DT Germany No. 2, 2022DT Germany No. 2, 2022DT Germany No. 2, 2022

DT Germany No. 2, 2022

AKTUELLES / POLITIK / Hygiene hin, Verordnungen her: die Berg- und Talfahrt im Corona-Geschehen / COVID-Impfung könnte Erkältungen ausbremsen / VERANSTALTUNGEN / PRAXIS / PRODUKTE / Dental Tribune D-A-CH-Edition

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The World’s Dental Newspaper · German Edition

WISSENSCHAFT: Hygienemaßnahmen

Das Kapitel Hygiene hat in Zahnarztpraxen – bedingt durch die Corona­
pandemie – zweifelsohne einen ganz anderen Stellenwert erreicht. Von
Iris Wälter-Bergob, Meschede.

VERANSTALTUNG: ImpAct Dental Leaders

Die DGOI lädt Ende Juni zu ihrem Jahreskongress nach Mannheim in
das CongressCentrum Rosengarten ein. Das Kongressthema lautet:
„Hart- und Weichgewebe in der täglichen Praxis“.

MUNDHYGIENE: Interdentalbürsten

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Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis?
Fachlich bereit, technisch jedoch noch nicht.
BERLIN – Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung
weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie“ wurden – zeitlich befristet –
auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in
Zahnarztpraxen theoretisch ermöglicht.
Das Impfen in den Zahnarztpraxen selbst konnte
jedoch bis jetzt noch nicht starten, weil sich der Gesetzgeber vorbehalten hat, noch Details, u. a. zur
Meldung der Impfungen an das Robert Koch-Institut
(RKI) und zur Abrechnung, zu regeln.
Viele Nachfragen von Zahnarztpraxen, die alle
Voraussetzungen zum Impfen gemäß Infektionsschutzgesetz erfüllen, erreichen seit Wochen die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die (Landes-)
Zahnärztekammern. Die vorgeschriebenen Schulungen wurden in allen Kammerbereichen längst rege
angenommen. Grundlegende Voraussetzung für
weitere Schritte ist allerdings, dass die Zahnärzteschaft in der Impfverordnung des Bundesministe­
riums für Gesundheit (BMG) genannt wird. Dies ist
noch nicht der Fall. Nachfolgend muss noch die Anbindung an die Impfsurveillance des RKI und die
Impfstoffbestellung ermöglicht werden. Ohne Impfverordnung fehlen zudem die rechtlichen Grund­
lagen für die Abrechnung. Bundeszahnärztekammer
und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

© Dan Race/Shutterstock.com

unterstützen und beraten das BMG hierbei nach
Kräften und setzen sich für praktikable und büro­
kratiearme Lösungswege ein.
„Auch, wenn zurzeit eine Unterstützung der
Zahnärzteschaft nicht notwendig ist, da das Impf­
geschehen derzeit stark rückläufig ist, sollten die
bislang initiierten Schritte abgeschlossen werden,
um in Engpasssituationen, wie möglicherweise im

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Unterstützung aller 97 gesetzlichen Krankenkassen sicher.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

lichen Kassen die Erprobung und Weiterentwicklung dieses
wichtigen Elements der Digitalisierung.
Der ursprünglich geplante Test ist erweitert und verlängert worden, weil die Ergebnisse für eine flächendeckende

und verpflichtende Einführung nicht ausreichten. Bis Ende des
Jahres 2021 hatten nur 42 eRezepte den gesamten Prozess
von der Ausstellung bis zur Abrechnung erfolgreich durchlaufen.

#HYGIENEOFFENSIVE

Testphase wird verlängert

Geld sparen.

„Es war richtig, die Testphase zu verlängern und transparenter zu gestalten. Nur mit einer ehrlichen Fehlerkultur bringen wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens wirklich
voran”, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes. „Die gesetzliche Krankenversicherung treibt den Test des eRezepts aus Überzeugung voran.
Das eRezept ist ein Kernelement der Digitalisierung, das wir
möglichst bald und fehlerfrei für unsere 73 Millionen Versicherten in die Fläche bringen wollen.”
Auch wenn alle gesetzlichen Kassen annahmebereit sind,
kann es noch zu Komplikationen kommen, wenn die Krankenkassen und die Abrechnungszentren der Apotheken miteinander abrechnen. Um Retaxierungen wegen technischer Fehler
zu vermeiden, werden die Kassen eng mit den Apotheken und
deren Abrechnungszentren zusammenarbeiten. Bislang wurden 1.596 eRezepte eingelöst (Stand: 17. Februar). Um eine
solide Grundlage für den Übergang in die Regelanwendung
zu haben, sollen 30.000 eRezepte den Test durchlaufen.
„Die Coronapandemie hat nun für jeden deutlich sichtbar gezeigt, wie wichtig funktionierende digitale Prozesse im
Gesundheitswesen sind”, so Pfeiffer. „Ich appelliere daher an
die Politik, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterhin so voranzutreiben und zu unterstützen, wie es im Koali­
tionsvertrag und auch im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Januar angekündigt wurde.”

Gesundheit schützen.
Alleinstellungsmerkmal nutzen.

Quelle: GKV-Spitzenverband

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DTG 2/22

© GKV-Spitzenverband

Quelle: Bundeszahnärztekammer

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Rückenwind fürs eRezept
BERLIN – Alle gesetzlichen Krankenkassen können digitale
Rezepte annehmen und abrechnen. Nachdem der Test des
eRezepts von der Region Berlin-Brandenburg auf ganz
Deutschland ausgeweitet wurde, unterstützen alle 97 gesetz-

kommenden Herbst, die Zahnärzteschaft ‚on hold’
haben zu können, damit diese bei Bedarf die ärzt­
liche Kollegenschaft situativ unterstützen könnte, so
dies gewünscht wäre“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr.
Christoph Benz.

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Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.


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AKTUELLES

No. 2/2022

Über die Landes- Practice Pink
grenzen hinweg Brustkrebs Deutschland e.V. erhält Spende von Henry Schein Dental Deutschland.

IMPRESSUM
Verlag
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig, Deutschland
Tel.: +49 341 48474-0
Fax: +49 341 48474-290
kontakt@oemus-media.de
www.oemus.com

Österreich und Bayern gehen
gemeinsam gegen Long-COVID vor.

Verleger
Torsten R. Oemus

WIEN/MÜNCHEN – Österreich und Bayern wollen
im Kampf gegen Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung enger zusammenarbeiten. Dies vereinbarten
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und sein
bayerischer Amtskollege Klaus Holetschek am 25. Februar in Wien. „Wir setzen nicht nur auf interdisziplinäre, sondern auf internationale Zusammenarbeit.
Ziel ist es, dass die Menschen eine gute Therapie
finden – egal, ob in Bayern oder Österreich“, sagte
Holetschek.

Verlagsleitung
Ingolf Döbbecke
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
Chefredaktion
Katja Kupfer
Chairman Science & BD
Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner
Redaktionsleitung
Majang Hartwig-Kramer (mhk)
m.hartwig-kramer@
oemus-media.de
Anzeigenverkauf/
Verkaufsleitung
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
hiller@oemus-media.de

© arloo/Shutterstock.com

Quelle: www.medinlive.at

Zahlen des Monats

2.787.800
Im Sommersemester 2021 waren 2.787.800 Studierende an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben, das sind 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

9,82
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer
Vollzeitstelle 1.621 Euro brutto im Monat.

88.308
Im Januar 2022 sind in Deutschland 88.308 Menschen
verstorben, das sind vier Prozent über dem mittleren
Wert der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat.

tipps, die das Leben in dieser Zeit erleichtern können.
„Mit der Spende ist es uns möglich,
weiterhin Informationsmaterial, wie
zum Beispiel Duschanhänger zum Abtasten der Brust, kostenfrei zur Verfügung zu stellen und Brustkrebspatientinnen Wohlfühlpäckchen in der schweren Zeit der Brustkrebserkrankung zuzusenden“, freut sich Renate Haidinger,
Gründerin und 1. Vorsitzende bei Brustkrebs Deutschland e.V.

Weltweite Spendenkampagne
Practice Pink ist eine von Henry
Schein weltweit durchgeführte Kampagne, bei der Spenden für Organisationen gesammelt werden, die sich für
an Krebs erkrankte Patienten engagieren. Henry Schein Dental Deutschland
unterstützt den Verein Brustkrebs

Deutschland e.V. im Rahmen der Kampagne bereits seit mehreren Jahren. Bei
der alljährlich im Oktober und November stattfindenden Kampagne rund um
ausgewählte Verbrauchmaterialien in
Pink geht es darum, Zahnarztpraxen
über die Produkte für das Thema Krebsvorsorge zu sensibilisieren. Darüber hinaus wird ein Teil der Erlöse aus dem
Verkauf der Kampagnenprodukte an
den Verein gespendet. Die BrustkrebsKampagne ist ein Teil von Henry Schein
Cares, dem weltweiten Programm zur
sozialen Verantwortung der Firma.
Unter dem Motto „Helping Health Happen“ unterstützt Henry Schein weltweit
Aktivitäten, die eine bessere medizinische Versorgung von benachteiligten
Bevölkerungsgruppen ermöglichen.
Quelle: Henry Schein

Apothekenzahl in
Deutschland auf Tiefstand

© nitpicker/Shutterstock.com

Weiter: „Das Virus macht nicht an Landesgrenzen
halt – und auch die Langzeitfolgen einer COVID-19Infektion betreffen die Patienten in Österreich und
Bayern gleichermaßen. Deshalb haben wir heute vereinbart, dass wir gezielt Informationen zu diesem
Krankheitsbild austauschen.“ Bayern fördere bereits
sechs Long-COVID-Forschungsprojekte.

LANGEN – Die rosa Schleife steht als
weltweites Symbol für mehr Wissen
und Aufklärung über Brustkrebs und ist
ein Zeichen der Solidarität mit Brustkrebspatientinnen. Ganz im Zeichen der
rosa Schleife steht die Aktion „Practice
Pink“ der Henry Schein Dental Deutschland GmbH, zu deren Abschluss das
Unternehmen im Januar eine Spende in
Höhe von 5.000 EUR an den Verein
Brustkrebs Deutschland e.V. übergeben
hat. Brustkrebs Deutschland e.V. ist ein
gemeinnütziger, unabhängiger Verein,
gegründet 2003 in München. Unter
dem Motto „Prognose Leben“ hilft der
Verein Betroffenen und Angehörigen
mit umfassenden Informationen zu Prävention und Früherkennung, aktuellen
Therapiemöglichkeiten, organisiert Veranstaltungen, Aktionen, Kooperationen oder berät mit einfachen Alltags-

292 Betriebsstätten weniger als Ende 2020.
BERLIN – Die Zahl der Apotheken in
Deutschland ist erneut gesunken und
lag zum Jahresende 2021 bei 18.461.
Das sind 292 Betriebsstätten weniger
als Ende 2020. Allerdings ist die Zahl
der selbstständigen Apotheker deutlich
stärker zurückgegangen: Sie fiel um
392 und damit um 2,8 Prozent auf nur
noch 13.718. Das zeigen Erhebungen
der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die auf den
Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt nur noch bei 22 Apotheken
pro 100.000 Einwohnern und damit
deutlich unter dem Durchschnitt der
Europäischen Union (32).

Beunruhigende Entwicklung
Da selbstständige Apotheker neben
einer Hauptapotheke bis zu drei Filialen

unterhalten dürfen, ist die Zahl der Inhaber immer kleiner als die der Betriebsstätten. Dass die Zahl der Selbstständigen aber so stark zurückgeht, ist
für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina
Overwiening eine beunruhigende Entwicklung: „Immer mehr Apothekeninhaber geben auf, weil sie Personalprobleme haben und keine Nachfolger zur
Übernahme des Betriebes finden.
Damit droht das Fundament des Arzneimittelversorgungssystems allmählich zu
erodieren.“ Dass ein Teil der aufgegebenen Hauptapotheken als Filialen weitergeführt werde, sei nur ein schwacher
Trost.

Gegensteuerung notwendig
Overwiening sagt: „Die Zahl der Betriebsstätten geht seit mehr als einem
Jahrzehnt zurück. Wenn die Arzneimittelversorgung in Zukunft flächen-

deckend bleiben soll, muss gegengesteuert werden. Wir brauchen mehr
Nachwuchs für die Apotheken: junge
Menschen, die dort arbeiten wollen und
auch die Bereitschaft haben, eine Apotheke zu leiten und einen Betrieb zu
übernehmen. Da ist die Politik gefordert.
Mit verlässlichen Rahmenbedingungen
für den Apothekenbetrieb und dem
Abbau bürokratischer Lasten kann sie
helfen, wieder mehr junge Apotheker für
die Selbstständigkeit zu begeistern.“

Produktionsleitung
Gernot Meyer
meyer@oemus-media.de
Anzeigendisposition
Lysann Reichardt
l.reichardt@oemus-media.de
Art Direction
Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn
a.jahn@oemus-media.de
Satz
Matthias Abicht
abicht@oemus-media.de

Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V.

Erscheinungsweise
Dental Tribune German Edition
erscheint 2022 mit 8 Ausgaben,
es gilt die Preisliste Nr. 12 vom
1.1.2021.
Es gelten die AGB.
Druckerei
Dierichs Druck+Media GmbH,
Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel,
Deutschland
Verlags- und Urheberrecht
Dental Tribune German Edition ist
ein eigenständiges redaktionelles
Publikationsorgan der OEMUS
MEDIA AG. Die Zeitschrift und die
enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne
Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt
besonders für Vervielfältigungen,
Übersetzungen, Mikroverfilmungen
und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
Verlages. Bei Einsendungen an die
Redaktion wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern
nichts anderes vermerkt ist. Mit
Einsendung des Manuskriptes geht
das Recht zur Veröffentlichung als
auch die Rechte zur Übersetzung,
zur Vergabe von Nachdruckrechten
in deutscher oder fremder Sprache,
zur elektronischen Speicherung in
Datenbanken zur Herstellung von
Sonderdrucken und Fotokopien
an den Verlag über. Für unverlangt
eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als
den redaktionseigenen Signa oder
mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche
der Meinung der Redaktion nicht
zu entsprechen braucht. Der Autor
des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile
und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen
kann keine Gewähr übernommen
werden. Eine Haftung für Folgen
aus unrichtigen oder fehlerhaften
Darstellungen wird in jedem Falle
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist
Leipzig.

Quelle: ABDA
Editorische Notiz
(Schreibweise männlich/
weiblich/divers)

Auf den Punkt …
Tourismus

Fitnessgeräte

Verkehrstote

Volksrepublik China

Die Tourismusbranche in Deutschland
hat auch 2021 erheblich unter der
Coronakrise gelitten, konnte sich aber
im Vergleich zum ersten Pandemiejahr
2020 etwas erholen (+2,7 Prozent).

Während des ersten bundesweiten
Lockdowns im Frühjahr 2020 stiegen
die Preise für Fitnessgeräte ungewöhnlich stark – sie lagen um 7,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres.

2021 sind in Deutschland 2.569 Menschen im Straßenverkehr ums Leben
gekommen, das waren 150 Todesopfer
(sechs Prozent) weniger als im Vorjahr
und 16 Prozent weniger als 2019.

China war im Jahr 2021 zum sechsten
Mal in Folge der wichtigste Handelspartner Deutschlands. Zwischen beiden
Staaten wurden Waren im Wert von
245,4 Milliarden Euro gehandelt.

© Ljupco Smokovski/Shutterstock.com

Wir bitten um Verständnis, dass –
aus Gründen der Lesbarkeit – auf
eine durchgängige Nennung der
männlichen, weiblichen und diversen Bezeichnungen verzichtet
wurde. Selbstverständlich beziehen
sich alle Texte in gleicher Weise
auf Männer, Frauen und diverse
Personen.


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POLITIK

No. 2/2022

„An unserem Auftrag hat sich bis heute nichts geändert“
65 Jahre gemeinnützige Tätigkeit im Dienst der Zahngesundheit.
DARMSTADT – Im Jahr 1957 vollzog das Amtsgericht Frankfurt am Main die Eintragung ins Vereinsregister. Die Gründer – Willi Feldrappe, Dr. Erich Friedrich und
Walter Weidner, drei Männer mit Mut, Weitblick und Leidenschaft für das Gebiet
der Zahngesundheit und Zahnhygiene. Ihre Aufgabe: „Die Öffentlichkeit über die
Bedeutung der Zahngesundheit und die Gefahren, die dem Körper von erkrankten
Zähnen drohen, aufzuklären, eine Intensivierung der Zahn- und Mundhygiene anzuregen und auf die Notwendigkeit vorsorglicher Zahnbehandlung hinzuweisen.“ So
wurde es auch in der Satzung des gemeinnützigen Vereins für Zahnhygiene ver­
ankert und ist Leitspruch und Herzensaufgabe des VfZ-Teams.
© VfZ

Weise, wie wir junge Menschen ansprechen, und die Auswahl der
Medien, die unsere Botschaft transportieren.“ Die digitale Welt
hat längst Einzug gehalten und ist Bestandteil unserer Kommu­
nikation. Ebenso auch in Teilen der Lehr- und Lernmittel, die in
spielerischer Form wichtige Informationen und Abläufe für Kinder und Jugendliche „begreifbar“ machen. Die Aufklärung und
die Förderung der Mundgesundheit in den pädagogischen Einrichtungen ist mittlerweile gesetzlich verankert und muss weiterhin Teil eines präventiven Gesamtkonzeptes sein. Die im Präventionskonzept verankerte Reduktion des Zuckerkonsums erzielt
nicht nur positive Effekte auf die Karieslast, sondern auch auf
andere Bereiche wie z. B. Adipositas-Prävention.
Heute ist der Verein für Zahnhygiene e.V. ein aktives Netz­
werk für und mit dem Gesundheitsministerium, Zahnärztekammern,  Kassenärztliche  Vereinigungen,  Krankenkassen,
Landesarbeitsgemeinschaften,  Zahnarztpraxen,  Kitas  und
Kigas sowie anerkannter Partner in Deutschland und dem
angrenzenden Ausland. Das gemeinsame Ziel bestand darin,
allgemein verständliche und sowohl zahnmedizinisch als auch
pädagogisch ausgerichtete Merkblätter, Broschüren und Plakate zu erarbeiten. Zahnhygiene wurde Teil des Lehrmaterials
an den Schulen – die Unterrichtsvorlage je nach Altersgruppe
entwickelte der Verein für Zahnhygiene e.V. und erarbeitet
aktuell eine weitere Neuauflage.
„Das Ziel ist noch längst nicht erreicht, aber wir sind auf
einem sehr guten Weg“, erklärt Dr. Rath. Der Umweltaspekt

© VfZ

Entwicklung erster eigenständiger Medien zur Zahngesundheitsaufklärung wie Merkblätter, Broschüren, Plakate. Einführung des Zahnpflegebeutels.

ist außerdem Teil aller Entwicklungen und Überlegungen –
‚Go green’ ist längst in unseren Köpfen und in unseren Maßnahmen angekommen und wird aktiv in vielen Bereichen
umgesetzt.“
1

 Jordan AR, Micheelis W. Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie
(DMS V). Köln: Deutscher Zahnärzte Verlag DÄV; 2016.

