DT Germany No. 4, 2021
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Im Interview spricht Priv.-Doz. Dr. Frank Strietzel (Berlin) über die Wichtigkeit, verschiedene Risikoprofile zu erkennen, Komplikationen zu vermeiden und interdisziplinär zusammenzuarbeiten.
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Fast jeder dritte Mensch mit Pflegebedarf benötigt Hilfe bei der Mundhygiene.
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Impfstoff
für ärmere
Länder statt
für Kinder
WHO fordert Industrieländer
auf, Pläne zu überdenken.
GENF – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat an reiche Nationen
appelliert, Corona-Impfstoff an ärmere
Länder zu spenden, statt jetzt damit
Kinder zu impfen. Derzeit stünden nur
0,3 Prozent des globalen Angebots an
Impfstoffen Ländern mit niedrigem Einkommen zur Verfügung, sagte WHOGeneraldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus am 14. Mai in Genf. In vielen
Ländern seien noch nicht einmal medizinisches Personal und Pflegerinnen vor
COVID-19 geschützt.
Covax Impfkampagne
„Ich verstehe, warum manche Länder ihre Kinder und Jugendlichen impfen wollen. Aber zu diesem Zeitpunkt
bitte ich sie dringend, dies zu überdenken“, sagte Tedros. Die Dosen sollten
besser der Initiative Covax zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt, an
dem die WHO führend beteiligt ist, hat
eine gerechte globale Verteilung von
Impfstoffen zum Ziel.
Bundesfamilienministerin Franziska
Giffey (SPD) sprach sich Mitte Mai
dafür aus, Kindern und Jugendlichen
vorrangig ein Impfangebot zu machen,
sobald der Impfstoff für diese Gruppe
zugelassen ist. In den USA und in
Kanada ist das Produkt von BioNtech/
Pfizer bereits ab zwölf Jahren zugelassen.
Quelle:
www.medinlive.at
© De Visu/Shuttertsock.com
nen Zähne mehr aufwies, ist es heute nur noch jeder
achte.“
„Menschen, die kontroll- und präventionsorientiert zum Zahnarzt gehen, weisen einen besseren
Parodontalzustand auf. Diese Kompetenzen der
eigenen Vorsorgefähigkeit sind bei Menschen mit
Pflegebedarf deutlich eingeschränkt. Fast jeder
dritte Mensch mit Pflegebedarf benötigt Hilfe bei
der Mundhygiene. Eine regelmäßige Vorsorge ist
darum auch in Zeiten von Corona nach wie vor besonders wichtig und dank umfassender HygieneKonzepte auch sehr gut möglich“, ergänzt Jost
Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Körperschaften halten zahlreiche Hilfen für
Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen
vor. So unterstützt eine eigene Servicestelle bei allen
Fragen zum Thema, und Beauftragte in den Regionen
stehen für Patienten, Angehörige und Pflegende bereit. Außerdem setzen sie sich für den weiteren Ausbau von Kooperationsverträgen zwischen Zahnärzten
und Pflegeheimen ein, um auch diesen Patienten eine
zahnmedizinische Versorgung zu ermöglichen.
Quelle: ZÄKWL/KZVWL
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KZBV erwirkt Fristverlängerung bis zum 30. September.
BERLIN – Vor dem Hintergrund des
fortbestehenden Pandemiegeschehens
hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einer erneuten Fristverlängerung für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V bis
zum 30. September 2021 zugestimmt.
Zugleich hat das BMG bestätigt, dass
damit auch von den Sanktionen nach
§ 95d Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB V abgesehen werden kann.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich bereits
im Vorjahr mehrfach erfolgreich für solche Fristverlängerungen eingesetzt.
Unabhängig von der erneut erwirkten Fristverlängerung sollen Zahnärz© bfk/Shutterstock.com
tinnen und Zahnärzte verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch
nehmen. Angesichts der Fortschritte
bei der Impfkampagne besteht die
Hoffnung, dass sich im Laufe des Jahres
die Situation bei den Fortbildungsangeboten als Präsenzveranstaltungen wieder verbessern wird. In diesem Fall sollten auch solche Angebote wieder verstärkt genutzt werden.
Das Schreiben des BMG zur Fristverlängerung für die Erbringung des
Fortbildungsnachweises nach § 95d
SGB V kann auf der Website der KZBV
abgerufen werden.
Quelle: KZBV
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DTG 4/21
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MÜNSTER – Der demografische Wandel hat
Deutschland fest im Griff. Die Bevölkerung schrumpft
und wird zunehmend älter. Somit steigt auch die Anzahl älterer Menschen und der Personen mit Pflegebedarf. Die zahnärztliche Versorgung ist gerade für
sie besonders wichtig. Leider verschlechtert sich die
Mundgesundheit der Menschen dramatisch, wenn
sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt
nicht wie gewohnt aufsuchen können. Oft ist eine
schmerzfreie Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich, wodurch die Lebensqualität der Betroffenen
deutlich abnimmt. Orale Gesundheit erlaubt eine
schmerzfreie Nahrungsaufnahme und ist Voraussetzung für ein gesundes Wohlbefinden.
Zum Tag der Pflege am 12. Mai 2021 informierte
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL:
„Wir Zahnärzte in Westfalen-Lippe wollen alle Patienten erreichen und zahnmedizinisch möglichst optimal versorgen. Das stellt uns vor allem bei Patienten
mit Beeinträchtigungen und denen, die nicht in unsere Praxen kommen können, vor besondere Herausforderungen.
Hinzu kommt, dass diese Patientengruppe kontinuierlich wächst. Schließlich werden wir zunehmend
älter und das, dank guter zahnärztlicher Versorgung,
mit immer mehr eigenen Zähnen. Während früher
jeder vierte ältere Mensch in Deutschland keine eige-
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Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
[2] =>
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2
AKTUELLES
No. 4/2021
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Gesundheitsfonds braucht
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um das Thema Keramikimplantate.
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Informiert wird rund um das Thema Keramikimplantate – Fachartikel, Produktinformationen, Interviews sowie Nachrichten aus der international vernetzten Ceramic Implants-Community.
Der ceramic implants-Newsletter wird viermal im
Jahr an Implantologen mit Schwerpunkt und/oder Interessengebiet Keramikimplantologie sowie an Marktteilnehmer der entsprechenden Dentalindustrie versendet.
Angekündigte sieben Milliarden Euro reichen bei Weitem nicht!
BERLIN – Anlässlich der Planungen
der Bundesregierung, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds im
kommenden Jahr lediglich um sieben
Milliarden Euro zu erhöhen, erklärt
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende
des GKV-Spitzenverbandes: „Es ist richtig und notwendig, dass die Bundesregierung den Gesundheitsfonds unterstützen will. Die zuverlässige Finanzierung des Gesundheitsfonds ist die Basis
für die gute Arbeit der gesetzlichen
Krankenkassen. Für die absehbare
18-Milliarden-Lücke im kommenden
Jahr reichen die jetzt angekündigten
sieben Milliarden Euro bei Weitem
nicht. Und die Ankündigung, dass es
noch mehr werden könnte, ist angesichts der Bundestagswahlen nur ein
leeres Versprechen. In der Pandemie
hat die gesetzliche Krankenversicherung im Hintergrund dafür gesorgt,
dass die Versorgungsstrukturen verlässlich funktioniert haben. Jetzt
braucht die Solidargemeinschaft der
gesetzlichen Krankenversicherung eine
glasklare gesetzliche Regelung, die
eine verlässliche Haushaltsplanung der
Krankenkassen ermöglicht, um stei-
© GKV-Spitzenverband
2.463
Im Jahr 2019 erlangten 2.463 Studierende im Fachbereich Zahnmedizin ihre Approbation – so viele wie
nie zuvor.
2.650.000
Verleger
Torsten R. Oemus
Verlagsleitung
Ingolf Döbbecke
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
Redaktionsleitung
Majang Hartwig-Kramer (mhk)
m.hartwig-kramer@
oemus-media.de
Wir fordern die
Bundesregierung
dringend auf,
eine verbindliche
Lösung zu
vereinbaren, die
die Lücke im
Gesundheitsfonds
tatsächlich füllt.
Anzeigenverkauf/
Verkaufsleitung
Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller
hiller@oemus-media.de
Projektmanagement/
Vertrieb
Nadine Naumann
n.naumann@oemus-media.de
Produktionsleitung
Gernot Meyer
meyer@oemus-media.de
Anzeigendisposition
Lysann Reichardt
l.reichardt@oemus-media.de
Art Direction
Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn
a.jahn@oemus-media.de
Dr. Doris Pfeiffer,
Vorstandsvorsitzende
des GKV-Spitzenverbandes.
gende Zusatzbeiträge zu vermeiden.
Wir fordern die Bundesregierung daher
dringend auf, eine verbindliche Lösung
zu vereinbaren, die die Lücke im Gesundheitsfonds tatsächlich füllt.“
Hintergrund: Die Bundesregierung
hat sich für 2022 auf eine einmalige
Satz
Matthias Abicht
abicht@oemus-media.de
Erhöhung des Bundeszuschusses um
7 Milliarden Euro sowie eine Entlastung
des Gesundheitsfonds um Pandemiekosten in Höhe von 2,7 Milliarden Euro
für 2021 geeinigt.
Quelle: GKV
Verstoß gegen ärztliche Berufsordnung?
Freispruch: Erwerb eines Patientengrundstücks ist nicht rechtswidrig.
BERLIN – Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem
angemessenen Preis kauft, verstößt damit nicht gegen die
ärztliche Berufsordnung. Mit dieser Begründung sprach das
Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten frei (VG 90 K 6.19 T).
Der Arzt hatte im Februar 2018 ein Grundstück seiner
1925 geborenen Patientin erworben. Diese war seit 16 Jahren
in seiner Behandlung gewesen. 2017 begab sie sich aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim und beschloss, das stark
renovierungsbedürftige Haus über einen Bevollmächtigten für
250.000 Euro zu verkaufen. Neben dem Arzt hatte sich ein
Grundstücksnachbar interessiert gezeigt. Gleichwohl entschied sich die Patientin für ihren Arzt als Käufer und blieb
Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach vorliegenden Finanzergebnissen 2020 insgesamt ein Defizit
von rund 2,65 Mrd. Euro ausgewiesen.
5.088
Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung sind
von 2014 bis 2019 um knapp ein Viertel gestiegen; ein
Krankenhausfall kostete 2019 im Schnitt 5.088 Euro.
Verlag
OEMUS MEDIA AG
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Tel.: +49 341 48474-0
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Chairman Science & BD
Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner
Quelle: ZWP online
Zahlen des Monats
IMPRESSUM
© one photo/Shutterstock.com
dann dabei, als der Nachbar später ein höheres Angebot
abgab. Die Ärztekammer Berlin leitete auf Beschwerde des
Nachbarn ein berufsgerichtliches Verfahren ein, weil der Beschuldigte nur aufgrund seiner Vertrauensstellung zur Patientin überhaupt die Möglichkeit des Erwerbs erhalten habe.
Freispruch
Das Berufsgericht hat den Beschuldigten freigesprochen.
Zwar sei es Ärzten nach der Berufsordnung nicht gestattet,
im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung von Patienten
mehr als geringfügige Geschenke oder andere Vorteile für
sich zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.
Wirtschaftlich betrachtet sei aber kein berufsrechtlich relevanter Vorteil erkennbar, wenn ein Arzt einen Gegenstand
von einer Patientin erwerbe und den von der Patientin geforderten Kaufpreis zahle. Das Gebot des Nachbarn habe nicht
dem marktüblichen Preis entsprochen, weil er ein besonderes
Interesse am Erwerb des Grundstücks gehabt habe. Der bloße
Abschluss eines Geschäfts sei zur Tatbestandsverwirklichung
nicht ausreichend. Die Beteiligten müssten den Vorteil jedenfalls vereinbaren, um den Arzt bei seiner ärztlichen Entscheidung zu beeinflussen. Der Schutz der Integrität der Ärzteschaft gehe nicht so weit, dass jegliche Geschäftsbeziehung
bei Gelegenheit der ärztlichen Berufstätigkeit unterbleiben
müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin
Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Erscheinungsweise
Dental Tribune German Edition
erscheint 2021 mit 8 Ausgaben,
es gilt die Preisliste Nr. 12 vom
1.1.2021.
Es gelten die AGB.
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Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel,
Deutschland
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und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
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nichts anderes vermerkt ist. Mit
Einsendung des Manuskriptes geht
das Recht zur Veröffentlichung als
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zur Vergabe von Nachdruckrechten
in deutscher oder fremder Sprache,
zur elektronischen Speicherung in
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an den Verlag über. Für unverlangt
eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als
den redaktionseigenen Signa oder
mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche
der Meinung der Redaktion nicht
zu entsprechen braucht. Der Autor
des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile
und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen
kann keine Gewähr übernommen
werden. Eine Haftung für Folgen
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Darstellungen wird in jedem Falle
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist
Leipzig.
Editorische Notiz
(Schreibweise männlich/
weiblich/divers)
Wir bitten um Verständnis, dass
– aus Gründen der Lesbarkeit –
auf eine durchgängige Nennung
der männlichen und weiblichen
Bezeichnungen verzichtet wurde.
Selbstverständlich beziehen sich
alle Texte in gleicher Weise auf
Männer und Frauen.
Auf den Punkt …
Personalzuwachs
Nebenwirkungen
Pflegekräfte
Alkoholkonsum
Im letzten Jahrzehnt stieg die Anzahl
der Beschäftigten im Zahnärztlichen
System um rund 7,5 Prozent (+ 0,8 Prozent p.a.). Wachstumstreiber waren v. a.
die Zahnarztpraxen.
Zwei verschiedene Corona-Impfstoffe
bei Erst- und Zweitimpfung führen zu
einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für
milde und moderate Nebenwirkungen
nach der zweiten Dosis.
Die Bruttomonatsverdienste für Pflegefachkräfte sind gestiegen: So verdienten vollzeitbeschäftigte Fachkräfte im
Jahr 2020 brutto 32,9 Prozent mehr als
zehn Jahre zuvor.
6,7 Millionen Menschen der 18- bis
64-Jährigen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter
Form. Etwa 1,6 Millionen davon gelten
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[3] =>
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4
POLITIK
No. 4/2021
Neue Leistungen zur
systematischen Parodontitisbehandlung beschlossen
Infos zur KZBV
KZBV und GKV-Spitzenverband beenden Verhandlungen im Bewertungsausschuss.
