face & body Germany No. 2, 2018face & body Germany No. 2, 2018face & body Germany No. 2, 2018

face & body Germany No. 2, 2018

Cover / Editorial / Inhalt / Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen / Praxis der Schaumverödung: Möglichkeiten der Echosklerotherapie / Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen / Produkte / News / Live Surgery Symposium: Von Praktikern lernen / Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen / Die EU-DSGVO – ein Ungetüm? / Spezial Recht / Spezial Symposium / Spezial Veranstaltung / Spezial Recht / Impressum

Array
(
    [post_data] => WP_Post Object
        (
            [ID] => 74495
            [post_author] => 0
            [post_date] => 2018-06-20 11:43:31
            [post_date_gmt] => 2018-06-20 11:43:31
            [post_content] => 
            [post_title] => face & body Germany No. 2, 2018
            [post_excerpt] => 
            [post_status] => publish
            [comment_status] => closed
            [ping_status] => closed
            [post_password] => 
            [post_name] => face-body-germany-no-2-2018
            [to_ping] => 
            [pinged] => 
            [post_modified] => 2024-10-23 13:37:43
            [post_modified_gmt] => 2024-10-23 13:37:43
            [post_content_filtered] => 
            [post_parent] => 0
            [guid] => https://e.dental-tribune.com/epaper/faceger0218/
            [menu_order] => 0
            [post_type] => epaper
            [post_mime_type] => 
            [comment_count] => 0
            [filter] => raw
        )

    [id] => 74495
    [id_hash] => 52418bbf0b299316028f99644585796128b0ca76213e6516b83d09e20fb392fe
    [post_type] => epaper
    [post_date] => 2018-06-20 11:43:31
    [fields] => Array
        (
            [pdf] => Array
                (
                    [ID] => 74496
                    [id] => 74496
                    [title] => faceGER0218.pdf
                    [filename] => faceGER0218.pdf
                    [filesize] => 0
                    [url] => https://e.dental-tribune.com/wp-content/uploads/faceGER0218.pdf
                    [link] => https://e.dental-tribune.com/epaper/face-body-germany-no-2-2018/faceger0218-pdf-2/
                    [alt] => 
                    [author] => 0
                    [description] => 
                    [caption] => 
                    [name] => faceger0218-pdf-2
                    [status] => inherit
                    [uploaded_to] => 74495
                    [date] => 2024-10-23 13:37:36
                    [modified] => 2024-10-23 13:37:36
                    [menu_order] => 0
                    [mime_type] => application/pdf
                    [type] => application
                    [subtype] => pdf
                    [icon] => https://e.dental-tribune.com/wp-includes/images/media/document.png
                )

            [cf_issue_name] => faceGER0218
            [cf_edition_number] => 0218
            [contents] => Array
                (
                    [0] => Array
                        (
                            [from] => 1
                            [to] => 1
                            [title] => Cover 

                            [description] => Cover 

                        )

                    [1] => Array
                        (
                            [from] => 3
                            [to] => 3
                            [title] => Editorial

                            [description] => Editorial

                        )

                    [2] => Array
                        (
                            [from] => 4
                            [to] => 4
                            [title] => Inhalt

                            [description] => Inhalt

                        )

                    [3] => Array
                        (
                            [from] => 6
                            [to] => 8
                            [title] => Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen

                            [description] => Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen

                        )

                    [4] => Array
                        (
                            [from] => 10
                            [to] => 12
                            [title] => Praxis der Schaumverödung: Möglichkeiten der Echosklerotherapie

                            [description] => Praxis der Schaumverödung: Möglichkeiten der Echosklerotherapie

                        )

                    [5] => Array
                        (
                            [from] => 14
                            [to] => 19
                            [title] => Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen

                            [description] => Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen

                        )

                    [6] => Array
                        (
                            [from] => 22
                            [to] => 24
                            [title] => Produkte

                            [description] => Produkte

                        )

                    [7] => Array
                        (
                            [from] => 26
                            [to] => 28
                            [title] => News

                            [description] => News

                        )

                    [8] => Array
                        (
                            [from] => 30
                            [to] => 31
                            [title] => Live Surgery Symposium: Von Praktikern lernen

                            [description] => Live Surgery Symposium: Von Praktikern lernen

                        )

                    [9] => Array
                        (
                            [from] => 32
                            [to] => 33
                            [title] => Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen

                            [description] => Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen

                        )

                    [10] => Array
                        (
                            [from] => 34
                            [to] => 37
                            [title] => Die EU-DSGVO – ein Ungetüm?

                            [description] => Die EU-DSGVO – ein Ungetüm?

                        )

                    [11] => Array
                        (
                            [from] => 38
                            [to] => 38
                            [title] => Spezial Recht

                            [description] => Spezial Recht

                        )

                    [12] => Array
                        (
                            [from] => 40
                            [to] => 42
                            [title] => Spezial Symposium

                            [description] => Spezial Symposium

                        )

                    [13] => Array
                        (
                            [from] => 44
                            [to] => 45
                            [title] => Spezial Veranstaltung

                            [description] => Spezial Veranstaltung

                        )

                    [14] => Array
                        (
                            [from] => 46
                            [to] => 48
                            [title] => Spezial Recht

                            [description] => Spezial Recht

                        )

                    [15] => Array
                        (
                            [from] => 50
                            [to] => 50
                            [title] => Impressum

                            [description] => Impressum

                        )

                )

        )

    [permalink] => https://e.dental-tribune.com/epaper/face-body-germany-no-2-2018/
    [post_title] => face & body Germany No. 2, 2018
    [client] => 
    [client_slug] => 
    [pages_generated] => 
    [pages] => Array
        (
            [1] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-0.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-0.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-0.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-0.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-0.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-0.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [2] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-1.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-1.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-1.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-1.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-1.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-1.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [3] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-2.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-2.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-2.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-2.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-2.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-2.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [4] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-3.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-3.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-3.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-3.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-3.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-3.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [5] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-4.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-4.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-4.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-4.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-4.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-4.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [6] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-5.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-5.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-5.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-5.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-5.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-5.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [7] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-6.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-6.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-6.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-6.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-6.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-6.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [8] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-7.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-7.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-7.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-7.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-7.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-7.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [9] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-8.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-8.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-8.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-8.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-8.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-8.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [10] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-9.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-9.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-9.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-9.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-9.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-9.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [11] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-10.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-10.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-10.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-10.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-10.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-10.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [12] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-11.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-11.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-11.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-11.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-11.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-11.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [13] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-12.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-12.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-12.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-12.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-12.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-12.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [14] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-13.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-13.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-13.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-13.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-13.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-13.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [15] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-14.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-14.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-14.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-14.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-14.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-14.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [16] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-15.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-15.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-15.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-15.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-15.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-15.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [17] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-16.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-16.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-16.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-16.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-16.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-16.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [18] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-17.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-17.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-17.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-17.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-17.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-17.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [19] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-18.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-18.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-18.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-18.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-18.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-18.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [20] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-19.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-19.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-19.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-19.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-19.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-19.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [21] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-20.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-20.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-20.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-20.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-20.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-20.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [22] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-21.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-21.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-21.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-21.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-21.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-21.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [23] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-22.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-22.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-22.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-22.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-22.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-22.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [24] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-23.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-23.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-23.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-23.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-23.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-23.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [25] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-24.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-24.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-24.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-24.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-24.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-24.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [26] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-25.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-25.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-25.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-25.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-25.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-25.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [27] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-26.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-26.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-26.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-26.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-26.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-26.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [28] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-27.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-27.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-27.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-27.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-27.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-27.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [29] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-28.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-28.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-28.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-28.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-28.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-28.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [30] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-29.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-29.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-29.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-29.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-29.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-29.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [31] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-30.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-30.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-30.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-30.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-30.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-30.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [32] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-31.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-31.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-31.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-31.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-31.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-31.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [33] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-32.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-32.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-32.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-32.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-32.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-32.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [34] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-33.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-33.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-33.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-33.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-33.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-33.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [35] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-34.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-34.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-34.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-34.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-34.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-34.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [36] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-35.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-35.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-35.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-35.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-35.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-35.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [37] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-36.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-36.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-36.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-36.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-36.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-36.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [38] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-37.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-37.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-37.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-37.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-37.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-37.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [39] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-38.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-38.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-38.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-38.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-38.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-38.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [40] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-39.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-39.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-39.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-39.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-39.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-39.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [41] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-40.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-40.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-40.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-40.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-40.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-40.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [42] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-41.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-41.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-41.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-41.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-41.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-41.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [43] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-42.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-42.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-42.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-42.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-42.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-42.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [44] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-43.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-43.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-43.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-43.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-43.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-43.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [45] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-44.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-44.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-44.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-44.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-44.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-44.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [46] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-45.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-45.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-45.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-45.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-45.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-45.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [47] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-46.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-46.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-46.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-46.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-46.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-46.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [48] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-47.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-47.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-47.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-47.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-47.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-47.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [49] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-48.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-48.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-48.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-48.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-48.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-48.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [50] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-49.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-49.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-49.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-49.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-49.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-49.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [51] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-50.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-50.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-50.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-50.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-50.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-50.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [52] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/2000/page-51.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/1000/page-51.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/200/page-51.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 74495-faf8b9cc/2000/page-51.jpg
                            [1000] => 74495-faf8b9cc/1000/page-51.jpg
                            [200] => 74495-faf8b9cc/200/page-51.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

        )

    [pdf_filetime] => 1729690656
    [s3_key] => 74495-faf8b9cc
    [pdf] => faceGER0218.pdf
    [pdf_location_url] => https://e.dental-tribune.com/tmp/dental-tribune-com/74495/faceGER0218.pdf
    [pdf_location_local] => /var/www/vhosts/e.dental-tribune.com/httpdocs/tmp/dental-tribune-com/74495/faceGER0218.pdf
    [should_regen_pages] => 1
    [pdf_url] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/74495-faf8b9cc/epaper.pdf
    [pages_text] => Array
        (
            [1] => 







face
ISSN 1864-4279

Entgelt bezahlt: 74677

Preis: € 10,00 zzgl. MwSt.

13. Jahrgang • Juni • 2/2018

& body _ magazin für ästhetik

2

2018

Fachbeitrag

© Mayer George / Shutterstock.com

Laserbehandlung von
Rosazea und Angiomen

Spezial

Die EU-DSGVO – ein Ungetüm?

Veranstaltung

Nose, Sinus & Implants 2018


[2] =>
TRUE INTEGRATION.
REAL HARMONY.1
„WE BELIEVE THAT DYNAMIC FACIAL HARMONY
BEGINS WITH YOUR ARTISTRY.“
JUVÉDERM® Filler zeichnen sich durch eine sorgfältige Gewebeintegration aus,1,2,* die langanhaltend für natürliche Ergebnisse sorgt.1,3 – 8
Somit können Sie Ihre Techniken verfeinern und Ihren Talenten freien
Lauf lassen.
* Nachgewiesen von Juvéderm® VOLBELLA, Juvéderm® VOLIFT, Juvéderm® VOLUMA und Juvéderm® VOLITE nach 4 Wochen bei In-vivo-Studien am Tier.1,2,9 Langanhaltende Ergebnisse sind abhängig von Produkt und Indikation. Referenzen:
1. Hee CK et al. Dermatol Surg. 2015;41(Suppl 1):S373-81. 2. Data on File, Allergan, Marlow (UK) INT / 0650 / 2017. JUVÉDERM® Tissue Integration images. Aug. 2017. 3. Goodman GJ et al. Plast Reconstr. Surg. 2015;136:139S-48S. 4. Pinsky
MA et al. Aesthet Surg J. 2008;28:17-23. 5. Data on File, Allergan, Marlow (UK) INT / 0655 / 2016(1). Juvéderm® VOLITE Clinical Study (V12-001), 9 months topline – patient satisfaction results. Feb. 2017. 6. Data on File, Marlow, UK, INT / 0214
/ 2017. Juvéderm® VOLIFT with lidocaine US clinical study results (V17-001). März 2017. 7. Eccleston D and Murphy DK. Clin Cosmet Investig Dermatol. 2012;5:167-72. 8. Jones D and Murphy DK. Dermatol Surg. 2013;39:1602-12. 9. Data on
File, Allergan, Marlow (UK) INT / 0703 / 2016. Juvéderm® VOLITE laboratory testing results: Mouldability, tissue integration, spreadability. Sep. 2016. Allergan. Zeitpunkt der Erstellung: September 2017. INT / 0621 / 2017. Alle Marken sind Eigentum
ihrer jeweiligen Inhaber. E-Mail Kontakt (DE): et-info@allergan.com

DE/1237/2017


[3] =>
Editorial

|

Prof. Dr. Michael Drosner
Tagungspräsident der 27. Jahrestagung der
Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL)

Mit Erfahrung besser
Es grenzt immer wieder an ein Wunder, wenn wir bestimmte Strukturen (Blutgefäße, Haare, Pigmente, Talgdrüsen, Fettgewebe) in und unter der Haut mittels Lasertechnologie selektiv zerstören, ohne dabei die Oberfläche
oder angrenzende Gewebe zu beschädigen. Die Entwicklung in dieser Subspezialisierung der Dermatologie schreitet rasant voran. Jedes Jahr treffen sich die
führenden „Laser-Hautärzte“ auf nationalen Meetings,
um ihr Know-how abzugleichen und von der Industrie
die neuesten Entwicklungen vorgestellt zu bekommen.
In Deutschland findet dieses Meeting auch in diesem
Jahr wieder als Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft e.V. (DDL) statt, am
15. und 16. Juni 2018 in Schwerin unter dem Motto – Mit
Erfahrung besser: DDL!
Gefährlich!
Kaum erscheinen erste Berichte zu einer neuen
Behandlungsmethode, schon finden sich scharenweise
Anwender unter Kosmetikerinnen und anderen Laiengruppen, die mit diesen Geräten auf ihre Kunden zielen.
Seien es heiße Plasmastifte oder Pikosekundenlaser –
jeder Mann und jede Frau scheint in Deutschland für
Laserbehandlungen berufen zu sein. Entsprechend hoch

ist die Zahl der Laserverletzten! In vielen unserer Nachbarländer ist die Anwendung dieser – in unqualifizierten
Händen – gefährlichen Geräte bereits klar geregelt, während unsere Verwaltungen noch zaudern.
Mit Erfahrung besser!
Die mit Lasern arbeitenden Dermatologen bilden sich
fort und legen daher den Maßstab für ihre Spezialisierung ständig höher. Dies berücksichtigen die Gutachter bei der Aufarbeitung der Zwischenfälle, wenn es
um die vorauszusetzenden Kenntnisse oder den Umfang der Aufklärung geht. Heute muss sich ein Laienanwender nicht mehr nur mit Facharztstandard vergleichen lassen. Er muss die Erfahrung eines auf Laser und
„Energy based Devices“ (EBD) spezialisierten Facharztes haben!
Sind Sie Facharzt? Benutzen Sie Laser oder EBD?
Dann helfen Sie bitte auf der Jahrestagung der DDL mit,
die Messlatte auch dieses Jahr wieder ein Stückchen
höherzusetzen!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Michael Drosner

face

2 2018 & body

03


[4] =>
| Inhalt
Editorial
Mit Erfahrung besser

03

Prof. Dr. Michael Drosner

Ästhetik
Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen
Ästhetik 10

06

Dr. med. Aresu Naderi

Praxis der Schaumverödung:
Möglichkeiten der Echosklerotherapie

10

Dr. med. Rainer Jokisch

Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen

14

Dr. med. Johannes Müller-Steinmann

Produkte 25

Produkte/News

22

Spezial
Live Surgery Symposium:
Von Praktikern lernen

30

Franziska Niedermeier

Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen
Veranstaltung 44

32

Susan Oehler

Die EU-DSGVO – ein Ungetüm?

34

Edith Kron, Sebastian Rinn

Natürlich schön – „The Natural Face“ 2018

40

Katja Mannteufel

Nose, Sinus & Implants 2018

44

Hans Behrbohm

Von der Frisur bis zur Unterwäsche –
Was darf der Arbeitgeber vorgeben?

46

Anna Stenger, LL.M.

Impressum

04 face
& body

2 2018

50


[5] =>

[6] =>
| Ästhetik Anwenderbericht

© Pablos33 / Shutterstock.com

Laserbehandlung
von Rosazea und Angiomen
Dr. med. Aresu Naderi
Sichtbare rote Gefäßveränderungen sind eine weitverbreitete Indikation in der Dermatologie. Von den betroffenen Patienten werden sie – gerade im Gesicht – häufig als kosmetisch störend empfunden und können
in einigen Fällen sogar die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigen. Als Ergänzung für das Therapieangebot meiner Praxis im Bereich Gefäßbehandlung suchte ich 2014 ein passendes Lasersystem und stieß
aufgrund der Empfehlung von Kollegen auf das Lasersystem IDAS von Alma Lasers mit grünem Licht der
Wellenlänge von 532 nm.

Die sogenannten vaskulären Läsionen sind vergrößerte
Blutgefäße in der Haut, deren Ausdehnung von Stecknadelkopfgröße bis zu großen Flecken variieren kann.
Krankheitsbilder wie Rosazea, Teleangiektasien, Hämangiome (Blutschwämmchen), Spider-Nävi oder Feuermale zählen dazu. In meiner Praxis behandle ich mit
dem grünen Laserlicht schwerpunktmäßig oberflächliche Gefäßveränderungen wie erweiterte rote Äderchen
im Gesicht sowie Angiome im Gesicht und am Körper.
Die Nachfrage nach dieser Behandlung ist sehr groß,
da nach meiner Schätzung jeder Dritte solche störenden Gefäßveränderungen aufweist. Daneben lassen sich

06 face
& body

2 2018

weitere benigne Läsionen wie beispielsweise kleine Stielwarzen mit dem IDAS-Laser entfernen.

Behandlungsablauf und Nachsorge
Vor der Behandlung ist die betroffene Haut zu reinigen
und ggf. von Kosmetika zu befreien. Eine Anästhesie ist
nicht notwendig, ebenso wenig eine parallele Hautkühlung.
Das hochenergetische grüne Licht des IDAS-Lasers
durchdringt die obersten Hautschichten und entfaltet im
Hämoglobin seine thermische Wirkung. Unerwünschte
Blutgefäße werden schnell, gezielt, hautschonend so-


[7] =>
Anwenderbericht Ästhetik

wie dauerhaft verödet. Kleine Äderchen lassen sich mit
wenigen Impulsen in einer bis drei Sitzungen vollständig
therapieren und sind zum Teil direkt nach der Behandlung nicht mehr zu sehen. Bei größeren Gefäßen oder
Flächen sind oft mehrere Sitzungen notwendig. Die Behandlungsdauer und die Anzahl der benötigten Sitzungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art
der Hautveränderung, ihrer Lokalisation, Größe und Tiefe
in der Haut.

Kombinationsbehandlung bei Rosazea

Die Haut sollte nicht gebräunt sein und auch nach der
Behandlung sind Sonnenbäder für etwa vier Wochen
zu vermeiden. Der Sommer ist daher ungeeignet für die
Behandlung, doch auch im restlichen Jahr empfehle ich
meinen Patienten das Auftragen eines Sonnenschutzes
mit Lichtschutzfaktor 50.