Quelle: Verein für Zahnhygiene e.V.

2022 – Das Team der Geschäftsstelle (v. l.): Jessica Brucculeri, Dr. Christian Rath, Edith Köhler
und Jutta Emich.

Seither hat sich die Karieslast bei Kindern in Deutschland immens reduziert,
nicht zuletzt durch die jahrzehntelange Aufklärungsarbeit auch des VfZ. Acht von
zehn der 12-jährigen Kinder (81 Prozent) sind mittlerweile kariesfrei. Die Zahl der
kariesfreien Gebisse hat sich von 1997 bis 2014 verdoppelt. Jedes zweite Kind
(45 Prozent) und jeder dritte Erwachsene (31 Prozent) kennen die Empfehlungen zur
Zahnpflege und geben ein gutes Zahnputzverhalten an.1
Der kürzlich per Wiederwahl bestätigte Vorstand des VfZ lobt ebenso die Kontinuität und den Wirkungsgrad der jahrzehntelangen Maßnahmen: „Die langjährige
gemeinsame Aufklärung zusammen mit unseren Partnerorganisationen, beispielsweise der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ e.V.) und den
Arbeitsgemeinschaften der Länder, verbessert nachweislich die Mundgesundheit und
damit die Lebensqualität unserer Kinder“, so Wolfgang Dezor, Vorsitzender des VfZ.
„An unserem Auftrag hat sich bis heute nichts geändert“, sagt Dr. Christian Rath,
heutiger Geschäftsführer des Vereins für Zahnhygiene e.V., „wohl aber die Art und

Mehr junge
Ärzte aufs Land
Schon im Studium wollen die Universitäten
angehenden Medizinern die Landpraxis schmackhaft machen.
BOCHUM – In vielen ländlichen Regionen fehlen Ärzte. Um gegenzusteuern, müssen sich mehr Studierende für den Beruf des Landarztes begeistern. Hier setzt ein
neues Verbundprojekt der Universitäten Duisburg-Essen, Bochum, Düsseldorf und
Witten/Herdecke an. Die allgemeinmedizinischen Institute der Hochschulen haben
ein innovatives Lehrkonzept entwickelt, mit dem Studierende gezielt für eine Tätigkeit als Landarzt interessieren und qualifiziert werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt dafür 1,7 Millionen Euro bereit.

Praktische Ausbildung vor Ort
Das Projekt LOCALHERO – für Longitudinales Curriculum Allgemeinmedizin zur
Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen – ist im Januar
2022 gestartet und läuft bis Ende 2024. Die beteiligten Institute wollen die Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin weiterentwickeln und ergänzen. Vor allem der
praktische Teil bekommt ein größeres Gewicht. Das besondere Lehrangebot richtet
sich zunächst an eine kleinere Gruppe, die unter anderem auch Studierende der
Landarztquote beinhaltet. Jährlich finden Praktika in Hausarztpraxen auf dem Land
statt, die durch ein innovatives Seminarangebot an den Universitäten ergänzt werden. Die Studierenden können und sollen sich selbst mit eigenen Vorschlägen in die
Weiterentwicklung ihrer Ausbildung einbringen.
„Bereits seit 2016 betreibt die Ruhr-Universität Bochum eine Dependance in
Ostwestfalen-Lippe, und die Allgemeinmedizin hat in der Region rund 80 koope­
rierende Landarztpraxen“, berichtet Prof. Dr. Horst Christian Vollmar, Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin an der Ruhr-Universität Bochum. „Es ist ein wichtiger
Schritt, Studierende schon im Studium mit den besonderen Herausforderungen der
ländlichen Versorgung vertraut zu machen. Es gibt Hinweise darauf, dass sie nach
dem Studium dann eher eine Tätigkeit auf dem Land in Betracht ziehen.“
Quelle: Ruhr-Universität Bochum

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POLITIK

No. 2/2022

Impfpflicht: Was auf Arbeitgeber
einer Gesundheitseinrichtung zukommt
Ab dem 16. März 2022 besteht bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Welche Verpflichtungen hat nun der Arbeitgeber in dem Fall, dass ein Mitarbeiter nicht geimpft ist? Von RA Christian Erbacher, LL.M., Bad Homburg.
Zum genannten Zeitpunkt sind die Arbeitgeber in Gesundheitsberufen verpflichtet, den Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19,
den Genesenennachweis oder die ärztliche Bescheinigung, dass der
Mitarbeiter nicht geimpft werden kann, zu kontrollieren. Doch was,
wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird? Welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber bereits vor dem 15. März 2022 einleiten?

Wer soll geimpft werden?
Wer bis zum Ablauf des 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz
nicht in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen

Kann der ungeimpfte Mitarbeiter
trotz fehlendem Impfnachweis weiterarbeiten?
Nach § 20a Abs. 3 IfSG ist die Beschäftigung eines Mitarbeiters,
der keinen Nachweis nach Abs. 2 vorgelegt hat, ab dem 16. März
2022 in Gesundheitseinrichtungen nach Abs. 1 ausgeschlossen. Arbeitgeber, die entgegen der Vorschrift Mitarbeiter tätig werden lassen, begehen eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten nach § 73
IfSG. In den Ausführungen zur Bundes-Drucksache 20/188 heißt es:
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in
bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen ge­

dies mit den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren ist. Eine Beschäftigung ohne Impfnachweis ausschließlich mit einem Test ist nach dem
IfSG nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber, der sich absichern möchte,
kann also Mitarbeiter ohne Nachweis ausschließlich im Homeoffice
oder anderweitig isoliert tätig werden lassen. Sofern eine solche
Möglichkeit wegen der Art der Beschäftigung oder aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar ist – was gerade in Praxen und in
Krankenhausbetrieben in den meisten Fällen zutreffen wird, hat der
Arbeitgeber den Mitarbeiter beim Gesundheitsamt zu melden, mit
der Konsequenz, dass von dort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann.

Können Beschäftigte ohne Nachweis
anderweitig beschäftigt werden?
Nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen müssen Arbeitgeber
stets das mildere Mittel suchen, bevor sie einschneidende Maßnahmen ergreifen oder die Lohnzahlung einstellen. Mit anderen Worten:
Lässt es der Arbeitsplatz zu, kann und sollte der Arbeitgeber dem
Mitarbeiter die Beschäftigung im Homeoffice anbieten. Nach den
Erfahrungen aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sollte, sofern möglich, auch eine andere Arbeit angeboten werden, eine, die
nicht mit der bisherigen Position vergleichbar ist, sofern der Bedarf
da ist. Der Mitarbeiter hat dann die Wahl, ob er ein solches Angebot
annimmt oder die Abmahnung und mögliche Kündigung in Kauf
nimmt.
Da die Weiterbeschäftigung von Ungeimpften immer eine Frage
der Einzelfallentscheidung ist, sollte, wenn der Arbeitgeber es ab­
sehen kann, dass zum 15. März 2022 von einem Mitarbeiter kein
Nachweis vorgelegt werden wird, vorausschauend gehandelt werden. Denn, wie die Personalplanung für die zweite Hälfte im März
verlässlich organisieren, wenn absehbar ist, dass eventuelle Mit­
arbeiter nicht weiterbeschäftigt werden können?
Auch Rückfragen beim Gesundheitsamt, wie „ich weiß schon
heute, dass zum Stichtag X Mitarbeiter weder vollständig geimpft
noch genesen sein werden, ich werde sie nach meiner Auffassung
unbezahlt freistellen müssen, ist das auch Ihre Auffassung?“, oder
ähnlich, sind möglich. Ob eine Antwort des Gesundheitsamts vor Ablauf der Frist zu erwarten ist, kann aber nicht vorausgesagt werden.
Doch die Anfrage sollte im Zweifel gestellt werden, wenn absehbar
ist, dass Mitarbeiter keinen Nachweis haben werden.

© Ralf Liebhold/Shutterstock.com

Unternehmen beschäftigt werden. § 20a Abs. 1 IfSG zählt die Betroffenen abschließend auf. Im Wesentlichen gilt die Impfpflicht für alle
Personen, die in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und
Zahnarztpraxen, Gesundheitsämtern, Heilpraxen, Geburtshäusern,
Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege tätig sind
– und zwar unabhängig von der Art der Arbeit. Geimpft werden sollen also Ärzte ebenso wie die Medizinischen Fachangestellten und
Reinigungskräfte.

Wer soll den Impfstatus kontrollieren?
Wie auch schon in den letzten Wochen haben die Arbeitgeber
einer Gesundheitseinrichtung die gesetzliche Pflicht, die Nachweise
zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bis zum 15. März 2022 ist es
lediglich der Status bzw. der Test für Ungeimpfte, nun nach § 20a
Abs. 2 IfSG entweder der Nachweis über die vollständige (bislang
zweifache) Impfung, ein Genesenennachweis oder im Ausnahmefall
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen
Kontraindikation eine Impfung nicht erfolgen kann. Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den
vergangenen 28 Tagen bis sechs Monaten erfolgt sein.

Was passiert, wenn der Nachweis zur Impfpflicht
nicht rechtzeitig vorliegt?
Liegt ein Nachweis nach § 20a Abs. 2 IfSG nicht rechtzeitig bis
zum Stichtag am 15. März 2022 vor oder bestehen Zweifel an der
Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Dokuments
haben der Arbeitgeber oder die Leitung der betroffenen Einrichtung
unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und die
konkreten personenbezogenen Daten dorthin zu übermitteln. Sollte
eine solche Meldung nicht erfolgen, drohen dem Arbeitgeber mög­
liche Bußgelder.

impft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Be­
stehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19
besitzen müssen. Das bedeutet: Mitarbeiter ohne Nachweise dürfen
nicht beschäftigt werden.
Für den Mitarbeiter gilt: Wer nicht arbeiten kann, muss mit
arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das zuständige Gesundheitsamt kann den genannten Mitarbeitern, die keinen gültigen
Nachweis vorgelegt haben, ein Verbot aussprechen, das Unternehmen zu betreten oder dort tätig zu werden. Damit ist der Mitarbeiter
freizustellen und nach Ausspruch des Beschäftigungsverbotes entfällt der Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber endgültig.

Was passiert, wenn der Nachweis
nach dem 15. März 2022 seine Gültigkeit verliert?
Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes wird davon
ausgegangen, dass Menschen, die von einer Infektion mit SARSCoV-2 genesen sind, zumindest vorübergehend über einen gewissen
Schutz vor einer erneuten Erkrankung verfügen, der aber mit der Zeit
nachlässt. Für Genesene gilt daher die Sechs-Monats-Bescheinigung.
Wer im Gesundheitsberuf tätig ist, muss nun darauf achten, dass die
Nachweispflicht auch über den 15. März 2022 gilt, und ist verpflichtet, sich in der Folge impfen zu lassen, sofern eine Weiterbeschäftigung angestrebt wird. Wenn ein Nachweis ab dem 16. März 2022
seine Gültigkeit verliert, muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats einen neuen gültigen Nachweis vorlegen. Die
Kontrollpflicht endet somit nicht mit dem 15. März 2022, sondern
muss kontinuierlich überwacht werden.

Dürfen Beschäftigte ohne Nachweis
nach dem 15. März 2022 zur Arbeit kommen?
Ungeimpfte Mitarbeiter dürfen von den Gesundheitseinrichtungen ab dem 15. März 2022 nur noch so beschäftigt werden, dass

Welche weiteren Maßnahmen sollten Arbeitgeber
bereits vor dem Stichtag einleiten?
Wertvolle Mitarbeiter möchte kein Arbeitgeber verlieren. Wer
den Nachweis zum 15. März 2022 nicht erbringen kann, ist dem Gesundheitsamt zu melden, mit der Konsequenz des Beschäftigungsverbotes oder anderen Auflagen. Hier ist der Arbeitgeber in der
Zwickmühle. Wenn er bereits absehen kann, dass Mitarbeiter der
neuen Verpflichtung nicht nachkommen werden, sollte er sich umgehend auf die zu ergreifenden Maßnahmen vorbereiten und diese bestenfalls rechtlich absichern.
Zeitnah sollten nun Personalgespräche motivierend geführt werden. Die Konsequenzen und Alternativen der unterlassenen Impfung
sollten gemeinsam besprochen werden. Sofern die Mitarbeiter weiterhin an ihrer Entscheidung festhalten, sollte der Arbeitgeber aus
Gründen der Vorsorge und Nachweispflicht die Situation dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen.

Was gilt für neue Beschäftigungsverhältnisse
ab dem 16. März dieses Jahres?
Im Gegensatz zu den Mitarbeitern, die bereits vor dem 16. März
2022 in der Gesundheitseinrichtung tätig waren, dürfen gemäß
§ 20a Abs. 3 IfSG neu eingestellte Personen ohne gültigen Nachweis
eindeutig nicht mehr tätig werden. Eine Beschäftigung darf nur
nach Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgen. Der Arbeit­
geber darf den Bewerber deshalb bereits im Vorstellungsgespräch
fragen, ob ein entsprechend gültiger Nachweis bei der Einstellung
vorliegt.

Muss der Arbeitgeber kündigen, wenn kein
Nachweis erfolgt?
Der Arbeitgeber selbst darf ab dem 15. März dieses Jahres Mitarbeiter ohne Impfnachweis nur noch so beschäftigen, dass dies mit
den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren ist, also nach unserer
rechtlichen Einschätzung ausschließlich im Homeoffice oder anderweitig isoliert. Sofern eine solche Möglichkeit wegen der Art der Beschäftigung oder aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar –
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No. 2/2022

Das neue und verbesserte Teilmatrizensystem
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Coronapandemie und
Zahnärztliche Schwerpunktpraxen

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Patienten in Hessen können sich auch in Pandemiezeiten auf die Vertragszahnärzte verlassen.
FRANKFURT AM MAIN – Die überwältigende Resonanz
auf einen Aufruf der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZV Hessen), sich als Zahnärztliche Schwerpunktpraxis
zu engagieren, zeigt, dass sich die Patienten in der Coronapandemie auf die Vertragszahnärzte verlassen können.
„Kein Patient mit akuten Beschwerden muss befürchten,
in dieser Notsituation alleine gelassen zu werden. Für die
Behandlung von Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet
wurden, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Corona-

2012-2022

annehmen können, denn beim weiteren Ausbau des Netzes
an Schwerpunktpraxen achten wir vorrangig darauf, dass aus
Sicht der Patienten eine flächenmäßig günstige Verteilung
gewährleistet ist. Dennoch freut mich dieses deutliche Signal
der Kollegenschaft außerordentlich“, so Stephan Allroggen.

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Erkrankung besteht oder die für COVID-19 typische Symptome
aufweisen, steht seit April 2020 ein Netz an Praxen zur Verfügung, die speziell dafür ausgestattet wurden“, erklärt Stephan
Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Hessen.
Diese Zahnärztlichen Schwerpunktpraxen sind weiterhin
im Einsatz und damit zusätzlich zu ihrem Normalbetrieb für
die genannten Patientengruppen da. Angesichts hoher Inzidenzzahlen und des zu erwartenden Anstiegs der Patienten,
die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, hat die KZV
Hessen Anfang Januar 2022 die hessischen Vertragszahnärzte zur Unterstützung der Kollegen aufgerufen.
„Innerhalb kürzester Zeit haben wir so viele positive
Rückmeldungen erhalten, dass wir gar nicht alle Angebote

mit dem Patienten, ob die Inanspruchnahme einer Schwerpunktpraxis erforderlich ist. Die Einschaltung der Schwerpunktpraxis erfolgt über eine Vermittlungsnummer, die bei
der KZV Hessen eingerichtet wurde und den hessischen Praxen bekannt ist.
Die Liste der Schwerpunktpraxen ist nicht öffentlich verfügbar, um eine angemessene und zielgerichtete Inanspruchnahme nicht zu gefährden. Außerdem soll verhindert werden,
dass infizierte oder den Risikogruppen zuzurechnende Patienten Schwerpunktpraxen direkt aufsuchen und ein Infektionsrisiko für zahlreiche Kontaktpersonen darstellen.

