Special Tribune Germany No. 1, 2015Special Tribune Germany No. 1, 2015Special Tribune Germany No. 1, 2015

Special Tribune Germany No. 1, 2015

Keimfreiheit: ein grenzüberschreitendes Thema / Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen / Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung / Special Products

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SPECIAL TRIBUNE
The World’s Expert Newspaper · Praxishygiene · German Edition
No. 1+2/2015 · 12. Jahrgang · Leipzig, 28. Januar 2015

Wichtige Hygienemaßnahmen

Zeit sparen & Sicherheit erhalten

Gefahr in Wasserhygienesystemen

Die Einhaltung eines hohen Hygienestandards erfordert heutzutage ein wesentlich detaillierteres Fachwissen als
noch beispielsweise zehn Jahre zuvor.
Von Dr. Mikael Zimmerman. 4Seite 20

Behandeln statt verwalten: Die manuelle
Verpackung mit PeelVue+, den validierbaren Selbstklebebeuteln von DUX Dental,
bietet Sicherheit, ist zeitsparend und kosteneffektiv.
4Seite 21

In der zahnärztlichen Praxis kommt es
häufig zu einer Verkeimung des Trinkwassers. BLUE SAFETY hat die Lösung: das
SAFEWATER-Verfahren bietet einen wirksamen Schutz gegen Biofilm. 4Seite 23

Praxishygiene – eine
Keimfreiheit:
ein grenzüberschreitendes Thema unendliche Geschichte

© Sebastian Duda

Hygieneanforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Unterschiede und Gemeinsamkeiten – Ein Überblick. Von Iris Wälter-Bergob, Meschede.

Bedingt durch spezifische Behandlungssituationen und den damit
verbundenen Risiken, wird den Anforderungen an die Hygiene in der
Zahnarztpraxis eine besondere Bedeutung zugemessen. Das Ziel einer
einwandfreien Hygienekette ist dabei zunächst so eindeutig wie simpel:
Krankheiten vorbeugen, Infektionen vermeiden, Übertragungswege
erkennen und eliminieren. Bei genauerer Betrachtung jedoch wird
schnell klar, dass dieses Thema sehr
viel komplexer ist. Massive Änderungen in den letzten Jahren sowie

unterschiedliche Anforderungen in
Deutschland, Österreich und der
Schweiz erfordern aufwendige und
detaillierte Maßnahmen im täglichen Praxisablauf. Es gilt daher,
die verschiedenen Regulatorien
und Vorschriften der einzelnen
Länder zu kennen und einzuhalten.

Rahmenbedingungen
in Deutschland
Deutschland nimmt seit einigen
Jahren die Vorreiterrolle in puncto
Hygiene und Hygienevorschriften
ein. Gesetzliche Vorschriften wur-

den verschärft, zahlreiche Pflichten
kamen hinzu und bestehende Regulatorien wurden diversifiziert.
Die Hygienevorschriften sind mittlerweile sehr umfangreich und vielschichtig geworden. Sie umfassen
multiple Themen, welche speziell
vor dem Hintergrund der neuesten
gerichtlichen Urteile sehr detailliert
beachtet werden sollten. Die Rahmenbedingungen in Deutschland
werden durch Gesetze und Ver ordnungen von Bund und Ländern
vorgegeben.

Statement von Dr. Mathias Wunsch*

Z

u Beginn des Jahres 2014 berichtete
ich Ihnen, liebe Kollegen, über die Ergebnisse unserer MAZI-Studie. Diese
brachte den wissenschaftlichen Nachweis,
dass eine manuelle Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten reproduzierbar möglich ist.
Damit konnten wir die Argumente derer
entkräften, für die eine manuelle Aufbereitung
per se schlecht ist. Es blieb jedoch noch ein
schweres Stück Arbeit, die Aufsichtsbehörden
der Länder dazu zu bringen, die Ergebnisse
der Studie zu akzeptieren.
Zur Klärung offener Fragen haben wir
uns, vonseiten der BZÄK, mit Vertretern des
Robert Koch-Instituts getroffen, denn das RKI
hatte das Studiendesign vorab begutachtet
und ist maßgeblich an der Erstellung von
Empfehlungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten beteiligt.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass
das RKI einer manuellen Aufbereitung von
Medizinprodukten grundsätzlich offen gegenübersteht. Voraussetzung dafür ist die Validierung des Prozesses und die Vorlage von Standardarbeitsanweisungen. Für die Aufbereitung
von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten
wurde diese Aufgabe auf Grundlage der MAZIStudie erfüllt. Die Musterarbeitsanweisungen,
Vorschläge für die Schulung des Personals und
die Überprüfung der Reinigung sind über die
Homepage der BZÄK abrufbar und müssen
nur noch auf die individuellen Praxisgegebenheiten abgestimmt werden.
Bei dem Treffen mit dem RKI kam aber
noch ein ganz anderer Aspekt zur Sprache,
der uns in der täglichen Arbeit weiterhin
unnötig belasten wird. Die Zentralstelle der
Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) erarbeitet
in verschiedenen Arbeitskreisen Handlungsanweisungen für die Aufsichtsbehörden. Diese
Empfehlungen werden fast immer einstimmig
verabschiedet. Nun könnte man ja denken,
dass damit die Länder an diese Beschlüsse

gebunden sind.
Dem ist aber bei
Weitem nicht so. Ermöglicht wird dies durch
den Föderalismus in unserem Land. Jede
Aufsichtsbehörde kann selbst entscheiden,
wie die Handlungsempfehlungen der ZLG
umgesetzt werden.
Ich finde, gerade im Bereich der Hygiene
und der Aufbereitung von Medizinprodukten
sollten einheitliche Vorschriften im gesamten
Bundesgebiet gelten, die den Praxen vor Ort
auch die Möglichkeit der Umsetzung und Einhaltung ermöglichen. Wir alle wissen, dass die
gestiegenen Anforderungen im Bereich der
Hygiene auch immense Kosten für die Praxen
verursachen. Eine wissenschaftliche Studie
des IDZ wird die Ausgabenentwicklung der
letzten Jahre untersuchen. Eine erste Hochrechnung geht davon aus, dass die Kosten auf
diesem Gebiet für eine Einzelpraxis seit 2006
um fast 40 Prozent gestiegen sind. Hier ist
jetzt die Politik gefragt. Es müssen Lösungen
gefunden werden, um die Praxen durch diese
Kostensteigerungen nicht in den finanziellen
Ruin zu treiben.
Eine Möglichkeit sehe ich darin, den gesamten Aufbereitungsprozess als eine Einheit
zu betrachten und diesen insgesamt zu validieren. Dieses Verfahren vereinfacht sehr vieles,
spart Zeit und Geld für die Praxen. Es erscheint
auch wesentlich sinnvoller, den Gesamtprozess zu betrachten, als nur der Validierung der
einzelnen Geräte hinterherzujagen.
Hier hat sich bereits ein Markt etabliert,
dessen Nutznießer davon gut leben können.
Nichts ist einfacher, als mit
Infos zum Autor
der Angst der Beteiligten
zu spielen.
Es ist an der Zeit,
dass die Politik bereit ist,
neue, sinnvolle Wege mit
uns gemeinsam zu gehen.
* Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen

