cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013

cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013

Cover / Editorial / Inhalt / Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und Funktion mittels einer langzeittherapeutischen Full Mouth Rehab auf Lithiumdisilikat- Glaskeramikbasis / Mut zur Lücke muss nicht sein! / Nur Zähne – und doch große Kunst! / Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten / Perfektes Lächeln – mit minimalinvasiver Technik / Smile Design Update – praxisnahe Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle / Rehabilitation einer kompromittierten Oberkieferfront mittels koronalem Verschiebelappen und Veneers / Die kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten – eine interdisziplinäre Therapie / Aktuelles Bleaching-Update nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU – Die Zukunft gehört dem Nanohydroxyapatite (nHAp) / Minimalintervention in der modernen Füllungstherapie / Herstellerinformation / Burn-out in der Zahnarztpraxis / News / 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) / Analogabrechnung / Zahnkönige – die Kunst am Zahn / Lifestyle / Impressum

Array
(
    [post_data] => WP_Post Object
        (
            [ID] => 60852
            [post_author] => 0
            [post_date] => 2013-10-18 13:40:55
            [post_date_gmt] => 2013-10-18 13:40:55
            [post_content] => 
            [post_title] => cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013
            [post_excerpt] => 
            [post_status] => publish
            [comment_status] => closed
            [ping_status] => closed
            [post_password] => 
            [post_name] => cosmetic-dentistry-germany-no-2-2013-0213
            [to_ping] => 
            [pinged] => 
            [post_modified] => 2024-10-22 04:45:19
            [post_modified_gmt] => 2024-10-22 04:45:19
            [post_content_filtered] => 
            [post_parent] => 0
            [guid] => https://e.dental-tribune.com/epaper/cdger0213/
            [menu_order] => 0
            [post_type] => epaper
            [post_mime_type] => 
            [comment_count] => 0
            [filter] => raw
        )

    [id] => 60852
    [id_hash] => 57426aa348b866566708f6f67eeaa15a1bc43de0133cdf7b98ffe84fe33d5bb5
    [post_type] => epaper
    [post_date] => 2013-10-18 13:40:55
    [fields] => Array
        (
            [pdf] => Array
                (
                    [ID] => 60853
                    [id] => 60853
                    [title] => CDGER0213.pdf
                    [filename] => CDGER0213.pdf
                    [filesize] => 0
                    [url] => https://e.dental-tribune.com/wp-content/uploads/CDGER0213.pdf
                    [link] => https://e.dental-tribune.com/epaper/cosmetic-dentistry-germany-no-2-2013-0213/cdger0213-pdf-2/
                    [alt] => 
                    [author] => 0
                    [description] => 
                    [caption] => 
                    [name] => cdger0213-pdf-2
                    [status] => inherit
                    [uploaded_to] => 60852
                    [date] => 2024-10-22 04:45:13
                    [modified] => 2024-10-22 04:45:13
                    [menu_order] => 0
                    [mime_type] => application/pdf
                    [type] => application
                    [subtype] => pdf
                    [icon] => https://e.dental-tribune.com/wp-includes/images/media/document.png
                )

            [cf_issue_name] => cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013
            [contents] => Array
                (
                    [0] => Array
                        (
                            [from] => 01
                            [to] => 01
                            [title] => Cover

                            [description] => Cover

                        )

                    [1] => Array
                        (
                            [from] => 03
                            [to] => 03
                            [title] => Editorial

                            [description] => Editorial

                        )

                    [2] => Array
                        (
                            [from] => 04
                            [to] => 04
                            [title] => Inhalt

                            [description] => Inhalt

                        )

                    [3] => Array
                        (
                            [from] => 06
                            [to] => 09
                            [title] => Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und Funktion mittels einer langzeittherapeutischen Full Mouth Rehab auf Lithiumdisilikat- Glaskeramikbasis

                            [description] => Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und Funktion mittels einer langzeittherapeutischen Full Mouth Rehab auf Lithiumdisilikat- Glaskeramikbasis

                        )

                    [4] => Array
                        (
                            [from] => 10
                            [to] => 12
                            [title] => Mut zur Lücke muss nicht sein!

                            [description] => Mut zur Lücke muss nicht sein!

                        )

                    [5] => Array
                        (
                            [from] => 14
                            [to] => 17
                            [title] => Nur Zähne – und doch große Kunst!

                            [description] => Nur Zähne – und doch große Kunst!

                        )

                    [6] => Array
                        (
                            [from] => 18
                            [to] => 20
                            [title] => Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten

                            [description] => Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten

                        )

                    [7] => Array
                        (
                            [from] => 22
                            [to] => 25
                            [title] => Perfektes Lächeln – mit minimalinvasiver Technik

                            [description] => Perfektes Lächeln – mit minimalinvasiver Technik

                        )

                    [8] => Array
                        (
                            [from] => 26
                            [to] => 31
                            [title] => Smile Design Update – praxisnahe Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle

                            [description] => Smile Design Update – praxisnahe Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle

                        )

                    [9] => Array
                        (
                            [from] => 32
                            [to] => 33
                            [title] => Rehabilitation einer kompromittierten Oberkieferfront mittels koronalem Verschiebelappen und Veneers

                            [description] => Rehabilitation einer kompromittierten Oberkieferfront mittels koronalem Verschiebelappen und Veneers

                        )

                    [10] => Array
                        (
                            [from] => 34
                            [to] => 37
                            [title] => Die kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten – eine interdisziplinäre Therapie

                            [description] => Die kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten – eine interdisziplinäre Therapie

                        )

                    [11] => Array
                        (
                            [from] => 38
                            [to] => 41
                            [title] => Aktuelles Bleaching-Update nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU – Die Zukunft gehört dem Nanohydroxyapatite (nHAp)

                            [description] => Aktuelles Bleaching-Update nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU – Die Zukunft gehört dem Nanohydroxyapatite (nHAp)

                        )

                    [12] => Array
                        (
                            [from] => 42
                            [to] => 43
                            [title] => Minimalintervention in der modernen Füllungstherapie

                            [description] => Minimalintervention in der modernen Füllungstherapie

                        )

                    [13] => Array
                        (
                            [from] => 44
                            [to] => 46
                            [title] => Herstellerinformation

                            [description] => Herstellerinformation

                        )

                    [14] => Array
                        (
                            [from] => 48
                            [to] => 50
                            [title] => Burn-out in der Zahnarztpraxis

                            [description] => Burn-out in der Zahnarztpraxis

                        )

                    [15] => Array
                        (
                            [from] => 52
                            [to] => 54
                            [title] => News

                            [description] => News

                        )

                    [16] => Array
                        (
                            [from] => 55
                            [to] => 55
                            [title] => 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ)

                            [description] => 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ)

                        )

                    [17] => Array
                        (
                            [from] => 56
                            [to] => 57
                            [title] => Analogabrechnung

                            [description] => Analogabrechnung

                        )

                    [18] => Array
                        (
                            [from] => 58
                            [to] => 59
                            [title] => Zahnkönige – die Kunst am Zahn

                            [description] => Zahnkönige – die Kunst am Zahn

                        )

                    [19] => Array
                        (
                            [from] => 60
                            [to] => 64
                            [title] => Lifestyle

                            [description] => Lifestyle

                        )

                    [20] => Array
                        (
                            [from] => 66
                            [to] => 66
                            [title] => Impressum

                            [description] => Impressum

                        )

                )

        )

    [permalink] => https://e.dental-tribune.com/epaper/cosmetic-dentistry-germany-no-2-2013-0213/
    [post_title] => cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013
    [client] => 
    [client_slug] => 
    [pages_generated] => 
    [pages] => Array
        (
            [1] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-0.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-0.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-0.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-0.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-0.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-0.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [2] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-1.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-1.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-1.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-1.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-1.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-1.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [3] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-2.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-2.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-2.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-2.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-2.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-2.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [4] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-3.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-3.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-3.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-3.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-3.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-3.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [5] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-4.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-4.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-4.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-4.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-4.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-4.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [6] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-5.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-5.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-5.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-5.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-5.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-5.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [7] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-6.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-6.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-6.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-6.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-6.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-6.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [8] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-7.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-7.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-7.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-7.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-7.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-7.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [9] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-8.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-8.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-8.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-8.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-8.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-8.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [10] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-9.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-9.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-9.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-9.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-9.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-9.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [11] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-10.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-10.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-10.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-10.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-10.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-10.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [12] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-11.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-11.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-11.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-11.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-11.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-11.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [13] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-12.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-12.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-12.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-12.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-12.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-12.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [14] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-13.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-13.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-13.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-13.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-13.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-13.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [15] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-14.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-14.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-14.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-14.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-14.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-14.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [16] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-15.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-15.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-15.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-15.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-15.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-15.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [17] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-16.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-16.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-16.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-16.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-16.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-16.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [18] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-17.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-17.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-17.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-17.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-17.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-17.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [19] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-18.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-18.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-18.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-18.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-18.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-18.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [20] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-19.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-19.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-19.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-19.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-19.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-19.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [21] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-20.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-20.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-20.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-20.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-20.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-20.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [22] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-21.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-21.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-21.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-21.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-21.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-21.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [23] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-22.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-22.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-22.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-22.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-22.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-22.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [24] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-23.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-23.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-23.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-23.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-23.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-23.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [25] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-24.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-24.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-24.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-24.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-24.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-24.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [26] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-25.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-25.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-25.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-25.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-25.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-25.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [27] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-26.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-26.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-26.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-26.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-26.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-26.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [28] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-27.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-27.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-27.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-27.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-27.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-27.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [29] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-28.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-28.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-28.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-28.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-28.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-28.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [30] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-29.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-29.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-29.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-29.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-29.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-29.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [31] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-30.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-30.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-30.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-30.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-30.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-30.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [32] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-31.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-31.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-31.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-31.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-31.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-31.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [33] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-32.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-32.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-32.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-32.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-32.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-32.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [34] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-33.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-33.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-33.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-33.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-33.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-33.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [35] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-34.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-34.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-34.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-34.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-34.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-34.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [36] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-35.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-35.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-35.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-35.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-35.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-35.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [37] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-36.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-36.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-36.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-36.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-36.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-36.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [38] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-37.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-37.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-37.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-37.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-37.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-37.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [39] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-38.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-38.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-38.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-38.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-38.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-38.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [40] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-39.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-39.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-39.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-39.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-39.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-39.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [41] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-40.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-40.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-40.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-40.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-40.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-40.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [42] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-41.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-41.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-41.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-41.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-41.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-41.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [43] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-42.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-42.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-42.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-42.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-42.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-42.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [44] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-43.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-43.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-43.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-43.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-43.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-43.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [45] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-44.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-44.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-44.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-44.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-44.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-44.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [46] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-45.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-45.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-45.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-45.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-45.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-45.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [47] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-46.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-46.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-46.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-46.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-46.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-46.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [48] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-47.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-47.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-47.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-47.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-47.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-47.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [49] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-48.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-48.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-48.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-48.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-48.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-48.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [50] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-49.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-49.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-49.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-49.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-49.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-49.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [51] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-50.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-50.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-50.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-50.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-50.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-50.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [52] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-51.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-51.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-51.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-51.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-51.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-51.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [53] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-52.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-52.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-52.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-52.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-52.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-52.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [54] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-53.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-53.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-53.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-53.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-53.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-53.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [55] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-54.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-54.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-54.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-54.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-54.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-54.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [56] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-55.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-55.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-55.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-55.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-55.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-55.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [57] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-56.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-56.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-56.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-56.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-56.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-56.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [58] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-57.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-57.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-57.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-57.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-57.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-57.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [59] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-58.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-58.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-58.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-58.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-58.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-58.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [60] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-59.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-59.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-59.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-59.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-59.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-59.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [61] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-60.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-60.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-60.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-60.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-60.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-60.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [62] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-61.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-61.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-61.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-61.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-61.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-61.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [63] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-62.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-62.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-62.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-62.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-62.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-62.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [64] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-63.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-63.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-63.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-63.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-63.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-63.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [65] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-64.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-64.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-64.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-64.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-64.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-64.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [66] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-65.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-65.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-65.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-65.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-65.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-65.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [67] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-66.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-66.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-66.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-66.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-66.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-66.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

            [68] => Array
                (
                    [image_url] => Array
                        (
                            [2000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/2000/page-67.jpg
                            [1000] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/1000/page-67.jpg
                            [200] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/200/page-67.jpg
                        )

                    [key] => Array
                        (
                            [2000] => 60852-59dfe106/2000/page-67.jpg
                            [1000] => 60852-59dfe106/1000/page-67.jpg
                            [200] => 60852-59dfe106/200/page-67.jpg
                        )

                    [ads] => Array
                        (
                        )

                    [html_content] => 
                )

        )

    [pdf_filetime] => 1729572313
    [s3_key] => 60852-59dfe106
    [pdf] => CDGER0213.pdf
    [pdf_location_url] => https://e.dental-tribune.com/tmp/dental-tribune-com/60852/CDGER0213.pdf
    [pdf_location_local] => /var/www/vhosts/e.dental-tribune.com/httpdocs/tmp/dental-tribune-com/60852/CDGER0213.pdf
    [should_regen_pages] => 1
    [pdf_url] => https://epaper-dental-tribune.s3.eu-central-1.amazonaws.com/60852-59dfe106/epaper.pdf
    [pages_text] => Array
        (
            [1] => 







Preis: € 10,00 zzgl. MwSt.

11. Jahrgang • Mai • 2/2013

© Ersler Dmitry

ISSN 1612-7390 Entgelt bezahlt: 63398

cosmetic
dentistry
_ beauty & science

2

2013

_Fachbeitrag
Mut zur Lücke muss nicht sein!

_Spezial
Burn-out in der Zahnarztpraxis
Teil I

_Lifestyle
Schweiz – wo die schönsten Berge rufen …


[2] =>
Easywhite
is beautiful

®

Easywhite ist das Bleaching-System für höchste
Ansprüche. Easywhite bietet Ihnen eine umfassende
Auswahl an Produkten für alle Anwendungen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne: 06031 7283-28
www.deltamed.de


[3] =>
Editorial

High-End-Zahnmedizin
ist interdisziplinär

I

Prof. Dr. Martin Jörgens
Präsident der DGKZ e.V.

Infos zum Autor

unter dem Thema „Cosmetic Dentistry – State of the Art“ ludt unsere Fachgesellschaft am 26. und
27. April 2013 zu ihrer Jubiläumstagung anlässlich ihres 10-jährigen Bestehens in das Hotel
Palace nach Berlin ein. Wir haben Berlin als diesjährigen Kongressstandort gewählt, weil hier im
Jahr 2004 mit großem Erfolg unsere erste Jahrestagung stattfand. Inzwischen hat sich unsere
Fachgesellschaft hervorragend entwickelt und das Thema „kosmetische Zahnmedizin“ hat sich,
trotz des nicht unerheblichen Gegenwindes besonders in den Anfangsjahren, fest im Markt
etabliert.
In den letzten Jahren gab es kaum eine zahnärztliche Veranstaltung, bei der nicht auch ästhetisch/
kosmetische Gesichtspunkte der zahnärztlichen Therapie beleuchtet worden wären, und auch
zahnärztliche Fachpublikationen widmen sich der Thematik in zahlreichen Beiträgen. Eines wird
dabei immer wieder deutlich – die Qualität der zahnärztlichen Leistung ist entscheidend für den
Erfolg. Um den Selbstzahler, der eine vor allem kosmetisch motivierte Behandlung wünscht,
zufriedenstellen zu können, bedarf es absoluter High-End-Zahnmedizin – das ist unser Anspruch.
High-End-Zahnmedizin ist interdisziplinär und erreicht beste Ergebnisse nur im engen
Zusammenspiel von Parodontologie, Prothetik, konservierender Zahnheilkunde bis hin zu Implantologie und Kieferorthopädie. Diese Interaktion der einzelnen Fachgebiete spiegelt sich auch
konsequent in den Fortbildungsangeboten der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. bis hin zum Jahreskongress wider. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums unserer
Fachgesellschaft griff die diesjährige Tagung das Thema sozusagen als Querschnitt und Bestandsaufnahme auf.
Standen in den letzten Jahren u. a. spezialisierte Themen wie Funktion, rot-weiße Ästhetik sowie
Keramik- und Kompositrestaurationen im Mittelpunkt, hatten wir uns diesmal das Ziel gesetzt,
einen möglichst umfassenden Überblick über die aktuellen Standards und Trends in der ästhetisch/kosmetisch orientierten Zahnmedizin zu geben sowie Marketingaspekte und wirtschaftliche Fragen zu beleuchten. Die Teilnehmer des Jubiläumskongresses haben einhellig bestätigt, dass
das auch dieses mal wieder gelungen ist. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie begeistern
könnten, Mitglied unserer Fachgesellschaft zu werden.
Ihr
Prof. Dr. Martin Jörgens
Präsident der DGKZ e.V.

cosmetic
dentistry 2_
I 03
2013


[4] =>
I Inhalt

Fachbeitrag 10

I Editorial
03 High-End-Zahnmedizin ist interdisziplinär
_Prof. Dr. Martin Jörgens

I Fachbeiträge
06 Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und
Funktion mittels einer langzeittherapeutischen
Full Mouth Rehab auf LithiumdisilikatGlaskeramikbasis
_Prof. Dr. Marcel Wainwright
10 Mut zur Lücke muss nicht sein!
_Dr. Diana Svoboda
14 Nur Zähne – und doch große Kunst!
Komplexe Lösungsmöglichkeiten der
kooperativen Zusammenarbeit
_Dr. Martin Jaroch
18 Präprothetische Extrusion
einer Frontzahnwurzel mit Magneten
_Frank Vogel, Dr. Jens Voss
22 Perfektes Lächeln –
mit minimalinvasiver Technik
_ZA Michael Beisig, Dr. Florian Göttfert, Dr. Marcus
Striegel, Dr. Thomas Schwenk, Dr. Julia Hehn

Fachbeitrag 38

Lifestyle 58

38 Aktuelles Bleaching-Update
nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU –
Die Zukunft gehört dem
Nanohydroxyapatite (nHAp)
_Prof. Dr. Martin Jörgens
42 Minimalintervention
in der modernen Füllungstherapie
_Prof. Dr. Dr. h.c. Andrej M. Kielbassa,
Priv.-Doz. Dr. Peter Tschoppe

I Spezial
48 Burn-out in der Zahnarztpraxis Teil I:
Wahrheiten und Mythen rund um das
Thema Burn-out
_Dr. Lea Höfel

I Information
55 Cosmetic Dentistry –
State of the Art – 10. Jahrestagung
der Deutschen Gesellschaft für
Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ)
56 Analogabrechnung
_Prof. Dr. Thomas Ratajczak

26 Smile Design Update – praxisnahe
Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle
_Dr. Julia Hehn, Dr. Florian Göttfert

I Lifestyle

32 Rehabilitation einer kompromittierten
Oberkieferfront mittels
koronalem Verschiebelappen und Veneers
_Dr. med. dent. Bernhard Albers

60 Schweiz – wo die schönsten Berge rufen …
_Claudia Schreiter

34 Die kieferorthopädische Behandlung
erwachsener Patienten –
Teil VI: Kieferorthopädie und Gingivoplastik
_Prof. Dr. med. dent. N. Watted, Prof. Dr. med. dent.
E. Hussein Abdelchalek, Dr. med. dent. T. Teuscher,
Prof. Dr. med. dent. M. Abu-Mowais

04 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

58 Zahnkönige – die Kunst am Zahn

44 Herstellerinformation
52 News
66 Impressum


[5] =>
001488 01.13

Das erste Composite Veneering System
für eine erfolgreiche Zahnhalsrestauration
Q

Einfachere und sicherere Applikation

Q

Optimale Benetzung der Oberfläche

Q

Verbesserte marginale Adaptation

Q

Langlebige Restauration

info.de@coltene.com | +49 7345 805 0
www.coltene.com


[6] =>
I Fachbeitrag

Funktionelle Rehabilitation
der Ästhetik und Funktion mittels
einer langzeittherapeutischen Full
Mouth Rehab auf LithiumdisilikatGlaskeramikbasis
Autor_Prof. Dr. Marcel Wainwright

Abb. 1_ Patient en face.
Bei leicht geöffnetem Mund ist von
den Oberkieferzähnen nichts zu
sehen. Daneben das Imaging mit
Envision a Smile.
Abb. 2_ Lippenbild bei entspannt geschlossenem Mund. Eingefallenes
Mittelgesicht mit sehr schmalen
Lippen und stark nach kaudal
abfallenden Mundwinkeln.
Abb. 3_ Lippenbild nach Eingliederung der langzeittherapeutischen
Versorgung. Deutlich angehobene
Mundwinkel, Streckung des
Mittelgesichtes und Verbreiterung
des Lippenrotes durch Veränderung
der Vertikaldimension.

_Einleitung
Die Beeinträchtigung der Funktion und der Ästhetik
durch verloren gegangene Vertikaldimension des
Mittelgesichtes und die zahnärztliche Therapie stellen hohe Ansprüche an das gesamte Team. Sowohl
funktionelle Dysfunktionen und Pathologien wie
Erkrankungen des CMD-Komplexes können neben
der häufig psychischen Komponente bedingt durch
ästhetische Einbußen eine Kompromittierung im
Alltag darstellen. Im vorliegenden Fall wurde ein
massives Abrasionsgebiss, bedingt durch ein Unterkiefer-Protrusionshabit, über ein Langzeit-Provisorium auf Lithiumdisilikatbasis initial therapiert. Sowohl die funktionelle als auch eine ästhetische Verbesserung standen bei der Therapiewahl im Vordergrund und verdeutlichen einmal mehr, dass Ästhetik

immer der Funktion folgen muss und das Weichgewebsprofil des Mittelgesichts von dentalen und skelettalen Faktoren konditioniert wird.

_Material und Methode
Ein 54-jähriger Patient stellte sich in unserer Praxis
vor mit dem Wunsch nach einer Behandlung seiner
massiv abradierten Zähne im Oberkiefer und Unterkiefer. Sowohl funktionell als auch ästhetisch war
der Patient, der viel in der Öffentlichkeit steht, stark
beeinträchtigt. Nach eingehender Untersuchung,
Modellanalyse, Beratung und Kiefergelenkvermessung wurde ein Imaging (Abb. 1) mithilfe des
Programms Envision a Smile (Indianapolis), das von
unserem Freund und Kollegen Dr. George Kirtley
entwickelt wurde, angefertigt und zur Patienten-

Abb. 2

Abb. 1

Abb. 3

06 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[7] =>
Fachbeitrag

kommunikation eingesetzt. Eine Schienentherapie
zur Bisshebung lehnte der Patient ab. Aufgrund des
Einbruches der Stützzonen und Reduzierung in der
Vertikaldimension war das Mittelgesicht deutlich
komprimiert, und eine Anhebung der Bisshöhe um
3,8 mm war erforderlich, um eine Verbesserung
der Mittelgesichtsrelationen wiederherzustellen
(Abb. 4). Das Lippenschlussbild in entspannter Lage
zeigte nach kaudal zeigende Mundwinkel (Abb. 2)
mit invertiertem Lippenrot der Ober- und Unterlippe, und im leicht geöffneten Zustand war von den
oberen Schneidekanten nichts zu sehen.
Intraoral zeigen sich massiv abradierte Zähne insbesondere im Frontzahnbereich mit Sichtbarwerden
der Pulpenkavitäten, Zahn 21 wurde aufgrund des
massiven Substanzverlustes alio loco endodontisch
versorgt (Abb. 5).
Unabdingbar für eine erfolgreiche Behandlung solcher komplexen Fälle ist die Herstellung eines diagnostischen Wax-up, um nicht nur eine Kommunikationsbasis mit dem Patienten zu finden, sondern
auch, um realistische Behandlungsziele respektive
einer ästhetischen und funktionellen Versorgung
umzusetzen (Abb. 6).
Anhand dieser Basis kann dann entsprechend ein
Mock-up hergestellt werden zur Kommunikation
und eine Tiefziehschiene zur provisorischen Versorgung. Die intraorale Situation vor der Behandlung
(Abb. 7) zeigt einen massiven Deckbiss mit den entsprechend abradierten Zähnen. Die Parodontalsituation wies eine gesunde und stabile gingivale Manschette auf. Nach Eingliederung der auf Basis des
Wax-up erstellten Tiefziehschiene war der dramatische Substanzverlust sehr deutlich, etwa 50–60
Prozent der Zahnhartsubstanz war durch das protrusive Habit fehlend. Nach Präparation und Abformung mit einem Polyethermaterial wurden Meis-

termodelle hergestellt (Labor van Iperen, Wachtberg). Um eine funktionelle Bisssituation zu schaffen, war eine Bisshebung von ca. 3,6 mm notwendig.
Diese wurde bei der Gestaltung der temporären Versorgung nach Präparation durch ein KunststoffProvisorium auf Bis-Methyl-Metacrylatbasis schon
umgesetzt, damit der Patient adaptiv mit diesem
Provisorium schon eine neuromuskuläre Programmierung des Kausystems, insbesondere des Bandapparates und Kiefergelenkes, durchführen konnte.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass der Patient einer zeitintensiven Schienentherapie nicht zugänglich war.
Trotz der massiven Bisshebung hatte der Patient mit
der temporären provisorischen Versorgung überhaupt keine Probleme und kam mit der neuen Bisshöhe hervorragend zurecht, was eine Voraussetzung für das Umsetzen in Keramik war.
Die Eingliederung der Lithiumdisilikat-Glaskeramikeinzelkronen (e.max, Fa. Ivoclar Vivadent) erfolgte
adhäsiv mittels Variolink II (Fa. Ivoclar Vivadent).
Die Seitenzahnrestaurationen (Onlays, Teilkronen)
wurden mit RelyX Unicem eingegliedert (3M
Deutschland). Wegen des Habits war der Patient
angehalten, tagsüber in Stresssituationen und
nächtlich eine Aufbissschiene mit adjustierter
Oberfläche und Front-Eckzahnführung zu tragen.
Trotzdem kam es mehrfach zu einem Verlust und
Wiedereingliederung von Frontzahnkronen, da der
sehr lange Hebelarm natürlich auch adhäsiv befestigte Restaurationen stark fordert. Eine Verblockung
der Frontzähne ist im Einzelfall wie diesem entsprechend sinnvoll.
Das Weichteilprofil des Patienten in der Seitenansicht
vor der Behandlung verdeutlicht den massiven Stützzonenverlust und die Kompression des Mittelgesichtes. Die ästhetische Linie nach Steiner (Abb. 11a) wird

I

Abb. 4_ Bezugspunkte und -ebenen
des Gesichtes im Symmetrievergleich. Das Verhältnis Subnasale (Sn)
zu Stomion (Sto) verhält sich zum
Verhältnis Stomion (Sto) zum Menton
(Me) wie der goldene Schnitt.

Abb. 5_ Massiv abradiertes Gesicht
durch Protrusionsbewegung in
Interkuspidation als Habit. Verlust
der Schmelzstruktur mit deutlich
sichtbaren Pulpenkavitäten.
Zahn 21 (gespiegelt) wurde alio loco
endodontisch versorgt.
Abb. 6_ Diagnostisches Wax-up
zur Darstellung der verlorenen Zahnhartsubstanz und Kommunikation
mit dem Patienten.
Abb. 7_ Patient in IKP. Massive
Abrasion im Frontzahnbereich mit
Deckbiss.
Abb. 8_ Mock-up Schiene mit
Darstellung des 50%igen Substanzverlustes.

Abb. 6

Abb. 7

Abb. 5

Abb. 8

cosmetic
dentistry 2_
I 07
2013


[8] =>
I Fachbeitrag
Abb. 9_ Situation nach Präparation
des Oberkiefers anhand des
Sägemodelles.
Abb. 10_ Seitenprofil vor der
Behandlung. Reduziertes Mittelgesicht durch Stützzonenverlust und
invertiertem Lippenprofil.

Abb. 9

Abb. 11a_ Ästhetische Linie nach
Steiner. Eine Linie zwischen der
ventralen Begrenzung des
Nasenstegs und der Oberlippe zum
weichgewebigen Pogonion gezogen,
sollte durch die Lippen berührt
werden.
Abb. 11b_ Seitenprofil nach
LZP-Versorgung mit entsprechender
Bisshebung. Deutlich gestrecktes
Mittelgesicht und Harmonisierung
der Vertikaldimension.

Abb. 10

zwar nicht nach Abschluss der LZP-Behandlung erreicht, jedoch wird der Abstand der Lippenmitte zu
der Tangente deutlich verkürzt, was in einem ästhetisch ansprechenderem Ergebnis endet (Abb. 11b).
Das Lippenprofil hat sich deutlich verbessert und
durch die Bisshebung zu einem ansprechenderem
Lippenprofil geführt. Durch die Bisshebung wurde
die Inversion der Lippen, welche zu einem „Greisenmund“ führten, korrigiert, ebenso ist der SubnasalLippenwinkel positiv verändert.
Bei leichter Mundöffnung sind nach Eingliederung
die Schneidekanten sichtbar und lassen den Mund
jetzt jünger erscheinen, und die Lithiumdisilikat
Glaskeramik ermöglicht ein ästhetisches und natürlich wirkendes Erscheinungsbild (Abb. 12 und 13).
Bei stärkerem Lachen in der En-face-Aufnahme
wirkt der Patient jetzt harmonisch im Mundbereich,
und die orofaziale Funktion als auch Ästhetik ist
wiederhergestellt (Abb. 14).