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was im normalen Praxisbetrieb der Regelfall sein dürfte – muss der Arbeitgeber zwischen der unbezahlten Freistellung oder im
Extrem­fall einer personenbedingten Kündigung wählen.
Doch auch hier sollten die arbeitsrechtlichen Grundsätze beachtet werden: die vorherige Abklärung, ob nicht eine anderweitige Tätigkeit möglich ist, die Abmahnung und einiges mehr. Wenn Arbeitgeber sich einer solchen Situation ausgesetzt
sehen, sollten sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Einzelfall rechtssicher begleiten zu lassen. Denn, wie die
Arbeitsgerichte Kündigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bewerten werden, kann noch nicht vorausgesagt werden.

Was gilt für Inhaber einer Praxis?
Inhaber einer Praxis oder Unternehmer einer Gesundheitseinrichtung sind Personen, die nach § 20a Abs. 1 IfSG nicht tätig
werden dürfen, wenn sie nicht die erforderlichen gesetzlichen Auflagen erfüllen. Sie haben sich selbst dem Gesundheitsamt zu
melden und die Praxis bzw. die Einrichtung zu schließen, sofern sie ohne sie nicht betrieben werden kann. Die Impfpflicht gilt für
alle Personen, die in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Gesundheitsämtern, Heilpraxen, Geburtshäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege tätig sind – und zwar unabhängig von der Art der Arbeit.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Impfpflicht?

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Wer entgegen den neuen Regelungen zur Impfpflicht Mitarbeiter beschäftigt oder wer in einer der genannten Einrichtungen
widerrechtlich tätig wird, handelt einerseits ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro pro Fall belegt
werden. Auch Beschäftigte, die gegen die Impfpflicht verstoßen, handeln ordnungswidrig und können Bußgelder bis zur gleichen Höhe nach dem IfSG erhalten und andererseits bei Fälschungen auch Straftatbestände des StGB mit noch weitreichen­
deren Folgen erfüllen.

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WISSENSCHAFT

No. 2/2022

Hygiene hin, Verordnungen her:
die Berg- und Talfahrt im Corona-Geschehen
Der beste Schutz vor Infektionen ist eine sehr gute Hygiene. Hier dürfen wir nicht nachlässig werden. Von Iris Wälter-Bergob, Meschede.
Was heute noch Gültigkeit hat, kann morgen schon längst wieder
passé sein. Seit März 2020 haben wir Phasen erlebt, in denen sich die
zahlreichen Coronaverordnungen beinahe täglich verändert haben.
Und nicht nur das: Pro Land oder gar Region scheinen die Vorgaben
auch weitestgehend unterschiedlich zu sein.
Immerhin ist es gelungen, in den Zahnarztpraxen einen einheit­
lichen Maßnahmenkatalog durchzusetzen, an welchem man sich zu­
verlässig entlanghangeln kann.

Leitlinien regelmäßig einsehen
Um immer auf der sicheren Seite zu sein, ist es dennoch ratsam,
die aktuellen Leitlinien regelmäßig einzusehen und für alle zugäng­

lich zu machen. Auf der Homepage der deutschen Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beispielsweise ist immer
der aktuelle Stand zum Download verfügbar. Auch in anderen Län­
dern werden solche Services spezifisch angeboten:
In der Schweiz zum Beispiel unter dem Stichwort „Informationen
für Arbeitgeber – Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegen COVID-19“
des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (www.seco.admin.ch)
oder in Österreich unter dem Stichwort „Coronavirus – COVID-19“
des Bundesministeriums für Arbeit, Sektion Arbeitsrecht und ZentralArbeitsinspektorat (www.arbeitsinspektion.gv.at/).
Dabei drehen sich die Themenschwerpunkte selbstverständlich
um den Schutz von Patienten, Anwendern und Praxisteams. Im Laufe

der Zeit sind die neuen Sicherheitsvorkehrungen schon fast zum
Standard geworden, und zweifelsohne hat das Kapitel Hygiene in der
Zahnarztpraxis nochmals einen ganz anderen Stellenwert erreicht.

Umfassendere Maßnahmen und mögliche Fallstricke
Der Fokus liegt längst nicht mehr ausschließlich auf den Aktivi­
täten rund um das Behandlungszimmer. Zusätzlich richtet sich das
Augenmerk auf alle Geschehnisse im Vorfeld zum Praxistermin und
auf das Verhalten in den Rezeptions- und Wartebereichen einer Praxis.
Für die Zahnarztpraxis bedeutet dies in erster Linie, weiterhin
strikt die Hygienemaßnahmen einzuhalten und zusätzlich eine konse­
quente Patientenaufklärung zu betreiben. Bei der Terminvergabe hat

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Im Laufe der Zeit sind die neuen
Sicherheitsvorkehrungen schon
fast zum Standard geworden,
und zweifelsohne hat das Kapitel
Hygiene in der Zahnarztpraxis
nochmals einen ganz anderen
Stellenwert erreicht.

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es sich bewährt, größere Zeitfenster einzuplanen. Schließlich muss
das entsprechende Behandlungszimmer nach jedem Patienten peni­
bel gereinigt und desinfiziert werden. Ebenfalls nach jedem Patienten
sind die Zimmer ausreichend quer zu lüften. Das bedeutet auch bei
niedrigen Temperaturen: Fenster und Türen auf.
Termine mit Patienten, die grippale Infekte oder Ähnliches auf­
weisen, müssen stringent verschoben werden, um den persönlichen
Kontakt und damit ein potenzielles Infektionsrisiko von vornherein
auszuschließen. Sehr sinnvoll und zielführend ist eine zusätzliche
Temperaturmessung bei den Patienten – und zwar bereits vor den
Praxisräumlichkeiten.
Patienten, die nicht unbedingt eine Begleitperson benötigen,
z. B.  aus  gesundheitlichen  oder  Altersgründen,  sind  angehalten,
allein zur Behandlung zu erscheinen. Jede weitere Person in der Pra­
xis erhöht das Risiko einer Infektion.
Sofern ein Fahrstuhl zur Praxis führt, sollte in diesem ein gut
sichtbarer Hinweis angebracht sein, wie viele Personen den Aufzug
maximal gleichzeitig benutzen dürfen. Dasselbe gilt für die Praxis
selbst und die einzelnen Räumlichkeiten innerhalb der Praxis.
Bereits am Eingang zur Praxis findet der Desinfektionsständer
seinen festen Platz. Dieser sollte nicht nur regelmäßig von ein- und
austretenden  Personen  genutzt,  sondern  selbstverständlich  auch


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No. 2/2022

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WISSENSCHAFT

© Robert Petrovic/Shutterstock.com

lauben alternativ die Nutzung eines herkömmlichen Waschmittels.
Von der Benutzung eines Weichspülers ist grundsätzlich abzusehen.
Die Trocknung der Wäsche erfolgt ausschließlich im Wäschetrockner
oder im geschlossenen Raum, niemals aber draußen.
Das Credo dieser Tage lautet zudem: Hände waschen nicht ver­
gessen! Das Waschen selbst ist im Moment momentan mindestens
genauso wichtig wie die Desinfektion. Schließlich sind unsere Hände
der Übertragungsfaktor Nummer eins von Krankheitserregern.

Flächendesinfektion

hinreichend gereinigt und desinfiziert werden. Viele Patienten sind
dankbar für eine kleine Erläuterung, wie die Händedesinfektion ef­
fizient durchgeführt wird. Dies beginnt damit, dass der Spender
mit dem Ellbogen oder dem Unterarm bedient wird und nicht mit
der bloßen Hand. Einwirk- und Einreibezeiten sind außerdem zu be­
achten.
Anstatt „durch die Blume“ kommunizieren wir neuerdings im
Empfangsbereich nur noch „durch die Plexiglasscheibe“ miteinander.
Diese verhindert die Weitergabe von Tröpfchen durch Niesen, Husten
oder Sprechen effektiv. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die
Plexiglasscheiben groß genug sind, dass sich die Patienten nicht
etwa danebenstellen können.
Darüber hinaus muss direkt an der Rezeption ein Kontaktbogen
durch die Patienten ausgefüllt werden. Doch auch an dieser Stelle
steckt der Teufel bekanntermaßen im Detail: Werden unbenutzte und
benutzte Stifte und Kugelschreiber getrennt sortiert bzw. werden sie
auch nach jeder Benutzung sorgfältig desinfiziert?
Danach geht es ab in den Wartebereich. Hier gilt ebenso: Je
leerer das Wartezimmer, desto besser. Im Zuge des Social Distancings
sind mindestens 1,5 bis 2  Meter Abstand pro Person einzuhalten.
Eine Begrenzung sowie die entsprechende feste Positionierung der
Sitzplätze sind hilfreich, um dies von vornherein zu gewährleisten.
Darüber hinaus gilt es nicht nur im Wartebereich, sondern in der
gesamten Praxis, sämtliche Türklinken, -rahmen und -blätter regel­
mäßig zu desinfizieren.

Schutz des Praxisteams
Zum Schutz für das ganze Praxisteam steht die persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung. Diese besteht idealerweise aus
einer Schutzbrille mit Seitenschutz, Handschuhen, langärmeliger
Schutzkleidung und einer Schutzmaske. Bestenfalls handelt es sich
bei den Kitteln ausschließlich um Einwegartikel.
Beim Stichwort Aerosole ist besondere Vorsicht geboten: Ein
Mund-Nasen-Schutz bewahrt primär die Patienten vor den infek­
tiösen Speicheltröpfchen der Behandler. Der Behandler wird dank der
damit geschaffenen Barriere zur Mund- und Nasenschleimhaut ge­
schützt. Darüber hinaus verhindert die Schutzmaske das Berühren
von Mund und Nase durch eventuell kontaminierte Hände.
So kommt dem Tragen eines adäquaten klinischen Mund-Nasen­
Schutzes eine ganz besondere Aufmerksamkeit zuteil. Behandler wie
Praxisteams sollten nur noch FFP2-Masken (filtering face piece) für
eine bessere Schutzwirkung tragen.
Ebenso spielen Kopfbedeckungen derzeitig eine besondere Rolle,
vor allem während Behandlungen, bei denen eine besonders starke
Aerosolbildung auftritt, z. B. PZR und bei Präparationen.
Sofern es sich um keine Einwegartikel handelt, ist die Berufsklei­
dung selbstverständlich täglich zu wechseln und hygienisch zu wa­
schen. Dabei sind verschiedene Parameter zu befolgen, beispiels­
weise die Waschtemperatur und die Einwirkzeit. Sämtliche Kleidung
ist zwingend bei 60 oder 95 °C zu waschen. Bei 60°-Waschgängen
ist ein hygienisches Waschmittel anzuwenden. 95°-Waschgänge er­

Beim Thema Flächendesinfektion gilt es, den Desinfektions- und
Reinigungsaufwand so praktikabel wie möglich zu halten; am besten
durch die großzügige Abdeckung schwer zu reinigender und all­
gemein behandlungsnaher Gegenstände im Vorfeld. Für die Ab­
deckung sind idealerweise keimarme Materialien zu verwenden, die
entweder nach jeder Behandlung entsorgt oder aufbereitet werden.
Doch nicht alle Flächen können problemlos abgedeckt werden. Diese
müssen deshalb nach jeder Behandlung fachgerecht gereinigt und
desinfiziert werden. Speziell nach dem Kontakt oder der Kontamina­
tion mit Aerosolen ist eine gewissenhafte Flächendesinfektion von
besonderer Bedeutung. Die empfohlenen Einwirkzeiten der verwen­
deten Präparate sind unbedingt einzuhalten. Bei Bedarf kann auf
spezielle Schnelldesinfektionsmittel mit kürzerer Einwirkzeit zurück­
gegriffen werden. Achten Sie weiterhin darauf, dass die Desinfek­
tionsmittel die Angabe viruzid plus oder voll viruzid enthalten. Bei
einigen Herstellern ist allerdings nur der Begriff viruzid genannt.
Last, but not least sollte sich jede Praxis die kritische Frage stel­
len, ob sie eine Gefährdungsbeurteilung zu Corona besitzt. Erstaun­
licherweise – oder um konkreter zu sein: erschreckenderweise – ist
dies äußerst selten der Fall.
Nach vielen aufreibenden und arbeitsamen Monaten (und mittler­
weile schon Jahren) haben sich die meisten an ein Leben mit COVID-19
und damit an eine neue Normalität gewöhnt. Und das hilft uns nicht
zuletzt dabei, uns für alles, was noch kommen mag, zu rüsten.

Iris Wälter-Bergob
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WISSENSCHAFT

No. 2/2022

COVID-Impfung könnte Erkältungen ausbremsen
Schutzeffekt gegenüber saisonalen Coronaviren nachgewiesen.
ULM – Alle in der Europäischen Union zugelas­
senen  Coronaimpfstoffe  schützen  effizient  vor
schweren COVID-Verläufen. Darüber hinaus könn­
ten diese Impfstoffe Erkältungs-Coronaviren hem­
men, die mit dem Pandemie-Auslöser SARS-CoV-2
verwandt sind. Anhand einer kleinen Kohorte
haben Forschende der Ulmer Universitätsmedizin
nun  nachgewiesen,  dass  COVID-19-Impfungen
die neutralisierende Aktivität gegen ErkältungsCoronaviren erhöhen. Die Studie ist im Journal
Clinical Infectious Diseases erschienen.
Neben  dem  pandemischen  Erreger  SARSCoV-2 gibt es mindestens sechs weitere Corona­
viren, die Menschen infizieren. Darunter sind die
Auslöser von SARS und MERS, aber auch relativ
harmlose und weitverbreitete Erkältungsviren „Die
unterschiedlichen  Coronaviren  ähneln  sich  im
Aufbau des Spike-Proteins, das an menschliche
Zellen bindet und somit deren Infektion ermög­
licht. Alle COVID-Impfungen nutzen dieses Protein
von SARS-CoV-2 zur Immunisierung“, erklärt Prof.
Dr. Frank Kirchhoff, Leiter des Ulmer Instituts für
molekulare Virologie. Ausgehend von diesen Ähn­
lichkeiten haben Forschende des Universitätsklini­
kums Ulm und der Universität Amsterdam unter­
sucht, ob eine Impfung gegen SARS-CoV-2 die
Immunantwort gegen saisonale Erkältungs-Co­
ronaviren beeinflusst (hCoV-OC43, hCoV-NL63
und hCoV-229E). Tatsächlich konnten sie einen
gewissen Schutzeffekt nachweisen.

Neutralisierungsexperimente
Für die aktuelle Studie spendeten 24 Proban­
den zwei Mal Serum: Die erste Blutabnahme er­
folgte vor einer Kreuzimpfung mit den Vakzinen

Das Autorenteam der Universität Ulm (v. l.): Dr. Janis Müller, Jan Lawrenz, Prof. Frank Kirchhoff, Qinya Xie und Fabian Zech. (Foto: Institut für molekulare Virologie)

von AstraZeneca und BioNTech; die zweite zwei
Wochen nach der vollständigen Impfung. Mit
diesen Proben haben die Forschenden Neutra­
lisationsexperimente durchgeführt: Dabei unter­
suchten sie, wie effektiv die Seren die Infektion
von Zellen durch verschiedene Coronaviren hem­
men.

Günstige Beeinflussung möglich
Insgesamt zeigten die Seren aller Studienteil­
nehmer bereits vor der ersten Impfung eine neu­

tralisierende Aktivität gegenüber den ErkältungsCoronaviren hCoV-OC43 und hCoV-NL63 – sowie
eine schwächere Hemmung von hCoV-229E. Nach
der Kreuzimpfung steigerte sich die neutralisie­
rende Wirkung gegen diese Coronaviren um das
Anderthalb- bis Vierfache.
Letztlich  glauben  die  Forscher  nicht,  dass
COVID-Impfungen saisonale Erkältungen wirksam
verhindern können – dafür ist die erworbene Im­
munität wahrscheinlich zu schwach und kurzfris­
tig. Allerdings könnte die Schutzimpfung Häufig­

keit, Dauer und Schwere solcher Atemwegsinfek­
tionen günstig beeinflussen.
Quelle: Universität Ulm
Originalstudie:
Jan Lawrenz, Qinya Xie, Fabian Zech, Tatjana Weil, Alina
Seidel, Daniela Krnavek, Lia van der Hoek, Jan Münch,
Janis A Müller, Frank Kirchhoff, SARS-CoV-2 Vaccination
boosts Neutralizing Activity against Seasonal Human Co­
ronaviruses, Clinical Infectious Diseases, 2022; ciac057,
https://doi.org/10.1093/cid/ciac057

Medikamentenreste in Flüssen untersucht
87 Forschergruppen weltweit beteiligten sich an konzertierter Aktion.
WIEN/YORK – Die Konzentrationen von durch Menschen einge­
tragene Substanzen in Flusssysteme haben 87 Forschergruppen
weltweit in einer konzertierten Aktion gemessen. Im Fachblatt
PNAS zeigen sie, dass an jedem vierten Messpunkt zumindest ein
Wert von Resten von Arzneimitteln, Kosmetika oder LifestyleSubstanzen, wie Nikotin oder Koffein, in einem Ausmaß erhöht
war, das Wasserorganismen bedrohen oder Antibiotika-­Resistenzen
fördern könnte.