Bei der Laserbehandlung einer Rosazea im Gesicht
rechne ich im Schnitt mit drei Sitzungen im Abstand
von je vier Wochen, bis ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht ist. Den IDAS-Laser kombiniere ich je nach
Schweregrad der Rosazea mit entsprechenden lokalen
Therapeutika, welche der Patient im Anschluss zu Hause
anwendet. Hierbei werden zunächst in der Praxis die einzelnen, sichtbaren Gefäße durch den Laser entfernt und
die zurückbleibende flächige Rötung durch die lokale
Therapie reduziert bzw. beseitigt. In sehr seltenen Fällen
werden Medikamente zur Unterstützung verschrieben,
dies ist jedoch in der Regel nicht erforderlich. Mit etwas
zeitlichem Abstand kann zur Verbesserung des gesamten Hautbildes zusätzlich ein Fruchtsäurepeeling durch-

Abb. 1a

Abb. 1c

Abb. 1b

|

Abb. 1d

Abb. 2a

Abb. 2b

Abb. 2c

Abb. 2d

Abb. 2e

Abb. 2f

Abb. 1a–d: Teleangiektasien vor (a und b) und nach (c und d) einer Behandlung mit IDAS. Abb. 2a–f: Stielwarzen vor (a, b und c) und nach (d, e und f)
einer Behandlung mit IDAS. (Bilder mit freundlicher Genehmigung von Dr. Bernd Algermissen, Berlin)

face

2 2018 & body

07


[8] =>
| Ästhetik Anwenderbericht
die Rötung überschminkt werden. Bei Angiomen dauert
die vollständige Abheilung etwas länger, bis zu 14 Tage,
doch auch hier ist mit einem sehr guten Endergebnis zu
rechnen.

Basistherapie für Unterspritzungen und
andere ästhetische Behandlungen
IDAS ist in meiner Praxis die Basis für viele kosmetisch-ästhetische Behandlungen, wie das Unterspritzen
mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin. Damit die ästhetische Behandlung ihr volles Potenzial entfalten kann,
muss zunächst die Hautbasis stimmen und ein homogenes Hautbild hergestellt werden. Ich gehe hierbei in
drei zeitlich aufeinander aufbauenden Schritten vor: Als
Einstieg entferne ich störende Äderchen mit dem IDAS.
Anschließend werden Pigmentflecken mit dem Rubinlaser entfernt oder zusammen mit anderen Hautunregelmäßigkeiten mit einem Fruchtsäurepeeling behandelt.
Außerdem nutze ich den fraktionierten Laser Pixel CO2
von Alma Lasers, um Falten zu reduzieren und das Hautbild zu verfeinern. Zum Abschluss erfolgt dann die eigentliche ästhetische Behandlung, beispielsweise die Unterspritzung. Durch diese Kombination entsteht das beste
ästhetische Gesamtergebnis, wobei die genaue Ausgestaltung dieser Schritte auf jeden Patienten individuell
abzustimmen ist.

Weitere Indikationen des grünen Lasers

Abb. 3: IDAS ist ein leistungsstarker, transportabler LBO-Laser mit der
KTP-Wellenlänge von 532 nm.

geführt werden, welches speziell für die Rosazea-Problematik geeignet ist.
Das Auftragen eines Sonnenschutzes mit hohem
Lichtschutzfaktor ist für Rosazea-Patienten ohnehin obligatorisch, zudem sollte eine auf die Erkrankung abgestimmte Hautpflege verwendet werden.

Schonendes Verfahren
Die Laserbehandlung erfolgt mit reinem grünem Licht
der Wellenlänge 532 nm und ist nahezu schmerzfrei für
die Patienten, meist sind nur leichte „Stiche“ zu spüren.
Zudem erfordert die Behandlung nur eine relativ kurze
Abheildauer, also keine echte Ausfallzeit, und keine Spritzen oder chemischen Zusätze. Nach der Behandlung ist
nur eine leichte Rötung zu sehen, die jedoch von meinen
Patienten nicht als störend empfunden wird und am Folgetag bereits abgeklungen ist. Sofern notwendig, kann

08 face
& body

2 2018

Aus meiner Erfahrung ist der IDAS-Laser ein sehr gut
geeignetes Gerät, um in die Laserdermatologie einzusteigen. Die Behandlungen sind für Anwender und Patient gleichermaßen unkompliziert. In wenigen Sitzungen
lassen sich für weitverbreitete Indikationen gute Resultate erzielen. Eine mit 8 Watt recht hohe Leistung und
verschiedene Spotgrößen und Behandlungsparameter
machen das System flexibel einsetzbar. Der LBO-Laser
(Lithium-Borat-Laser) IDAS hat dieselbe Wellenlänge von
532 nm wie der KTP-Laser (Kalium-Titanyl-Phosphat),
und arbeitet nach meiner Erfahrung sehr stabil und zuverlässig. Und was das Wichtigste ist: Ich erhalte ausschließlich positives Feedback von meinen Patienten auf
die Behandlung mit meinem grünen Laser.

Kontakt
Dr. med. Aresu Naderi
Dermatologische Privatpraxis
Elbchaussee 398
22609 Hamburg
Tel.: 040 555781-88
kontakt@dermatologie-nienstedten.de
www.dermatologie-nienstedten.de


[9] =>

[10] =>
| Ästhetik Fachbeitrag

© Africa Studio / Shutterstock.com

Praxis der Schaumverödung:
Möglichkeiten der
Echosklerotherapie
Dr. med. Rainer Jokisch
Bei der Behandlung von Varizen hat sich die Schaumsklerosierung als bewährte Technik etabliert und im
Laufe der vergangenen Jahrzehnte beständig weiterentwickelt. Seit mehr als 15 Jahren erhöht die sonografische Kontrolle die Erfolgschancen dieser Methode. Im folgenden Artikel gibt der Autor einen Überblick
über die aktuellen Therapieoptionen und deren korrekte Anwendung.

Unter dem Begriff „Air-Block-Technik“ beschrieb Sigg
in seinem berühmten Lehrbuch „Varizen, Ulcus cruris
und Thrombose“ im Jahre 1958 die Vorteile der Verwendung von Sklerosierungsschaum in der Varizensklerosierung: Wegen der Verdrängung des Blutes durch
Schaum kann das flüssige Verödungsmittel unverdünnt

10 face
& body

2 2018

und in maximaler Konzentration am Gefäßendothel wirken. Sigg behandelte bevorzugt Seitenastvarizen in der
damals üblichen Technik der Punktion am aufrecht stehenden Patienten mit nachfolgender Injektion im Liegen (Kippliegentechnik). Er erzeugte den (grobblasigen)
Schaum durch Schütteln eines in der Glasspritze befind-


[11] =>
Fachbeitrag Ästhetik

lichen Luft-Sklerosierungsmittel-Gemisches. Nach dem
Schütteln enthielt die Glasspritze zwei Phasen des Sklerosierungsmittels: die flüssige Phase und darüber die
Schaumphase. Dem Schaum schrieb er dabei keine eigene Sklerosierungspotenz zu. Wie wir heute wissen,
lässt sich mit dem 1966 eingeführten Polidocanol ein
sehr feinblasiger Schaum von rasierschaum­
ähnlicher
Konsistenz ohne flüssige Anteile herstellen (Abb. 1), der
eine verlässliche Endothelschädigung herbeiführt und
in unterschiedlichen Konzentrationen für alle Arten von
Varizen, vom Besenreiser bis zu insuffizienten Stamm­
venen, Verwendung findet. Aufgrund seiner hohen Echogenität in der B-Bild-Sonografie entwickelte sich bald
nach der Jahrtausendwende die Methode der sonografisch kontrollierten Sklerosierung (Echosklerotherapie).
Hochauflösende 22 Mhz-Schallköpfe (lineare Auflösung
­0,1–0,2 mm), die zunächst für die Tumordiagnostik an
Haut und Subkutis entwickelt wurden, erweitern die Anwendbarkeit der Echosklerotherapie auf kleinere Kaliber
wie retikuläre Varizen, Nährvenen und Matting. So werden auch kleinste Varizen sicher punktiert und die Ver­
teilung des Sklerosierungsschaums kontrolliert.

|

Abb. 1

Verödungsschaum
In Deutschland steht das Polidocanol als zugelassenes Verödungsmittel zur Verfügung. Chemisch handelt
es sich um ein nichtionisches bipolares Molekül, welches aufgrund seiner unterschiedlich großen lipophilen
und hydrophilen Anteile im Gemisch mit Luft Mizellen
in Kugelform bildet. Als Alternative kann STS (Natrium­
tetradecylsulfat), ebenfalls ein oberflächenaktives bipolares Molekül, im Rahmen eines Heilversuchs zur Schaum­
sklerosierung verwendet werden.
Wirkmechanismus
Durch Wechselwirkung mit der Doppellipidschicht der
Endothelzellen wird die Integrität der Zellmembranen so
gestört, dass es in Minuten zur Intimanekrose kommt.
Nachfolgend werden auch weitere Gefäßwandschichten (z. B. Tunica media/muscularis) zerstört, sodass bei
größeren Gefäßen sonografisch ein Gefäßspasmus be­
obachtet wird. Dies ist als Zeichen einer letztlich erfolgreichen Okklusion zu werten.
Schaumherstellung
Feinblasiger Schaum wird durch hin- und herpumpen
zwischen zwei Spritzen über einen Konnektor (3-Wege-Hahn-Methode nach Tessari, Foamake®) frisch hergestellt (Abb. 1).
Schauminjektion mit Glasspritzen
Wegen strenger Hygienerichtlinien wird es zunehmend
schwierig, resterilisierbare Glasspritzen weiterzuverwen-

Abb. 2
Abb. 1: Schaumherstellung nach der Foamake®-­Methode. Abb. 2: Kontrollierte Echosklero­
therapie mit 22 MHz.

den. Wir verwenden deshalb neuerdings 2,5 ml-Einmalspritzen mit Silikonstopfen, die jedoch im Vergleich zur
Glasspritze ein hohes Losbrechmoment des Kolbens
haben, was die Injektionssicherheit bei kleinen Gefäßen
senkt.
Echosklerotherapie großer Varizen
Für die Schauminjektion in Stamm- und Seitenastvarizen sind 7,5 Mhz-Sonden, wie sie auch in der Diagnostik
der Varikose verwendet werden, gut geeignet. Insbesondere Rezidivvarizen (belassene Stammvarizensegmente,
subkutane Seitenastvarizen) lassen sich detektieren und

face

2 2018 & body

11


[12] =>
| Ästhetik Fachbeitrag
Auch hier gilt es an jedem Injektionsort, die erwähnten
drei Fragen mit „Ja“ zu beantworten.
LED-Auflichtquelle
Ein einfaches, effizientes Mittel zur Verbesserung der
Injektionssicherheit ist das Veinlite®, eine LED-basierte
Auflichtquelle (Abb. 3). Nährvenen sind als Schatten
­erkennbar, der bei Verdrängung des Blutes durch den
Sklerosierungsschaum verschwindet. Leider ist die Eindringtiefe des Lichts begrenzt, somit auch die Verteilung
des Sklerosierungsschaums nur begrenzt kontrollierbar.
Nachbehandlung

Abb. 3

Nach erfolgter Sklerosierung erhalten die Patienten
­einen fixierenden Verband aus Haftbinden, der nach
vier bis sechs Stunden entfernt werden muss. Direkt im
­Anschluss an die Sklerosierungssitzung sollen die Beine
20 Minuten lang bewegt werden. Wir empfehlen befundabhängig Kompression AG/KKL 2 für zwei bis vier Tage
unter der Vorstellung, die Bildung von Mikrothromben zu
begrenzen, um frühzeitig ein besseres ästhetisches Ergebnis zu sehen. Zur Vermeidung von Hyperpigmentierungen soll für drei Wochen UV-Karenz befolgt werden.
Beim Folgetermin nach zwei bis vier Wochen werden
­Mikrothromben punktiert und verbliebene Varizen erneut
sklerosiert.

Fazit

Abb. 4

Die 22 MHz-Sonografie hat die Möglichkeiten gezielter
Sklerosierung nicht sichtbarer Varizen erweitert. Sie ermöglicht eine sichere Injektion, zeigt die Verteilung des
Verödungsmittels in bisher nicht gekannter Auflösung
und detektiert kleinere Varizen im Bereich typischer Mattingareale am lateralen Oberschenkel.

Abb. 3: Veinlite® zur Detektion von Nährvenen. Abb. 4: Schallköpfe im Vergleich.

gezielt sklerosieren. Dabei sollte für ein qualitativ gutes
Verödungsergebnis sonografisch auf drei Punkte geachtet werden:
1. Ist das Gefäß sicher punktiert?
2. Hat sich der Schaum auf ganzer Länge verteilt?
3. Wurde ein Spasmus ausgelöst?

Kontakt
Dr. med. Rainer Jokisch
Hautmedizin Kelkheim
Frankenallee 1
65779 Kelkheim am Taunus
Tel.: 06195 6772-300
Fax: 06195 6772-333
praxis@hautmedizin-kelkheim.de
www.hautmedizin-kelkheim.de

Echosklerotherapie kleiner Varizen
Für die Schauminjektion von Gefäßen unter 1 mm
Durchmesser ist eine hochauflösende Frequenz besser
geeignet. Wir verwenden die 22 MHz-Sonde bei retikulären Varizen, Nährvenen und bei Matting an der Oberschenkelaußenseite. Durch die hohe Auflösung bei einer
Eindringtiefe von 1 cm erkennt man auch perforierende
Varizen aus der Tiefe der Subkutis, die am Phänomen
des Matting entscheidend beteiligt sein dürften (Abb. 2).

12 face
& body

2 2018

Infos zum Autor


[13] =>
BOCOUTURE®

CELLFINA®
ULTHERAPY ®

FÜR DAS GANZE SPEKTRUM DER ÄSTHETIK
BOCOUTURE® – Das reine Botulinum zur Korrektur der oberen Gesichtsfalten, im 50 und 100 Unit Vial. www.bocouture.de
RADIESSE® – Der Volumen- und Lifting-Filler mit nachhaltiger Kollagen-Stimulation, auch mit Lidocain. www.radiesse.de
BELOTERO® – Die Hyaluron-Filler mit CPM®-Technologie für Faltenkorrektur und Volumenaufbau. www.belotero.de
HYAL® ACP – Zur nachhaltigen Hautverjüngung mit lang anhaltender Biostimulation. www.hyal-acp.de
CELLFINA® –'LH,QQRYDWLRQLQGHU&HOOXOLWHEHKDQGOXQJPLW(UJHEQLVVHQGLHELV]XGUHL-DKUHODQJDQKDOWHQZZZFHOOƂQDGH
ULTHERAPY® – Sichtbare Hautstraffung und effektives Lifting, jetzt ohne OP mit mikrofokussiertem Ultraschall. www.ultherapy.de

BOCOUTURE® 50 oder 100 Einheiten Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung. Wirkstoff: Botulinum-Toxin Typ A zur Injektion (Ph.Eur.) (150 kD), frei von Komplexproteinen, gereinigt aus Clostridium-botulinum-Kulturen (Hall Stamm). Verschreibungspflichtig! Zusammensetzung: Eine Durchstechflasche enthält: 50 oder 100 Einheiten Botulinum-Toxin Typ A zur Injektion (Ph.Eur.) (150 kD), frei von Komplexproteinen, Albumin vom Menschen, Sucrose. Aufgrund der unterschiedlichen
Testmethoden zur Bestimmung der biologischen Wirkstärke sind die Dosierungseinheiten nicht auf andere Botulinumtoxin Typ A-Präparate übertragbar. Anwendungsgebiete: Zur vorübergehenden Verbesserung des Aussehens von Falten der
oberen Gesichtshälfte • mittelstarke bis starke vertikale Falten zwischen den Augenbrauen, sichtbar bei maximalem Stirnrunzeln (Glabellafalten) und/oder • mittelstarke bis starke seitliche Kanthalfalten, sichtbar bei maximalem Lächeln (Krähenfüße) und/oder • mittelstarke bis starke horizontale Stirnfalten, sichtbar bei maximaler Kontraktion bei Erwachsenen im Alter unter 65 J., wenn das Ausmaß dieser Falten eine erhebliche psychologische Belastung für den Patienten darstellt.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile, generalisierte Störungen der Muskeltätigkeit (z.B. Myasthenia gravis, Lambert-Eaton-Syndrom), Infektion oder Entzündung an der vorgesehenen
Injektionsstelle. BOCOUTURE® nicht anwenden während der Schwangerschaft, es sei denn, dies ist eindeutig erforderlich. Nicht anwenden in der Stillzeit. Nebenwirkungen: Gewöhnlich treten Nebenwirkungen innerhalb der ersten Woche nach
der Injektion auf und sind vorübergehend. Sie können mit dem Wirkstoff, dem Injektionsverfahren oder mit beidem zusammenhängen. Anwendungsabhängig: Lokale Schmerzen, Entzündung, Parästhesie, Hypoästhesie, Druckempfindlichkeit,
Schwellung/Ödem, Erythem, Juckreiz, lokale Infektion, Bluterguss, Blutung und/oder blaue Flecken. Durch den Injektionsprozess bedingt: Schmerz und/oder Angst können zu vasovagalen Reaktionen führen, wie z.B. vorübergeh. symptomat.
Hypotension, Übelkeit, Ohrensausen und Synkopen. Nebenwirkungen der Substanzklasse Botulinumtoxin Typ A: lokale Muskelschwäche, Blepharoptosis, evtl. bedingt durch die Inj.technik, hängt mit der pharmakolog. Wirkung zusammen.
Toxinausbreitung: Sehr selten wurden bei der Behandlung anderer Indikationen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernten Stellen berichtet (übermäß. Muskelschwäche, Dysphagie
und Aspirationspneumonie mit in Einzelfällen tödlichem Ausgang). Diese können auch bei BOCOUTURE® nicht vollständig ausgeschlossen werden. Überempfindlichkeitsreaktionen: Selten Berichte über schwerw. Überempf.reaktionen und/
oder solche vom Soforttyp wie Anaphylaxie, Serumkrankheit, Urtikaria, Weichteilödem und Dyspnoe, z.T. nach alleiniger Anw. herkömmlicher Botulinumtoxin Typ A-Komplex-Präp. oder in Kombination mit and. für die Auslösung solcher Reakt.
bekannten Wirkst. Folgende Nebenw. wurden aus klin. Erfahrung mit BOCOUTURE® berichtet: 5GJTJÀWHKI ű *ÀWHKI űDKU )GNGIGPVNKEJ űDKU 8GTVKMCNG(CNVGP\YKUEJGPFGP#WIGPDTCWGPUKEJVDDGK
OCZKOCNGO5VKTPTWP\GNP )NCDGNNCHCNVGP *ÀWHKI Kopfschmerzen, Muskelfunktionsstörungen (Hebung d. Augenbraue); )GNGIGPVNKEJBronchitis, Nasopharyngitis, grippeähnliche Symptome, Schlafstörungen, Lidödem, Ptosis des Augenlids,
verschwommenes Sehen, Pruritus, Knotengefühl in d. Haut, Ptosis d. Augenbraue, Muskelzuckungen, Muskelkrämpfe, Gesichtsasymmetrie (Brauenasymmetrie), Hämatom, Druckempfindlichkeit, Müdigkeit, Beschwerden (schwere Augenlider,
-brauen), an der Inj.stelle: Hämatom, Schmerzen,. 5GKVNKEJG-CPVJCNHCNVGPUKEJVDDGKOCZKOCNGO.ÀEJGNP -TÀJGPHØ»G *ÀWHKI Lidödem, trockenes Auge, Bluterguss an der Inj.stelle. (CNVGPFGTQDGTGP)GUKEJVUJÀNHVG5GJTJÀWHKI Kopfschmerzen; Häufig: Hypoästhesie, , Beschwerden (Schweregefühl im Stirnbereich), Augenlidptosis, trockenes Auge, Gesichtsasymmetrie, Übelkeit an der Inj.stelle: Bluterguss, Schmerzen, Erythem; Gelegentlich:.Ptosis der Augenbraue. Erfahrungen
nach der Markteinführung: Grippeähnliche Symptome und Überempfindlichkeitsreaktionen wie Schwellungen, Ödeme (auch entfernt von der Injektionsstelle), Erytheme, Pruritus, Hautausschlag (lokal oder generalisiert) und Atemnot wurden
berichtet. /GT\2JCTOCEGWVKECNU)OD*&(TCPMHWTV/CKP6GN5VCPF/ÀT\Weitere Hinweise finden Sie in der Gebrauchs- bzw. Fachinformation.

www.merz-aesthetics.de


[14] =>
| Ästhetik Fachbeitrag

© MillaF / Shutterstock.com

Maximale Sicherheit bei
minimalinvasiven Behandlungen
Dr. med. Johannes Müller-Steinmann
Die Lebensuhr zumindest optisch ein wenig zurückdrehen – das wünschen sich viele Patienten, die sich für
eine ästhetische Behandlung entscheiden. Dabei soll das Verfahren schnell sowie schmerzarm sein und
möglichst keine Spuren hinterlassen – außer den gewünschten Verbesserungen natürlich. Besonders minimalinvasive Verfahren mit Botulinumtoxin und Hyaluronsäure sowie das Fadenlifting sind darum so beliebt.
Aber auch mit einer Laserbehandlung lassen sich Falten mindern und ein natürlich frischeres Aussehen
erreichen. Unabhängig vom Verfahren ist bei jeder Behandlung wichtig, dass die Qualität stimmt – die der
verwendeten Materialien, der Instrumente und auch die fachliche Qualifikation des Behandlers.