_Zusammenfassung
Bei einem 54-jährigen männlichen Patienten mit einer massiven Abrasion der OK- und UK-Frontzähne
infolge eines Protrusionshabits wurde nach diagnostischem Wax-up und Mock-up eine langzeittherapeutische Versorgung mittels Lithiumdisilikat-Glaskeramikkronen (e.max, Fa. Ivoclar Vivadent) über eine
Bisshebung von 3,6 mm ein stabiles ästhetisches und
funktionell korrektives Ergebnis erzielt. Die Tragedauer des LZP sollte mindestens sechs Monate bis zur
Umsetzung in die definitive Versorgung betragen.
Wegen des massiven Habits war der Patient angehalten, eine Aufbissschiene nachts immer und tagsüber
so oft es geht zu tragen, vorzugsweise in Stresssituationen (OPs). Die dentoskelettale Optimierung des
Mittelgesichtes ist über eine dentale Behandlung
und Wiederherstellung der Stützzone sehr gut realisierbar.

_Diskussion

Mittelpunkt

Pog°
Abb. 11a

Abb. 11b

08 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

„Esthetic follows function“ ist ein immer wiederkehrender Begriff auf zahlreichen Kongressen, die sich
mit dentalen, dentofazialen oder plastisch-chirurgischen Themen auseinandersetzen. Immer mehr rückt
dabei ein interdisziplinäres Denken und Handeln in
den Vordergrund. Wie dieser Fall zeigt, braucht das
Mittelgesicht eine dentoskelettale Stütze zur Ausbildung harmonischer Proportionen. In vielen Fällen
werden Filler zur dermalen Voluminisierung gewählt,
ohne dass der Behandler sich für ganze drei Sekunden einen intraoralen Überblick verschafft. Die
Grundlage für das Weichgewebe wird durch die skelettale und dentale Grundsubstanz erst ermöglicht
und sollte nicht nur beim Zahnarzt in Betracht gezogen werden. In dem beschriebenen Fall erfolgte eine
Korrektur der Bisshöhe und eine Restitutio ad integrum der Zahnhartsubstanz über ein LZP aus einer Lithiumdisikat-Glaskeramik, die optisch dem Patienten eine deutliche Verbesserung ermöglichte. Dies ist


[9] =>
Fachbeitrag

I

Abb. 12_ Der leicht geöffnete Mund
lässt nach LZP-Eingliederung
sowohl Zähne im OK als auch im UK
erkennen.
Abb. 13_ LithiumdisilikatGlaskeramikkrone (e.max, Fa. Ivoclar
Vivadent) für einen Molaren.

_Kontakt cosmetic
dentistry
Abb. 12

mit Sicherheit keine Standardtherapie, jedoch war es
wegen des starken Bruxismus und der habituellen
Protrusionsbewegung des Patienten sinnvoll, da eine
LZP-Versorgung aus Kunststoff oder einem kunststoffbasierten Verblendmaterial zu stark abradiert
und die Bisshöhe für den Zeitraum der Tragezeit nicht
beibehalten kann. Auch wenn die funktionelle Rehabilitation in der Wertigkeit immer der kosmetischen
vorzuziehen ist, wird durch diesen Fall verdeutlicht,
dass Zähne für ein ästhetisches Gesamtergebnis sorgen und das (optische) Fehlen derselben ein Gesicht
um Jahre altern lassen kann.

Literatur
[1] A segmented approach to full-mouth rehabilitation. Stevens
CJ.Dent Today. 2012 Nov;31(11):106, 108–12.
[2] Use of zirconia to restore severely worn dentition: a case report.
Agrawal M, Sankeshwari B, Pattanshetti CV. Case Rep Dent.
2012;2012:324597. doi: 10.1155/2012/324597. Epub 2012
Sep 5.
[3] Full-mouth reconstruction: The importance of treatment planning
in restoring aesthetics and function.Cooper CC, Sosa AE. Dent
Today. 2012 Aug;31(8):92–5.
[4] Prosthodontic rehabilitation of the patient with severely worn dentition: a case report. Hatami M, Sabouhi M, Samanipoor S, Badrian

Abb. 13
H. Case Rep Dent. 2012;2012:961826. doi: 10.1155/2012/
961826. Epub 2012 Jul 9.
[5] Full-mouth rehabilitation of a patient with severely worn dentition and
uneven occlusal plane: a clinical report. Moslehifard E, Nikzad S, Geraminpanah F, Mahboub F. J Prosthodont. 2012 Jan;21(1):56–64.
doi: 10.1111/j.1532-849X.2011.00765.x. Epub 2011 Oct 7.
[6] Full mouth rehabilitation of severely attrited dentition. A case
report. Kumar SN, Patil NP, Guttal SS, Nadiger RK. N Y State Dent
J. 2010 Mar;76(2):47–50.
[7] Full-mouth adhesive rehabilitation of a severely eroded dentition:
the three-step technique. Part 3.Vailati F, Belser UC. Eur J Esthet
Dent. 2008 Autumn;3(3):236–57.
[8] Prosthodontic rehabilitation of a bruxer patient with severely worn
dentition: a clinical case report. Mahboub F, Fard EM, Geramipanah F, Hajimiragha H. J Dent Res Dent Clin Dent Prospects. 2009
Winter;3(1):28–31. doi: 10.5681/joddd.2009.008. Epub 2009
Mar 16.
[9] Complete esthetic and functional rehabilitation with adheseveliy luted all-ceramic restorations- a case report over 4.5 years. Groten
M. Quintessence Int. 2007 Oct;38(9):723–31.
[10] Rehabilitating a patient with bruxism-associated tooth loss: a literature review and case report. Yip KH, Chow TW, Chu FC. Gen Dent.
2003 Jan-Feb;51(1):70–4; quiz 75–6. Review. Erratum in: Gen
Dent. 2003 Mar-Apr;51–2.
[11] Functional aesthetics and material considerations for full mouth
rehabilitations. Martel VA.Dent Today. 2005 Jan;24(1):62, 64,
66–7. No abstract available.
[12] Perspective of facial esthetics in dental treatment planning. Mack
MR. J Prosthet Dent. 1996 Feb;75(2):169–76. Review.

Prof. Dr.
Marcel Wainwright
Dentalspecialists
Kaiserswerth
Universidad de Sevilla
Fellow IADFE
(International Academy for
Dental and Facial Esthetics)
Active Member ESCD
(European Society for
Cosmetic Dentistry)
Infos zum Autor

Abb. 14_ Full-mouth LZP OK und UK
eingegliedert. Patient mit
moderatem Lächeln erscheint jetzt
ästhetisch-funktionell rehabilitiert.
Abb. 15_ Abschlussbild nach
LZP-Versorgung. Das En-face-Bild
des Patienten hat sich deutlich
verändert und lässt den Patienten
jünger erscheinen.

Abb. 14

Abb. 15

cosmetic
dentistry 2_
I 09
2013


[10] =>
I Fachbeitrag

Mut zur Lücke muss nicht sein!
Autorin_Dr. Diana Svoboda

_Einleitung
Höchstes Ziel der restaurativ-rekonstruktiven Therapie ist der maximale Erhalt von gesunder Zahnsubstanz. Veneers sind daher heute als Therapiemöglichkeit aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Moderne
Materialien und neue überdachte Therapieansätze
erlauben eine minimalinvasive Rekonstruktion der
Funktion und Ästhetik im Frontzahnbereich auch in
schwierigen Fällen.
Die Entscheidung für die richtige Therapie hängt von
einer Vielzahl von Faktoren ab: Zahnstellung, Farbe
und Form, Funktion und Phonetik und, nicht zu vergessen, die Erwartungen des Patienten.

_Fallbeispiel
Eine 22-jährige Patientin kam in unsere Sprechstunde
mit dem Wunsch, die Frontzahnlücken zu schließen
(Abb. 1 und 2). Beim extraoralen Befund fiel auf, dass
beim Lächeln fast die gesamte Länge der Frontzähne
des Oberkiefers sichtbar wird und dass die Schneidekanten leicht die Unterlippe berühren.
Der intraorale Befund zeigt ausgeprägte Diastemata
im Ober- und Unterkiefer (Abb. 3, 4a und b) bei einem

konservierend behandelten Gebiss mit Persistenz von
Zahn 55 und fehlendem Zahn 45. Die Weisheitszähne
sind nicht angelegt. Die Mittellinien sind in beiden
Kiefern verschoben, im Oberkiefer nach links und im
Unterkiefer nach rechts. Die Diastemata sind unterschiedlich groß. Zahn 21 ist nach distal gekippt und
nach mesial rotiert. Die Lücken im Unterkiefer empfindet die Patientin nicht als störend.
Bei näherer Betrachtung fiel auf, dass die Frontzähne
eine quadratische Form haben (Abb. 5). Für ein ästhetisch optimales Ergebnis müsste der Schluss der großen Diastemata eigentlich mit einem inzisalen Aufbau der Kronen einhergehen. Da die Schneidekanten
allerdings schon beim Lächeln leicht an die Unterlippe
stoßen, ist dies problematisch. Ideal wäre eine kieferorthopädische Behandlung, die von der Patientin
aber aus zeitlichen und finanziellen Gründen abgelehnt wurde. Die von ihr bevorzugte Therapie mit
Veneers scheint gewagt, ist jedoch auf Basis einer
exakten Planung mit Modellen und Wax-up durchaus
vertretbar (Abb. 6a und b).
Um zu prüfen, ob mit dem Veneering von vier Zähnen
eine gute Ästhetik gegeben ist, sollte die Zahntechnikerin zunächst nur die Zähne 12 bis 22 aufwachsen.
Die Überlegung dabei war, den kleinen Spielraum in

Abb. 1_ Die Patientin stören die
Diastemata im Oberkiefer.
Abb. 2_ Ausgangsbefund bei leicht
geöffnetem Mund.
Abb. 3_ Die Mittellinien sind stark
verschoben.

Abb. 2

Abb. 1

10 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Abb. 3


[11] =>
Fachbeitrag

I

Abb. 5

Abb. 4a

Abb. 6a

Abb. 4b

der inzisalen Länge auszuschöpfen. Um ein Mock-up
zu ermöglichen, haben wir als maximalen labialen
Aufbau die distale inzisale Ecke von 21 als Referenz
genommen.
Alternativ sollten zusätzlich die Eckzähne aufgewachst werden. Um das Breiten- und Längenverhältnis zu optimieren, könnte man auch die chirurgische
Kronenverlängerung als therapeutische Möglichkeit
in Betracht ziehen. Dieses sollte aber nach Möglichkeit verhindert werden.
Da uns das erste Wax-up, von Zahn 12 nach Zahn 22,
vertretbar erschien, sollte es der Patientin gezeigt und
mittels Mock-up auf Ästhetik und Funktion getestet
werden (Abb. 7). Da wir die distale Ecke von Zahn 21
für das Mock-up nicht entfernen oder reduzieren
konnten, erscheint der Zahn nach distal gekippt und
die Mittellinie schief. Primäres Ziel war, die neue
Länge und Form auf Ästhetik, Funktion und Phonetik
zu prüfen. Die Patientin war trotzdem begeistert und
entschied sich für die Behandlung.
Nach dem Mock-up wurde das Wax-up disto-inzisal
an Zahn 21 korrigiert und ein neuer Silikonschlüssel
angefertigt (Abb. 8). Um die viereckige Zahnform zu
kaschieren, wurde die labiale Fläche additiv konvex
aufgewachst. Die mesialen und distalen Leisten wurden zur Zahnmitte gesetzt, um optisch die Zahnkrone
zu verlängern.
Vor Präparationsbeginn wurde die geplante Länge
geprüft (Abb. 9). Die Zähne wurden minimal gekürzt
(Abb. 10). Die approximalen Präparationsgrenzen

Abb. 6b

wurden nach palatinal und leicht subgingival gesetzt.
So konnte gewährleistet werden, dass die Zahntechnikerin genug Platz hat, um den Approximalbereich
so zu gestalten, dass die Papille abgestützt ist. Labial
wurden die Zähne nur minimal und kontrolliert (mithilfe des Präparationsschlüssels) abgetragen. Labial
wurde die Präparationsgrenze paragingival gelegt.

Abb. 4a und b_ Aufbisse Ober- und
Unterkiefer.
Abb. 5_ Das Breiten-/Längenverhältnis erschwert die Planung mit
Veneers.
Abb. 6a und b_ Ausgangsmodell
und Wax-up.
Abb. 7_ Mock-up.

Abb. 7

cosmetic
dentistry 2_
I 11
2013


[12] =>
I Fachbeitrag

Abb. 8

Abb. 9

Abb. 8_ Silikonschlüssel
nach Korrektur des Wax-up.
Abb. 9_ Visualisierung der
angestrebten Kronenlänge
mittels Silikonschlüssel.
Abb. 10_ Präparation der vier
Frontzähne.

Oberstes Gebot war, so wenig wie nötig von der Zahnsubstanz abzutragen und trotzdem eine gleichmäßige Materialstärke der späteren Veneers zu sichern.
Alle Präparationen wurden im Schmelz angelegt.
Nach Abdrucknahme wurden Provisorien hergestellt
(Abb. 11) und erneut die Funktion und Ästhetik der
geplanten Versorgung geprüft.
Für das Herstellungsverfahren haben wir uns für
presskeramische Veneers entschieden. Es wurden im
Volumen reduzierte Schalen gepresst; nachträglich
erfolgte die Individualisierung mit Schichtkeramik
(Abb. 12a und b).

Abb. 10

lungskorrekturen). Zudem ist es ein Mittel, das die
Kommunikation mit dem Patienten bzgl. des ästhetischen Ergebnisses erleichtert. Das Mock-up, wenn
möglich, ist die erste ästhetische Kontrolle. Die
diagnostischen Provisorien verdeutlichen das Endergebnis immer präziser. Hier hat man immer noch
die Möglichkeit, feine Justierungen vorzunehmen.
Letztendlich sollte dann die endgültige Versorgung
ästhetisch und funktionell perfekt sein.
Ganz herzlich bedanke ich mich für die zahntechnische Ausführung und hervorragende Zusammenarbeit bei Violetta Wilczek._

_Fazit

Abb. 11_ Provisorische
Versorgung.
Abb. 12a und b_ Definitive
Versorgung.

Dieser Behandlungsfall hat uns wieder bestätigt, dass
bei systematischer Planung ein schönes Lächeln auch
in schwierigen Fällen durch minimalinvasives Vorgehen zu realisieren ist. Der Patientenwunsch nach
einer Veneerlösung zum Lückenschluss schien am
Anfang der Behandlung fast unmöglich. Große Diastemata bei ungünstigem Breiten-/Längenverhältnis
ästhetisch zu schließen, war eine Herausforderung.
Für ein dem Patienten – und sich selbst – vorhersagbares Ergebnis sind bestimmte diagnostische
Zwischenschritte ein Muss. Das Wax-up ist für mich
einer der entscheidenden Faktoren für die Indikationsstellung in Grenzfällen (Form- und Zahnstel-

_Kontakt

Dr. medic. stom. (RO)
Diana Svoboda, M.Sc., M.Sc.
diPura – Fachklinik für
ästhetische Zahnmedizin
Infos zum Autor
und Implantologie
Rellinghauser Straße 16
45128 Essen
Tel.: 0201 74718-0
E-Mail: info@dipura.de
www.dipura.de

Abb. 12a

Abb. 11

Abb. 12b

12 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

cosmetic
dentistry


[13] =>
Auf die Kontakte
kommt es an!
Kontaktpunkte – schnell, sicher,
anatomisch perfekt
V3-Ringe positionieren das Matrizenband fest an
dem Zahn und sichern eine spaltfreie Adaption
des Komposits.
• superelastische Matrizenringe mit V-Füßchen
• farbcodierte, flexible Kunststoffkeile mit Grifföse
Das Resultat: eine natürliche Zahnform mit engen
Approximalkontakten und optimalem Finish.

SuperCurve Matrizen –
Wir haften nicht!
SuperCurve Matrizen umschließen den Zahn perfekt
aufgrund ihrer anatomischen Kurvatur.
• Speziell beschichtete, anti-haftende Oberfläche
• Superflexible, farbcodierte Metallbänder
• Okklusal gebogene Matrizenränder
Das Resultat: anatomisch gestaltete Randleisten
und enge Kontaktflächen.

Fordern Sie unser Informationsmaterial zum Triodent V3 Teilmatrizensystem an!

®

LOSER & CO

öfter mal was Gutes ...

tel.: +49 (0) 21 71/70 66 70 • web: www.loser.de


[14] =>
I Fachbeitrag

Nur Zähne – und doch große Kunst!
Komplexe Lösungsmöglichkeiten der
kooperativen Zusammenarbeit
Autor_Dr. Martin Jaroch

Abb. 1

Abb. 1–3_ Ausgangssituation der
30-jährigen Patientin.
Abb. 4 und 5_ Zustand der
Patientin nach erfolgreicher
Bleachingtherapie.
Abb. 6 und 7_ Farbbestimmung
und Reduktion der Ginigivahöhe
mittels Elektrotom.

14 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

_Einleitung
Die Korrektur der Zahnstellung und Zahnform erfolgt heute nicht nur aufgrund einer Sanierungsbedürftigkeit des Patienten, sie ist vielmehr als
Herausforderung
auch
im
an
sich
gesunden
Gebiss
zu
sehen,
wenn
sich der Patient aus soziokulturellen Gründen zur
ästhetischen Anpassung seines dentalen Erscheinungsbildes entscheidet. Demnach ist die moderne
Zahnmedizin aktuell weit mehr als die geschichtliche Wiederherstellung der Kaufunktion bei kariesoder parodontal bedingten Substanzverlusten.
Nimmt man die Herausforderungen und Wünsche
des Patienten ernst und betrachtet die zahlreichen
Möglichkeiten im Bereich der Hybridzahntechnik,
muss die moderne Zahnmedizin nicht nur die Zahngesundheit sichern. Sie liegt heute zwischen ästhetischer Wirklichkeit und materialabhängigen Grenzen, zwischen Wahrheit und Fiktion, zwischen Genie
und Wahnsinn – ja zwischen dem zahnärztlich
Möglichen und dem Übergang zum künstlerischen
Handeln.
Hinter all diesen Facetten steht der Patient, dessen
Wunsch und die Erfüllung des gleichen jeden ästhe-

tisch arbeitenden Zahnarzt treibt, denn bezeichnet man sich zahnärztlich als Ästhet, so wird auch
von dieser Person verlangt, dass ein Ergebnis erreicht wird, welches keine Wünsche offen lässt.
Genau in diesem Punkt steht der praktizierende
Zahnarzt – hat er kein kompetentes und interdisziplinär uneingeschränkt vernetztes Team hinter
sich – zwischen Genie und Wahnsinn, denn komplexe Arbeiten aus mehreren Händen, die untereinander nur bedingt kommunizieren können,
tragen immer die Gefahr in sich, nicht nur den
Behandler, sondern auch den Patienten aufgrund
von zahlreichen Kompromissen in den Wahnsinn
zu treiben. Das dann vorhandene Genie geht
leider verloren und ist nur noch in Nuancen erkennbar. Kooperatives Zusammenarbeiten unter
einem Dach schafft Möglichkeiten, die weit über
die normale Zahnmedizin hinausgehen. Fügt man
die einzelnen Fachgebiete uneingeschränkt zusammen – so wie es in großen Zentren der Fall
ist –, entstehen Spielräume, die zu künstlerischen
Ergebnissen führen und nicht nur den Patienten
begeistern.
Die in dem vorliegenden Artikel dargestellte Patientin gehört zu der Gruppe moderner Herausforderungen, die nicht in einer Sitzung erfolgreich und
langfristig zu planen ist. Der Wunsch nach uneingeschränkter Ästhetik wird in vielen Fällen durch die
Medien verstärkt, und Schwierigkeiten entstehen
dann – und das bezeichne ich gerne als Fiktion –,
wenn Patienten mit „Wunschzähnen“ anderer sehr
bekannter Personen das Zentrum betreten und Bilder vorlegen, die ästhetisch ohne Kompromisse
sind, jedoch nicht auf andere Gesichtsformen übertragen werden können. Es ist entscheidend für die
finale Satisfaktion des Patienten, dass bereits in der
ersten Sitzung die Wahrheit eindeutig von der
Fiktion getrennt wird und nur noch das im Raum
steht, was für den individuellen Patienten die
ästhetisch optimale Lösung darstellt.

_Fallbeispiel
Die in dem aktuellen Artikel vorgestellte Patientin


[15] =>
Fachbeitrag

tig zu begegnen.

_Therapievorschläge
Abb. 8
Abb. 15

Abb. 9

Abb. 10

Abb. 16

Abb. 11

Abb. 17

Abb. 12

Abb. 13

Abb. 14

Abb. 18

zählt exakt zu der Gruppe, die gerne ästhetisch nicht
korrigierte Fehler der Zahnstellung aus der fehlenden Versorgungsmöglichkeit in der Vergangenheit
korrigiert haben möchte. Die Patientin leidet weder
unter ausgedehnter Karies noch unter einer Parodontalerkrankung (Abb. 1–3). Aus zahnärztlicher
Sicht
würde
daher
kein
intensiver
Behandlungsbedarf resultieren. Dennoch leidet die
Patientin unter ihrer Zahnstellung, dem „Zahnfleischlachen“ und unter der subjektiv als zu dunkel
empfundenen Zahnfarbe. Sie muss darüber aufgeklärt werden – und das sollte stets unabhängig davon sein, ob in der Praxis die gesamte Bandbreite der
modernen Zahnmedizin abgedeckt wird und der Patient für eine optimale Lösung an Fachkollegen zu
überweisen ist –, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um dem Problem sinnvoll und langfris-

Eine der ersten Gedanken war die
kieferorthopädische Korrektur der
Angle-Klasse II/2. Durch die Retroinklination und die Extrussionstellung
der großen mittleren Inzisivi entsteht
ein zusätzlicher Gummy-Smile, der
durch Intrusion und Anteinklination
der Oberkiefer-Inzisivi korrigiert
werden könnte. Bei ausgeprägter Diskrepanz zwischen Ober- und Unterkiefer – die in dem dargestellten Fall
nicht vorlag – könnte ebenfalls über
eine kieferorthopädisch-chirurgische
Kombinationstherapie nachgedacht
werden. Die Planung einer kieferorthopädischen Behandlung hätte bei
der 30-jährigen Patientin den Vorteil, dass die Zahnhartsubstanz
gänzlich geschont werden könnte
und man dafür sorgt, dass die Inzisivi
in ihrer achsgerechten Position belastet werden. Als nachteilig könnte
gesehen werden, dass die Behandlung im Erwachsenengebiss in der
Regel nicht unter einem Jahr zu realisieren ist und durch Intrusionen –
bei dem vorliegenden Fall in der
Oberkieferfront aufgrund des deutlich sichtbaren Gingivabereiches zu
empfehlen – irreversible Resorptionen entstehen können, die zur Minderung der Stabilität der Zähne beitragen.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten
der modernen Kieferorthopädie wurden der Patientin vorgestellt (Multiband, Lingualbrackets und Invisalign),
jedoch entschied sie sich für eine prothetische Lösung, denn durch die Regulierung der Zähne mittels
Zahnspangen würde sie sich über eine längere Zeit soziokulturell eingeschränkt fühlen, und die Dauer der
Behandlung war für sie in keiner Weise denkbar.
Aus zahnärztlicher Sicht blieb nur noch die prothetische Lösung, wobei streng auf den Erhalt der gesunden Zahnhartsubstanz geachtet worden ist.

I

Abb. 8–14_ Darstellung der
Markierungen vor Präparation und
der dazugehörigen Silikonschlüssel.
Abb. 15–18_ Darstellung der
gelegten Retraktionsfäden und der
Präzisionsabformung mit
anschließender Bissübertragung auf
den Artikulator.

_Therapie
Vor der ästhetischen Planung und der Herstellung einer denkbar optimalen Situation wurden die Zähne
bis
zur
gewünschten Zahnfarbe der Patientin mittels Bleaching aufgehellt, die sie über längere Zeit beobachten
konnte und somit lange vor prothetischer Lösung die

cosmetic
dentistry 2_
I 15
2013


[16] =>
I Fachbeitrag
reits in der provisorischen Lösung zur Darstellung
kam (Abb. 19). Es gibt in vielen Praxen und Kliniken zu
diesem Thema die Meinung, dass Provisorien nicht
unbedingt der fertigen Lösung in Ästhetik und Funktion angepasst werden sollten, denn damit bestünde
die Gefahr, dass die Patienten so zufrieden sein könnten, dass sie die Termine für die definitive Rekon-

Abb. 25

Abb. 19

Abb. 19_ Darstellung direkt nach
Einsetzen des Provisoriums.
Abb. 20–25_ Überführung der
Planung in die definitive prothetische
Restauration.
Abb. 26–31_ Einsetzen der definitiven Verblendarbeiten aus e.max.

16 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

in diesem individuellen Fall optimale
Zahnfarbe feststand (Abb. 4–5). Zudem
ist die anschließende Versorgung mit
hauchdünnen Veneers optisch einfaAbb. 20
cher, wenn sich die Zähne im Ton nicht
um mehrere Farbstufen unterscheiden.
Der Zahntechniker aus der hauseigenen Premium-Zahntechnik erstellte
ein Wax-up zur ästhetischen Gesamtplanung mit den beteiligten Ärzten.
Anhand dieses Wax-ups, kombiniert
mit Röntgenbildern und extra- wie
Abb. 21
auch intraoralen Fotos, wurden die
notwendigen Einzelschritte festgelegt
und die Patientin über den zu erwartenden Outcome informiert.
Abb. 22
Zu Beginn wurde die Zahnfarbe bestimmt
und
die
gewünschte Herabsetzung der Gingivahöhe markiert, und die klinischen
Kronen wurden anschließend mittels
Abb. 23
Reduktion der Gingiva- und Knochengrenze nach zervikal verlagert (Abb.
6–7). Vor Beginn der Präparation ist es
in solchen Fällen ratsam, Silikonschlüssel zu erstellten, um den MateriAbb. 24
alabtrag so gering wie möglich zu halten. Spezielle Diamanten ermöglichten zu Beginn die Festlegung der Abtragstiefe auf der
Schmelzoberfläche (Abb. 8–14). Nach erfolgreicher
Präparation der Zähne 15–22 und 32–42 erfolgte das
sorgfältige Legen der Retraktionsfäden, um eine einwandfreie
Darstellung
im
Bereich der Präparationsgrenzen während der Abformung erreichen zu können. Die Zähne würden
mittels individueller Löffel abgeformt und die Bisslage mithilfe selbsthärtender Kunststoffe und dem
Anlegen eines Gesichtsbogens der Firma SAM auf
den Artikulator übertragen (Abb. 15–18).
Bei der Herstellung war darauf zu achten, dass die
Form der Zähne, welche in der Ästhetikplanung festgelegt und im Anschluss von unserem Leiter der Premium-Zahntechnik in Wachs übertragen wurde, be-

Abb. 26

Abb. 27

Abb. 28

Abb. 29

Abb. 30

Abb. 31

struktion nicht wahrnehmen. Genau das Gegenteil
ist der Fall, denn erfährt der Patient während der
Phase bis zur Fertigstellung – welche bei einer großen ästhetischen Arbeit lange dauern kann – nur positive Zustimmungen aus seinem Bekanntenkreis, so
ist er umso mehr gewillt, die Arbeit so rasch wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die ästhetische Ausführung der Veneers bzw. der
360°-Veneers erfolgte erneut im hauseigenen Premium-Labor. Die Restaurationen an den Zähnen realisierte der Zahntechniker mit e.max-Keramiken aus
Lithiumdisilikat, die sich hervorragend für die Herstellung monolithischer Einzelzahnrestaurationen
eignen. Diese sehr innovative Keramik liefert hochästhetische Ergebnisse und hat den besonderen Vorteil,


[17] =>
Fachbeitrag

I

Abb. 32 und 33_ Endergebnis der
30-jährigen Patientin.

Abb. 32

dass die Festigkeitswerte um das 2,5–3-fache höher
sind als bei der konventionellen Keramik. e.max kann
entweder mit der Press- oder der CAD/CAM-Technologie verarbeitet werden. In dem vorgestellten Fall
kam die Presstechnik zum Einsatz. Die Zähne 15–13
wurden aus dem e.max-Keramikblock der Value 1
hergestellt und mittels Maltechnik verfeinert. In der
Front von 15–22 entschied sich der Zahntechniker
ebenfalls für Value 1-Blöcke, diesmal aber mit der
Cut-back-Technik. Die Herstellung der Keramik im
Unterkiefer erfolgte mittels e.max Value 2 und
unter Verwendung der Maltechnik (Abb. 20–25).
Nach Fertigstellung der Laborarbeit wurde diese am
Patienten beurteilt und nach Kontrolle der Passung
adhäsiv eingesetzt (Abb. 26–31). Die Patientin wurde
über die Hygienisierbarkeit der nun neuen Situation
aufgeklärt und erhält regelmäßige Prophylaxesitzungen.