Erste, derart umfassende Studie
Die Proben wurden in 137 Regionen auf der ganzen Welt ent­
nommen. Insgesamt trugen die Wissenschaftler Informationen von
1.052 Stand­orten zusammen. Ausgewertet wurden alle Proben in
einem einzigen Labor an der Universität York (Großbritannien), um
bestmögliche  Vergleichbarkeit  zu  erzielen.  Gesucht  wurde  nach
61 Substanzen aus dem Arzneimittel- und Lifestyle-Bereich. Laut
dem an der Untersuchung beteiligten Umweltgeowissenschaftler
Univ.-Prof. Dr. Thilo Hofmann von der Universität Wien ist dies die
erste derart umfassende Studie, die sich weltumspannend damit
© Vigen M/Shutterstock.com

Die Studie zeige jedenfalls
deutlich, dass die Flüsse ein
Spiegel des menschlichen
Handelns sind. Die Befunde seien
ein starkes Argument dafür, in
Europa eine vierte Reinigungsstufe
in Kläranlagen zu etablieren, um
„nicht mehr Medikamenten- oder
Kosmetikarückstände in Gewässer
einzuleiten“.

befasst, welcher Substanzcocktail durch den Menschen in Flüsse ge­
langt, wie er im Gespräch mit der APA erklärte.
Für einzelne Flüsse gebe es bereits Beobachtungsinitiativen, so
etwa das gegenüber der aktuellen Studie deutlich detailliertere
„Joint Danube Survey“ (JDS) für die Donau, an dem Prof. Hofmann
und Kollegen auch bereits beteiligt waren. Die nunmehrige Untersu­
chung zielte vor allem auf ein Gesamtbild über alle Kontinente und
über 104 Länder ab. „Das Besondere ist hier, dass man das weltweit
gemacht hat“, sagte Prof. Hofmann, für den Status der Donau sei das
JDS aber der beste Bericht.

Medikamentenrückstände im Wasser
Die 61 nun untersuchten Substanzen sind jene, die Wissen­
schaftler in früheren Studien als wichtige Einflussfaktoren identifi­
ziert haben. Global gesehen am häufigsten fand sich in der neuen
Studie das Epilepsiemedikament Carbamazepin, an zweiter Stelle
folgte das Diabetesmedikament Metformin und auf Platz 3 landete
mit Koffein eine Verbindung, die gleichsam den Lebensstil reflektiert,
aber auch in Arzneimitteln zum Einsatz kommt. Weiter oben in der

Liste rangieren u. a. auch das Betäubungsmittel Lidocain oder Niko­
tin und Paracetamol, wie der Arbeit zu entnehmen ist.
Die höchsten Kontaminationen fanden sich in Lahore (Pakistan),
La Paz (Bolivien), Addis Abeba (Äthiopien) und im indischen Delhi.
Im Raum Wien entnahmen Prof. Hofmann und sein Team Proben an
insgesamt sieben Stellen vor, in und in bestimmten Abständen nach
der Stadt bzw. nach der Wiener Hauptkläranlage. Die Werte der Bun­
deshauptstadt liegen im Schnitt über denen anderer EU-Länder und
über jenen anderer Donau-Anrainerstädte wie Bratislava, Budapest,
Belgrad oder Bukarest. Die höchsten Durchschnittswerte in der EU
erzielte Madrid (weltweit Platz 12). Der Wiener Donauabschnitt
landete unter den 137 untersuchten Regionen auf Rang 40.

Koffein in der Donau
Diesen Befund sollte man nicht alarmistisch verstehen, betonte
Prof. Hofmann. Die teils „erstaunlich hohen Konzentrationen“ zeigen
aber, wo Schwächen liegen. So lagen auch in Wien die Carbama­
zepin- und Metformin-Werte relativ hoch. „Wir finden natürlich auch
viel Koffein.“ Dazu kamen mehrere Antibiotika, Allergiemittel oder
auch Blutdrucksenker und Wirkstoffe gegen Nervenleiden. Unmittel­
bar nach der Einleitung der Stadtabwässer in die Donau verzeichne
man auch Konzentrationen, die Einfluss auf Organismen haben könn­
ten, ein paar Kilometer stromabwärts verlaufe sich dies aber wieder.

Flüsse sind Spiegel menschlichen Handelns
Die Studie zeige jedenfalls deutlich, dass die Flüsse ein Spiegel
des menschlichen Handelns sind. Die Befunde seien ein starkes Argu­
ment dafür, in Europa eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen zu
etablieren, um „nicht mehr Medikamenten- oder Kosmetikarück­
stände in Gewässer einzuleiten“.
Welche Wirkungen der Substanz-Cocktail in den Flüssen eigent­
lich entfalten kann, werde u. a. auch in Wien im Rahmen der kürzlich
lancierten „Exposome Austria Forschungsinfrastruktur“ untersucht.
Was einzelne Substanzen tun können, sei vielfach verstanden. Das
Zusammenspiel der Stoffe könne aber auch Überraschungen bereit­
halten, erklärte Prof. Hofmann. Um die „Chemikalienwolke“ wirklich
zu verstehen, brauche die Wissenschaft aber vermutlich noch um die
zehn bis 15 Jahre.
Quelle: www.medinlive.at


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VERANSTALTUNGEN

No. 2/2022

Hygiene, Qualitätsmanagement und Dokumentation

UPDATE

Die beliebten Kurse Hygiene und QM als „Update-Reihe“ mit überarbeitetem Konzept.
Neu im Programm: Dokumentation in der Zahnarztpraxis.

Update – Hygiene in der Zahnarztpraxis
Auf Wunsch vieler Teilnehmer wurde das Update – Hygiene in der Zahnarztpraxis neu in das
Programm aufgenommen und ersetzt das bisherige Seminar zur Hygienebeauftragten. Der neue
eintägige Kurs vertieft bereits vorhandenes Wissen, gibt erweiterte Perspektiven für die relevanten Bereiche und informiert jeweils aktuell über
Entwicklungen und Veränderungen. So werden
unter anderem auch maßgebliche Änderungen
aus dem Infektionsschutzgesetz und der neuen
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
erläutert und mit praktischen Tipps für den beruf­
lichen  Alltag  praxisorientiert  interpretiert.  Das
Update – Hygiene in der Zahnarztpraxis ist daher

auch in besonderer Weise geeignet, das Praxisteam auf dem aktuellsten Stand rund um das
Thema Praxishygiene zu halten.

Update – Qualitätsmanagement
in der Zahnarztpraxis
Das Seminar Qualitätsmanagement wurde inhaltlich überarbeitet und weiter strukturell angepasst. Die aktuelle Version beinhaltet jetzt zusätzlich den Programmpunkt Datenschutz, der zuvor
separat gebucht werden musste, und bietet so
einen deutlichen Mehrwert.

Update – Dokumentation
in der Zahnarztpraxis
Richtige und rechtssichere Dokumentation ist
wichtig. Trotz dieses Bedeutungsgewinns wird sie
in der täglichen Praxis oft noch immer falsch oder
aus Zeitgründen nur oberflächlich vorgenommen.
Das führt zu finanziellen Einbußen oder hat mit­
unter auch rechtliche Konsequenzen, z. B. in Haftungsfragen. In dem vierstündigen Seminar mit Iris
Wälter-Bergob geht es inhaltlich u. a. um die Bedeutung der Dokumentation in der vertragszahnärztlichen Praxis, insbesondere im Arzthaftungs-

prozess.  Hier  spielen  speziell  die  gesetzliche
Grundlagen nach § 30 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz in Verbindung mit der Berufsordnung und
den DSGVO-Vorschriften eine wichtige Rolle.

Referenten I Christoph Jäger/Stadthagen
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Anmeldung
und Programm

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LEIPZIG – Praxisorganisatorische Aspekte wie
Hygiene, Qualitätsmanagement und Dokumentation sind neben den zahnmedizinisch-fachlichen
Herausforderungen entscheidend für den Erfolg in
der täglichen Praxis. Regelmäßige Fortbildung für
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können.

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„Hart- und Weichgewebe in der täglichen Praxis“
DGOI veranstaltet Jahreskongress ImpAct Dental Leaders am 24. und 25. Juni 2022 in Mannheim.
BRUCHSAL – Die Deutsche Gesellschaft für Orale
Implantologie (DGOI) lädt Ende Juni zu ihrem Jahreskongress ImpAct Dental Leaders nach Mannheim in das CongressCentrum Rosengarten ein. An
diesen zwei Tagen steht das Thema „Hart- und
Weichgewebe in der täglichen Praxis“ im Fokus
der Vorträge und Workshops. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets,
Fortbildungsreferent der DGOI, und Dr. Jan Klenke,
Beisitzer im Vorstand der DGOI, diskutieren namhafte  Experten  die  aktuelle  Studienlage  unter
praxisrelevanten Aspekten. Mit diesem Kongress
spricht die implantologische Fachgesellschaft vor
allem die Kollegen an, die in ihren Praxen das
gesamte Spektrum der Zahnheilkunde und damit
auch die orale Implantologie ausüben.

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bis Samstagnachmittag folgt das Mainpodium mit
verschiedenen Themenblöcken, spannenden Vorträgen und exzellenten Referenten.
Die Teilnehmenden erwartet in Mannheim ein
umfassendes Update rund um das „Hart- und
Weichgewebe in der täglichen Praxis“ und Diskussionen mit den Experten auf Augenhöhe.
Weitere Informationen und Anmeldung bei
Aruna Lehr unter veranstaltungen@dgoi.eu und
unter www.dgoi.info/impact/dentalleaders/.
Quelle: DGOI
Infos zur
Fachgesellschaft

ImpAct
Implantologie in Action, kurz ImpAct, steht
am Freitagvormittag auf dem Programm. Dann
können die Teilnehmenden in mehreren Workshops, teilweise mit Hands-on-Trainings, ihre praktischen Fähigkeiten vertiefen. Von Freitagmittag

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Mannheim.

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PRAXIS

No. 2/2022

„DIE GRÜNE PRAXIS“
CGM Dentalsysteme treibt die Initiative auch 2022 weiter voran.
Die Siegerpraxen des Wettbewerbs „DIE GRÜNE
PRAXIS“ 2021 zeigten, dass das Thema Nachhaltigkeit in vielen Zahnarztpraxen bereits fest integriert ist. Die Vision hinter dem 2021 gestarteten
Qualitätssiegel: Eine Gruppe von Dentalunternehmen, zu der auch CGM Dentalsysteme gehört, greift Zahnarztpraxen gezielt in puncto
Nachhaltigkeit unter die Arme, hilft, ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und dies insbesondere auch für zukünftige Patienten sichtbar
zu machen.

Förderung von Nachhaltigkeit
Immer mehr Dentalunternehmen fokussieren
sich in ihrer Arbeit auf die Förderung von Nachhaltigkeit. Die Lösungen reichen von digitalem Röntgen und digitalen Bilddaten über digitale Praxisverwaltung, Archivierung und Kommunikation bis
hin zum optimierten Abfall- und Wassermanage-

ment, intelligenter Materialverwaltung und biokompatiblen Zahnersatzmaterialien.
Auf Initiative von Lars Kroupa, seit rund
30 Jahren als kreativer Kopf und Kommunikationsprofi in der Dentalbranche aktiv, schloss sich eine
Reihe engagierter Unternehmen unter der Schirmherrschaft des renommierten Präventivzahnmediziners Prof. Dr. Stefan Zimmer (Universität Witten/
Herdecke) zusammen, um die bereits vorhandene
Nachhaltigkeit in Zahnarztpraxen im Rahmen des
Wettbewerbs „DIE GRÜNE PRAXIS“ sichtbar zu
machen und damit die „Marke Zahnarztpraxis“ zu
stärken. Die 140 Bewerberpraxen inklusive der
drei Sieger bewiesen, dass Nachhaltigkeit bei
ihnen in ihrer ganzen Bandbreite zum Einsatz
kommt. So überzeugten Konzepte zur Mülltrennung und -reduzierung, Anreize zu umweltfreundlicherer Mobilität, nachhaltiger Energieproduktion
und -nutzung sowie Digitalisierung als Nachhaltig-

CGM Dentalsysteme zählt zu den Gründungsmitgliedern der 2021 gestarteten Initiative „DIE GRÜNE PRAXIS“.

keitsstrategie und zeigten auf, wie vielfältig die
Ansätze sein können.

Digitale Abläufe

Die Zahnärztin Dr. Anne Heinz schätzt wie viele ihrer Kollegen die Digitalisierung als Nachhaltigkeitsstrategie in ihrer Praxis.

Vorsorge mit Biss
Digitaler Gebissabdruck
zum Aufspüren von Schmerzursachen.
Als erste Krankenkasse bietet die BKK VBU die Möglichkeit, gesunde Bissverhältnisse dreidimensional und digital zu speichern. Diese Daten sollen
helfen, die Ursache für Schmerzen im ganzen Körper ausfindig zu machen.
Jede fünfte Person in Deutschland hat Schmerzen, die mit Zahnproblemen zusammenhängen. Damit die Ursache für den Schmerz schneller
gefunden werden kann, müssen Veränderungen am Gebiss genau dokumentiert werden.

Wie ein Fingerabdruck: Die individuelle Bissstellung
Im Rahmen eines Pilotprojekts bietet die BKK VBU nun mit Denton
ein innovatives digitales Verfahren an, das die Ausgangssituation des gesunden Gebisses abbildet. Über viele Jahre können so der Ursprungszustand der Zähne und der Bisslage gespeichert und die Daten bei späterem
Bedarf wieder abgerufen werden. So soll Langzeitfolgen vorgebeugt werden, die durch Abnutzung der Zähne, frühzeitigen Zahnverlust oder die
übliche Zahnmedizin entstehen können: „Jeder Mensch hat eine einzigartige Bissstellung, die sich jedoch im Laufe des Lebens durch Defekte
an den Zähnen verändert. Löcher und kaputte Zähne werden mit Füllungen und Zahnkronen repariert. Durch diese Veränderungen können im
Gebiss Fehlstellungen auftreten, die viele gesundheitliche Probleme nach
sich ziehen“, so Christina Tietz, Geschäftsbereichsleiterin Gesundheitsmanagement bei der BKK VBU.

„Frühwarnsystem Zahn“ dank KI
Für das digitale Gebissmodell werden zunächst die „gesunden“
Zähne dreidimensional aufgenommen und die Stellung der Kiefergelenke
sowie Zahnform, Farbe und Bisslage dokumentiert. Diese Ausgangssituation kann später immer wieder abgerufen werden, um auch Zähne bspw.
nach einem Unfall möglichst natürlich zu rekonstruieren. Nach drei Jahren
kann ein weiterer Abdruck genommen werden, dessen Daten mithilfe
künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet werden. Gibt es Differenzen zu
den Ursprungsdaten, kann frühzeitig und präventiv entgegengewirkt
werden.
Weitere Informationen unter www.meine-krankenkasse.de
Quelle: BKK VBU

Digitalisierung als Nachhaltigkeitsstrategie ermöglichen die den Arbeitsalltag von Zahnarztpraxen erleichternden Softwarelösungen der CGM
Dentalsysteme. Die Kinderzahnärztin Dr. Anne
Heinz, die in ihrer Praxis von Beginn an besonderen Wert auf eine Nachhaltigkeitsstrategie gelegt
hat, berichtet: „Gerade die Digitalisierung bringt
viele Vorteile mit sich – zum Beispiel eine riesige
Zeitersparnis. Wie nachhaltig und umweltschonend die Digitalisierung ist, haben wir besonders
zum Praxisstart erlebt, als wir noch alles auf Papier
ausdrucken, einscannen und letztlich auch noch
schreddern mussten, weil unsere iPads noch nicht
da waren. Heute arbeite ich in vielen digitalen Abläufen mit CGM Dentalsysteme zusammen und
werde hier super unterstützt.“

Die digitale Archivierung, die Material- und
Hygieneverwaltung, Online-Anamnesebogen und
-Terminbuchung sowie die Mitarbeiter-Zeiterfassung sind Beispiele aus dem umfangreichen Portfolio an der Nachhaltigkeit zuträglichen digitalen
Lösungen der CGM Dentalsysteme – CGM Z1.PRO
und CGM Z1 haben bereits diverse hilfreiche
Module an Bord.
Wer mehr über das Konzept „DIE GRÜNE
PRAXIS“ erfahren oder seine Praxis mithilfe des
„5-Minuten-Klimarechners“ auf das eigene Nachhaltigkeitsniveau checken möchte, findet alle Infos
auf www.grüne-praxis.com.

CGM Dentalsysteme GmbH
Tel.: +49 261 8000-1900
www.cgm-dentalsysteme.de

Orthopäden warnen
vor „Homeoffice-Hälsen“
Bewegungsapparat zu Hause oft stärker belastet als im Büro.
Das berühmte Arbeiten „aus dem Homeoffice“ führt oftmals zu einer sehr ungünstigen Auswirkung auf den Bewegungsapparat, warnt Dr. Thomas Rustler, Oberarzt am Wirbelsäulenzentrum in WienSpeising (Orthopädisches Spital Speising).
„Zu Hause ist die Arbeitsplatzsituation
häufig weniger ergonomisch als im Büro“,
gibt Dr. Rustler zu bedenken, „vor allem,
wenn am Laptop gearbeitet wird“: Der
Bildschirm befindet sich dann nicht auf
Augenhöhe; man sieht zum Gerät hinab.
Die Folge: Die Brustwirbelsäule wird gekrümmt, die Halswirbelsäule überstreckt.
Diese Bedingungen können zu Muskelverspannungen und Ausstrahlungskopfschmerzen führen.
Auch veritable Schäden am Bewegungsapparat sind nicht auszuschließen:
Bestehen nämlich bereits Abnutzungserscheinungen an den kleinen Wirbelgelenken, kann diese Arthrose schmerzhaft aktiviert werden. Auch vorhandene,
bisher „stumme“, Bandscheibenschäden
können Schmerzen verursachen, sagt
Dr. Rustler.
Zusätzlich können Stresssituationen zu
Hause die muskuläre Verspannung fördern.