Rechtlich ist es zwar nicht in jedem Falle erforderlich, dass
sich Ärzte fortbilden, bevor sie minimalinvasive Behandlungen anbieten. Um die Eingriffe jedoch sicher durchführen zu können, ist ein fundiertes Hintergrundwissen
unerlässlich. Aus diesem Grund steht in den meisten
Beipackzetteln von Botulinumtoxin-Präparaten: „Nur von

14 face
& body

2 2018

entsprechend ausgebildeten Ärzten anzuwenden.“ Nicht
nur mit der Anatomie des Gesichts, auch mit den verschiedenen Materialien und Techniken, die zum Einsatz
kommen, sollten Behandler vertraut sein. In speziellen
Fortbildungen vermitteln Experten dieses Grundlagenwissen. Besonders vorteilhaft ist es, sich für Kurse zu


[15] =>
Fachbeitrag Ästhetik

|

entscheiden, die das theoretische Fachwissen mit praktischen Übungen verbinden. Selbst wenn ein Behandler
mit der Wirkungsweise der eingesetzten Mittel und deren Anwendung in der Theorie bis ins Details vertraut ist,
bleibt auch bei der Ästhetischen Medizin das Handwerk
eine wichtige Komponente.

Learning by Doing
In Kursen mit Hands-on-Modulen erstellen die Kurs­
teilnehmer – wie später im Praxisalltag auch – zunächst
­gemeinsam mit den Modellen einen Behandlungsplan,
anhand dessen sie dann weiter vorgehen. Dann führen
sie die Behandlung Schritt für Schritt durch – immer u
­ nter
Beobachtung und Anleitung eines erfahrenen Kollegen.
So erlernen die Kursteilnehmer die Techniken und können währenddessen zu jedem Zeitpunkt Fragen stellen,
sollten sie einmal unsicher sein. Manchmal ist etwas in
der Theorie ja völlig nachvollziehbar, in der Praxis dann
jedoch nicht so einfach umzusetzen. Durch eine Fortbildung mit Hands-on-Training werden Unklarheiten sofort
bereinigt und das Risiko für spätere Anwendungsfehler
so minimiert.

Kenntnisse regelmäßig auffrischen
Fortbildungen sind nicht nur für Ärzte empfehlenswert,
die das wirtschaftlich interessante Feld der minimalinvasiven ästhetischen Behandlungen neu für sich erschließen
möchten. Auch erfahrene Behandler können von regel­mäßigen Auffrischungskursen profitieren. Hier haben sie
die Möglichkeit, ihre Methoden immer wieder kritisch zu
hinterfragen und Optimierungschancen zu erkennen.
Darüber hinaus entwickeln sich Behandlungs­
methoden stets weiter: Neue Materialien kommen auf
den Markt, Techniken werden angepasst. Bei der Behandlung mit Botulinumtoxin ist beispielsweise das
­sogenannte Meso-Botox (auch „Baby-Botox“) eine solche Weiterentwicklung. Während klassischerweise Botulinumtoxin punktuell zur Faltenreduzierung im oberen
Gesichtsdrittel genutzt wird, kommt es beim Meso-Botox
auch in anderen Gesichtsbereichen sowie am Hals und
im Dekollté zum Einsatz. Die Injektion erfolgt hier nicht
in den Muskel, sondern flächig in das umliegende Haut­
areal. Es werden nur kleinste Mengen des Wirkstoffs verwendet, die Muskelspannung wird vermindert, aber nicht
vollständig relaxiert. Die Haut kann so geglättet, kleine
Knitterfältchen vermindert und das Hautbild insgesamt
verfeinert werden.
Im sich schnell verändernden Feld der Ästhetischen
Medizin sind Auffrischungskurse etwa alle zwei Jahre
sinnvoll. So bleiben Mediziner stets auf dem aktuellen
Stand. In der Regel erhalten sie für die Teilnahme an den
Kursen auch Fortbildungspunkte von den entsprechenden Ärztekammern. Und nicht zuletzt lassen sich aktu-

Abb. 1
Abb. 1: Bevor die Kursteilnehmer selbst Hand anlegen, lernen sie in der Kiel
Medical Academy die minimalinvasiven Eingriffe in der Theorie kennen.

Botulinumtoxin gegen Mimikfältchen
Minimalinvasive Eingriffe sind bei Patienten so beliebt, weil das
Umfeld die Veränderungen nicht direkt wahrnimmt – im Gegen­
satz zu chirurgischen Behandlungen. Ärzte können Falten so
glätten, dass das Gesicht frischer und jünger erscheint, aber
sich in seiner Gesamtstruktur nicht verändert. In der Beliebt­
heit liegt die Therapie mit Botulinumtoxin bei den minimalinva­
siven Verfahren auf Platz eins. Laut der International Society of
Aesthetic Plastic Surgery ließen sich damit im Jahr 2016 rund
187.000 Patienten Falten mindern. Das waren 25.000 mehr als
noch im Jahr 2013.
Beim Muskelrelaxans Botulinumtoxin A handelt es sich um ein
Eiweiß, gebildet vom Bakterium Clostridium botulinum. Der
Wirkstoff wird in pharmazeutisch reinster Qualität biologisch
hergestellt und darf nur von approbierten Ärzten verwendet wer­
den, denn er ist ein nach § 48 Arzneimittelgesetz sowie § 1 Nr. 1
Arzneimittelverschreibungsverordnung verschreibungspflichtiges
Medikament.
Aufgrund seiner muskellähmenden Wirkung kommt Botulinum­
toxin vor allem im oberen Gesichtsdrittel zum Einsatz. Dort las­
sen sich unter anderem Stirnfalten und Fältchen um die Augen,
die bekannten Krähenfüße, effektiv reduzieren. Um das Mittel
optimal einsetzen zu können, ist es wichtig, dass sich Behandler
genau mit der Gesichtsanatomie auskennen und so die richtigen
Stellen für die Injektionen auswählen. Machen sie dabei Fehler,
bleibt im besten Fall nur der gewünschte Erfolg aus. Schlimms­
tenfalls können Asymmetrien, Schwellungen oder etwa vorüber­
gehendes Herabhängen von Lid oder Augenbraue auftreten –
oder gar Schielen. Obwohl Nebenwirkungen nie ganz ausge­
schlossen werden können, mindern regelmäßige Fortbildungen,
bei denen Ärzte sowohl theoretische als auch praktische Kennt­
nisse auffrischen und ausbauen, das Risiko und sind ein essen­
zieller Bestandteil der Qualitätssicherung.

face

2 2018 & body

15


[16] =>
| Ästhetik Fachbeitrag

Abb. 2
Abb. 2: In der Kiel Medical Academy üben Ärzte unter Anleitung erfahrener Kollegen die richtige Technik im Hands-on-Teil der Fortbildung.

Lifting mit Fäden statt Skalpell
Eine zumindest in ihrer jetzigen Form noch relativ junge Technik
der minimalinvasiven Faltenbehandlung ist das Fadenlifting. An­
geblich nutzte zwar bereits Kleopatra Goldfäden, um ihre natür­
liche Schönheit zu erhalten, doch das hat mit den heutigen Ver­
fahren zum Glück nichts mehr zu tun. Biokompatible Fäden aus
Polydioxanon (PDO) sind aktuell das Mittel der Wahl. Sie werden
mit einer feinen Kanüle in die Haut eingebracht, wo sie sich inner­
halb von sechs Monaten auflösen. Durch die Abbaureaktion
bildet sich neues Kollagen, das die Haut weiter strafft. Dadurch
hält der Effekt normalerweise etwa eineinhalb Jahre an.
Der Behandlungserfolg des Fadenliftings hängt besonders vom
handwerklichen Geschick des behandelnden Arztes ab. Auch
Fachkenntnisse zu den komplexen Strukturen der Gesichtshaut,
des Gewebes und der Muskulatur sind Voraussetzungen für
einen erfolgreichen Eingriff. Darum ist es wichtig, diese Methode
von Grund auf zu erlernen – von der Auswahl der passenden
Fäden bis zu ihrer korrekten Platzierung. Sonst drohen nicht nur
Asymmetrien und Schwellungen, es können auch Entzündungen
und Gewebeschäden entstehen. Werden die Fäden nicht tief
­genug eingebracht, bleiben sie unter der Haut vorübergehend
tast- und in manchen Fällen sogar sichtbar.

16 face
& body

2 2018

elle Zertifikate auch stets gut im Marketing einsetzen. Sie
­zeigen den Patienten, dass in dieser Praxis Sicherheit
und Qualität großgeschrieben werden.

Patienten über Qualitätskriterien aufklären
Die große Beliebtheit von minimalinvasiven Behandlungen ruft leider auch immer wieder schwarze Schafe auf
den Plan. Mit vermeintlichen Schnäppchen versuchen
sie Patienten zu locken. Häufig werden dabei aber nicht
die Standards der Qualitätssicherung eingehalten. Die
Behandler sind nicht ausreichend qualifiziert, dürfen in
manchen Fällen eine solche Behandlung überhaupt nicht
durchführen. So sind Botulinumtoxin-Therapien zum
Beispiel ausschließlich Ärzten vorbehalten, weil es sich­
dabei um ein verschreibungspflichtiges Medikament
handelt.
In manchen Fällen kommen vermeintliche Schnäppchenpreise auch zustande, weil billige Produkte verwendet werden, die nicht den in Deutschland geltenden
Vorschriften entsprechen. Diese lassen sich im Ausland günstiger beziehen, die Gewinnmarge ist so größer, aber auch die Risiken für die Patienten. Denn nicht
immer handelt es sich dabei um den pharmazeutisch


[17] =>
Fachbeitrag Ästhetik

reinen Wirkstoff oder ein qualitativ hochwertiges Medizinprodukt. Durch unbekannte Beimischungen kann es
zu allergischen Reaktionen kommen oder die Wirkung
entspricht nicht den Erwartungen. Qualifizierte Ärzte mit
entsprechender Fortbildung kennen diese Hintergründe
und können ihre Patienten auch entsprechend aufklären.
Denn diese fragen sich vielleicht, warum die Behandlung
beim Arzt ihres Vertrauens eben etwas mehr kostet als
das vermeintliche Schnäppchen.

Behandlungserfolg zu visualisieren. Zum anderen bilden
sie eine rechtliche Absicherung für den Arzt, sollte ein
Patient mit dem Ergebnis seiner Behandlung unzufrieden sein. Vor Gericht kann sich die Dokumentation dann
zugunsten des Arztes auswirken. Denn gerade bei diesen Verfahren ist die Wirkung nicht von Dauer. Sollte es

Es kommt zudem immer wieder vor, dass Patienten
selbst etwa Hyaluronsäure günstig im Internet bestellen
und damit in die Praxis kommen. Ärzte sollten eine Behandlung damit grundsätzlich ablehnen und die Patienten darauf hinweisen, dass sie ausschließlich Materialien
verwenden, deren Sicherheit und Qualität sie garantieren können. Bei Produkten aus dem Internet ist jedoch
nicht nachvollziehbar, ob diese deutschen Qualitätsstandards entsprechen oder der Inhalt auch tatsächlich dem
entspricht, was auf der Verpackung angegeben ist, zum
Beispiel was den Grad der Viskosität betrifft.

Nach Botulinumtoxin liegt Hyaluronsäure bei Faltenbehandlun­
gen laut der International Society of Aesthetic Surgery (ISAPS)
auf dem zweiten Platz. Knapp 140.000 Patienten ließen sich
2016 auf diese Weise behandeln. Im Gegensatz zu Botulinum­
toxin ist das Behandlungsgebiet hier nicht auf das obere Ge­
sichtsdrittel beschränkt. Da es sich bei Hyaluronsäure nicht um
ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, sondern „nur“ um ein
Medizinprodukt nach § 3 Abs. 1 Medizinproduktegesetz han­
delt, dürfen nicht nur Ärzte eine Behandlung damit durchfüh­
ren, sondern auch zum Beispiel Heilpraktiker – in keinem Falle
aber Kosmetikerinnen. Wie auch bei Botulinumtoxin ist für eine
erfolgreiche Behandlung aber auch hier unerlässlich, dass die
Behandler die erforderlichen Fachkenntnisse mitbringen. So
gibt es Hyaluronsäure beispielsweise in unterschiedlichen Vis­
kositätsgraden. Je nachdem, ob zum Beispiel Nasiolabialfalten
reduziert oder mehr Lippenvolumen aufgebaut werden soll, ist
es für das Behandlungsergebnis entscheidend, das passende
Produkt auszuwählen und es an der richtigen Stelle in der exakt
angebrachten Menge zu verabreichen. Sonst drohen nicht nur
Schlauchbootlippen und unnatürliche Gesichtsformen, es kön­
nen auch unschöne Asymmetrien entstehen. Wählen Behandler
ein Hyaluron-Gel mit einer unpassenden Viskosität aus, können
sich zudem Knoten unter der Haut bilden.

Behandlungserfolg dokumentieren
§ 10 der Berufsordnung der Ärzte verpflichtet Mediziner dazu, für alle „gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu
machen“. Das gilt auch – und besonders – für ästhetische
Eingriffe. Sogenannte Vorher-Nachher-Bilder sind hier ein
geeignetes Mittel. Allerdings sollten Ärzte unbedingt darauf achten, dass diese so angefertigt werden, dass die
Aufnahmen vergleichbar sind.

|

Filler für mehr Volumen

Standardisierte Verfahren helfen dabei, objektive Aufnahmen zu erhalten. Vorgegebene Standards gibt es in
diesem Zusammenhang nicht. Ärzte können sich aber an
diesen Kriterien orientieren:
·· Immer die gleiche Kamera für die Aufnahmen verwenden
·· Identische Einstellungen vornehmen (z. B. Neigungswinkel)
·· Auf gleiche Belichtung achten
·· Immer den gleichen Abstand zwischen Kamera und
Patient einhalten
Die angefertigten Aufnahmen speichern Ärzte dann mit
dem Patientennamen, Datum und Angaben zu den Einstellungen ab.
Vorher-Nachher-Fotos sind aus zwei Gründen wichtig:
Zum einen haben Patienten ohne unter exakt den gleichen Bedingungen angefertigte Bilder keine Möglichkeit,
ihr Gesicht vor dem Eingriff mit dem Ergebnis danach zu
vergleichen. Da es bei minimalinvasiven Behandlungen
gerade darum geht, keine extrem auffälligen Veränderungen herbeizuführen, sondern subtile Verbesserungen zu
schaffen, helfen solche Aufnahmen den Patienten, den

Abb. 3
Abb. 3: Bevor die Ärzte zur Nadel greifen, wird der minimalinvasive Eingriff
am Patienten individuell geplant und vorbereitet.

face

2 2018 & body

17


[18] =>
| Ästhetik Fachbeitrag

© Robert Przybysz / Shutterstock.com

Multitalent Laser
Bei Erkrankungen wie Couperose, Rosacea oder Nagelpilz kom­
men Laser in der dermatologischen Praxis ganz selbstverständ­
lich zum Einsatz. Sie haben aber auch in der kosmetischen Me­
dizin vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Ärzte können mithilfe von
Laserlicht Pigmentflecken und Gesichtswarzen entfernen, aber
auch Narben und Besenreiser sowie störende Härchen und
Tätowierungen. Weiterhin gehören Laser bei der Faltenbehand­
lung zum festen Repertoire der minimalinvasiven Verfahren.
Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten verfügen viele
Praxen heute bereits über ein oder mehrere Lasersysteme. Für
die Schutzklassen 3 und 4 schreibt die Arbeitsschutzverordnung
zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vor, dass ein Laser­
schutzbeauftragter zu bestellen ist.
In § 5 OStrV heißt es: „Der Laserschutzbeauftragte muss über
die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme
an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf
aktuellem Stand zu halten.“ Wie häufig Laserschutzbeauftragte
an Fortbildungen teilnehmen sollen, ist nicht näher definiert. Es
wird erwartet, dass es in Deutschland bald eine Regelung ähn­
lich der für die Bundeswehr geben wird. Dort ist bereits jetzt
eine entsprechende Fortbildung alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Laserschutzbeauftragte können ein entsprechendes Zertifikat
durch die Teilnahme an einem Laserschutzkurs erwerben.

18 face
& body

2 2018

tatsächlich einmal zu einem Gerichtsprozess kommen,
hat die Wirkung von Botulinumtoxin oder Hyaluronsäure
wahrscheinlich bereits nachgelassen. Dann bleiben Ärzten nur die Fotos, um die Ergebnisse ihrer Behandlung
nachzuweisen.