BERLIN – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich
einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von
Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen
(PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung
wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der
entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen
herangezogen werden können. Die neuen Leistungen sollen Patienten in vertragszahnärztlichen
Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit der aktuellen Richtlinie des
G-BA zur systematischen Behandlung der Parodontitis ist der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen. Gleichzeitig wurde durch die Verabschiedung der entsprechenden Behandlungsrichtlinie gerade für
vulnerable Bevölkerungsgruppen ein bürokratie-
Auch besonders vulnerable Patientengruppen
erhalten künftig einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Parodontitistherapie im
Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Einen entsprechenden Beschluss hat der G-BA
gefasst. Damit haben diese Versicherten ab Juli
Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf
die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitisbehandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Diese niedrigschwellige Option richtet sich vor
allem an ältere, pflegebedürftige Menschen oder
Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen
die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden
kann. Dazu zählen etwa Patienten, bei denen die
Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene
nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, die einer
Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen oder
bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur
eingeschränkt gegeben ist. Der Zugang zu den
neuen PAR-Leistungen ist dabei unbürokratisch
niedrigschwellig im Rahmen der Anzeigepflicht bei
den Kassen ausgestaltet.
Hintergrund
Der G-BA hatte im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange
fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der KZBV. Auf
Grundlage der Richtlinie, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse
berücksichtigt, wird die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden, am Bedarf der
Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm
bekämpft. Dazu gehören unter anderem eine
patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und
Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden
Zahnmedizin“. Diese Maßnahmen dienen dazu,
die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten zu erhöhen. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können
Versicherte künftig zudem zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den
Behandlungserfolg zu sichern.
Quellen: KZBV und GKV-Spitzenverband
Häusliche Gewalt: Zahnärzte
oft erste und einzige Zeugen
Polymedikation: Risiko
unerwünschter Wirkungen
BZÄK begrüßt das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Ein Viertel der Erwachsenen nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel.
BERLIN – Zahnärzten kommt eine entscheidende
Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu, denn
Verletzungen im Bereich von Mund, Kiefer und
Gesicht gehören zu den häufigsten Folgen dieser
Übergriffe. Auch Vernachlässigung und eine Kindeswohlgefährdung lassen sich häufig im Mundbereich, z. B. am Mundhygienezustand, ablesen.
Zahnarztpraxen werden oft als erste aufgesucht,
weil Schäden im Kiefer- und Zahnbereich häufig
unbehandelt nicht ausheilen. Deshalb begrüßt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das am 7. Mai
verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern
und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“, das nun die Rolle der Zahnmedizin deutlich herausstellt.
Das Gesetz soll die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 geschaffenen
rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem
Bundeskinderschutzgesetz wurde Ärzten als Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit eingeräumt,
© Torrenta Y/Shutterstock.com
und barrierearmer Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser chronischen Erkrankung
geschaffen, die besonders bei älteren Menschen
gehäuft in ihrer schweren Ausprägung auftritt.
Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns
Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die
Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit
endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu
können.“
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Gesetzlich Versicherte, die an Parodontitis leiden, erhalten zahlreiche neue Kassenleistungen, um diese langwierige Erkrankung
nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ab dem
1. Juli folgt auf die zahnmedizinische Behandlung
eine umfassende Parodontitisnachsorge von mindestens zwei Jahren. Nach aktuellem Forschungsstand werden so die besten Heilungsergebnisse
erzielt und die Lebensqualität kann durch die
Nachsorge deutlich verbessert werden. Wir hoffen, dass diese neuen Leistungen dazu beitragen,
erreichte Behandlungsergebnisse stabil zu halten
und langfristig sogar die Zahl der Parodontitispatienten zu senken.“
bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die
für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen.
Zahnärzteschaft mit Meldebefugnissen
„Ab heute werden auch die Zahnärzte hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt und
können das Jugendamt einschalten, wenn ihnen
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls
eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen“,
so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Die BZÄK hatte dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bedeutung der Zahnmedizin in diesem Bereich und
die bereits bestehenden Strukturen dargelegt.
Denn der Zahnärzteschaft kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen, Dokumentieren und
Melden von Anhaltspunkten für eine Vernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung als auch von
häuslicher Gewalt zu. Und: Die Zahnärzteschaft ist
auf diesem Gebiet bereits seit Jahren aktiv. Es
freut uns, dass diese Argumente angenommen wurden. Damit besteht Rechtssicherheit für alle Praxen.“
Die BZÄK informiert Praxen auf
ihrer Website über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt: www.bzaek.de/recht/
haeusliche-gewalt.html.
Neben Hinweisen zum
Umgang mit betroffenen
Patienten sind auch juristische Einordnungen und
verschiedene Unterlagen,
die Dokumentation betreffend, (z. B. ein Dokumentationsbogen und ein
Ablaufdiagramm für die
Zahnarztpraxis) dort eingestellt.
Quelle: BZÄK
BERLIN – Ein Viertel der Erwachsenen in Deutschland braucht dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel. „Bei Polymedikation ist der individuelle Rat
des Apothekers besonders wichtig. Denn mit der
Zahl der Medikamente steigt auch das Risiko unerwünschter Wirkungen“, sagt Gabriele Regina
Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände ABDA. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragte im März
den gleichzeitige mehrere Krankheiten therapiert:
36 Prozent nahmen gegen zwei Krankheiten dauerhaft rezeptpflichtige Arzneimittel ein, 30 Prozent
gegen drei und weitere 15 Prozent gegen mindestens vier Krankheiten.
Der Anteil der Patienten, die eine Polymedikation brauchen, steigt mit dem Alter an: In der Altersgruppe bis 30 Jahren brauchten vier Prozent, in
der Altersgruppe 70 plus 55 Prozent eine Poly© ABDA
2021 im Auftrag der ABDA telefonisch rund
12.000 Bürger ab 18 Jahren. Mehr als die Hälfte
(54 Prozent) gab an, mindestens seit mehreren
Wochen verschreibungspflichtige oder rezeptfreie
Arzneimittel einzunehmen. 25 Prozent der Befragten brauchten dauerhaft drei oder mehr Medikamente.
Der Löwenanteil entfällt auf rezeptpflichtige
Arzneimittel: Durchschnittlich 74 Prozent der Patienten aller Altersgruppen nahmen ausschließlich
rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Bei weiteren
20 Prozent der Patienten war mehr als die Hälfte
aller Medikamente verschreibungspflichtig. Bei
acht von zehn Patienten mit Polymedikation wur-
medikation. 25 Prozent der Patienten ab 70 Jahren
brauchten sogar fünf oder mehr Arzneimittel.
Overwiening: „Mit dem Alter steigt nicht nur die
Zahl der Arzneimittel und damit der möglichen
Wechselwirkungen. Auch altersbedingte Veränderungen, wie zum Beispiel eingeschränkte Nierenfunktion, nachlassende Feinmotorik oder Sehkraft,
aber auch kognitive Fähigkeiten können sich negativ auf die Arzneimitteltherapie auswirken. Umso
wichtiger wird dann die enge Begleitung der Patienten durch gezielte pharmazeutische Dienstleistungen.“
Quelle: ABDA
[5] =>
DTG0421_01-24.pdf
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I N F Ü H R U N G
D E S
N E U E N
POLITIK
No. 4/2021
Abschaffung der PKV?
Zahnärzte und kleine Praxen wären besonders betroffen.
KÖLN/LEIPZIG – Das Wissenschaftliche Institut der Privaten
Krankenversicherung (WIP) beschäftigte sich in einer Studie
mit der Abschaffung der PKV. Hochrechnungen belaufen sich
auf jährliche Verluste von bis zu 13 Milliarden Euro.
Ohne Privatversicherte verliert das deutsche Gesundheitssystem jährlich fast 13 Milliarden Euro – das ergibt die
Hochrechnung einer aktuellen Studie des WIP. Zugrunde liegen dieser die Gesundheitszahlen aus 2019 – demnach ging
eine Summe von 37,52 Milliarden Euro durch Privatpatienten
in das Gesamt-Gesundheitssystem ein. Wären diese Patienten
nicht privat versichert, sondern gesetzlich, würde rund ein
Drittel dieser Kosten entfallen – die WIP-Studie beziffert diese
Summe konkret mit 12,73 Milliarden Euro.
E
der Mehrumsatz durch Privatversicherte in der Zahnmedizin
2,98 Milliarden Euro, die – im Falle einer Abschaffung der
PKV – entfallen würden. Weitere Zahlen im Detail: Die Mehreinnahmen betragen 6,46 Milliarden Euro in der ambulanten
ärztlichen Versorgung, 0,38 Milliarden Euro in der stationären
Versorgung, 1,07 Milliarden Euro Mehreinnahmen belaufen
sich auf den Sektor Heilmittel und 1,87 Milliarden Euro auf
sonstige Bereiche (12,73 Milliarden Euro insgesamt).
Privatversicherte auch
für ländliche Regionen unverzichtbar
Das WIP ging in den Berechnungen noch einen Schritt
weiter und analysierte die Zahlen nicht nur nach Sektoren,
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Privatpatienten für
das Gesundheitssystem wichtig
Das WIP verweist in seinen Ausführungen auf das Zusammenspiel von GKV und PKV im deutschen Versorgungssystem. So seien die Behandlungskosten im Privatbereich höher
anzusetzen und ohne Budgetgrenzen erstattbar, was wiederum für beide Patientengruppen unabdingbar ist. Die Mehrzahlungen machen Investitionen möglich, beispielsweise in
Personal oder Ausstattung – dies wiederum komme allen
Patienten zugute. Die Studie verweist außerdem auf den Umstand, dass insbesondere niedergelassene Ärzte einen hohen
Nutzen von Privatversicherten haben; ohne diese Patientengruppe würde gemäß Hochrechnung jede ambulante Praxis
jährlich durchschnittlich 55.000 Euro verlieren.
Mehreinnahmen durch Privatversicherte
in der Zahnmedizin
Das WIP betrachtete in seiner Studie auch die unterschiedlichen Gesundheitssektoren. So betrage im Jahr 2019
sondern auch nach Bundesländern – entstanden sind Regionalatlanten. Darin wird deutlich, dass der Fortbestand
von Arztpraxen auf dem Land und in strukturschwachen
Regionen überdurchschnittlich stark von den Umsätzen der
Privatversicherten abhänge – Gesundheitssektor-übergreifend.
Damit widerlegt das WIP die oftmals gesundheitspolitisch geführten Debatten, bei denen Versorgungsengpässe
mit der wirtschaftlichen Unattraktivität ländlicher Regionen
für die ärztliche Niederlassung argumentiert werden. Die
Regionalatlanten liegen derzeit für die Bundesländer BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz vor, weitere Atlanten werden
erstellt. Alle Daten der Studie sowie die Regionalatlanten
sind unter www.pkv.de/positionen/finanzierungsbetrag-zumgesundheitssystem/ einsehbar.
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Quelle: ZWP online
„Frontzahnmatrizensysteme sind entscheidend für die korrekte anatomische
Form und Funktion Ihrer Restaurationen.” Dr. Troy Schmedding DDS, USA
Zusammenführung von Krebsregisterdaten
Jens Spahn: „Wertvolle Informationen der Krebsregister besser nutzen.“
BERLIN – Die Daten aus den Krebsregistern der Länder werden zusammengeführt und damit noch nützlicher für die Behandlung der Patienten. Das ist das Ziel eines „Gesetzes zur
Zusammenführung von Krebsregisterdaten“, dessen Entwurf
das Bundeskabinett am 10. Februar beschlossen hat.
Die wichtigsten Regelungen
• Der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz wird erweitert. Daten
auch zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen
sollen das ZfKD dabei unterstützen, das Krebsgeschehen in
Deutschland besser zu analysieren.
• Gleichzeitig sollen diese Daten auch für Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden, um
insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken.
• Um die Sicherheit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten,
werden erweiterte Schutzmaßnahmen eingeführt. Es werden ausschließlich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt. Die miss-
bräuchliche Weitergabe oder Verarbeitung von Daten wird
unter Strafe gestellt.
• Über die Datenzusammenführung beim ZfKD hinaus
schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern. Auch eine
Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten
soll unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen
möglich werden.
• Prozesse der Datenerfassung und -auswertung sollen interoperabel gestaltet werden. Damit sollen Meldungen zum
Krebsgeschehen an die Register leichter zu übermitteln sein.
• Die Zusammenarbeit der Krebsregister mit dem Deutschen
Kinderkrebsregister soll verbessert werden.
1. Präoperative Situation.
2. Anlegen der Fusion
Frontzahnmatrize und
des Fuison Frontzahnkeils zur perfekten
Abdichtung.
3. Einfüllung des
Komposits
4. Ausarbeitung der
mesialen Kavität.
5. Entfernung der
Matrize und des Keils
nach dem Lichthärten
und vor dem Ausarbeiten.
6. Abschließende Politur
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Das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll
voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
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[6] =>
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6
WISSENSCHAFT
No. 4/2021
Neue Erkenntnisse zum Design
von wurzelstiftverankerten Hybridprothesen
Ergebnisse einer retrospektiven Studie an den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern. Von Dr. med. dent. Anja Stalder, Bern.
In den letzten 50 Jahren hat der Anteil Personen
ab 65 Jahren an der Schweizer Bevölkerung kontinuierlich zugenommen (1970: 11,5 Prozent, 2019:
18,7 Prozent; Bundesamt für Statistik, 2002). Zusätzlich hat die Verbesserung der Mundgesundheit
in den Industrieländern in den letzten Jahrzehnten
zu einem Rückgang von Zahnverlust und Zahnlosigkeit geführt. Als Folge haben wir einerseits
immer mehr ältere Patienten und andererseits
auch immer mehr Senioren, die bis ins hohe Alter
eigene Zähne haben. Oft sieht man teilbezahnte
Patienten, die mit abnehmbarem Zahnersatz rehabilitiert werden. Die Schweizer Gesundheitsbefragung aus dem Jahre 2012 bestätigte, dass fast die
Hälfte (43 Prozent) der 75- bis 84-Jährigen mit
einem herausnehmbaren Zahnersatz versorgt sind.
