenden und zu Urlaubszeiten zu langen Stillständen des Wassers kommt. Klinik- und Praxisbetreiber sind verpflichtet, all diese Gesetze und Vorgaben zu kennen und sie einzuhalten. Eine Nicht-Beachtung kann unter Umständen nicht nur schwerwiegende gesundheitliche, sondern auch ernste juristische Folgen haben. Denn im Falle einer Schädigung des Patienten durch unzureichende Hygienemaßnahmen gilt die Beweislastumkehr, d. h. der Zahnarzt muss ggf. beweisen, dass sein Handeln nicht für den Schaden verantwortlich ist. Es hat sich gezeigt, dass Dentalmediziner dem vielschichtigen Thema Wasserhygiene oftmals unzureichend informiert gegenüberstehen. Eine fundierte eigene Beurteilung der Wirksamkeit von Wasserdesinfektionssystemen wird allzu oft durch Vertrauen auf die Angaben der Hersteller von Dentaleinheiten oder Dentaldepots ersetzt. Rücksaugeffekt können bei der Behandlung – vorhandenen Sicherheitsventilen zum Trotz – Bakterien aus der Mundhöhle des Patienten das rückfließende Wasser kontaminieren. Dauerkontamination durch Biofilm Die Oberfläche der feinen Wasserschläuche in der Dentaleinheit ermöglicht nach kürzester Zeit die Bildung von Biofilm. Die oben genannten Ursachen für das Eindringen von Keimen in das wasserführende System einer Dentaleinheit können einzeln für sich oder in der Zusammenwirkung zur Bildung und zum Wachstum von Biofilm führen. Ist dieser erst einmal vorhanden, lässt er sich nur schwer wieder bekämpfen. Welche Verfahren werden gegen Biofilm angeboten? Bei der Bekämpfung von Biofilm in Dentaleinheiten ist eine Vielzahl Wassers zu hinterfragen: Werden mit den gewählten Anwendungskonzentrationen tatsächlich Biofilme entfernt oder handelt es sich nur um schwammige Vertriebsaussagen? Schließlich ist Biofilm ca. 1.000-mal resistenter gegen Biozide als ein frei schwebender Mikroorganismus. Der Erfolg einer Maßnahme lässt sich schlussendlich nur mit einer korrekt durchgeführten Beprobung nachweisen. Hierin liegt aber eine weitere Problematik. Denn beim Einsatz chemischer Desinfektionsverfahren ist bei der Probenahme stets auf ein geeignetes Inaktivierungsmittel in der richtigen Konzentration zu achten. Wird dies unterlassen oder nicht korrekt berechnet, kommt die Analyse zu falschen Ergebnissen. Denn zu lange Kontaktzeiten der Biozide in den Probegefäßen reduzieren die Anzahl der aus dem Biofilm losgelösten Keime erheblich. Ein Verstoß gegen die hier zu erfüllende DIN EN 19458 führt nicht validiert wurde, wird mit dem SAFEWATER-Verfahren der Firma BLUE SAFETY angeboten. Unter der Leitung von Dr. Gebel des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn wurde in einem Biofilmschlauchmodell die Wirksamkeit der unternehmenseigenen Lösung getestet. Das Ergebnis war, dass selbst drei Jahre alter, mineralisierter Biofilm innerhalb von 77 Tagen abgebaut wurde. Zudem war die Fließwelle unter einer Minute Kontaktzeit mit der SAFEWATER-Lösung keimarm. Weitere Informationen zur Vereinbarung eines Beratungstermins und Erfahrungsberichte finden Interessierte auf der Webseite von BLUE SAFETY. ST BLUE SAFETY GmbH Tel.: 0800 25837233 www.bluesafety.com ANZEIGE Faxantwort KURSREIHE 2015 T Implantologische Chirurgie von A–Z BI E 0341 48474-290 KT 4 N FOR Referent I Prof. Dr. Dr. Frank Palm/Konstanz LDU GSPU N Bitte senden Sie mir das Programm zum Seminar „Implantologische Chirurgie von A–Z“ mit Prof. Dr. Dr. Frank Palm/Konstanz zu. E-MAIL-ADRESSE Ein kombinierter Theorie- und Demonstrationskurs PRAXISSTEMPEL Termine www.implantologische-chirurgie.de Programmflyer Kursinhalte, Preise und Anmeldeformular 09.10.2015 | München 04.12.2015 | Baden-Baden Organisation I Anmeldung OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-308, Fax: 0341 48474-290 event@oemus-media.de, www.oemus.com inkl. DVD I Dieser Kurs wird unterstützt I Stand: 16.01.2015 24.04.2015 | Düsseldorf 12.06.2015 | Konstanz DTG 1&2/15[8] =>Untitled ) [page_count] => 8 [pdf_ping_data] => Array ( [page_count] => 8 [format] => PDF [width] => 846 [height] => 1187 [colorspace] => COLORSPACE_UNDEFINED ) [linked_companies] => Array ( [ids] => Array ( ) ) [cover_url] => [cover_three] => [cover] => [toc] => Array ( [0] => Array ( [title] => Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema [page] => 01 ) [1] => Array ( [title] => Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen [page] => 03 ) [2] => Array ( [title] => Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung [page] => 05 ) [3] => Array ( [title] => Special Products [page] => 06 ) ) [toc_html] =>[toc_titles] =>Table of contentsKeimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema / Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen / Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung / Special Products
[cached] => true )