_Diskussion
Selbstverständlich ist die Entscheidung zur ästhetischen Rekonstruktion allen beteiligten Ärzten
und dem Zahntechniker nicht ganz einfach gefallen, da die Situation zumindest von der Stellung
der Zähne sehr gut mit konventionellen kieferorthopädischen Maßnahmen hätte verbessert werden
können. Die Zahnform der mittleren Inzisivi hätte
aber auch in solch einem Fall deutlich mittels
Schmelzplastik und approximaler Schmelzreduktion angepasst werden müssen. Zudem wäre es
aufgrund der Abrasionen und der Füllungstherapien in diesem Bereich nur sehr schwierig geworden, eine einheitliche und homogene Zahnfarbe
zu erreichen und diese auch langfristig zu halten.
Die Entscheidung wurde letztendlich von der Patientin getroffen, denn diese hatte einen möglichst schnellen Wunsch nach deutlicher Verbesserung, und die zusätzlichen kieferorthopädischen Kosten wollte sie nicht tragen, vor allem
dann nicht, wenn die Situation der Frontzähne nur
im Bereich der Drehungen und Kippungen und
nicht der Zahnfarbe zu verändern war.

Abb. 33

_Kontakt cosmetic
dentistry

_Fazit
Alles in allem kann der Fall als äußerst gelungen
angesehen werden, und das ästhetische Ergebnis
zeigt die überdurchschnittlichen Möglichkeiten
der modernen Zahnmedizin und Keramiktechnik.
Die moderne Zahnmedizin steht heute nicht mehr
nur für die ausschließliche Gesunderhaltung des
stomatognathen Systems, sondern kann auch
entscheidende Einflüsse auf soziokulturelle und
damit auch auf Entwicklungen im Privat- und
Berufsleben haben. Unbestritten konnte in Untersuchungen gezeigt werden, dass der erste Fokus
auf Augen und Mund fällt und dass Erfolg auch mit
dem Äußeren zusammenhängt. Beherrscht der
Behandler sein ästhetisches Fachwissen nicht in
Vollendung und ist in diesem Bereich vergleichbar
genial, so kann der Patient am Ende der Behandlung wegen ästhetischen Unvollkommenheiten
sprichwörtlich in den Wahnsinn getrieben werden. Daher ist Ästhetik eine Kunst, die aber im
Vergleich zu anderen Künsten in Perfektion nur in
einem interdisziplinär agierenden Team zu erreichen ist._

Dr. Martin Jaroch
(Angestellter Zahnarzt)
Dr. Basset Zahnmedizin
Zentrum
Dr. Uwe Basset
(Zentrumsleiter)

Angestellte Ärzte:
Dr. Ha Vy Hoang-Do
Dr. Andreas Sahm
Zahntechnik:
Matthias Locher
Miriam Hammer
Katrin Zeidler
Sankt-Johannis-Straße 1
78315 Radolfzell
am Bodensee
www.drbasset.de
Infos zum Autor

cosmetic
dentistry 2_
I 17
2013


[18] =>
I Fachbeitrag

Präprothetische Extrusion einer
Frontzahnwurzel mit Magneten
Autoren_Frank Vogel, Dr. Jens Voss

_Einleitung

Abb. 1_ Abbildung des kariös zerstörten Wurzelrestes des Zahnes 22
nach Verlust der Stiftkrone.
Abb. 2_Darstellung des suprakrestalen Kronenanteiles nach Kariesexkavation und adhäsiv befestigtem
Magnet mit einer Gesamtlänge
von ca. 2,5 mm.

Abb. 1

Kronenfrakturen im Frontzahnbereich stellen eine
häufige Komplikation dar. Die Ursache ist ein, meist
bei endodontisch und prothetisch versorgten Zähnen, vorangegangener hoher Zahnhartsubstanzverlust. Okklusale und horizontale Scherbelastungen
führen zu Frakturen im zervikalen Kronenbereich, die
oft subgingival verlaufen. Der Erhalt des Zahnes bzw.
der Wurzel gestaltet sich als schwierig, wenn für eine
neue prothetische Krone unter Erhalt der biologischen Breite keine zirkumferente Zahnfassung von
mindestens 2 mm (Ferrule-Effekt) über der Präparationsgrenze möglich wird. Um die erforderliche Basis
für eine neue Krone zu schaffen, kann z.B. mit einer
chirurgischen Kronenverlängerung das KnochenGingiva-Niveau reduziert werden. Unter ästhetischen Gesichtspunkten muss man allerdings bedenken, dass bei einem einzelnen Zahn der marginale
Gingivaverlauf negativ beeinflusst würde. Alternativ
kann der Zahnerhalt durch eine kieferorthopädische
Extrusion versucht werden, welche im Folgenden
beschrieben werden soll. Dabei üben Magnete permanent genug Kraft aus, um eine Wurzel schonend
aus der Alveole zu luxieren und den supragingivalen
Kronenanteil zu verlängern.

_Fallbeschreibung
Die 53-jährige Patientin mit kompletter prothetischer
Oberkieferversorgung stellte sich mit Kronenverlust

Abb. 2

18 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

des Zahnes 22 vor (Abb. 1). Der Zahn sei bereits in früherer Zeit abgebrochen und wurde nach endodontischer Versorgung mit gegossenem Stiftaufbau und
prothetischer Krone versorgt. Die Patientin gab an,
keinerlei Beschwerden zu haben, der Zahn war perkussionsunempfindlich und das Parodont wies eine
maximale Sondierungstiefe von 2 mm auf. Eine Zahnmobilität war nicht zu verzeichnen. Röntgenografisch lagen keine pathologischen Befunde vor (Abb.
10). Eine zu geringe Stiftlänge, Sekundärkaries und
ein zu geringer Ferrule-Effekt führten vermutlich zur
frühzeitigen Lockerung der Krone. Die Patientin ist
starke Raucherin, daher erschien das Einbringen eines
Implantates zu risikoreich. Trotz prothetisch versorgter Nachbarzähne mit Kronen wünschte die Patientin
keinen Brückenersatz, sondern den Erhalt des Zahnes
22. Mit dem Vorschlag einer kieferorthopädischen
Extrusion mittels Schienen und Magneten war die
Patientin einverstanden.
So wurde in der ersten Sitzung die bisherige Krone
provisorisch befestigt und eine Abformung der Kiefer für die zahntechnische Herstellung von Modellen
und einer Oberkiefer-Tiefziehschiene genommen.
Ebenso erfolgte die Farbbestimmung des Zahnes.
Ein zusätzlicher lokaler Silikonabdruck diente der
späteren Herstellung eines Provisoriums. Im zahntechnischen Labor wurde die transparente Tiefziehschiene (ERKODENT®, Erich Kopp GmbH, Pfalzgrafenweiler) angefertigt, die an der Stelle des Zahnes 22
auf der Innenseite vestibulär eine Verblendung mit
Komposit (Tetric®, Ivoclar Vivadent AG, Schaan,


[19] =>
Fachbeitrag

Abb. 3

Liechtenstein) erhielt. Ebenso wurde die Oberfläche
von zwei Magneten sandgestrahlt und mit einem
Metallprimer (Ivoclar Vivadent AG) für den Kunststoffantrag benetzt.
Die zweite Sitzung begann nach einer terminalen Anästhesie mit der Entfernung der Stiftkrone und der
Sekundärkaries sowie dem temporären Verschluss
des Stiftbettes mit Cavit (CavitTM-G, 3M ESPE AG,
Seefeld). Danach wurde adhäsiv (Excite®, Ivoclar
Vivadent AG) und mit dünnfließendem Komposit
(Tetric®Flow, Ivoclar Vivadent AG) ein Magnet zentral
auf dem Wurzelrest befestigt (Abb. 2). Nach dem Aufsetzen einer 1mm dicken Wachsscheibe auf den Magneten als Platzhalter wurde der zweite Magnet darüber befestigt und der spannungsfreie Sitz der Schiene
über den Magneten überprüft (Abb. 3). Die Transposition des zweiten Magneten in die Schiene erfolgte mit
dünnfließendem Komposit der bestimmten Zahnfarbe (Abb. 4 und 5), wobei zu beachten war, dass sich
die Befestigungskomposite beider Magneten nicht
verbinden. Hierzu diente die Wachsscheibe zwischen
den Magneten, die etwas über die Magnete hervorstehen muss. Ebenso sollte genug Platz zwischen der
Wurzel mit dem Magneten und der Schiene sein,
damit das Extrudieren nicht behindert wird. Nach
der Lichtpolymerisation konnten die Schiene und die

Abb. 5

I

Abb. 4

Wachsscheibe entnommen und Kunststoffüberschüsse entfernt werden. Abschließend wurden mit
dem Skalpell die gingivalen Befestigungsfasern
durchtrennt und mittels Scaling und Root Planing
entfernt, um eine Mitverlagerung des Zahnhalteapparates zu verhindern und die Haltekraft zu verringern.
In der folgenden Sitzung zwei Wochen später war eine
Extrusion von 1 mm zu verzeichnen. Der Magnet sowie das Befestigungskomposit in der Schiene wurden
herausgetrennt und nach wiederholtem Aufsetzen
auf den am Zahn befestigten Magneten und
zwischenliegender Wachsscheibe mit Kunststoff in
der Schiene neu positioniert. Ebenso mussten die
Gingivafasern erneut durchtrennt werden.
Nach zwei weiteren Revisionen, jeweils nach zwei
Wochen, konnte eine gesamte Extrusionslänge von
ca. 3 mm erreicht werden (Abb. 6 und 10). Der Zahn
wies nun eine Lockerung II. Grades auf. Bis zu einer
Neuversorgung musste der Zahn für zwei Monate an
den Nachbarzähnen fixiert werden, um eine Rückverlagerung zu verhindern. Dazu wurde eine provisorische Kunststoffkrone über dem noch festsitzenden
Magneten hergestellt. Um Manipulationen zu vermeiden, wurde der zweite Magnet auf den ersten
aufgesetzt und die provisorische Versorgung (Luxa-

Abb. 3_Abbildung des Gegenmagneten vor der Transposition in die
Tiefziehschiene mit einer
Wachsscheibe als Platzhalter.
Abb. 4_ Tiefgezogene Kunststoffschiene mit übertragenem Magneten
und vestibulärer Verblendung an
Stelle des Zahnes 22.

Abb. 5_ Kunststoffschiene über
den Magneten mit vestibulärer
Verblendung des Zahnes 22.
Abb. 6_ Abbildung des Zahnes 22
nach abgeschlossener Extrusion.
Verlängerung des supragingivalen
Kronenanteils um ca. 3 mm nach
sechs Wochen.

Abb. 6

cosmetic
dentistry 2_
I 19
2013


[20] =>
I Fachbeitrag

Abb. 7

Abb. 8

Abb. 7_ Abbildung der Interimsversorgung. Fixierung der Kunststoffkrone an den Nachbarzähnen zur
Verhinderung der Rückverlagerung
der Wurzel.
Abb. 8_ Extrudierte Wurzel mit
Glasfaserstiftaufbau vor
prothetischer Neuversorgung.

Abb. 9_ Neuversorgung des
Zahnes mit keramikverblendeter
Zirkonkrone.
Abb. 10_ Röntgenografische
Abbildung des Zahnes 22, links Ausgangssituation mit stiftverankerter
Krone, rechts Zustand nach Extrusion
mit Glasfaserstift und Aufbaufüllung,
apikal ist eine Aufhellung der
Zahnalveole zu erkennen.

Abb. 9

temp®, DMG, Hamburg) direkt, ohne nochmaliges
Abnehmen und Zementierung, über eine Silanverbindung (Monobond® Plus, Ivoclar Vivadent AG) und
Adhäsivtechnik (Excite®, Ivoclar Vivadent AG) an
den Nachbarzähnen befestigt (Abb. 7).
Nach Abschluss der Fixierung erreichte die Wurzel
ihre ursprüngliche Festigkeit für den Stiftaufbau und
die Kronenpräparation. Nach Entfernung der provisorischen Versorgung und Magnete wurde der Aufbau des Zahnkernes mit einem adhäsiv befestigten
Glasfaserstift (Komet® ER DentinPost Coated, Gebr.
Brasseler GmbH & Co. KG, Lemgo) und Aufbaukunststoff (Multilink® Automix, Ivoclar Vivadent
AG) durchgeführt, nachpräpariert und abgeformt
(Abb. 8). Unter Lokalanästhesie wurde marginales
Granulationsgewebe elektrochirurgisch entfernt.
Eine abnehmbare provisorisch befestigte Kunststoffkrone wurde bis zur Eingliederung der definitiven Versorgung mit einer zementierten, keramikverblendeten Zirkonkrone belassen (Abb. 9).

_Fazit
Als Alternative zum Implantat oder Brückenzahnersatz bietet die Magnetextrusion über eine semipermanente Tiefziehschiene eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, eine suffiziente Wurzel im

Abb. 10

20 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Front- sowie Seitenzahnbereich zu erhalten, die somit
als Grundlage zusammen mit einem Stiftaufbau als
ausreichende Kronenfassung zu dienen kann. Die Tatsache, dass während der Behandlung keine festsitzende provisorische Versorgung möglich ist, kann besonders im Frontzahnbereich als störend empfunden
werden, da die Schiene zum Essen entfernt werden
muss und somit die Zahnlücke sichtbar wird. Mit einer Behandlungsdauer von ca. sechs Wochen – von
der Extrusion bis zu einem festsitzenden Provisorium
und anschließender dauerhafter Versorgung – ist
diese Zeit jedoch überschaubar._
Danksagung an ZTM Ulrich Güntermann, Leipzig.

_Kontakt

cosmetic
dentistry

Dr. Jens Voss
White Lounge
Infos zum Autor
Dental Beauty SPA
Brühl 4, 04109 Leipzig
Tel.: 0341 9625252
Fax: 0341 9625253
E-Mail: info@white-lounge.com
www.white-lounge.com


[21] =>
BEAUTIFIL Flow Plus
INJIZIERBARES KOMPOSIT
FÜR DEN FRONT- UND SEITENZAHN
t Geeignet für alle Kavitätenklassen
t Einfache Anwendung und schnelle Politur
t Natürliche Ästhetik über wirksamen
Chamäleon-Effekt

t Hohe Radiopazität
t Fluoridfreisetzung

F03
F00

Low
ow Flow

Zero Flow

www.shofu.de


[22] =>
I Fachbeitrag

Perfektes Lächeln –
mit minimalinvasiver Technik
Autoren_ZA Michael Beisig, Dr. Florian Göttfert, Dr. Marcus Striegel, Dr. Thomas Schwenk, Dr. Julia Hehn

_In Deutschland gibt es seit Jahren einen rasanten Anstieg der Nachfrage für Kosmetische und Ästhetische Zahnmedizin. Ziel eines jeden ästhetisch
bewussten Zahnarztes ist es, das Smile Design eines
Patienten durch minimalinvasive Techniken zu optimieren. Oftmals ist es leider nicht möglich, vor allem bei Zahnfehlstellungen, minimalinvasiv zu behandeln, um somit für den Patienten ein perfektes
Lachen zu kreieren. Zahnfehlstellungen müssten
prothetisch ausgeglichen werden. Um dies zu vermeiden, liefert die Kieferorthopädie als eine elementare Säule der Ästhetischen Zahnheilkunde die
einzige Möglichkeit, Engstände in der Unterkieferfront schonend zu beheben, um damit dem Credo
der Minimalinvasivität gerecht zu werden.
Kieferorthopädie im Erwachsenenalter galt bislang
als exotische und für nur wenige Patienten als eine
akzeptierte Behandlungsalternative. Gründe hierfür
waren lange Behandlungsdauer und mit vielen sozialen Umfeldern nicht vereinzubarende ästhetische
Beeinträchtigung der Patienten. Um diesem Problem
aus dem Weg zu gehen, musste folglich eine Lösung
gefunden werden. Ziel war es, schnell, sicher und vor

allem herausnehmbar Zahnfehlstellungen, Zahntorsionen oder sogar Diastema orthodontisch zu
korrigieren. Diese Ansprüche vereint der Inman Aligner, er verspricht durch Nickel-Titan-Federn mittels
zwei gegenüberliegenden Bögen, Druck und Gegendruck, Zähne schnell und rasch in die gewünschte
Stellung zu mobilisieren. Diese Bögen üben Scherkräfte aus, die die Frontzähne begradigen. Dieser
„Scherkräfteeffekt“ kommt durch die lingualen
Komponenten zustande, die die anterioren Zähne
von lingual drücken, während der labiale Bogen an
der vestibulären Fläche zieht. Diese zwei Anlageflächen bewegen in paralleler Ebene zur Okklusion und
ermöglichen sowohl physische Bewegungen als
auch eine Kippung der Zähne. Kräfte können durch
unterschiedliche Federlängen oder durch Kompression der Federn, um den Druck zu erhöhen, variiert
werden. Der Inman Aligner bewegt hauptsächlich
die Schneidezähne, aber auch in geringem Maß die
Eckzähne. Rotationen der Eckzähne liegen im Grenzbereich der kieferorthopädischen Kräfte des Inman
Aligners. Die Unterkieferzähne lassen sich allerdings
leichter bewegen als Zähne im Oberkiefer.

Abb. 1a

Abb. 1b

Abb. 2a

Abb. 2b

Abb. 1a und b_ Ausgangssituation.
Abb. 2a und b_ Situation nach
eingesetztem Retainer und Bleaching.

22 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[23] =>
Fachbeitrag

Somit konnten wir unser bislang erfolgreiches Behandlungskonzept wirkungsvoll ergänzen und können minimalinvasiv versorgen oder präprothetisch
eine Ausgangssituation schaffen, um folglich zahnhartsubstanzschonend beispielweise mit Veneers
zu versorgen. Der Inman Aligner kann verwendet
werden, um Zähne vor einer Veneerpräparation
schnell auszurichten und so minimalinvasiv zu
agieren und eventuelle endodontische Behandlungen zu umgehen.
Der Inman Aligner ist die perfekte Lösung für den
Engstand oder die Protrusion der Frontzähne. Eine
Schachtelstellung in der Unterkieferfront ist genauso aufzulösen wie eine Rotation einzelner
Zähne. Gründe für diese Fehlstellungen können
Mesialwanderungen der Seitenzähne, Parodontitis
mit beweglichen Zahnhalteapparaturen, Weisheitszähne und Versäumnisse in der Jugend (KFO)
sein. Die Behandlung von ästhetischen Fällen beschränkt sich erfahrungsgemäß nicht allein auf das
Wiederherstellen der weißen und roten Ästhetik.
Häufig beruhen ästhetische Disharmonien auf einer
gestörten Funktion, beispielweise bei starkem
Kreuzbiss. Fehlstellungen von Zähnen haben immer
einen ungünstigen Einfluss auf den Arkadenverlauf
der Gingiva. Manchmal werden komplexe Fälle nicht
als solche erkannt und es wird lediglich die weiße
Ästhetik korrigiert. Die Ergebnisse sind dann nicht
langlebig, oft auch ästhetisch unbefriedigend. Daher bietet sich für eine ästhetische Behandlungsplanung, vor allem vor dem Zahnersatz, eine minimalinvasive Therapie der Fehlstellung der Zähne an
(Abb. 1 und 2).
Der Inman Aligner korrigiert schnell, sehr sicher und
unkompliziert im Vergleich zu anderen Systemen.
Mit dem Inman Aligner können die vorderen Zähne
innerhalb weniger Wochen sanft in eine ideale Position geführt werden. Die meisten Fälle sind in 6 bis
16 Wochen abgeschlossen, und da die Apparatur
herausnehmbar ist, kann es dem Lebensstil der
Patienten angepasst werden.
Grundsätzliche Bewegungen mit dem Inman Aligner sind labiale und linguale Kippungen bei Protrusion und Korrektur eines frontalen Engstandes. Die
zweite Hauptbewegung ist die Rotation der Frontzähne und, bedingt, der Eckzähne. Weiterhin gibt es

I

Abb. 3

als Bewegungsmöglichkeit den Dominoeffekt, der
durch Kraft auf die Schneidezähne einen gewissen
Druck entlang des Zahnbogens bis zum 2. Prämolaren weiterleiten kann. Dieser „Anschubeffekt“ beschreibt ein distales Verschieben und Kippen der
Zähne. Der ganze Zahnbogen kann durch Verwendung eines Inman Aligners mit eingebauter Expansionschraube erweitert werden, um mehr Platz für
die Frontzähne schaffen zu können.
Es gibt drei Möglichkeiten der Expansion mit dem
Inman Aligner, die alle durch die schrittweise Aktivierung der Mittellinienschraube aktiviert werden.

Abb. 3_ Zahnbogenberechnung.

1. Inman Aligner mit Expander
Größter Vorteil ist in diesem Fall die Tatsache, dass
er ein Teil des Inman Aligners ist und nur eine Apparatur benötigt wird. Mit diesem kombinierten Inman
Aligner können im inzisalen Bereich bis zu 2 mm
Platz geschaffen werden, um beispielsweise palatinal gekippte 2er zu entschlüsseln.
2. Separate Mittellinien-Expansion
Bei sehr großen Engständen müssen oberer und
unterer Expander verwendet werden, um Okklusionsprobleme aufzuheben. Ein ausgereiftes Verständnis für kieferorthopädische Kräfte sollte für
diese Technik vorhanden sein.
Abb. 4a und b_ Situation
während der Behandlung mit dem
Inman Aligner.

Abb. 4a

Abb. 4b

cosmetic
dentistry 2_
I 23
2013


[24] =>
I Fachbeitrag
Anleitung zur approximalen Separation – IPR
1. Überprüfen des gesamten
approximalen Platzbedarfs

Messung der Zahnbögen
mit Spacewize

2. Separation (IPR) auf Termin aufteilen

Bei erhöhtem Platzbedarf besser
auf mehrere Sitzungen planen

3. Beginn IPR am Einsatztermin

Kontaktpunkte von Eckzahn zu
Eckzahn auflösen

4. Strategisches Separieren

Reihenfolge der Streifen:
gelb, rot, blau

5. Prädikative approximale Reduktion

Bei mehr als 2 mm Platzbedarf
können durch eine prädikative approximale Separation mit einer Scheibe die
Zähne „de-trianguliert“ werden

Tab. 1

Abb. 5 und 6_ Ausgangssituation mit
Kreuzbiss 22.
Abb. 7_ Endsituation.

Abb. 5

3. Fanscrew-Expander
In Fällen mit komplexem Engstand in der Front und
ausschließlich im Oberkiefer kann dieser Expander
verwendet werden. Eine Schraube im Prämolarenbereich und ein Scharnier ermöglichen eine Ausdehnung, aber nicht im posterioren Bereich. Dadurch können im anterioren Bereich bis zu 5 mm
Platz geschaffen werden. Alle 2 bis 3 Tage sollte eine
Viertelumdrehung der Schraube stattfinden.
SpacewizeTM, der diagnostische dentale EngstandRechner, ein schnelles und einfaches Instrument,
um die Platzverhältnisse eines Zahnboges zu errechnen und somit die Inman Aligner-Planung und
-Auswahl für die Behandlung zu unterstützen.
Innerhalb weniger Minuten kann SpacewizeTM errechnen, ob der Grad des Engstandes zu einem einfachen oder komplexen Fall führt, oder ob der Patient an einen Kieferorthopäden überwiesen werden sollte. Dies kann geschehen, während der Patient im Stuhl sitzt, es kann ausgedruckt und mit
dem Behandlungsplan ausgehändigt werden. Dieses ist eine Motivation für die Patienten und für die
Diagnostik unentbehrlich.
Der Zahnbogen wird durch die Addition aller mesialen-distalen Zahnbreiten exakt errechnet (Abb. 3).
Diese Summe bezeichnet den erforderlichen Platzbedarf. Falls Front- oder Eckzähne bewegt werden sollen, wird von der distalen Oberfläche des einen Eckzahnes zum anderen gemessen. Dies ist der verfüg-

Abb. 6

24 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

bare Platzbedarf. Aus diesen zwei Summen ergibt sich
der mögliche Bewegungsspielraum der Zähne. Die
machbare Zahnstellung wird in einem Gipsmodell
festgehalten und kann dem Patienten schon mal erste Eindrücke der ausführbaren Zahnstellung geben.
Kommt ein negativer Wert bzw. ein Platzmangel
zustande, müssen mit Metallstreifen die Kontaktpunkte von distal aufgehoben werden, das sogenannte IPR-„Stripping“. Approximale Reduzierung
erfolgt nur so viel wie nötig, strategisch und progressiv bei jedem Termin. Dies bedeutet, dass das
IPR schrittweise und in die Behandlungsplanung
integriert ist. Maximal ist eine Reduzierung des
Zahnschmelzes von 3 mm möglich. Kunststoffanker aus Tetric Ceram werden an die zu bewegenden
Zähne vestibulär oder oral geklebt. Durch das Aufliegen der Bögen auf den Kunststoffankern wird mit
Druck und Gegendruck der Zahn in die erwünschte
Position gebracht. Nicht alle Anker müssen in der
ersten Sitzung aufgeklebt werden, palatinale bzw.
linguale werden in der Regel als erstes immer inzisal angebracht. Nach der Vorwärtsbewegung der
Zähne sind die Anker oral an dem gingivalen Drittel
an der Reihe. Es folgt eine Fluoridierung der Zähne
(Tab.1).
Bei der Einprobe versucht der Patient mithilfe eines Spiegels den Inman Aligner an der richtigen
Stelle einrasten zu lassen. Es werden Hinweise zur
Benutzung und Reinigung des Gerätes gegeben.
Der Patient sollte im bestmöglichen Fall den Inman
Aligner 18 bis 20 Stunden tragen und zum Essen
herausnehmen. Der Inman Alginer sollte in Intervallen getragen und eine Pause von ein paar Stunden eingelegt werden. Die Kontrolltermine finden
alle zwei bis drei Wochen statt, um die approximalen Kontaktpunkte weiter aufzulösen, falls diese
durch forcierte Bewegung weiter geschlossen werden müssen. Nach erzielter Zahnstellung werden
diese durch einen Retainer in Position gehalten
(Abb. 4).
Der Inman Aligner hat durch seine kurze Tragedauer
von 8 bis 10 Wochen klare Vorteile gegenüber
kieferorthopädischen Maßnahmen, wie eine Bebänderung der Front, die sich über Monate und
Jahre in die Länge ziehen kann. Auch vergleichbar
ähnlichen Apparaturen wie die Invisalign-Methode mit mehreren aufeinanderfolgenden Schienen hat eine Tragedauer von 9 bis 18 Monaten. Die

Abb. 7


[25] =>
Fachbeitrag

I

Abb. 8–13_ Modellanalyse
vorher/nachher.

Abb. 8

Abb. 9

Abb. 10

Abb. 11

Abb. 12

Abb. 13

kürzere Tragedauer und die Behandlung mit nur
einem Gerät sprechen für den Inman Aligner. Der
wohl wichtigste Punkt für den Patienten ist aber
die Tatsache, dass der Inman Aligner während der
ganzen Behandlung herausnehmbar ist und keine
ästhetischen Kritikpunkte wie feste Zahnspangen,
Drähte oder Brackets entstehen. Durch die minimalinvasive Therapie entstehen für den Patienten
keinerlei Nachteile und die tägliche Mundhygiene
ist nicht eingeschränkt. Durch den sanften und
konstanten Druck, den das Gerät ausübt, ist die
Behandlung sicher. Es gibt keine gemeldeten Fälle
von Wurzelresorptionen oder Devitalisierungen._

cosmetic
dentistry

_Kontakt
ZA Michael Beisig

Dr. Florian Göttfert
Dr. Thomas Schwenk
Dr Julia Hehn
Infos zum Autor

Dr. Marcus Striegel
Ludwigsplatz 1a, 90403 Nürnberg
Tel.: 0911 241426
Fax: 0911 2419854
E-Mail: striegel@edelweiss-praxis.de
ANZEIGE


[26] =>
I Fachbeitrag

Smile Design Update –
praxisnahe Lösung ästhetisch
kompromittierender Fälle
Autoren_Dr. Julia Hehn, Dr. Florian Göttfert

Abb. 12

Abb. 1_ En-face-Aufnahme der
Patientin bei Behandlungsbeginn.
Abb. 2_ Intraoralaufnahme der Oberkieferfront bei Behandlungsbeginn.
Abb. 12_ Endergebnis direkt nach
Einsetzen der COMPONEER®.