Diese Rate steigt auf 60 Prozent bei Personen, die
85 Jahre oder älter sind (Schneider et al., 2017).
Allerdings sind die verbliebenen Zähne bei
alten Patienten oft mehrfach konservierend restauriert, endontisch behandelt und/oder weisen
reduziertes parodontales Attachment auf. In diesen Fällen sind Hybridprothesen, oder auch Deckprothesen, die mit Wurzelstiftkappen (WSK) auf
natürlichen Wurzel verankert werden, neben den
konventionellen klammer- oder teleskopverankerten Modellgussprothesen eine valide Behandlungsoption (Mercouriadis-Howald et al., 2018).
1a
1b
2a
2b
Hohe Zufriedenheit
In Bezug auf den Komfort und den Halt wurden bei einer früheren Untersuchung an der Universität Bern aus dem Jahre 2006 bei den meisten
Patienten mit WSK-Prothesen eine hohe Zufriedenheit gezeigt. Zwar wird in der Publikation
von niedrigeren Werten für Sprechfähigkeit, Tragekomfort und Prothesenstabilität im Vergleich zu
implantatgetragenen Stegprothesen berichtet, die
Kosten für Hybridprothesen mit Wurzelkappenverankerung waren allerdings deutlich niedriger (Hug
et al., 2006). Da die Kosten für Zahnbehandlungen in der Schweiz in den allermeisten Fällen nicht
von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, spielt dies bei der Entscheidungsfindung für eine prothetische Versorgung häufig eine wichtigere Rolle.
Insbesondere wenn man bedenkt, dass eine
Untersuchung des Bundesamtes für Statistik
zeigte, dass 2,3 Prozent der Personen ab 65 Jahren
aus finanziellen Gründen auf notwendige Gesundheitsleistungen verzichten und es sich dabei mehrheitlich um den Verzicht auf Zahnarztbehandlungen handelt (BFS, 2014).
Die Verbesserung der
Mundgesundheit in den
Industrieländern hat in den
letzten Jahrzehnten zu einem
Rückgang von Zahnverlust
und Zahnlosigkeit geführt.
Wann sind Hybridprothesen indiziert?
Wurzelgestützte Hybridprothesen sind besonders indiziert, wenn nur noch wenige und ungünstig verteilte Zähne vorhanden sind, wenn die
Pfeilerzähne wenig Restzahnsubstanz aufweisen,
wenn das Kronen-Wurzel-Verhältnis ungünstig für
das langfristige Überleben der Pfeilerzähne ist, die
Kosten oder Risiken für eine Implantation zu hoch
sind oder wenn der Patient aus ästhetischen Gründen keine klammergetragene Prothese toleriert
(Tada et al., 2015; Budtz-Jørgensen, 1999; Zitzmann et al., 2009).
2c
Herstellung
Für die Herstellung einer WSK-verankerten Hybridprothese erfolgt die Verankerung in der Wurzel
durch einen retentiven Stift im Wurzelkanal. Die
exponierte Wurzeloberfläche wird durch die Goldkappe abdeckt, auf die ein konfektioniertes Retentionselement gelötet ist. Die gängigsten Retentionselemente bestehen aus kugelförmigen Patrizen mit retentiven Matrizen (z. B. Dalbo®-Plus),
zylindrischen Ankern (z. B. Gerber RZ®) oder magnetischen Elementen verschiedener Geometrien
(Basker et al., 1983; Yang et al., 2014).
3a
3b
Abb. 1–3: Offenes, halboffenes und geschlossenes Prothesendesign. Schon die halboffene Gestaltung führt zu einer signifikanten Erhöhung der Pfeilerüberlebensrate.
An der Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin
und Gerodontologie der Universität Bern gibt es
seit vielen Jahren ein Standardprotokoll für Wurzelstiftkappen. Es wird ein zylindrokonischer Edelmetallstift verwendet (konischer Teil 4,25 bis
6,25 mm Länge, 6-Grad-Konuswinkel). Die kaltverformte, nicht oxidierende, kupferfreie Legierung des Stiftes (Ceramicor®, Cendres+Métaux)
eignet sich zum Angießen mit Edelmetalllegierungen.
Abhängig von der Restzahnsubstanz und der
Anatomie des Wurzelkanals kann zwischen sechs
Durchmesser- und Längenkombinationen der passende Wurzelstift ermittelt werden. Die Aufbereitung des Wurzelkanals für die Retention des Stiftes
[7] =>
DTG0421_01-24.pdf
zielt darauf ab, zwei Drittel der verbleibenden
Länge der Wurzel zu erreichen, was immer mit
einer periapikalen Röntgenaufnahme verifiziert
wird.
Der suprakrestale Teil der Präparation umfasst
ein Ferrule-Design von einem Millimeter zur Erhöhung der Frakturresistenz. Die Goldkappen mit
den angegossenen Wurzelstiften werden in der
Regel mit einem Glasionomerzement (3M™
Ketac™ Cem, 3M Deutschland) befestigt. Wenn
die Länge des Stiftes oder eine unzureichende
Aufbereitung des Wurzelkanals zu einer geringen
mechanischen Retention führt, wird die Goldkappe mit Kunststoffzement fixiert (PANAVIA™ F,
Kuraray Europe; Abb. 1 bis 3).
Prothesendesign
4a
4b
Abb. 4: Zylindrokonischer Stift angegossen an Wurzelstiftkappe mit Kugelkopfanker.
Für das Prothesendesign gibt es zwei Möglichkeiten: Die Prothese kann als Deckprothese analog zu
einer Vollprothese gestaltet werden (Abb. 3) oder als
parodontal offene Hybridprothese (Abb. 1 und 2).
Das geschlossene Design wird bevorzugt in
Fällen, in denen drei oder weniger Zähne zum Halten der Hybridprothese zur Verfügung stehen, da
diese leichter in Totalprothesen umgewandelt werden können (Budtz-Jørgensen, 1995). Wenn mehr
als drei Zähne vorhanden sind, wird eine parodontal offene Gestaltung der Prothesenbasis empfohlen. Dadurch kann die Biofilmbildung reduziert
und eine Überkonturierung im Bereich der natürlichen Zähne vermieden werden (Geering, Kundert, 1992).
Verlustrate
Eine Literaturanalyse aus dem Jahre 2018
schätzt den jährlichen Verlust auf 1,76 Zähne pro
100, was somit einen Verlust von 8,8 Prozent der
Pfeilerzähne nach fünf Jahren bzw. 17,6 Prozent
der Pfeilerzähne nach zehn Jahren vorhersagen
würde. Karies und Parodontitis waren die häufigsten Ursachen für einen Pfeilerzahnverlust
(Mercouriadis-Howald et al., 2018).
Die Untersuchung, die an der Universität Bern
durchgeführt wurde, sollte mehr Klarheit bringen,
welche Faktoren zum Langzeitüberleben der Pfeilerzähne beitragen sowie welche Faktoren die Anzahl und Häufigkeit von Komplikationen beeinflussen.
Studie: Material und Methoden
In der Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin
und Gerodontologie der Universität Bern konnten
durch die elektronisch abgerechneten Tarifposition
alle Patienten identifiziert werden, bei denen im
Zeitraum von 2002 bis 2016 mindestens eine Wurzelstiftkappe inseriert worden war. Als Einschlusskriterien wurden eine Beobachtungszeit von mindestens sechs Monaten und das schriftliche Einverständnis der Patienten definiert. Das Protokoll
dieser retrospektiven Untersuchung wurde durch
die Ethikkommission Bern (KEK-BE 268/15) genehmigt. Relevante Daten zu Komplikationen oder
Verlusten während der Beobachtungszeit wurden
durch ein Patientenfragebogen oder, falls vorhanden, den Patientenakten entnommen. Neben Patientenfragebögen wurden im Rahmen einer kostenlosen klinischen Nachuntersuchung zwischen
Oktober 2016 und 2017 der Zahnstatus sowie parodontale und rekonstruktive Befunde erhoben.
Zur radiologischen und endontischen Befundung
diente eine Panoramaschichtaufnahme. Die erfassten Parameter wurden danach statistisch ausgewertet.
Resultate
Patienten
Insgesamt konnten 114 Patienten (48 Frauen
und 66 Männer) mit 128 Hybridprothesen und 280
Pfeilerzähnen mit inserierten Wurzelstiftkappen in
die Analyse einbezogen werden. Das durchschnittliche Alter dieser Patientengruppe lag bei 70 Jahren (min/max: 42,9 bis 88,4 Jahre), die durchschnittliche Beobachtungszeit betrug 7,9 Jahre
(min/max: 0,5 bis 14,8 Jahre) und die kumulative
Gesamtexpositionszeit der Wurzelstiftkappen betrug 2.035,4 Jahre. Von den 128 eingeschlossenen
Merkmale der Hybridprothesen
Kiefer
Art des Retentionselements (Patrizen)
Prothesendesign
Alter der Wurzelstiftkappe (Jahre)
n
%
Oberkiefer
73
57
Unterkiefer
55
43
zylindrisch
20
7,9
kugelförmig
229
91,5
andere
4
1,6
offen/halboffen
29
22,7
geschlossen
99
77,3
min.
0,5
–
max.
14,8
–
Anzahl
Abutments
Gesamtbeobachtungsdauer
(Jahre)
Verlust
Pfeiler
Verlustrate (%)/
Jahr
95% CI
46
411,6
1
0,24
0,03; 1,72
1.198,6
23
1,92
1,28; 2,89
9
114,7
0
0
–
Geschlossenes Design 48
310,6
3
0,97
0,31; 2,99
p-value
Gruppe ) 3 Pfeiler
Offenes Design
Geschlossenes Design 177
0,051
Gruppe > 3 Pfeiler
Offenes Design
Biologische Komplikationen
Hybridprothese (n = 128)
UK (n = 55) OK (n = 73)
< 0,001
Tab. 2: Vergleich der Verlustrate zwischen WSK-Prothesen mit geschlossenem Design und offenem Design in Bezug
auf die Anzahl der Abutmentzähne (n ) 3 gegenüber n > 3).
p (exact Fisher)
OR
n (%)
n (%)
Prothesenstomatitis
15 (27,3)
34 (46,6)
0,029
3,32
Lokalisierte Stomatitis
10 (18,2)
20 (27,4)
0,293
1,70
Generalisierte Stomatitis
3 (5,5)
9 (12,3)
0,231
2,44
Hyperplastische Entzündung
2 (3,6)
5 (6,8)
0,698
1,95
Pfeilerzahnverlust
9 (16,4)
10 (13,7)
0,803
0,81
Pfeilerkaries
6 (10,9)
5 (6,8)
0,528
0,60
Pfeilerfraktur
8 (14,5)
2 (4,1)
0,019
0,17
Apikale Aufhellung am Pfeilerzahn
2 (3,6)
2 (2,7)
1,000
1,24
Pro Hybridprothese (n = 128)
n (%)
n (%)
p (exact Fisher)
OR
Retentionsverlust der Matrize
30 (54,5)
12 (16,4)
0,480
0,77
Prothesenfraktur (Basis)
8 (14,5)
17 (23,3 )
0,264
1,78
Wurzelstiftkappe dezementiert
6 (10,9)
12 (16,4)
0,447
1,61
Verlust des Matrizengehäuses
6 (10,9)
35 (47,9)
0,603
1,45
Stiftfraktur
4 ( 7,3)
0 (0)
0,032
–
Technische Komplikationen
Tab. 3: Übersicht über die Komplikation im Untersuchungszeitraum, Vergleich Ober- mit Unterkiefer.
Hybridprothesen waren 73 (57 Prozent) im Oberkiefer und 55 (43 Prozent) im Unterkiefer lokalisiert (Tab. 1).
Pfeilerzahnverluste
27 Pfeilerzähne (9,6 Prozent) gingen nach einer mittleren Beobachtungszeit von 7,9 ± 3,4 Jahren verloren. Signifikante Faktoren, die mit dem
Verlust der Pfeiler assoziiert waren, waren ein
geschlossenes – verglichen mit einem offenen –
Hybridprothesen-Design, und das unabhängig von
der Anzahl der Pfeiler pro Prothese (Tab. 2).
Tab. 1: Verteilung und Merkmale der Hybridprothesen. Von einigen Patrizen fehlte die Information für die Analyse.
Design
7
WISSENSCHAFT
No. 4/2021
Komplikationen
Bei 68,8 Prozent der Hybridprothesen traten
technische Schwierigkeiten auf, wobei die Matrizenlockerung die häufigste Komplikation war
(50,1 Prozent), gefolgt von Prothesenbasisfrakturen (19,5 Prozent), Dezementierung der Wurzelstiftkappen (14,1 Prozent), Verlust des MatrizenGehäuses (13,3 Prozent) und Wurzelstiftfrakturen
(3,1 Prozent).
Biologische Komplikationen traten bei
53,9 Prozent der Hybridprothesen auf, wobei
das Vorhandensein von Prothesenstomatitis die
häufigste biologische Komplikation war (Tab. 3).
Das Auftreten von Prothesenstomatitis war im
Oberkiefer signifikant häufiger als im Unterkiefer
(p = 0,029). Ebenso trat eine Stomatitis häufiger
bei Patienten auf, die ihre Prothesen weniger als
zweimal täglich reinigten (p < 0,001), sowie bei
Patienten, die regelmäßig CHX-haltige Produkte
(p = 0,036) verwendeten, und bei Probanden mit
einem Plaqueindex > 40 % (p < 0,001). Patienten
mit einem hohen Plaqueindex zeigten ebenfalls
mehr Karies an den Pfeilerzähnen. Pfeilerzahnkaries war die dritthäufigste biologische Komplikation gefolgt von Pfeilerzahnfrakturen (7,8 Prozent) und apikalen Läsionen (3,9 Prozent).
Klinische Relevanz
Hinsichtlich der Faktoren, die die Überlebensraten beeinflussen, legen die Ergebnisse der aktuellen Studie mehrere neue Richtungen für die Planung einer wurzelstiftkappengetragenen Hybridprothese vor:
Ein parodontal offenes Design scheint für das
Überleben der Abutments vorteilhaft zu sein, unabhängig von der Anzahl der Pfeilerzähne. Dies
gilt auch für Hybridprothesen mit nur bis zu drei
Pfeilerzähnen. Die Etablierung einer guten Mundhygiene ist ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Komplikationen, CHX-haltige Produkte
sollten aber nicht für den routinemäßigen häuslichen Gebrauch empfohlen werden.
Infos zur Autorin
Dr. med. dent. Anja Stalder
Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin
und Gerodontologie
Freiburgstr. 7
3010 Bern, Schweiz
Tel.: +41 31 6322586
anja.stalder@zmk.unibe.ch
[8] =>
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8
WISSENSCHAFT
No. 4/2021
Erstmals alle Zellen
menschlicher Zähne detailliert entschlüsselt
Einzelzell-Atlas eröffnet neue Wege für zellbasierte zahnmedizinische Therapieansätze.