Aufklärungspflicht ernst nehmen
Auch wenn manch ein Patient Behandlungen zum
Beispiel mit Botulinumtoxin bereits so selbstverständlich
findet wie einen Friseurbesuch, dürfen Ärzte doch nicht
vergessen, dass es sich dabei um einen medizinischen
Eingriff handelt. Vorher muss also ein Beratungsgespräch mit den Patienten stattfinden. Abgerechnet wird
dies nach der Gebührenordnung für Ärzte. In diesem Gespräch ist es wichtig, nochmals die genauen Erwartungen des Patienten zu besprechen und zu evaluieren, ob
und wie sich die genannten Ziele erreichen lassen. Zudem sind mögliche Risiken und Nebenwirkung zu klären.
Rechtsanwalt Christian Schwientek aus Kiel, der im Medizinrecht tätig ist, betont: „Ärzte haben auch bei minimalinvasiven ästhetischen Eingriffen – wie bei jeder anderen
Behandlung – die Pflicht, Patienten über die Risiken der
Behandlung aufzuklären. Patienten müssen damit in die
Lage versetzt werden, das Für und Wider abzuwägen.“
Da bei kosmetischen Eingriffen in der Regel keine medizinische Indikation vorliege, sie also keinen Heilcharakter
haben, seien die Anforderungen an die Aufklärung be-


[19] =>
Fachbeitrag Ästhetik

sonders hoch, erläutert der Rechtsanwalt. „Diese muss
vollständig und schonungslos erfolgen, sodass die Patienten etwaige Risiken deutlich vor Augen haben.“ Dokumentiert wird die erfolgte Aufklärung durch die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen. Ärzte
müssen die Patienten zudem explizit darauf hinweisen,
wenn die Kosten für die Behandlungen nicht von ihrer
Krankenkasse übernommen werden. „Verstoßen Ärzte
dagegen, kann dies zu Schadenersatzansprüchen der
Patienten führen“, so Schwientek.
Ärzte sollten hier auch bei minimalinvasiven Eingriffen sehr gewissenhaft vorgehen. Denn eine mangelhafte
Aufklärung kann für den Arzt gravierende Folgen haben. „Zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz und
Schmerzensgeld, sind ebenso möglich wie eine strafrechtliche Verfolgung“, erklärt der Rechtsanwalt. „Und
zwar auch dann, wenn es am Eingriff selbst nichts auszusetzen gibt, er also fachgerecht und fehlerfrei durchgeführt wurde.“

|

Information
Die Kiel Medical Academy veranstaltet monatlich Workshops
zur Zertifizierung, nähere Informationen unter:
www.Kiel-Medical-Academy.de

Kontakt
Dr. med. Johannes
Müller-Steinmann
Ärztlicher Leiter
der Kiel Medical Academy
Alter Markt 1
24103 Kiel
Tel.: 0431 3801833
info@Kiel-Medical-Academy.de
www.Kiel-Medical-Academy.de

Infos zum Autor

Abb. 4
Abb. 4: Ein erfahrener Arzt schaut den Fortbildungsteilnehmern stets bei den Eingriffen über die Schulter und hilft bei Fragen und Unsicherheiten weiter.

face

2 2018 & body

19


[20] =>
PDO FADENLIFTING

2195

SONEWA GmbH An der Spinnerei 4 • 96049 Bamberg • Tel. +49 (0)951 29 60 093 • Fax +49 (0)951 29 60 166 • info@sonewa.com


[21] =>
Die Nummer 1 in Deutschland.

www.sonewa.com


[22] =>
| Produkte
Geräte

Leistungsstarker CO2-Laser für die Ästhetische Medizin
Asclepion Laser Technologies, das Jenaer Unternehmen mit
über 40 Jahren Lasererfahrung, hat einen neuen CO2-Laser
im Programm: Der MultiPulse PRO mit einer Leistung von
maximal 60 Watt bietet zahlreiche Behandlungsmodi und eignet sich u. a. zur Entfernung von dermalen und epidermalen
Hautläsionen sowie für die fraktionierte Lasertherapie. Die
PSD ®-Technologie (Pulse-Shape-Design) ermöglicht dabei eine hohe Flexibilität der Pulsform (S-Puls, D-Puls,
H-Puls und CW-Modus). Zum echten Multitalent
wird der MultiPulse PRO durch seine zahlreichen
Erweiterungs- und Kombinationsmöglichkeiten:
Handstücke sind mit unterschiedlichen Brennweiten und Spotgrößen von 0,125 bis 20 mm Ø
verfügbar und ermöglichen eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Behandlers. Alle
Handstücke können einfach gewechselt, gereinigt
und sterilisiert werden. Der innovative CO2-Laser
für die Dermatologie und Plastische Chirurgie lässt
sich außerdem mit dem HiScan DOT zur kompletten bzw. fraktionierten Ablation einsetzen.
Dieser hochflexible Scanner ermöglicht eine
passgenaue Auswahl aller Behandlungsparameter, wie z. B. Pulsmodi, Pulsdauer

und Coverrate. Darüber hinaus überzeugt der MultiPulse PRO
durch ein modernes und zugleich platzsparendes Design: Sein
federbalancierter Spiegelgelenkarm ist anklappbar und ermöglicht einen einfachen Transport des Systems. Ausgesprochen
anwenderfreundlich ist auch das Benutzerinterface: Über ein
8,4˝ LC-Display mit Touchscreen bietet es übersichtlich alle
notwendigen Informationen sowie eine Benutzerdatenbank für
individuelle Behandlungen.
Asclepion Laser Technologies GmbH
Tel.: 03641 7700-100
www.asclepion.de

Mikroneedling

Minimalinvasive Anti-Aging-Behandlung mit minimaler Downtime

Der original Dermaroller® hält, was er verspricht: Das in Deutschland gefertigte und zertifizierte Medizinprodukt ist ein steriles
Einmalprodukt und garantiert Qualität. Die Produktpalette der
Dermaroller® umfasst Nadellängen von 0,2 bis 2,5 Millimeter. Der
Dermaroller® MC mit einer Nadellänge von 0,5 Millimeter eignet
sich dabei besonders zum transdermalen Einschleusen von aktiven Wirkstoffen, wie das HYAL ANTI-OX: Die sorgfältig aufeinan-

22 face
& body

2 2018

der abgestimmten Substanzen HYAL und ANTI-OX ermöglichen
eine umfassende Therapie zur Revitalisierung der Haut. Aktive
Inhaltsstoffe fördern die Zellvitalität. Die Regenerationsfähigkeit
der Haut wird deutlich verbessert und der Zellalterungsprozess
wird aktiv verlangsamt. Die hochmolekulare unvernetzte Hyaluronsäure besticht durch höchste Qualität. Sie spendet intensiv
Feuchtigkeit und erhält die natürliche Spannkraft der Haut. Zudem
eignet sie sich sehr gut zur Korrektur oberflächlicher Falten. Das
ANTI-OX wirkt stark antioxidativ und bietet einen aktiven Schutz
vor freien Radikalen. Es beugt gezielt vorzeitiger Hautalterung vor
und Altersflecken können vermindert werden.
Das HYAL ANTI-OX wird nach gründlicher Reinigung der zu behandelnden Hautbereiche des Patienten auf diese aufgetragen.
Das anschließende Microneedling mit dem Dermaroller® MC 905
schleust die Wirkstoffe in die Haut ein. Abschließend können die
Substanzreste nach dem Microneedling großzügig auf die behandelte Haut aufgetragen werden. Nach kurzer Einwirkzeit tritt eine
Rötung der Haut auf, die aber bald wieder abklingt. Es entstehen
daher keine bis kaum Ausfallzeiten für den Patienten.
Dermaroller GmbH
Tel.: 05331 710-8480
www.original-dermaroller.de


[23] =>
Produkte

|

Indikationenerweiterung

Botulinumtoxin-Präparat für die Behandlung
von Stirnfalten zugelassen
„Ich bin dankbar, als Prinicpal Investigator (Studienleiter) an dieser großen internationalen Studie teilgenommen zu haben. Wir
konnten mit wissenschaftlichen Daten belegen, was wir aus der
langen Behandlungserfahrung bereits wissen: Die Behandlung
funktioniert nicht nur hocheffizient und sicher, sondern verbessert
auch signifikant die Lebensqualität und das Selbstwertgefühl der
behandelten Frauen und Männer. Das hat sogar die amerikanische
Zulassungsbehörde erstmalig für ein ästhetisch zugelassenes
Arzneimittel anerkannt“, sagt Dr. Patricia Ogilvie, Dermatologin
und internationale Speakerin.
In diesen Studien wurde Allergans Botulinumtoxin Typ A insgesamt
gut vertragen. Wie alle anderen Medikamente kann auch Allergans
Botulinumtoxin Typ A Nebenwirkungen hervorrufen. Im Allgemeinen traten unerwünschte Reaktionen jedoch innerhalb der ersten
Tage nach der Injektion auf, waren für gewöhnlich nur leicht bis
mäßig ausgeprägt und lediglich von vorübergehender Dauer.1 Die
vollständige Auflistung der Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte
der VISTABEL®-Gebrauchsinformation bzw. Fachinformation.

VISTABEL® (Allergan) erhielt Ende März 2018 vom Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die deutsche Zulassung für vorübergehende Verbesserung des Aussehens moderater bis starker Stirnfalten, sichtbar bei maximalem Anheben
der Augenbrauen, wenn die Ausprägung der Gesichtsfalten eine
erhebliche psychische Belastung für erwachsene Patienten darstellt.1 Diese Zulassung, die der kürzlichen Zulassung der U.S. Food
and Drug Administration (FDA) für BOTOX® Cosmetic (in Europa
VISTABEL®) als Behandlung für Stirnfalten folgt, bedeutet, dass
VISTABEL® indiziert ist als Behandlung für die vorübergehende
Verbesserung des Aussehens von moderaten bis starken vertikalen Falten zwischen den Augenbrauen, sichtbar bei maximalem Stirnrunzeln (Glabellafalten) und/oder moderaten bis starken
seitlichen Kanthalfalten (Krähenfüße), sichtbar bei maximalem
Lächeln und/oder moderaten bis starken Stirnfalten, sichtbar bei
maximalem Anheben der Augenbrauen, wenn die Ausprägung der
Gesichtsfalten eine erhebliche psychologische Belastung für erwachsene Patienten darstellt.1, 2 Diese Zulassung gilt speziell für
Allergans Botulinumtoxin Typ A und basiert auf den internationalen
Phase-III-Studien von Allergan bei gleichzeitiger Behandlung von
Stirn- und Glabellafalten.1
Die nationale Zulassung basiert auf den Ergebnissen zweier
randomisierter, placebokontrollierter klinischer Studien mit über
822 teilnehmenden Patienten.1

Pharm-Allergan GmbH
Tel.: 069 9203810
www.allergan.de

@Allergan

© Marco Rothenburger/Katarina Hildebrandt

Quellen
1 Vistabel Fachinformation Stand 12/2017
2 PRNewswire.com. (2017). FDA Approves BOTOX® Cosmetic (OnabotulinumtoxinA) for the Temporary Improvement in the Appearance of
Moderate to Severe Forehead Lines Associated with Frontalis Muscle
Activity In Adults. [online] Available at: https://www.prnewswire.com/
news-releases/fda-approves-botox-cosmetic-onabotulinumtoxinafor-the-temporary-improvement-in-the-appearance-of-moderateto-severe-forehead-lines-associated-with-frontalis-muscle-activityin-adults-300529648.html [Letzter Zugriff Februar 2018 ]

face

2 2018 & body

23


[24] =>
| Produkte
Einrichtung

Neue OP-Liege speziell für
die Ästhetische Dermatologie
und Chirurgie
BRUMABA hat sich in zwei Jahren Entwicklungsarbeit mit den
charakteristischen Anforderungen der Dermatologie auseinandergesetzt und in intensivem Praxisaustausch erstmals eine OP-Liege
speziell für die Dermatologie entwickelt. Bei dermatologischen
Behandlungen liegen Patienten oft sehr lange auf der Behandlungsliege. Daher verwendet BRUMABA bei der neuen OP-Liege
extrem weiche und außergewöhnlich dicke Polster für besonderen
Liegekomfort. Eine weitere Innovation: die speziell entwickelten
Armlehnen zur entspannten Lagerung der Arme in der Bauchlage.
Wie alle Produkte des Herstellers kann auch die OP-Liege VENUS
durch Varianten und mit sehr vielen optionalen Zusatzteilen für
unterschiedlichste OPs und Behandlungen maßgeschneidert auf
die Dermatologiepraxis angepasst werden.
BRUMABA stellt seit 1980 hochwertige OP-Tische her. Ein Grundprinzip dabei lautet „Mobilität und anwendungsfreundliche
Langlebigkeit“. BRUMABA-Mobilität heißt: OP-Tische sind unabhängig von externen Versorgungsleitungen und lassen sich besonders leicht bewegen. Mobilität heißt aber auch, die OP-Tische sind
sehr flexibel in Positionen einzustellen, damit Patienten bequem
liegen und Operateure jederzeit in ergonomisch angenehmen

Positionen ermüdungsfrei arbeiten können. Langlebigkeit wird unter
anderem garantiert durch Verwendung hochwertigster Materialien
und ausgereifter technischer Lösungen. Funktionalität und modernes Design bilden bei BRUMABA eine Einheit. Die neue OP-Liege
VENUS wird exklusiv auf der FOBI in München vom 24.7.2018 bis
28.7.2018 auf dem Stand von BRUMABA vorgestellt.
BRUMABA GmbH & Co. KG
Tel.: 08171 2672-0
www.brumaba.de

Instrumente

PU-beschichtete Brustimplantate komplikationsfrei positionieren

Brustimplantate mit einer Beschichtung aus Polyurethan (PU, auch
Microthane®) bieten zahlreiche Vorteile. Einer davon ist zugleich
eine Herausforderung: Microthane®-Implantate lassen sich nach
dem Einsetzen aufgrund der PU-Beschichtung nicht mehr ohne
Weiteres im Körper der Patientin bewegen oder drehen. Implantat­

24 face
& body

2 2018

rotation, Dislokation oder Bottoming Out lassen sich dadurch in
der Regel vollständig vermeiden. Für den Operateur bedeutet
dies jedoch, dass er eine etwas andere Vorgehensweise als bei
anderen Implantaten ansetzen muss, da Microthane®-Implantate
bereits während der OP punktgenau positioniert werden müssen.
Um das Nachjustieren nach dem Einsetzen und die vollständige
Entfaltung der Implantate im Körper zu vereinfachen, hat Dr. Dr.
Andreas Dorow, Gründer und Direktor der Dorow Clinic in Walds­
hut und Lörrach, den sogenannten Dorow Löffel entwickelt.
PU-Implantate haben einen hohen Reibungswiderstand; dieser
lässt sich sofort nach dem Einbringen mit dem Dorow Löffel
sanft unterbrechen, um das Implantat in die richtige Position zu
schieben bzw. zu drehen. Wichtig ist gerade bei PU-Implantaten,
diese ohne etwaige Falten zu platzieren; mit dem Dorow-Löffel
lassen sich die Implantate problemlos nach dem Einbringen glätten. Der Dorow Löffel besteht aus Edelstahl mit einer partiellen
Goldbeschichtung und verfügt über eine CE-Zulassung für Medizinprodukte der Klasse I. Er wird exklusiv von POLYTECH Health &
Aesthetics angeboten.
POLYTECH Health & Aesthetics GmbH
Tel.: 06071 9863-8310
www.polytechhealth.com


[25] =>

&

GESICHT &
KÖRPER

, $҃
EFFIZIENT

$҃
INVASIV

$҃
INVASIV

VERBESSERTE
ERGEBNISSE

VERBESSERTE
ERGEBNISSE

!

REFORM YOUR YOUTH
;u&$! ! !bv|;bmorঞl-Ѵ;vķmb1_ঞmˆ-vbˆ;v&Ѵ|u-v1_-ѴѴ];u࢜|ķ7-v7-v;vb1_|=ুu;bmf†];m7Ѵb1_;v†vv;_;mѴb=|;|†m7v|u-\vo‰b;7;lक़ur;uv1_l-Ѵ;u;om|†u;mˆ;uѴ;b_|ĺ
b|ru࢜Œbv;m"1_†vvblr†Ѵv;mvbm7 &Ŋ0;|ub;0;m;$u-mv7†1;u
Ő)-m7Ѵ;uő ;m|‰;7;u 7-u-†= -†v];Ѵ;]|ķ oѴѴ-];m Œ† u;lo7;ѴѴb;u;mķ †l ;vb1_|v=-Ѵ|;m Œ† 0;v;bঞ];m †m7 v1_Ѵ-@; -†| Œ†
]Ѵ࢜‚;mķo7;u†lक़ur;u];‰;0;Œ†v|u-@;mķ7-lb|_u‰-_u;v
o|;mŒb-Ѵu;Y;hঞ;u|‰bu7ĺ

& +&!",

b;", !Ŋ;_-m7Ѵ†m]bv|7-u-†=-†v];Ѵ;]|ķ7b;7broŒ‹|;mbm
7;uv†0h†|-m;m ;‚v1_b1_|-m_-m7;bm;vmb1_ঞmˆ-vbˆ;mķ|_;u-r;†ঞv1_=oh†vvb;u|;m&Ѵ|u-v1_-ѴѴˆ;u=-_u;mvŒ†l-mbr†Ѵb;u;mĺ
†= 7;u u†m7Ѵ-]; 7;v uoŒ;vv;v ;bm;u o-]†Ѵ-ঞomvm;huov;
Œb;Ѵ| 7b; ;_-m7Ѵ†m] -†= Ѵoh-Ѵbvb;u|; ;‚7;ro|v -0 †m7 u;7†Œb;u|7b;v;ķ†l7b;om|†u;m7;vक़ur;uv†Ѵঞl-ঞˆ†m7;@;hঞˆ
Œ†ˆ;u0;vv;umĺ

0‹

DERMAROLLER-CONCEPT –
  !