Fortsetzung auf Seite 18 Ë
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18 State of the Art
Á Fortsetzung von Seite 17

Verbindliche Hygiene-Richtlinien,
Empfehlungen des Robert KochInstituts (RKI), Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung, Infektionsschutzgesetze
sowie Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO)
und Empfehlungen diverser Arbeitskreise und Autoren werden
hier nur beispielhaft und als
kleiner Auszug genannt. Weiterhin
bestimmen zahlreiche DIN-Normen mittlerweile bundesweit den
Praxisalltag.
Darüber hinaus steigt die Anzahl und Frequenz der Praxisbegehungen drastisch. Speziell in einigen
Bundesländern, wie beispielsweise
Baden-Württemberg, sind ab 2015
noch schärfere Kontrollen zu erwarten. Praxisinhabern, welche die
Vorgaben nicht oder nur teilweise
erfüllen, drohen massive Strafen,
die bis hin zur Schließung der
Praxis gehen können.
Dies alles sind Gründe genug,
um ein lückenloses und geeignetes
Hygienemanagement umzusetzen,
aktiv zu leben und somit ein möglichst geringes Infektions- und
Übertragungsrisiko für alle Beteiligten zu gewährleisten.

rungen mit den strengsten Vorschriften eine klare Vorreiterrolle
einnimmt. Das bedeutet, dass sich
die anderen beiden Länder in
gewissen Teilen noch stark an
den Gegebenheiten in Deutschland
orientieren.
Dieselben Vorgaben für alle
drei Länder gelten beispielsweise in
den Bereichen der Arbeitsschutzkleidung, der Händedesinfektion
oder der Einteilung des zentralen
Hygienebereichs in eine unreine
und eine reine Zone. Ebenso beim
Procedere der Wasseraufbereitung
und der Trinkwasserqualität in

SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015
Entsorgungsbereiche sind separat zu
gestalten. Ein reiner und unreiner
Bereich rundet das Ganze ab.
Die Schweiz dagegen unterteilt
die Praxis in eine sogenannte Klinikzone und die übrigen Zonen.
Die Klinikzone bedingt gesonderte
hygienische Maßnahmen. Die Instrumentenaufbereitung findet in
drei unterschiedlichen Zonen statt,
welche farblich nach dem Ampelsystem markiert sind. Personalräume für Mitarbeiter sowie Umkleideräume und Personaltoiletten
werden ausschließlich in Deutschland gefordert.

nete Sterilgutverpackungen eine
große Rolle. Wiederverwendbare
invasive Medizinprodukte für chirurgische Einsätze müssen vor jeder
Anwendung bei 134 °C sterilisiert
werden. Zusätzlich stellt die Schweiz
hierzu die Anforderung, eine Prionenwirksamkeit zu garantieren, via
Sterilisationszeiten bei 134 °C über
18 Minuten. In Österreich wird zusätzlich vermerkt, dass die Übermittlung dieser Produkte an eine
krankenhäusliche Einrichtung zu
veranlassen ist und somit die Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis nicht ausreichend sind.

Rahmenbedingungen
in der Schweiz

Rahmenbedingungen
in Österreich
Das Österreichische Bundesverfassungsgesetz regelt generell die
Anforderungen an das Gesundheitswesen. Die verschiedenen
Bundesländer pflegen in diesem
Rahmen aber verschiedene Ausführungsgesetze.
Weiterhin existieren etwa im
selben Umfang wie in Deutschland
Arbeitskreise für Krankenhaushygiene sowie Fachgesellschaften
für Hygiene und Prävention, welche entsprechende Empfehlungen
aussprechen. Die erforderlichen
Normen werden von Austrian
Standards Institute (ASI) herausgegeben. Dazu kommen zahlreiche
harmonisierte Normen zur Anwendung.

Ähnlichkeiten
und Unterschiede
Beim Vergleichen der Hygiene regelungen in den drei Ländern
ergeben sich weitgehend ähnliche
Strukturen. Die Forderungen in
der Schweiz sind etwas grund sätzlicher und weniger detail orientiert gehalten. Die geltenden
EU-Vorgaben werden von allen
Ländern übernommen, obwohl
die Schweiz kein Mitgliedsland ist.
Zu bemerken ist, dass Deutschland
aufgrund der Historie und Erfah-

Ausblick
© Alexander Raths

Wie auch in Deutschland regelt
der Bund die Anforderungen an
das Gesundheitswesen. Weiterhin
finden zahlreiche Bundesgesetze,
das Heilmittelgesetz und die Medizinprodukteverordnung Anwendung. Auch wenn die Schweiz kein
EU-Mitglied ist, werden normative
EU-Vorgaben weitgehend übernommen. Qualitätsrichtlinien werden von der SSO – Schweizerische
Zahnärztegesellschaft veröffentlicht. Die einzelnen Kantone der
Schweiz nehmen sich Detailfragen
und deren Umsetzung an.

Desinfektionsprodukte. Deutschland schreibt die Produkte in der sogenannten VAH-Liste vor, bzw. die
Angaben aus der RKI-Liste 2007.
Österreich weitet die Anforderungen massiv aus und verbietet das
Vorhandensein von Gegenständen
auf den Trayablagen, da diese der
Aerosolbildung direkt ausgesetzt
sind. Schweizer Praxen sind angehalten, per Netz-Wisch-Desinfektion kontaminierte Flächen und
Gegenstände nach jedem Patienten
zu behandeln. Nach deutschen Vorgaben sind Fußböden nach jedem
Arbeitstag zu reinigen. Eine Zugabe
von Desinfektionsmitteln ist nur
nötig, wenn eine sichtbare Verunreinigung vorliegt. Für die Schweiz
und Österreich existieren hierzu
keine Regeln.
Beim Kapitel Entsorgung finden
sich kaum Übereinstimmungen.
Jedes der drei Länder hat hier
unterschiedliche Anforderungen
und orientiert sich an anderen
Maßstäben.
Ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist in Deutschland
laut DIN ISO 9001:2008 verpflichtend. Ebenso ist eine Qualitätssicherung in Österreich gefordert. In
der Schweiz werden Grundsätze zur
Infektionsprävention für Krankenhäuser im Auftrag des Bundesamts
für Gesundheit (BAG) herausgegeben. Außerdem existieren Qualitätsleitlinien, die Zahnärzten einen
Maßstab in die Hand geben.