Therapeutisch großes Repertoire
Therapeutisch hat die konservative Orthopädie bei Homeoffice-Hälsen durchaus
ein breites Repertoire zu bieten: Einerseits
kann die manuelle Medizin zum Einsatz
kommen, andererseits können durch Infiltrationen an den Schmerzpunkten im Be-

© Antonio Guillem/Shutterstock.com

Zu Hause ist die Arbeitsplatzsituation
häufig weniger ergonomisch als im Büro.
Dr. Thomas Rustler
reich der Halswirbel- und Brustwirbelsäule
die Schmerzen gut „gemanagt“ werden.
Die negativen Auswirkungen auf den
Bewegungsapparat sind jedoch kein
Grund, vom Homeoffice gänzlich abzusehen: Man kann – und soll – sich seinen
Heimarbeitsplatz durchweg ergonomischer einrichten: Den Laptop höher positionieren (etwa auf dicken Büchern
lagern) oder im Idealfall am DesktopPC arbeiten.

Und auch regelmäßige Haltungswechsel sowie Lockerungsübungen haben sich
als effiziente Gegenmaßnahmen erwiesen.
Bei Schmerzen am Bewegungsapparat
durch Homeoffice hilft auch ein einfaches
Hausmittel: „Wärmeanwendungen sind
immer empfehlenswert“, unterstreicht Dr.
Rustler; etwa durch Kirschkernpolster, die in
der Mikrowelle warm gemacht werden.
Quelle: Orthopädisches Spital Speising


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No. 2/2022

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PRAXIS

Mitarbeiter dringend gesucht – auch bei Ihnen?
Das perfekte Stelleninserat gibt es nicht. Sehr wohl aber klare Regeln, was Sie unbedingt richtig machen sollten! Von Mag. Markus Leiter, Wien.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Sie benötigen gut ausgebildete Fachkräfte mit Erfahrung. Am besten sofort. Die Crux bei der Sache: Alle Ihre Mitbewerber benötigen diese ebenso dringend. Und weil ein Unglück selten allein kommt, ist die Zahl
der verfügbaren Fachkräfte am Markt auch noch rar gesät. Was also tun, damit Sie
die Nase vorn haben? Vielleicht das, was uns die evolutionär geschulte Menschennatur in Stresssituationen gelehrt hat: Den Wettbewerbs(killer)instinkt anwerfen?
Also mehr bieten (Geld, Benefits etc.) oder einfach ein Arbeitsparadies vorgaukeln?
Unternehmen neigen, v. a. wenn sie gewitzte Marketer an ihrer Seite haben,
bisweilen zu Letzterem. Das kostet weniger. (Dass bei falschen Versprechungen die
Menschen dann oft bald das Weite suchen, ist eine Erkenntnis, die sie dann erst
später machen.) Sichtbares Ergebnis einer solchen Strategie sind Stellenanzeigen
mit den gefürchteten Superlativ-Kaskaden auf einer nach oben hin offenen Traumberuf-Skala, bei der zwar alles gefühlt über den Wolken schwebt, aber leider nichts
konkret ist.

© keport/Shutterstock.com

hier die Kommunikation klar und konkret sein. Einer StepStone-Umfrage zufolge bemängeln 42 Prozent der potenziellen Bewerber, dass Jobbeschreibungen zu unklar sind und
sie sich deshalb kein gutes Bild von der Position machen können. Was die geforderten Qualifikationen betrifft, sollten Sie
nur die wichtigsten nennen und keine lange Aufzählung erwägen – so etwas schreckt nämlich ab! Verzichten Sie auch
hier auf Blabla-Wordings à la engagiert, teamfähig etc.
Solche Standardphrasen können etwa negative Rückschlüsse
auf die Kultur im Unternehmen nach sich ziehen.

Profil der Ansprechperson aufbieten konnten, eine um bis zu
75 Prozent höhere Attraktivität hatten!
PS: Dass wichtige Faktoren wie Gehalt etc. stimmen
müssen und nicht durch ein gut gemachtes Inserat kompensiert werden können, versteht sich von selbst ...

Mag. Markus Leiter

Formaler Aufbau
Was den formalen Aufbau betrifft (auf der Unternehmenswebsite, aber auch auf einschlägigen Jobportalen), sollten Sie gut strukturierte Blöcke (Unternehmensvorstellung,
Positionsbeschreibung, Benefits, Anforderungen etc.) kreieren und authentische Bilder aus dem Unternehmen (keine
Stock-Fotos!) hinzufügen. Auch der visuelle Eindruck ist ein
sehr maßgeblicher Faktor. Ein wichtiger und oftmals unterschätzter Punkt ist der Kontaktbereich am Ende des Inserats.
Das Wiener career Institut ist vor einiger Zeit der Frage nachgegangen, welche unbewussten Faktoren bei Inseraten eine
Rolle spielen. Dabei stellte sich bemerkenswerterweise heraus, dass Inserate, die anstatt einer allgemeinen anonymen
Kontaktadresse (bewerbungen@xy.com) einen direkten Kontakt, ein Foto und womöglich sogar noch ein Social-Media-

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Infos zum Autor

Ihr Ziel sollte es daher sein, ein
verbindendes „Wir“ zwischen Ihnen
als Arbeitgeber und Ihren potenziellen
zukünftigen Mitarbeitern zu schaffen,
das auch eine emotionale Basis aufweist.

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Vorsicht vor Standardfloskeln
Sie ahnen es: Bei den heftig Umworbenen kommen aufgeblasene Wordings mit
wenig Substanz gar nicht gut an. Sie wecken im ungünstigen Fall sogar Misstrauen:
Jemand, der sich so in Wolken hüllt, muss etwas zu verbergen haben. Dieser Trigger
kann übrigens auch schon bei gerne verwendeten Standardfloskeln wie innovatives
Unternehmen, führend im Bereich ... etc. ausgelöst werden.
Wäre also die umgekehrte Strategie mit staubtrockenen Inseraten, wie sie jahrzehntelang im Personalwesen gepflegt wurde, der bessere Weg? Der tabellarische
Charme mag in einzelnen Bereichen zwar durchaus bisweilen noch funktionieren,
aber die allermeisten Menschen erwarten heute von Unternehmen etwas anderes.
Menschen möchten in ihrer Arbeit auch so etwas wie Sinnstiftung und Kompatibilität mit der eigenen Lebensplanung sowie persönlichen Werten erkennen.

Unternehmensbeschreibung
Ihr Ziel sollte es daher sein, ein verbindendes „Wir“ zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren potenziellen zukünftigen Mitarbeitern zu schaffen, das auch eine
emotionale Basis aufweist. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Unternehmensbeschreibung im Inserat: Legen sie dar, was die übergeordnete (gesellschaftliche) Mission des Unternehmens ist, welche Produkte und Leistungen es vertreibt,
dazu ein paar wenige, dafür aber aussagekräftige Kennzahlen zur Branche und –
ganz wichtig – nennen Sie die Werte, für die Ihre Organisation steht! Belegen Sie
diese Angaben unbedingt auch mit Fakten. Wenn Sie sich als familienfreundlicher
Betrieb präsentieren wollen, nennen Sie etwa im Bereich Benefits konkrete Angebote, die dies auch untermauern (z. B. flexible Arbeitszeitmodelle etc.).
Hier sind wir bei einer zentralen Fragestellung gelandet, deren oftmalige Nichtbeantwortung die Ursache zahlreicher mieser Stelleninserate ist. Was genau spricht
Ihre Bewerber an? Wer dies nicht weiß, ist beim Recruiting im Blindflug unterwegs.
Dann wird meist die Gießkanne in Form aller nur erdenklichen positiven Selbstzuschreibungen ausgepackt, in der Hoffnung, dass schon für jeden etwas Ansprechendes dabei sein wird, auch wenn nichts davon wirklich konkret belegt ist.

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Neue, hochwertige Zahnlinien zu entwickeln und Kunden sowie Patienten gleichermaßen zu begeistern“, so Claudia Schenkel-Thiel, Managing Director bei CANDULOR.
Aus bewährten, attraktiven Formen wurde Ende der 2010er-Jahre ein verjüngtes Design entwickelt, um 18 Oberkieferformen – Grazil, Markant und Universell –
sowie vier Unterkieferformen zu kreieren. Schichtung und Oberflächenstruktur unterstützen den jungen Auftritt und sind Spiegelbild für das Lebensgefühl der Patienten in unserer Zeit.
Zeitgemäße Kunden- und Patientenerwartungen zu erfüllen, ist das Ziel des
Schweizer Unternehmens. Die vielfältigen Erfahrungen und das Feedback der an
den Zahnentwicklungen beteiligten Zahnärzte, Zahntechniker und Prothetiker sind
wertvoll und CANDULOR überaus wichtig.

Mit einer intelligenten Abrechnungs- und
Verwaltungslösung schafft [dentisratio]
Freiräume in Ihrer Zahnarztpraxis.

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Ressourcen und finden individuelle Lösungen.

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[dentisratio] berät und begleitet Sie
auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Digitalisierung der Zahnarztpraxis

Die roten Zahnbrettchen stehen für die Schweizer Flagge im Zahnschrank. – Seitenzahn der
Linie BonSelect TCR.

BonSelect TCR
Ob für die Zahn-zu-Zahn- oder für die Zahn-zu-zwei-Zahn-Aufstellung – der
BonSelect TCR Seitenzahn erhielt eine bifunktionale semianatomische Kaufläche. Er
lässt sich somit problemlos in die bisherigen Laborabläufe integrieren, gerade wenn
unterschiedliche Aufstellmethoden und Okklusionskonzepte realisiert werden müssen. Einer für alle, alle für einen ist mit dem BonSelect TCR in vier Größen möglich.

[dentisratio] erarbeitet Ihr Konzept
für eine zukunftssichere Transformation
von der Karteikarte zum digitalen
Praxissystem.
Sie finden uns unter

www.dentisratio.de

Das Rote von CANDULOR
Das für das Zahnlager im Labor optimierte Zahnbrettchen ist Spiegelbild des
gesamten Markenauftritts. Das „Rote“ ist die Schweizer Flagge im Zahnschrank,
der die neuen Front- und Seitenzähne harmonisch in Form und Farbe präsentiert.
„CANDULOR liefert seinen Kunden in aller Welt hochwertige, langlebige und
ästhetische, natürlich wirkende Produkte. Bei der Zahnwahl im Zahnschrank ist
schnelle Orientierung angesagt. Wir kommen aus der Schweiz, darauf sind wir stolz,
das soll dem PhysioSelect TCR und BonSelect TCR angesehen werden. Ihr Rot sticht
das übliche Schwarz und Grau“, sagt Director Marketing & Education Alexander
Ewert.

Beständiger Zahnwerkstoff
Die Anpassung an Kieferkamm, Sekundärkonstruktion und Antagonisten erfordert schnell zu bearbeitende Zahnwerkstoffe. Aber auch Materialien, die sich
chemisch beständig mit dem Basiskunststoff verbinden, plaqueresistent und abrasionsbeständig sind.
PhysioSelect Front- und BonSelect Seitenzähne werden deshalb aus dem beständigen TwinCrossedResin, dem TCR-Material in der 3. Generation, aus einer
modifizierten Polymethylmethacrylat-Variante (PMMA) gefertigt. Das Polymer, aber
auch die Matrix, werden gleichmäßig miteinander vernetzt und zusätzlich vergütet.
Das bedeutet, dass während der Herstellung das vorvernetzte Polymer nochmals
mit der Matrix verlinkt und verdichtet wird. Auf diese Weise erfüllt der Zahnwerkstoff hohe Anforderungen an Plaque- und Abrasionsbeständigkeit.

CANDULOR AG

Tel.: +41 44 8059000 · www.candulor.com

[dentisratio]
Abrechnungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

dentisratio GmbH
Großbeerenstr. 179
14482 Potsdam
Tel. 0331 979 216 0
Fax 0331 979 216 69
info@dentisratio.de
www.dentisratio.de


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PRODUKTE

No. 2/2022

Unkontrollierbare Wasserprobe?
Jan Kielhorn berichtet, wie die jährliche Wasserprobenentnahme das Hygienemanagement und seine Praxis beeinflusst hat.
Tagtäglich wird mit beachtlichem Einsatz ein sicheres und hygienisches Praxisumfeld für die Patienten geschaffen. Unzählige Vorschriften und Richtlinien geben einen Einblick, wie bedeutsam das
Thema Hygiene in einer Praxis ist. Trotzdem kommt es zu gesundheitsgefährdenden Zwischenfällen. Ohne den richtigen Ansprechpartner kann aus einem eigentlich kurzerhand zu beseitigenden Vorfall ein weitläufiger Prozess werden.
Bevor die Türen einer Praxis für Patienten öffnen können, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Zu der morgendlichen
Routine gehören neben dem Hochfahren der PCs und des Röntgengeräts das Vorbereiten desinfizierter Instrumente und Materialien
und die Reinigung der Praxisräumlichkeiten, auch das Spülen der
Entnahmestellen für Kühl- und Spülwasser. Der Einsatz für eine einwandfreie Hygiene ist sehr hoch, um weder die Gesundheit von
Patienten noch des Teams und der Behandler zu gefährden. Doch
manchmal reichen auch die größten Bemühungen nicht aus.
Die Praxis Whiter by Kielhorn & Kielhorn steht für einen sehr
hohen Standard und misst dem Thema Hygiene einen großen Stellenwert bei. Von einem umfassenden digitalen Hygienekonzept in der
Instrumentenaufbereitung bis hin zur Trinkwasserhygiene – das
gesamte Team ist sich der Verantwortung gegenüber den Patienten
bewusst und setzt die Maßnahmen mit großer Sorgfalt um. In der
Vergangenheit gab es trotz der akribischen Ausführung von Hygienevorkehrungen Probleme mit dem Behandlungswasser. Ein Umstand,
den der Inhaber und sein Team nicht einfach hinnehmen konnten und
wollten.

die Benutzung der SAFEWATER-Anlage leiteten die Zusammenarbeit
ein, mit Erfolg. „Seitdem wir mit BLUE SAFETY arbeiten, ist es so,
dass unsere jährlichen Wassertests perfekt sind. Wir hatten nie auch
nur einen einzigen Stuhl, der die Normwerte verlassen hat. Im Rahmen unserer jährlichen TÜV-Zertifizierung bekommen wir immer ein
großes Lob von unserem Auditor“, erzählt Jan Kielhorn.
„Auch unser Team schätzt SAFEWATER sehr. Die Maßnahmen
haben einen sichtbaren Effekt. Sie sehen, dass sie gute Arbeit leisten.
Außerdem übernimmt BLUE SAFETY die Entnahme und Abwicklung
des Prozesses der jährlichen Wasserprobe, was eine enorme Arbeitserleichterung ist. Das heißt: Wir haben einen sehr guten Partner an
der Hand, auf den wir uns bei jedem Problem rund um die Trinkwasserhygiene verlassen können, deutlich weniger Arbeit bei höherer
Qualität und besserer Dokumentation“, fasst der Inhaber den Service
von BLUE SAFETY zusammen.

Hygienisch einwandfreie Wasserqualität
Ein wesentlicher Punkt für die Praxis Whiter by Kielhorn & Kielhorn war es zusätzlich, an alle Austrittsstellen der Wasser führenden
Leitungen Trinkwasserqualität sicherzustellen. Die SAFEWATER-Anlage wird zentral angeschlossen, sodass das Wasser in der gesamten
Praxis, vom Waschbecken bis zur Toilettenspülung, Trinkwasserqualität aufweist. „Die Entscheidung für BLUE SAFETY würden wir
jederzeit wieder treffen, weil wir einfach glauben, dass es derzeit das
einzige System ist, das uns diesen Standard, diese Qualität der
Wasserhygiene gewährleistet“, resümiert Jan Kielhorn.

Keine Kompromisse bei der Trinkwasserhygiene
Jan Kielhorn, Inhaber der Praxis Whiter by Kielhorn & Kielhorn,
erzählt, dass trotz gleicher Behandlung aller Einheiten die Wassertests unterschiedlich ausfielen. Einige Ergebnisse waren deutlich
schlechter als die anderen. „Daraufhin haben wir die Herstellerfirmen
der Stühle, die Vertreter der Depots als auch die Hersteller der
Stuhlentkeimungen in die Praxis gebeten. Nach etlichen Terminen
ohne nennenswertes Ergebnis war dieses Problem nicht zu beseitigen“, erinnert sich Jan Kielhorn. „Wir waren dann natürlich auf der
Suche nach einer Entkeimung. Im Rahmen unserer Recherche haben
wir viele Anbieter gefunden, aber wenige, die eine wissenschaftliche
Basis hatten. Wir sind dann auf die Firma BLUE SAFETY und das Pro-

Mehr Erfahrungsberichte gibt es auf unserem YouTube-Kanal.
Sie haben Fragen zu der SAFEWATER-Anlage? Wir helfen Ihnen
gerne telefonisch weiter oder per WhatsApp unter +49 171 9910018.
Jan Kielhorn, Inhaber der Praxis Whiter by Kielhorn & Kielhorn.

dukt SAFEWATER gestoßen, welches einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis erbringen kann. Zudem weist das Unternehmen gute
Referenzen vor. Unter anderem auch von Kliniken, bei denen es BLUE
SAFETY gelang, Stühle, die stillgelegt werden sollten, wieder zu
sanieren. Das hat uns wirklich überzeugt.“
Beratungsgespräche vor Ort über die wissenschaftlichen und
finanziellen Faktoren sowie die Installation und eine Einweisung in

Hinweis: Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.

Infos zum Unternehmen

BLUE SAFETY GmbH

Tel.: 00800 88552288 · www.bluesafety.com

Digitalisierung versus Karteikarte
Hochmoderne Zahnarztpraxis. Aber Patientendokumentation mit Karteikarten.
Es war einmal. So fangen …
Nach Übernahme der Zahnarztpraxis haben
wir die mehr als tausend Karteikarten erst mal weitergeführt, dabei ist es dann geblieben … Und
nun? Was passiert mit der veralteten Kartei? …
Das machen wir auch noch … So überlebt dieses
Relikt aus vergangenen Tagen in vielen Zahnarztpraxen. Dabei ist die Digitalisierung viel effektiver
und einfacher als gedacht.