26 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

_In einem Zeitalter, in dem das
äußere Erscheinungsbild des
Abb. 1
Einzelnen immer mehr an Bedeutung gewinnt, sind auch wir
als Zahnärzte bestrebt, unseren
Teil zum „perfekten Erscheinungsbild“ zu leisten. Wann und
Abb. 2
ob ein Lächeln als attraktiv angesehen wird, hängt vom Zusammenspiel vieler unterschiedlicher Faktoren ab:
dem Zustand und Verlauf der Gingiva, den dentalen
Größenverhältnissen, der Höhe der interdentalen
Kontaktpunkte, der Struktur und Farbbeschaffenheit
einzelner Zähne bis hin zum Verlauf von Ober- und
Unterlippe (Belser 1978). Die Ansätze der oralen Ästhetik zu definieren und nach bestimmten Kriterien
in Längen- und Größenverhältnissen festzulegen,
sind demzufolge zahlreich (Greenberg, Bogert 2010;
Levin 1978, Levin 2008; Magne et al.; Snow 1999).
Ein ästhetisch kompromittierendes Lächeln kann
durch simple Korrekturen der oben aufgeführten
Punkte enorm an Attraktivität gewinnen. Oberste
Maxime hierbei sollte die minimalinvasive und substanzschonende Vorgehensweise sein (Beier et al.

2012; Horvath, Schulz 2012). Stokes und Hood zeigten in ihren Studien, dass die klassische, ausgedehnte Präparation und Restauration der Zähne mit
starren Materialien die Elastizität und Festigkeit der
natürlichen Zähne reduziert (Stokes, Hood 1993).
Zudem erhöht sich das Risiko eines Präparationstraumas (Gängler et al. 1979).
So setzt die moderne Zahnmedizin heute auf hochleistungsstarke Werkstoffe, die auch bei minimalen
Präparationstärken eine hohe Belastungsfähigkeit
und Haltbarkeit besitzen und durch eine hervorragende Optik bestechen (Burke
2012; Hajtó, Marinescu 2012;
Gresnigt, Ozcan 2011). Weitere
Anforderungen sind eine einfache Handhabung und kostengünstige Umsetzung. Die Firma
Coltène/Whaledent hat mit
COMPONEER® ein Produkt herausgebracht, welches all diese
Eigenschaften mit sich bringt
und im folgenden Behandlungsfall vorgestellt wird.

_Fallpräsentation
Ausgangssituation
Eine junge Patientin (15 Jahre)
stellte sich im Rahmen einer Kontrolluntersuchung
erstmals in unserer Praxis vor. Im einführenden Gespräch klagte sie über die Optik der oberen Inzisivi
und äußerte den Wunsch nach „schöneren Zähnen“.
Der unharmonische Verlauf der Schneidekanten
und besonders der infolge einer Wurzelkanalbehandlung stark dunkel verfärbte Zahn 11 missfielen
ihr (Abb.1 und 2).
Die klinische Befundung ergab ein kariesfreies und
weitgehend füllungsfreies Gebiss. Lediglich Zahn 11
wurde infolge eines Sturzes bereits im Kindesalter
endodontisch behandelt und die palatinale Trepanationsöffnung ist mit Komposit verschlossen worden. Die Oberkieferfront wies zudem starke, inzisale
Substanzverluste von 12 bis 22 auf.


[27] =>
Mehr zu Luxatemp und weiteren DMG Meilensteinen
finden Sie hier: www.dmg-dental.com/20-years

Partner der Initiative
Dentalnetzwerk Praxisleben

7. - 8. Juni 2013 in Hamburg
www.dentalnetzwerk-praxisleben.de

Happy
Birthday,
Luxatemp!
Das Erfolgsmaterial für
ästhetische, bruchstabile
Provisorien wird 20.
Wir bedanken
uns bei Zahnärzten
weltweit für das
Vertrauen.


[28] =>
I Fachbeitrag
Abb. 3_ Die Fotoanalyse zeigt die
Diskrepanz zwischen dem
Inzisalkantenverlauf und dem
Lippenverlauf.
Abb. 4_ Analyse der roten und
weißen Ästhetiklinie in der SchwarzWeiß-Darstellung.

Abb. 5–7_ Auswahl der
COMPONEER® mithilfe von Contour
und Shade Guides.

Abb. 5

Abb. 3

Abb. 4

Analyse und Behandlungsplanung
Im Rahmen der detaillierten Analyse und der Behandlungsplanung wurden neben dem dentalen Befund
Röntgenaufnahmen, Fotoaufnahmen der Ausgangssituation und Situationsmodelle angefertigt.
Die Modellanalyse zeigte einen Steilstand der Inzisivi
21 und 22, welcher die verstärkte Frontzahnführung
und die hierdurch bedingten Abrasionen erklärt.
Funktionelle Habits, wie exzessives Zähneknirschen
(Bruxismus) oder Zähnepressen, konnten aufgrund
der Patientenanamnese ausgeschlossen werden.
Die Fotoanalyse der dentalen und gingivalen Anteile
verdeutlichte die Disharmonien im Bereich der weißen Ästhetik. Der Verlust der inzisalen Frontzahnbereiche führt zu einer negativen Inzisalkurve, welche
in Diskrepanz zur positiven Lachkurve der Lippen verläuft (Abb. 3). Diese Asymmetrie vermittelt ein „unruhiges Bild“, welches vom Betrachter als störend und
folglich als unästhetisch eingestuft wird.
Im Bereich der Gingiva bestand kein Behandlungsbedarf. Die gleichmäßig gestippelte und eng anliegende
Gingiva zeigte einen gleichmäßigen Arkadenverlauf
und wies keinerlei Rezessionen auf (Abb. 4).
Bei der Wahl der neuen Versorgung stand die kostengünstige Wiederherstellung der Ästhetik im inzisalen Bereich im Mittelpunkt. Die Korrektur der
Form- und Farbdefekte sollte möglichst zeitnah und
unter maximaler Substanzschonung erfolgen.
Aufgrund der finanziell sehr eingeschränkten
Situation entschieden wir uns für eine Neuversor-

gung der Zähne 12 bis 22 mit COMPONEER® von
Coltène/Whaledent. Das direkte Composite Veneering System erlaubt dem Behandler mithilfe von
hauchdünnen Kompositschalen eine Restauration
der Frontzahnsituation innerhalb einer Sitzung,
wobei die Präparation der Zähne unter maximaler
Substanzschonung erfolgen kann.

Abb. 6

28 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Behandlungsablauf
Zu Beginn der Behandlung erfolgte die Größenbestimmung der COMPONEER® anhand der vorab
gefertigten Situationsmodelle (Abb.5). Mithilfe von
unterschiedlichen Contour Guides lässt sich die
optimale Schalengröße auf einfache Weise bereits
vorab auswählen und bei Bedarf individualisieren.
Dies erleichtert die spätere Einprobe im Mund immens. Die definitive Farbbestimmung erfolgte
intraoral mithilfe einer Farbskala, mit welcher sich
sowohl die COMPONEER®-Farbe als auch die
Farbe des Befestigungsmaterials bestimmen lässt
(Abb. 6). Im dargestellten Fall entschieden wir uns
für COMPONEER® der Größe M (Abb. 7). Farblich fiel
die Wahl für die Kompositschalen auf Enamel Univ,
als Befestigungsmaterial wurde SYNERGY D6
Dentin A1/B1 ausgewählt.
Die Frontzähne wurden unter maximaler Substanzschonung auf isogingivalem Niveau präpariert. Hierbei wurde lediglich eine minimale
Hohlkehle im approximalen und im zervikalen Bereich angelegt, um einen harmonischen Übergang


[29] =>
Lust auf weiße Zähne?

Zahnaufhellung für alle Fälle
'DVEUHLWHVWH6RUWLPHQWš'LHOËQJVWH(UIDKUXQJ
Wir beraten Sie gern.
Tel. 02203-359215


[30] =>
I Fachbeitrag

Abb. 7

Abb. 8

Abb. 8–9_ Maskieren des verfärbten
Zahnes 11 durch Subopaquing.

Abb. 10 und 11_ Endergebnis direkt
nach Einsetzen der COMPONEER®.

Abb. 10

Abb. 9

zwischen Restauration und natürlichem Zahn zu
schaffen.
Nach dem Konditionieren der Oberflächen mit
35%iger Phosphorsäure (Etchant Gel S von
Coltène/Whaledent) wurden die Zähne mit One
Coat Bond vorbehandelt und lichtgehärtet.
An Zahn 11 wurde zudem durch ein direktes Subopaquing die dunkle Verfärbung des Stumpfes
maskiert (Abb. 8–9). Das Ausblocken dieser stark
verfärbten Bereiche mithilfe eines weiß-opaken
Komposits schafft eine ideale Basis für ein harmonisches Farbergebnis in der Endversorgung.
Die COMPONEER® wurden parallel mit Alkohol
entfettet und eine dünne Schicht One Coat Bond
aufgetragen. Besonders zu beachten ist hierbei,
dass die Bondschicht auf dem Zahn dünn verblasen
und lichtgehärtet wird – auf dem COMPONEER® jedoch nur dünn verblasen, aber nicht lichtgehärtet
werden darf. Das singuläre Aushärten der Bondschicht würde die Passung der COMPONEER® verfälschen und das folgende Einsetzen erschweren.
Die COMPONEER® Schmelzschalen wurden mit
dem Komposit SYNERGY D6 der Farbe A1/B1 nacheinander eingesetzt und nach Entfernung aller
Überschüsse lichtgehärtet. Das lichthärtende Insertieren erlaubt ein stressfreies Platzieren und
Adaptieren der Schalen, sodass ein harmonischer
Zahnbogenverlauf in Ruhe gestaltet werden kann.
Die Konturierung der zervikalen und inzisalen Berei-

Abb. 11

30 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

che erfolgte mit Finierdiamanten. Zur approximalen
Ausarbeitung wurden dünne SwissFlex Polierscheiben und Polierstreifen (Coltène/Whaledent) unterschiedlicher Körnung verwendet.
Behandlungsergebnis
Die Abbildungen 10 bis 12 zeigen das Behandlungsergebnis direkt nach dem Einsetzen der Restauration. Die in Form und Farbe korrigierten Zähne
12 bis 22 überzeugen durch den gleichmäßigen Inzisalkantenverlauf und die helle, ansprechende
Zahnfarbe. Die sehr dunkle Verfärbung am Zahn 11
konnte durch das Subopaquing erfolgreich maskiert und ein harmonisches Frontzahnbild erreicht
werden. Innerhalb einer Behandlungssitzung wurden die dentalen Defekte korrigiert und ein harmonisches Lächeln erreicht.

_Fazit
Die ästhetische Korrektur eines Lächelns erfordert
vom Behandler eine detaillierte Planung und Vorgehensweise. Nicht selten lohnt es sich, innovative Behandlungsmethoden in Betracht zu ziehen! Neue
Materialien, wie die hier vorgestellten COMPONEER®,
erweitern das Behandlungsspektrum und bieten
eine schnelle und kostengünstige Alternative zu den
klassischen Restaurationsmöglichkeiten. Mit ein
wenig Übung und Zeit lassen sich mit dieser einfa-


[31] =>
Fachbeitrag

chen, substanzschonenden Herangehensweise
überzeugende Ergebnisse erzielen! _

Vorankündigung Fortbildung „Smile Design“
Am Samstag, 13.7.2013, findet in Würzburg eine
Fortbildung mit den Referenten Frau Dr. Julia Hehn
und Dr. Florian Göttfert statt. Unter dem Motto „Smile
Design“ werden verschiedene Möglichkeiten der
Frontzahnrestauration vorgestellt und das praktische
Arbeiten mit COMPONEER® geschult. Weitere Informationen und Anmeldung unter Tel. 07345 805-158
E-Mail: Anja.Schneider@coltene.com oder unter
www.componeer.info/events

Literatur:
Beier, Ulrike Stephanie; Dhima, Matilda; Koka, Sreenivas; Salinas, Thomas J.; Dumfahrt, Herbert (2012): Comparison of two different veneer
preparation designs in vital teeth. In: Quintessence international (Berlin,
Germany : 1985), Jg. 43, H. 10, S. 835–839.
Belser, U.: Esthetics checklist for the fixed prothesis. Part II: Biscuitbake try-in. In: Schärer P, Rin LA, Kopp FR (eds). Esthetic Guidelines for
Restorative Dentistry. In: Chicago: Quintessence, Jg. 1982, S. 188–
192.
Burke, F. J. Trevor (2012): Survival rates for porcelain laminate
veneers with special reference to the effect of preparation in dentin: a
literature review. In: Journal of esthetic and restorative dentistry: offi-

cial publication of the American Academy of Esthetic Dentistry … [et
al.], Jg. 24, H. 4, S. 257–265.
Gängler, P.; Hoyer, I.; Krehan, F. (1979): [The preparation trauma of the
pulp and its reactive behavior (author’s transl)]. In: Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde mit Zentralblatt, Jg. 67, H. 3, S. 256–264.
Greenberg, Joseph R.; Bogert, Meredith C. (2010): A dental esthetic
checklist for treatment planning in esthetic dentistry. In: Compendium of
continuing education in dentistry (Jamesburg, N.J.: 1995), Jg. 31, H. 8,
S. 630–4, 636, 638.
Gresnigt, Marco; Ozcan, Mutlu (2011): Esthetic rehabilitation of anterior
teeth with porcelain laminates and sectional veneers. In: Journal (Canadian Dental Association), Jg. 77, S. b143.
Hajtó, Jan; Marinescu, Costin (2012): An esthetic challenge: isolated
areas of high translucency in laminate veneers. In: The European journal
of esthetic dentistry : official journal of the European Academy of Esthetic Dentistry, Jg. 7, H. 3, S. 282–294.
Horvath, Sebastian; Schulz, Claus-Peter (2012): Minimally invasive restoration of a maxillary central incisor with a partial veneer. In: The European journal of esthetic dentistry: official journal of the European Academy of Esthetic Dentistry, Jg. 7, H. 1, S. 6–16.
Levin, E. I. (1978): Dental esthetics and the golden proportion. In: The
Journal of prosthetic dentistry, Jg. 40, H. 3, S. 244–252.
Levin, E. I. (2008): Aesthetic proportions. In: British dental journal, Jg.
204, H. 8, S. 419–20; author reply 420.
Magne, P.; Magne, M.; Belser, U.: Natural and restorative oral esthetics.
Part I: Rationale and basic strategies for successful esthetic rehabilitations. In: Journal of esthetic dentistry, Jg. 5, H. 4, S. 161–173.
Snow, S. R. (1999): Esthetic smile analysis of maxillary anterior tooth
width: the golden percentage. In: Journal of esthetic dentistry, Jg. 11, H.
4, S. 177–184.
Stokes, A. N.; Hood, J. A. (1993): Impact fracture characteristics of intact and crowned human central incisors. In: Journal of oral rehabilitation, Jg. 20, H. 1, S. 89–95.

I

_Kontakt cosmetic
dentistry

Dr. Julia Hehn
edel&weiss, Zahnärzte
am Ludwigsplatz
Ludwigsplatz 1a
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 56836360
Fax: 0911 2419854
E-Mail:
hehn@edelweiss-praxis.de
www.zahnplus-nbg.de
Infos zum Autor

ANZEIGE

Faxantwort »
+49 341 48474-390
Bitte senden Sie mir das Programm zum
5. Internationalen Kongress für Ästhetische
Chirurgie und Kosmetische Zahnmedizin
vom 13.–15. Juni 2013 in Lindau am Bodensee zu.

BIS ZU 16 FORTBILDUNGSPUNKTE
FÜR DEN HAUPTKONGRESS

5. Internationaler
Kongress

Name

für Ästhetische Chirurgie und
Kosmetische Zahnmedizin

E-Mail-Adresse

13.–15. JUNI 2013 LINDAU · HOTEL BAD SCHACHEN

Praxisstempel

CD 2/13

Programm
5. Internationaler Kongress
für Ästhetische Chirurgie und
Kosmetische Zahnmedizin

Veranstalter/Anmeldung

OEMUS MEDIA AG · Leipzig
Tel.: +49 341 48474-308 · Fax: +49 341 48474-390
event@oemus-media.de · www.oemus.com

Wissenschaftliche Leitung

IGÄM – Internationale Gesellschaft
für Ästhetische Medizin e.V. · Düsseldorf
Tel.: +49 211 16970-79 · Fax: +49 211 16970-66
sekretariat@igaem.de · www.igaem.de


[32] =>
I Fachbeitrag

Rehabilitation einer kompromittierten
Oberkieferfront mittels koronalem
Verschiebelappen und Veneers
Autor_Dr. med. dent. Bernhard Albers

_Einleitung
Mit zunehmendem Alter können Patienten durch Abnutzung der Schneidezähne den Wunsch nach funktioneller und ästhetischer Rehabilitation haben. Oft
liegt das Dentin der Schneidekante frei und es hat
sich Karies gebildet. Wenn dann eine Restauration
nötig ist, ist die Einstellung einer schönen Rot-WeißÄsthetik wegen einer eventuell vorhandenen dünnen
Gingiva und/oder Rezessionen schwierig. Die nachhaltige Lösung solcher Probleme ist oftmals sehr anspruchsvoll. Hier soll der erste Fall vorgestellt werden,
der bei uns mittels koronalen Verschiebelappens behandelt wurde und inzwischen über diverse Jahre
nachkontrolliert werden konnte.

_Fallbericht
Die zum damaligen Zeitpunkt 55 Jahre alte Patientin störte sich an der unansehnlichen, verfärbten
und abgenutzten Front im Oberkiefer (Abb. 1). Sie
wollte unbedingt sehr helle, jünger aussehende
Frontzähne haben. Die Inspektion intraoral ergab

Abb. 1

Abb. 2

Abb. 4

Abb. 5

Abb. 8

Abb. 9

32 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

eine abradierte Oberkieferfront mit Karies in den
Schneidekanten der mittleren Frontzähne. Erschwerend war aber eine sehr dünne Gingiva mit diversen
Rezessionen und Spalten vorhanden (Abb. 2 und 3).
An eine ästhetisch einwandfreie Versorgung war
ohne Behandlung der Gingiva nicht zu denken. Dies
wurde der Patientin erklärt. In diesem Fall war ein
beidseitiger koronaler Verschiebelappen nötig, um
das Zahnfleisch dicker, damit widerstandsfähiger
und in der Form harmonisch zu gestalten. Nachdem
die Patientin eine einfaches Computerbild der
Zähne sah, wie sie mit Veneers aussehen könnten
(Abb. 4), stimmte sie dem gesamten Behandlungsplan zu.
Abbildung 5 und 6 zeigen, wie die Schnittführung
geplant wurde. Der rot eingezeichnete Teil der Gingiva wurde bis auf den Knochen entfernt. Entlang der
grünen Linie wurde ein Full-Flap bis zur Grenze der
Attached Gingiva gebildet. An dieser Grenze wurde
eine Periostschlitzung vorgenommen (blaue Linie).
Der Lappen konnte jetzt nach koronal mobilisiert und
vernäht werden (Abb. 7 und 8). Vorher wurden die
Füllungsanteile entfernt, welche später subgingival

Abb. 3

Abb. 6

Abb. 7

Abb. 10


[33] =>
Fachbeitrag

Abb. 11

Abb. 12

Abb. 13

Abb. 14

gelegen hätten, und die Wurzeloberflächen mit Küretten geglättet. Es wurde für drei Tage ein Zahnfleischverband angelegt. Eine Woche später wurden
die Nähte entfernt (Abb. 9).
Sechs Wochen später war die Gingiva einigermaßen
verheilt (Abb. 10). Es wurden die Zähne 13–23 jetzt
für Veneers präpariert (Abb. 11). Diese wurden eine
Woche später mit gelegten Retraktionsfäden eingegliedert (Abb. 12). Das Lippenbild entsprach weitestgehend der vorher gezeigten Simulation (Abb. 4 und
13). Einen Monat später mussten leider die Veneers
an den Zähnen 11 und 21 erneuert werden, da das
Veneer am Zahn 21 zwischenzeitlich gebrochen war.
Zum Zeitpunkt der zweiten Eingliederung war die
Operation 15 Wochen vergangen (Abb. 14).
Die Kontrolle ein Jahr nach Operation zeigt eine reizfreie Gingiva ohne Rezession und mit physiologischen Sondierungstiefen an den Zähnen 13–23
(Abb. 15). Dies bestätigt sich auch sieben Jahre

I

Abb. 15

später. Leider mussten die Eckzähne zwischenzeitlich zunächst provisorisch neu versorgt werden, da
im Seitenzahnbereich Zahnverlust eingetreten war.
Der Vergleich mit der Situation nach einem Jahr zeigt,
wie stabil und widerstandsfähig sich die Gingiva darstellt (Abb. 16).

_Diskussion
Koronale Verschiebelappen ergeben bei noch ausreichend breiter Attached Gingiva sehr vorhersagbare Resultate. Durch mikrochirurgische Nahttechniken können diese noch optimiert werden. Die Gingiva wird so verdickt, dass anschließend die Ränder
von Restaurationen relativ sicher gesetzt werden
können. Diese Technik sollte bei sehr dünnem Gingivatyp mit schon vorhandenen Rezessionen immer
als Option vor Frontzahnrestaurationen erwogen
werden._

_Kontakt cosmetic
dentistry
Dr. med. dent.
Bernhard Albers
Grasweg 3
22846 Norderstedt
Tel.: 040 64660755
Fax: 040 64660756
E-Mail: praxis@dr-albers.de
www.dr-albers.de
Infos zum Autor

Abb. 16

cosmetic
dentistry 2_
I 33
2013


[34] =>
I Fachbeitrag

Die kieferorthopädische
Behandlung erwachsener Patienten –
eine interdisziplinäre Therapie
Teil VI: Kieferorthopädie und Gingivoplastik
Autoren_Prof. Dr. med. dent. N. Watted, Prof. Dr. med. dent. E. Hussein Abdelchalek, Dr. med. dent. T. Teuscher,
Prof. Dr. med. dent. M. Abu-Mowais

_Veränderungen der Ästhetik
Abb. 1a–d_ Folge einer Extraktionstherapie von vier Prämolaren zur Auflösung des Engstandes. a) Zustand
vor Beginn der Behandlung. Zur Beseitigung der Engstände wurden vier
Prämolaren extrahiert. b) Das
Behandlungsresultat hinsichtlich der
Okklusion und deren Stabilität ist
perfekt. Neutrale Okklusionsverhältnisse rechts und links mit physiologischen Frontzahnstufen in der
Sagittalen und Vertikalen.
c, d) Die extraoralen Aufnahmen zeigen die Abflachung des Profils. Das
Profil wirkt älter als das tatsächliche
chronologische Alter.

Ein vorrangiges Motiv der meisten kieferorthopädischen Patienten, sich einer Behandlung zu unterziehen, besteht in der erhofften Korrektur ästhetischer Unstimmigkeiten im orofazialen Bereich. Dabei sind die jeweils vorliegenden ästhetischen Beeinträchtigungen an die verschiedensten Formen
dentaler und skelettaler Dysgnathien gebunden.
Während in der kieferorthopädischen Literatur und
Forschung viel über die Wirkungsprinzipien unterschiedlicher Behandlungstechniken bzw. -geräte,
die Okklusion am Ende der Behandlung und deren
Stabilität diskutiert wurde, richtete sich erst in jüngerer Zeit die Aufmerksamkeit vermehrt auf den
posttherapeutischen Zustand des Parodontiums
und das ästhetische Erscheinungsbild der Zähne
nach Abschluss der kieferorthopädischen Behand-

Abb. 1a

Abb. 1b

Abb. 2a

Abb. 2b

34 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

lung. Neben Funktion, Okklusion und Stabilität des
Behandlungergebnisses wurde auch die dentofaziale Ästhetik immer mehr zu einem wichtigen
Behandlungsziel.
Dabei wurde festgestellt, dass eine korrekte und
stabile Okklusion nicht zwangsläufig mit guter Ästhetik verbunden ist. Cox und van der Linden wiesen nach, dass auch bei Okklusionsanomalien eine
gute dentofaziale Ästhetik vorliegen kann und eine
Normokklusion nicht unbedingt an ein ansprechendes ästhetisches Erscheinungsbild gebunden
sein muss (Abb. 1a–d). Das Behandlungsergebnis
einer kieferorthopädischen Therapie wird jedoch
seitens des Patienten vorrangig nach ästhetischen
Kriterien bewertet. Für jeden Patienten muss neben
den allgemeingültigen Kriterien der Okklusion das
Behandlungsziel in Bezug auf die individuell optimale Gesichtsästhetik definiert werden.

Abb. 1c

Abb. 1d

Abb. 2c


[35] =>
Fachbeitrag

Abb. 3a

Abb. 3b

_Dentale und gingivale Ästhetik
Zu der Vielzahl von Faktoren, die zu einer Beeinträchtigung der dentofazialen Ästhetik führen, gehören neben den Zahnfehlstellungen, Engständen
oder Lücken unter anderem das „Gummy Smile“ und
das Verhältnis zwischen Kronenlänge und Kronenbreite.
Ein „Gummy Smile“ kann verschiedene Ursachen
haben:
_ kurze Oberlippe
_ überschüssiges maxilläres Wachstum
_ zu weit kaudal durchgebrochene Zähne
_ verzögerte apikale Verschiebung des Gingivalrandes an den oberen Schneidezähnen während des
Zahndurchbruches oder
_ durch eine Kombination dieser Faktoren bedingt
sein.26, 32, 44
Im Idealfall sollte sich die Lippe beim Lachen bis
knapp über den Gingivalrand der oberen mittleren
Schneidezähne anheben (Abb. 2a).9, 23, 24, 29, 32, 44 Zeigt
der Patient bis zu 75 Prozent der Frontzähne in der
vertikalen Richtung, wird dies als tiefes Lächeln bezeichnet (Abb. 2b). Einige Patienten zeigen jedoch
mehr Gingiva. Auch wenn dieser Zustand keine

Abb. 5a

Abb. 5d

Abb. 4a

Abb. 4b

Abb. 4c

pathologischen Folgen hat, so wirkt er doch wenig
ästhetisch (Abb. 2c).
Um dieses „Gummy Smile“ zu korrigieren bzw. die
Gingiva zu rekonturieren, kann im Einzelfall eine
chirurgische Gingivakorrektur (Gingivoplastik)

Abb. 5b

Abb. 5c

I

Abb. 2a–c_ a) Atraktives „durchschnittliches Lächeln“: Die Inzisalkurve der Oberkieferfrontzähne
einschließlich der Eckzähne verläuft
parallel zur inneren Kurvatur der
Unterlippe ohne Erscheinung der
Gingiva. b) Tiefes Lächeln liegt vor,
wenn bis zu 70 Prozent der Zahnlänge der Oberkieferfront beim
Lächeln zu sehen ist. c) Hohes
Lächeln „Gummy Smile“ liegt vor,
wenn mehr als 100 Prozent der
Zahnlänge beim Lächeln zu sehen
ist; mit anderen Worten, die Gingiva
erscheint deutlich.
Abb. 3a und b_Zustand einer
Patientin vor und nach einer
kombiniert kieferorthopädischkieferchirurgischen Behandlung mit
Impaktion der Maxilla nach
kranial.
Abb. 4a–c_ a) Korrekte Proportion
von Kronenlänge zu Kronenbreite –
85 Prozent macht die Kronenbreite
in Relation zu der Kronenlänge.
b) Disharmonische Kronenbreite zu
Kronenlänge. Die Kronenbreite überwiegt in Relation zur Kronenlänge.
Zur Harmonisierung dieser Relation
ist eine Gingivoplastik auf Höhe
der roten Linie durchzuführen.
c) Disharmonische Kronenbreite zu
Kronenlänge. Die Kronenlänge überwiegt in Relation zur Kronenbreite.

Abb. 5a–e_Klinische Situation vor
Beginn der kieferorthopädischen
Therapie. Aufgrund der einseitigen
Extraktion im Unterkiefer kam es zu
einer starken Mittellinienabweichung
und zu einer ungleichmäßigen
Verzahnung.

Abb. 5e

cosmetic
dentistry 2_
I 35
2013


[36] =>
I Fachbeitrag

Abb. 6a

Abb. 6b

Abb. 6a–c_ Eingliederung der
Multibandapparatur nach
der Extraktion des Zahnes 44. Die
Behandlungsdauer betrug
12 Monate.