ZÜRICH – Forschende der Universität Zürich haben erstmals einen
kompletten Atlas sämtlicher Zellen erstellt, die in menschlichen Zähnen vorkommen. Sie fanden heraus, dass sich Zahnmark und Zahnhalteapparat zellulär stark unterscheiden.
In den letzten 30 Jahren zog die medizinische und zahnmedizinische Forschung zahlreiche Wissenschaftler und Praktiker an, die mit
genetischen und geweberegenerativen Ansätzen arbeiten. Die neuen
Entwicklungen im Bereich der Stammzellen und der Gewebezüchtung brachten neue Einblicke und Ideen hervor, wie die klinische
Praxis verbessert werden kann. Folgende Themen beschäftigen die
Forschungsgruppen: Wie lässt sich der Heilungsprozess verletzter
Gewebe und Organe effektiv unterstützen? Kann verlorenes Gewebe
regeneriert werden? Wie erstellt man solide Protokolle, die für alle
Stammzelltherapien gelten?
Die Studie zeigte, dass die Zelltypen im Zahnmark und im Halteapparat sehr heterogen sind. Überraschenderweise sind die molekularen Signaturen der Stammzellpopulationen jedoch sehr ähnlich.
„Wir vermuten, dass das unterschiedliche Verhalten einzelner Zelltypen durch ihre jeweilige Umgebung hervorgerufen wird“, sagt
Dr. Pagella. Die spezifische Zusammensetzung des zellulären Mikromilieus ist daher wohl verantwortlich für die großen funktionalen
Unterschiede der Stammzellen in den verschiedenen Zahnkompartimenten.
© zvg
Neue zellbasierte zahnmedizinische Therapien möglich
Der neue Atlas stellt einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der komplexen, zellulären und molekularen Zusammensetzung des menschlichen Zahngewebes dar. Er hilft, die Interaktionen
von Zahnpulpa- und Parodontalzellen besser zu verstehen, die an der
Immunantwort auf bakterielle Angriffe beteiligt sind. „Die Einzelzell-Analyse könnte nicht nur für diagnostische Zwecke nützlich sein
und die Früherkennung von Zahnerkrankungen unterstützen, sondern auch zur zellbasierten Regeneration von beschädigten Teilen
der Zähne beitragen“, erklärt Prof. Mitsiadis.
Zellen des menschlichen Zahns
auf Stufe Einzelzelle sequenziert
Ein Forschungsteam unter der Leitung von Dr. Thimios Mitsiadis,
Professor am Institut für Orale Biologie der Universität Zürich, und Dr.
Andreas Moor, Professor am Departement für Biosysteme und Ingenieurwissenschaften der ETH Zürich, hat nun den ersten Einzelzell-Atlas der menschlichen Zähne erstellt. Dank der Kombination
von fortschrittlicher Sequenzierungstechnologie und moderner Zahnmedizin konnten die Forschenden jede einzelne Zelle unterscheiden,
die Teil der Zahnpulpa und des Zahnhalteapparats ist. „Unsere Studie zeigt die genaue Zusammensetzung dieser beiden Gewebe. Beide
Zusammensetzung eines Zahns.
sind anfällig für Karies und Parodontitis und enthalten gleichzeitig
Stammzellen, die ein großes regeneratives Potenzial besitzen“, erklärt Dr. Pierfrancesco Pagella, einer der beiden Erstautoren und leitender Forscher im Team Mitsiadis.
Originalpublikation:
Pierfrancesco Pagella, Laura de Vargas Roditi, Bernd Stadlinger, Andreas E.
Moor, Thimios A. Mitsiadis. A single cell atlas of human teeth. ISCIENCE, 09.
April 2021. Doi: 10.1016/j.isci.2021.102405.
Quelle: Universität Zürich
Wie verändern Berufseinstieg und
Renteneintritt die Persönlichkeit?
Allergische Reaktionen
durch KFO-Apparaturen
Berliner Psychologinnen veröffentlichen Studie zur Persönlichkeitsentwicklung.
Forscher untersuchten Partikelfreisetzung
von Nickel (Ni) und Titan (Ti).
BERLIN – Bei der Arbeit sind wir mit einer Vielzahl an Aufgaben und Erwartungen konfrontiert. Werden wir reifer,
wenn wir ins Berufsleben eintreten, und entspannter, wenn
wir in Rente gehen? Dieser Frage gingen Dr. rer. nat. habil.
Eva Asselmann und Prof. Dr. rer. nat. Jule Specht von der
Humboldt-Universität zu Berlin nach.
Die Forscherinnen konnten zeigen, dass junge Erwachsene, die erstmals ins Berufsleben einstiegen, in den Jahren
danach merklich gewissenhafter, extravertierter und verträglicher wurden. Bei älteren Personen, die in Rente gingen,
nahm die Gewissenhaftigkeit in den darauffolgenden Jahren
deutlich ab.
Für ihre Studie werteten die Psychologinnen Daten von
mehr als 3.500 angehenden Berufseinsteigern und mehr als
2.500 angehenden Rentnern aus dem Sozioökonomischen
Panel (SOEP) aus, einer bevölkerungsrepräsentativen Langzeitstudie aus Deutschland. Sie untersuchten die fünf Persönlichkeitsmerkmale Offenheit, Geselligkeit, Gewissenhaftigkeit, Verträglichkeit und emotionale Stabilität in
den Jahren vor und nach dem Berufseinstieg bzw. Renteneintritt.
Zusammengefasst stützen die Studienergebnisse die Annahme, dass wir reifen, wenn wir ins Berufsleben eintreten,
und entspannter werden, wenn wir aus dem Berufsleben aussteigen. Letzteres wird auch als „La-Dolce-Vita-Effekt“ bezeichnet.
Eine mögliche Erklärung: Bei der Arbeit sind wir mit klaren Erwartungen konfrontiert: Wir müssen zuverlässig und
pünktlich sein, Termine und Verpflichtungen einhalten, überzeugend auftreten und uns anderen gegenüber freundlich
und professionell verhalten. Das könnte erklären, warum
es nach dem Berufseintritt zu einer Persönlichkeitsreifung
kommt. Wenn wir in Rente gehen, fallen diese Anforderungen
weg – es bleibt also mehr Raum, um zu entspannen und die
Vorzüge des Lebens zu genießen.
Originalpublikation:
Asselmann, Eva und Specht, Jule (2021): Personality maturation and
personality relaxation: Differences of the Big Five personality traits in
the years around the beginning and ending of working life. Journal of
Personality, DOI: 10.1111/jopy.12640.
TOLUCA – Bekannt ist, dass in der Zahnmedizin zum Einsatz kommende Metalllegierungen Metallionen im Körper freisetzen können. Ein Forscherteam der
Spezialklinik für Kieferorthopädie an der Autonomous University of the State of
Mexico untersuchte nun die durch festsitzende kieferorthopädische Apparaturen
verursachte Partikelfreisetzung von Nickel (Ni) und Titan (Ti) – beides Metalle,
die im Verdacht stehen, allergische Reaktionen im Körper auszulösen.
Für die Untersuchung wurden 21 Mädchen und 14 Jungen in KFO-Behandlung ausgewählt. Im Rahmen der Längsschnittstudie wurden Speichel- und Urinproben zu Beginn der Behandlung sowie drei und sechs Monate nach dem Einsetzen der festsitzenden KFO-Apparaturen gesammelt und es wurde deren pHWert bestimmt. Die Freisetzung von Ni- und Ti-Ionen in Urin und Speichel wurde
mithilfe der optischen Emissionsspektroskopie mit induktiv gekoppeltem Plasma
(ICP-OES) bewertet, einem Instrument zur Messung der Konzentration von potenziell biodiversen Spuren im Körper. Auch wurde die Korrosionsanfälligkeit von
Ni und Ti mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) beurteilt. Die statistische
Analyse wurde durch eine ANOVA mit Messwiederholung (p < 0,05) durchgeführt.
Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin
Das Fazit der Forscher
Kieferorthopädische Apparaturen setzen eine signifikante Menge an Nickel
und Titan im Körper frei, wenn sie in der Mundhöhle platziert werden. Sie konnten zeigen, dass die Freisetzung dieser Ionen im Speichel drei Monate nach
KFO-Behandlungsbeginn zwar ansteigt, die Konzentrationen bei Erreichen der
maximalen Freisetzung jedoch innerhalb akzeptabler Grenzen liegen. Diese Beobachtung steht im Einklang mit früheren Studien. Darüber hinaus beobachteten
die Forscher einen messbaren Anstieg der Ni- und Ti-Konzentrationen im Urin
drei und sechs Monate nach Behandlungsbeginn. Sie vermuten einen Zusammenhang mit dem pH-Wert des Speichels, der drei Monate nach dem Einsetzen
der Apparaturen zunächst sauer wurde und sich sechs Monate später wieder
alkalisiert hatte. Die Untersuchung mittels Rasterelektronenmikroskopie zeigte
zudem, dass sowohl Edelstahl- als auch Ni- und Ti-Bögen in gleichem Maße anfällig für Metallkorrosion sind.
Mit Blick auf ihre Studienergebnisse pocht das Forscherteam auf weitere
Untersuchungen zur Biokonzentration und -akkumulation von Ni und Ti in der
Mundhöhle. Sie mahnen an, dass die signifikante Konzentration von Ni und Ti
im Speichel möglicherweise systemisch toxisch ist und allergische Reaktionen
auslösen kann und somit eine Bedrohung für die Integrität des oralen Gewebes
darstellt. Die Ergebnisse der Studie wurden im Magazin Nature veröffentlicht.
Wir reifen,
wenn wir ins
Berufsleben
eintreten,
und werden
entspannter,
wenn wir aus
dem Berufsleben aussteigen.
© Mangostar/Shutterstock.com
Quelle: ZWP online
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PRAXIS
No. 4/2021
Möglichkeiten und Grenzen
(zahn)ärztlicher Werbung
Was tun in Zeiten allgegenwärtiger Informationswege, um auf seine Praxis aufmerksam zu
machen? Von Rechtsanwältin Bita Foroghi LL.M. oec., Bonn.
Diesbezügliche Fragen erreichen uns täglich, denn die Frage
nach der Zulässigkeit einer Werbemaßnahme richtet sich –
wie eigentlich immer im Werberecht – nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Hier können Nuancen darüber entscheiden, welche Maßnahmen zulässig sind bzw. tunlichst unterbleiben sollten. Entsprechend vielschichtig sind die Fragestellungen, die sich hieraus ergeben, und die zugehörigen
Antworten. Regelmäßig beginnen diese mit: „Ja, aber …!“
Eine umfassende Behandlung des ärztlichen Werberechts
würde, wie man sich leicht vorstellen kann, den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Anknüpfend an eine aktuelle Anfrage
möchten wir aber nachfolgend zur spezifischen Zulässigkeit
der Bewerbung der technischen Einrichtung einer Zahnarztpraxis informieren. Hierbei stellt sich die Frage: Ist es zulässig,
auf der Website einer Zahnarztpraxis die technische Praxiseinrichtung mit Nennung der Herstellerfirmen zu bewerben?
Das (zahn)ärztliche Werberecht umfasst verschiedene
rechtliche Grundlagen, die, nicht nur für sich, sondern häufig
auch im Zusammenspiel, bei der Beurteilung, ob eine Werbemaßnahme zulässig ist, eine Rolle spielen. Maßgeblich sind
seit gestern das modernste Gerät der Firma XY im Behandlungszimmer steht und zum Einsatz kommt? Am besten mit
exponierter Darstellung der Herstellermarke?
So diffizil und vielfältig werberechtliche Fragen regelmäßig sind, so kurz ist die Antwort auf diese Frage: Nein!
Technische Ausstattung einer Praxis
Im Hinblick auf die technische Einrichtung einer Zahnarztpraxis dürfen „berufsbezogene und sachangemessene“
(s. o. § 21 Abs. 1 MBO) Hinweise zur technischen Ausstattung
der Praxis gegeben werden. So darf etwa auf die technische
Ausstattung hingewiesen werden (vgl. BVerfG Beschl. v.
01.06.2011 – 1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10). Das bedeutet, dass bspw. auf die „besonders geringe Strahlenbelastung
eines Computertomografen“ hingewiesen werden darf. Dies
sind Angaben, die für einen potenziellen Patienten bei der
Auswahl einer Praxis durchaus von Interesse sein können.
Hierbei dürfen auch Fotos mit der technischen Ausstattung
der Praxis verwendet werden und/oder eine textliche Beschreibung der Ausstattung erfolgen.
Schutzgut der Gesundheit
Zwar hat das ärztliche Werberecht in den letzten Jahren
insgesamt eine Ausweitung erfahren, dennoch sind spezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Denn überall dort,
wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird,
sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen, weil
einerseits die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des
Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, sodass sich daran
anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und andererseits mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen
sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. OLG
Köln, Urt. v. 14.11.2014 – 6 U 82/14 m. w. Nachw.).
§ 21 MBO der Bundeszahnärztekammer sieht entsprechend vor: „(1) Dem Zahnarzt sind sachangemessene Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet. Dem Zahnarzt
ist berufsrechtswidrige Werbung untersagt. Berufsrechtswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Der Zahnarzt darf
eine berufsrechtswidrige Werbung durch Dritte weder veranlassen noch dulden und hat dem entgegenzuwirken.“
Das Bundesverfassungsgericht (vgl. nur BVerfG, Beschl.
v. 18.02.2002 – 1 BvR 1644/01) brach diese Vorgabe herunter auf die Formel: „Nur übertriebene oder marktschreierische Werbung, die auf eine Vernachlässigung der Pflichten
hindeuten könnte, soll vermieden werden.“
Was bedeutet das nun für unsere Anfangsfrage? Ist es
also zulässig, auf der Website darauf hinzuweisen, dass bspw.
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sowohl berufsrechtliche Vorschriften als auch Regelungen
des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), des HWG
(Heilmittelwerbegesetz) und des MarkenG (Markengesetzes).