Digitalisierung der täglichen Routine
Mit der Terminvergabe beginnt es: Karteikarte
suchen, eintragen … Zwischendurch die Karteikar-

ten der anwesenden Patienten ins Sprechzimmer
bringen. Telefonanruf mit Absage eines Termins oder
Bearbeitung weiterer Dokumente: Karteikarte suchen und Termin neu vergeben und ablegen. Der
normale Alltag in zahlreichen Zahnarztpraxen. Zwischendurch die Leistungen wie Röntgen, Prophylaxe,
Behandlungen usw. auf der Karteikarte aktualisieren.
Ablage. Viel unnütze und zeitraubende Routine, die
gar nicht notwendig ist. Von wichtigen Abrechnungen, Liquidationen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen usw. ganz zu schweigen.
Seit mehr als zehn Jahren berät die dentisratio
GmbH Zahnärzte, Praxen und Kliniken, wie man mit

© zabanski/Shutterstock.com

Computerunterstützung den Arbeitsalltag vereinfachen kann. „Am Anfang ist es wichtig, den Bedarf
zu ermitteln“, sagt Anja Kotsch. „Was für eine Einzelpraxis ausreicht, wird einer Zahnklinik nicht ge© Bildhaus/Karoline Wolf

recht. Gemeinsam wird ein Konzept erarbeitet. Die
Praxisräume digital vernetzt, das Personal und auch
der Zahnarzt werden von unseren fachlich sehr
kompetenten Mitarbeitern für die individuellen Prozesse der Praxis geschult. Da noch kein Meister vom
Himmel gefallen ist, unterstützt dentisratio bei
Rückfragen, bis sich alle sicher genug fühlen, um
die Online-Verwaltung allein zu erledigen.“ „Wir
helfen mit Rat und Tat so lange, bis alles sitzt“, sagt
dentisratio-Geschäftsführer Lutz Schmidt.

Abrechnung auch komplett abgeben

Da noch kein Meister
vom Himmel gefallen ist,
unterstützt dentisratio
bei Rückfragen, bis sich
alle sicher genug fühlen,
um die Online-Verwaltung allein zu erledigen.

Alle Zahnarztpraxen können aber auch ihre
komplette Abrechnung und auch Arbeiten aus der
Verwaltung an dentisratio übergeben. Per gesicherter Datenleitung ist das kein Problem. Doch auch für
die Monats- und Quartalsabrechnungen stehen die
dentisratio-Mitarbeiter zur Verfügung „Viele Zahnärzte empfinden es als sehr befreiend, alles an uns
zu übertragen. Die sensiblen Daten sind bei uns in
sicheren und professionellen Händen!“

Anja Kotsch, dentisratio-Geschäftsführerin.

dentisratio GmbH

Tel.: +49 331 979216-0
www.dentisratio.de


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No. 2/2022

Minimalinvasiver interner Sinuslift
bei hoher Sicherheit

„Cotton touch“
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Das CAS-Kit von Osstem wurde speziell für den Sinuslift durch krestalen Zugang entwickelt.
Das CAS-Kit (Crestal Approach Sinus Kit) von Osstem ist ein vom Implantatsystem unabhängiges Bohrer-Kit für den internen
Sinuslift. Einer der großen Vorteile ist, dass es optimal auf alle gängigen Implantatsysteme abgestimmt und daher sehr kompatibel ist. Es wurde speziell zum einfachen und sicheren internen Sinuslift durch einen krestalen Zugang entwickelt.

Spezielles Bohrer-Design
Die Besonderheit des CAS-Kit liegt vor allem im speziellen Design der Bohrer. Das atraumatische Design der Bohrerspitze
erlaubt dem Anwender eine sichere Sinusbodenelevation ohne Perforation der Schneider’schen Membran bei flachem und gewölbtem Sinusboden sowie eines Septums in der Kieferhöhle. Die nach innen gewölbten Schneidekanten formen einen konischen Knochendeckel, bei denen zusätzlich Knochenspäne gewonnen werden, die nach kranial verlagert werden und die Membran automatisch anheben. Darüber hinaus lässt es sich mit dem CAS-Bohrer äußerst präzise Arbeiten, da eine einfache Richtungskorrektur bei einer flexiblen Umdrehungsgeschwindigkeit von bis zu 800 Umdrehungen pro Minute möglich ist.

mit
Alkohol
Zusätzlich verhindert das einzigartige Bohrerstopp-System dabei ein zu tiefes Bohren in die Kieferhöhle. Nach der Präparation des Implantatlagers mit den CAS-Bohrern und deren Bohrerstopps wird die Schneider’sche Membran ganz einfach mithilfe
eines hydraulischen Lifters sicher und sanft angehoben. Die Membran wird dabei durch das Injizieren von physiologischer
Kochsalzlösung langsam angehoben.
Das CAS-Kit bietet einen minimalinvasiven Sinuslift bei hoher Sicherheit.

ohne
Alkohol

Einführungskurse
Die nächsten Hands-on-Kurse zu unserem CAS-Kit finden am 11. März, 20. Mai sowie am 10. Juni statt und sind mit jeweils
acht Fortbildungspunkten bewertet. Der Referent ist Dr. med. dent. Nicolas Widmer (Schweiz). Anmeldungen sind telefonisch
oder online möglich.
Infos zum Unternehmen

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Osstem Implant

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Ästhetisches, lichthärtbares
Restaurationsmaterial
Vielseitig einsetzbar: ArtOral® Chroma FILL von R-dental.
Gemäß des Einfarbkonzepts gelingen mit dem lichthärtbaren,
röntgenopaken Composite ArtOral® Chroma FILL farbstufenlose, ästhetische Füllungen im Front- und Seitenzahnbereich,
direkte Veneers sowie Reparaturen von Keramikrestauratio-

nen. Das fein abgestimmte Composite adaptiert die Farbe des
umgebenen Zahns durch Lichtbrechung und Lichtstreuung
sphärischer Füllkörper und ermöglicht folglich mit nur einer
Composite-Farbe eine stufenlose Farbanpassung. Das Restaurationsmaterial zeichnet sich nach der Aushärtung durch

eine  hohe  Festigkeit,  einen  dauerhaften  Glanz  und  eine
zahnähnliche Opaleszenz sowie ein hervorragendes Handling
aus. ArtOral® Chroma FILL lässt sich nach der Aushärtung
optimal polieren.
Mit ArtOral® Chroma BLOKK
stellt  R-dental  dem  Anwender
zudem ein basales, lichthärtbares
Composite zur Maskierung des
Basalraums bei großen Kavitäten
und zur Abdeckung von basalen
Zahnverfärbungen zur Verfügung.
Beide  Restaurationsmaterialien sind erhältlich
in Spritzen (1 x 3 g) und in
Tips (10 x 0,3 g).

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No. 2/2022 · 19. Jahrgang · Leipzig, 9. März 2022

Steigende Corona-Impfrate
ermöglicht Lockerungen

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Am 13./14. Mai treffen sich junge Zahnärzte und Studierende zum
ersten EUROPEAN YOUNG DENTIST FORUM in der Zahnklinik der
Sigmund Freud PrivatUniversität in Österreichs Hauptstadt.

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In einem Verbundprojekt entwickelten Ulmer Forscher eine lasergestützte Technologie zur zerstörungsfreien Entfernung kieferorthopädischer Brackets und zahnärztlicher Restaurationen.

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Unterstützung der Ukraine
EU stellt aufgrund drohender Eskalation Hilfsgüter bereit.

Einreise in die EU auch nach Impfung mit Wirkstoff von WHO-Liste.
GENF – Die Einreise in die EU wird angesichts der
weltweit steigenden Corona-Impfrate wieder etwas
einfacher. Zum 1. März wurde die Beschränkung
nicht unbedingt notwendiger Einreisen auch für
Menschen aufgehoben, die mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geschützt worden sind. Das geht aus einer unverbindlichen Empfehlung hervor, auf die sich die
EU-Staaten am 22. Februar verständigten. Bislang
entfielen die Beschränkungen nur für Personen, die
mit einem Präparat mit EU-Zulassung geimpft worden sind.
Auf der WHO-Liste sind darüber hinaus etwa die
beiden chinesischen Impfstoffe Sinopharm und Sinovac. Jedoch können die einzelnen EU-Staaten von
Personen, die einen Impfstoff von der WHO-Liste

© Novikov Aleksey/Shutterstock.com

Alle EU-Staaten außer Irland sowie die Schweiz, Norwegen,
Liechtenstein und Island hatten sich im März 2020 zur Eindämmung der Coronapandemie darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten.

bekommen haben, weitere Vorgaben wie einen negativen PCR-Test oder Quarantäne verlangen. Auch
sollten Beschränkungen für Personen aufgehoben
werden, die innerhalb von 180 Tagen vor der Reise
mit dem Coronavirus infiziert waren. Kindern zwischen sechs und 18 Jahren sollte die Einreise erlaubt
werden, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen
können. Kinder unter sechs Jahren sollten keine zusätzlichen Bedingungen erfüllen müssen.
Zur Eindämmung der Pandemie hatten sich
Mitte März 2020 alle EU-Staaten außer Irland sowie
die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend
notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten.
Je nach Corona-Lage in den Ländern wird dieser
weitgehende Einreisestopp mittlerweile jedoch gelockert. Die Voraussetzungen dafür wurden mit dem
aktuellen Beschluss angepasst. Grundsätzlich ist
die Empfehlung nicht bindend. Ausnahmen gibt es
unter anderem für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen sowie für Gesundheits- und Transportpersonal.
Die EU-Kommission soll nun bis Ende April überprüfen, ob die Liste der Drittstaaten, aus denen die
Einreise ohne Beschränkungen möglich ist, aufgehoben wird. Stattdessen könnte dann ein komplett
personenbezogener Ansatz gewählt werden.
Quelle: www.medinlive.at

© Tomasz Makowski/Shutterstock.com

BRÜSSEL – Die Europäische Kommission koordiniert die Lieferung wichtiger Hilfsgüter für die ukrainische Zivilbevölkerung über das EU-Verfahren
für den Katastrophenschutz. Die ukrainische Regierung hatte zuvor aufgrund einer drohenden
weiteren Eskalation mit Russland die Nothilfe ersucht. Damit sollen die Vorbereitungsbemühungen
der Ukraine für alle möglichen Szenarien unterstützt werden. Der Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič , erklärte: „Die EU steht in
voller Solidarität mit dem ukrainischen Volk, auch
mit konkreter Unterstützung. Nachdem die Ukraine uns um Hilfe gebeten hatte, haben wir rund
um die Uhr gearbeitet, um den Behörden zu helfen. Sofortige Katastrophenhilfe ist auf dem Weg.

Slowenien, Rumänien, Frankreich, Irland und Österreich haben bereits erste Angebote unterbreitet, und ich erwarte in den kommenden Tagen
weitere Hilfe aus anderen EU-Mitgliedstaaten.“
Die über den EU-Katastrophenschutzmechanismus angebotene erste Hilfe umfasst medizinische Ausrüstung und eine Krankenstation, Zelte
sowie Stromgeneratoren aus Slowenien, Rumänien, Frankreich, Irland und Österreich. Das EU-Koordinierungszentrum für die Notfallreaktion steht
in ständigem Kontakt mit den ukrainischen Behörden, um weitere Hilfe zu liefern, und die EU ist bereit, wie gewünscht Unterstützung zu leisten.
Quelle: Europäische Kommission

Erfolgreiche Digitalisierung im europäischen Gesundheitssektor
Ärzte und Gesundheitsprofis stehen im Mittelpunkt dieser Entwicklungen.
KOBLENZ – 2021 hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen europaweit stark an Fahrt aufgenommen. Ärzte und Gesundheitsprofis
stehen im Mittelpunkt all dieser Entwicklungen. Mediziner müssen
heute elektronische Patientenakten und Rezepte verarbeiten, Medikamenten- und Notfalldatensätze digitalisieren, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, Risikobewertungen für Medikamente durchführen und ihre Patientenkommunikation virtualisieren und mobilisieren. CompuGroup Medical (CGM), eines der führenden E-Health-Unternehmen weltweit, hat 2021 zum ersten Mal
zahlreiche Use Cases für die weitere Digitalisierung realisiert. Das
Unternehmen ermöglicht eine digitalere Arzt-Patienten-Interaktion,
die Nutzung von elektronischen Patientenakten, eine sichere digitale
Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen und
schafft einen Mehrwert durch kundenindividuelle Services.

© CGM

Mehr Effizienz
Die Pandemie hat die Notwendigkeit einer digitaleren Patientenversorgung deutlicher gemacht. Die Digitalisierung ermöglicht eine
effiziente Interaktion zwischen Ärzten, Patienten und anderen beteiligten Institutionen. Die digitale Plattform CLICKDOC von CGM dient
dabei in der gesamten Patientenversorgung als zentraler Kommunikations- und Informationsknotenpunkt. Um eine komfortable Nutzung zu ermöglichen, ist die cloudbasierte Plattform CLICKDOC in
das ambulante Informationssystem integriert. In Frankreich und
Deutschland hat die Nutzung von CLICKDOC im vergangenen Jahr
erneut zugenommen. Inzwischen nutzen mehr als 9.000 Gesundheitsdienstleister die Videosprechstunde. CGM hat Ende 2021 mit
der Einführung des neuen Online-Kalenders begonnen und rund
3.000 Dienstleister im Gesundheitssektor in Frankreich und Deutschland erreicht.
In vielen europäischen Ländern ermöglicht CGM Ärzten die
Verwendung elektronischer Patientenakten. Dazu werden innovative
Module bereitgestellt und Unterstützung im Zuge der Einführung innerhalb der jeweiligen Länder gewährleistet. In Frankreich beispielsweise sind die Module für elektronische Patientenakten vollständig

Dr. Dirk Wössner, CEO der CompuGroup Medical.

in 25.000 ambulanten Systemen von CGM integriert, und seit letztem Jahr haben französische Patienten vollen Zugriff auf ihre digitalen Akten. In den Niederlanden wurde die Einführung elektronischer
Patientenakten durch die Pandemie verzögert, soll aber noch in diesem Jahr beginnen.

Starke Wachstumsaussichten
„Mit Blick auf das Jahr 2022 sehen wir weiterhin starke Wachstumsaussichten für unser Arztinformationssytem-Segment“, sagte
Dr. Dirk Wössner, CEO der CompuGroup Medical. Die sichere elektronische Kommunikation ist eines der Schlüsselelemente auf dem Weg
zur Digitalisierung in den europäischen Ländern. In Deutschland ist

das Telematikinfrastruktur-basierte, sichere Kommunikationstool KIM
der neue Kommunikationsstandard in der deutschen Medizin. In
Frankreich wird das sichere elektronische Kommunikationstool MSS
in der zweiten Jahreshälfte 2022 im Rahmen des Programms Segur
de la Santé eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges
staatliches Programm zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Da elektronische Verordnungen in mehreren europäischen Ländern zu einem verpflichtenden Prozess für das Gesundheitswesen
werden, stellt CGM seinen Kunden die entsprechenden Tools, Upgrades und Module zur Verfügung.
Quelle: CGM


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WISSENSCHAFT

No. 2/2022

Laserlicht löst Kronen, Veneers und Brackets
Ulmer Universitätsmedizin entwickelt Methode zur schonenden Entfernung von zahnärztlichen Versorgungen aus Keramik.
ULM – In einem Verbundprojekt haben die Klinik für Zahnärztliche
Prothetik (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. R. G. Luthardt) des Universitätsklinikums Ulm (UKU) und das Institut für Lasertechnologien in
der Medizin und Messtechnik (ILM) an der Universität Ulm eine lasergestützte Technologie zur zerstörungsfreien Entfernung kieferorthopädischer Brackets und zahnärztlicher Restaurationen entwickelt.