Abb. 6c

durchgeführt werden, die neben der orthognathen Chirurgie (Impaktion des Oberkiefers durch
die Le-Fort-I-Osteotomie)49 und den plastischen
Operationen als eine Methode mit geringem Aufwand und begrenzter Indikation zu sehen ist. Häufig zur ästhetischen chirurgischen Gingivakorrektur verwendete Methoden sind die Gingivoplastik
im Sinne einer Gingivektomie, der apikale Verschiebelappen mit oder ohne Osteoplastik oder die
Kombination von beiden. Für die Entscheidung
über die Möglichkeit, das Ausmaß und die Art der
Gingivoplastik ist eine genaue Diagnose erforderlich. Eine Kontraindikation für eine Gingivoplastik
ist gegeben, wenn alle Zähne des Oberkiefers zu
weit durchgebrochen sind, sodass sich das
„Gummy Smile“ auf den kompletten Zahnbogen
erstreckt. In diesem Fall ist eine Kombinationstherapie aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
notwendig, um die Maxilla im Ganzen nach kranial
zu impaktieren (Abb. 3a und b). Der Umfang der im
sichtbaren Bereich der Oberkieferfront lokal
durchgeführten Gingivoplastik ist neben Taschensondierungstiefe auch von der Relation zwischen
knöchernem Alveolarrand und der Schmelz-Zement-Grenze abhängig.
Die individuell korrekte Proportion von Kronenlänge zu Kronenbreite ist ein weiterer Faktor, der
die dentale Ästhetik bestimmt. Gemäß Untersuchungen7 beträgt das als ästhetisches Optimum

empfundene Verhältnis im Durchschnitt 1 : 0,85
(Abb. 4a–c). Ein Missverhältniss von Kronenlänge
und -breite, z. B. quadratische (z. B. zu weit nach inzisal verlaufende Gingiva) oder längliche (z. B. bei
Gingivarezession) Zahnformen stören das ästhetische Erscheinungsbild. Im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie kann diese Proportion berücksichtigt werden, und dies besonders, wenn es
durch Zahnbewegungen in der Vertikalen zu einer
Veränderung des Gingivaverlaufes kommt.
Die Intrusion von Frontzähnen führt bei der Reduktion des vertikalen Überbisses zu einer Verkürzung der klinischen Krone, da der Zahn insgesamt
in den Alveolarfortsatz intrudiert und im zervikalen Bereich von der marginalen Gingiva überdeckt
wird. Die Zähne erscheinen folglich verkürzt bzw.
quadratisch.
In der nachfolgenden Falldarstellung werden neben den behandlungskorrelierten Veränderungen
im Gefolge orthopädischer Maßnahmen auch parodontaltherapeutische Lösungen geringen Umfangs zum Erzielen individuell optimaler ästhetischer Ergebnisse aufgezeigt.

_Klinische Falldarstellung
Die Patientin war 28 Jahre alt, als sie sich zur Behandlung vorstellte. Sie hatte im Jugendalter eine
kieferorthopädische Behandlung, bei der eine

Abb. 7a–e_ Klinische Situation nach
Abschluss der kieferorthopädischen
Behandlung, eine stabile funktionelle
Verzahnung.

Abb. 7a

Abb. 7d

36 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Abb. 7b

Abb. 7c

Abb. 7e


[37] =>
Fachbeitrag

I

Abb. 8_ Lächeln mit „Gummy Smile“.
Abb. 9a und b_ Durchführung der
Gingivoplastik.
Abb.10a und b_ Reduziertes
„Gummy Smile“ und verbessertes
Erscheinungsbild der Front.

Abb. 8

Abb. 9a

Abb. 10a

Abb. 9b

Abb. 10b

Extraktion von drei Prämolaren in drei Quadranten
durchgeführt wurde. Der erste Prämolar im
4. Quadranten wurde belassen (Abb. 5a–e).
Als Folge dieser Therapie entstand eine Asymmetrie
in der Zahnstellung insbesonders im Unterkiefer, die
eine dentoalveoläre Mittellinienverschiebung mit
sich brachte. Das Erscheinungsbild der Zahnstellung, -form und -größe insbesonders in der Oberkieferfrontregion haben die Patientin ästhetisch
gestört.

der Knochengrenze zulassen (Abb. 7a–e, Abb. 8).
Zur Verbesserung der dentogingivalen Ästhetik
wurde die Zahnform, -größe und -farbe der
Frontzähne korrgiert. Nach der Gingivoplastik
wurden die Frontzähne geblichen und anschließend mit Komposit korregiert (Abb. 9a und b,
Abb. 10a und b).
3) Sicherung der Stabilität. Zur Retention des
Behandlungsergebnisses wurde direkt nach der
Entbänderung ein 3–3 Retainer im Unterkiefer
geklebt sowie eine Ober- und Unterkieferplatte
(Hawley Retainer) angefertigt._

_Therapieziele und Therapieplanung
Als Behandlungsziele wurden angestrebt:
1) Herstellung einer neutralen, funktionellen und
stabilen Okklusion mit physiologischem Overjet
und Overbite. Dazu wurden die ersten Prämolaren im 4. Qudranten extrahiert (Abb. 5a-e, 6a-c)
2) Verbesserung der Gebiss- und Gesichtsästhetik. Diese Behandlungsphase – Gingivoplastik – hat
als Ziel die Verbesserung der dentogingivalen Ästhetik im Frontzahnbereich durch die Reduktion
des „Gummy Smile“ und somit die Verlängerung
der klinischen Krone. Dies ist natürlich nur möglich, sofern es die Taschentiefen in Bezug zur
Schmelz-Zement-Grenze und diese wiederum zu

_Kontakt

cosmetic
dentistry

Prof. Dr. med. dent. Nezar Watted
Department of Orthodontics
Arab American University
Infos zum Autor
Palestine
E-Mail:
nezar.watted@gmx.net

cosmetic
dentistry 2_
I 37
2013


[38] =>
I Fachbeitrag

Aktuelles Bleaching-Update
nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU –
Die Zukunft gehört dem
Nanohydroxyapatite (nHAp)
Autor_ Prof. Dr. Martin Jörgens

Selbst der Verkauf von Produkten zwischen
0,1–6,0 % Wasserstoffperoxid ist nur noch an
Zahnärzte gestattet, die wiederum nur nach Aufklärung Produkte zur Anwendung an Patienten
weitergeben dürfen.
Damit ist auch der lästige und nebenwirkungsträchtige Internethandel mit Bleachingprodukten
untersagt worden. Der Verkauf geht nur noch über
Zahnarztpraxen mit Supervisionsfunktion.
Diese Grenze wird derzeit aber länderspezifisch
noch völlig unterschiedlich aufgegriffen. Einzelne
EU-Länder wie Holland und England sehen dies
als maximale Obergrenze an und schränken jede
Anwendung von Bleachinggelen mit höherer Konzentration generell und strikt ein. Selbst niederge-

© lenetstan

_Zu den immer strenger werdenden Gesetzesauflagen und Restriktionen im Bereich der Hygiene
und stetig wachsenden Praxisanforderungen gesellen sich weitere EU-Richtlinien, die ihre Schatten und Einflüsse auf die Parameter der täglichen
Abläufe im Betrieb von Zahnarztpraxen werfen.
Die am 1. November 2012 in Kraft getretene EURichtlinie 2011/84/EU sollte die Abläufe bei der
Durchführung von Bleichbehandlungen neu regeln und reglementieren. Dabei standen die Sicherung der Patienten vor unerwünschten Nebenwirkungen sowie der Ausschluss von Nichtzahnmedizinern im Vordergrund der Entwicklung.
Die Auswirkungen sind mannigfaltig und sehr tiefgreifend für den gesamten Bereich Bleaching.

38 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[39] =>
Fachbeitrag

Abb. 1

lassene, freiberuflich tätige Dentalhygienikerinnen dürfen dort kein Bleaching mehr ohne zahnärztliche Supervision durchführen. Ein sehr realitätsferner Zustand.
Dies geht ebenfalls auf die Richtlinie zurück, da es
klar dargelegt ist, dass vor jedem Bleaching eine
zahnärztliche Untersuchung stattzufinden hat!
Diese krasse Richtlinienauslegung führte dazu,
dass in diesen Ländern die führenden Produkte im
Bereich des dentalen Bleachings nicht mehr lieferbar oder bereits vom Markt verschwunden sind.
Deutschland regelt dies etwas praxisorientierter
und pragmatischer. Bleaching gehört generell nur
noch in die Hand des Zahnarztes oder darf nur unter zahnärztlicher Observation stattfinden. Hierzu
gab es aber auch bereits vorher höchstrichterliche
Entscheidungen, die eine kosmetische Durchführung einer Bleachingbehandlung auf maximal 6
Prozent Wasserstoffperoxidkonzentration durch
Nichtzahnmediziner einschränkte. Nunmehr wurde
die neue EU-Richtlinie aber im Sinne der Zahnärzteschaft umgesetzt und die Behandlungen klar in
die Praxis oder nur noch in die zahnärztlich observierte Beauty Lounge gelegt.
Dazu besteht aber nunmehr klar die Rechtssicherheit in Deutschland, dass bei Bleachings aus medi-

Abb. 3

I

Abb. 2

zinischen Indikationen wie Tetrazyklinverfärbungen, genetisch bedingten massiven Verfärbungen,
massiven Abweichungen von der Durchschnittsfarbe, Bleachings bei stark verfärbten, wurzeltoten
Zähnen, traumatisch bedingten Verfärbungen, medikamentös bedingten Verfärbungen, ausgeprägtem längeren Abusus farbstoffhaltiger Substanzen
u.v.m., nach wie vor Wasserstoffperoxidkonzentrationen oberhalb von 6 Prozent durch Zahnärzte zum
Einsatz kommen dürfen.
Damit liegen diese Behandlungen aber alle im Bereich der medizinischen Indikation und nicht mehr
im Bereich der kosmetischen Indikation.
Es ist meiner Meinung nach auch nur richtig, dass
diese hochwertige Behandlung nur durch Zahnmediziner oder fachlich hochqualifizierte ZMFs/DHs
durchgeführt werden darf. Die Nebenwirkungsrate einiger Produkte, vor allem die mit hohen
Wasserstoffperoxidkonzentrationen, war einfach
zu hoch, und nur durch genaue Kenntnisse der Produkte und viel Erfahrung in der Anwendung konnten Irritationen der Gingiva und Hypersensibilitäten
verhindert werden.
Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie bringt für
die Fachpraxis erhebliche Umstellungen. Aber
auch entwicklungstechnische, neue Anstöße, die

Abb. 1 und 2_ Farbbestimmung vor
Bleaching (PrevDent Bleaching Kit).

Abb. 3 und 4_ Farbbestimmung
nach Bleaching
(PrevDent Bleaching Kit).

Abb. 4

cosmetic
dentistry 2_
I 39
2013


[40] =>
I Fachbeitrag

Abb. 5

Abb. 6

Abb. 5 und 6_ Farbbestimmung
vor und nach dem Bleaching
(PrevDent Bleaching Kit).

40 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

uns den Alltag der Bleichbehandlungen erleichtern, dem Erhalt der Zahnstrukturen dienen und
schon in der Durchführung der Behandlung für Patienten angenehm sein können. Nach dem Motto
„Not macht erfinderisch“ waren zukunftsorientierte Unternehmen schon lange vor Inkrafttreten
der EU-Richtlinie fleißig und suchten nicht nur
nach einer simplen Alternative, sondern nach
einer revolutionierenden, neuen Technik mit völlig
neuen, positiven Begleiteffekten in der Therapie.
Am Beispiel des neuen PrevDent-Bleachingsystems lassen sich die Entwicklungen anschaulich
darstellen. PrevDent belieferte viele EU-Länder
lange Jahre mit BriteSmile, welches leider bereits
wegen der Wasserstoffperoxidgrenze in einigen
Ländern der neuen EU-Richtlinie zum Opfer fiel.
Die Entwicklungsingenieure von dieser Firma
forschten intensiv, suchten lange und entwickelten eine neue ideale Kombination mit Paradigmenwechsel, basierend auf zeitgleichen Entwicklungen im Bereich der Oberflächenkonservierung mit
Nanotechnologien. Ergebnis war eine Kombina-

tion eines 6-prozentigen Low-Level-Wasserstoffperoxidgels mit einem Nanohydroxyapatitezusatz
(nHAp). Welch interessante, mutige Erfindung dahinter steckt, versteht man erst nach tiefergehender Analyse der bisherigen Studien zum Thema Nanotechnologie.
Die aktuellen Forschungen und Studien aus allen
Anwendungsbereichen des Nanohydroxyapatites
(nHAp) sind zum Schutz und langfristigen Erhalt
aller Zahnstrukturen bahnbrechend. Nicht nur Remineralisierungen der Schmelzoberflächen sind
elektronen-mikroskopisch auszumachen. Auch
umfassende, antibakterielle Wirkungen an den
Zahnoberflächen wirken karies- und parodontitisprotektiv. So wirkt Nanohydroxyapatite in Vergleichsstudien der Universität Pisa ähnlich antibakteriell wie Chlorhexidin, welches derzeit noch
als Goldstandard in der Parodontologie gilt.
Auch im Bereich der Füllungsmaterialien hat die
Nanohydroxyapatite-Technologie Einzug gehalten. So werden an der Universität Maryland bereits
umfangreich Füllungsmaterialien mit Nanohydroxyapatite eingesetzt und vielversprechend erforscht. Wichtige und nachgewiesene Wirkungen
liegen bereits für zahlreiche Einsatzgebiete von
Nanohydroxyapatite vor:
1. Kariesprotektive Wirkung durch Anlagerungseinschränkung von Streptococcus mutans-Stämmen an Zahnoberflächen – Arakawa et al. 2004
2. Einsatz von Nanohydoxyapatite bei ART-Atraumatic Restorative Therapies als reine, nichtinvasive
Kariestherapie in Ländern mit ausgeprägter Unterversorgung – Xu et al. 2012
3. Zusatz von Nanohydroxyapatite in den Bereich
der Compositematerialien zur längeren Haltbarkeit der Füllungen – Xu et al. 2012
4. Remineralisierungen von frühen, frischen Kariesläsionen – Amaechi et al. 2010
5. Remineralisierungen bei erosiven Schmelzläsionen – Haghgoo et al. 2011
6. Aufbau und Reparatur der Schmelzstrukturen
durch nHAp – Li et al. 2008
7. Verschluss der Dentintubuli und Ausbildung einer Dentinschutzschicht durch Einlagerung von
nHAp – Kawamata et al. 2007
8. Ausbildung einer Säureschutzschicht und Senkung der Hypersensibilität durch nHAp – Kawamata et al. 2010
Für den Bereich Bleaching gilt allerdings die Vermeidung von Hypersensibilitäten als das eigentliche
Novum. Die Universität von Indianapolis war in der
Forschung sehr aktiv. So konnte bereits die Studie
von Browning et al. 2010 zeigen, dass es durch Einsatz von nHAp zu einer erheblichen Verringerung
der Hypersensibilitäten beim Bleaching kommt.
Weiterhin konnten Deschepper et al. 2010 – ebenfalls aus Indianapolis – zeigen, dass es durch den
Einsatz von nHAp beim Bleaching zu einer Reduk-


[41] =>
Fachbeitrag

tion der Oberflächenrauigkeiten kommt. Die Oberflächen werden nachweislich simultan versiegelt.
Dies deckt sich auch mit der Studie von Kawamata
et al. 2004, der feststellte, dass es durch Einsatz von
nHAp nach einer Bleichbehandlung zu einer
Wiederherstellung der Schmelzstrukturen kommt.
Ergänzend weist die Studie von Takikawa et al.
2006 schon frühzeitig auf den positiven Einsatz
eines nHAp-haltigen Conditioners hin, der nach
dem Bleaching aufgetragen wird.
War für uns der Bleachingpatient mit hypersensiblen Zähnen also bis dato immer die größte Herausforderung, die nur mit wochenlangen Vorbehandlungen mit ACP, Fluoriden oder anderen Desensitizern und simultaner Anwendung von Analgetika zu beherrschen war, so brauchen wir dank
der Nanotechnologie ab jetzt keine Nebenwirkungen mehr fürchten und können diese Patienten
ohne besonderes Prozedere normal behandeln.
In dem Moment des Kontakts mit der Zahnoberfläche versiegelt praktisch die Nanokomponente
nachhaltig die sensiblen Strukturen und die
Bleichbehandlung geht ohne Nebenwirkungen
über die Bühne. Es tauchen während des Bleachings und auch danach keine Hypersensibilitäten
mehr auf. Die Bleachingzyklen werden kürzer und
statt drei Zyklen à 20 Minuten werden sechs Zyklen
à 10 Minuten empfohlen. Dies hängt auch mit der
geringeren Wasserstoffperoxidkonzentration zusammen und hat sich in der Praxis sehr bewährt.
Durch die häufigeren, kürzeren Zyklen wird immer
frisch aktiviertes Low-Level-Wasserstoffperoxid
wirksam auf die Oberfläche gebracht. Und auch im
Bereich der Aftercare-Produkte hat PrevdDent
schnell gehandelt und eine nHAp-haltige Zahnpasta mit auf den Markt gebracht. Dies führt zu einer Erweiterung der Nanokomponenten auch auf
die Pflegeprodukte des Patienten.
Auch hierzu liegen bereits erste Studien der Universität Pisa vor, die die desensibilisierende Wirkung der nHAp-haltigen Zahnpasta zeigen. Zudem
führt alleinig schon die Anwendung der nHAp-haltigen Zahnpasta zu einem Re-Whitening-Effekt,
da die kontinuierlich remineralisierte Oberfläche
eine bessere Lichtreflektion erfährt.
Neben den beschriebenen positiven Effekten des
nHAp-Zusatzes muss aber auch festgehalten werden, dass die Bleachingwirkung des PrevDent-Systems wirklich gut und mehr als vielversprechend
ist. Abgesehen davon, dass die Zähne direkt nach
dem Bleaching nicht ganz so stark aufgehellt erscheinen. Sie erscheinen praktisch so wie einen Tag
nach einer konventionellen Behandlung mit höher
konzentriertem Peroxid. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zähne nicht so stark dehydriert
werden. Einen Tag nach der Behandlung sehen die
Zähne aber identisch weiß aus, mit dem angenehmen Vorteil der nebenwirkungsfreien Behandlung.

I

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um
ein sanftes Biobleaching.
Für den modernen Anwender wird durch die neue
Technologie das Indikationsspektrum der Bleachingtherapien noch erweitert. So können auch Patienten mit erheblichen Verfärbungen und Angst
vor Nebenwirkungen früher einer Bleachingtherapie zugeführt werden. Häufigere Bleachings in
kürzeren Zeitabständen können nebenwirkungsfrei durchgeführt werden. Kontraindikationen für
Bleachingtherapien bestehen meines Erachtens
nach seit der Einführung von nHAp nicht mehr.
Als prognostizierbare Ergebnisse kann eine exponentielle Zunahme der Bleichbehandlungen mit
Nanohydroxyapatite (nHAp) konstatiert werden.
Weiße Zähne stehen damit zukünftig und nunmehr auch wissenschaftlich bewiesen für Gesundheit und Abwehrkraft.
Wir müssen hier noch erhebliche Aufklärungsarbeit leisten und können aber ruhigen Gewissens erklären, dass Bleaching mit nHAp nunmehr zu einer
Verbesserung und Versiegelung der Zahnstrukturen führt, und die früher gefürchteten Hypersensibilitäten der Vergangenheit angehören.
Es bleibt abzuwarten, wie der Markt in nächster
Zeit darauf reagieren wird. Mit Sicherheit wird es
zu einer weiteren Entwicklung von neuen Bleachingprodukten kommen. Zahlreiche Hersteller
werden versuchen, ähnliche nHAp-haltige Kombinationsprodukte auf den Markt zu bringen. Dafür
hat die neue EU-Richtlinie auf jeden Fall gesorgt
und zudem zu viel Bewegung und Entwicklung im
Bleachingmarkt geführt._

cosmetic
dentistry

_Kontakt

Prof. Dr.
Martin Jörgens
Universität zu Sevilla
Präsident der DGKZ –
Deutsche Gesellschaft für
Kosmetische Zahnmedizin
DentalSpecialists
Kaiserswerther Markt 25
40489 Düsseldorf
Tel.: 0211 4790079
Fax: 0211 4790009
E-Mail: joergens@
dentalspecialists.de
www.dentalspecialists.de
DentalSpecialists –
Leading Doctors of the World

Infos zum Autor

White Lounge Düsseldorf
www.white-lounge.com

cosmetic
dentistry 2_
I 41
2013


[42] =>
I Fachbeitrag

Minimalintervention in
der modernen Füllungstherapie
Autoren_Prof. Dr. Dr. h.c. Andrej M. Kielbassa, Priv.-Doz. Dr. Peter Tschoppe

_In den letzten Jahrzehnten haben sich neben der
klassischen restaurativen Zahnheilkunde zunehmend non- und minimalinvasive Therapieformen
etabliert. In diesem Kontext wird versucht, hartsubstanzopfernde Eingriffe über präventive, die Remineralisation fördernde und/oder die Infiltration
von initialkariösen Läsionen möglichst lange hinauszuzögern.1 An dennoch notwendige füllungstherapeutische Maßnahmen werden jedoch weitere
Anforderungen gestellt. So sollen sie wirtschaftliches Arbeiten und eine benutzerfreundliche Anwendung genauso ermöglichen, wie sie den Ansprüchen der Patienten genügen müssen. Hierbei
befindet sich die Zahnmedizin nach wie vor auf der
Suche nach geeigneten Materialien für bestimmte
Indikationen und Patienten.
Abb. 1_ Beispiel für eine alio loco
angefertigte, wenig schadensgerechte Präparation an Zahn 25;
das Füllungsmaterial konnte nicht in
der Kavität verankert werden (davon
unabhängig imponiert die massive
Verletzung des Nachbarzahnes 24).
(Foto: ZA E. Roneh, Berlin)

_Minimalinvasive Therapie

für „Jedermann“?
Der kariöse Prozess führt ohne weitere Intervention
unweigerlich zur Kavitation. Die Kavität ist demnach
das Ergebnis der Erkrankung; keineswegs ist die
Kavität jedoch mit der Erkrankung gleichzusetzen.

Zwangsläufig wird die Erkrankung auch durch eine
füllungstherapeutische Maßnahme nicht geheilt.
Gleichwohl stellt die Restauration einer Kavität eine
unabdingbare Voraussetzung zur Eliminierung der
Erkrankung dar, da ohne die adäquate Versorgung die
orale Mikroflora zugunsten eines kariösen Milieus
verschoben bleibt. Jegliche füllungstherapeutische
Maßnahme ist daher unter kariologischen Aspekten
mit therapeutischen Maßnahmen zu verbinden, die
die Kariesaktivität und das Kariesrisiko senken.
Gleichzeitig wird mithilfe einer Restauration die
Putzbarkeit des Zahnes wiederhergestellt; insofern
stellt die Füllungstherapie sehr wohl einen essenziellen Teil der präventiven Zahnheilkunde dar.1 Die
moderne Füllungstherapie sollte immer minimalinvasiv ausgerichtet sein; Ziel ist die schadensgerechte Präparation unter Schonung der gesunden
Zahnhartsubstanz. Ermöglicht wird dies nicht zuletzt durch die adhäsiven Eigenschaften moderner
Restaurationsmaterialien. So muss im Vergleich zu
traditionellen Materialien (z.B. Gold, Amalgam)
beim Einsatz vergleichsweise neuer Materialien wie
Kompositen oder Glasionomerzementen (GIZ) präparationsbedingt weniger gesunde Zahnhartsubstanz entfernt werden.2
Unabhängig vom gesetzlich vorgegebenen Rahmen
sollte der Behandler jedoch immer abwägen, was für
den jeweiligen Patienten die beste Therapie darstellt. Bei einem Patienten ohne offensichtlich erhöhtes Kariesrisiko sollte sehr wohl geprüft werden,
ob bei einer initialen Approximalkaries bei einem
(Prä-)Molaren eine Amalgamfüllung den besten
Weg zur Versorgung darstellt. Auf der anderen Seite
kann der Werkstoff Amalgam nicht unreflektiert bei
schadensgerecht präparierten Kavitäten verarbeitet werden (Abb. 1); unabhängig davon stellen minimalinvasive Präparationsformen hohe Ansprüche
an den Behandler.

_Auswirkungen der Wirtschaftlichkeit
auf den Therapieentscheid
Einen nicht zu vernachlässigenden Aspekt stellen
grundlegende Fragen der Wirtschaftlichkeit dar. So
sind nicht alle Patienten in der Lage, die Mehrkosten
für aufwendige ästhetische Lösungen zu tragen;

42 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[43] =>
Fachbeitrag

auch sind viele Patienten einfach nicht zu einer privaten Zuzahlung bereit. In derartigen Fällen musste
im Seitenzahnbereich lange Zeit allein auf Amalgamfüllungen zurückgegriffen werden.
Eine minimalinvasive Füllungstherapie mit Amalgam ist jedoch aus materialbedingten Gründen
nicht als einfach zu bezeichnen; gleichzeitig besteht
sowohl auf Behandler- als auch auf Patientenseite
immer häufiger der Wunsch nach einer möglichst
zahnfarbenen – und somit amalgamfreien – Versorgung. Die Bereitstellung einer Alternative für Patienten, die auf Amalgam verzichten wollen, wird
bereits seit längerer Zeit diskutiert. Während eine
gesundheitliche Gefährdung durch Amalgamfüllungen nach gegenwärtigem Wissensstand ausgeschlossen werden kann,3 empfiehlt unter anderem
das Robert Koch-Institut in Deutschland zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Auswirkungen,
Amalgam bei Schwangeren, Kindern und Jugendlichen „wenn möglich nicht einzusetzen“.4

_GIZ als Ausweichmöglichkeit?
Als Materialien, die eine minimalinvasive Therapie
ermöglichen und bei allen Indikationen zum Einsatz
kommen, sind Kompositmaterialien anzuführen –
deren Indikationsbereich wurde von der Deutschen
Gesellschaft für Zahnerhaltungskunde (DGZ) im
Jahr 2005 erweitert.5 Der Einsatz zahnfarbener
Komposite im Seitenzahnbereich ist für den Patienten im Normalfall jedoch mit einer Zuzahlung verbunden. Finanzielle Aspekte wiederum können bekanntlich einen wesentlichen Einfluss auf die Wahl
der zahnmedizinischen Therapieform haben.
Eine weitere Wahlmöglichkeit im Vergleich zu den
erwähnten konventionellen Therapieformen stellen
moderne Glasionomerzemente dar. Zeichneten sich
die ersten konventionellen Glasionomerzemente
(GIZ) noch durch eine niedrige Bruchzähigkeit und
starke Abrasionsanfälligkeit aus,6 konnten bereits
die hochviskösen GIZ nach 1995 stark verbesserte
mechanische Eigenschaften aufweisen.7 Mit zunehmender Liegezeit der Füllung erhöhen sich unter anderem Haftfestigkeit8 und Oberflächenhärte.9
Aufgrund der genannten Verbesserungen der Materialeigenschaften und infolge jahrelanger klinischer
Erfahrung mit Restaurationen aus hochviskösem
GIZ wurde in mehreren Schritten ein 2-stufiges
Füllungskonzept aus Glasionomerkomponente und
Kompositlack entwickelt.* EQUIA – bestehend aus
dem hochviskösen EQUIA Fil und dem nanogefüllten, lichthärtenden EQUIA Coat (GC Germany, Bad
Homburg). Das Füllungskonzept profitiert von den
positiven Eigenschaften von GIZ, während gleichzeitig die Empfindlichkeit des Werkstoffs während
der Reifungsphase eliminiert wird – die physikalischen Materialeigenschaften bleiben bestehen. Der
Kompositlack erhöht nicht nur die Bruchfestigkeit

I

der fertigen Restauration erheblich10 und sorgt für
eine verbesserte Randdichtigkeit,11 sondern verleiht
der Glasionomerkomponente darüber hinaus ein
kompositähnliches Erscheinungsbild. Dadurch wird
nicht zuletzt eine minimalinvasive Füllungstherapie, wie sie heute allgemeinhin angestrebt wird,2, 12 ermöglicht. EQUIA hat sich gegenüber konventionellen
GIZ, welche vorwiegend für temporäre Versorgungen
eingesetzt werden, über einen längeren Zeitraum als
verlässliche Versorgung erwiesen.13 Zudem ermöglicht es dem Zahnarzt, eine komplette Restauration in
3 Min. 25 Sek. zu legen (laut Herstellerangaben),
wobei mit Bulk-Filling und Coating lediglich zwei
Arbeitsschritte nötig sind. Zum Vergleich: Um eine
fachgerechte Amalgamfüllung anzufertigen, benötigt der Zahnarzt bei sachgerechter Verarbeitung
letztlich zwei (unterschiedlich lange) Termine.