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Unter diese Werbefreiheit fällt allerdings nicht, dass auf
den Hersteller des jeweiligen Geräts aufmerksam gemacht
wird. Eine Erwähnung von Herstellerfirmen wird von den Gerichten regelmäßig als berufswidrig eingestuft, da „Fremdwerbung“ geeignet sei, Zweifel an der ärztlichen Integrität
zu wecken und langfristig das Vertrauen in den Arztberuf
zu untergraben (vgl. BVerfG Beschl. v. 01.06.2011 – 1 BvR
233/10 und 1 BvR 235/10). Dies trägt auch der Regelung des
§ 299a Strafgesetzbuch (StGB) Rechnung. Im Übrigen dürfte
die Herstellerangabe auch keinen eigenen Informationswert
für mögliche Patienten haben, sodass die Nennung insofern
nicht zu rechtfertigen sein dürfte.
Das bedeutet im Ergebnis
Eine namentliche, hervorgehobene Nennung der Herstellerfirmen ist nicht angeraten, da dies sowohl wettbewerbsrechtlich als auch berufsrechtlich Konsequenzen nach
sich ziehen kann.
Berufsrechtlich stellt eine solche Werbemaßnahme einen
Verstoß dar, der disziplinarrechtlich von einem Berufsgericht
geahndet werden kann.
Wettbewerbsrechtlich stellen die Wettbewerbsbeschränkungen in den Berufsordnungen der freien Berufe Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG dar, die bei einem Verstoß abgemahnt und gerichtlich geahndet werden können.
IHRE REFERENTEN
'U6WHIDQ,KGH
Zahnarzt, Kieferchirurg,
Implantologe, Parodontologe,
IF Master of Immediate Loading
Michael Zach
Fachanwalt für Medizinrecht
'HU.XUVZLUGYLD=RRPDEJHKDOWHQ
GLH.RVWHQEHWUDJHQ(85S3
Weitere Informationen unter:
Quelle: lennmed.de aktuell Newsletter 03/2021
Infos zur Autorin
Infos zum Unternehmen
ZZZLPSODQWIRXQGDWLRQRUJ
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PRAXIS
No. 4/2021
Multimorbide Patienten: Risikoprofile
erkennen – Komplikationen minimieren
Über die Wichtigkeit des interdisziplinären Informationsaustauschs informiert Oberarzt Priv.-Doz. Dr. Frank Peter Strietzel, Abteilung für Parodontologie,
Oralmedizin und Oralchirurgie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, im Interview mit Marlene Hartinger, Redaktion ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis.
© Gertjan Hooijer/Shutterstock.com
Zusätzlich
zu meinen
eigenen Überlegungen muss
aber unbedingt
noch ein dritter
Schritt erfolgen: Die Rücksprache mit
dem behandelnden Hausarzt oder
entsprechenden
Fachärzten.
Die zahnärztliche Versorgung multimorbider Patienten bedarf in besonderer Weise der realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenz des Behandlers und einer aktiven Rückkopplung mit anderen
Fachärzten im Umkreis des Patienten. Nur so lassen sich Risiken erkennen und mögliche Komplikationen vermeiden bzw. reduzieren.
Herr Dr. Strietzel, die Versorgung multimorbider Patienten
im zahnärztlich-chirurgischen Praxisalltag ist eine Herausforderung. Welche Bedenken und Überlegungen müssen
daher in die Therapiestrategien einfließen?
Grundsätzlich ist erst einmal abzuklären, welcher zahnärztliche
Therapiebedarf besteht. Dazu muss man sich an den Bedürfnissen
des multimorbiden Patienten orientieren. Welche konkreten Ziele hat
der Patient – geht es „nur“ um die Schmerzbeseitigung bzw. um das
Abwehren komplizierter (Folge-)Erkrankungen oder um komplexere
Vorhaben? Diese Frage muss unter einer kritischen Würdigung der
medizinischen Situation des Patienten zuerst geklärt werden. Dabei
gilt es, drei Aspekte des Patienten zu berücksichtigen: dessen somatische Einschränkungen, möglicherweise auch seine psychischen Besonderheiten und nicht zuletzt das Lebensumfeld, die sozialen Bedingungen, in denen der Patient lebt.
Welche Fragestellungen sind mit diesen drei Schwerpunkten verbunden?
In Bezug auf den somatischen Fokus muss geklärt werden, welche Grunderkrankungen der Patient im Einzelnen hat, was somit
seine Multimorbidität definiert und welche Einschränkungen damit
Multimorbiditätscluster
Derzeit sind vier Multimorbiditätscluster identifiziert:
• kardiovaskulär-metabolische Erkrankungen,
• neuropsychiatrische und gerontologische Erkrankungen,
• psychische und psychosomatische Erkrankungen und
• muskuloskelettale Erkrankungen.
Zudem können auch Kombinationen oder Assoziationen verschiedener Cluster oder Bestandteile verschiedener Cluster auftreten. Multimorbiditätscluster verlangen in besonderer Weise die enge
interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche, um
eine bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Trotz
bestehender Multimorbidität gilt es, realistische Behandlungsziele
abzustecken, Risiken gering zu halten und auch den Patienten
bestmöglich aufzuklären, um Ängste und Missverständnisse zum
Behandlungsvorgehen zu vermeiden.
verbunden sind. Hier geht es um Beweglichkeit, Transportfähigkeit
und Medikation, und damit in besonderer Weise auch um die Arzneimittelwirkungen, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Direkt daran geknüpft ist dann auch die Frage, wann der günstigste
Zeitpunkt für eine zahnärztliche Intervention vorliegt. Bezugnehmend auf den psychischen Aspekt sind die Belastbarkeit des Patienten bzw. seine Möglichkeiten hinsichtlich der Behandlungsabfolge zu
eruieren. Es geht hier um Compliance des Patienten. Kann der Patient
gut durch die Therapie begleitet werden und ist auch die Nachsorge
sichergestellt? Bei Überlegungen zum Lebensumfeld stehen vor allem
organisatorische Faktoren im Vordergrund. Wie wird der Patient
transportiert, wie oft kann sich der Patient in der Praxis/Klinik vorstellen? Wie ist die Erreichbarkeit des Patienten gewährleistet bzw.
die Erreichbarkeit des behandelnden (Haus-)Arztes und des Zahnarztes, für den Fall, dass es zu Komplikationen kommt?
Bei Patienten in Pflegeeinrichtungen ist es zum Beispiel wichtig,
zu wissen, dass bei eventuellen Nachblutungen sofort der Zahnarzt
informiert wird. Die Komplikationsbehandlung muss gesichert sein.
Und eng damit verbunden ist dann ein vorüberlegter Plan B. Was
passiert, wenn Komplikationen auftreten? Wo wird der Patient kompetent betreut, wenn eine weitere Versorgung in der Praxis nicht
mehr gewährleistet werden kann?
Stichwort Polypharmazie: Welche Herangehensweise ist
hier angeraten?
Die Einnahme verschiedener Medikamente betrifft die breite
Mehrzahl multimorbider Patienten. Deshalb ist es unabdingbar für
eine Praxis oder Klinik, hier immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Entweder ist der Patient selber in der Lage, seine aktuelle Medikamentenliste vorzulegen, oder aber die Praxis muss dem aktiv, zum
Beispiel über den Hausarzt, nachgehen. Liegt der aktuelle Stand vor,
muss sich der behandelnde Zahnarzt mit den Wechselwirkungen der
verschiedenen Medikamente auseinandersetzen. Vor allem natürlich
in Bezug auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, da diese orale
Begleiterscheinungen verursachen können, wie zum Beispiel Mundtrockenheit, Einschränkung der Mundöffnung, Infektionskrankheiten
an der Mundschleimhaut oder Pilzerkrankungen und Einschränkungen der Immunabwehr. All dies kann sich aus der Medikation des
Patienten ergeben und die zahnärztliche Versorgung beeinträchtigen.
Wo endet die Kompetenz eines Zahnarztes in Bezug auf
multimorbide Patienten bzw. wie sollte die interdisziplinäre Zusammenarbeit funktionieren, um die Sicherheit
aller Beteiligten zu gewährleisten?
Über allem steht die kritische Einschätzung der eigenen Kompetenzen. Diese Einschätzung erfolgt in der Regel stufenweise: An erster Stelle geht es um den Umgang mit dem zahnmedizinischen Problem. Das dürfte für den versierten Zahnarzt im Normalfall keine
Hürde sein. Danach richtet sich der Blick auf die eigene Kompetenz
im Umgang mit allgemeinmedizinischen Problemen und Besonderheiten. Hier wird es schon schwieriger: Habe ich eine chirurgische
Sanierung vor und der Patient nimmt gerinnungshemmende Medikamente ein, muss ich prüfen, ob ich das noch alleine bewältigen kann
und der Patient auch die Nachsorge schafft. Nehmen Sie zum Beispiel einen topfitten 70-Jährigen, der aufgrund eines Schlaganfalls
zwei verschiedene Medikamente zur Antikoagulation einnimmt und
dem ich drei Zähne ziehen muss. Ich kann das medizinisch soweit
vorbereiten, dann aber erfahre ich, dass der Patient Witwer ist und
alleine lebt. Bei einer eventuellen Nachblutung zu Hause würde es
schwierig werden. Hier gilt es, zu hinterfragen: Sollte der Patient in
diesem Fall nicht lieber stationär behandelt werden?
Zusätzlich zu meinen eigenen Überlegungen muss aber unbedingt noch ein dritter Schritt erfolgen: Die Rücksprache mit dem behandelnden Hausarzt oder entsprechenden Fachärzten. Seien es Internisten, Kardiologen, Neurologen, all jene, die schwerpunktmäßig
in die Behandlung des Patienten involviert sind. Denn oftmals können diese Kollegen den Patienten, seine Resilienz und Belastbarkeit
und auch das Vorliegen möglicher Morbiditätscluster besser einschätzen als der Zahnarzt. Hier geht es um die Erstellung eines Risikoprofils im Kontext der jeweilig geplanten Behandlung. Der Zahnarzt kann hierbei bestimmte Entscheidungen nicht alleine verantworten, sondern braucht interdisziplinäre Informationen und Rückmeldungen. Bei uns in der Klinik ist das das gängige Prozedere. Aber
gerade auch in Praxen sollte die Kommunikation mit Hausärzten,
Internisten und anderen Fachärzten üblich sein und gezielt initiiert
werden.
Priv.-Doz.
Dr. Frank Peter Strietzel
Infos zu Priv.-Doz.
Dr. Frank Peter Strietzel
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Charité Centrum 3 für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Abteilung für Parodontologie,
Oralmedizin und Oralchirurgie
Aßmannshauser Straße 4–6
14197 Berlin, Deutschland
frank.strietzel@charite.de
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DTG0421_01-24.pdf
11
VERANSTALTUNGEN
No. 4/2021
An fundierter Seniorenzahnmedizin kommt keine Praxis mehr vorbei
Curriculum der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin startet im Juni.
LEIPZIG – Wer sich mit Fakten auseinandersetzt, kommt um diese
Zahlen nicht herum: In Deutschland gibt es rund 18,1 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 22 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Insgesamt 5,7 Millionen Menschen davon haben ein Alter von 80 Jahren und mehr erreicht. Nicht zuletzt
dank neuester Technologien und Erkenntnissen der Wissenschaft ist
über die Jahre die Lebenserwartung immer weiter angestiegen. Und
dass auch die Lebensqualität im Vergleich zu früher signifikant verbessert werden konnte, hat nicht unwesentlich mit einer vergleichsweise besseren Mundgesundheit der Senioren zu tun. Es dürfte inzwischen kaum eine Zahnarztpraxis geben, die ohne diese Klientel
auskommt bzw. sich nicht damit auseinandersetzen muss. Dennoch
ist die Meinung immer noch weitverbreitet, man könne diese Menschen zahnmedizinisch einfach so betreuen, wie andere Erwachsene
auch. Das ist ein Irrtum, der schwere Folgen für die betroffenen Patienten haben kann.
Immer mehr eigene Zähne bis ins hohe Alter verlangen angepasste präventive und therapeutische Konzepte in der Praxis. Altersbedingte Veränderungen an Körper und Geist beeinflussen maßgeblich die Therapieentscheidung, die Behandlung und das Umfeld.
Auch die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen in und
außerhalb der Praxis stellt einen Prüfstein für die moderne Zahnmedizin dar. „Die hoch spezialisierte Zahnmedizin kann an diesem Punkt
im Leben eines Menschen nicht mit allen modernen Behandlungsprinzipien brechen und nur noch Extraktionstherapie anbieten“, stellt
die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin
e.V. (DGAZ), Prof. Dr. Ina Nitschke M.Sc. (Leipzig), fest. „Prävention
steht an erster Stelle, und die notwendige Therapie sollte auch am
Bett des Patienten angeboten werden. Seniorenzahnmedizin erfordert ein spezialisiertes theoretisches und praktisches Wissen und
wird auch Ihren zahnmedizinischen Alltag spannend bereichern!“
Zukunftsorientiertes Fachgebiet
Das Curriculum „Seniorenzahnmedizin“ der DGAZ und der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) in der DGZMK stellt eine in
© Serbia/Shutterstock.com
sich geschlossene Folge von Aufbaukursen dar, mit dem Ziel, Kollegen dieses zukunftsorientierte Fachgebiet in Theorie und Praxis
näherzubringen. Das Curriculum umfasst insgesamt 72 Fortbildungsstunden; ein multidisziplinäres, hoch qualifiziertes Team mit ca.
20 verschiedenen Referierenden (u. a. Prof. Dr. Christoph Benz, Dr.
Cornelius Haffner, Elmar Ludwig und Prof. Dr. Ina Nitschke) wird
dabei Ihr Wissen vertiefen. Die vermittelten Inhalte reichen u. a. von
den physiologischen Aspekten des Alterns über altersspezifische
Mundschleimhauterkrankungen, die prothetische und Implantatversorgung, juristische Aspekte bis hin zur aufsuchenden Betreuung, die
heute immer wichtiger wird. In zwei viertägigen Blöcken und einem
abschließenden Kolloquium mit Prüfung wird das notwendige Rüstzeug zur Betreuung Älterer vermittelt.
Die erfolgreiche Teilnahme an dem Curriculum wird mit der Verleihung eines Zertifikats bescheinigt. Mit diesem könnte u. a. dann
auch die Prüfung als Spezialist für SeniorenzahnMedizin angestrebt
werden.
Das nächste Curriculum zur Seniorenzahnmedizin startet online
am 23. Juni 2021. Die Termine für den zweiten Block und das Ab-
schlusskolloquium sind vom 13. bis 16. Oktober und am 17. Oktober
2021 in München. Wegen der aktuellen Pandemielage wird der erste
Block dabei online durchgeführt werden. Ob die weiteren Teile der
Serie dann ebenfalls online oder in Präsenz durchgeführt werden
können, hängt von der Entwicklung rund um Corona ab.