Dentaleinheiten besteht Einheitlichkeit.
Eine maßgebliche gesetzliche
Vorschrift in Deutschland besteht
in der Erstellung eines sogenannten
Hygieneplans. Die Einhaltung dessen muss strengstens befolgt und
regelmäßig überprüft werden.
Diese Funktion kann ebenso ein gut
etabliertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008
übernehmen. Österreich verfügt in
diesem Bereich über keine gesetzlichen Vorgaben. Es müssen lediglich gewisse Anweisungen erstellt
werden, die sich auf besondere
Schutzmaßnahmen beziehen. Das
schweizerische Heilmittelinstitut
sieht seit 2010 einen Hygieneplan
vor, der die Verantwortlichkeiten
pro Aktivität definiert.
Räumliche Trennungen von
allgemeinen Bereichen und Behandlungszonen werden deutschlandweit gefordert. Speziell die
Aufbereitung von Instrumenten
darf nicht in den Behandlungsräumen erfolgen. Hier sind sich alle
drei Länder einig. Was die generelle
Ausstattung der Behandlungsräume betrifft, so setzt Deutschland
wieder extreme Maßstäbe, an welche sich auch Österreich anschließt.
So müssen beispielsweise Waschplätze, Reinigungsspender und
Einmalhandtücher, die ohne Berührung funktionieren, gut er reichbar sein. Die Röntgenbereiche
müssen über spezielle Ablagen für
Hilfsmittel und Desinfektionsspender verfügen. Aufbereitungs- und

Die Schweiz setzt den Praxisteams eine Sonderregelung für
Schutzkleidung. Diese Kleidung
darf ausschließlich innerhalb der
Praxis getragen werden, um die
Verschleppung von Keimen zu verhindern.
Die Risikobewertung für die
Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt in Deutschland gemäß
den Empfehlungen des Robert
Koch-Instituts in die Klassen unkritisch, semikritisch und kritisch
mit den jeweiligen Unterklassifizierungen. Diese Klassen geben die Art
und Weise vor, nach der die Aufbereitung durchgeführt werden muss.
Österreich erstellt diese Klassen
unter dem Aspekt der Anwendung
vor und nach der Aufbereitung, sowie nach Material-/Konstruktionseigenschaften und Transport- und
Lagerbedingungen. Die Schweizer
Regulatorien hierzu basieren auf
dem Heilmittelgesetz und der
Medizinprodukteverordnung. Alle
Länder fordern jedoch die Einteilung in die gleichen Klassen, wie
oben genannt.
Generell herrschen gleiche Regulatorien bei der Reinigung und
Desinfektion vor. Dabei ist die
thermische Reinigung und Desinfektion grundsätzlich einer manuellen, chemischen Vorgehensweise
vorzuziehen. Kritische Medizinprodukte sollen nach der Reinigung
und Desinfektion sterilisiert werden
und auch so zur Anwendung kommen. In diesem Rahmen spielen
geeignete und korrekt gekennzeich-

Die detaillierten und umfang reichen Anforderungen an den
Betrieb von Dampf-Kleinsterilisatoren werden ebenfalls deutschlandweit vorgegeben. Die Basis
hierzu bildet die RKI-Richtlinie
2006. In Österreich muss eine zusätzliche Gerätedatei für die regelmäßig zu überprüfenden Geräte
geführt werden. Dies wird von
den Gesundheitsinstitutionen übernommen.
Validierungen werden in Österreich von einer Prüfstelle durchgeführt. In Deutschland dagegen
kann dies durch den Hersteller
geschehen oder durch Prüflabore.
In der Schweiz können Betreiber
die Validierung sogar selbst durchführen.
Deutschland führt bei den
Maßgaben hinsichtlich der Überwachung von Prozessen. So müssen
in Deutschland die verschiedenen
Schritte und chargenbezogenen
Prüfungen bei der maschinellen
Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden. Diese sind in
Österreich und der Schweiz nicht
geregelt. Hier existieren nur Standardanweisungen für die manuelle Reinigung und Desinfektion.
In Österreich speziell muss hier
eine Gliederung in Raum, Arbeitsmittel/-stoffe, Personen etc. vorgenommen werden.
Bzgl. der Flächendesinfektion
und Reinigung gilt zwar länderübergreifend dasselbe Procedere.
Unterschiede bestehen jedoch in
der Auswahl der Reinigungs- und

Trotz vieler Gemeinsamkeiten
müssen dennoch länderspezifische
Details beachtet werden. Länderübergreifend sind sich die meisten
Praxen der Tatsache bewusst, dass
künftig Vorschriften und Regelwerke
beachtet werden müssen. Dementsprechend werden Schritt für Schritt
Maßnahmen eingeleitet, um allen
geforderten Punkten zu genügen.
Selbstverständlich ist dies zunächst
mit einem nicht geringen finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Trotzdem steigt das Engagement hinsichtlich eines lückenlosen Hygieneprozesses beträchtlich.
Dieser Trend ist allgemein als sehr
positiv einzustufen.
Sicherlich werden die einzelnen
Anforderungen an die Hygiene in
den nächsten Jahren noch anspruchsvoller werden. Die Praxen,
die sich in diese Struktur nicht einfügen können oder wollen, werden
mit Sanktionen rechnen müssen.
Die Praxishygiene fängt im Kopf
an. Ohne eine korrekte Grundeinstellung zur Umsetzung der
Maßnahmen sind alle Aktivitäten
nutzlos. ST

Kontakt
Infos zur Autorin

IWB CONSULTING
Iris Wälter-Bergob
Hoppegarten 56
59872 Meschede
Deutschland
Tel.: +49 174 3102996
info@iwb-consulting.info
www.iwb-consulting.info


[3] => Untitled
SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015

Special News 19

Mehr Initiative in der Wasserhygiene wagen
Bei einer kaum überschaubaren Vielzahl von Anwendungen wird Trinkwasser auch als technisches Hilfsmittel eingesetzt.
In der Zahnmedizin ist Trinkwasser Kühl-, Schmier- und Reinigungsflüssigkeit zugleich. Dabei kommt es in Kontakt mit offenen Wunden,
wird verschluckt und von Patienten und Behandlern als Sprühnebel eingeatmet. Von Dr. Hanno Mahler, Friedberg.
Trinkwasser muss eine ganze Reihe
von Qualitätsmerkmalen aufweisen.
Die mikrobiologische Unbedenklichkeit ist dabei in der Zahnmedizin
von herausragender Relevanz. Laut
Empfehlung der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert KochInstituts (KRINKO) soll die Anzahl
von 100 Keimen pro Milliliter nicht
überschritten werden.
Die Gesundheit von Patient und
Behandler hängt entscheidend von
der Wasserhygiene ab. Fehlende
Wasserhygiene kann durch andere
Hygienemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Qualität des
Trinkwassers soll von den Versorgern
gewährleistet werden. Das klappt in der
Regel so gut, dass dessen Verfügbarkeit als selbstverständlich hingenommen wird. Diese Gewährleistung gilt
jedoch nur bis zur Hausanschlussstelle. Ab diesem Punkt treten Einflüsse auf, welche die Qualität des
Wassers beeinträchtigen.
Leitungsstränge, die nur selten
oder gar nicht durchströmt werden,
bilden Reservoire für die Ausbreitung
von Keimen. Korrosion und Ablagerungen schaffen zusätzliche Ober-

Maßnahmen in der Wasserhygiene.

flächen und damit Lebensräume.
Wärmeübertragung durch Heizungs- und Warmwasserleitungen
begünstigen das Wachstum von
Krankheitserregern wie Legionellen
und Pseudomonaden.
Auch Wasserfilter und die Zugabe von chemischen Mitteln gegen
Kalk und Rost können sich negativ
auf die mikrobiologischen Eigenschaften des Wassers auswirken.