Lasergestützte ReversFix-Technologie
Ob Zahnkronen, die Brackets festsitzender Zahnspangen oder
optische Verblendungen am Zahn, sogenannte Veneers: Zahnärztliche Versorgungen aus Keramik kommen bei verschiedenen Behandlungen zum Einsatz. Ist die kieferorthopädische Therapie mit Brackets abgeschlossen, wurde das Veneer in der falschen Position zementiert oder tritt ein Behandlungsbedarf am Zahn unter der Krone
auf, müssen die Versorgungen wieder entfernt werden. Nicht immer
gelingt das komplikationslos. „Bei der Entfernung von Brackets sind
Beschädigungen der Zahnoberfläche oder Bracket-Frakturen möglich. Nach der konventionellen Entfernung von Kronen oder Veneers
mit rotierenden Schleifkörpern können diese zudem nicht wiederverwendet werden“, weiß Dr. Katharina Kuhn, Projektleiterin und Oberärztin in der Klinik für Zahnärztliche Prothetik.
Für dieses Problem hat ein interdisziplinäres Team von Uniklinik
und Universität über viele Jahre gemeinsam eine Lösung entwickelt.
Mit der lasergestützten ReversFix-Technologie können kieferorthopädische Brackets und zahnärztliche Restaurationen zerstörungsfrei
und schonend entfernt werden. Patienten und die behandelnden
Ärzte profitieren gleichermaßen von der neuen Technik. „Laserlicht
durchdringt dabei das keramische Bracket oder die keramische Restauration und interagiert mit dem zahnärztlichen Zement“, erklärt Dr.
Kuhn. „Energieumwandlungsprozesse führen dann zur zerstörungsfreien Ablösung des Brackets oder der Restauration.“

Dr. Katharina Kuhn, Projektleiterin und Oberärztin (links) und Dr. Sarah
Blender, stellvertretende Projektleitung aus der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, haben zusammen mit einem Team der Uniklinik und der Universität
Ulm eine Methode zur schonenden Entfernung von zahnärztlichen Versorgungen aus Keramik entwickelt. (Fotos: © Universitätsklinikum Ulm)

Dr. Sarah Blender, die im Verlauf die stellvertretende Projektleitung
übernommen hat, begleitet das Projekt ebenfalls seit Jahren und hat
bereits als wissenschaftliche Hilfskraft während ihres Zahnmedizinstudiums an der Umsetzung mitgewirkt. Nach Abschluss der In-vitroEntwicklung führte die Klinik für Zahnärztliche Prothetik das Projekt
in den folgenden Jahren weiter. Das Ziel der Ulmer Zahnmediziner

war es, die im Labor erfolgreich entwickelte Technologie erstmals am
Menschen anzuwenden. Der Antrag für die dazugehörige klinische
Studie nach Medizinproduktegesetz wurde im Jahr 2018 genehmigt.
„Bis dahin war es ein langer Weg, denn die Antragstellung an sich
ist ein sehr aufwendiger Prozess mit mehrstufigem Genehmigungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“, erinnert sich Dr. Kuhn. Im Studienzeitraum von 2019 bis 2021
nahmen insgesamt 60 Probanden an der Studie teil. „Das Interesse
der Patienten an der Studie und die Bereitschaft zur Teilnahme waren
sehr hoch, weshalb die Rekrutierung stetig voranschritt. Die Studiendurchführung war durch die hohen Dokumentationsanforderungen
sehr aufwendig“, erinnern sich die beiden Prüfärztinnen Dr. Blender
und Dr. Kuhn. Während der Studie entstand auch ein Videobeitrag,
der die Ablösung eines Veneers mit der ReversFix-Technologie an
einem Probanden zeigt. Dieser Videobeitrag wurde im Dezember
nach Abschluss der Studie im Rahmen des Symposiums 2021 der
Arbeitsgemeinschaft für Keramik in der Zahnheilkunde e.V. mit dem
3. Platz des AG-Keramik Videopreises 2021 ausgezeichnet. „Wir
freuen uns sehr, dass unsere Laser-Methode in der klinischen Anwendung überzeugt und durch diese Technologie ein echter Benefit für
Patienten zur schonenden Entfernung ihrer keramischen Versorgungen entsteht“, sagt Dr. Blender.
Das ausgezeichnete Video finden Sie unter www.youtube.com/
watch?v=JLaudcL9tZs.
Quelle: Universitätsklinikum Ulm

Vom Labor in die Praxis
Die neue Technologie ist eine echte Erfolgsgeschichte der Ulmer
Universitätsmedizin. Die Klinik für Zahnärztliche Prothetik des UKU
und das ILM der Uni Ulm haben die ReversFix-Technik gemeinsam
entwickelt – zunächst in vitro, also durch wissenschaftliche Versuche
im Labor. Bereits in dieser frühen Phase im Jahr 2010 erhielt das
ambitionierte Ulmer Projekt eine Auszeichnung. Der Projektantrag
wurde im Rahmen des Innovationswettbewerbs zur Förderung der
Medizintechnik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
zu einem der 15 Gewinnerprojekte aus insgesamt 137 Bewerbungen
gekürt. Als Projektleiterin war Dr. Kuhn bereits damals involviert.

Laserablösung – Veneers.

Laserablösung – Applikation.

KI sagt Antibiotikaresistenzen schneller vorher
Schwere Infekte in Zukunft effizienter behandelbar?
BASEL/ZÜRICH – Forschende des Universitätsspitals Basel (USB) und der ETH Zürich haben gezeigt, dass sich Resistenzen von Bakterien mittels
neuartigen Computeralgorithmen deutlich schneller ermitteln lassen als bisher. Dies könnte helfen,
schwere Infekte in Zukunft effizienter zu behandeln – und wäre ein großer Fortschritt im Kampf
gegen antibiotikaresistente Bakterien.
Weltweit sind antibiotikaresistente Bakterien auf dem Vormarsch. Rund 300 Menschen
versterben alleine in der Schweiz pro Jahr an
Infektionen, die durch multiresistente Bakterien

verursacht wurden. Um die Ausbreitung zu
bremsen, spielen die rasche Diagnostik und der
zielgerichtete Einsatz von Antibiotika eine entscheidende Rolle. Doch genau hier liegt das Problem: Die Überprüfung, welche Antibiotika bei
einem Krankheitserreger noch wirken, dauert oft
zwei Tage oder länger, weil die Bakterien aus
Patientenproben zunächst im Labor kultiviert
werden müssen. Schwere Infekte behandeln
Ärzte daher anfangs oft mit einem Breitbandantibiotikum, das gegen möglichst viele Bakterienarten wirkt.

Schnelle Diagnostik notwendig
Forschende des USB und der ETHZ haben nun
eine Methode entwickelt, mit der sich Merkmale
von Antibiotikaresistenzen bei Bakterien anhand
von Massenspektrometrie-Daten und künstlicher
Intelligenz bereits 24 Stunden früher ermitteln
lassen. Die Forschenden veröffentlichten die Methode in der jüngsten Ausgabe des Fachmagazins
Nature Medicine. Profitieren würden davon insbesondere schwer kranke Patienten. „Die Zeit bis
zur optimalen Therapie kann bei einem schweren
Infekt über Leben und Tod entscheiden. Eine
© Inkoly/Shutterstock.com

schnelle und genaue Diagnostik ist hier enorm
wichtig“, sagt Prof. Dr. Adrian Egli, Leiter der Klinischen Bakteriologie und Studienleiter am USB.
Das Massenspektrometrie-Gerät, das die
Daten für die neue Methode liefert, wird in den
meisten mikrobiologischen Laboren bereits heute
eingesetzt, um die Bakterienart zu identifizieren.
Die Forschungsteams haben nun 300.000 Massenspektrometrie-Daten von einzelnen Bakterien
aus vier Laboren in der Nordwestschweiz mit den
Resultaten der Antibiotika-Resistenztestungen aus
dem Labor verknüpft. Ein Computeralgorithmus
analysiert diese Daten und lernt diejenigen Muster,
welche für eine Resistenz hinweisend sind.

Klinische Studie in Planung
Um den Nutzen der Computer-Vorhersagen zu
überprüfen, haben die Forschenden rund 60 Fallbeispiele gemeinsam mit einem Infektiologen analysiert. Das Forschungsteam konzentrierte sich in
diesen Beispielen auf Bakterien mit besonders
häufigen Antibiotikaresistenzen. Tatsächlich hätte
der Infektiologe mit dem neuartigen Verfahren in
einigen Fällen zu einem anderen Antibiotikum gegriffen. Bis das neue diagnostische Verfahren zum
Einsatz kommen könnte, gilt es noch eine weitere
Herausforderung zu meistern: Der Nutzen der
neuen Methode muss im Spitalalltag im Rahmen
einer größeren klinischen Studie bestätigt werden,
diese ist am USB bereits in Planung.
Quelle: Universitätsspital Basel


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No. 2/2022

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WISSENSCHAFT

„Intelligente“ FFP2-Atemmaske entwickelt
Benachrichtigung bei Überschreitung des Kohlendioxid-Grenzwertes in der Maske.
© Universität Granada

GRANADA – Wissenschaftler und Ingenieure der
Universität Granada (UGR) haben eine „intelligente“ FFP2-Atemmaske entwickelt, die den Benutzer über sein Smartphone benachrichtigt, wenn
der zulässige Grenzwert für Kohlendioxid (CO2) in
der Maske überschritten wird. Die Studie wurde
kürzlich  in  der  renommierten  Fachzeitschrift
Nature Communications veröffentlicht.

CO2-Rückatmung

Der wissenschaftliche Fortschritt, der aus dieser Studie hervorgeht, befasst sich mit einem Pro­
blem, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie besteht: dem CO2, das wir in unseren Gesichtsmasken
zurückatmen. Das Tragen von FFP2-Gesichtsmasken
über einen längeren Zeitraum sorgt für eine erhöhte
CO2-Konzentration zwischen Gesicht und Maske.
Die CO2-Rückatmung kann auch bei gesunden Menschen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie
allgemeinem Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Schwindel, Schwitzen, erhöhter
Herzfrequenz, Muskelschwäche und Benommenheit führen.

Tragbares Gasüberwachungssystem

Die intelligente FFP2-Atemmaske, die mit dem Smartphone kommuniziert.

Die neue FFP2-Gesichtsmaske ermöglicht es,
den rückgeatmeten CO2-Gehalt in Echtzeit über
eine Smartphone-Anwendung zu ermitteln. Diese
Methode – ein tragbares Gasüberwachungssystem, das sich durch seine geringen Kosten, Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Bequemlichkeit auszeichnet – stellt einen bedeutenden Fortschritt mit
wichtigen gesundheitlichen Vorteilen dar.

„Das von uns vorgeschlagene System basiert
auf dem Einfügen eines flexiblen ‚Tags‘ in eine Standard-FFP2-Maske. Dieser Tag besteht aus einem
innovativen, kundenspezifisch entwickelten optochemischen CO2-Sensor mit der erforderlichen Signalverarbeitungselektronik. Sowohl der Sensor als
auch die Schaltung werden aus einem leichten, fle-

xiblen Polymersubstrat hergestellt und bilden das
sogenannte Sensoretikett, das dem Träger keine
Beschwerden bereitet“, so die Autoren. Das Tag
benötigt keine Batterien, da die App drahtlos über
die Nahfeldkommunikationsverbindung (NFC) mit
Strom versorgt wird – ähnlich wie sie beispielsweise
für drahtlose Zahlungen per Smartphone verwendet

wird. Diese App wird auch für die Datenverarbeitung, das Alarmmanagement sowie die Anzeige
und Weitergabe von Ergebnissen verwendet.

Leistungstests
Die UGR-Wissenschaftler haben Vorversuche
mit dieser „intelligenten Gesichtsmaske“ sowohl
an Probanden durchgeführt, die einer sitzenden
Tätigkeit nachgehen, als auch an Personen, die
sich körperlich betätigen. „Unsere Ergebnisse, die
mit früheren klinischen Studien übereinstimmen,
zeigen CO2-Werte zwischen zwei Prozent bei Aktivitäten mit geringer Arbeitsgeschwindigkeit (sitzende Tätigkeiten) und einem Spitzenwert von fast
fünf Prozent bei hochintensiver körperlicher Betä­
tigung. Diese Werte liegen deutlich über dem ty­
pischen Bereich von 0,04 bis 0,1 Prozent CO2, der
in atmosphärischer Luft oder in typischen Arbeits­
umgebungen als gesund gilt. Obwohl die von uns
durchgeführten Leistungstests keine formale klinische Studie darstellen, sollen sie einen Hinweis auf
das Potenzial dieses Systems im Bereich tragbarer
Sensoren für die nichtinvasive Gesundheitsüberwachung geben“, erklären die Autoren.
Die Wissenschaftler betonen außerdem, dass
diese  Gesichtsmaske  zu  100  Prozent  umweltfreundlich ist, da sie keine Batterien benötigt und
stattdessen auf herkömmliche drahtlose Smartphone-Technologie setzt. Ab wann diese FFP2Maske in den Handel kommt, ist nach aktuellem
Stand noch unklar.
Quellen: ZWP online/Universität Granada
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VERANSTALTUNGEN

No. 2/2022

EUROPEAN YOUNG DENTIST FORUM 2022 in Wien
Nach zweimaliger (unfreiwilliger) Verschiebung nun grünes Licht für das neue europäische Kongressformat.

Neue Wege der Fortbildung
„Wir wollen mit unserem Forum einen neuen
Weg der Fortbildung und Wissensvermittlung
gehen. Dabei ist uns wichtig, dass wir unserer Zielgruppe innovative Ansätze bieten, die neben hochkarätigem Expertenwissen auch den Fun-Faktor
und den Team-Building-Gedanken nicht zu kurz
kommen lassen. Beim Slogan ,Learn & Act’ ist
der Name Programm!“, skizziert Behrouz Arefnia
(Gründungsmitglied und Präsident der Gesellschaft)
die Entstehungsphilosophie.
Für die Kick-off-Veranstaltung konnten 16
renommierte, internationale Speaker (Gregory Antonarakis, Helene Arnal, Karim-Patrick Bannour,
Kristina Bertl, Daniel Engler-Hamm, Norbert Fock,
Hady Haririan, Karin Jepsen, Stavros Kiliaridas,
Jürgen Kohnen, Niklaus P. Lang, Michael Müller,

Myroslav Solonko, Andreas Stavropoulos, Niklaus
Stiefel und Jurgita Sybaite) gewonnen werden.
Alles Garanten für fundiertes Expertenwissen und
langjährige Erfahrung.
Das wissenschaftliche Programm beinhaltet
zur Eröffnung zwei Keynotes zu den Themen
„Kommunikation & Präsentation“ sowie „Social
Media & Marketing“, gefolgt von den für 2022
gewählten Fachgebieten „Regeneration // Konservative Zahnheilkunde // Parodontologie // Kieferorthopädie“ und Parallel-Workshops.
Damit der Fun-Faktor dabei nicht zu kurz
kommt: Mit dem „MARBLE RUN – YOUNG DENTIST CHAIN REACTION“ werden Geschick und
Teamgeist einen gemeinsamen Erfolg krönen, der
bei der anschließenden EUROPEAN YOUNG DENTIST NIGHT prämiert wird.
Für das Forum werden Fortbildungspunkte approbiert. Teilnehmer, die auch Mitglied in der European Association for Young Dentists werden, profitieren von Sonderkonditionen für das Forum 2022
und 2024 sowie zukünftigen Member-Benefits.

Poster Forum
Teilnehmer können ihre eigene Forschung
oder ihren eigenen Fall als Poster-Präsentation einreichen. Alle eingereichten Abstracts werden vom
wissenschaftlichen Komitee begutachtet – die
Finalisten erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeit im
EYD POSTER FORUM 2022 zu präsentieren! Alle

EUROPEANYOUNG
EUROPE
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Hosted by ÖGP Youngsters & ÖGI Next Generation

2022

WIEN – Unter dem Motto „Learn & Act“ treffen
sich am 13. und 14. Mai 2022 junge Zahnärzte
und Studierende zum ersten EUROPEAN YOUNG
DENTIST FORUM. Das neue Kongressformat, das
fachliche Vorträge und Workshops 2022 aus den
Bereichen Parodontologie, Implantologie, Konservative Zahnheilkunde, Kieferorthopädie und Regeneration bietet, brilliert auch mit Marketingthemen
für die Praxis und Team-Building-Aktivitäten mit
hohem Fun-Faktor.
Ursprünglich bereits für 2020 geplant und
COVID-19-bedingt auf 2021 verschoben, biegt das
von der European Association for Young Dentists
(einem 2019 in Österreich gegründeten gemeinnützigen Verein) initiierte Format in die Zielgerade
ein. Das Forum soll die Zielgruppe junger, jung
gebliebener und leidenschaftlicher Zahnmediziner
als auch Studierende ansprechen und versteht sich
als modernes, enthusiastisches Kongressformat,
das im Zweijahresrhythmus Fachwissen und Expertenmeinungen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen präsentieren wird. Der Slogan „Learn & Act“
begleitet dabei mittels Workshops und interaktiver
Sessions die Philosophie des Forums.

DENTIST FORUM
DENTIS

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VIENNA MAY
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Sigmund Freud University
Dental Clinic,

POSTER
FORUM
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SPEAKERS
Gregory ANTONARAKIS
Helene ARNAL
Karim-Patrick BANNOUR
Kristina BERTL
Daniel ENGLER-HAMM
Norbert FOCK
Hady HARIRIAN
Karin JEPSEN
Stavros KILIARIDIS
Jürgen KOHNEN
Niklaus P. LANG
Michael MÜLLER
Myroslav SOLONKO
Andreas STAVROPOULOS
Niklaus STIEFEL
Jurgita SYBAITE
Foto © SFU

EUROPEAN ASSOCIATION
FOR YOUNG DENTISTS

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YOUNG-DENT.ORG

Informationen zu den Einreichungsrichtlinien finden Sie auf der Forum-Website.

Wien ist eine Reise wert
In Kooperation mit der „Sigmund Freud Universität – Zahnklinik Wien“ stehen dem Forum
ideale Räumlichkeiten zur Verfügung, gelegen in
© Era77/Shutterstock.com

unmittelbarer Nähe des Wiener Praters. Abenteuer,
Tradition und Wiener Charme zugleich – kein anderer Ort versprüht so viel Energie und Lebensfreude
wie der Wiener Prater. Somit ist Wien und die Teilnahme am ersten EUROPEAN YOUNG DENTIST
FORUM 2022 in jeglicher Hinsicht eine Reise wert.
„Aus derzeitiger Sicht und den Lockerungen
der COVID-19-Maßnahmen in Österreich sowie
den meisten europäischen Ländern kann das
Forum nun im dritten Anlauf stattfinden. Selbstverständlich werden wir die 2G-Regeln auch im
Mai beibehalten“, erläutert Günter Lichtner (Mitgründer und Generalsekretär der Gesellschaft) in
seiner Funktion als COVID-19-Beauftragter.
Vorträge und Workshops werden in englischer
Sprache abgehalten! Weitere Informationen unter
https://www.young-dent-forum.eu.
Quelle: European Association for Young Dentists

Giornate

Anmeldung
und Programm

Veronesi

Fest eingeplant: Am 20. und 21. Mai 2022 werden die Giornate Veronesi stattfinden.