„Wir hoffen auf eine weiter steigende Zahl von Kollegen, die sich
intensiver mit dieser wichtigen Fachrichtung beschäftigen wollen.
Deshalb ermutige ich auch jeden Interessierten, Mitglied in unserer
Fachgesellschaft zu werden. Je mehr spezialisierte Seniorenzahnmediziner es in Deutschland gibt, desto besser werden wir mit den
Herausforderungen der Zukunft umgehen können“, appelliert die
DGAZ-Präsidentin Prof. Nitschke.
Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit zur
DGAZ-Mitgliedschaft finden sich auf der Homepage www.dgaz.org.
Für weitere Auskünfte und die Anmeldung zum Curriculum wenden
Sie sich an Monika Huppertz, Tel. +49 211 669673-43 oder per Mail
apw.huppertz@dgzmk.de.
Quelle: DGAZ
Leipziger Forum für Innovative Zahnmedizin
LEIPZIG – Mit seinem interdisziplinären Vortragsund Seminarprogramm ist das Leipziger Forum für
Innovative Zahnmedizin seit Jahren fest im Fortbildungskalender der Region und darüber hinaus
etabliert. Zwischen 150 und 200 Zahnärztinnen
und Zahnärzte mit ihren Teams können alljährlich
begrüßt werden. Auch in diesem Jahr wird das
Forum mit den separaten Schwerpunktpodien
„Implantologie“ und „Allgemeine Zahnheilkunde“
sowie dem sich daran anschließenden interdisziplinären Gemeinschaftspodium den selbst gesetzten
Zielen wieder gerecht.
In den Updates „Implantologie“ sowie „Parodontologie“ wird es darum gehen, zu zeigen, was
derzeit wissenschaftlich abgesichert als „State of
the Art“ gilt und welche Möglichkeiten, Grenzen
und Perspektiven sich daraus für den Praxisalltag
ergeben. Im Fokus des unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof Dr. Dr. Ralf Smeets
stehenden Vortragsblocks am Samstagnachmittag
steht der Trend zur „Biologisierung in der Zahnmedizin“. Unter anderem geht es hier um den Einsatz von Blutkonzentraten in der Regenerativen
und Allgemeinen Zahnheilkunde. PRF wird aus
dem patienteneigenen peripheren Blut ohne zusätzliche Antikoagulanzien hergestellt und unterstützt die patienteneigene Regeneration z. B. in der
Implantologie, aber auch in der Parodontologie.
Mit erstklassigen Referenten, einer erneut
sehr komplexen und praxisorientierten Themenstellung sowie diversen Seminaren für das gesamte Praxisteam im Rahmen des Pre-Congress
LEIPZIG
ER
Update Implantologie und Parodontologie im September in Leipzig.
FORUM FÜR INNOVATIVE
ZAHNMEDIZIN
17./18. September 2021
pentahotel Leipzig
Update Implantologie
Update Parodontologie
Programms verspricht das Forum auch diesmal
wieder, ein hochkarätiges und spannendes Fortbildungsereignis zu werden.
Die wissenschaftliche Leitung der Tagung liegt
in den Händen von Dr. Theodor Thiele, M.Sc.,
M.Sc./Berlin (Implantologie), Prof. Dr. Nicole B.
Arweiler, Prof. Dr. Thorsten M. Auschill/beide Marburg sowie Prof. Dr. Dirk Ziebolz, M.Sc./Leipzig
(Allg. ZHK).
Hinweis: Die Veranstaltung wird entsprechend der
geltenden Hygienerichtlinien durchgeführt!
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig
Deutschland
Tel.: +49 341 48474-308
Fax: +49 341 48474-290
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www.oemus.com
www.leipziger-forum.info
Anmeldung
und Programm
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PRODUKTE
No. 4/2021
Ergonomische Behandlungseinheit
für Zahnarztpraxen
Der K3 von Osstem vereint Ästhetik und Ergonomie.
Neben Implantatsystemen, chirurgischen Kits und
Materialien für die dentale Versorgung hat Osstem
auch einen Behandlungsstuhl für Zahnarztpraxen in
seinem Produktportfolio. Dieser wurde bereits erfolgreich in 38 Ländern vertrieben und ist mit einem
Marktanteil von über 50 Prozent der meistverkaufte
Zahnarztstuhl auf dem koreanischen Markt. Weltweit verkaufte er sich nun mehr als 30.000 Mal und
ist seit 2017 auch in Europa erhältlich.
Arztelement
Das Arztelement besitzt ein 4,3-Zoll-LCDDisplay, auf dem alle notwendigen Informationen
abrufbar sind. Die Tischplatte enthält eine Instrumentenablage, ein Mauspad und einen Halter für
Unterlagen, sodass der Zahnarzt stets über alle
erforderlichen Werkzeuge, Patientenunterlagen
und Befunde verfügt.
Assistenzelement
Das Assistenzelement wurde so entwickelt,
dass Arbeitsschritte reduziert werden und effekti-
ves Arbeiten möglich ist. Das benutzerfreundliche
Bedienfeld in Kombination mit dem ergonomischen Design maximiert den Komfort und die Effizienz während der gesamten Behandlung.
Ergonomischer Behandlungsstuhl
Der K3 verfügt über eine breite Sitz- und Rückenstütze mit leicht verstellbaren Kopf- und Armstützen, um Patienten eine bequeme Sitzposition
zu ermöglichen. Ein Hydraulikmotor sorgt für eine
sanfte Bewegung. Die Operationsleuchte hat
sechs Helligkeitsstufen und erzeugt dank eines
einzigartigen Reflektors ein schattenfreies Licht.
Ein spezieller Filter entfernt blaue Lichtwellen, die
die Aushärtung von Füllungen beeinflussen würden.
Infos zum Unternehmen
Osstem Implant
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Seit mehr als einem Jahrzehnt ist Dr. Wolff führend, wenn es um die Forschung und
Entwicklung moderner Zahnpflegeprodukte mit Hydroxylapatit geht. Mit Bioniq®
Repair-Zahncreme folgt nun der nächste Schritt.
Hauptwirkstoff der Bioniq® Repair-Produkte (Repair-Zahncremes und Repair
Zahn-Milch) ist das als „künstlicher
Zahnschmelz 2.0“ bezeichnete Hydroxylapatit. Aus dem Mineral Hydroxylapatit besteht der menschliche Zahnschmelz zu etwa
97 Prozent. „Seit Jahren treiben wir die Forschung und
Entwicklung zu Zahnpasten
mit Hydroxylapatit maßgeblich
voran. Dieses geballte Know– Repariert mikroskopisch kleine Defekte in der
how nutzen wir in unserer
Zahnschmelzoberfläche
Bioniq® Repair-Serie“, erklärt
– Beugt der Abnutzung des Zahnes vor
Eduard R. Dörrenberg, ge– Lang anhaltendes Glätte- und Frischegefühl
schäftsführender Gesellschaf– Neubildung von Zahnbelag und Zahnstein wird ter bei Dr. Wolff. Die Weiterreduziert
entwicklung fußt auf einer er– 4,99 € (UVP) 75 ml
folgreichen Partnerschaft, um
nun eigene Wege zu gehen.
Bioniq® Repair-Produkte nach dem Prinzip der Bionik
Durch Zucker und Säureattacken wird der Zahnschmelz jeden Tag stark belastet.
Ist er abgenutzt, regeneriert er sich nicht auf natürliche Weise. Mit Bioniq® Repair-Produkten lässt sich Zahnschmelz wieder „draufputzen“. Hierfür setzt Dr. Wolff auf ein
bionisches Wirkprinzip: Die Bioniq® Repair-Zahncreme wurde nach dem Grundsatz
der Bionik entwickelt. Der Begriff setzt sich aus „Biologie“ und „Technik“ zusammen.
Das ist seit Jahrzehnten ein sehr effektives und beliebtes Verfahren, nach dem schon
viele erfolgreiche Produkte entwickelt wurden: Unter anderem wurde die Kameralinse
nach dem Vorbild des menschlichen Auges entwickelt, auch der Klettverschluss und
der Presslufthammer sind von der Natur inspiriert. Auch Dr. Wolff hat sich die Natur
als Vorbild genommen und für die Bioniq® Repair-Zahncreme einen künstlichen Zahnschmelz entwickelt, der dem natürlichen Zahnschmelz sehr ähnlich ist.
Wirkstoff bestens erforscht: Studien belegen Effektivität
In mehr als 150 internationalen Studien wurden die herausragenden Ergebnisse
von Hydroxylapatit bereits belegt: Nachweislich lagert sich Hydroxylapatit an der
Zahnoberfläche an, remineralisiert den Zahnschmelz, reduziert die Neubildung von
Zahnbelag und beugt Karies sowie Zahnfleischproblemen vor. Auch werden mikrofeine Defekte wieder verschlossen. Auf diese Weise werden auch Schmerzempfindlichkeiten reduziert. Außerdem hat Hydroxylapatit einen optischen Effekt, denn er
sorgt für das Weiß der Zähne und reduziert durch den glättenden Effekt Verfärbungen, die z. B. durch Nikotin, Tee oder Rotwein entstanden sind.
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erhältlich. Das traditionelle Hexacone® Implantat hat ein Kompressionsgewinde –
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Schneidgewinde. Dank der Gewindeform ist das Implantat selbst in schwachem
Knochen sehr stabil und hoher Torque kann erreicht werden.
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der modernen Zahnheilkunde. So kann bei tiefen Kavitäten mittels einer indirekten,
und sofern sich Blutungen der Pulpa stillen lassen, mittels einer direkten Pulpenüberkappung der Zahn zur Hartgewebeneubildung (Tertiärdentin) angeregt werden.
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Ein direktes Pulpenüberkappungsmaterial, wie eine wässrige CalciumhydroxidSuspension, wirkt durch den hohen pH-Wert bakterizid und hartgewebsfördernd.
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Um diese Nachteile zu kompensieren, wurde ReViCal entwickelt. ReViCal ist
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ist nahezu unlöslich und lichthärtbar. Nach der Lichthärtung kann auf dieses Pulpenüberkappungsmaterial sofort ein Adhäsiv mit hoher Haftkraft aufgetragen werden und die Füllungslegung unmittelbar in einer Sitzung erfolgen.
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Ersatzlos gestrichen: RKI-Empfehlung
zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde
Was Zahnärzte jetzt beachten müssen.
Das Robert Koch-Institut erklärte seine Empfehlung zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde von 2006 zu Beginn dieses Jahres
für ungültig. Damit fällt für Zahnärzte und ihre Teams eine elementare Orientierungshilfe für die Praxishygiene ersatzlos weg. Denn die
Empfehlung legte wichtige Hygienerichtlinien fest – insbesondere in
Bezug auf die Wasserhygiene. So standen hier die Eckdaten zum Spülen der Wasserwege sowie die mikrobiologischen Grenzwerte für die
Wasserqualität.
Was bedeutet dies nun für Sie als Praxisinhaber?
Sie sind gefordert, den aktuellen Stand der Wissenschaft und
Technik in diesem Bereich nun selbst abzubilden. Dass das jede
Menge Recherchen entsprechender Studien und Publikationen erfordert, steht außer Frage – mit dem regulären Praxisbetrieb kaum zu
vereinen. In der Konsequenz drohen jedoch schnell verkeimte Leitungen und damit Haftungsfragen.
Doppelte Haftungsrelevanz beim Wasser
Mit dem Wegfall der Empfehlung treten auch die möglichen
rechtlichen Folgen in den Vordergrund. Zum einen im Bereich der
Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetzes, in dem
Praxisbetreiber die Vorgaben einzuhalten haben. Hier steht der Zahnarzt im öffentlich-rechtlichen Verhältnis gegenüber dem Gesundheitsamt in der Bringschuld.
Zum anderen im medizinproduktrechtlichen Bereich, in dem es
die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und damit entsprechende
Hygienestandards einzuhalten gilt. Ist also ein Medizinprodukt, wie
beispielsweise die Dentaleinheit, durch das Wasser kontaminiert,
kann damit nicht mehr rechtskonform behandelt werden. Sollte es
dann zum Schlimmsten – einer Infektion aufgrund mikrobieller Kontamination – kommen, drohen auch straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Dass Verkeimungen der Wasserwege keine Seltenheit darstellen,
zeigt eine hessische Querschnittstudie, in der 27,8 Prozent der untersuchten Dentaleinheiten mit Legionellen befallen waren. Gerade
von Legionellen geht über die in einer Zahnarztpraxis entstehenden
Aerosole eine gesundheitliche Gefahr für Patienten, Team und Behandler aus. So wies eine Untersuchung von 1974 bei rund 40 Prozent der an einer Behandlungseinheit Arbeitenden eine veränderte
Nasalflora nach. In einigen Fällen wurden sogar direkt aquatische
Mikroorganismen gefunden.
1. Schritt: Dokumentation
Doch wie beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor? Im ersten
Schritt ist es wichtig, die internen Hygieneprozesse und Bemühungen
für eine hygienische Wasserqualität zu dokumentieren. Dazu zählt
auch der Nachweis des regelmäßigen Spülens der Austrittstellen.
Denn nur wer sein Engagement hier schriftlich belegt, kann sich später rechtlich entlasten.
Zu empfehlen ist auch die regelmäßige Untersuchung des Wassers durch akkreditierte Labore. So kann man die Einhaltung der Hygienestandards belegen. Denn im Falle eines schlüssig vorgetragenen Hygieneverstoßes eines Patienten trägt der Behandler, also Sie
als Zahnarzt, die erweiterte Darlegungslast. Vorsorge ist hier also ein
wichtiger Erfolgsfaktor.
2. Schritt: Experten hinzuziehen
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Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
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hoch konzentriert und wird dabei nicht vom täglichen praxistypischen Arbeitsfluss unterbrochen, so
wie das bei Praxismitarbeitern der Fall ist. Im Großen
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der Praxis ins Visier genommen. Schon hier können
Potenziale aufgedeckt werden, um die Abrechnung
und die Verwaltung zu optimieren. Der stetig steigende administrative Aufwand in den medizinischen Einrichtungen führte in den letzten Jahren
verstärkt zu einem Umdenken und zu dem Wunsch
vieler Zahnärzte, einen Teil oder die komplette Verwaltungsarbeit auszulagern, um sich vorrangig den
Patienten widmen zu können. Die Zuverlässigkeit
des dentisratio-Teams hat sich herumgesprochen
und die Zahnärzte stellen fest, dass die umfassende
Entlastung von zeitintensiven Verwaltungsaufgaben
sehr angenehm ist. Neben dem Kerngeschäft, der
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An Zähnen älterer Patienten treten häufig mechanisch, chemisch
und strukturbiologisch bedingte Schäden auf, gegen die es fast
keine Prophylaxe gibt. Von Dr. W. Weilenmann, Schweiz.