""  ࠑ"& ࡞!
$(   & 

m|v1_;b7;m"b;vb1_=ুu7;m(ouu;b|;ubl;u;b1_!;f†ˆ;m-ঞomķmঞŊ]bm]†m7-u0;mu;7†hঞom†m7Ѵ;um;m
"b;mo1__;†|;7b;oub]bm-Ѵ ;ul-uoѴѴ;uuo7†h|;h;mm;mĺ
)))ĺ!҃

!! !ĺ

)))ĺ" ҃ĺ


[26] =>
| News
Interdisziplinäres Symposium

OEMUS MEDIA AG launcht neuen ePaper-Player

© FarknotArchitect / Shutterstock.com

Ein völlig neues Leseerlebnis eröffnet sich ZWP online-Lesern
zukünftig beim Klick in die beliebten ePaper der Printpublikationen der OEMUS MEDIA AG. Schon seit mehreren Jahren bietet
die OEMUS MEDIA AG Zahnärzten, Zahntechnikern und Kieferorthopäden die Möglichkeit, die verlagseigenen Publikationen als
ePaper online, schnell und unkompliziert abzurufen. Die ePaper

erhielten nun, neben einer technischen Generalüberholung, auch
einen zeitgemäßen Neuanstrich.
Leser profitieren zukünftig von einer noch übersichtlicheren Benutzeroberfläche. Vereinfachte Strukturen und ein reduziertes,
funktionales Design gewährleisten ein angenehmeres Lesen und
entspanntes Handling. Funktionalität und Einfachheit standen bei
der Entwicklung des neuen Players im Vordergrund und ermöglichen, ganz im Sinne des responsiven Webdesigns optimale Anpassungsmöglichkeiten bei unterschiedlichsten Bildschirmgrößen und
Endgeräten. Bereits beim Einstieg ermöglicht das übersichtliche
und interaktive Inhaltsverzeichnis ein bequemes Navigieren durch
die Ausgabe. Multimediale Zusatzinformationen in den Infoboxen,
wie ergänzende Videos, Bilderstrecken, Literaturlisten und Produktinformationen, führen den Benutzer nun nicht mehr auf eine
neue Browserseite, sondern öffnen sich in einem schlanken Flyout
oberhalb des ePapers. Die Autorenprofile und Profilboxen der ZWP
online-Profilkunden werden optisch größer abgebildet und mittels
neuem Design noch stärker hervorgehoben.
OEMUS MEDIA AG
Tel.: 0341 48474-0
www.zwp-online.info

Interdisziplinäres Symposium

Funktionelle und Ästhetische Chirurgie der Nase
und des Gesichtes
In diesem Jahr findet bereits das 3. Interdisziplinäre
Symposium FORM-FUNKTION-ÄSTHETIK.BERLIN
statt. Haben Sie also „die Nase vorn“ und bleiben Sie
up to date: Auch 2018 richtet sich das Symposium
wieder an Ärztinnen und Ärzte aus Praxis und Klinik,
die auf dem Gebiet der Nase und des Gesichts tätig
sind. Die ganztägige Veranstaltung findet am Samstag, dem 10. November 2018, im Hotel de Rome in
Berlin statt.
Das Besondere ist wieder der interdisziplinäre Wissensaustausch der Fachgebiete Plastische und Ästhetische Chirurgie/HNO/Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie zu den vielfältigen Themen der Chirurgie der
Nase und des Gesichts mit international anerkannten
Referenten in einer angenehmen und kollegialen
Atmosphäre. Interaktive Videos zu vollständigen Operationen,
kurze prägnante Videosessions zu bestimmten OP-Techniken,
Masterclasses und Paneldiskussionen schaffen einen maximalen
Wissensgewinn, konzentriert auf einen Tag.
Kongresssprachen sind, aufgrund der Internationalität der Referenten, Deutsch und Englisch. Fortbildungspunkte werden bei der
Ärztekammer Berlin beantragt. Aktuelle Informationen zum Pro-

26 face
& body

2 2018

gramm und zu den Referenten sowie Anmeldung zum Symposium
unter www.form-funktion-aesthetik.berlin
Dr. med. Jacqueline Eichhorn-Sens
(Veranstalterin/Wiss. Leitung)
Tel.: 030 52282671
www.form-funktion-aesthetik.berlin


[27] =>
News

|

Oberlidplastik

Neue Techniken für bessere Ergebnisse

© LADO / Shutterstock.com

Große Augen und glatte Augenpartie wirken jugendlich und attraktiv,
doch leider zeigen sich oft an der Augenpartie die ersten Alterungszeichen. Viele Menschen entscheiden sich daher für eine Oberlidplastik. Dabei sorgen neue Techniken für bessere Resultate: Wo früher nur geschnitten und gestrafft wurde, legen Plastische Chirurgen
heute Wert darauf, dass das noch vorhandene Volumen am Oberlid
durch inneres Fettgewebe erhalten bleibt, anstatt es wie früher zu
entfernen. Der Schnitt erfolgt nach wie vor in der natürlichen Lidfalte
am Oberlid – das hat den Vorteil, dass die Narbe später in der Falte
verschwindet. Dann entfernt der Plastische Chirurg die überschüssige
Haut und transplantiert körpereigenes Fettgewebe, um das jugend-

liche Aussehen im Augenbereich wiederherzustellen. Wenn notwendig, wird der Muskel gekürzt. Die VDÄPC empfiehlt, sich unbedingt an
einen Plastischen Chirurgen zu wenden, der häufig Oberlider operiert.
Allein im Jahr 2016 nahmen die Mitglieder der VDÄPC 5.300 Oberlidplastiken vor. Damit rangiert dieser Eingriff auf Platz 3 der häufigsten
Ästhetisch-Plastischen Eingriffe in Deutschland.
Vereinigung der Deutschen
Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC)
Tel.: 030 280044-30
www.vdaepc.de
ANZEIGE

Trend minimalinvasive Schönheitsbehandlungen

KIEL

MEDICAL ACADEMY
Professional development | Aesthetics | Health | Research

Fast 190.000* Behandlungen mit Botulinumtoxin
und 140.000* mit Hyaluron-Fillern wurden in 2016
allein in Deutschland durchgeführt. Zudem ist die
sehr junge Methode des Fadenliftings auf dem
Vormarsch. Profitieren auch Sie von diesem Trend
und bilden Sie sich bei unseren Workshop-Wochenenden fort – gern mit eigenen Modellen, die
sich zu besonderen Konditionen behandeln lassen.

Laser/Ästhetik

20. September

Fadenlifting

Botulinumtoxin

Hyaluron-Filler

Praxis/Marketing

15. Juni

16. Juni

17. Juni

18. Juni

30. Juni

01. Juli

02. Juli

22. September

23. September

24. September

21. September

face

27

Kiel Medical Academy • Alter Markt 1 • 24103 Kiel • 0431 3801833 • info@kiel-medical-academy.com • www.kiel-medical-academy.com
2 2018 & body

*Quelle: International Society of Aesthetic Plastic Surgery, Zahlen gerundet

Jährlich steigende Zahlen von Eingriffen mit Botulinumtoxin, Hyaluron-Fillern und Fäden


[28] =>
| News
Vortrag

Laser mit Pikosekunden-Technologie überzeugt in der Praxis

Mit einem breiten Vortragsprogramm, das auf die Abdeckung
aller relevanten Standbeine des dermatologischen Praxisalltags
zielte, und der Aussicht auf 39 Fortbildungspunkte lockte die
DERM 2018 rund 2.000 Teilnehmer ins beschauliche Frankenthal
in der Pfalz. In der Laser-Sitzung am zweiten Kongresstag informierte Prof. Dr. Thomas Proebstle die Teilnehmer über seine
Erfahrungen mit dem PicoWay ( Syneron Candela) in den
Bereichen Tattooentfernung, pigmentierte Läsionen, Hautverjüngung und Toning.
Besonders in der Entfernung von Tätowierungen spielt
das Gerät die Stärken seiner besonderen physikalischen Wirkungsweise
aus. Durch die kalte Lasertechnologie
des Systems wird eine nonthermische,
fotoakustische Interaktion initiiert,
welche die Farbpigmente effektiv
zerstört. Die Belastung für das umliegende Gewebe wird so minimiert,
Blutungen und die Schmerzempfindung des Patienten ebenfalls deutlich
reduziert. Bei dem Behandlungsziel
eines Cover-ups sind Gesamtbehandlungsdauern von nur zwei Monaten
möglich. Eindrucksvolle Ergebnisse
dokumentierte Prof. Dr. Proebstle

28 face
& body

2 2018

auch mit dem PicoWay Resolve. Dessen fraktioniertes duales
Wellenlängenmodul wird zur Verbesserung des Hautbildes, beispielsweise bei Aknenarben und hypertrophen Narben, eingesetzt.
Die holografische Fraktionierung entfaltet ihre Wirkung nur in
tieferen Hautschichten, während die Hautoberfläche unverletzt
bleibt. Auch Pigmente und Falten lassen sich mit dem ResolveKonzept nachhaltig verbessern.
Die Innovation bewirkt eine Neubildung von Collagen, Elastin
und Mucin und verwirklicht eine ebenso gleichmäßige wie hohe
Verteilung der Energie. Hier ergeben sich im Vergleich zur verbreiteten Mikrolinsen-Technologie Vorteile, in der bis zu 30 % der
nutzbaren Energie in den Zwischenräumen der Linse verloren gehen können. Da non-ablativ gearbeitet wird, können auch großflächige Areale therapiert werden, z. B. Dehnungsstreifen. Selbst
in der Behandlung von Melasmen wurden überzeugende Ergebnisse beobachtet. Resolve ist im Gegensatz zur Co2-Anwendung
delegierbar.
In der sich anschließenden Diskussion mit dem zahlreich anwesenden Fachpublikum beantwortete der Referent ausführlich alle
Fragen und zeigte weitere erfolgreiche Behandlungsbeispiele aus
seiner Klinik.
Candela Laser (Deutschland) GmbH
Tel.: 06102 59985-0
www.syneron-candela.com


[29] =>
OP-TISCH „VENUS“
DIE NEUE WOHLDURCHDACHTE LÖSUNG
FÜR DIE DERMATOLOGIE

WELTPREMIERE AUF DER FOBI 2018
MESSE MÜNCHEN, FOYER A
24-28. JULI 2018

Erleben Sie einzigartigen Bedien- und Arbeitskomfort rund
um die Dermaliege in den praktischen Kursen der FOBI.

Mehr unter:

www.brumaba.de/venus
© 2018 BRUMABA GmbH & Co. KG
Bgm.-Graf-Ring 17 | D-82538 Geretsried


[30] =>
| Spezial Interview

Live Surgery Symposium:
Von Praktikern lernen
Franziska Niedermeier

Seit bereits 28 Jahren steht beim International Live Surgery Symposium der Erfahrungs- und Wissensaustausch von Experten, Fortgeschrittenen und Anfängern aus aller Welt im Mittelpunkt. Gerade im Bereich der
Ästhetischen Dermatologie, der Dermatochirurgie und der Plastischen Chirurgie spielen Weiterentwicklung
und Fortschritt eine exponierte Rolle. Aus diesem Grund halten die Organisatoren des 14. International Live
Surgery Symposium in diesem Jahr wieder einige Neuerungen bereit.

Da sich das Symposium über die vielen Jahre
hinweg immer größerer Beliebtheit erfreut
und mittlerweile über 450 Teilnehmer zählt,
ist die erste Neuerung bei der Location zu
finden. Das Sheraton am Airport Frankfurt am Main bietet mit seinem großen
und modernen Kongresszentrum wesentlich mehr Platz für das Herzstück
des Symposiums – die Liveübertragung aus den Räumlichkeiten der Rosenpark Klinik und der Hautklinik des
Klinikums Darmstadt. Auch eine
noch umfangreichere Industrieausstellung sowie zahlreiche
Workshops können nun noch
komfortabler und für eine gröAbb. 1
ßere Teilnehmerzahl durchgeAbb. 1: Dr. med. Sonja Sattler, die Tagungs­ führt werden – und das alles bei
präsidentin des Live Surgery Symposiums.
einem 5-Sterne-­S ervice.

30 face
& body

2 2018

Was bleibt, ist das Motto: „see – learn – meet“, welches das Symposium so einzigartig macht. Im Fokus stehen, neben den medizinischen Fertigkeiten, Behandlungstechniken sowie Weiterbildung unter anderem
auch Begriffe wie Achtsamkeit/Bewusstsein, Vernunft
und Kontinuität. Wichtige Eigenschaften, die in einer
Wachstumsbranche wie der der Ästhetischen Medizin
große Bedeutung haben – nicht nur im Sinne der Patienten, sondern auch der Behandler. Dr. med. Sonja Sattler,
die Tagungspräsidentin des Live Surgery Symposiums,
spricht über Neues und Bewährtes.
Frau Dr. Sattler, was macht das Live Surgery Symposium so besonders?
Das Live Surgery Symposium richten wir bereits seit
28 Jahren im Zweijahresturnus aus. Dieser zeitliche Abstand ermöglicht es uns, die Innovationen, die ja nun nicht
permanent auf den Ästhetischen Markt kommen, bereits
mit einiger Praxiserfahrung der vorführenden Operateure


[31] =>
Interview Spezial

zu zeigen, vorzustellen und diskutieren zu können. Es ist
der einzige Kongress weltweit, der nahezu ausschließlich Livebehandlungen zeigt. Dabei werden die Spektren
der Ästhetischen Operativen Dermatologie und Plastischen Chirurgie sowie der klassischen Dermatochirurgie und auch Phlebologie abgedeckt. Jeder kann tolle
Vorträge halten, aber wie man zu einem erfolgreichen
Vorher-Nachher-Ergebnis kommt, erkennt man meist
erst, wenn man jemandem direkt über die Schulter oder
auch auf die Finger sehen kann. Das ist für uns sehr besonders. Außerdem sehen die internationalen Referenten ihre Patienten auch immer erst kurz vor der Behandlung, da diese durch uns gestellt werden. Sie können also
nichts „einüben“ und bringen lediglich ihr Know-how mit.
Wir organisieren dann die Geräte oder das Zubehör, welches sie für die Behandlung benötigen und dann sehen
wir live vor Ort, wie sie an die Behandlung herangehen.
Das macht es auch für uns als Organisatoren immer wieder sehr spannend. Eines meiner persönlichen Lieblingshighlights ist aber auch immer wieder die Masterclass
Facial Rejuvenation mit ihren Live-Injektionen, bei denen
diverse Techniken und Präparate kombiniert und diskutiert werden.
Welche Innovationen gibt es in diesem Jahr?
Also ich denke, dass es die meisten Innovationen in der
Ästhetischen Kombinationsbehandlung gibt. Wir sind in
der Ästhetischen Medizin mittlerweile so weit mit unserer
gesammelten Erfahrung, dass wir dem Patienten nicht
mehr nur eine einmalige chirurgische Behandlung anbieten können. Das minimalinvasive Spektrum ermöglicht es
dem Behandler, innerhalb einer individuellen Kombination mehrerer Verfahren zu einem ähnlichen, wenn nicht
sogar noch besseren Ergebnis zu kommen, als mit einer
einmaligen Behandlung. Da gibt es bereits Standards,
es gibt neue Trends, und es gibt sehr effiziente Geräte –
und das sowohl im Gesichts-, als auch im Körperbereich. Dieser tritt seit den letzten Jahren verstärkt in den
Fokus, vor allem in den der Gerätehersteller. Die ­Geräte
und verwendeten Materialien der Livebehandlungen­
finden sich dann auch in der umfangreichen Industrieausstellung wieder.
Auf welche Referenten dürfen wir uns freuen?
Wir werden sicherlich wieder einen Mix aus internationalen Dermatologen, Dermatochirurgen und Plastischen Chirurgen haben, vom Nahen Osten über Asien,
Südamerika bis in die USA. Wir setzen dabei einige
Highlights ­
gerade aus einem jüngeren Referenten­
bereich, die bisher noch nie dabei waren. Da ist zum
Beispiel Ting Song Lim, M.D., einer der Rising Stars
aus Malaysia. Oder auch Dalvi Humzah aus London –
ein ganz ehrwürdiger Referent der Plastischen Chirurgie und Anatomie mit eigenem Trainings­center. Natürlich werden wir auch wieder anatomisch begleitet von
­Sebastian Cotofana, mit Live-Kadaver-Präparation und
direktem Vergleich zur OP in Echtzeit.

|

Abb. 2
Abb. 2: Charakteristisch für das Live Surgery Symposium sind die zahlreichen Live­
übertragungen verschiedenster Behandlungsmethoden.

Welche Hands-on-Elemente wird es geben?
Die verschiedenen Workshops sind auch eine der
Besonderheiten des Live Surgery Symposiums, weil
­
man ganz besonderen Operateuren in einer 1:1-Situation und in einer kleinen Gruppe auf die Hände sehen
kann. Besonders beliebt sind der Blepharoplastik- und
der Liposuktionskurs. Es gibt international sehr wenige Kurse d
­ ieser Art, bei denen man gemeinsam am
OP-Tisch steht und alles gemeinsam besprechen und
diskutieren kann. Ebenso wird die Dermatochirurgie für
Anfänger an Hautersatzpräparaten oder Schweinehaut
von der Basis ausgehend gelehrt. Zudem werden für
die Fort­geschrittenen Kurse angeboten. Es geht mit den
Behandlern in die OPs, um gemeinsam Fälle zu besprechen und auch gemeinsam zu operieren.
Early Bird-Angebot
Wir haben auch dieses Mal ein sehr attraktives Angebot
für unsere „Early Birds“. Wer sich bis zum 31.07. online anmeldet, zahlt für die Teilnahme nur 300 Euro. Die Handson-Elemente können dann noch hinzugebucht werden.

Kontakt
CAS Congress Administration Services GmbH
Donnersbergring 18
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 10123-0
Fax: 06151 10123-10
info@cas-kongresse.de
www.live-symposium.de

face

2 2018 & body

31


[32] =>
| Spezial Workshop

© uzhursky / Shutterstock.com

Anatomie und Patientenwünsche
berücksichtigen
Susan Oehler
Für bestmögliche Behandlungsergebnisse gilt es, sowohl anatomische Aspekte als auch die individuellen
Patientenbedürfnisse ausreichend zu berücksichtigen. Zudem kann eine gezielte und systematische Evaluation der verfügbaren Filler wertvoll sein. Auf der Fachtagung DERM (Dermatologische Praxis) in Frankenthal
sprach Dr. Keywan Taghetchian, Spezialist für Ästhetische Medizin aus München, bei einem Praxis-Workshop von Galderma über die Möglichkeiten einer strukturierten Patientenbeurteilung und Produktwahl für
eine maßgeschneiderte Behandlung.1

Mit zunehmendem Alter kommt es zu sichtbaren Veränderungen der Gesichtsmerkmale, so verlieren beispielsweise Haut und Ligamente an Spannkraft und dermale

Zellen bilden weniger Collagen, Elastinfasern und Hyaluronsäuren. Auch Muskeln und Knochen altern – Volumenverlust sowie eine Verschiebung der Gesichtsproportionen sind die Folgen. Die Wünsche der Patienten
nach Veränderung sind dann meist sehr individuell. Daher
stellen sich die Kernfragen: Wie sollen sichtbare Zeichen
des Älterwerdens reduziert werden? Welche Resultate
erwarten dabei die Patienten?
Im Rahmen eines Praxis-Workshops bot Dr. Keywan
Taghetchian, München, Antworten an und stellte Lösungsmöglichkeiten für individuelle Behandlungen mit
Produkten von Galderma vor.