Trinkwasser-Installationen
in der Zahnmedizin
Im Wesentlichen sind zwei
Ursachen für die Verkeimung der

Wasserleitungen in der Zahnmedizin verantwortlich. Zum einen verstärken sich die bereits genannten,
schädlichen Einflüsse durch den
niedrigen Wasserverbrauch. Zum
anderen kommt es durch retrograde
Verkeimung (gegen die Strömungsrichtung) zur Ausbreitung potenzieller Krankheitserreger von den
Dentaleinheiten in die versorgenden
Leitungsstränge und sogar in das
öffentliche Leitungsnetz.
Nicht zuletzt durch Fälle von
Legionellen im Trinkwasser rückt
das Thema Wasserhygiene in die
öffentliche Aufmerksamkeit. Hier

ergibt sich die Chance, das Vertrauen
des Patienten durch Initiative in der
Wasserhygiene zu sichern.

Dem Biofilm keine Chance
Biofilm in Wasserleitungen ist
nahezu allgegenwärtig und stellt
nicht unmittelbar eine Gefahr dar.
Unter den genannten Umständen
kann er jedoch regelrecht aufblühen
und problematisch werden. Eine erhöhte Keimzahl am Behandlungsstuhl wird nicht vom Wasser aus dem
Leitungsnetz verursacht, sondern
vom Biofilm in der Versorgungsleitung unmittelbar davor.

Die verbreitet angewendete
Zugabe von Desinfektionsmitteln
in der Dentaleinheit hat keine
Auswirkung auf den Biofilm in den
Versorgungsleitungen. Bei einer
Störung der Dosierung besteht das
Risiko einer sofort einsetzenden,
erheblichen Verkeimung. Sogenanntes Biofilm-Removing sorgt
nur für eine kurzzeitige Verbesserung der Wasserqualität. Die
Neubesiedlung erfolgt rasant, denn
die abgetöteten Organismen sind
idealer Nährboden für ihre Nachfolger.
Biofilm ist eine Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen, eingebettet in einer schützenden
Schleimschicht, und keine einfache
Verschmutzung. Dem Wachstum
von Biofilm muss vorgebeugt werden, indem ihm die Lebensgrundlage dauerhaft entzogen wird. Nur
eine vorgeschaltete Wasserentkeimungsanlage verhindert wirksam
die Ausbreitung von Biofilm in den
Leitungen. Gekoppelt mit einer
freien Fallstrecke nach DIN EN 1717
ist eine retrograde Verkeimung in
das Trinkwassernetz praktisch ausgeschlossen.
➟
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Der validierbare, selbstklebende Sterilisationsbeutel

Klebeposition
zwischen den Dreiecken

a Validierungssystem: Validierungsanleitung, Validierungsplan

und Schließ-Validatoren, die die exakte Klebeposition der
Verschlusslasche aufzeigen
a Gemäß 93/94 EEC, DIN EN 868-5, ISO 11607-1, -2
a Erfüllt die RKI Anforderungen
DUX Dental
Zonnebaan 14
NL-3542 EC Utrecht
The Netherlands
Tel. +(31) 30 241 0924
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Gratis PeelVue+ Kit anfragen:
info@dux-dental.com


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SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015

20 User Report

Cleveres Materialmanagement
Klinische Arbeit erfordert verschleißfeste und hygienische Produkte, die die hohe Belastung täglicher dentalmedizinischer Aufgaben tolerieren
und auch deren übrige Anforderungen erfüllen. Dazu kommen der Anspruch einer langen Lebensdauer und eine komfortable Anschaffungslogistik.
Außerdem spielt ein professioneller visueller Eindruck eine große Rolle. Von Dr. Mikael Zimmerman, Stockholm, Schweden.
kosten während der Lebensdauer
(Life Cycle Cost – LCC) anstatt
allein den Anschaffungspreis zu
bedenken, um eine wirtschaftlich
vernünftige Kaufentscheidung zu
treffen.

Gute Hygiene?

1

2

3

4

Abb. 1: Zentrale Stationen, die sogenannten „Tray-Preps“ (PractiPal von Directa) für die Vorbereitung jeder spezifischen Behandlung, sind eine Methode zur Minderung des Bedarfs
an Instrumenten. Diese Methode erhöht somit die Qualität und reduziert die Kosten. – Abb. 2: Große Vorratsmengen machen mehrere gleiche Instrumente und zahlreiche Schränke
nötig. Unter finanziellem Aspekt spricht viel für die Reduzierung der Produktmenge und die damit einhergehenden Einsparungen an Platz und Arbeitszeit. – Abb. 3: Auch der visuelle
Eindruck spielt für den Patienten eine entscheidende Rolle. – Abb. 4: Bei der Anschaffung der Materialien sind mehrere Qualitätskriterien zu beachten: Hygiene, Haltbarkeit, Preis,
Umwelt, Arbeitsumgebung und Verbraucherfreundlichkeit.

Die große Auswahl an medizinischer Ausrüstung macht es zahnärztlichen Praxen und Kliniken
schwer, die richtige Kaufentscheidung hinsichtlich Hygiene, Umwelt,
Arbeitsumgebung und anderer
Kriterien zu treffen. Der optische
Eindruck allein ist nicht entscheidend, vielmehr sollten qualifizierte
Informationen von Herstellern und
Händlern die Grundlage bilden. Die
Einhaltung eines hohen Hygienestandards erfordert heute ein wesentlich detaillierteres Fachwissen als noch
beispielsweise zehn Jahre zuvor. Mit
dem Fortschritt in Forschung und

Entwicklung müssen Kliniken versuchen, ihre Hygienemaßnahmen
entsprechend anzupassen.

Infektionsverbreitung
auf der Mikroebene
Aus der Makroperspektive betrachtet stehen die Arbeitsum gebung der Mitarbeiter und der
professionelle Eindruck vor den
Patienten im Mittelpunkt. Aus Sicht
der mikroskopischen Perspektive
ist jedoch vor allem Sauberkeit
wichtig. Heute wird die Infektionsverbreitung auf der Makro-, Mesound Mikroebene definiert. Dabei

muss bei der Infektionsprävention
das Hauptaugenmerk auf der
Mikroebene liegen, auf der Bakterien Antibiotikaresistenzen entwickeln und verbreiten. Sobald Bakterien aufeinandertreffen, findet
eine Infektionsverbreitung auf der
Mikroebene statt. Aus diesem
Grund stellt die Vermeidung von
Infektionsverbreitung der Mikroebene heute die Basis für Hygiene
und Infektionsschutz dar.