Die wissenschaftliche Umfrage der ESCI soll einen wichtigen Beitrag für die zuverlässige Anwendung von Keramikimplantaten
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weiter, um Zahnbehandlungen außerhalb der Praxis für den Anwender und den Patienten zu perfektionieren.
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Multiple Kleinschäden
Mehr Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin
Neue Initiative der FDI vereint umweltbewusste Industriepartner für die Verfolgung eines gemeinsamen Ziels.
GENF – Die FDI World Dental Federation (FDI) hat
Anfang Mai eine Initiative ins Leben gerufen, die
die Nachhaltigkeit im Bereich der Zahnmedizin vorantreiben soll. Mit Colgate, Dentsply Sirona, GSK
Consumer Healthcare und TePe haben sich vier
Industriepartner der FDI offiziell dazu verpflichtet,
in führender Rolle auf dieses Ziel hinzuwirken.
Über die nächsten zwei Jahre hinweg wird die FDI
mit ihren Partnern und weiteren zentralen Akteuren zusammenarbeiten, um die Umweltbilanz der
zahnärztlichen Arbeit und der Dentalindustrie mithilfe sinnvoller Strategien und effektiver Lösungen
zu verbessern. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit
wird der FDI Sustainability Code of Practice entstehen; ein Verhaltenskodex, der Richtlinien und Ziele
für die Umsetzung nachhaltiger Verfahren im Bereich der Beschaffung sowie der Zulieferung festlegt. Dieser Kodex wird von Akteuren entlang der
gesamten Lieferkette unterzeichnet.
© Brian A Jackson/Shutterstock.com
Das Projekt
wird eine
Reihe von
Instrumenten
und Ressourcen für Zahnarztpraxen
und Patienten
bereitstellen,
die dabei helfen, ökologisch
nachhaltiger
zu handeln.
Entwicklung weitreichender Lösungen
Die ökologische Nachhaltigkeit im Bereich der
Zahnmedizin ist ein vielseitiges Feld, das zahlreiche Entscheidungsträger betrifft. CO2-Emissionen,
Plastikverbrauch, Abfallproduktion und andere
Faktoren, die zu einer Belastung der Umwelt beitragen, stellen erhebliche Herausforderungen auf
jeder Stufe der zahnmedizinischen Lieferkette bis
hin zur Patientenversorgung dar. Der Einsatz und
die Zusammenarbeit vieler verschiedener Branchenvertreter sind erforderlich, um die Umweltbelastung durch die dentale Branche zu reduzieren. Die vier Gründungspartner verschreiben sich
einem proaktiven Ansatz zur Bekämpfung dieser
Umweltbedrohungen und zur Entwicklung koordinierter sowie weitreichender Lösungen.
Das Projekt wird zudem eine Reihe von Instrumenten und Ressourcen für Zahnärzte und ihre
Mitarbeiter bereitstellen, die ihnen dabei helfen,
die Nachhaltigkeit ihrer zahnmedizinischen Arbeitsprozesse zu erhöhen. Gleichzeitig wird die
Öffentlichkeit über die eigene Rolle in diesem
Zusammenhang aufgeklärt, die in einer Verbesserung der persönlichen Mundgesundheit und im
Treffen informierter Entscheidungen besteht.
„Ich freue mich sehr, dass unser Projekt für stärkere Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin zu dieser
hochkarätigen partnerschaftlichen Initiative für die
Realisierung unserer Nachhaltigkeitsziele im zahnmedizinischen Bereich geführt hat“, erklärt FDIPräsident Dr. Gerhard K. Seeberger. „Die bescheidenen Anfänge dieses Projekts mit dem Ziel, ein grünes
Bewusstsein in Zahnarztpraxen und unter zahnmedizinischen Dienstleistern zu fördern, gehen jetzt
in eine Phase der Zusammenarbeit, der aktiven Umsetzung und der greifbaren Ergebnisse über.“
„Tschernobyl des 21. Jahrhunderts“
Über das Projekt
Das FDI-Projekt für Nachhaltigkeit in der
Zahnmedizin wurde ins Leben gerufen, um ein
breites Engagement zur Verbesserung der kollektiven CO2-Bilanz im zahnmedizinischen Bereich zu
fördern und zu stärken. Es ist sowohl auf Gesundheitsdienstleister und Patienten als auch auf Lieferketten ausgerichtet. Das Projekt wird eine Reihe
von Instrumenten und Ressourcen für Zahnarztpraxen und Patienten bereitstellen, die dabei helfen, ökologisch nachhaltiger zu handeln. Durch die
Zusammenarbeit vielfältiger Akteure wird eine
Konsenserklärung erarbeitet, die die Auswirkungen der zahnmedizinischen Branche auf die Um-
welt darlegt. Diese Erklärung bildet die Grundlage
für ein Gipfeltreffen und für die Entwicklung eines
Verhaltenskodex, der Richtlinien und Ziele für die
Umsetzung nachhaltiger Verfahren im Bereich der
Beschaffung sowie der Zulieferung festlegt. Der
Kodex wird von Akteuren entlang der gesamten
Lieferkette unterzeichnet. Neue Mitglieder der Initiative werden ebenfalls dazu aufgerufen, dieses
Dokument zu unterzeichnen und sich so zur Mitwirkung an einer nachhaltigeren Zukunft zu verpflichten.
Quelle: FDI
© kcube - Baytur/Shutterstock.com
Experten: Coronapandemie hätte verhindert werden können.
GENF – „Die Situation, in der wir uns heute befinden, hätte verhindert werden können“, konstatierten die von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) eingesetzten Experten. Ein „toxischer
Cocktail“ aus Zaudern, fehlender Vorbereitung
sowie schlechter Reaktion auf die Krise sei für das
dramatische Ausmaß verantwortlich, erklärte die
Co-Präsidentin des Gremiums, Ellen Johnson Sirleaf. Nur so habe sich die jetzige „katastrophale
humanitäre Krise“ entwickeln können, die von den
Experten als „Tschernobyl des 21. Jahrhunderts“
bezeichnet wird.
An den Folgen einer Corona-Infektion starben
weltweit inzwischen mindestens 3,3 Millionen
Menschen. Staatliche Institutionen hätten vielerorts „versagt in der Aufgabe, Menschen zu schützen“, heißt es in dem Bericht. Zudem hätten Erkenntnisse der Wissenschaft leugnende Staatsund Regierungschefs beziehungsweise andere
Verantwortliche das Vertrauen in die nötigen
Maßnahmen zersetzt.
„Schlechte strategische Entscheidungen, fehlender Wille zur Bekämpfung von Ungleichheiten
und ein unkoordiniertes System schufen einen toxischen Cocktail, der es der Pandemie erlaubte,
sich in eine katastrophale humanitäre Krise zu entwickeln“, erklärte die ehemalige liberianische Präsidentin Sirleaf, die gemeinsam mit der früheren
neuseeländischen Premierministerin Helen Clark
das Gremium leitet. „Es gab eine Spirale von Versagen, Lücken und Verzögerungen bei der Vorbereitung und der Reaktion.“
Zu viel Zeit verloren
Das Gremium aus 13 Experten war nach heftiger Kritik an der WHO von dieser ins Leben gerufen worden. Es untersuchte acht Monate lang die
Ausbreitung des Coronavirus und die von der WHO
und den einzelnen Staaten ergriffenen Maßnahmen. Die Experten kamen nun zu dem Schluss,
dass die WHO den weltweiten Gesundheitsnotstand früher als am 30. Januar 2020 hätte ausrufen müssen. Allerdings betonte die Co-Vorsitzende
Clark, dass dies wahrscheinlich nicht viel geändert
hätte. Ohnehin hätten viele Länder erst reagiert,
nachdem die WHO im März 2020 die Epidemie zur
weltweiten Pandemie erklärt habe. Es habe also
unmittelbar nach dem erstmaligen Auftreten des
neuartigen Coronavirus Ende 2019 in Wuhan
„ganz klar Verzögerungen in China“ gegeben,
konstatiert Clark. „Aber letztlich gab es überall
Verzögerungen.“ Ohne all diese Verzögerungen
„würden wir jetzt nicht diese Ausmaße haben“.
Impfdosen für ärmere Länder spenden
Das Expertengremium zog allerdings nicht nur
Bilanz, sondern richtete das Augenmerk auch in
die Zukunft: Um das Virus weltweit einzudämmen,
müssten die reichen Länder, in denen die Impf-
kampagne schon weit fortgeschritten sei, bis zum
1. September mindestens eine Milliarde Impfdosen
an die ärmsten Staaten der Welt spenden. Mehr
als zwei Milliarden weitere Dosen sollten bis Mitte
2022 zur Verfügung gestellt werden, forderten sie.
Zudem sollen nach Auffassung der Experten Vakzin-Produzenten freiwillig ihr Wissen weitergeben
und beim Aufbau von Produktionskapazitäten helfen. „Wenn es da innerhalb von drei Monaten keinen Fortschritt gibt, sollte es eine Aussetzung des
Patentschutzes geben“, heißt es in dem Bericht.
Quelle: www.medinlive.at
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DTG0421_01-24.pdf
18
WISSENSCHAFT
No. 4/2021
Multiple Kleinschäden an Zähnen älterer Patienten
Mechanisch, chemisch und strukturbiologisch bedingte Schäden, gegen die es fast keine Prophylaxe gibt.
Von Dr. med. dent. Walter Weilenmann, Wetzikon, Schweiz.
Fast jeder Mensch hat einzelne kleine, nicht kariöse Zahnschäden.
Meistens stören sie nicht. Aber manchmal werden sie unmerklich
größer und zahlreicher, und eines Tages kratzen sie scharfkantig die
Zunge oder machen Angst vor größeren Schäden. Die Ursachen sind
mechanisch, chemisch und strukturbiologisch, und dagegen gibt es
fast keine Prophylaxe. Repariert man die Schäden, so muss man an
Bruxismus, Säurekonsum, übertriebene Mundhygiene, Dentinalterung, schiefe Ebenen u. a. m. denken, um Rezidive zu verhüten.
Unvermeidbare Alterung
Die Kleinschäden sind hauptsächlich Schmelzrandfrakturen und
Erosionen (Abb. 1 und 2). Die Frakturen beginnen als mikroskopisch
kleine Risse, die bei jeder größeren Belastung länger werden, und die
Erosionen sind eine Kombination von Säure und Abrieb. Die Alterung
beschleunigt diese Prozesse, Mikrorisse schwächen den Zahn immer
mehr, und durch die Erosion gelangt immer weicheres Dentin mit
noch mehr Tubuli an die Oberfläche. Die klinischen Kennzeichen der
Alterung sind grubenförmig abradiertes Dentin, sichtbare Haarrisse,
glasartiges Tertiärdentin in der Mitte der Erosion, Schmerzen bei
süßen und/oder sauren Speisen, Kaltempfindlichkeit aufgrund von
Überlastungen wegen tiefen, breitflächigen Zahnkontakten und fehlenden Abflussrillen usw. Bei diesen Schäden kann man keine Karies
detektieren und exkavieren, sondern man muss die mechanischen
und chemischen Umstände eruieren und verändern, um die Alterung
zu verlangsamen und weitere Schäden zu verhindern.
1
2
Die Ursachen
einzelner
kleiner, nicht
kariöser Zahnschäden sind
mechanisch,
chemisch und
strukturbiologisch, und
dagegen gibt
es fast keine
Prophylaxe.
Schmelzfrakturen und Mechanik
Frakturen entstehen, wenn die Festigkeit eines Materials der
einwirkenden Kraft nicht standhalten kann. Die Zugfestigkeit
von Schmelz beträgt nur 20 N/mm2, von pulpanahem Dentin etwa
30 N/mm2 und von äußerem Dentin gut 60 N/mm2. Grund ist die zunehmende Zahl der Dentintubuli: außen sind es 10.000 Tubuli/mm2,
innen 50.000 Tubuli/mm2 (M. Giannini et al., 2004). Die Bruchfestigkeit von Dentin sinkt im Alter auf etwa 50 Prozent wegen der zunehmenden Verkalkung der Tubuli (A. Nazari et al., 2009). Komposit ist
bezüglich Festigkeit und Alterung ähnlich wie Dentin. Seine Druckfestigkeit ist auch etwa zehnmal so hoch wie die Zugfestigkeit. Aber
wegen der hohen Zahl von Belastungen ist die Dauerfestigkeit ausschlaggebend. Sie beträgt nur ein Drittel der Zugfestigkeit! Folglich
ist die Dentinadhäsion bei alten Zähnen in tiefen Defekten nicht einmal halb so groß wie in flachen Defekten von jungen Zähnen. Das
wäre ja nicht schlimm, wenn die Kaukraft entsprechend abnehmen
würde. Aber der Kaumuskel ist nicht nur der stärkste Muskel im Körper, er bleibt es auch bis zuletzt (sofern man über feste Zähne verfügt). Er erzeugt beim Essen meistens nur eine kleine Kaukraft von
0 bis 30 N. Er kann sie aber bei zähem Fleisch bis auf 200 N steigern.
Als Nebeneffekt schleift er die Höckerabhänge langsam zu breiten,
steilen Flächen, an denen die Querkräfte immer größer werden.
S. Salis-Gross fand in ihrer Dissertation (1996) bei ausnahmslos allen
Probanden einmal pro Woche im Schlaf eine Knirschkraft von 300 bis
600 N (bei Frauen häufiger als bei Männern). Trifft die Kaukraft beim
Essen auf eine 45° schiefe Ebene, so lenkt sie sich in eine ebenso
große Querkraft um und erzeugt beim Essen also gleich hohe Zugspannungen wie beim Bruxismus. Die Patienten erscheinen nun
wegen blitzartigen Kauschmerzen auf schiefen Ebenen. Die Extraktion eines festen Zahns verschlechtert die ganze Mechanik, weil die
gleiche Kaukraft dann auf weniger Zähne einwirkt.