_Fazit
Es ist sicher ganz im Sinne von Zahnarzt und Patienten, dass auch im zuzahlungsfreien Bereich der Zugang zu einer modernen Füllungstherapie möglich
wird. Zwar existiert in dieser Hinsicht mit Amalgam
einerseits ein überaus zweckmäßiges Material,
andererseits stellt sich aufgrund aktueller Debatten
die Frage nach dessen Eignung für die Zukunft. Als
leistungsfähige Füllungsalternativen für alle Indikationsbereiche, welche zudem ein minimalinvasives
Vorgehen ermöglichen, stellen Komposite das Material der Wahl dar. Diese stellen jedoch in finanzieller
Hinsicht für viele Patienten nicht immer die passende
Alternative dar. Vor dem Hintergrund der erwähnten
Punkte zeigt die Entwicklung und Einführung des
2-stufigen Füllungskonzepts EQUIA einen vielversprechenden neuen Weg auf. Mit dem Material steht
eine ideale Ergänzung zur Verfügung, welche im Rahmen der freigegebenen Indikationen (u. a. nicht okklusionstragende approximal-okklusale Kavitäten im
Sinne einer minimalinvasiven Präparation*) des Herstellers auch in der zuzahlungsfreien Grundversorgung eine zahnfarbene und minimalinvasive Füllungstherapie für nahezu alle Patienten ermöglicht._
* Nutz- und abrechenbar für die empfohlenen Indikationen: Restaurationen der Klasse I, unbelastete
Restaurationen der Klasse II, kaudruckbelastete Restaurationen der Klasse II (sofern der Isthmus weniger
als die Hälfte des Interkuspidalraumes beträgt), interdentale Restaurationen, Klasse V, und Wurzelkariesbehandlung, Stumpfaufbauten.
Infos zum Autor

Literatur

_Kontakt cosmetic
dentistry
Prof. Dr. Dr. h.c.
Andrej M. Kielbassa
Zentrum für
Zahnerhaltungskunde
und Parodontologie,
Universität für Zahnmedizin
Danube Private University
(DPU)
Steiner Landstraße 124
3500 Krems, Österreich

cosmetic
dentistry 2_
I 43
2013


[44] =>
Herstellerinformation
Coltène/Whaledent

Schnellere und
sicherere Zahnhalsrestauration mit
COMPONEER CLASS V
Die Versorgung von Kavitäten der Klasse V erweist
sich im Praxisalltag immer wieder als echte Herausforderung. Denn die bisherigen Anwendungstechniken mit den heute verfügbaren Materialien
stoßen da rasch an ihre Grenzen. Doch diverse
Untersuchungen belegen, dass ab dem 35. Lebensjahr verstärkt Zahnhalsdefekte auftreten. In
der Altersgruppe 50+ ist sogar ein Großteil davon
betroffen.
Schneller und sicherer
Der Schweizer Dentalspezialist COLTENE bietet
nun eine innovative und sichere Lösung: COMPONEER CLASS V, das erste Composite VeneeringSystem speziell für den Einsatz am Zahnhals.

Damit können Zahnhalsfüllungen
einfacher, schneller und sicherer
hergestellt werden. Mithilfe von
industriell vorgefertigten Nanohybrid-Komposit-Zahnhalsschalen,
die eine spezielle Positioniervorrichtung aufweisen, wird das Restaurieren mit Komposit erheblich
erleichtert. Durch den gezielten Druckaufbau wird
die Benetzung zwischen Zahn und Komposit verbessert. Dies führt zu einer besseren marginalen
Adaptation am Rand, was Plaqueakkumulationen,
Verfärbungen und Sekundärkaries stark reduziert.
Da die vorpolymerisierte Zahnhalsschale als Deckel bei der Füllungslegung dient, ist der Schrumpfungsstress im Randbereich kleiner. Die KompositZahnhalsschalen zeichnen sich durch eine hervor-

ragende Materialgüte aus. Mögliche Porositäten
an der Oberfläche durch Lufteinschlüsse gehören
der Vergangenheit an. Die neue Herangehensweise von COMPONEER CLASS V, mit allen genannten Vorteilen, führt zu einer langlebigen, dichten Zahnhalsfüllung.
„Wieder einmal ist es uns gelungen, mit einer
raffinierten Weiterentwicklung unseres COMPONEER-Systems die Arbeit der Zahnärzte stark zu
erleichtern“, so Jörg Weis, Director Marketing bei
Coltène/Whaledent. „Von dieser Innovation profitieren Zahnärzte und Patienten, da nun bei einer
kniffligen Indikation eine einfachere und sicherere Behandlungsalternative angeboten werden
kann.“
Coltène/Whaledent
GmbH & Co. KG
E-Mail: info@coltenewhaledent.de
www.coltene.com

Tokuyama Dental Deutschland

EE-BOND – Klassisches
Bondingsystem mit bewährter
selbstverstärkender
3-D-Monomer-Technologie
Herausragende Haftkraft bei gleichzeitiger Technikunempfindlichkeit
EE-BOND ist ein klassisches Etch-and-Rinse-Adhäsiv, das zudem die Vorzüge
eines Self-Etch-Systems in sich vereint. So bietet EE-BOND
herausragende Haftkraft und einen optimalen Randschluss bei
gleichzeitiger Technikunempfindlichkeit gegenüber Anwendungsfehlern und einer daraus resultierenden Reduzierung
der postoperativen Sensitivitäten. Die Gefahr von Mikro-Lecks
wird dadurch minimiert. Einen weiteren Vorteil stellt die konstante Flouridabgabe dar. Zusätzlich beinhaltet das neue
Adhäsivsystem ein eigens entwickeltes Ätzgel, welches
durch die extra feinen Nadeln exakt – und aufgrund der
Farbgebung gut sichtbar – dosiert werden kann
sowie dank seiner hohen Viskosität genau an den
applizierten Stellen haftet. Nichtsdestotrotz lässt
EE-BOND Intro Kit
es sich anschließend leicht abspülen.

44 I cosmetic
dentistry 2_
2013

3D-SR Technologie
Die außergewöhnliche Haftkraft basiert auf einem technologisch einzigartigen Monomer. Ein selbstverstärkendes Monomer, das Mehrfachbindungen eingeht, bildet bereits vor der Lichthärtung Bindungen zum Apatit der
Zahnoberfläche und den Kalziumionen der Zahnhartsubstanz. Diese Reaktion
baut bereits vor der Lufttrocknung eine gleichmäßige, gelartige Bondingschicht auf, sodass keine Stellen der Kavitätenoberfläche vom Bonding unbedeckt bleiben (sog. „Dry Spots“). Nach der Lichthärtung bilden sich weitere chemische Bindungen, die
eine widerstandsfähige und reißfeste Adhäsivschicht
erzeugen, ein „3-dimensionales Netzwerk“ entsteht.
EE-BOND wird in Deutschland von der
KANIEDENTA GmbH & Co.KG (Herford) vertrieben.
Tokuyama Dental
Deutschland GmbH
E-Mail:
info@tokuyama-dental.de
www.tokuyama-dental.de

Die Beiträge in dieser Rubrik stammen von den Herstellern bzw. Vertreibern und spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.


[45] =>
Theramed

PRO ELECTRIC –
Zahncreme speziell
für elektrische
Zahnbürsten

an aktiven Inhaltsstoffen schützen zuverlässig
vor Bakterien, Plaque, Zahnstein und Karies.
Außerdem enthalten die innovativen Formeln
niederabrasive Putzkörper, die besonders schonend zum Zahnschmelz sind, aber trotzdem eine

Immer mehr Menschen greifen zu elektrischen Zahnbürsten, um ein noch besseres
Putzergebnis als mit Handzahnbürsten zu erzielen. Die
Zahnpflege-Marke Theramed
hat daher eine neue Generation von Zahncremes entwickelt: PRO ELECTRIC.
PRO ELECTRIC ist speziell auf
die Bedürfnisse der Verwender
von elektrischen Zahnbürsten
entwickelt und getestet worden. Die konzentrierten Formeln mit einem hohen Anteil

gründliche Reinigung der Zähne unterstützen.
Dazu durchgeführte Untersuchungen an der University of Indiana bestätigen das. Darüber hinaus
sorgen die konzentrierten Formeln für eine ideale
Dosierbarkeit auf den kleinen Bürstenköpfen.
Der feine und stabile Schaum tropft und
verwässert weniger, sodass nicht nachdosiert werden muss. Die ausgewählten Aromen liefern außerdem ein lang
anhaltendes, intensives Frischegefühl.
Theramed PRO ELECTRIC ist in den drei
Varianten Active Clean, Intense White
und Expert Sensitive im Handel erhältlich.
Pressebüro bei
Henkel Beauty Care
E-Mail: annamaria.englebert@
henkel.com
www.theramed.de

ANZEIGE
Referenten:

Jetzt auc

Zertifizierungskurs

h in Deu

tschland

!

Inman A
ligner – d
ie dental
für den a
e Rev
llgemein
tätigen Z olution
ahnarzt

Dr. Tif Qureshi
President BACD

BITTE DIREKTE
ANMELDUNGEN
UNTER
www.inman-aligner.de

Der Inman Aligner ist ein revolutionäres Gerät. Man könnte sagen, das „missing-link“ zwischen kosmetischer
Zahnheilkunde und Kieferorthopädie. Er ist in der Lage die Zähne im anterioren Bereich vorhersagbar und schnell, unter
Verwendung eines einzelnen Gerätes zu bewegen.
Der Inman Aligner…
• Erlaubt Ihnen, großartige Ergebnisse mit nur einem Gerät zu erreichen
• Kann Ihren Patienten ein wunderbares Lächeln mit weniger Aufwand und Kosten in einer kürzeren
Zeitspanne geben
• Kann so leicht wie eine Schiene herein und heraus genommen werden
• Kann verwendet werden, um Zähne vor einer Veneerpräparation schnell in eine optimale Position zu stellen.
So können stark invasive Präparationen oder gar endodontische Behandlungen vermieden werden
• Die meisten Fälle sind zwischen 4-16 Wochen abgeschlossen

Dr. James Russell
Accredited Member
of the BACD

Freitag 13. September 2013
8.30-17.00
Stuttgart
Dr. Jens Nolte
Aktives Mitglied
der DGÄZ

Der Inman Aligner ist eine schnellere und kostengünstigere Alternative zu teureren
“Unsichtbaren Brackets“ oder Schienen.

Kursgeld
EUR 646,22 zzgl. MwSt
Inkl. Seminarverplegung und Zertifikat

Weltklassekurs!
Der Kurs ist in den letzten 2 Jahren mit
durchschnittlich 5,64 von 6 möglichen Punkten
bewertet worden in z.B. Großbritannien,
Dänemark, Schweden und Finnland (über 3000
zertifizierte Teilnehmer!)

Nach der Behandlung

Die Kurssprache ist
Englisch, aber Fragen
und Antworten
werden ins Deutsche
übersetzt.
Nach 9 Wochen

Samstag 26. Oktober 2013
8.30-17.00
Hannover
Freitag 22. November 2013
8.30-17.00
Leipzig

Inman Aligner Fãlle
Vor der Behandlung

Nach 6 Wochen

Samstag 25. Mai 2013
8.30-17.00
Frankfurt am Main

Nach 12 Wochen

Weitere Information:
www.inman-aligner.de
Buchung:
buchung@inman-aligner.de
(+49) 4551-967686

8


[46] =>
Herstellerinformation
LOSER & CO

Sichere
Kontaktpunkte –
mit ProMatrix
LOSER & CO stellt mit ProMatrix eine
wesentliche Hilfe bei der Herstellung
von mehrflächigen Seitenzahnfüllungen vor. Die Einwegmatrize des britischen Herstellers Astek Innovations
erleichtert das Einbringen und Formen
von Restaurationsmaterialien in Kavitäten aller Quadranten erheblich.
Die anwenderfreundlichen Einwegmatrizen sind in zwei Größen lieferbar. Sie sind für
große und für kleine Restaurationen gleichermaßen geeignet Die Farbcodierung des Halters erleichtert die Auswahl der richtigen Größe. Das

Anlegen der Matrize geht denkbar
schnell – der leichtgängige Drehmechanismus spannt das Band fest
um den Zahn und sorgt für einen
perfekten Sitz. Das dünne Matrizenband ist konisch einstellbar und
kann deshalb auch bei komplizierten anatomischen Situationen
leicht angepasst werden. Ein perfekter Übergang zwischen Zahn und
Füllung ist gewährleistet, der Kontaktpunkt ist sicher geformt.
ProMatrix ermöglicht aufgrund des
schmal gestalteten Matrizenhalses gute Sicht und
besseren Zugang zum Behandlungsfeld. Das abgerundete Design des Halters sorgt für einen hohen Patientenkomfort. ProMatrix ist anwendungsbereit, die

Matrize ist fertig montiert und kann sofort genutzt
werden. Als Einwegprodukt erfüllt es die Anforderungen an eine effiziente Praxishygiene. Das aufwendige Wiederaufbereiten und vor allem die
Montage von Band und Halter entfallen vollkommen. Aufgrund der einfachen und zeitsparenden
Handhabung kann ProMatrix bei jeder restaurativen Behandlung integriert werden.
Das Produkt ist ab sofort über den Fachhandel
verfügbar.

Infos zur Firma

LOSER & CO GmbH
E-Mail: info@loser.de
www.loser.de

Ultradent Products

Keramik befestigen
und reparieren
Flusssäure und Silane aus der Spritze, zur Direktapplikation
Bei der Befestigung oder Reparatur von Feldspat- und Glaskeramiken bewirkt
das Anätzen mit Flusssäure eine deutliche Haftungsverstärkung; dies haben
Studien gezeigt. Sicherer als die Verwendung flüssiger Säure ist Porcelain
Etch, ein gelb eingefärbtes, 9%iges Flusssäure-Gel. Dies ist vor allem bei intra-

oraler Anwendung wichtig. Es wird direkt aus der Spritze exakt aufgetragen,
ist standfest und deutlich sichtbar.
Zur anschließenden Silanisierung kommt Silane als Einkomponenten-Material zum Einsatz. Auch seine Darreichung kommt direkt aus der Spritze. So wird
die sauerstoffempfindliche Lösung zuverlässig geschützt, bleibt auch nach
Anbruch frisch und ist ohne Verlust aufbrauchbar.
Infos zur Firma

Ultradent Products
E-Mail: info@updental.de
www.updental.de

SHOFU Dental

BeautiBond
Lichthärtendes, selbstätzendes
Einkomponenten-Adhäsiv
BeautiBond ist ein innovatives „All-in-One“Adhäsiv der 7. Generation zur Befestigung
von Füllungskompositen an natürlicher
Zahnhartsubstanz. BeautiBond bietet aufgrund zweier hydrolysestabiler Monomere einen hohen initialen und langfristig stabilen Haftverbund zu Schmelz und Dentin.
Mit nur einer Komponente können
Sie in weniger als 30 Sek. zuverläs-

46 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

sig ätzen, primen und bonden. Umständliche Arbeitschritte wie Schütteln oder Mischen entfallen gänzlich. Sie erzielen ein zuverlässiges
und reproduzierbares Ergebnis.
Der Verzicht auf das hydrolyseanfällige HEMA verhindert einen feuchtigkeitsbedingten Alterungsprozess und
schließt Weißverfärbungen der Gingiva
nahezu aus.

Die überaus dünne Filmstärke von unter 5 µm lässt
Ihnen ausreichend Raum für hochästhetische Aufbauten und ist besonders für kleine oder flache
Kavitäten geeignet.
BeautiBond ist in einer 6-ml-Flasche und in der
praktischen Einmaldosierung (50 x 0,1 ml) verfügbar.
Infos zur Firma
SHOFU Dental
GmbH
E-Mail: info@shofu.de
www.shofu.de


[47] =>
5

Fortbildungspunkte

veneers von a–z
Ein kombinierter Theorie- und Demonstrationskurs
Dr. Jürgen Wahlmann/Edewecht

inkl. DVD

DVD-Vorschau
„Veneers von A–Z“

in Kooperation

Kursinhalte

Termine 2013/2014

Theorie
a Erstberatung, Modelle, Fotos (AACD Views)
b Marketing
c Smile Design Prinzipien
d Fallplanung (KFO-Vorbehandlung, No Prep oder konventionell),
Bleaching
e korrekte Materialwahl (geschichtete Keramik versus Presskeramik)
f rechtssichere Aufklärung, korrekte Abrechnung sowie Mehrwertsteuerproblematik
g Wax-up, Präparationswall, Mock-up-Schablone
h unterschiedliche Präparationstechniken
i Laser-Contouring der Gingiva
j Evaluierung der Präparation
k Abdrucknahme, Provisorium
l Try-In, Zementieren

Wann?

Wo?

13.09.2013
12.00 – 18.00 Uhr

Ost
Leipzig

10. Leipziger Forum für
Innovative Zahnmedizin

05.10.2013
09.00 – 15.00 Uhr

Ost
Berlin

43. Internationaler Jahreskongress
der DGZI

29.11.2013
12.00 – 18.00 Uhr

West
Essen

3. Essener Implantologietage

16.05.2014
12.00 – 18.00 Uhr

Nord
Hamburg

11. Jahrestagung der DGKZ

30.05.2014
12.00 – 18.00 Uhr

Nord
RostockWarnemünde

Ostseekongress/7. Norddeutsche
Implantologietage

26.09.2014
12.00 – 18.00 Uhr

West
Düsseldorf

44. Internationaler Jahreskongress
der DGZI

17.10.2014
12.00 – 18.00 Uhr

Süd
München

5. Münchener Forum für
Innovative Implantologie

Praxis

a Livedemonstration am Modell
I Herstellung der Silikonwälle für Präparation
und Mock-up/Provisorium
I Evaluierung der Präparation
b Videodemonstration
I Behandlungsschritte beim Einsetzen von Veneers
I Präparation am Modell

Hauptkongress

Hinweis: Jeder Kursteilnehmer erhält die DVD „Veneers von A–Z“, auf der alle Behandlungsschritte am
Modell bzw. Patienten noch einmal Step-by-Step gezeigt und ausführlich kommentiert werden.

Organisatorisches
Kursgebühr inkl. DVD

295,– € zzgl. MwSt.

Dieser Kurs wird unterstützt

Stand: 05.03.2013

DGKZ-Mitglieder erhalten 10% Rabatt auf die Kursgebühr!

Tagungspauschale

49,– € zzgl. MwSt.

Bei der Teilnahme am Hauptkongress wird die Kursgebühr angerechnet.

Fortbildungspunkte
Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der KZBV vom 23.09.05 einschließlich der
Punktebewertungsempfehlung des Beirates Fortbildung der BZÄK vom 14.09.05 und der DGZMK vom
24.10.05, gültig ab 01.01.06. Bis zu 5 Fortbildungspunkte.

Anmeldeformular per Fax an

0341 48474-390
oder per Post an

OEMUS MEDIA AG | Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-308, Fax: 0341 48474-390
event@oemus-media.de, www.oemus.com

Für die Kursreihe „Veneers von A–Z“ melde ich folgende Personen verbindlich an:
OST

q 13.09.2013 I Leipzig
NORD

q 16.05.2014 I Hamburg

OST

q 05.10.2013 I Berlin

WEST

q 29.11.2013 I Essen
NORD

WEST

SÜD

q 30.05.2014 I Rostockq 26.09.2014 I Düsseldorf
Warnemünde

q 17.10.2014 I München

q Bitte senden Sie mir das Programm zum Hauptkongress

OEMUS MEDIA AG
Holbeinstr. 29
04229 Leipzig

q Ja
Name, Vorname
Praxisstempel

DGKZ-Mitglied

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
OEMUS MEDIA AG erkenne ich an.

Unterschrift

CD 2/13

q Nein

E-Mail


[48] =>
I Spezial

Burn-out in der
Zahnarztpraxis
Teil I: Wahrheiten und
Mythen rund um das Thema
Burn-out
Autorin_Dr. Lea Höfel

_Das Thema Burn-out ist heutzutage in aller
Munde. Menschen fühlen sich anscheinend immer
mehr gestresst und unter Druck gesetzt. Glaubt
man den Medien, ist fast jeder Arbeitnehmer und
Arbeitgeber potenziell Burn-out-gefährdet. Worte
wie Stress, Depression oder Angst werden synonym
oder ergänzend genannt. Doch was steckt wirklich
hinter diesem neuzeitlichen Krankheitsbild, das so
schwer zu fassen ist und doch so weitverbreitet zu
sein scheint? Trifft es manche Berufsgruppen, wie
z.B. helfende Berufszweige, mehr als andere? Wie
ist der Verlauf? Kann man sich davor schützen oder
im Falle einer Erkrankung erfolgreich therapieren?
Auf diese und ähnliche Fragen soll die Artikelreihe
„Burn-out in der Zahnarztpraxis“ Antworten geben,
um Klarheit in ein Thema zu bringen, das vielleicht
mehr Rauch als tatsächliches Feuer produziert.
Im Vergleich zu anderen psychischen Erkrankungen,
die üblicherweise lieber verschwiegen als kommuniziert werden, hat Burn-out einen relativ hohen
gesellschaftlichen Stellenwert. Wer an Burn-out erkrankt, hat nach allgemeinen Gesichtspunkten etwas geleistet. Die Person hat sich überarbeitet, ist
über ihre eigenen Grenzen gegangen und hat zumindest im Vorfeld für ihre Tätigkeit gebrannt.
Burn-out wird mit (überhöhter) Leistungsfähigkeit
und einem starken Leistungswillen gleichgesetzt.

48 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Im Gegensatz dazu wird beispielsweise eine Depression immer wieder mit Befindlichkeiten wie
Antriebsarmut, Traurigkeit und Verzweiflung verglichen, welche weniger das Prädikat „wertvoll“
verdienen. Auch eine Angststörung wird eher mit
Schwäche und Überempfindlichkeit assoziiert.
Doch was ist aus klinisch-psychologischer Sicht der
Unterschied zwischen diesen unterschiedlichen
Belastungsreaktionen?

_Definition
Da Burn-out als psychische Krankheit gesehen wird,
sollte vorab geklärt werden, wo sich Burn-out in der
Vielzahl von psychischen Störungen verorten lässt.
Hier zeigt sich schon die erste Schwierigkeit, da
Burn-out keine eigenständige psychische Störung
darstellt. Wird Burn-out von einem Arzt kodiert,
zählt es zu „Faktoren, die den Gesundheitszustand
beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ und wird mit der Ziffer
Z73.0 kodiert (Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung/Ausgebranntsein/Zustand der totalen Erschöpfung). Es handelt
sich dabei um einen „chronischen Erschöpfungsprozess, der durch eine emotionale Verstrickung mit
Arbeit gekennzeichnet ist und der schließlich zu klar


[49] =>
Spezial

definierten Krankheiten führen kann, wie etwa Depression, Angststörungen, Herzinfarkten oder auch
chronischen Schmerzsyndromen“ (Dr. Unger, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Gatterburg, 2012). Zudem wird Burn-out „häufig begleitet
durch das Gefühl, nicht anerkannt zu werden“. Burnout an sich stellt also noch keine Krankheit dar. Es ist
eher ein Weg, der in einer psychischen Störung oder
körperlichen Erkrankung enden kann, aber nicht
muss. Faktoren, die das Risiko zu erhöhen scheinen,
sind beispielsweise Überforderung, ein hoher Identifizierungsgrad mit der Arbeit, mangelnder sozialer
Rückhalt, Unfähigkeit zur Regeneration und das verminderte Wahrnehmen der eigenen Bedürfnisse und
psychischen Belastungsreaktionen.

_Prävalenz
Dem aktuellen Gesundheitsreport der DAK ist zu
entnehmen, dass sich Krankschreibungen wegen
eines psychischen Leidens und damit auch Burnout gehäuft haben. Einerseits könne dies bedeuten,
dass es mehr psychische Erkrankungen gibt. Andererseits könne dies auch daran liegen, dass psychische Probleme früher weniger angesprochen wurden und sich bevorzugt hinter somatischen Diagnosen versteckten. „Während sich 1997 nur jeder
50. Erwerbstätige wegen eines psychischen Leidens
krankmeldete, war es bereits jeder 22. im Jahr 2012.
Frauen waren dabei fast doppelt so häufig betroffen
wie Männer. Viele Arbeitnehmer werden heute mit
einem psychischen Leiden krankgeschrieben, während sie früher mit Diagnosen wie chronische
Rückenschmerzen oder Magenbeschwerden arbeitsunfähig gewesen wären“ (http://www.dak.de/
dak/arbeitgeber/DAK-Gesundheitsreport_20131150228.html). Laut Gesundheitsreport sei Burnout als Krankschreibung äußerst selten. „Im vergangenen Jahr hatten die Ärzte nur bei jedem 500. Mann
und jeder 330. Frau ein Burn-out auf der Krankschreibung vermerkt.“ Dies kann aber möglicherweise auch daran liegen, dass die Diagnose Z73.0
noch verhältnismäßig neu ist und sich erst durchsetzen muss.

Gefühl der Unentbehrlichkeit. Im nächsten Stadium
kommt es zu Desillusionierung bezogen auf die
Arbeit und das ganze Leben und zu ersten Kontaktvermeidungen. Möglicherweise merkt der Zahnarzt,
dass er den Patienten gegenüber weniger positive
Gefühle empfindet. Als nächstes stellen sich emotionale Reaktionen wie Wut, Angst oder allgemeine
Stimmungsschwankungen ein. Der Humor bleibt
spätestens hier auf der Strecke. Ab der vierten Stufe
wirken sich die Auffälligkeiten langsam auf die
Arbeitsleistung aus. Der oder die Betroffene baut
ab, ist unkonzentriert oder hat untypische Entscheidungsschwierigkeiten. Die Motivation lässt nach
und an kreatives Arbeiten ist kaum mehr zu denken.
Als nächstes kann eine emotionale Verflachung
eintreten, der Person werden ehemals wichtige
Ressourcen wie Hobbys oder Kontakte unwichtig.
Psychosomatische Reaktionen wie Schmerzen,
Immunschwäche oder Atembeschwerden machen
sich in Stufe 6 bemerkbar. Am Ende ist eine absolute
Verzweiflung zu erkennen, die bis hin zu suizidalen
Gedanken führen kann.
Anzeichen von chronischem Stress und Burn-out
sind nicht nur auf emotionalen, gedanklichen und
verhaltensorientierten Ebenen zu beobachten, sie
lassen sich auch neurophysiologisch in Teilen des
Gehirns nachweisen. Neurone und ihre Fortsätze
reduzieren sich beispielsweise im präfrontalen Kortex (Handlungsplanung, emotionale Steuerung)
und im Hippocampus (Lernprozesse). Im Gegensatz
dazu vergrößern sie sich in Bereichen der Amygdala,
welche unter anderem für die Steuerung von Angst
und Aggressionen zuständig ist. Folgen davon sind
Konzentrations- und Merkstörungen und psychische Krankheiten wie Angst und Depression. Was
genau Ursache und Folge ist, ist noch nicht endgültig geklärt. Emotionale Verarbeitungsprozesse beeinflussen die Morphologie, was sich wiederum auf
das psychische Befinden auswirkt. Erfreulich ist,
dass sich die neuronalen Veränderungen innerhalb
von wenigen Wochen wieder normalisieren können.

I

Abb.1_ Ein geringeres Burn-outRisiko besteht dann, wenn die
Schnittmenge von Persönlichkeitsprofil und Anforderungsprofil groß ist.

_Burn-out erkennen
Prinzipiell sollte Burn-out als deutliches Zeichen für
das Einschlagen eines falschen Weges wahrgenommen werden. Ein chronischer Erschöpfungszustand
ist sicherlich nicht erstrebenswert, auch wenn er
noch nicht das „Endstadium“ einer schweren psychischen oder körperlichen Erkrankung darstellt. Es
gibt unterschiedliche Phasenmodelle für eine Burnout-Erkrankung. Exemplarisch soll hier das 7-Stufen-Modell nach Burisch (2006) vorgestellt werden.
In Stufe 1 kommt es zu den ersten Warnsymptomen
wie chronische Müdigkeit, Energiemangel und dem

Mein Persönlichkeitsprofil:
Eigenschaften
Fähigkeiten
Stärken
…

Arbeitsplatzbedingtes
Anforderungsprofil:
Erwünschte … Eigenschaften
… Fähigkeiten
… Stärken
…

cosmetic
dentistry 2_
I 49
2013


[50] =>
I Spezial
barkeit etwas zu reduzieren und stattdessen das
Hier und Jetzt zu genießen.

_Ausblick
Burn-out ist ein ernst zu nehmender Weg hin zu
schweren psychischen und körperlichen Erkrankungen. In den nächsten Ausgaben der cosmetic
dentistry wird deshalb noch einmal genauer auf die
Burn-out-Gefahr am zahnärztlichen Arbeitsplatz
eingegangen. Welche Burn-out-Fallen gibt es im
Zusammenhang mit zahnärztlicher Tätigkeit? Wie
erkennen Sie, ob Sie gefährdet sind oder nicht? Es
werden präventive und kurative Ansätze zur Burnout-Vermeidung vorgestellt, sodass das ganze Team
entspannt arbeiten kann und noch lange für die
Tätigkeit brennen wird._

_Arbeitsplatzbedingte Risikofaktoren
Eine von mehreren Möglichkeiten, einen arbeitsplatzorientierten Faktor bezogen auf das persönliche Burn-out-Risiko einzuschätzen, ist eine Gegenüberstellung von den eigenen Eigenschaften, Fähigkeiten und Stärken mit den arbeitsbedingt geforderten Eigenschaften, Fähigkeiten und Stärken
(siehe Abbildung). Dazu kann man sich auf der einen
Seite alle Stärken aufschreiben, die man besitzt. Das
ist für manche Menschen ungewöhnlich, da wir
üblicherweise unseren Fokus auf die Schwächen
richten. Mit ein wenig Geduld werden sich jedoch
viele positive Stärken und Vorlieben finden. Auf der
anderen Seite sollten alle Stärken und Fähigkeiten
aufgeschrieben werden, die im Berufsleben gefordert werden. Gibt es viele Übereinstimmungen, ist
das Burn-out-Risiko sehr viel geringer als bei wenigen Übereinstimmungen.
Auch die ständige (außerdienstliche) Erreichbarkeit
über Telefon oder E-Mail scheint das Burn-out-Risiko zu erhöhen. Dieser Einfluss ist jedoch noch umstritten, da Gegner dieser Theorie sagen, dass man
beispielsweise in Kriegszeiten rund um die Uhr
durch Feinde erreichbar gewesen sei oder dass die
Arbeitszeiten noch vor wenigen Generationen zwölf
Stunden und mehr betragen hätten. Was daraufhin
zum Gegenargument führt, dass diese Menschen
auch kürzer gelebt hätten oder andere psychische
Störungen bekommen hätten, welche jedoch zu
dieser Zeit noch nicht klassifiziert worden seien.
Trotz dieser Diskussionen haben sich schon einige
große Firmen dahingehend umgestellt, dass die
Kommunikation über Firmenhandys außerhalb der
Dienstzeit nicht mehr möglich ist. Es ist sicherlich
für jeden Menschen ratsam, die ständige Erreich-

50 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

Literaturempfehlungen:
Burisch, M. (2006): Das Burnout-Syndrom. Heidelberg: Springer Medizin Verlag.
Fritsch, O. & Lang, M. (2012): Das Anti Burnout Buch.
München: mvg Verlag.
Gatterburg, A. (2012): Diagnose Burnout. Hilfe für das
erschöpfte Ich. München: Deutsche Verlags-Anstalt.