Implantologie & Allgemeine Zahnheilkunde
20./21. Mai 2022
Valpolicella (Italien)

© mikolajn – stock.adobe.com

© Frank Krautschick – stock.adobe.com

Ablauf

KONGRESSSPRACHE

DEUTSCH

Premiumpartner:

Gestartet wird am Freitagvormittag zunächst mit einem TeamWorkshop. Ab Mittag folgen dann zunächst das OP-Tutorial sowie im
Anschluss die Table Clinics. Am Samstag finden dann in zwei parallelen Podien die wissenschaftlichen Vorträge statt. Die Programmstruktur gibt somit maximale Flexibilität bei der individuellen Programmgestaltung. Die wissenschaftliche Leitung der Tagung liegt in
den Händen von Prof. Dr. Mauro Marincola/Italien.

Raum für Gespräche
Darüber hinaus bieten die Giornate Veronesi ungewöhnlich viel
Raum für Referentengespräche und kollegialen Austausch. Neben
dem Fachprogramm geben dazu vor allem das Get-together am Freitag sowie die Dinnerparty mit Wein und Musik am Samstagabend
ausreichend Gelegenheit. Da die Veranstaltung auf dem berühmten

EUROPEAN ASSOCIATION
FOR YOUNG DENTISTS

YOUNG-DENT.ORG

Implantologie und moderne Zahnheilkunde
in Valpolicella/Italien
VALPOLICELLA/LEIPZIG – Aller guten Dinge sind drei. Nachdem
die Veranstaltung durch die Coronapandemie 2020 und 2021 ausgebremst worden war, startet für 2022 erneut der Versuch, das Fortbildungsevent mit dem besonderen italienischen Flair wieder zum
Leben zu erwecken.
Zahnärzte sowie deren Teams werden in das Kongress-Resort
VILLA QUARANTA TOMMASI WINE HOTEL & SPA in Valpolicella/
Italien zu den Giornate Veronesi eingeladen.
Das wissenschaftliche Programm bleibt weitgehend identisch mit
der vorjährigen Planung. Neben dem Schwerpunktthema Implantologie gibt es ein durchgängiges Programm Allgemeine Zahnheilkunde
sowie ein Programm für die Zahnärztliche Assistenz. Somit eignet sich
die Veranstaltung hervorragend auch als Teamfortbildung. Bis auf
einen Vortrag (Englisch) wird die Kongresssprache Deutsch sein.

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Weingut der Familie Tommasi stattfindet, liegt es natürlich nahe, den
Kongressteilnehmern bereits am Donnerstagabend zusätzlich die
Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines Weinseminars zum
„Fachmann“ auch auf diesem Gebiet ausbilden zu lassen.

Hinweis: Die Veranstaltung wird entsprechend der geltenden Hygienerichtlinien durchgeführt!

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Tel.: +49 341 48474-308
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Unser Hamburger Trio!
Implantologie – Ästhetik – Prävention
13./14. Mai 2022 | Hamburg – Privathotel Lindtner

Rot-weiße Ästhetik − Optionen und Standards
22. EXPERTENSYMPOSIUM
„INNOVATIONEN IMPLANTOLOGIE“

13./14. Mai 2022
Hamburg

PRÄVENTIONS

18. JAHRESTAGUNG DER DGKZ

KONGRESS

13./14. Mai 2022
Hamburg

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DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT
FÜR PRÄVENTIVZAHNMEDIZIN

13./14. Mai 2022 in Hamburg

Moderne implantologische
Behandlungskonzepte −
Diagnostik, Planung und chirurgisch-prothetische Umsetzung

EXPERTENSYMPOSIUM
„Innovationen Implantologie“

18. Jahrestagung der
DGKZ

Präventionskongress der
DGPZM

Thema: Moderne implantologische
Behandlungskonzepte – Diagnostik,
Planung und chirurgisch-prothetische
Umsetzung

Thema: Rot-weiße Ästhetik –
Optionen und Standards

Thema: Praxisorientierte Präventionskonzepte

Wissenschaftliche Leitung:
Dr. Martin Jörgens/Düsseldorf

Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Stefan Zimmer/Witten

Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets/Hamburg

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PRAXIS

No. 2/2022

Prophylaxe mal anders –
Burn-out effektiv vorbeugen
Warum Zahnmediziner besonders gefährdet sind und wie sie sich schützen können. Von Frauke D. Straatman, M.A., Nidderau, Deutschland.
Eine 50- bis 60-Stunden-Woche, steigende Aufwände in Verwaltung
und QM, Personalmangel und immer höhere Betriebskosten – ganz
normaler Alltag für niedergelassene Zahnärzte bis Anfang 2020.
Dann kam Corona hinzu. Die Pandemie erforderte sofortige Anpassungen bei den Arbeitsabläufen und Hygienemaßnahmen und
brachte neben der Angst vor dem Virus auch die Sorge vor finanziellen Einbußen. Wie sich die Coronakrise explizit auf die Psyche von
Zahnmedizinern auswirkt, hat eine Arbeitsgruppe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein bereits im Sommer 2020 mithilfe einer
Online-Umfrage untersucht.1 Die Ergebnisse sprechen für sich: Von
den 732 teilnehmenden Zahnärzten gaben 41,4 Prozent an, sich in
unterschiedlicher Ausprägung gestresst zu fühlen, 30,5 Prozent hatten Ängste und 43,3 Prozent teilten mit, unter milden bis extrem
starken Depressionen zu leiden.
Unabhängig vom aktuellen Geschehen erfordert zahnmedizinisches Arbeiten immer ein hohes Maß an Präzision und Sorgfalt. So
unverzichtbar akkurates Arbeiten im Mundraum auch ist, es fördert
auf Dauer die Entwicklung eines allgemeinen Perfektionismus, der
leicht zum Selbstläufer werden und sich auf andere Lebensbereiche
ausdehnen kann. Da Perfektionismus einige Vorteile mit sich bringt,
wird er von den Betroffenen meistens als positive Eigenschaft bewertet. Langfristig begünstigt er jedoch u. a. das Entstehen von Depressionen.2
Die genannten Punkte verdeutlichen, dass Zahnmediziner ein
hohes Risiko für einen sogenannten Burn-out, eine Erschöpfungsdepression, tragen. Doch nun endlich eine gute Nachricht: Ungeachtet aller äußeren Widrigkeiten gibt es viele Wege, unsere psychische
Gesundheit zu schützen.

Burn-out-Prophylaxe beginnt im Kleinen
Es mag banal klingen, aber regelmäßige Pausen sind ein wichtiger Grundstein, um dem inneren Ausbrennen vorzubeugen. Mindestens zwei kurze Pausen von zehn bis 15 Minuten und eine längere
Pause von mindestens einer Stunde sollten in den täglichen Terminplan integriert sein. Gemeint ist also nicht, zwischen zwei Patienten
mit dem Dentallabor zu telefonieren und nebenbei einen Kaffee herunterzustürzen. Damit eine Unterbrechung wirklich erholsam ist,
kann sie z. B. für eine Runde um den Block oder eine kurze Atemoder Meditationsübung genutzt werden:
• Im Sitzen oder Stehen eine aufrechte Haltung einnehmen und die
Augen schließen.
• Dreimal tief durch die Nase in den Bauch einatmen und lang gezogen vollständig wieder ausatmen.
• Anschließend innerlich langsam bis zehn zählen, kurz nachspüren,
dann die Augen wieder öffnen.
Pausen sind dann effektiv, wenn es uns gelingt, mental vom Job
loszulassen und uns Themen zu widmen, die wir als angenehm empfinden. Dafür eignet sich in erster Linie die Mittagspause. Es tut gut,
kurz in den Garten hinauszugehen, die beste Freundin oder den
Freund anzurufen, um über die gemeinsame Lieblingsserie zu plaudern, oder mit dem Partner in Ruhe einen Kaffee zu trinken. Auch das
oft zitierte Power-Napping füllt tatsächlich unsere mentalen Kraftreserven für die zweite Tageshälfte auf.3

Bewusst genutzte Freizeit macht den Unterschied
Viele Menschen, die in einen Burn-out gerutscht sind, berichten,
dass es ab einem bestimmten Punkt keine Grenzen mehr zwischen
Arbeit und Freizeit gab. Sie waren immer erreichbar, ständig online
und ihre Gedanken kreisten unentwegt um berufliche Anforderungen. Oder sie steckten in einer Mehrfachbelastung aus Job und
Familie, ohne Freiräume für eigene Bedürfnisse. Weitverbreitete
Floskeln wie „Selbstständig bedeutet selbst und ständig!“ unterstreichen die Vorstellung, dass nur erfolgreich sein kann, wer 24/7 im
Einsatz ist. Langfristig ist eine solche Dauerbelastung aber kaum mit
einem gesunden und glücklichen Leben vereinbar.
Wer sich selbst vor einer Erschöpfungsdepression – die oft auch
mit körperlichen Beschwerden einhergeht – bewahren möchte, sollte
deshalb rechtzeitig für einen regelmäßigen Ausgleich zu äußeren
Anforderungen sorgen. Am besten geeignet sind Aktivitäten, die auf
körperliche und psychische Gesundheit gleichermaßen einzahlen,
wie beispielsweise:
• Ausdauersport wie Joggen, Radfahren, Schwimmen, Aerobic &
Co.: Viele Studien zeigen, dass sich regelmäßiger Ausdauersport
u. a. günstig auf depressive Verstimmungen auswirken kann.4
• Sportarten, die ein hohes Maß an Konzentration und Koordination
erfordern, z. B. Tanzen, Klettern, Bogenschießen und Golfspielen:
Hierbei ist unser Kopf einfach zu beschäftigt, um Alltagsprobleme
zu wälzen.

© Marcin Balcerzak/Shutterstock.com

Ernst zu nehmende Warnsignale für einen Burn-out sind
beispielsweise regelmäßige Erschöpfung bereits beim Aufstehen,
zunehmender Zynismus und ein
schwindendes Interesse an anderen
Menschen, z. B. an Mitarbeitern und
Patienten, aber auch an Freunden
und Familienmitgliedern.
• Fernöstliche Sportarten wie Yoga, Tai-Chi und Qigong: Sie vereinen körperliche Kräftigung mit meditativen Ansätzen. Es geht
um Selbstwahrnehmung und -akzeptanz, sodass wir eine neue
Sichtweise auf uns selbst und unser Umfeld gewinnen.
Ob fotografieren, kochen oder Rosen züchten – entscheidend ist,
dass die Freizeitbeschäftigung Freude bereitet und in jedem Fall ohne
Leistungsdruck ausgeübt wird. Zudem kommt es auf die Regelmäßigkeit an. Jeden Tag 15 Minuten etwas für sich zu tun, kann mehr spürbare Entlastung bringen, als einmal pro Woche drei Stunden im Fitnessstudio zu powern.

Psychologisches Coaching stärkt die Resilienz
Was wir überhaupt als stressig empfinden, ist individuell sehr
unterschiedlich. Während der eine Arbeitstage mit mehreren chirurgischen Eingriffen extrem anstrengend findet, gerät die andere eher
an Tagen mit vielen ZE-Beratungen unter Druck. Woran liegt das?
Eine große Rolle spielt unsere innere Bewertung, mit der wir Situationen, Mitmenschen und auch uns selbst begegnen. Ein einfaches
Beispiel:
In Anbetracht einer komplizierten Weisheitszahn-Extraktion
denkt ein Zahnmediziner: „Super, endlich mal wieder eine richtige
Herausforderung!“, ein anderer hingegen sagt sich: „Oh nein, da
darf nichts schiefgehen! Der Terminplan ist ohnehin schon wieder zu
voll.“ Beide Behandler landen aufgrund ihrer unterschiedlichen Kognitionen in komplett anderen Gefühlslagen. Der erste startet die Extraktion mit Vorfreude und Zuversicht. Der zweite hingegen mit einer
Grundstimmung, die entweder von Angst („… darf nichts schiefgehen!“) oder von Ärger („… Terminplan ist ohnehin zu voll.“)
geprägt ist. Beides sind Emotionen, die unser Stresslevel erhöhen
und bei häufigem Auftreten unser psychisches Wohlbefinden stören
können.
Eine Betrachtung des eigenen Anteils an der empfundenen
Stressbelastung kann also überaus lohnenswert sein. Den geeigneten Rahmen dafür bietet ein Coaching auf verhaltenstherapeutischer
Basis. Dabei werden u. a. Fragen beleuchtet wie: „Welche Gedanken
und Emotionen genau lösen bei mir Stress aus?“, „Mit welchen
negativen Annahmen und Bewertungen mache ich mir selbst den
Praxisalltag schwer?“ und vor allem „Was kann ich in meinem Den-

ken und Handeln ändern, um ausgeglichener und zufriedener zu
werden?“.
Im Laufe des Coachings kommt man sich selbst auf die Spur und
erarbeitet Lösungsansätze, um den vielseitigen Herausforderungen
des Praxisalltags gelassener zu begegnen. Die eigene Selbstwirksamkeit wird wieder spürbar, in einer Zeit, in der wir uns zunehmend
äußeren Vorgaben unterworfen fühlen. Somit kann ein Coaching
nachhaltig helfen, Burn-out vorzubeugen.

Warnsignale für einen Burn-out erkennen
Doch woran merke ich eigentlich, ob ich bereits in einem beginnenden Burn-out stecke? Viele Betroffene suchen erst Hilfe, wenn
ein regelrechter Zusammenbruch erfolgt ist. So weit muss es aber
nicht kommen, denn die Anzeichen für eine beginnende Erschöpfungsdepression lassen sich deutlich früher erkennen. Die drei entscheidenden Merkmale sind:
• emotionale Erschöpfung,
• Depersonalisierung, ein Zustand der Selbstentfremdung und emotionalen Taubheit sowie
• eine reduzierte persönliche Leistungsfähigkeit.5
Ernst zu nehmende Hinweise auf diese Symptomatik sind beispielsweise regelmäßige Erschöpfung bereits beim Aufstehen, zunehmender Zynismus und ein schwindendes Interesse an anderen
Menschen, z. B. an Mitarbeitern und Patienten, aber auch an Freunden und Familienmitgliedern.
Wer solche Zeichen bei sich sieht, sollte entsprechend der hier
genannten Anregungen zeitnah Veränderungen einleiten. Wichtig ist
vor allem ein selbstreflektierter Umgang mit der Situation. Wem dieser schwerfällt oder wer spürt, dass die hier gegebenen Impulse
nicht ausreichen, sollte psychotherapeutische Unterstützung suchen.
In jedem Fall lohnt es sich, einen Burn-out nicht als Sackgasse zu
betrachten, sondern als Übergang in eine neue Phase des gesünderen Arbeitens und zu mehr Lebensqualität.
Frauke D. Straatman, M.A.
Psychologie & Kommunikation
für Zahnmediziner
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Infos zur Autorin

Literatur


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Morgenmuffel? Unmöglich mit dieser farbenfrohen Zahnbürste.
36 Farbkombinationen: Handzahnbürsten von Curaprox.
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Mit dieser Handzahnbürste hat Curaprox ein
Meisterwerk geschaffen, das nicht zu toppen ist.
Die feinen, samtweichen Curen-Filamente haben
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hocheffiziente und samtweiche Reinigungsfläche. Durch den leicht abgewinkelten Bürstenkopf lassen sich die Zähne und der Zahnfleischsaum gut erreichen. Die Vielzahl der ganz eng
aneinander stehenden Filamente bildet eine riesige Reinigungsfläche, mit der sich alle Winkel
erreichen lassen. Es ist so angenehm, Zähne und
Zahnfleisch auf so sanfte Weise zu reinigen und
zu massieren, selbst nach einem chirurgischen
Eingriff. Man mag gar nicht mehr aufhören.

achteckige Handteil lässt sich auch mit feuchten
Händen gut halten. Soll die CS 12.460 Velvet
vielleicht zu den Badezimmerfliesen passen oder
eher zum Bademantel? Gleichfarbiger Griff und
Filamente? Oder unterschiedliche Farben? Alles
ist möglich. Nur Ausprobieren muss der neue
Besitzer es selbst. Curaprox freut sich über strahlende und gesunde Zähne und ein fröhliches
Lächeln direkt nach dem Aufstehen. Morgenmuffel haben keine Chance.

Wer die Wahl hat …

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zu schließen, sodass es dem Zahnarzt während des restaurativen Verfahrens nicht
im Weg ist. Diese ausgeprägte Kurvatur verbessert auch insgesamt die Anpassungsmöglichkeiten, sodass es einfacher ist, Restaurationen zu fertigen, die sich stärker
an der Anatomie des Zahns orientieren. Zudem wurde mit der Grab-Tab™-Greiflasche, die sich mit jedem Instrument hervorragend kontrollieren
lässt, die PlatzieCT 3D Fusion Band PRimage.indd 1
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rung deutlich vereinfacht. Darüber hinaus sind die Matrizenbänder mit der von
Garrison entwickelten SlickBands™-Antihaftbeschichtung ausgestattet. Laut internen Daten reduziert diese Antihaftbeschichtung die Adhäsion von Bondings und
Kompositen um 92 Prozent, sodass sichergestellt ist, dass sich die Bänder problemlos wieder entfernen lassen – unabhängig vom jeweiligen Verfahren. Und schließlich verfügen die bleitoten Bänder über verbesserte subgingivale Laschen, die
Schürzen ähneln; dank der zusätzlichen Länge gleiten sie unter den Sulkus und
passen sich besser dem Zahnhals an.
Die 3D Fusion™ Full Curve Matrizenbänder sind Bestandteil eines Teilmatrizensystems. Mit diesen Bändern kann der Zahnarzt das restaurative Verfahren vollständig abschließen und bessere klinische Ergebnisse erzielen. Die Bänder sind als Set
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DT Germany No. 2, 2022DT Germany No. 2, 2022DT Germany No. 2, 2022
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