Patientenbeurteilung:
Auswahl des passenden Produkts

© privat

32 face
& body

2 2018

Der Leitfaden T.I.P.S. liefert erste Hinweise für die Auswahl des passenden Fillers. Die Buchstaben stehen für
„Tissue“ (Gewebeabdeckung und Hautqualität), „Indica-


[33] =>
Workshop Spezial

© Galderm

a L aborato

rium Gmb

|

H

tion“ (Indikation und Injektionstiefe), „Platform“ (Gewebequalität und stützende Struktur) und „Safety“ (Sicherheit
und Produktwahl) – anhand dieser vier Domänen beurteilt der Facharzt die Gegebenheiten. „Dabei ist wichtig,
auch die Gel-Eigenschaften der verschiedenen Filler zu
kennen, um das am besten geeignete Produkt einzusetzen“, betonte Dr. Taghetchian. Prinzipiell gilt: Je fester
das Gel und je größer die Partikelgröße, desto größer ist
die Hebekapazität.
Für die Herstellung der Filler stehen zwei Technologien
zur Verfügung: NASHA™-(Nicht-Animalische Stabilisierte Hyaluronsäure-) und die BT-(Balance Technology-)Technologie. Das festere Gel der NASHA-Produkte gewährleistet eine höhere Hebekapazität. Diese
Filler werden punktuell ins Gewebe integriert und eignen
sich daher für Patienten mit guter Gewebequalität.2
Patienten mit schwächerer Gewebequalität profitieren
eher von den softeren Fillern der BT mit geringerer Hebekapazität – sie integrieren sich sanft in das Gewebe und
erzielen einen weichzeichnenden Effekt.3

Volumen wiederherstellen
oder Kontur betonen
Das breite Ästhetik-Portfolio von Galderma umfasst
Filler und Skinbooster auf Hyaluronbasis sowie Botulinumtoxin, wobei die Produkte vier Kategorien bedienen:
„Entspannen“ (RELAX), „Wiederherstellen“ (RESTORE),
„Verbessern“ (ENHANCE) und „Auffrischen“ (REFRESH).
Diese Einteilung adressiert unterschiedliche Patientenbedürfnisse bzw. beschreibt das gewünschte Behandlungsziel und kann es dem Facharzt erleichtern, den optimalen Filler für den jeweiligen Patienten zu finden. So
stellen beispielsweise Filler der RESTORE-Reihe Volumen wieder her und glätten altersbedingte Falten (etwa
Nasolabialfalte, Mundwinkel), während die ENHANCEProdukte Gesichtsmerkmale betonen und Konturen neu
definieren (Wange, Lippen, Kinn, Nase).

Behandlungsziel: Exzellente Ergebnisse
und zufriedene Patienten
„Es geht darum, von schönen zu exzellenten Ergebnissen zu kommen“, beschreibt Dr. Taghetchian seinen
Anspruch. Im Rahmen der Patientenbeurteilung – des
Facial Assessments – sei es wesentlich, anatomische
Gegebenheiten und individuelle Patientenwünsche zu
beachten. Die Kategorisierung dieser Wünsche sowie
der Leitfaden T.I.P.S. unterstützen den Facharzt dabei,
die Behandlung erfolgreich zu planen. Auf diese Weise
werden sowohl die Wirkung der Behandlung als auch
die Patientenzufriedenheit maximiert. Galderma bietet
mit einem der weltweit größten Filler-Portfolios ein breites Spektrum unterschiedlicher Geltexturen und damit
vielfältige Einsatzmöglichkeiten für individualisierte Behandlungen.
Quellen
1 Praxis-Workshop „Ästhetik: Systematische Evaluierung für beste Behandlungsergebnisse bei Fillern“ am
09. März 2018 anlässlich der DERM (Dermatologische
Praxis) in Frankenthal.
2 z. B. Restylane®, Restylane® Lyft™
3 z. B. Restylane ® Fynesse™, Restylane ® Refyne™,
Restylane® Kysse™, Restylane® Defyne™, Restylane®
Volyme™

Kontakt
Galderma Laboratorium GmbH
Georg-Glock-Straße 8
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 58601-00
Fax: 0211 58601-01
kundenservice@galderma.com
www.galderma.de

face

2 2018 & body

33


[34] =>
| Spezial Recht

© Merkushev Vasiliy / Shutterstock.com

Die EU-DSGVO – ein Ungetüm?
Edith Kron, Sebastian Rinn
Sprechen wir doch mal „kurz“ über Datenschutz und auch über die Schweigepflicht in Ihrer Praxis – ein
unbequemes, ein trockenes Thema, aber seit dem 25.05.2018 wichtiger denn je! Eines aber vorweg, es
gibt keinen Grund, sich Sorgen zu machen. Das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz hat bereits viele
Bereiche ausgezeichnet abgedeckt, sodass es für Praxisinhaber wirklich überschaubare Anpassungen gibt.
Es wird lästig, es bringt Arbeit mit sich, aber je besser die Daten schon jetzt geschützt sind, umso weniger
Aufwand muss betrieben werden. Veränderungen führen immer erst mal zu Unmut und Unruhe, aber einmal
implementiert, werden sie zur Selbstverständlichkeit.

Was sich für viele Praxen ändern wird, ist die Optimierung
des bisher bestehenden Datenschutzmanagements. Ob
mit oder ohne eigenen Datenschutzbeauftragen, die
Handhabung sensibler Daten muss strukturiert werden
und jetzt auch überprüf­ und nachweisbar sein. Und das
seit dem 25.05.2018 nicht als Kür, sondern als Pflicht­
programm. Seitdem ist die neue Datenschutz­Grundver­
ordnung (EU­DSGVO), die das bisher gültige Bundes­
datenschutzgesetz (BDSG) ablöst, nämlich verpflichtend
anzuwenden. Das BDSG wird jedoch nicht gänzlich ver­
schwinden, sondern als BDSG­neu der DSGVO ergän­
zend zur Seite stehen. In Kraft ist diese Verordnung tat­
sächlich bereits seit 2016, nun aber ist sie verbindlich
anzuwenden und hat die Vereinheitlichung innerhalb der
EU zum Ziel. Die wenigsten werden allerdings die ers­
ten Veröffentlichungen bezüglich der Einführung der
DSGVO gelesen bzw. zum Anlass genommen haben, die
erforderlichen Maßnahmen sukzessive und ganz ohne
Druck umzusetzen. Gratulation an die Vorreiter, sie kön­
nen sich jetzt entspannt ihrem Tagesgeschehen widmen.

34 face
& body

2 2018

Deutschland verfügt allerdings schon sehr lange über
einen hohen Datenschutzstandard, sodass hier oft nur
marginal nachgebessert werden muss.
Kernpunkte sind die Verarbeitung der erhobenen Da­
ten sowie die erweiterten Rechte und Kontrollmöglich­
keiten für die Betroffenen, also derjenigen, deren Daten
genutzt werden. Im Falle von Gesundheitsdaten handelt
es sich ja zweifellos um besonders schützenswerte Da­
ten. Das Internet überschlägt sich derzeit und die Panik
ist groß, da empfindliche Bußgelder, bis zu vier Prozent
des Vorjahresumsatzes, angedroht werden. Aber gibt es
wirklich einen Grund für diese Panik?

Praxisprozesse unter der Lupe
Panisch muss sicherlich niemand werden, aber ein
Gutes hat diese neue Verordnung in meinen Augen
schon: Der Umgang mit sensiblen Patientendaten wird
in den Arztpraxen jetzt doch mal genauer unter die Lupe


[35] =>
Recht Spezial

genommen. Im Laufe der Jahre, im alltäglichen Trott, fällt
oft gar nicht mehr auf, welche Prozesse eigentlich nicht
optimal laufen. Durch die derzeitige Medienpräsenz und
die hohen Bußgeldandrohungen wurden Praxisinhaber/
Praxismanager jetzt aber doch aufgeschreckt und ent­
decken vermutlich doch den einen oder anderen Ver­
stoß, der ihnen bisher gar nicht bewusst war.
Es muss also nachjustiert werden! Die Internetseite ge­
hört überarbeitet, das Personal geschult, Verfahrensan­
weisungen geschrieben und räumliche Gegebenheiten
angepasst.
Die DSGVO befasst sich nun auch explizit mit der Da­
tensicherheit und schreibt vor, welche Maßnahmen er­
griffen werden müssen, um schützenswerte personen­
gebundene Daten „angemessen“, insbesondere auch
vor Zugriff von außen, zu schützen. Dass die betrof­
fene Person, deren Daten verarbeitet wurden, jetzt auch­
einen gesetzlichen Anspruch auf die Löschung dieser
Daten hat, darf jedoch nicht verunsichern. Die bisher
geltenden Aufbewahrungsfristen sind natürlich immer
­
noch einzuhalten.
Prüfen Sie Ihre Homepage, Ihr Kontaktformular, Ihr
­Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, die für Laien
verständlich formuliert sein muss – also kein Juristen­
deutsch und keine Bandwurmsätze. Viele Praxisinhaber
geben die Betreuung ihrer Homepage in externe Hände,
verantwortlich bleibt am Ende aber immer der Praxis­
inhaber selbst. Ebenfalls neu ist die Rechenschaftspflicht.
Die Datenverantwortlichen müssen auf Aufforderung
nachweisen können, dass die Datenschutz-Grundver­
ordnung auch eingehalten wird.

Datenschutz und Schweigepflicht
Datenschutz in einer Arztpraxis sollte immer schon
eine wichtige Rolle gespielt haben, jedoch zeigt der kri­
tische Blick in einigen Praxen, dass es durchaus besser
geht. Obwohl die DSGVO primär die Verarbeitung der
Daten betrifft, sollte man bei der Umsetzung dieser Ver­
ordnung auch einmal mit offenen Augen durch die eigene
Praxis gehen, um eventuelle Verstöße gegen die Schwei­
gepflicht bzw. potenzielle Risiken bezüglich des Daten­
schutzes zu entdecken.
Im stressigen Praxisalltag bleibt leider gelegentlich
­einiges auf der Strecke. Die Ärzte sind Mediziner und
­Unternehmer, die angestellten Mitarbeiter Organisations­
wunder, perfekt in Assistenz und Patientenbetreuung –
aber jetzt zusätzlich auch noch die umfangreiche Daten­
schutz-Grundverordnung zu studieren und umzusetzen,
bringt viele an ihre Grenzen.
Liegen Rezepte und/oder Karteikarten auf der Rezep­
tion, auf die andere Patienten, wenn auch nur flüchtig,

|

einen Blick werfen könnten? Sind alle Computer pass­
wort- und vor Einblicken Dritter geschützt – auch im lau­
fenden Betrieb? Liegt bei Anforderungen von Befunden
mitbehandelnder Ärzte das Einverständnis des Patienten
vor? Können Patienten die Gespräche an der Rezeption
zwischen anderen Patienten und Personal mithören, weil
das Wartezimmer zugunsten der Ästhetik und modernen
Einrichtung von teuren Innenarchitekten offen gestaltet
wurde? Auch die Übermittlung von ­Befunden per unver­
schlüsselter E-Mail-Programme ist nicht zulässig, erfolgt
aber im tagtäglichen Ablauf regelmäßig, um z. B. den Pa­
tienten ihre Laborwerte zukommen zu lassen. Sensible
Daten könnten so kinderleicht in falsche Hände geraten.
Ebenfalls gängiges Prozedere ist die Herausgabe von
Daten (Rezepte, Laborausdrucke) an Angehörige ohne
Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung.
Auch wenn dies jahrelang so praktiziert wurde, weil man
die Patienten bzw. deren Angehörigen meist kennt, sollte
ab sofort das schriftliche Einverständnis des Patienten
vorliegen, damit der Nachweispflicht genüge getan wer­
den kann.

Fehler und Bußgelder vermeiden
Eine Umstellung von Prozessen, die sich im Laufe der
Jahre eingeschlichen haben, wird bei vielen Patienten
erst mal zu Unverständnis führen. Aber richtig kommu­
niziert, wird der Patient letztendlich hoffentlich auch froh
sein, dass er seine Daten in verantwortungsvollen Hän­
den weiß.
Aber selbst dort, wo Datenschutz besser funktioniert,
lernen wir jetzt, dass immer noch nicht alles beachtet
wurde. Da die Bußgelder wirklich empfindlich hoch sind,
gilt es, herauszufiltern, wo angepasst, wo der Datenschutz
verbessert werden muss – eine Checkliste (ohne Gewähr
auf Vollständigkeit) hilft bei den ersten Schritten (Abb. 1).
Was muss also getan werden? In diesem Text können
leider nur einige Punkte Erwähnung finden. Sorgen Sie als
Praxisinhaber dafür, dass Sie auf dem neusten Stand der
Entwicklungen bleiben, denn auch die Aufsichtsbehör­
den werden erst jetzt mit den Herausforderungen der EU-­
DSGVO in der praktischen Umsetzung konfrontiert.

Patienten informieren
Die Patienten müssen laut Artikel 13 DSGVO zum Zeit­
punkt der (erstmaligen) Erhebung und ggf. Verarbeitung
personenbezogener Daten aktiv über die datenschutz­
rechtliche Verarbeitung informiert werden. Ein gut sicht­
bar angebrachter Aushang im Wartezimmer oder aber
ein Merkblatt, welches den Patienten ausgehändigt wird,
scheinen derzeit dafür ausreichend zu sein. Eine ent­
sprechende Dokumentation dieses Prozesses ist jedoch
­erforderlich.

face

2 2018 & body

35


[36] =>
| Spezial Recht
in der Datenschutzerklärung auf der Internetpräsenz und
auf dem Patientenmerkblatt/­aushang. Es muss nicht
zwingend ein externer Datenschutzbeauftragter benannt
werden, sondern es darf durchaus ein besonders ge­
schulter Mitarbeiter der Praxis sein, der über die notwen­
dige Fachkunde verfügt und auch Wissen über die IT­
Infrastruktur besitzt. Diese benannte Person muss nicht
vorgeschrieben an zertifizierten Lehrgängen teilnehmen,
allerdings ist der Praxisinhaber in der Verantwortung, die
Fachkunde des Datenschutzbeauftragten nachweisen
zu können, und dies geht zwingend mit entsprechenden
Fortbildungen einher.
Wegen eines möglichen Interessenkonflikts kann der
Praxisinhaber selbst nicht sein eigener Datenschutz­
beauftragter werden, diese Aufgabe muss intern oder
extern delegiert werden.
Als interner Datenschutzbeauftragter kann man in eine
recht schwierige Position innerhalb der Praxis geraten,
und das sollte bei der Wahl einer fachlich und charakter­
lich geeigneten Person berücksichtigt werden. Die um­
zusetzenden Änderungen müssen praktikabel sein und
den Ärzten und Mitarbeitern vermittelt werden. Änderun­
gen sind meistens unbequem und stoßen bei Kollegen
(und auch Vorgesetzten) oft auf wenig Verständnis. Mit
diesem Widerstand muss ein interner Datenschutzbe­
auftragter umgehen können.
Tabelle 1: Wo besteht Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz – eine Checkliste ohne
Gewähr auf Vollständigkeit (abgebildet ein Auszug) bietet www.datenschutz.org

Benötigt jede Arztpraxis einen
Datenschutzbeauftragten?
Da lautet die klare Antwort: Jein! Leider sind die Ver­
ordnungstexte juristisch etwas vage formuliert, was die
Verarbeitung personengebundener Daten betrifft. Aller­
dings wird derzeit davon ausgegangen, dass lediglich
größere Arztpraxen, in denen mindestens zehn Perso­
nen (unabhängig vom Status oder der täglichen Arbeits­
zeit) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen
müssen. Es ist allerdings durchaus denkbar, dass auch
kleinere Praxen mit wenigen Mitarbeitern, aber mehr als
einem Arzt, einen solchen Datenschutzbeauftragten stel­
len müssen, z. B. im Falle von besonders risikoreichen
Prozessen. Auch hier sind die Formulierungen eher un­
klar, sodass die zuständige Aufsichtsbehörde für Daten­
schutz und Informationsfreiheit kontaktiert werden sollte,
die länderspezifisch leider hier zu unterschiedlichen Ein­
schätzungen kommt, für die eigene Praxis jedoch eine
Aussage treffen wird.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müs­
sen schriftlich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemel­
det und den Patienten zugänglich gemacht werden, z. B.

36 face
& body

2 2018

In dieser Position genießt man übrigens besonderen
Kündigungsschutz, der dem von Betriebsratsmitgliedern
gleichgesetzt ist. In der DSGVO, die europaweite Gültig­
keit hat, findet sich dieser Passus allerdings nicht, der
Sonderkündigungsschutz ist im begleitenden BDSG­neu
verankert.

Was sind eigentlich
personenbezogene Daten?
In einer Arztpraxis sind es natürlich in erster Linie die
Gesundheitsdaten des Patienten, die außerdem auch
noch zu den besonders schützenswerten Daten gehö­
ren. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und
E­Mail­Adresse – aber z. B. auch die IP­Adresse gehö­
ren darüber hinaus zu den personenbezogenen Daten
(Urteil des BGH v. 16.05.2017, Az. VI ZR 135/13), de­
ren Verarbeitung nachweisbar sein muss. Nicht nur Pa­
tientendaten unterliegen dem besonderen Schutz, auch
muss auf Verlangen nachgewiesen werden können, wie
z. B. Personaldaten, Bewerberdaten etc. verarbeitet und
geschützt werden.

Nachweis verordnungskonformer
Datenverarbeitung
Es muss schriftlich erfasst werden (dies kann auch elek­
tronisch erfolgen), wer Zugriff auf welche Daten hat, wie


[37] =>
Recht Spezial

mit diesen Daten verfahren wird und welche Speicher­
fristen gelten. Für jeden Prozess mit personenbezoge­
nen Daten sollte eine Verfahrensanweisung erstellt wer­
den, aus der deutlich hervorgeht, wie und von wem diese
Daten verarbeitet werden (Abb. 2). Achtung: Das Führen
des sogenannten „Verfahrensverzeichnisses“ ist in der
DSGVO nicht geregelt, allerdings die Nachweisbarkeit.
Daher wird die Erstellung von Verzeichnissen dringend
empfohlen, um seiner Nachweisbarkeitspflicht überhaupt
nachkommen zu können. Vorlagen dafür findet man z. B.
auf der Internetpräsenz der KBV oder unter www.bvdnet.
de/muster­fuer­verzeichnisse­gemaess­art­30/
Beispiele für Verfahrensnachweise sind z. B. die in­
und externe Abrechnung, Datenübermittlung an externe
Labore, E­Mail­Verarbeitung, Praxissoftware, Wartungs­
unternehmen, Aktenvernichtung, Kontaktformulare der
Webseiten, Steuerberater, Personalverwaltung etc.
In Fällen, in denen personenbezogene Daten von exter­
nen Unternehmen (Labore, externe Abrechnungsstellen,
Aktenvernichtung, externe Rechenzentren, Hosting­An­
bieter, Google Analytics etc.) weiterverarbeitet werden,
muss mit diesen Unternehmen ein Vertrag zur Auftrags­
datenverarbeitung (ADV) geschlossen werden. Darin
sollte der externe Anbieter Angaben zur DSGVO­konfor­
men Verarbeitung der Daten dokumentieren und welche

|

technisch­organisatorischen Maßnahmen (TOM) ergrif­
fen wurden, um die sensiblen Daten zu schützen.