_Autorin

cosmetic
dentistry

Dr. Lea Höfel
Diplom-Psychologin,
Buchautorin „Zahnarztangst? Wege zum
entspannten Zahnarztbesuch“. Internationale
Veröffentlichungen
und Tagungsbeiträge
zu den Themen „Kognitive
Grundlagen der Ästhetik“ und „Psychologie in der
Zahnmedizin“.
Zusätzliche Ausbildungen:
NLP-Master & -Coach, Entspannungstrainerin,
Journalistin, Reittherapeutin
Kontakt
Dr. Lea Höfel
Tel.: 08821 7304633
Mobil: 0178 7170219
E-Mail: hoefel@psychologie-zahnheilkunde.de
www.weiterbildung-zahnheilkunde.de
Infos zum Autor


[51] =>
Referent I Dr. Andreas Britz/Hamburg

Unterspritzungskurse
Für Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis
Programm
Unterspritzungskurse

1

Veranstalter
OEMUS MEDIA AG | Holbeinstraße 29 | 04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-308 | Fax: 0341 48474-390
event@oemus-media.de | www.oemus.com

Unterspritzungskurse

Preise

Grundlagenkurs Unterspritzungstechniken

Kursgebühr pro Kurs inkl. DVD
Tagungspauschale* pro Kurs

Basisseminar mit Live- und Videodemonstration

225,– € zzgl. MwSt.
49,– € zzgl. MwSt.

* Die Tagungspauschale umfasst die Pausenversorgung und Tagungsgetränke, für jeden Teilnehmer verbindlich.

Termine
21. September 2013

| 9.00 – 15.00 Uhr

|

München
Sofitel Bayerpost München

05. Oktober 2013

| 9.00 – 15.00 Uhr

|

Berlin
Hotel Palace Berlin

Dieser Kurs wird unterstützt
inkl. DVD

Kursreihe – Anti-Aging mit Injektionen

2

Kursgebühr (beide Tage)
IGÄM-Mitglied

Unterspritzungstechniken: Grundlagen, LiveDemonstrationen, Behandlung von Probanden

790,– € zzgl. MwSt.
49,– € zzgl. MwSt.

Nichtmitglied
Tagungspauschale* pro Tag

Termine
18./19. Oktober 2013

|

10.00 – 17.00 Uhr

|

München

29./30. November 2013

|

10.00 – 17.00 Uhr

|

Basel (CH)

04./05. April 2014

|

10.00 – 17.00 Uhr

|

Wien (AT)

16./17. Mai 2014

|

10.00 – 17.00 Uhr

|

Hamburg

26./27. September 2014 |

10.00 – 17.00 Uhr

|

Düsseldorf

3

690,– € zzgl. MwSt.

(Dieser reduzierte Preis gilt nach Beantragung der Mitgliedschaft und Eingang des Mitgliedsbeitrages.)

*Die Tagungspauschale umfasst die Pausenversorgung und Tagungsgetränke, für jeden Teilnehmer verbindlich.

In Kooperation mit
IGÄM – Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V.
Paulusstraße 1 | 40237 Düsseldorf | Tel.: 0211 16970-79
Fax: 0211 16970-66 | E-Mail: sekretariat@igaem.de

In der Kursgebühr enthalten sind Getränke während des Kurses und ein Mittagsimbiss. Ebenfalls enthalten sind
die Kosten des Unterspritzungsmaterials für die Behandlung des jeweiligen Probanden.

Aufbaukurs für Fortgeschrittene

Termine
25. Mai 2013

| 10.00 – 17.00 Uhr

|

Hamburg
Praxis Dr. Britz

2. November 2013

| 10.00 – 17.00 Uhr

|

Hamburg
Praxis Dr. Britz

Veranstaltungsort
Praxisklinik am Rothenbaum | Dr. med. Andreas Britz
Heimhuder Str. 38 | 20148 Hamburg | Tel.: 040 44809812

Hinweise

Nähere Informationen zu den Kursinhalten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie unter www.oemus.com

Unterspritzungskurse

0341 48474-390

2

Grundlagenkurs Unterspritzung

München
Berlin

oder per Post an

OEMUS MEDIA AG
Holbeinstr. 29
04229 Leipzig

Die Ausübung von Faltenbehandlungen setzt die medizinische Qualifikation entsprechend dem Heilkundegesetz
voraus. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Auffassungen kann es zu verschiedenen Statements z.B. im Hinblick
auf die Behandlung mit Fillern im Lippenbereich durch Zahnärzte kommen. Klären Sie bitte eigenverantwortlich das
Therapiespektrum mit den zuständigen Stellen ab bzw. informieren Sie sich über weiterführende Ausbildungen, z.B.
zum Heilpraktiker.

Hiermit melde ich folgende Personen zu dem unten ausgewählten Kurs verbindlich an:
1

Anmeldeformular per Fax an

690,– € zzgl. MwSt.

Kursgebühr pro Kurs

Die Masterclass – Das schöne Gesicht

21.09.2013
05.10.2013

q
q

Kursreihe –Anti-Aging mit Injektionen

München
Basel (CH)

18./19.10.2013
29./30.11.2013

q
q

Wien (AT)
Hamburg
Düsseldorf

04./05.04.2014
16./17.05.2014
26./27.09.2014

q
q
q

IGÄM-Mitglied

Ja

q

q

Nein

Die Masterclass – Das schöne Gesicht

Hamburg
Hamburg

25.05.2013 q
02.11.2013 q

Titel I Vorname I Name

Praxisstempel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OEMUS MEDIA AG
erkenne ich an.

Datum I Unterschrift

CD 2/13

3

E-Mail


[52] =>
NEWS
Umfrage

Erwachsenen-Kieferorthopädie ist in

Makelloses Gebiss
ist für die meisten Menschen wichtig

Faith Hill trägt
Zahnspange auf dem
roten Teppich

Deutschen gut aussehende Zähne „heutzutage
auch ein Statussymbol“ – für Frauen (85,8 Prozent) mehr als für Männer (77,4 Prozent). Für drei
Viertel (76,2 Prozent) der Deutschen ist es „sehr
wichtig“, ein möglichst perfektes Gebiss zu haben.
Ein strahlendes Lächeln wäre den meisten auch
einiges wert: Fast zwei Drittel (65,3 Prozent) würden sogar andere größere Geldausgaben, zum Beispiel für einen Autokauf oder eine Urlaubsreise,
zurückstellen, um die Kosten für einen notwendigen Zahnersatz aufzubringen. Nur einer Minderheit von 12,8 Prozent ist es ziemlich egal, wie
die Zähne aussehen, Hauptsache sei, sie könnten
damit gut und schmerzfrei kauen.

Country-Star Faith Hill hat sich bei den Grammys mit
einem ganz besonderen Schmuckstück auf dem roten Teppich gezeigt. Die 45-Jährige trug eine Zahnspange und überraschte Fotografen und Fans mit
drahtigem Lächeln. Sie habe früher schon mal eine
Spange bekommen, sagte die Sängerin dem Onlineportal „TMZ.com“ am Sonntagabend. Sie habe aber
vergessen, die Klammer zu tragen – deshalb hätten
sich ihre Zähne wieder verschoben. Früher habe
sie sich nicht vorstellen können, als Erwachsene
noch einmal eine Zahnspange tragen zu müssen.
Quelle: dpa

Zeige mir Deine Zähne und ich sage Dir, wer Du
bist – Laut einer repräsentativen Umfrage der
„Apotheken Umschau“ sind für 81,7 Prozent der

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung in Nürnberg
bei 2.070 Personen ab 14 Jahren, darunter 1.060
Frauen und 1.010 Männer.
Quelle: ots

Wissenschaft

Bald Injektionsnadeln
nach Stachelschwein-Vorbild?
Nordamerikanische Stachelschweine sind bekannt für ihre besondere Haarstruktur, besser gesagt Stachelstruktur. Diese verfügen über mikroskopisch kleine Widerhaken, die bei Gefahr effektiv eingesetzt werden, indem sie sich in die
Haut oder das Fell des Angreifers bohren. Wissenschaftler um Woo Kyung Cho von der Harvard
Medical School (Cambridge, US-Staat Massachusetts) haben nun im Fachmagazin „Proceedings of the National Academy
of Sciences“ belegt, dass
die Geometrie des Stachels
ein vergleichsweise leich-

tes Eindringen in Hautgewebe mit weniger Kraft
ermöglicht. Selbst die Wissenschaftler waren
überrascht, glaubte man bisher, dass die Widerhaken nur die Funktion hätten, sich im Gewebe zu
verankern. Die Erkenntnisse könnten von großem Nutzen für die Medizintechnik sein, beispielsweise für Injektionsnadeln, die beim Einstich weniger Schmerzen verursachen – dies belegte ein von den Forschern entwickelter NadelPrototyp.
Quelle: spiegel.de, pnas.org
Autor: ZWP online

Studie

Mit Akupunktur
gegen den Juckreiz
In einer neueren Studie konnte der durch Allergietestung ausgelöste Juckreiz mit vorher durchgeführter Akupunktur ebenso stark
unterdrückt werden wie
durch vorherige Gabe von
Antihistaminika. Die Fallzahl bei dieser Studie war
allerdings gering, sodass
hier Bestätigungsstudien
abzuwarten sind.
Quelle:
www.dermatologieam-dom.de

52 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[53] =>
Eine singende Zahnbürste soll motivieren

Zähneputzen
wird „Gaga“
Diese Lady weiß defintiv, wie sie zu Geld kommt:
Stefani Joanne Angelina Germanotta, besser bekannt unter ihrem Pseudonym Lady Gaga, sorgt ab
sofort nicht mehr nur für Ohrwürmer, sondern auch
für saubere Zähne.
Mit der eigens kreierten Zahnbürste möchte sie ihre
Fans zu einem besseren Zahnputzverhalten motivieren – helfen sollen dabei je zwei zweiminütige Songs
(„Born this way“ und „Bad Romance“) der Pop-Diva,
die während des Putzens aus der Zahnbürste tönen.
Bestellen kann man das außergewöhnliche Stück
online für ca. 20 Euro. Manch einer wird sich sicherlich fragen: „Braucht man so etwas?“ Ein einstimmiges „Ja!“ dürfte wohl eher verhalten ausfallen, aber
eines steht fest: Ein kreativer Gag ist die Zahnbürste
allemal.
Quelle: www.antenne.de
Autor: ZWP online

Für mehr Spaß im Bad

Anklage gegen Zahnarzt erhoben

Zähneputzen im „Gangnam Style“

Mitarbeiterinnen
heimlich gefilmt

©Bevan Goldswain

besonders geeignet erwies sich der Top-Hit Gangnam Style des Südkoreanischen Rappers Psy. Entscheidend ist die Anzahl der Takte, die es zur perfekten Säuberung braucht. Demnach motiviert
Musik zum Zähneputzen, wenn sie aus acht Takten
gefolgt von zwei mal vier Takten besteht, stellt
Musikwissenschaftler Jim Williams fest. Zudem
sollte das Lied zweimal einen Refrain und eine
Überleitung enthalten. Zahnärztin Tina Tanna sagt,
dass Kinder mindestens 35 Mal auf jeder Seite
putzen müssen, wobei die Zahnbürste sieben Mal
über fünf Bereiche des Kiefers zu führen ist.
Der Takt des Liedes motiviert jedoch nicht nur zur
richtigen Zahnputztechnik, die Musik kann den
Spaß am Zähneputzen erhöhen und animiert Kinder somit zur Zahnhygiene.
Neben Gangnam Style sind auch folgende Poplieder geeignet, richtiges Zähneputzen zu fördern:
Diamond von Rihanna; Somebody That I Used To
know von Gotye; Troublemaker von Olly Murs; und
Heatwave von Wiley.
Quelle: Daily Mail online
Autor: ZWP online

Ein Geraer Zahnarzt, der über
Jahre heimlich seine Mitarbeiterinnen im Umkleideraum und vor der Dusche gefilmt hat,
muss sich nun
wohl auch
einem Strafprozess stellen. Die Staatsanwaltschaft Gera
hat gegen ihn Anklage
wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen in 73 Fällen
erhoben, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Rede ist von insgesamt acht Opfern. Bei den illegalen Aufnahmen sollen tausende
Filmchen entstanden sein, die bei einer Durchsuchung auf dem Computer des Arztes gefunden
wurden. Das Gesetz sieht für diese Straftat bis zu
ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe vor.

© NinaM

Ein Musikwissenschaftler des Brighton Institute of
Modern Music und eine Zahnärztin haben eine
Formel entwickelt, Kinder mit der passenden Musik zum richtigen Zähneputzen zu motivieren. Als

Quelle: dpa

cosmetic
dentistry 2_
I 53
2013


[54] =>
NEWS
Aus Kostengründen: Zahnreisen bei Deutschen hoch im Kurs

Hollywoodlächeln

Drei von zehn Deutschen würden
die Zähne im Ausland richten lassen

Neue Zähne für
Ex-„Topmodel“
Micaela Schäfer

Ein Implantat oder eine Goldkrone kann hierzulande schnell sehr teuer werden. Zu teuer finden
viele Deutsche, wie eine repräsentative Umfrage
der „Apotheken Umschau“ zeigt: 31,7 Prozent der
Bundesbürger geben an, dass sie aus Kostengründen für eine größere Zahnbehandlung durchaus
ins Ausland gehen würden. Besonders hoch ist mit
41,6 Prozent der Anteil derjenigen, die auf diese
Weise den Geldbeutel schonen würden, unter den
20- bis 39-Jährigen.
Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung in Nürnberg bei
2.070 Personen ab 14 Jahren.

Micaela Schäfer, Deutschlands wohl berühmtestes Nacktmodel mit DJane-Ambitionen, hat sich in
Vorbereitung auf ihren Trip zu den Oscars die Zähne
aufhübschen lassen. Mit dem Zahnarzt Dr. Lutz
Kaiser aus Bremen ist die 29-Jährige seit einer
Motorshow in Essen vor fünf Jahren befreundet
und reist deshalb bei anstehenden Behandlungen
immer extra aus Berlin an.

Quelle:
Wort & Bild Verlag, Apotheken Umschau

HNO-Chirurg entfernt Zahn

Wackelzahn auf Abwegen
Da staunten britische Ärzte nicht schlecht, als sie
folgende Aussage eines 8-jährigen Jungen hörten: „Die Zahnfee hat mir einen Zahn ins linke Ohr
gesteckt.“ Tatsächlich lag er damit nicht ganz
falsch.
Der Junge wurde bei einem Allergologen vorstellig,
da er über eine stetig laufende Nase klagte.
Nachdem im Laufe einiger Untersuchungen nichts gefunden werden
konnte, offenbarte dann ein CT,
dass im linken Ohrkanal des
8-Jährigen ein Fremdkörper steckte. Der Junge
hatte drei Jahre zuvor in
Erwartung der Zahnfee
seinen Milchzahn unter
dem Kissen platziert und

am nächsten Morgen weder das ersehnte Geschenk
noch den Zahn vorgefunden.Als er sich bei seinen Eltern über die rüde Zahnfee beschwerte, schenkten
ihm diese natürlich keinen Glauben. Da die Ängste
des Jungen bestehen blieben, suchten die Eltern
zwei Ärzte auf, die jedoch nichts Ungewöhnliches
feststellen konnten. Erst der Allergologe
konnte Ende letzten Jahres die erlösende Entdeckung machen – ein
HNO-Chirurg entfernte dann
den „Zahn auf Abwegen“.
Der Vorfall wurde im British Medical Journal
(BMJ) veröffentlicht.
Quelle: cbsnews.com
Autor: ZWP online

In der Traumfabrik Los Angeles wird sie zwar nicht
selbst über den roten Teppich schreiten, hat dafür
aber eine exklusive Einladung zu einer kaum geringeren Veranstaltung: als Promi-Gast der 21st Annual Academy Awards Viewing Party von Elton
John. Dort geben sich die Stars und Sternchen die
Klinke in die Hand, und sogar die Frau mit der Kleiderallergie wirft sich zu diesem Anlass in Schale.
Für das perfekte Hollywoodlächeln ist der ehemaligen Germany’s Next Topmodel-Kandidatin
kein Aufwand zu groß – deshalb scheute Micaela
Schäfer auch nicht die rund vier Stunden andauernde Behandlung in der Zahnarztpraxis Dr. Kaiser
& Schumacher. Dort erhielt sie vollkeramische Kronen, die mit modernster Computertechnik angefertigt wurden.
Quelle: bild.de
Autor: ZWP online

54 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[55] =>
Information

I

Cosmetic Dentistry – State of the Art
10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für
Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ)
_Vom 26.4. bis zum 27.4.2013 lud die Deutsche
Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin (DGKZ)
ins Hotel Palace Berlin zu ihrer 10. Jahrestagung ein.
Die Teilnehmer erwartete ein interessantes wissenschaftliches Programm mit Fachvorträgen und Seminaren rund um die ästhetisch/kosmetische Zahnmedizin.
Kosmetische Zahnmedizin im Kontext orofazialer Ästhetik polarisiert auch heute noch wie kaum ein anderes Thema. Die Deutsche Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin hat diese interdisziplinäre Herausforderung zum Gegenstand ihres seit 2003 währenden Engagements für ein seriöses und fachlich
fundiertes Angebot bei ästhetisch/kosmetischen Behandlungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich
gemacht und sah sich auf ihrer 9. Jahrestagung aus
berufenem Munde von Universität und Praxis mehr
als bestätigt. Das wissenschaftlich ausgesprochen
anspruchsvolle Programm stand in diesem Jahr unter dem Motto: „Cosmetic Dentistry – State of the
Art“ und wurde von den Teilnehmern begeistert aufgenommen. Hochkarätige Referenten beleuchteten
alle relevanten Aspekte.
Den Auftakt des Fortbildungsprogramms am Freitag
bildeten die spannenden Seminare „Veneers von A–Z“
(Dr. Jürgen Wahlmann), „Chirurgische Aspekte der
rot-weißen Ästhetik“ (Prof. Dr. Marcel Wainwright)
sowie der anspruchsvolle, interdisziplinäre Kurs „Implantate und Sinus maxillaris“ von Prof. Dr. Hans
Behrbohm und Priv.-Doz. Dr. Dr. Steffen G. Köhler,

die alle großes Interesse fanden. Auch die Pre-Congress Worshops „Minimalinvasive Verfahren für die
Frontzahnästhetik, Bleaching, Komposit, Veneers –
ein Überblick“ (Dr. Jens Voss) sowie „Was geht noch
mehr mit dem Internet?“ (Dr. Michael Visse und
Dr. Bernd Hartmann) wurden von den Teilnehmern
begeistert aufgenommen.
Der Hauptkongress wurde am Samstag durch den
wissenschaftlichen Leiter, Prof. Dr. Martin Jörgens,
mit einem kurzen Überblick zum Thema „Cosmetic
Dentistry“ eröffnet. Anschließend standen die
Grundlagen der Zahnästhetik im Fokus. Über die rotweiße Ästhetik referierte Prof. Dr. Marcel Wainwright, Dr. Jürgen Wahlmann klärte über Risiken und
Fehler bei Veneers auf, und zur Implantatprothetik
sprach Dr. Peter Gehrke. Die postendodontischen Versorgungen waren Thema des Vortrages von Priv.-Doz.
Dr. Christian Gernhardt, und Prof. Dr. Rainer Buchmann beleuchtete die Möglichkeiten in der Parodontologie. Den Stellenwert der Zahnaufhellung beschrieb Dr. Sven Rinke. Weitere Themen wie das
„Smile Design“ (Dr. Julia Hehn), Erwachsenen-Kieferorthopädie (Prof. Dr. Nezar Watted) sowie die Patientenkommunikation (Dr. Michael Visse) gaben
spannende Einblicke in die „Cosmetic Dentistry –
State of the Art“.
Abgerundet wurde die 10. Internationale Jahrestagung der DGKZ durch zwei Seminare für die zahnärztliche Assistenz (Hygiene und GOZ) sowie eine
informative Dentalausstellung._

Video

Bildergalerie

cosmetic
dentistry 2_
I 55
2013


[56] =>
I Information

Analogabrechnung
Autor_Prof. Dr. Thomas Ratajczak

_Vorbemerkungen
Die Analogabrechnung erfreut sich – zu Recht – rasch
steigender Aufmerksamkeit. Das gilt infolge der jahrzehntelangen Nichtanpassung der GOZ, insbesondere des Punktwerts, an die wirtschaftliche Entwicklung schon für die Normalbehandlungen. Im Bereich
der ästhetischen und kosmetischen Leistungen
kommt man um Analogien seit Langem nicht herum.
Nun hat auch die Bundeszahnärztekammer zum
ersten Mal eine Analogieliste veröffentlicht, allerdings ohne konkrete Empfehlungen zur Abrechnung
zu geben.
Die Analogabrechnung trifft in der Praxis auf drei
Probleme:
1. Die Anwendung der gesetzlichen Regeln ist nicht
einfach.
2. Die Kostenerstatter wehren sich oft „mit Händen
und Füßen“.
3. Es gibt kaum Hinweise, die man einfach umsetzen
kann: Welche Gebührenziffer soll man nehmen?
Im GOZ-Kompendium 2012 haben die Autoren die
gesetzlichen Regelungen ausführlich kommentiert
und erste praktische Anwendungshinweise gegeben.
Zur IDS ist eine Liste mit 295 konkreten Abrechnungsempfehlungen veröffentlicht worden (BDIZ
EDI), berechnet für einen erforderlichen Stundenhonorarumsatz von 250 €. Die 250 €-Praxis als Leitbild entspricht den heutigen Erfordernissen. Nimmt
man den in der Stellungnahme der Bundesregierung
vom 05.10.2007 (BT-Drs. 16/6577, S. 5) für eine kleine
Einzelpraxis genannten erforderlichen Honorarumsatz von 194,38 €/Std., dann sind daraus im Jahre
2013 schon 224,74 €geworden.
Für den vermehrten Einsatz der Analogabrechnung
spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Sie ist auch insofern
flexibel, als Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen, sondern im Rahmen des
§ 6 Abs. 1 GOZ praxisinviduell abbildbar sind.
Praxis A muss deshalb nicht dieselbe Analogleistungsziffer wählen wie Praxis B. Aber es ist hilfreich,
wenn die generelle Richtung stimmt und man sich
über die Beschreibung der analog abzurechnenden
Leistungen im Berufsstand einig ist; denn die Analogabrechnung wird durch die Rechtsprechung nicht

56 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

einfach gemacht, da, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom
15.04.2011 – 14 ZB 10.1544 – ausdrückte, „der Zahnarzt bei der Analogberechnung zahnärztlicher Leistungen nicht willkürlich eine Position heranziehen
[darf], die ihm im Ergebnis als angemessen erscheint“.
Andererseits billigt die Rechtsprechung dem Zahnarzt einen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der
Analogziffern zu (OLG München, 07.12.2004 – 25 U
5029/02 –).

_Aufgabenstellung im Allgemeinen
Die Aufgabe der Analogabrechnung besteht der Sache nach darin, anstelle des Verordnungsgebers, also
des Bundesministeriums für Gesundheit, faktisch
eine neue Gebührenziffer zu schaffen. Dazu gehört
deren Leistungsbeschreibung, die dann auch in der
Abrechnung entsprechend erscheinen muss. Eine
Gebührenziffer ist der Sache nach eine abstrakte
Rechtsnorm, die Analogziffer im Ergebnis also auch,
nur mit dem Unterschied, dass sie durch den Zahnarzt
selbst geschaffen werden darf.
Für die Frage nach dem Ob der Analogabrechnung
weist der BGH in seiner Entscheidung vom
13.05.2004 – III ZR 344/03 – auf einen entscheidenden Punkt hin: „Dem Arzt kann nicht angesonnen
werden, sich in Fällen, in denen die Anwendung der
Gebührenordnung für Ärzte wegen eines möglichen
Regelungsdefizits Zweifel aufwirft, durch Abschluss
einer Vereinbarung ein angemessenes Honorar zu sichern.“ Das gilt insbesondere für die in den Gebührenordnungen bisher überhaupt nicht abgebildeten
Aufklärungsleistungen, wie sie seit dem 26.02.2013
auch in den §§ 630c und 630e BGB enthalten sind.

_Allgemeines Prüfschema
§ 6 Abs. 1 GOZ erfordert (vereinfacht) fünf Prüfschritte:
(1) Handelt es sich um eine selbstständige Leistung,
die in der GOZ oder im direkt geöffneten Abrechnungsbereich der GOÄ nicht enthalten ist?
(2) Mit welcher bestehenden Leistung ist die neue
Leistung nach ihrer Art vergleichbar?
(3) Welche Kosten sind mit der neuen Leistung verbunden?


[57] =>
Information

(4) Wie viel Zeit erfordert die neue Leistung?
(5) Welche Gebührenziffer ist danach als Grundlage
für die Analogberechnung auszuwählen?
Die Hauptkriterien Art, Kosten und Zeit (2–4) sind
gleichwertig (BGH, 23.01.2003 – III ZR 161/02 –).
In der Praxis kann man diese Schritte nur ergebnisbezogen nachvollziehbar machen:
Man ermittelt zuerst die angemessene Vergütung in
Euro für den Regelfall (Steigerungsfaktor 2,3), rechnet diese durch Division mit dem Punktwert nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ (gesteigert ebenfalls mit dem
Faktor 2,3) in die Punktmenge um und sucht dann
nach geeigneten Gebührenziffern für die Analogie.
Eine (neue) selbstständige Leistung kann auch dann
vorliegen, wenn sie in GOZ oder GOÄ beschrieben ist,
aber heute ganz anders ausgeführt wird als zu Zeiten ihrer Aufnahme, Beschreibung und Bewertung
im Gebührenverzeichnis (BGH, 13.05.2004 – III ZR
344/03 –; OLG Düsseldorf, 27.09.2001 – 8 U 181/00 –).
Da die Zahnheilkunde in den zweieinhalb Jahrzehnten seit der GOZ 1988 große Fortschritte gemacht
hat, könnte man heute – streng genommen – nahezu alle zahnärztlichen Leistungen analog abrechnen. Als besonders prägnante Beispiele seien die
Fortschritte in der Endodontie genannt – oder eben
die Fortschritte im Bereich ästhetischer und kosmetischer Zahnheilkunde.
Manche Inhalte ästhetischer und kosmetischer
Zahnheilkunde sind auch in der GOZ 2012 abgebildet, so etwa die Nrn. 2220 und 2197 für das Veneer.
Andere, wie externes oder internes Bleaching, sind
nicht abgebildet. In der genannten Analogliste wird
für das „normale“ interne Bleichen die Abrechnung
analog GOZ-Nr. 2350 (290 Punkte = 37,51 €bei Faktor 2,3) und bei stark entstellend verfärbten Zähnen
die Abrechnung analog GOZ-Nr. 2120 (770 Punkte =
99,60 €bei Faktor 2,3) empfohlen.
Bei der Art der Leistung steht „das Ziel der Leistung
oder der Ablauf der Behandlung im Vordergrund“
(BGH, 23.01.2003 – III ZR 161/02 –). Konservierende
Leistungen sind ihrer Art nach am ehesten mit den
Leistungen aus Abschnitt C der GOZ vergleichbar
(LG Saarbrücken, 12.02.2004 – 11 S 246/01 –). Aber
es spricht nichts dagegen, ggf. auf Leistungspositionen in allen anderen, also auch den prothetischen
oder kieferorthopädischen Abschnitten auszuweichen, wenn sonst das Gebot der Vergleichbarkeit bei
Zeit- und Kostenaufwand nicht zu erfüllen ist und
auch das Gebührenverzeichnis zur GOÄ keine sinnvollen Gebührenziffern enthält.
Wichtiger als die Art der Leistung sind Zeit- und
Kostenaufwand. Unter Kostenaufwand sind die Praxiskosten, die mit der Leistung zwangsläufig verbunden, aber nicht gesondert abrechenbar sind, zuzüglich des sog. Unternehmerlohns und eines Gewinnanteils i.S. einer Vollkostenrechnung zu verstehen. In diese Kostenberechnung gehen nicht die
Kosten von 1965 bzw. 1987, sondern die aktuellen

I

Kosten, d.h. die Kosten der Jahre 2013 und später ein.
Damit bietet die Analogabrechnung die Möglichkeit
der laufenden Anpassung der Vergütung an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zeitaufwand ist der Aufwand an Gesamtbehandlungszeit. Dazu zählen neben der Erbringung der eigentlichen Leistung auch die damit zusammenhängenden nicht gesondert abrechenbaren Nebenleistungen, z.B. Vorbereitungsleistungen, Hygienezeit,
eingriffstypische Beratungsleistungen etc.
Für die Auswahl der Gebührenziffer orientiert man
sich an Ziffern, welche in etwa dieselbe Punktmenge
ergeben, die nach den Berechnungen zu Kostenund Zeitaufwand erforderlich ist. Die Ziffernsuche
erstreckt sich zunächst nur auf die GOZ und, wenn
man darin nicht fündig wird, auf die im Gebührenverzeichnis zur GOÄ nach § 6 Abs. 2 GOZ eröffneten
Leistungsbereiche.