Logistik und Preisfrage
Neben Hygiene- und Umweltaspekten sowie der Arbeitsum-

➟
Einfache Maßnahmen
verbessern die Wasserhygiene

© Robert Kneschke

Behalten Sie den Durchblick in
Ihrer Installation. Eine vollständige
und aktuelle Dokumentation wird
leider selten gepflegt. Anhand dieser lassen sich Fehler bei Um- und
Ausbauten vermeiden und bestehende Schwachstellen aufspüren.
Im Fall einer notwendigen Lei tungssanierung kann der Aufwand
minimiert werden. Neben dem
Gewinn an Wasserqualität auch
eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis.
Achten Sie auf regelmäßige Wartung von Filtern und Dosieranlagen.
Lassen Sie tote Stränge abtrennen
und die Versorgungsleitungen iso lieren. Die Installation einer Ringleitung ist die optimale Lösung für
die Wasserversorgung der Dental -

gebung ist eine gute Logistik aller
benötigten Produkte zu beachten.
Oftmals werden zu viele Materialvorräte in den Behandlungsräumen
statt in einem zentralen Bereich
gelagert, in dem alle Instrumente
und Materialien aufzubewahren
sind. Dadurch wird in Praxis kliniken und Mehrbehandlerpraxen eine größere Anzahl gleicher
Instrumente benötigt, welche
wiederum höhere Anforderungen
an die Hygienemaßnahmen und
die Materiallogistik stellen. Wie in
jedem anderen Zusammenhang ist
es außerdem wichtig, die Gesamt-

einheiten. Auch das Spülen der Einheiten zu Arbeitsbeginn und nach
längeren Arbeitspausen ist äußerst
wichtig, denn: stehendes Wasser ist
verkeimtes Wasser.
Lassen Sie sich selbst nicht im
Unklaren über die mikrobiologische
Belastung Ihrer Dentaleinheiten.
Nach Empfehlung der KRINKO
sollte das Wasser einer zahnmedizinischen Einrichtung jährlich durch
ein Labor untersucht werden. Sie
genügen damit zwar den Bestimmungen – für eine kompetente
Hygieneüberwachung ist das jedoch
zu selten.
Ergänzend dazu können Sie
Selbstkontrollen durchführen. Leicht
anzuwendende und kostengünstige
Hygiene-Schnelltester („Dip-Slides“)
geben Ihnen die Möglichkeit, den
Hygienestatus Ihres Wassers unter
Beobachtung zu halten. Tester zum
Nachweis der Gesamtkeimzahl mit

Dentalprodukte sind so zu fertigen, dass sie den höchsten Standards für medizinische Ausrüstung
erfüllen. Speziell die gesetzlichen
Bestimmungen für Gesundheit,
die die Patientenbetreuung mit
einem hohen Hygienestandard
vorschreiben, müssen beachtet
werden.
Dies bedeutet, dass alle Produkte einen hohen Grad an Belastung und die gängigen Reinigungsund Desinfektionschemikalien in
der Zahnmedizin tolerieren müssen, ohne dabei an Lebensdauer
einzubüßen. Solche Bedingungen
stellen hohe Anforderungen sowohl an Hersteller und Händler als
auch an Behandler und medizinisches Personal, sobald Einkaufsentscheidungen getroffen werden
müssen. Wird hierbei der Fokus
auf die Hygiene, kombiniert mit
wohlüberlegter Logistik und angemessenen Preisen, gelegt, werden
Investitionen in die dentale Ausstattung wesentlich leichter und
transparenter. ST

Kontakt
Infos zum Autor

Dr. Mikael Zimmerman,
DDS, PhD
Mitbegründer
BZB CareSystems AB, Schweden
Tel.: +46 708 495630
mz@bzb.se
www.bzb-caresystems.se

Farbindikator sind am besten geeignet.
Wenn Sie als Praxisinhaber die
Wasserhygiene in fremde Hände
legen, verlieren Sie sie besser nicht
aus den Augen. Denn der Überblick
über die Gesamtheit der Wassersituation einer Praxis ist notwendig
für ein effektives Management der
Wasserhygiene. Letztlich tragen Sie
die Verantwortung und wer sonst,
außer Ihnen, kann Ihre Praxis genau
genug kennen? ST

Kontakt
Dr. Hanno Mahler
Biologe und Geschäftsführer
der Dental Water Technology
GmbH & Co. KG
Ockstädter Straße 26
61169 Friedberg, Deutschland
www.dwt-gmbh.com


[5] => Untitled
SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015

Special Products 21

Behandeln statt verwalten: Schnelle Versiegelung
PeelVue+ – Zeit sparen durch Umstellung des Verpackungsverfahrens.

1

2

3

Abb. 1–3: So einfach ist die Handhabung der PeelVue+ Selbstklebebeutel. – Abb. 1: Aus zwölf Größen das passende Beutelformat auswählen. – Abb. 2: Befüllen und validierbar verschließen. Innere und äußere Prozessindikatoren
sind bereits integriert. – Abb. 3: Einfaches und richtlinienkonformes Öffnen.

Zahnärzte und Praxismitarbeiter
können mittlerweile ein Lied von
ausufernder Bürokratie singen. Erst
kürzlich beklagte der Präsident der
Landeszahnärztekammer Thüringen
(LZKTh), Dr. Andreas Wagner, dass
Zahnärzte in den letzten Jahren
von einer Vielzahl reglementierender,
bürokratischer und einschränkender
Maßnahmen, Richtlinien und Gesetze
überzogen wurden.1
Einen großen Anteil am Verwaltungsaufwand hat das zunehmende
Ausmaß der Hygienevorschriften.
Zwar ist die Notwendigkeit effektiver
Hygienemaßnahmen unbestritten,
dennoch steht im Praxisalltag nur
ein begrenztes Zeitkontingent zur
Verfügung. Eine häufige Frage lautet
deshalb: Wie lässt sich Zeit einsparen
und gleichzeitig Sicherheit erhalten?

Selbstklebebeutel beschleunigen
die Verpackungsprozesse
Die Versiegelung von Sterilgut
spielt eine zentrale Rolle bei der
Umsetzung der Hygienevorschriften.
Zur Verpackung kritischer Medizinprodukte können Zahnärzte dabei
grundsätzlich zwischen maschinellen
Verfahren (Siegelgerät) und manuellen
Verfahren (Selbstklebebeutel) wählen,
sofern die beiden Verpackungsverfahren validierbar sind, den aktuellen
RKI-Empfehlungen entsprechen und
bei ordnungsgemäßer Anwendung
sichere Sterilbarrieresysteme2 liefern.
Deutliche Unterschiede gibt es
jedoch im Hinblick auf den Zeitaufwand, der mit den beiden Verpackungsverfahren einhergeht.
So müssen bei der maschinellen
Versiegelung mit Siegelgeräten zunächst Beutel in der passenden Größe
zurechtgeschnitten werden. Weiterer
Zeitaufwand entsteht durch die Aufheizphase und die anschließende Versiegelung durch das Gerät. Engpässe

Einfache Handhabung
jetzt selbst erleben!
Interessierte Praxen können per E-Mail
via info@dux-dental.com ein kostenfreies PeelVue+ Kit bestellen, um sich
selbst ein Bild von der einfachen Handhabung der selbstklebenden Sterilisationsbeutel zu machen und den Einsatz
in der eigenen Praxis zu prüfen. Das Kit
enthält neben 15 PeelVue+ Beuteln (90
x 230 mm) eine Validierungsanleitung
sowie einen Validierungsplan.