Datenschutz-Folgenabschätzung?
Auch hierzu sind die Meinungen vielfältig, und rechts­
sichere, allgemeingültige Informationen werden bisher
nicht zur Verfügung gestellt. Der Erwägungsgrund 91
der DSGVO beschreibt dazu folgendermaßen: „[...] Die
Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nicht als
umfangreich gelten, wenn die Verarbeitung personenbe­
zogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft
und durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen
eines Gesundheitsberufes oder Rechtsanwalt erfolgt.
In diesen Fällen sollte eine Datenschutz­Folgenabschät­
zung nicht zwingend vorgeschrieben sein.“
Es gibt jedoch in vielen Arztpraxen durchaus besonders
risikobehaftete Prozesse, z. B. die Vernichtung von Daten­
material durch externe Anbieter. Die zuständigen Auf­
sichtsbehörden werden aber auch dazu eine individuelle
Einschätzung vornehmen. Auch hier wird empfohlen, sich
bezüglich fraglicher Prozesse von der zuständigen Auf­
sichtsbehörde beraten zu lassen und die Auskunft dann
umzusetzen. Sollten Datenschutz­Folgenabschätzungen
notwendig sein, bedeutet dies jedoch eigentlich auch die
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, auch bei klei­
ner Praxisstärke, da risikoreiche Prozesse stattfinden.

Müssen Einwilligungen der eigenen
Beschäftigten eingeholt werden?
Daten, die der Arbeitgeber benötigt, um das Beschäfti­
gungsverhältnis überhaupt adäquat durchführen zu kön­
nen, bedürfen keiner besonderen Einwilligung der Mitar­
beiter. Allerdings wäre ein Einverständnis eigentlich schon
erforderlich, wenn z. B. ein Geburtstagskalender im Auf­
enthaltsraum ausgehängt wird, in dem die Geburtstage
der Mitarbeiter eingetragen werden. Diesbezüglich reicht
aber das Einverständnis meiner Einschätzung nach auch
mündlich. Jedoch sollten alle mündlich erfolgten Einver­
ständniserklärungen gewissenhaft dokumentiert wer­
den, um im Falle einer Prüfung erneut die Nachweis­
pflicht erfüllen zu können.

© photoschmidt / Shutterstock.com

Meldepflicht für Datenschutzverstöße
Durch die DSGVO sind die Regelungen zur Meldung
bei Datenschutzverstößen oder Datenpannen deutlich
verschärft worden (auch ein versehentlich falsch gesen­
deter Arztbrief gehört dazu!). Geregelt ist dort, dass die
zuständige Aufsichtsbehörde (innerhalb von 72 Stun­
den) sowie die betroffenen Personen informiert werden
müssen. Die betroffenen Personen erhalten eine Emp­
fehlung, wie mögliche Folgen abgemildert werden kön­
nen, die Aufsichtsbehörde eine Schilderung der ergriffe­
nen Gegenmaßnahmen.

face

2 2018 & body

37


[38] =>
| Spezial Recht
bracht werden. Die Arbeitsrechner in der Praxis müssen
beim Verlassen des Arbeitsplatzes (und sei es nur kurz)
wirkungsvoll mit einem Passwort gesperrt werden, um
Unbefugten zu keiner Zeit Zugriff zu ermöglichen. In der
Praxisverwaltungssoftware müssen personenbezogene
Accounts für die Mitarbeiter mit individueller Rechtever­
waltung angelegt werden können. Das in vielen Praxen
praktizierte Verfahren, die gleichen Zugangsdaten für
alle Benutzer einzusetzen, entspricht nicht den aktuellen
Anforderungen!

Dürfen Daten weiterhin an externe Verrechnungsstellen weitergeleitet werden?
Natürlich. Der Patient erteilt dafür vorher sein schriftli­
ches Einverständnis. Jedoch dürfen nur abrechnungsre­
levante Daten zur Verfügung gestellt werden. Jeder darü­
ber hinausgehende Eintrag ist nach § 203 StGB strafbar.
Arztpraxen, die ihrer Abrechnungsstelle die vollstän­
dige Patientenakte zukommen lassen oder dem Abrech­
nungsunternehmen vollen Zugriff auf die Patientendaten
geben, müssen diesen Prozess umgehend überarbeiten.

Fazit
Grund zur Panik? Nein! Grund zur Anpassung interner
Prozesse? Unbedingt sofort!

Tabelle. 2: Für jeden Prozess mit personenbezogenen Daten sollte eine Verfahrensanweisung
erstellt werden, aus der deutlich hervorgeht, wie und von wem diese Daten verarbeitet werden
(abgebildet ein Auszug). © KBV

Muss die EDV angepasst werden?
Wurden bereits technische Schutzmaßnahmen für die
eigene Praxis­EDV ergriffen, um Datenverlust bzw. den
Zugriff Unbefugter auf die Daten zu verhindern, sind Sie
hier bereits gut aufgestellt. Dazu gehören u. a. regelmä­
ßige Back­ups, die jedoch nicht physisch permanent
an das Praxisnetzwerk angebunden sein sollten. Netz­
werkfestplatten stellen kein sicheres Back­up dar! Rat­
sam sind Band­ oder RDX­Laufwerke mit verschlüssel­
ten Back­ups, welche an einem sicheren Ort (feuerfester
Safe) zu verwahren sind. Weiterhin sollte ein sicheres
internes Netzwerk gewährleistet sein, auf das Unbefugte
nicht einfach zugreifen können (Trennung von Gast­ und
Praxis­WLAN­Netzen! Keine Mitarbeiter­Handys im Pra­
xis­WLAN!). Das Netzwerk muss durch eine wirkungs­
volle Firewall gegen Zugriffe aus dem Internet geschützt
sein. Auf alle Rechner gehören aktuelle Virenschutzpro­
gramme. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl des
Serverstandorts. Dieser sollte in einem nicht öffentlichen
Raum, am besten mit permanentem Zugangsschutz und
bei größeren Praxen auch mit Zugangskontrolle, unterge­

38 face
& body

2 2018

Sollte bisher noch keine Anpassung erfolgt sein, gilt es
jetzt, diese schnell in die Wege zu leiten. Das Thema er­
fordert außerdem zwingend, up to date zu bleiben, da sich
im Laufe der nächsten Monate sicherlich die jetzt noch
offenen Fragen klären werden. Bei Fragen, die eigene
Praxis betreffend, unterstützt die zuständige Aufsichts­
behörde. Eine Übersicht der zuständigen Aufsichtsbe­
hörden findet man z. B. hier: www.datenschutz­wiki.de/
Aufsichtsbehörden_und_Landesdatenschutzbeauftragte

Kontakt

Edith Kron
Kron Praxisprojekte
Haroldstraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0157 81275816
edith@kron-praxisprojekte.de

Sebastian Rinn
Zertif. Datenschutzbeauftragter

Infos zur Autorin


[39] =>
FÜR ÄSTHETIK & MEDIZIN

Ästhetische Laserbehandlungen erfreuen sich einer hohen
Beliebtheit bei vielen Patienten. Nutzen Sie die Vorteile hinsichtlich
der Anwendung, Rentabilität und Technologie! Mit 40 Jahren
Erfahrung im Markt beantworten wir Ihnen alle Fragen zur:

BEHANDLUNG

L ASER

· Haarentfernung
· Gefäßbehandlung
· Nagelbehandlung
· Hautabtragung
· Hautverjüngung
· Vaginalbehandlung
· Fraktionierte Therapie
· Tattoo- & Pigmententfernung

· Hochleistungsdiode
· Erbium
· HOPSL
· Diode
· Rubin
· Nd:YAG
· CO 2

Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Produktberatung,
Applikation, Marketing und Technischer Service. Darüber
hinaus bieten wir mit der Asclepion ACADEMY über
das ganze Jahr Fortbildungen an.
Lassen Sie sich von uns beraten!

Asclepion Laser Technologies GmbH.

Þ

+49 (0) 3641 7700 100
marketing@asclepion.com
www.asclepion.de


[40] =>
| Spezial Symposium

Natürlich schön –
„The Natural Face“ 2018
Katja Mannteufel
Nach Zeiten der medialen Omnipräsenz von artifizieller Schönheit ist eine zunehmende Gegentendenz zu
beobachten. Mehr als je zuvor rückt natürliche Ästhetik wieder in den Fokus. Die SONEWA GmbH hat die
Zeichen der Zeit erkannt: Vom 9. bis 11. März 2018 lud das Unternehmen zum Symposium „The Natural
Face“ 2018 nach Bamberg ein.

Abb. 1

Abb. 2
Abb. 1: Mehr als 70 Ärzte und Dermatologen informierten sich über die neuesten Trends in der ästhetischen Behandlung von Gesicht und Körper. Abb. 2:
Auch das neue und patentierte Injektionssystem Bi-SOFT® von STYLAGE wurde während der Veranstaltung vorgestellt. (© SONEWA)

Seit Jahren ist die Bamberger SONEWA GmbH in der
Branche als zuverlässiger Partner für natürliche Ästhetik
bekannt. So verwundert auch nicht das große Interesse
am diesjährigen nunmehr dritten Symposium des Unternehmens unter dem Namen „The Natural Face“. Mehr als
70 Ärzte und Heilpraktiker waren gekommen, um sich
die neuesten Trends zur Behandlung von Gesicht und
Körper erläutern und deren praktische Umsetzung
zeigen zu lassen.

Natürlichkeit als Schönheitsideal
Keinen Zweifel an Titel und Tenor der Veranstaltung
ließ gleich zu Beginn SONEWA-Geschäftsführer Helge
Raps. „Uns liegt das Thema sehr am Herzen. Unser
erklärtes Ziel ist die natürliche Schönheit.“ Negativbeispiele aus den sozialen Medien bekräftigten seine
Aussage und den Ästhetik-Trend zu ganzheitlicher
Betrachtung und Behandlung des Patienten.

40 face
& body

2 2018

Bereits seit 2007 unterstützt SONEWA mit qualitativ
hochwertigen Produkten Ärzte, Heilpraktiker und Patienten in dem Wunsch, die naturgegebene Schönheit zu
unterstreichen. Einer der professionellen Helfer ist das
Produkt STYLAGE®, ein Hyaluronsäure-Filler mit Antioxidans und wahlweisem Anästhetikum von Laboratoires
Vivacy®, Frankreich. Als exklusiv autorisierter Vertragspartner für Deutschland und Österreich bietet SONEWA
fachkompetente Beratung für die Unterspritzung mit der
STYLAGE-Linie.
Hervorragende Möglichkeiten der kombinierten Anwendung mit dem Dermalfiller STYLAGE verspricht
außerdem das Fadenlifting mit VENUS V-Line ohne
operative Eingriffe. Die vollständig resorbierbaren Fäden aus Polydioxanon (PDO) ermöglichen sofort sichtbare, natürlich aussehende Liftings mit lang anhaltenden Ergebnissen ohne Nebenwirkungen und Risiken für
Allergien.


[41] =>
Symposium Spezial

Im Auftrag der Ästhetik
Im namhaft besetzten wissenschaftlichen Programm
des Symposiums machten die Referenten und Praktiker
dem SONEWA-Motto „Beautiful at any age“ alle Ehre.
Den Auftakt bildete Dr. Achmed Tobias Scheersoi. Der
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Brühl)
betonte zunächst die Wichtigkeit der Analyse des Pa­
tientenwunschs vor Behandlungsbeginn: „Der Patient
und die Behandlung müssen zusammenpassen!“ Auch
sollten, so Dr. Scheersoi, Falten nicht isoliert betrachtet
bzw. behandelt werden. Aus diesem Grund empfiehlt
der v­ersierte Anwender eine Kombination aus Fadenlifting und einer Hyaluronbehandlung. Die sofort erziel­baren Ergebnisse zugunsten eines natürlich-frischen
Aus­sehens stellte er an zwei Probandinnen eindrucksvoll unter Beweis.
„Das Einzige, was gerecht verteilt ist, ist das Älterwerden“, konstatierte im Anschluss Dr. Manuela Rubinger-­
Gemünd (Köln). Anstatt zwei Drittel des Lebens also
gefühlt unattraktiv zu verbringen, könne man effektiv
gegensteuern. Abzuwägen seien etwa Kombinationen
aus Botulinumtoxin – unter der Prämisse der zwingen-

|

den ­Erhaltung der Mimik –, aus Hyaluronfillern und Fadenlifting. Der personalisierte Behandlungsplan und das
Behandlungsprotokoll von SONEWA helfen, die Anwendung schlussendlich zum Erfolg zu führen.
Bereits der erste Veranstaltungstag bot also reichlich
Informationen, die auch beim nachfolgenden gemeinsamen Abendessen im Herzen der Bamberger Altstadt
noch für viel Gesprächsstoff zwischen Teilnehmern und
Referenten sorgten.

Internationaler Erfahrungsaustausch
Der zweite Tag des Symposiums stand ganz im Zeichen
internationaler Referenten und Live-Demonstrationen. So
stellte Dr. Maryna Taieb (Paris) zunächst moderne Injek­
tionstechniken mit STYLAGE XL und XXL im unteren Gesichtsdrittel vor. Dem Auditorium gab sie bei der anschließenden Anwendung folgenden Tipp mit auf den Weg:
„Never forget the chin!“ Zur Behandlung von Hals und
Dekolleté empfahl Dr. Taieb schließlich STYLAGE S, M
und L, die sie – wie die gesamte S
­ TYLAGE-Linie – durch
Sicherheit und Stabilität überzeugt haben. Dr. Taieb: „We
have to be smart and an artist, but we need the right

ANZEIGE

sponsored by

Werde zum
WM-Propheten
Die FIFA Fußball-WM 2018 tippen
und tolle Preise gewinnen

JETZT
REGISTRIEREN
tippspiel.oemus.com

face

2 2018 & body
© Roman Samborskyi / Shutterstock.com

41


[42] =>
Abb. 3a

Abb. 3b

Abb. 4a

Abb. 4b
Abb. 3a: Helge Raps, Geschäftsführer der Sonewa GmbH, begrüßt … Abb. 3b: … die Teilnehmer des Symposiums „The Natural Face“ 2018. Abb. 4a:
Dr. Achmed Tobias Scheersoi und … Abb. 4b: … Dr. Jean-Pierre Amsellem während einer Live-Demonstration mit STYLAGE.

­ roduct!“ Dabei liege der Fokus nicht darauf, die Pa­
p
tienten jünger aussehen zu lassen, in jedem Fall aber
schöner!
„Was ist eigentlich schön?“, schloss Dr. Jean-Pierre
Amsellem (ebenfalls Paris) an und stellte klar: „Wenn man
Patienten ansieht, was getan wurde, bedeutet das nicht
automatisch Schönheit!“ In der Live-Demonstration zum
Thema „Viscosculpturing“ im Gesicht mit STYLAGE stand
dann erwartungsgemäß auch die Natürlichkeit im Fokus.
Dabei stieß besonders eine Nasenkorrektur mit den Dermalfillern von STYLAGE beim Auditorium auf I­nteresse.
Auf den „Umgang mit Komplikationen nach Behandlungen mit Hyaluronsäure-Fillern und PDO-Fäden“ kam
schließlich Dr. Anne Grunert (Erftstadt), Medical Advisor
von SONEWA, zu sprechen. So bedürfen Behandlungen
stets bester anatomischer Kenntnisse und auftretende
Komplikationen eines sorgsamen, schnellen und auch
interdisziplinären Managements. Um Misserfolge möglichst zu vermeiden, sei auch genau auf die Herkunft der
Produkte zu achten. So sollten diese niemals über das
Internet geordert werden, sondern immer beim Hersteller
oder Vertragspartner. ­SONEWA-Geschäftsführer Helge
Raps empfahl den anwesenden Ärzten und Heilpraktikern
zum Schutz vor Plagiaten eine App, die mittels RFIDScan Fälschungen von Originalprodukten unterscheidbar macht.

42 face
& body

2 2018

Fazit
In gelungener Weise unterstrichen Themensetzung
und Referentenauswahl des Symposiums „The Natural
Face“ 2018 den gewünscht ganzheitlichen Ansatz ästhetischer Behandlungen. So sollten die ästhetischen Behandlungen zueinander im Verhältnis stehen und nicht
als einzelne, das Aussehen optimierende Bausteine
gesehen werden. Vielmehr gilt es, im harmonischen Zusammenspiel verschiedener Anwendungen ein authentisches, natürliches und frischeres Erscheinungsbild zu
erreichen, das die Persönlichkeit des Patienten unterstreicht. Denn jeder Mensch ist einzigartig, oder, ganz
nach dem Motto von SONEWA: „Beautiful at any age“.
Das nächste Symposium ist für das kommende Jahr bereits in Planung.

Kontakt
SONEWA GmbH
An der Spinnerei 4
96049 Bamberg
Tel.: 0951 2960-093
Fax: 0951 2960-166
info@sonewa.com
www.sonewa.com

Infos zur Autorin


[43] =>
Anzeige


[44] =>
| Spezial Veranstaltung

Nose, Sinus & Implants 2018
Hans Behrbohm
Bei herrlichem Kaiserwetter fand am 20. und 21. April 2018 der 5. Humanpräparate-Workshop Nose,
­Sinus & Implants im historischen Sternsaal des Instituts für Anatomie der Charité statt. Es war zugleich das
30. Kursjubiläum der Präparierkurse zur topografischen und chirurgischen Anatomie der Kopf-Hals-Region
an dieser historischen Stätte.

Abb. 1
Abb. 1: Während des Kurses wurden die einzelnen Übungsschritte erläutert, per Video demonstriert und am Humanpräparat geübt.

Am Wochenende des 20. und 21. April wurde erneut
der interdisziplinäre Humanpräparate-Kurs für Implan­
tologen, HNO-Ärzte und Ästhetische Chirurgen in der
Charité Berlin veranstaltet – mit außerordentlich guter­
­Resonanz. 60 Teilnehmer fanden am Freitag den Weg
in den Sternsaal am Institut für Anatomie der Charité.
Die Veranstalter setzten erneut auf ein Konzept hoher
wissenschaftlicher Qualität und praktischer Relevanz,

44 face
& body

2 2018

was sich u. a. in dem hochkarätigen internationalen Referententeam aus Wissenschaft und Praxis unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Hans Behrbohm,
Prof. Dr. Oliver Kaschke und Dr. Theodor Thiele, M.Sc.,
M.Sc. widerspiegelte.
In mehreren getrennten, aber auch gemeinsamen Podien fanden straffe interaktive Einführungen statt, um den
Kursteilnehmern die maximale Zeit für die Hands on-Prä-


[45] =>
Veranstaltung Spezial

Abb. 3

Abb. 2

Abb. 4

|

Abb. 5

Abb. 6

Abb. 2: Die wissenschaftlichen Leiter der Veranstaltung (v.l.n.r.): Prof. Dr. Oliver Kaschke, Prof. Dr. Hans Behrbohm und Dr. Theodor Thiele, M.Sc., M.Sc.
Abb. 3: 60 Teilnehmer fanden sich am Institut für Anatomie der Charité ein. Abb. 4: Je zwei Teilnehmer (Implantologie/HNO) arbeiteten gemeinsam mit entsprechendem Equipment an einem Humanpräparat. Abb. 5: Begeisterte Teilnehmer. Abb. 6: Der Humanpräparate-Kurs vermittelte wesentliche Kenntnisse und
Fertigkeiten zum Themenkomplex „Anatomie, Augmentationen, Implantate und Sinus“.

paration an den gefriergetrockneten Präparaten zu ermöglichen. Dafür standen 18 Stunden zur Verfügung.