_Zusammenfassung
_ Alle zahnärztlichen Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis zur GOZ enthalten sind, sind nach
GOZ abzurechnen.
_ Alle zahnärztlichen Leistungen, die im nach § 6
Abs. 2 GOZ eröffneten Umfang im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten sind, sind – mit denselben Einschränkungen – nach GOÄ abzurechnen.
_ Alle zahnärztlichen Leistungen, die in keinem dieser Gebührenverzeichnisse enthalten sind, sind
analog abzurechnen.
_ Die Analogieabrechnung muss nach dem Gebührenverzeichnis zur GOZ erfolgen, sofern sich darin
für die Analogie geeignete Gebührenziffern finden.
_ Die Analogieabrechnung muss nach dem Gebührenverzeichnis zur GOÄ erfolgen, sofern sich im
Gebührenverzeichnis der GOZ keine für die Analogie geeigneten Gebührenziffern finden. Dabei ist
die Auswahl auf die in § 6 Abs. 2 GOZ genannten
Abschnitte und Ziffern der GOÄ beschränkt.
_Vorschlag
Eine möglichst komplette Zusammenschau der im
Bereich der ästhetischen und kosmetischen Zahnmedizin erbrachten Leistungen gibt es nicht. Es wäre
sehr hilfreich – und würde von mir auch ausgewertet –, wenn es aus dem Leserkreis dazu Anregungen/
Hinweise gäbe. Vielleicht gelingt es dann, in absehbarer Zeit auch für den Bereich der ästhetischen und
kosmetischen Zahnheilkunde, konkrete Abrechnungsempfehlungen für den Analogiebereich zu
bringen. Jeder für sich nach eigenem Gusto hat zwar
seinen Reiz, bedeutet aber aus der Sicht der Kostenträger divide et impera, nur dass sich die Zahnärzteschaft mit dieser Einstellung selbst vereinzelt._

_Kontakt cosmetic
dentistry
Prof. Dr.
Thomas Ratajczak
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Justitiar des BDIZ EDI
Kanzlei RATAJCZAK &
PARTNER Rechtsanwälte
Berlin · Essen · Freiburg im
Breisgau. · Jena · Meißen ·
München · Sindelfingen
Posener Straße 1
71065 Sindelfingen
Tel.: 07031 9505-18
(Frau Sybill Ratajczak)
Fax: 07031 9505-99
E-Mail:
ratajczak@rpmed.de
www.rpmed.de
Infos zum Autor

cosmetic
dentistry 2_
I 57
2013


[58] =>
I Lifestyle

Zahnkönige – die Kunst am Zahn
_Er ist immer gut gelaunt, hat ein verschmitztes
Lächeln auf den Lippen und trägt mit Stolz seine glitzernde Krone. Der kleine, liebenswerte Monarch ist
der Namensgeber der Galerie „Zahnkönige“ – der
weltweit größten Online-Galerie für Zahnkunst –
Dekoration – Geschenke. Eigentlich ist der kleine
Mann ein unter den Händen des bekannten Münchner Künstlers Bernhard Prinz lebendig gewordener
Backenzahn, rot ummantelt wie von einem gesunden Zahnbett. Der Zahnkönig symbolisiert das, wofür Ideengeber und Firmeninhaber Michael Weber
aus Herxheim in der Pfalz steht: gute Laune und Individualismus, Energie, Inspiration und ausgefallene Kreativität. Und die will Weber mit Kunstwerken der „Zahnkönige“ gerne in die Praxen bringen.
„Ich möchten erreichen, dass sich die Patienten in
den Praxisräumen wohlfühlen“, erklärt der ausgebildete Zahntechniker. „Durch verschiedenartige,
individuelle Dekorationselemente wie Bilder, ausgefallene Skulpturen und Objekte sorgen wir für eine
positive Energie und ermöglichen einen anderen
Blickwinkel auf Mund und Zahn.“ Die Galerie arbeitet hierfür mit zahlreichen namhaften Künstlern
zusammen, die diese Elemente entwerfen und fertigen.
Eine Gruppe Bauarbeiter ist sehr geschäftig auf
einem Gerüst am Werkeln, das einen überdimensionalen Zahn umschließt. Mit Hammer, Bohrer und
Schaufel machen sich die Miniaturarbeiter zu schaf-

58 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

fen. Ein solches dreidimensionales Objekt des Künstlers Dietmar Hellmann, geschützt unter einer hochwertigen Glasvitrine, lenkt die Besucher im Wartezimmer der Praxis von der bevorstehenden Behandlung ab oder dient als Blickfang im Eingangsbereich.
„Die Szenen unserer ,Baustellen' veranschaulichen
auf originelle und humorvolle Weise den Beruf des
Zahnarztes, Kieferorthopäden oder den des Zahntechnikers. Mit einem Augenzwinkern wird ihre
Arbeit unter die Lupe genommen. Die Objekte laden
den Betrachter ein, für einen Moment den Blick über
die vielen Details wandern zu lassen, die zu entdecken sind“, erklärt Weber. Jedes Objekt enthält eine
Vielzahl an Kleinteilen, die von unterschiedlichen
Herstellern geliefert werden; bei manchen Objekten
sind das bis zu elf verschiedene Lieferanten. Doch
nicht nur solche freistehenden Skulpturen, auch
dreidimensionale Arbeiten an Mund und Zahn für
die Wand werden in der Galerie angeboten. Jedes
Objekt ist in Deutschland handgefertigt und signiert.
Haben sich die Besucher im Wartezimmer abgelenkt,
sitzen sie nun auf dem Behandlungsstuhl. Doch wie
sieht es mit dem entspannten Betrachten während
einer Zahnbehandlung aus? „In jedem Fall suchen
die Patienten angespannt einen Blickpunkt, den sie
fixieren können, um sich weiter abzulenken“, weiß
der „Zahnkönige“-Inhaber. Unterstützen können
Zahnärzte durch die speziell für Praxisräume entworfenen Deckenbilder. Die erfahrene Deckenmale-


[59] =>
Lifestyle

rin und studierte Bühnengestalterin Doris Katharina
Benkwitz hat über ein Dutzend solcher Motive gemalt. Der Betrachter fühlt sich in die Bilder hineingezogen, die Fülle der Details lenkt ihn ab, sodass er
zusammen mit der harmonischen Ausstrahlung des
Bildes ruhiger und entspannter wird.
Doch für die stilvolle und ausdrucksstarke Gestaltung einer Praxis muss es nicht immer „Zahn“ sein.
Auf nationalen und internationalen Design- und
Lifestylemessen sind die „Zahnkönige“ unterwegs
und suchen das ein oder andere außergewöhnliche
künstlerische Einzelstück, mit dem Zahnärzte eine
ganz persönliche Note in ihren Räumen setzen können. „Nicht nur für die eigene Praxis bestellen Ärzte
unsere ausgewählten Artikel“, weiß Weber aus Er-

I

fahrung. „Gerne werden unsere kleinen und größeren Kunstwerke auch verschenkt.“
Eine Vielzahl weiterer Geschenk- und Dekorationsideen, Skulpturen sowie über eine Million Bilder,
auch für private Räume, sind im Onlineshop unter
www.zahnkoenige.de zu finden._

_Kontakt

cosmetic
dentistry

Galerie Zahnkönige
Im Eichelhorst 7, 76863 Herxheim
Tel.: 07276 989467, Fax: 07276 989468
E-Mail: info@zahnkoenige.de

cosmetic
dentistry 2_
I 59
2013


[60] =>
I Lifestyle

Schweiz – wo die
schönsten Berge rufen …
Autorin_Claudia Schreiter

Abb. 1

Abb. 1_ Zürich.

Wenn unser Freund von seinen Urlauben in der Schweiz berichtet, kommt er regelmäßig ins
Schwärmen – von der Schönheit der Natur, den grünen Wiesen, den besonnenen Menschen und
natürlich von den Bergen, den schier endlosen Bergen … Für uns Grund genug, uns das kleine,
beschauliche Land auf einer Rundreise auch einmal genauer anzuschauen. Gesagt, getan: Wir
mieteten uns ein Wohnmobil und fuhren los, um auf Heidis Spuren die unterschiedlichsten
Gipfel der Schweiz zu erklimmen.
_Unser erstes Ziel führte uns jedoch zunächst an den
Bodensee. Hier besichtigten wir Friedrichshafen, das
vor allem durch sein Zeppelin-Museum bekannt ist,
und Meersburg, das seinen Namen durch die älteste,
bewohnte Burg Deutschlands erhalten hat. Diese beherbergt wahre Schätze aus dem Mittelalter. Neben
dem Ritter- und Königssaal, der Folterkammer und
dem Dagobertsturm sind hier auch die Lebensräume
der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff zu be-

60 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

sichtigen. Von Meersburg aus fuhren wir dann mit der
Fähre an das andere Ufer des Bodensees, um die Insel
Mainau zu erkunden. Die „Blumeninsel“ trägt ihren
Namen zu Recht – überall blühen Rhododendren, Rosen, Orchideen und unzählige weitere Pflanzen in all
ihrer Pracht, teilweise zurechtgeschnitten in bezaubernde Formen. Unweit vom Bodensee liegt Schaffhausen mit dem bekannten Rheinfall, der schließlich
unser erstes Ziel in der Schweiz sein sollte. Mit einer


[61] =>
Lifestyle

I

Abb. 2

Abb. 3

Höhe von 23 Metern und einer Breite von 150 Metern
ist der Rheinfall der höchste Wasserfall Europas und
lockt dementsprechend zahlreiche Touristen an. Auch
wir ließen uns das Naturschauspiel nicht entgehen
und sahen zu, wie pro Sekunde circa 373 Kubikmeter
Wasser über die Felsen stürzten. Doch wir hatten noch
viel vor und so zog es uns bald darauf weiter nach Zürich. Die größte Stadt der Schweiz wird seit Jahren als
eine der Städte mit der weltweit höchsten Lebensqualität sowie den teuersten Lebenshaltungskosten
gelistet – uns zeigte sie sich jedoch nur trist im Regen,
sodass wir ziemlich schnell die Flucht ergriffen und
weiter nach Luzern fuhren. Diese Stadt liegt malerisch
am Vierwaldstättersee umgeben von Bergen und darf
sich der ältesten Holzbrücke der Welt rühmen. Doch
neben dieser einzigartigen, bemalten Kapellbrücke
und der beschaulichen Altstadt hat Luzern auch das
vielseitigste Verkehrsmuseum Europas mit einer sehr

großen Sammlung an Lokomotiven, Autos, Schiffen
und Flugzeugen zu bieten, das wir uns natürlich unbedingt ansehen mussten. Am nächsten Tag ging es
dann mit der Seilbahn hinauf auf den 2.128 Meter hohen Pilatus, von dem man eine fantastische Rundsicht auf den Vierwaldstättersee hat. Da dies selbstverständlich nicht der einzig besichtigte Berg bleiben
sollte, rief bereits einen Tag später der Rigi, auch „Königin der Berge“ genannt. Der höchste Gipfel ist mit
einer Höhe von 1.797 Metern die Rigi-Kulm, normalerweise ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen. Da
wir jedoch Pech mit dem Wetter hatten, standen wir
fast allein auf dem Massiv, bevor wir ernüchtert mit
der Zahnradbahn durch Regen und Nebel wieder nach
unten fuhren. Auf besseres Wetter hoffend stiegen
wir wieder in unser Wohnmobil und machten uns auf
durch Brig und das malerische Binntal Richtung
Zermatt.

Abb. 2_ Blick vom Pilatus
auf den Vierwaldstättersee.
Abb. 3_ Luzern.

cosmetic
dentistry 2_
I 61
2013


[62] =>
I Lifestyle

Abb. 4

_Das Matterhorn – Höhepunkt der Reise
Von Zermatt hatten wir schon viel gehört: Der bekannte autofreie Ferienort liegt am Fuße des Matterhorns und zieht jedes Jahr Tausende Touristen
aus der ganzen Welt an. Auch wir wurden nicht enttäuscht und wurden – nachdem wir wie alle vom
„Vorort“ Täsch mit dem Zug angereist sind – gleich
in den angenehmen Trubel Zermatts hineingezogen. Obwohl das typische Bild eines Walliser Bergdorfs nur noch im Ortskern wiederzufinden ist, blieb
der Ort vor größeren Bausünden verschont. Holzhäuser mit blumengeschmückten Balkons, kleine
Elektroautos, Pferdekutschen und Souvenirshops
bestimmen stattdessen das Stadtbild. Und hoch
über dem Tal thront das Matterhorn – Wahrzeichen
der Schweiz, meistfotografierte Touristenattraktion
und einer der bekanntesten Berge der Welt. Im Ort
hat man den besten Blick auf das Matterhorn vom
Fluss Matter Vispa, der sich gemütlich durch Zermatt schlängelt. Hier stehen zahlreiche Japaner und
andere Touristen und warten teilweise sehr lange,
bis sich die üblichen Wolken um den gigantischen
Berg wieder verziehen, um endlich ein Foto machen
zu können. Uns hielt es nicht lange im Städtchen –
wir wollten hoch hinaus auf den Gipfel. Da dieser
4.478 Meter hoch ist und natürlich nur von Profibergsteigern erklimmt werden kann, wichen wir zunächst auf die Seilbahn aus. Mit dem „Matterhorn
Express“ fuhren wir fast eine Stunde hinauf zum

Abb. 5

62 I cosmetic
dentistry

2_ 2013


[63] =>
Lifestyle

Abb. 6

Abb. 7

„Kleinen Matterhorn“ (Matterhorn glacier paradise)
auf eine Höhe von 3.820 Meter ü.M. Das beeindruckende Panorama reicht hier von den Schweizer
über die französischen Alpen bis in die italienische
Po-Ebene.
Am nächsten Tag nahmen wir die Gornergratbahn,
eine der ältesten elektrischen Gebirgs-Zahnradbahn der Schweiz, um auf dem Gornergrat den Panoramablick auf den Gornergletscher und das
Monte-Rosa-Massiv zu genießen. Wir wurden mit
strahlendem Sonnenschein und einem freien Blick
auf das Matterhorn belohnt. Nun hatten wir Blut geleckt und wollten unbedingt noch auf die dritte
mögliche Station um Zermatt – das Rothorn. Also
fuhren wir am nächsten Tag wieder mit der Seilbahn.
Von der Bergstation liefen wir schließlich zum Stel-

I

Abb. 8

lisee – eines der bekanntesten und schönsten Matterhornmotive überhaupt. Glücklich wanderten wir
dann weiter über Findeln hinunter ins Tal nach Zermatt – ein Ausflug, der sich wirklich gelohnt hat.

_St. Moritz, Pontresina und Diavolezza

Abb. 4_ Matterhorn.
Abb. 5_ Matterhorn mit Stellisee.
Abb. 6_ Gornergradbahn.
Abb. 7_ Zermatt.
Abb. 8_ Blick auf das Dorf Findeln.
Abb. 9_ Plateau Monte Rosa.

Fasziniert von den vielen Eindrücken fuhren wir am
nächsten Tag mit dem Wohnmobil weiter Richtung
St. Moritz. Da der bekannte Touristenort für die Schönen und Reichen auf 1.800 Meter Höhe liegt, war es
dementsprechend frisch und ungemütlich. Wir hatten uns von der Stadt, die im Winter sicherlich attraktiver ist, definitiv mehr versprochen und fuhren
bald einige Kilometer weiter nach Pontresina. Auch
dieser Ort ist eher für seine Wintersportmöglichkei-

Abb. 9

cosmetic
dentistry 2_
I 63
2013


[64] =>
I Lifestyle

Abb. 10

Abb. 10_ Piz Palü und MoteratschGletscher, Blick vom Diavolezza.
Abb. 11_ Schaukäserei.
Abb. 12_ Park auf der Insel
Isola Bella im Lago Maggiore.
Abb. 13_ Comer See.

Abb. 11

Abb. 12

_Kontakt cosmetic
dentistry

_Oberitalienische Seen

Wolfram Schreiter
4solutions MEDIA
Fockestraße 6
04275 Leipzig
Tel.: 0341 9096900
Fax: 0341 9096969
E-Mail:
info@4solutions-media.de
www.4solutions-media.de
Infos zum Autor

Abb. 13

64 I cosmetic
dentistry

2_ 2013

ten bekannt. Ganz in der Nähe wartete jedoch ein
Geheimtipp auf uns – das malerische Morteratschtal
mit grünen Wiesen, dem gleichnamigen Gletscher
und einer kleinen Schaukäserei, die für Jung und Alt
ein lohnenswertes Ziel ist.
Einen Gipfel mussten wir in dieser Gegend allerdings
auch noch „mitnehmen“ – den Berg mit dem teuflisch
guten Namen Diavolezza. Er hat eine Höhe von 2.978
Metern und ist durch eine Kabinenseilbahn ganzjährig erschlossen. Oben angekommen, waren wir begeistert von der Aussicht auf den Piz Palü, einer der
schönsten und bekanntesten Berge der Welt. Dies
war ein würdiger Abschluss für unsere „Bergtour“
und so machten wir uns nach einem kurzen Abstecher zur Bogenstaumauer, die als Filmkulisse für
James Bond diente, weiter auf den Weg Richtung
Lago Maggiore und Comer See nach Italien, um endlich ein bisschen Sonne zu erhaschen.

Eigentlich soll am Lago Maggiore ganzjährig mildes
Mittelmeerklima herrschen, aber der Wettergott war
uns in diesem Urlaub anscheinend nicht wohlgesonnen. So sahen wir vor Nebel und Regen kaum das andere Ufer des Sees und konnten dessen Schönheit nur
erahnen. Trotzdem nutzen wir die Zeit für einen
Bootsausflug auf die Isola Bella, eine kleine Insel mit
einem sehenswerten Palast.
An unserem letzten Urlaubsziel – dem Comer See –
hatten wir schließlich ein bisschen mehr Glück. Obwohl die Wasserqualität an vielen Stellen zu wünschen übrig ließ, wir mit dem Wohnmobil auf der engen Seestraße kaum einen Parkplatz fanden und leider auch George Clooney, der dort ein Feriendomizil
besitzt, nicht zu Gesicht bekamen, kam wenigstens
die Sonne heraus, sodass uns ein abschließendes Bad
doch noch versöhnlich stimmte._


[65] =>
BriteVeneers to go
®

Das Vollkeramik Instant Veneersystem in

ab 99,–
€
pro Vene
er!

drei Farben, Größen und Formen.
Formen

Größen

I trapezförmig OK
L

M

S

I rechteckig OK
L

M

S

I quadratisch OK
L

M

S

Fordern
Sie
jetzt uns
ere
Schablo
nen an!

Faxanwort |

Ja, ich möchte Informationsmaterial anforden!
Name I Vorname

BriteDent GmbH
Brühl 4, 04109 Leipzig I Tel.: 0341/9600060
info@brite-veneers.com I www.brite-veneers.com

0341 48474-600

E-Mail-Adresse (Bitte angeben!)

Stempel


[66] =>
I Impressum
ANZEIGE

Patientenflyer für
Ihre Praxis!

cosmetic
dentistry
_ beauty & science

Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für
Kosmetische Zahnmedizin e. V.
Heike Isbaner (V. i. S. d. P.)
Verleger:
Torsten R. Oemus

!!     $
 !!# $"
 !

 !

  !

 #

 #






















14,50 €

 #

Bleaching


   

Professionelle
Zahnreinigung
Veneers
   

22,50 € 36,50 €

Alle Preise zzgl. MwSt. und Versandkosten
(6,95€ pro Bestellung innerhalb Deutschlands).



 (( $

 &(
"
  

()# $(&'&(

 !  !$! Fax-Anforderung unter:

 

66 I cosmetic
dentistry

Verlagsleitung:
Ingolf Döbbecke · Tel.: 0341 48474-0
Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner · Tel.: 0341 48474-0
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller · Tel.: 0341 48474-0
Produktmanagement/Redaktionsleitung:
Heike Isbaner
Tel.: 0341 48474-221
E-Mail: h.isbaner@oemus-media.de

Herstellung:
Dipl.-Des. Jasmin Hilmer
Tel.: 0341 48474-118
Abo-Service:
Andreas Grasse
Tel.: 0341 48474-201
Druck:
Löhnert Druck
Handelsstraße 12
04420 Markranstädt

Korrektorat:
Ingrid Motschmann · Tel.: 0341 48474-125
Marion Herner · Tel.: 0341 48474-126
Hans Motschmann · Tel.: 0341 48474-126

Erscheinungsweise/Bezugspreis
cosmetic dentistry – Info der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. erscheint 4 x jährlich. Der Bezugspreis ist für Mitglieder über den Mitgliedsbeitrag in der DGKZ abgegolten. Einzelheft 10 €
ab Verlag zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten. Jahresabonnement im Inland 44 € ab Verlag inkl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten. Kündigung des Abonnements ist schriftlich 6 Wochen vor Ende des
Bezugszeitraumes möglich. Abonnementgelder werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der
Abonnent kann seine Abonnement-Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Absenden der Bestellung
schriftlich bei der Abonnementverwaltung widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels). Das Abonnement verlängert sich zu den jeweils gültigen Bestimmungen um ein Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes gekündigt
wurde.

(&- &

 

Deutsche Bank AG Leipzig
BLZ 860 700 00 · Kto. 1 501 50100

Heike Isbaner

&)!)'($ )',""$

&*'



Verlag:
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-0
Fax: 0341 48474-290
E-Mail: kontakt@oemus-media.de

2_ 2013

Verlags- und Urheberrecht:
Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede
Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlegers und Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt
besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und
Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen
Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes gehen das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken,
zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte
Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, die der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Verfasser dieses Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb
der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann
keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen,
Firmennamen, Warenbezeichnungen und dergleichen in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen und Bezeichnungen im Sinne der
Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten seien und daher von jedermann
benutzt werden dürfen. Gerichtsstand ist Leipzig.


[67] =>
ABOSERVICE

Frischer Wind für Praxis
und Labor
OEMUS MEDIA AG – Die Informationsplattform der Dentalbranche.
Vielseitig, kompetent, unverzichtbar.

OEMUS MEDIA AG || Bestellformular

Ihre Kontaktdaten

ABO-SERVICE || Per Post oder per Fax versenden!
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig

Andreas Grasse
Fax: 0341 48474-290 | Tel.: 0341 48474-200

Bitte alles ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen!
Name, Vorname

Ja,

ich möchte die Informationsvorteile nutzen und sichere mir folgende
Publikationen bequem im preisgünstigen Abonnement:
Straße/PLZ/Ort

®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®
®

Zeitschrift
jährliche Erscheinung
ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis
10-mal
ZWL Zahntechnik Wirtschaft Labor
6-mal
dentalfresh
4-mal
DENTALZEITUNG
6-mal
cosmetic dentistry
4-mal
face
4-mal
digital dentistry
4-mal
Implantologie Journal
8-mal
Dentalhygiene Journal
4-mal
Oralchirurgie Journal
4-mal
Laser Journal
4-mal
Endodontie Journal
4-mal
ZT Zahntechnik Zeitung
11-mal
KN Kieferorthopädie Nachrichten
10-mal
PN Parodontologie Nachrichten
6-mal
Dental Tribune German Edition
10-mal
laser (engl.)
4-mal
roots (engl.)
4-mal
cosmetic dentistry (engl.)
4-mal
implants (engl.)
4-mal

* Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und Versandkosten (Preise für Ausland auf Anfrage).

Preis
70,00 €*
36,00 €*
20,00 €*
33,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
88,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
55,00 €*
75,00 €*
40,00 €*
35,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
44,00 €*
44,00 €*

Telefon/Fax

®

®

Ich bezahle per Rechnung.

Ich bezahle per Bankeinzug.
(bei Bankeinzug 2 % Skonto)

Bitte informieren Sie mich außerdem über Fortbildungsangebote zu folgenden Themen:
® Kieferorthopädie
® Dentalhygiene/Prophylaxe
® Implantologie/Oralchirurgie
® Laserzahnheilkunde
® Zahnaufhellung/Bleaching
® Kommunikation
® Endodontie
® Praxismanagement
® Kosmetische Zahnmedizin
Bitte senden Sie mir diese per
E-Mail an folgende Adresse:

E-Mail

Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der
OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt.

Datum/Unterschrift

Das Abonnement verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn es nicht fristgemäß spätestens 6 Wochen
vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird.
CD 2/13


[68] =>
NEU: DIE ERSTE ZAHNCREME

SPEZIELL FÜR ELEKTRISCHE ZAHNBÜRSTEN

Im Vergleich zu normaler Theramed-Zahncreme.

Exakte Dosierung
Konzentrierte Formel
20% mehr aktive Inhaltsstoffe
100% schonender zum
Zahnschmelz

A(/57-3,.,+,95,<,5.,5,9(;065


) [page_count] => 68 [pdf_ping_data] => Array ( [page_count] => 68 [format] => PDF [width] => 595 [height] => 842 [colorspace] => COLORSPACE_UNDEFINED ) [linked_companies] => Array ( [ids] => Array ( ) ) [cover_url] => [cover_three] =>
cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013
[cover] => cosmetic dentistry Germany No. 2, 2013 [toc] => Array ( [0] => Array ( [title] => Cover [page] => 01 ) [1] => Array ( [title] => Editorial [page] => 03 ) [2] => Array ( [title] => Inhalt [page] => 04 ) [3] => Array ( [title] => Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und Funktion mittels einer langzeittherapeutischen Full Mouth Rehab auf Lithiumdisilikat- Glaskeramikbasis [page] => 06 ) [4] => Array ( [title] => Mut zur Lücke muss nicht sein! [page] => 10 ) [5] => Array ( [title] => Nur Zähne – und doch große Kunst! [page] => 14 ) [6] => Array ( [title] => Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten [page] => 18 ) [7] => Array ( [title] => Perfektes Lächeln – mit minimalinvasiver Technik [page] => 22 ) [8] => Array ( [title] => Smile Design Update – praxisnahe Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle [page] => 26 ) [9] => Array ( [title] => Rehabilitation einer kompromittierten Oberkieferfront mittels koronalem Verschiebelappen und Veneers [page] => 32 ) [10] => Array ( [title] => Die kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten – eine interdisziplinäre Therapie [page] => 34 ) [11] => Array ( [title] => Aktuelles Bleaching-Update nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU – Die Zukunft gehört dem Nanohydroxyapatite (nHAp) [page] => 38 ) [12] => Array ( [title] => Minimalintervention in der modernen Füllungstherapie [page] => 42 ) [13] => Array ( [title] => Herstellerinformation [page] => 44 ) [14] => Array ( [title] => Burn-out in der Zahnarztpraxis [page] => 48 ) [15] => Array ( [title] => News [page] => 52 ) [16] => Array ( [title] => 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) [page] => 55 ) [17] => Array ( [title] => Analogabrechnung [page] => 56 ) [18] => Array ( [title] => Zahnkönige – die Kunst am Zahn [page] => 58 ) [19] => Array ( [title] => Lifestyle [page] => 60 ) [20] => Array ( [title] => Impressum [page] => 66 ) ) [toc_html] => [toc_titles] =>

Cover / Editorial / Inhalt / Funktionelle Rehabilitation der Ästhetik und Funktion mittels einer langzeittherapeutischen Full Mouth Rehab auf Lithiumdisilikat- Glaskeramikbasis / Mut zur Lücke muss nicht sein! / Nur Zähne – und doch große Kunst! / Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten / Perfektes Lächeln – mit minimalinvasiver Technik / Smile Design Update – praxisnahe Lösung ästhetisch kompromittierender Fälle / Rehabilitation einer kompromittierten Oberkieferfront mittels koronalem Verschiebelappen und Veneers / Die kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten – eine interdisziplinäre Therapie / Aktuelles Bleaching-Update nach der EU-Richtlinie 2011/84/EU – Die Zukunft gehört dem Nanohydroxyapatite (nHAp) / Minimalintervention in der modernen Füllungstherapie / Herstellerinformation / Burn-out in der Zahnarztpraxis / News / 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. (DGKZ) / Analogabrechnung / Zahnkönige – die Kunst am Zahn / Lifestyle / Impressum

[cached] => true )


Footer Time: 0.228
Queries: 22
Memory: 12.058624267578 MB