sind vorprogrammiert, wenn gleichzeitig mehrere Mitarbeiter das Heißsiegelgerät benötigen.
Das Verpacken mit validierbaren
Selbstklebebeuteln ist dagegen mit einem deutlich geringeren Zeitaufwand
verbunden, da das Sterilisationsgut
nach der Desinfektion direkt in einen
passenden Beutel gegeben und ohne
maschinelle Hilfe versiegelt werden
kann.
Auch in Bezug auf die durchzuführenden validierbaren Verpackungsprozesse nach DIN EN ISO
11607-2 birgt eine Umstellung auf
die manuelle Verpackung zeitliches
Einsparpotenzial. Während Praxen
beim maschinellen Verfahren für
die Abnahmebeurteilung (IQ),
Funktionsbeurteilung (OQ) und die
Leistungsbeurteilung (PQ) verantwortlich zeichnen, liegt beim Einsatz
von validierbaren Selbstklebebeuteln
lediglich die PQ im Verantwortungsbereich der Praxis. Die IQ und OQ
sind hier bereits bei der Produktion
der Sterilisationsbeutel erfolgt.

ten verwendete Verpackungssystem
für Sterilgut sind. Umso überraschender ist es, dass in deutschen Praxen
größtenteils Heißsiegelgeräte zum
Einsatz kommen. In vielen Praxen ist
daher deutliches Einsparpotenzial
vorhanden, das kurzfristig durch eine

Umstellung des Verpackungsverfahrens ausgeschöpft werden kann. ST

2

DEENEN, JP., Sterilgutverpackung: Schere
zwischen Anspruch und Realität, prophylaxe
impuls, 3/2014, 20–22

Quellen
1

Thüringer Zahnärzte fordern Entlastung von
zu viel Bürokratie, Landeszahnärztekammer
Thüringen, 06.12.2014, abrufbar im Internet
unter: http://bit.ly/1zeJ2Pu

DUX Dental
Tel.: 00800 24146121, www.dux-dental.com
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#WOHD15

Kosteneffektivere Versiegelung
Neben dem Faktor Zeit gewinnen
auch betriebswirtschaftliche und
platzsparende Aspekte eine zunehmende Bedeutung im Praxisalltag.
Auch hier können Praxen von einer
Umstellung auf das manuelle Verpackungsverfahren profitieren. So ist
die Nutzung eines modernen, richtlinienkonformen und validierbaren
Durchlaufsiegelgeräts mit hohen
Anschaffungskosten, regelmäßigen
Wartungsgebühren und Materialkosten verbunden.
Bei der Nutzung der validierbaren
PeelVue+ Selbstklebebeutel von DUX
Dental fallen dagegen lediglich Ma terialkosten für die benötigten Beutel
an. Zudem ist bei PeelVue+ Beuteln
bereits ein integrierter Prozessindi kator vorhanden, der anzeigt, ob die
Verarbeitungsparameter während des
Sterilisationsvorganges eingehalten
wurden.

20. März 2015
Weltmundgesundheitstag

Lächel ein Leben lang!

Fazit
Die manuelle Verpackung mit
validierbaren Selbstklebebeuteln ist
im Vergleich zur maschinellen Ver packung mit Heißsiegelgeräten bei
gleicher Sicherheit zeitsparender und
in der Regel kosteneffektiver. Dies
erklärt, weshalb validierbare Selbstklebebeutel weltweit das am häufigs -

Organisiert von:

Mediapartner:

In Partnerschaft mit:


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22 Special Products

SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015

Praxishygiene bei der
Mundpflegeberatung

Umfassende manuelle
Instrumentenaufbereitung

Hygienisch einwandfrei instruieren und motivieren –
mit dem Oral-B TestDrive.

Das neue universell einsetzbare BIB forte eco von ALPRO erfüllt High-level-Viruzidie.

Als Teil eines erfolgreichen Beratungsgesprächs spielen Mundhygieneinstruktion und -motivation in der Praxis eine
entscheidende Rolle. Schließlich ist
wissenschaftlich belegt, dass einmalig
erworbene Mundpflegekenntnisse nicht
ausreichen, sie müssen immer wieder
„aufgefrischt“ werden.1 Das gilt selbstverständlich auch für jene Patienten, die
elektrisch putzen oder dies in Zukunft
tun möchten. Mit dem TestDrive-Programm gibt der Mundhygienespezialist
Oral-B dem Praxisteam für diese Aufgabe ein nützliches Hilfsmittel an die
Hand. So lässt sich die Mundhygieneinstruktion hygienisch einwandfrei und
anschaulich zugleich gestalten.
Elektrische Zahnbürsten mit oszillierend-rotierendem Putzsystem bieten
eine überlegene Reinigungsleistung, das
zeigt das aktuelle Review der Cochrane
Collaboration.2 Damit der Patient
jedoch von diesem Vorteil im höchsten
Maße profitieren kann, muss er zu-

nächst zur Verwendung einer
solchen elektrischen Zahnbürste
motiviert werden – und auch
jene Patienten, die bereits mit
einem solchen Zahnbürstenmodell putzen, benötigen von Zeit
zu Zeit eine Instruktions- bzw.
Motivationsauffrischung.
Mithilfe des Oral-B TestDrive-Probeputz-Programms
lassen sich beide Patientengruppen gleichermaßen beraten
– und das unter hygienischen Bedingungen. Denn es bietet dem
Patienten die Möglichkeit, in der
Praxis mit einer speziell abgedichteten
und mit einer Schutzhülle versehenen
elektrischen Zahnbürste unter Aufsicht
des Fachpersonals zu putzen. Nach dem
Probeputzen werden Bürstenkopf und
Schutzhülle einfach
entsorgt, das Hand- Infos zum Unternehmen
stück desinfiziert und
der Oral-B TestDrive
kann für den nächsten
Patienten vorbereitet
werden. ST
Johansson L-A, Oster B, Hamp SE. Evaluation of causerelated periodontal therapy and compliance with maintenance care recommendations. J Clin Periodontol 1984;
11(10):689–699.
2 Yaacob M, Worthington HV, Deacon SA, Deery C,
Walmsley A, Robinson PG, Glenny A. Powered versus
manual toothbrushing for oral health. Cochrane Database of Systematic Reviews 2014, Issue 6. Art. No.:
CD002281. DOI: 10.1002/14651858.CD002281.pub3.
1

Procter & Gamble Germany GmbH
Tel.: +49 203 570570
www.dentalcare.com

Für die moderne
Zahnarztpraxis
Hämostatikum Al-Cu –
Blutstillung und Reduktion der Bakteriämiegefahr.
Bei Hämostatikum Al-Cu handelt es
sich um ein Hämostyptikum, das den
Anforderungen der modernen Zahnarztpraxis entspricht. Durch Koagu lation werden Kapillarblutungen der
Gingiva, Haut
und der Pulpa

sofort und nachhaltig gestoppt. Die
rasche Wirkung beruht auf schnell
diffundierenden Aluminium- und
Kupfersalzen. Die Problematik des
Wiederaufbrechens der bereits gestoppten Blutung entfällt. Ein positiver
Zusatzeffekt ist die keimreduzierende
Wirkung des Hämostatikum Al-Cu.