Erlernte Theorie praktisch anwenden
Je zwei Teilnehmer (Implantologie/HNO) arbeiteten
gemeinsam mit entsprechendem Equipment an einem
Humanpräparat (unfixiertes Präparat). Referenten/Tutoren betreuten die Übungen der auf max. 30 Teilnehmer pro Tag begrenzten Kurse. Der HumanpräparateKurs „Ästhetische Chirurgie“ fand sowohl am Freitag als
auch am Samstag (Kopf-Hals-Brust-Torso) statt. Inhaltlich standen dabei die Themen Facelift, Neck Dissection,
Chirurgie des N. facialis und der Speicheldrüsen, endoskopische Chirurgie der Nasennebenhöhlen (inklusive
osteoplastischer Operationen der Kieferhöhle, Verschluss von MAV-Fisteln) und funktionell-ästhetische
Septorhinoplastiken durch HNO-Ärzte, MKG-Chirurgen
und Ästhetische Chirurgen im Fokus.

Am Abend wurde im historischen Hertwig-Hörsaal mit
einer Filmdokumentation auf 30 Jahre Präparierkurse
zurückgeblickt.
2020 findet Nose, Sinus & Implants erneut im April
statt.

Kontakt
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-308
Fax: 0341 48474-290
event@oemus-media.de
www.noseandsinus.info

Bildergalerie

face

2 2018 & body

45


[46] =>
| Spezial Recht

© metamorworks / Shutterstock.com

Von der Frisur bis zur
Unterwäsche – Was darf der
Arbeitgeber vorgeben?
Anna Stenger, LL.M.
Ästhetik fängt nicht erst beim Patienten an. Vielmehr gilt auch hier das alte Sprichwort „Kleider machen
Leute“. Doch Geschmäcker sind verschieden. Das, was für den Mitarbeiter Ausdruck seiner Individualität ist,
mag dem Interesse des Arbeitgebers an einer bestimmten Außendarstellung und ­wirkung widersprechen.
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern insoweit Vorschriften machen?

Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber grund­
sätzlich ein Weisungsrecht, das auch Vorschiften zu
Arbeitskleidung und Erscheinungsbild umfasst. Das
Weisungsrecht gilt allerdings nicht unbeschränkt, ins­
besondere müssen die Weisungen verhältnismäßig
sein. Bei Fragen über Kleidung und Erscheinungsbild
steht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers das allge­
meine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters gegenüber,
dessen Einschränkung nicht ohne Weiteres möglich ist.
Daher ist im Einzelfall genau abzuwägen.

46 face
& body

2 2018

Vorschriften mit Schutzfunktion
Relativ eindeutig ist die Frage der Zulässigkeit zu be­
antworten, soweit es sich um Vorschriften handelt, die
dem Schutz des Arbeitnehmers oder von Dritten dienen.
Das betrifft nicht nur Schutzkleidung, wie beispielsweise
die OP­Kleidung bei operativen Eingriffen aus Gründen
der Hygiene. Auch zu lange Fingernägel dürfen untersagt
werden, da hiervon beim Patientenkontakt ein Verlet­
zungsrisiko ausgehen kann. Das Landesarbeitsgericht


[47] =>
Recht Spezial

(LAG) Köln bestätigte die Weisung eines Arbeitgebers,
dass die Fingernägel von Beschäftigten der Sicherheits­
kontrolle eines Flughafens nicht länger als 0,5 cm über
der Fingerkuppe sein dürfen, mit der Begründung, dass
dadurch Verletzungen Dritter vermindert würden. Hier
muss das individuelle Interesse hinter dem Sicherheits­
aspekt zurücktreten. Anders entschied das LAG Köln
­jedoch hinsichtlich der Farbe der Fingernägel. Für das
äußere Erscheinungsbild der Arbeitnehmer sei die Farbe
der Fingernägel unerheblich und das Interesse des
­Arbeitgebers geringer einzuschätzen als das Recht der
Arbeitnehmer auf Individualität.

Einführung einer
einheitlichen Arbeitskleidung
Entspricht das äußere Erscheinungsbild von Mitarbei­
tern nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers, können
immer wieder Konflikte entstehen. Die Einführung ei­
ner Arbeitskleidung ist eine gute Möglichkeit, für ­einen
einheitlichen und gepflegten Außenauftritt zu sorgen.
Die Pflicht, eine bestimmte Arbeitskleidung zu tragen,
kann bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ist
dort nichts zur Arbeitskleidung geregelt, können Arbeit­
geber durch Ausübung ihres Weisungsrechts eine be­
stimmte Arbeitskleidung festlegen. Sofern ein Betriebs­
rat besteht, ist dieser jedoch mit einzubeziehen. Auch
wenn die Pflicht zum Tragen einer Arbeitskleidung in
das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein­

|

greift, ist es bei Mitarbeitern mit Kunden- bzw. Patienten­
kontakt von der Rechtsprechung anerkannt, dass dies
vom Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst ist. Das
Bundesarbeitsgericht hat es als Begründung für ausrei­
chend erachtet, dass das äußere Erscheinungsbild des
Unternehmens durch das Tragen einheitlicher Arbeits­
kleidung verbessert werden sollte. Allerdings darf die
­Arbeitskleidung nicht ungeeignet sein oder die Würde
der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
Mitarbeiter mit ­Patientenkontakt zum Tragen einer ein­
heitlichen, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten
Arbeitskleidung (z. B. Poloshirts mit Praxislogo) zu ver­
pflichten, ist also in der Regel zulässig.
Auch was darunter zu tragen ist, darf der Arbeitgeber
in gewissem Umfang festlegen. Das LAG Köln bestätigte
sowohl die Pflicht zum Tragen von Unterwäsche als auch
die Beschränkung auf weiße oder hautfarbene Unter­
wäsche sowie das Verbot von Mustern im Hinblick auf
ein ordentliches Erscheinungsbild und auf die Langlebig­
keit der im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Dienst­
kleidung. Die Vorschrift, lediglich weiße oder hautfarbene
Unterwäsche zu tragen, dürfte aber dann zu weit gehen,
wenn diese nicht durchschimmert.

Vorschriften zur Außenwirkung
Geht es dagegen um die Frisur, Haarfarbe, Tattoos,
Toupets oder den Bart, überwiegt häufig das allgemeine

© Jacob Lund / Shutterstock.com

face

2 2018 & body

47


[48] =>
| Spezial Recht

© emeravideo / Shutterstock.com

Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Arbeitgeber kön­
nen zwar verlangen, dass die Haare gewaschen und
der Bart gepflegt sind. Die Pflicht zu einer natürlichen
Haarfarbe, das Verbot von Toupets und die Vorschrift­
einer Komplettrasur greifen hingegen in der Regel unver­
hältnismäßig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der
­Mitarbeiter ein.
Auffällige Piercings und sichtbare Tattoos kann der
Arbeitgeber im Einzelfall untersagen oder verlangen,
­
dass diese während der Arbeitszeit herausgenommen
bzw. verdeckt werden. Verdeckte Tattoos sind hingegen
Sache des Arbeitnehmers.
Besteht keine einheitliche, vom Arbeitgeber gestellte
Arbeitskleidung, kann der Arbeitgeber nur in gewissem
Umfang die Kleidung vorschreiben. Verschmutzte oder
zerrissene Kleidung, bauchfreie und zu tief ausgeschnit­
tene Oberteile oder zu kurze Röcke darf der Arbeitgeber
untersagen. Auch kann er verlangen, dass eher gedeckte
statt knallbunte Kleidung zu tragen ist, sofern Mitarbeiter
Patientenkontakt haben.

Fazit
Weisungen des Arbeitgebers zur Kleidung und zum
äußeren Erscheinungsbild können sowohl aus Sicher­
heitsgründen als auch aufgrund von Unternehmens­
interessen gerechtfertigt sein. Die Zulässigkeit derartiger
Weisungen ist – solange es nicht um die Sicherheit oder
Hygiene geht – aber immer eine Frage des Einzelfalls.
Hier muss genau zwischen den betrieblichen Interessen
des Arbeitgebers und dem allgemeinen Persönlichkeits­
recht des Arbeitnehmers abgewogen werden. Jede Wei­
sung des Arbeitgebers zur Kleidung und zum äußeren
Erscheinungsbild muss verhältnismäßig sein.

Kontakt
Anna Stenger, LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Medizinrecht
Lyck+Pätzold. healthcare.recht
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg
www.medizinanwaelte.de

Folgen eines Verstoßes
Verstößt ein Mitarbeiter gegen zulässige Kleidungs­
vorschriften des Arbeitgebers, kann nicht gleich eine
Kündigung ausgesprochen werden. Zunächst ist – wie
bei anderen arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen in der
Regel auch – eine Abmahnung auszusprechen. Kommt
es jedoch zu wiederholten Verstößen, ist auch eine
­Kündigung möglich.

48 face
& body

2 2018

Infos zur Autorin


[49] =>
Ihr Partner für Kongresse
13. – 15. September 2018 | RuhrCongress Bochum

49. Jahrestagung
der Deutschen Gesellschaft der
Plastischen, Rekonstruktiven und
Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)

23. Jahrestagung
der Vereinigung der Deutschen
Ästhetisch-Plastischen Chirurgen
(VDÄPC)

www.dgpraec-2018.de

13. - 15. September 2018 | Bochum
49. Jahrestagung

der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven
und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)

23. Jahrestagung

der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC)
Univ. Prof. Dr. Marcus Lehnhardt

www.dgpraec-2018.de

16. - 17. November 2018 | Köln
31. Jahrestagung

der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD)
Dr. Ziah Taufig

www.gacd.de

www.bb-mc.com


[50] =>
| Impressum

Kongresse, Kurse
und Symposien
Impressum

26. Fortbildungswoche für
praktische Dermatologie
und Venerologie
24.–28. Juli 2018
Veranstaltungsort: München
Tel.: 089 548234-799
Fax: 089 548234-44
fobi@interplan.de
www.fortbildungswoche.de

49. Jahrestagung
der DGPRÄC
13.–15. September 2018
Veranstaltungsort: Bochum
Tel.: 089 189046-0
Fax: 089 189046-16
www.dgpraec-2018.de

46. Jahrestagung
der DGÄPC
1.–4. November 2018
Veranstaltungsort: Düsseldorf
Tel.: 030 887102-200
Fax: 030 887102-201
www.dgaepc.de

Form - Funktion - Ästhetik
10. November 2018
Veranstaltungsort: Berlin
Tel.: 030 522826-71
info@form-funktion-aesthetik.berlin
www.form-funktion-aesthetik.de

14th International Live
Surgery Symposium
6.–9. Dezember 2018
Veranstaltungsort:
Frankfurt am Main
Tel.: 06151 10123-0
Fax: 06151 10123-10
www.live-symposium.de

50 face
& body

2 2018

Verleger:
Torsten R. Oemus
Verlag:
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-0
Fax: 0341 48474-290
kontakt@oemus-media.de
IBAN DE20 8607 0000 0150 1501 00
BIC DEUTDE8LXXX
Deutsche Bank AG, Leipzig
Verlagsleitung:
Ingolf Döbbecke
Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
Business Unit Manager:
Stefan Reichardt
Tel.: 0341 48474-222
reichardt@oemus-media.de

Vertrieb/Abonnement:
Andreas Grasse
Tel.: 0341 48474-201
grasse@oemus-media.de
Art Direction:
Dipl.-Des.(FH) Alexander Jahn
Tel.: 0341 48474-139
a.jahn@oemus-media.de
Layout:
Stanley Baumgarten
Tel.: 0341 48474-130
s.baumgarten@oemus-media.de
Redaktionsleitung:
Dipl.-Kff. Antje Isbaner
Tel.: 0341 48474-120
a.isbaner@oemus-media.de
Redaktion:
Susan Oehler
Tel.: 0341 48474-103
s.oehler@oemus-media.de

Produktmanagement:
Stefan Reichardt
Tel.: 0341 48474-222
reichardt@oemus-media.de

Korrektorat:
Frank Sperling
Tel.: 0341 48474-125
Marion Herner
Tel.: 0341 48474-126

Produktionsleitung:
Gernot Meyer
Tel.: 0341 48474-520
meyer@oemus-media.de

Druck:
Löhnert Druck
Handelsstraße 12
04420 Markranstädt

Anzeigendisposition:
Marius Mezger
Tel.: 0341 48474-127
m.mezger@oemus-media.de

Erscheinungsweise/Bezugspreis
face interdisziplinäres magazin für ästhetik erscheint 4 x jährlich. Der Bezugspreis beträgt für ein
Einzelheft 10 € ab Verlag zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten. Jahres abonnement im Inland
44 € ab Verlag inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten. Kündigung des Abonnements ist schriftlich
6 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes möglich. Abonnementgelder werden jährlich im Voraus
in Rechnung gestellt. Der Abonnent kann seine Abonnementbestellung innerhalb von 14 Tagen
nach Absenden der Bestellung schriftlich bei der Abonnementverwaltung widerrufen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Post stempels).
Das Abonnement verlängert sich zu den jeweils gültigen Bestimmungen um ein Jahr, wenn es
nicht 6 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes gekündigt wurde.
Verlags- und Urheberrecht
Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlegers und Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt besonders für Vervielfältigungen, Über setzungen, Mikroverfilmungen und die
Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise,
nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes gehen das Recht zur Veröffentlichung als auch
die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder
Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken
und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte
kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder
mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder,
die der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Verfasser dieses Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich
außerhalb der Verant wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Mark tinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die Wiedergabe
von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Firmennamen, Warenbezeichnungen und dergleichen
in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen und Bezeichnungen im Sinne der Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten seien und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Gerichtsstand ist Leipzig.


[51] =>
Referent I Dr. Andreas Britz/Hamburg

Unterspritzungskurse
Für Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis

Kursreihe – Anti-Aging mit Injektionen
Unterspritzungstechniken: Grundlagen, Live-Demonstrationen,
Behandlung von Probanden

Online-Anmeldung/
Kursprogramm

oemus media ag

www.unterspritzung.org

Kursgebühr

Termine 2018/2019 I 10.00 – 17.00 Uhr

Kursgebühr (beide Tage, inkl. Kursvideo als Link)
IGÄM-Mitglied

21./22. September 2018
28./29. September 2018
12./13. Oktober 2018

|
|
|

Konstanz
Düsseldorf
München

12./13. April 2019
17./18. Mai 2019
20./21. September 2019
04./05. Oktober 2019

|
|
|
|

Wien
Düsseldorf
Hamburg
München

690,– € zzgl. MwSt.

(Dieser reduzierte Preis gilt nach Beantragung der Mitgliedschaft und Eingang des Mitgliedsbeitrags.)

Nichtmitglied
Tagungspauschale*

790,– € zzgl. MwSt.
118,– € zzgl. MwSt.

*	Die Tagungspauschale beinhaltet die Pausenversorgung, Tagungsgetränke und ist für jeden Teilnehmer verbindlich zu entrichten.

Veranstalter
In Kooperation mit
IGÄM – Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V.
Paulusstraße 1 | 40237 Düsseldorf
sekretariat@igaem.de | www.igaem.de

OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29 | 04229 Leipzig
Tel.: +49 341 48474-308
Fax: +49 341 48474-290
event@oemus-media.de
www.oemus.com

Dieser Kurs wird unterstützt von

www.unterspritzung.org

Faxantwort an +49 341 48474-290
Hiermit melde ich folgende Personen zu dem unten ausgewählten Kurs Anti-Aging mit Injektionen verbindlich an:
2018
Konstanz
Düsseldorf
München

21. /22. September 2018
28. /29. September 2018
12. /13. Oktober 2018





2019
Wien
Düsseldorf
Hamburg

12. /13. April 2019
17. /18. Mai 2019
20./21. September 2019





Titel, Name, Vorname

Titel, Name, Vorname

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 2018 erkenne ich an.

Stempel

2019
München

4./5. Oktober 2019



E-Mail-Adresse (Bitte angeben! Sie erhalten Rechnung und Zertifikat per E-Mail)

face 2/18

Datum, Unterschrift


[52] =>
HNO 106 2.0 01/2018/A-D

®

VITOM 3D –
The 3rgonomic Dimension
3D-Visualisierung für die Oto-Rhino-Laryngologie

KARL STORZ SE & Co. KG, Dr.-Karl-Storz-Straße 34, 78532 Tuttlingen/Germany, www.karlstorz.com


) [page_count] => 52 [pdf_ping_data] => Array ( [page_count] => 52 [format] => PDF [width] => 595 [height] => 842 [colorspace] => COLORSPACE_UNDEFINED ) [linked_companies] => Array ( [ids] => Array ( ) ) [cover_url] => [cover_three] =>
face & body Germany No. 2, 2018face & body Germany No. 2, 2018face & body Germany No. 2, 2018
[cover] => face & body Germany No. 2, 2018 [toc] => Array ( [0] => Array ( [title] => Cover [page] => 1 ) [1] => Array ( [title] => Editorial [page] => 3 ) [2] => Array ( [title] => Inhalt [page] => 4 ) [3] => Array ( [title] => Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen [page] => 6 ) [4] => Array ( [title] => Praxis der Schaumverödung: Möglichkeiten der Echosklerotherapie [page] => 10 ) [5] => Array ( [title] => Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen [page] => 14 ) [6] => Array ( [title] => Produkte [page] => 22 ) [7] => Array ( [title] => News [page] => 26 ) [8] => Array ( [title] => Live Surgery Symposium: Von Praktikern lernen [page] => 30 ) [9] => Array ( [title] => Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen [page] => 32 ) [10] => Array ( [title] => Die EU-DSGVO – ein Ungetüm? [page] => 34 ) [11] => Array ( [title] => Spezial Recht [page] => 38 ) [12] => Array ( [title] => Spezial Symposium [page] => 40 ) [13] => Array ( [title] => Spezial Veranstaltung [page] => 44 ) [14] => Array ( [title] => Spezial Recht [page] => 46 ) [15] => Array ( [title] => Impressum [page] => 50 ) ) [toc_html] => [toc_titles] =>

Cover / Editorial / Inhalt / Laserbehandlung von Rosazea und Angiomen / Praxis der Schaumverödung: Möglichkeiten der Echosklerotherapie / Maximale Sicherheit bei minimalinvasiven Behandlungen / Produkte / News / Live Surgery Symposium: Von Praktikern lernen / Anatomie und Patientenwünsche berücksichtigen / Die EU-DSGVO – ein Ungetüm? / Spezial Recht / Spezial Symposium / Spezial Veranstaltung / Spezial Recht / Impressum

[cached] => true )


Footer Time: 0.198
Queries: 22
Memory: 11.64022064209 MB