Die wässrige Lösung wird mithilfe
von Wattepinsel, Retraktionsfaden
oder Wattepellet unter leichtem Druck
auf die blutende Region aufgebracht.
Da Hämostatikum Al-Cu sehr dünnflüssig ist, erreicht man so auch schwer
zugängliche Bereiche im Interdentalraum. Dies ermöglicht eine saubere,
unblutige Arbeit, z.B. während der
PZR, und einen sehr guten Kontakt
mit Abformmaterialien.
Nicht nur bei Risikopatienten
können schon kleinere Verletzungen
der Gingiva oder Mukosa, z.B. beim
Scalen oder bei der Zahnreinigung,
die Ursache einer Bakteriämie sein.
Hier bietet Hämostatikum Al-Cu
wirksamen Schutz. Bei infektions gefährdeten Patienten empfiehlt sich
im Zuge der PZR vor dem Ausspülen
generell eine kurze Touchierung mit
einem mit Hämostatikum Al-Cu getränktem Wattepellet, um die kleineren
Blutungen zu stoppen. ST

Humanchemie GmbH
Tel.: +49 5181 24633
www.humanchemie.de

Reinigungs- und Desinfektionslösungen für das zahnmedizinische
Instrumentarium einschließlich
Bohrer sollen einerseits intensiv
wirken, um pathogene Keime zuverlässig abzutöten, dürfen aber
andererseits das teils sehr sensible
Instrumentarium nicht beschädigen. Daher mussten bisher, je nach
Empfindlichkeit der zu reinigenden
Instrumente, unterschiedliche spezielle Lösungen eingesetzt
und somit verschiedene Einwirkzeiten beachtet werden.
Hierfür gibt es jetzt eine einfache Lösung!
Die bakterizide (inkl.
TBC & MRSA), levurozide
und begrenzt viruzide (inkl.
HBV, HCV, HIV, Herpes
simplex, Influenza, BVDV
und Vaccinia) Wirksamkeit
ist bereits bei einer 0,5-prozentigen Konzentration in
60 Minuten gegeben. Falls
gefordert, ist die umfassende Viruzidie (nach RKI, inkl. Adeno-, Noround Polioviren) im Ultraschallbad
möglich. In Kombination mit dem
enzymatischen Reinigungsgranulat

AlproZyme wird sogar die Vorgabe
der DVV (2012) im praxisnahen
Carriertest zur High-level-Viruzidie
erfüllt.

schädigung. Diese große Materialverträglichkeit gilt auch bei höherer
Anwendungskonzentration oder bei
Überschreitung der Einlegezeiten,
selbst wenn diese über das Wochenende hinausgehen.
Selbstverständlich ist auch das
neue BIB forte eco aldehyd-, chlorid-, phenol- und sogar QAV-frei
und somit universell einsetzbar
für das gesamte Instrumentarium,
einschließlich der rotierenden Instrumente in Ihrer Praxis.
Das VAH-DGHM-zertifizierte
und gelistete BIB forte eco ist darüber hinaus äußerst wirtschaftlich. Bereits mit der praktischen
1-Liter-Dosierflasche können
200 Liter gebrauchsfertige Lösung
hergestellt werden. Das senkt die
Kosten und den Platzbedarf in
Ihrem Lager.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder
sprechen Sie uns einfach direkt an. ST

Hohe Materialverträglichkeit
Durch die noch verbesserte
Materialschutzformel besteht auch
bei korrosionsempfindlichen Instrumenten keine Gefahr der Be-

ALPRO MEDICAL GmbH
Tel.: +49 7725 9392-21
www.alpro-medical.de

Neuer Workflow schafft Freiräume
iCare+ pflegt, reinigt und desinfiziert in kürzester Zeit.
Bei der Wiederaufbereitung dentaler
Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen überzeugt das Reinigungs- und
Desinfektionsgerät iCare+ durch
neue Abläufe. Im Gegensatz zu den
bisher verfügbaren Geräten arbeitet es
nicht unter dem Einfluss von Erhitzung, sondern unter Zuhilfenahme
von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die eine höchst materialschonende Reinigung und Desinfektion der Übertragungsinstrumente
sicherstellen.
Im iCare+ durchlaufen dentale
Übertragungsinstrumente unterschiedliche Zyklen zur Reinigung,
Desinfektion und Pflege (Ölschmierung). Dabei werden vier Instrumente in nur 15 Minuten nachweislich
und validiert gereinigt, desinfiziert
und gepflegt. Als semikritisch B
klassifizierte Instrumente können so
nach der Aufbereitung in iCare+
wieder unmittelbar zur Anwendung
gebracht werden.
Die Kombination aus iCare+,
dem Reinigungsmittel n.clean und
dem Desinfektionsmittel n.cid gewährleistet einen Restproteinwert
weit unterhalb aktueller Grenzwerte
und eine Elimination von Viren und
Bakterien mit einer Effektivität von
99,999 Prozent (fünf Log-Stufen). In
umfangreichen Tests wurde die Effektivität des iCare+ in Verbindung
mit n.clean und n.cid evaluiert und
gutachterlich bestätigt.
Die Verfügbarkeit der Reinigungsund Desinfektionsmittel wird über
den Einsatz von Einwegflaschen gewährleistet. Die verbrauchten Produkte werden in einer herausnehm-

baren Schublade gesammelt und
können ohne Risiko entsorgt werden.
Sie werden nacheinander unter Druck
und Rotation in die Instrumente injiziert. Ebenso wirken die Produkte zuverlässig nach automatischer Applikation auf den äußeren Oberflächen der
dentalen Übertragungsinstrumente.
Den Abschluss eines jeden Aufbereitungszyklus stellt die Ölpflege dar, die
aus einem separaten Öltank, der ins
Gerät integriert ist, gespeist wird.
Das iCare+ System verfügt über
drei Programme: komplett (Reinigung, Desinfektion, Pflege), Reinigung und Pflege sowie ausschließlich

Pflege, wobei das Komplettprogramm in der täglichen Praxis selbstverständlich die größte Relevanz hat.
Zu Dokumentationszwecken werden
alle Aufbereitungsdaten gespeichert Infos zum Unternehmen
und können per
USB-Stick ausgelesen und in der iCare+
Software gespeichert
werden. ST

NSK Europe GmbH
Tel.: +49 6196 77606-0
www.nsk-europe.de


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SPECIAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015

Special Products 23

Unterschätztes Risiko: Wasserhygienesystem
SAFEWATER-Verfahren bietet dauerhaft wirksamen Schutz gegen Biofilm.

Wie kommt es zum Eindringen von
Keimen in das wasserführende
System einer Dentaleinheit?

Trinkwasser für den medizinischen
Gebrauch unterliegt diversen Gesetzen und Vorgaben zur Infektionsprävention. Zu nennen sind hier
neben der Trinkwasserverordnung
das Medizinproduktegesetz, die
Empfehlungen des Robert KochInstituts und das Infektionsschutzgesetz. Laut Trinkwasserverordnung
darf die Zahl der koloniebildenden
Einheiten (KBE) 100 KBE/ml nicht
überschreiten. Des Weiteren muss
die Anzahl der Legionellen gleich
Null sein.

In der modernen Zahnmedizin
sind Dentaleinheiten mit wassergekühlten Bohrern ausgestattet. Sie
besitzen daher ein wasserführendes
System und hierfür eine Entkeimungsvorrichtung. Trotz dieser Vorrichtungen werden bei entnommenen
Wasserproben die vorgeschriebenen
Grenzwerte von Keimen/ml sehr häufig überschritten. Gerade Legionellen
und Pseudomonaden werden häufig

Lange Stagnationszeiten bzw.
eine geringe Wasserbewegung stellen
eine Problematik ebenso innerhalb
der Praxis dar: Schon der Wasserverbrauch einer Dentaleinheit mit
ca. 50 ml/min ist denkbar gering.
Zusammen mit den relativ hohen
Temperaturen in den Behandlungseinheiten und den ausgedehnten Betriebspausen stellt dies ein nicht außer
Acht zu lassendes Risiko für eine
mikrobielle Kontamination dar.
Als weitere Verkeimungsquelle
gilt der Patient selbst: Durch einen

1

technischer und mikrobiologischer
Besonderheiten zu berücksichtigen.
Prinzipiell stehen vor allem chemische
Verfahren zur Auswahl.
Bei diesen chemischen Verfahren
ist zunächst auf die Materialkompatibilität zu achten. Manche chemischen
Zusätze stehen in Verdacht, für Korrosion an Leitungen und Instrumenten
verantwortlich zu sein. Wesentlich
wichtiger im Sinne der eingangs beschriebenen rechtlichen Problematik
ist es jedoch, die mikrobiologische
Überprüfbarkeit des behandelten

nur zu falsch-negativen Ergebnissen,
sondern auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betreiber von Medizinprodukten.
Aus den hier beschriebenen
Gründen ist Rechtssicherheit mit den
genannten Ansätzen also nur sehr
schwer zu erreichen.

Ist eine rechtssichere
Wasserhygiene möglich?
Die Antwort lautet: Ja. Ein
praxiserprobtes Wasserhygienekonzept, das zudem erfolgreich klinisch

2

Abb. 1: Dauerhaft wirksam gegen Biofilm: SAFEWATER-Systeme. – Abb. 2: Biofilm in Hausinstallationen – vor und nach der Installation des SAFEWATER-Systems.

nachgewiesen, denn sie finden in den
wasserführenden Systemen der Dentaleinheiten perfekte Wachstumsbedingungen und verhindern damit aus
infektiologischen Gründen einen wei teren Betrieb der Dentaleinheiten.
Ein erster, nicht zu unterschätzender Grund für das Eindringen von
Keimen in das System liegt außerhalb
der Zahnarztpraxis: Zahnärztliche
Behandlungseinheiten sind in den
meisten Fällen in Gebäuden untergebracht, die nicht primär für den
Betrieb von Zahnarztpraxen konstruiert worden sind. Eine mögliche
Verkeimung kann ihre Gründe schon
im Hausnetz haben: So kann zum
Beispiel eine stillgelegte Leitung abgestandenes Wasser beinhalten und
Brutstätte für alle möglichen Arten
von Keimen sein. Hinzu kommt,
dass es – gerade in Bürogebäuden und
Ärztehäusern – an Wochenenden
und zu Urlaubszeiten zu langen Stillständen des Wassers kommt.

Klinik- und Praxisbetreiber sind
verpflichtet, all diese Gesetze und
Vorgaben zu kennen und sie einzuhalten. Eine Nicht-Beachtung kann
unter Umständen nicht nur schwerwiegende gesundheitliche, sondern
auch ernste juristische Folgen haben.
Denn im Falle einer Schädigung
des Patienten durch unzureichende
Hygienemaßnahmen gilt die Beweislastumkehr, d. h. der Zahnarzt muss
ggf. beweisen, dass sein Handeln
nicht für den Schaden verantwortlich ist.
Es hat sich gezeigt, dass Dentalmediziner dem vielschichtigen
Thema Wasserhygiene oftmals unzureichend informiert gegenüberstehen. Eine fundierte eigene Beurteilung der Wirksamkeit von
Wasserdesinfektionssystemen wird
allzu oft durch Vertrauen auf die
Angaben der Hersteller von Dentaleinheiten oder Dentaldepots ersetzt.

Rücksaugeffekt können bei der Behandlung – vorhandenen Sicherheitsventilen zum Trotz – Bakterien aus
der Mundhöhle des Patienten das
rückfließende Wasser kontaminieren.

Dauerkontamination
durch Biofilm
Die Oberfläche der feinen Wasserschläuche in der Dentaleinheit
ermöglicht nach kürzester Zeit die
Bildung von Biofilm. Die oben genannten Ursachen für das Eindringen von Keimen in das wasserführende System einer Dentaleinheit
können einzeln für sich oder in der
Zusammenwirkung zur Bildung und
zum Wachstum von Biofilm führen.
Ist dieser erst einmal vorhanden, lässt
er sich nur schwer wieder bekämpfen.

Welche Verfahren werden
gegen Biofilm angeboten?
Bei der Bekämpfung von Biofilm
in Dentaleinheiten ist eine Vielzahl

Wassers zu hinterfragen: Werden mit
den gewählten Anwendungskonzentrationen tatsächlich Biofilme entfernt
oder handelt es sich nur um schwammige Vertriebsaussagen? Schließlich
ist Biofilm ca. 1.000-mal resistenter
gegen Biozide als ein frei schwebender
Mikroorganismus.
Der Erfolg einer Maßnahme lässt
sich schlussendlich nur mit einer
korrekt durchgeführten Beprobung
nachweisen. Hierin liegt aber eine weitere Problematik. Denn beim Einsatz
chemischer Desinfektionsverfahren
ist bei der Probenahme stets auf ein
geeignetes Inaktivierungsmittel in der
richtigen Konzentration zu achten.
Wird dies unterlassen oder nicht korrekt berechnet, kommt die Analyse zu
falschen Ergebnissen. Denn zu lange
Kontaktzeiten der Biozide in den Probegefäßen reduzieren die Anzahl der
aus dem Biofilm losgelösten Keime erheblich. Ein Verstoß gegen die hier zu
erfüllende DIN EN 19458 führt nicht

validiert wurde, wird mit dem
SAFEWATER-Verfahren der Firma
BLUE SAFETY angeboten. Unter
der Leitung von Dr. Gebel des Instituts für Hygiene und Öffentliche
Gesundheit der Universität Bonn
wurde in einem Biofilmschlauchmodell die Wirksamkeit der unternehmenseigenen Lösung getestet.
Das Ergebnis war, dass selbst drei
Jahre alter, mineralisierter Biofilm
innerhalb von 77 Tagen abgebaut
wurde. Zudem war die Fließwelle
unter einer Minute Kontaktzeit mit
der SAFEWATER-Lösung keimarm.
Weitere Informationen zur Vereinbarung eines Beratungstermins
und Erfahrungsberichte finden
Interessierte auf der Webseite von
BLUE SAFETY. ST

BLUE SAFETY GmbH
Tel.: 0800 25837233
www.bluesafety.com
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I Dieser Kurs wird unterstützt I

Stand: 16.01.2015

24.04.2015 | Düsseldorf
12.06.2015 | Konstanz

DTG 1&2/15


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