Korrosion und Chemie
Die Erosionen sind eine klassische Form der Korrosion mit den
drei Co-Faktoren Säure, Belastung und Abrieb. Erstens protonieren
Erosionen und Schmelzfrakturen bei älteren Patienten
Kompositfüllungen:
– nicht minimalinvasiv, sondern maximal retentiv präparieren
– zirkulär bis zum Schmelz extendieren
Ratschläge
gegen Erosionen und empfindliche Zahnhälse:
– Fluoride
– Kaffee, Bier und Wein reduzieren
– Früchte zusammen mit eingeweichtem Getreide essen
(Birchermüsli)
– nur einmal pro Tag Zahnpasta verwenden
3
Abb. 1: 69-jähriger kariesfreier Patient mit Kleinfrakturen und Erosionen auf den Kauflächen und an den Zahnhälsen. – Abb. 2: 58-jähriger Patient, Zahn −2,
zahlreiche Schleifspuren im Dentin und sogar im Schmelz in sagittaler Richtung. Sie stammen vom zu häufigen Zähneputzen. Direkt über der Pulpa ist die Erosion
am tiefsten und das Dentin am weichsten. Links im Bild ist der Schmelzrand glänzig und unberührt, rechts wurde er mit einem Polierdiamant leicht gekürzt. –
Abb. 3: Hydroxylapatit Ca10 (PO4) 6 (OH)2 im Korrosionsmedium Speichel. Karbonat, Magnesium und alle anderen Ionen (außer Fluor) destabilisieren den Apatit
(E. Hellwig et al., 2013). Die Fremdionen dringen bis 50 μm tief ins Dentin ein. In dieser Zone entstehen auch die Spannungsspitzen. (Fotos: © W. Weilenmann)
die Säuren von Früchten und Beeren, Essig, sauren Getränken usw.
den Apatit innert Sekunden. Fällt der pH-Wert unter 5,5, so lösen
sich Hydroxylionen aus dem Kristallgitter. Sie werden durch die etwas größeren Chloridionen, die Kalziumionen durch Natrium- und
Magnesiumionen ersetzt. Und das Phosphatgerüst wird von Karbonaten (aus Kohlensäure), Zitraten und weiteren organischen Substanzen substituiert (Abb. 3).
Zudem führen die o. g. Belastungen immer zu Spannungsspitzen
nahe beim fixen Lager (also nahe beim Alveolenrand) und an der
Oberfläche des Zahns, also genau beim Zahnhals. Sie dehnen und
quetschen das Kristallgitter und treiben den Ionenaustausch an.
Und folgend gelangen durch den Abrieb immer wieder neue Hydroxylionen an die Oberfläche. Okklusal erfolgt der Abrieb durch
die Nahrungsfasern zeitgleich mit dem Säureangriff. Zervikal erfolgt
er zwar zeitversetzt, aber bei mehrmaligem Zähneputzen pro Tag
mit Zahnpasta und einer schädlich hohen Zahl von Bürstbewegungen. Der Hartsubstanzverlust kann bis zu einem Millimeter pro zehn
Jahre betragen. Das entspricht einem täglichen Abtrag von etwa
300 Schichten Apatitkristall resp. einer Kürzung der Kollagenfibrillen um 0,3 μm.
Chemische Prävention
Dem Patienten kann eine hoch fluoridierte Zahnpasta (wie
Duraphat 5 ppm F) oder ein Fluorid-Gel (elmex gelée 10 ppm F) verschrieben werden. Überdies soll er die Zähne nur einmal pro Tag mit
Zahnpasta putzen. Zu empfehlen ist auch eine Reduktion des Genusses von Kaffee, Bier und Wein (pH-Wert 4 bis 5). Die Säuren der
Früchte (pH-Wert 3 bis 4) kann er mit dem Birchermüsli-Prinzip eliminieren. Dazu weicht er zerdrücktes oder gemahlenes Getreide
(Haferflocken, Leinsamen, Braunhirse, Chiasamen usw.) über Nacht
in Wasser oder Milch ein. Daraus wird ein zäher, mit Mineralien übersättigter Brei. Dieser saugt bei jedem Biss den Saft der Früchte sofort
auf, sodass Letzterer nicht mehr auf die Zähne einwirken kann und
die Zahnhälse sofort nicht mehr schmerzen.
Dr. med. dent.
Walter Weilenmann
Mechanisch orientierte Therapie
Die Zugspannungen lassen sich durch Abflachen der schiefen
Ebenen, Einschleifen von Abflussrillen und Auffüllen der eingesunkenen zentrischen Kontakte mit Kürzung der Antagonisten eliminieren.
Wegen der schwachen Adhäsion ist es vorteilhaft, die Erosionen zirkulär mit einer Retentionsrille zu versehen. Auch das Zentrum der
Erosion soll exkaviert werden. Es ist zwar kariesfrei, aber häufig nur
halbhart und verfärbt (Abb. 1). Die Kavität soll zirkulär an Schmelz
grenzen, um eine erneute Erosion zu verhindern. Damit ist die Präparation zwar nicht minimalinvasiv, dafür aber maximal präventiv
gegen Luxationen. Sie ist meistens völlig schmerzfrei dank der fortgeschrittenen Obliteration der Pulpa.
Zentralstr. 4
8623 Wetzikon, Schweiz
Tel.: +41 44 9303303
w.weilenmann@hispeed.ch
www.zahnarztweilenmann.ch
Infos zum Autor
[19] =>
DTG0421_01-24.pdf
19
PRAXIS
No. 4/2021
Wissenschaftliche Umfrage der ESCI: „Keramikimplantate“
... auch Ihre Erfahrung zählt – nehmen Sie teil!
Zur Umfrage
Keramikimplantate etablieren sich zunehmend in
der modernen zahnärztlichen Implantologie als
Ergänzung zum Behandlungsspektrum mit Titanimplantaten. Ein steigendes Interesse lässt sich nicht
nur aufseiten gesundheitsbewusster Patienten feststellen, auch Zahnärzte interessieren sich zunehmend für die biologischen Vorteile. Inzwischen
liegen vielversprechende kurz- und mittelfristige
Daten zum erfolgreichen Einsatz von Keramikimplantaten vor. Trotzdem wird das Thema teilweise
noch kontrovers diskutiert, da es an entsprechend
langfristigen Daten mangelt. Vor allem aber fehlen
umfassende Erkenntnisse aus dem praktischen Umgang mit Keramikimplantaten und die Erfahrungen
aus der täglichen zahnärztlichen Praxis.
Europa- und
weltweite Umfrage gestartet
Die European Society for Ceramic Implantology (ESCI) möchte dies ändern: mit ihrer europaund weltweiten Umfrage will sie Antworten auf
die wichtigsten Fragen finden und einen Einblick in
den täglichen Umgang mit Keramikimplantaten
ermöglichen. Die Umfrage soll wertvolle Hinweise
für die Weiterentwicklung geben und einen wichtigen Beitrag für die zuverlässige Anwendung von
Keramikimplantaten leisten – letztendlich für den
sicheren Einsatz bei unseren Patienten.
Der Fragenkatalog wurde durch den wissenschaftlichen Beirat der ESCI entworfen und richtet
sich an alle implantologisch tätigen Zahnärzte und
Zahntechniker: sowohl an Anwender von Keramikimplantaten als auch an Anwender von Titanimplantaten. Die Ergebnisse der Umfrage werden
durch die ESCI wissenschaftlich ausgewertet und
in entsprechenden Fachjournalen publiziert oder
den Teilnehmern auf Wunsch auch direkt zugestellt. Die ESCI garantiert eine seriöse, unabhängige und neutrale Aufarbeitung der Antworten
ohne kommerzielle Ziele. Es werden keine datenschutzrelevanten Daten erhoben. Teilnehmer und
Antworten bleiben vollständig anonym.
Umfragepartner
Die Partner der Umfrage spiegeln die Relevanz
des Themas auch in der allgemeinen dentalen Im-
plantologie wider: Deutsche Gesellschaft für Orale
Implantologie (DGOI), Österreichische Gesellschaft für Implantologie (ÖGI), Bundesverband
der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa
(BDIZ EDI), PEERS Expertennetzwerk, Deutsche
Gesellschaft für Umweltzahnmedizin (DEGUZ),
Dental Campus Association, Straumann AG,
Camlog Biotechnologies AG, Nobel Biocare AG,
Dentalpoint AG, Z-Systems AG und COHO Biomedical Technology.
Ziele
Ziel der ESCI-Umfrage ist es, möglichst viele
Teilnehmer ansprechen zu können und somit umfangreiche Daten zu generieren, die ...
• den Markt für Keramikimplantate darzustellen
und zu verstehen helfen;
• die Bereitschaft für den Einsatz von Keramikimplantaten erfassen;
• mögliche Ressentiments gegenüber Keramikimplantaten aufzeigen;
• tatsächliche Verbreitung und Zukunftsperspektive objektivieren können;
• praktische Umsetzung und mögliche vorhandene Probleme im Umgang mit Keramikimplantaten analysieren sollen.
Zielgruppen
• Zahnärzte, Oralchirurgen, MKG-Chirurgen mit
Erfahrung in der Keramikimplantologie
• Zahnärzte, Oralchirurgen, MKG-Chirurgen ohne
Erfahrung in der Keramikimplantologie
• Zahntechniker
Leisten auch Sie Ihren persönlichen Beitrag
zum besseren Verständnis von Keramikimplantaten und nehmen Sie sich fünf bis zehn Minuten
Zeit für die Umfrage!
Gelangen sie direkt zur Umfrage über https://
esci-online.com/umfrage-keramikimplantologie/.
Für Ihre Teilnahme und sofortigen Zugang
scannen Sie einfach den oben stehenden QR-Code
mit ihrem Mobiltelefon. Weitere Informationen
finden Sie unter www.esci-online.com.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Quelle: ESCI
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PRAXIS
No. 4/2021
Neue Patienten im Bereich der Seniorenzahnmedizin
Tragbare Dentaleinheiten von BPR Swiss sind weltweit führend – dank höchster Qualität, bester Leistung und einfachstem Transport.
Die Patientengruppe der Betagten und Pflegebedürftigen steigt stetig. Die immer älter werdenden Menschen haben zunehmend mehr eigene
Zähne und sind häufig mit komplexen Rehabilitationen versorgt (Gaßmann et al. 2021). Durch die
erhöhte Eigenbezahnung und gleichzeitig meist
stark eingeschränkte Mobilität oder Demenz
steigt der Bedarf an mobilen Zahnbehandlungen
bei älteren Patienten. Die aktuelle Fünfte Deutsche
Mundgesundheitsstudie (DMS V) zeigt, im Unterschied zu den jüngeren Alterskohorten, bei der
Altersgruppe der 75- bis 100-Jährigen eine Häufung von Erkrankungen und Problemen. Ein
Hauptgrund: Noch immer wird bei den meisten
Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen die Dentalprophylaxe stark vernachlässigt und die älteren
Menschen werden oft nur für Notfälle zum Zahnarzt gebracht.
Mobile Seniorenzahnmedizin
hat bereits viel erreicht
Diese Fakten zeigen einerseits, dass viele Herausforderungen noch in Angriff genommen werden müssen. „Die Zustände in Altenheimen ohne
mobilen Zahnarzt sind teilweise katastrophal“, so
der Spezialist der Seniorenzahnmedizin Dr. Erhard
Sayk (Kiel). Andererseits haben mobile Zahnärztinnen und Zahnärzte, unterstützt durch BPR
Swiss, in den letzten Jahren bereits viele zahnmedizinische Lücken schließen können, wie Dr. Eric
Develey (La Chaux-de-Fonds) bestätigt: „Ich besuche seit 1995 mit einer tragbaren Behandlungseinheit von BPR Swiss Altenheime. Die Entwicklung
der letzten 20 Jahre war faszinierend anzusehen.
Natürlich muss die Entwicklung gerade bei uns
Zahnärzten noch weitergehen, aber verglichen mit
früher, sind viel mehr Zahnärzte mobil unterwegs.“
Behandlungen auf hohem Niveau
unterstützt durch BPR Swiss
Seit 20 Jahren entwickelt BPR Swiss seine
mobilen Dentaleinheiten kontinuierlich weiter, um
Behandlungen außerhalb der Praxis für den Anwender und den Patienten so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. „Ich war mit meiner BPR Swiss Einheit immer sehr zufrieden und
hatte in über 20 Jahren keine einzige Panne. Die
Leistung und der Komfort der heutigen BPR Swiss
Geräte sind jedoch beeindruckend“, sagt dazu Dr.
Develey. Dies bestätigt auch Prof. Dr. Georg Gaß-
mann (praxisHochschule Köln): „Wichtig sind für
uns bei einer mobilen Einheit in erster Linie handliche Transportierbarkeit, einfache Montierbarkeit,
solide Bauweise, Hygienefähigkeit und am allerwichtigsten eine hohe Leistung bei der Behandlung. Mit dem Smart-Port, der uns bisweilen vergessen lässt, dass es sich um einen mobilen Einsatz handelt, liegen wir sehr nahe am Optimum.“
Angemessene Zahnbehandlungen
für alle Patientengruppen
Die tragbaren Dentaleinheiten von BPR Swiss
sind weltweit dank höchster Qualität, bester Leistung und einfachstem Transport führend. Davon
profitieren Zahnärzte, Dentalhygienikerinnen und
Patienten gleichermaßen, wie Dr. Robeir Saliba
bestätigt: „Flexident ist eines der führenden Unternehmen in Schweden, das seit seiner Gründung
im Jahr 2009 den Dentalmarkt für mobile Zahnmedizin revolutioniert hat. Der Smart-Port von BPR
Swiss hat es uns dabei ermöglicht, eine Kategorie
von Patienten zu erreichen, die sonst nicht die
Möglichkeit hätten, eine angemessene und konti-
Mit dem Smart-Port, der
uns bisweilen vergessen lässt,
dass es sich um einen mobilen
Einsatz handelt, liegen wir
sehr nahe am Optimum.
Prof. Dr. Georg Gaßmann
nuierliche Zahnbehandlung zu erhalten. Mit seiner
Effizienz, seiner einfachen Transportierbarkeit und
seiner zuverlässigen Funktionalität hat er es uns
ermöglicht, eine breite und patientensichere Zahnmedizin anzubieten, die derjenigen in herkömmlichen Zahnarztpraxen entspricht.“
Mehr Informationen dazu: www.bpr-swiss.com/
de/portable-einheiten/smart-port-premium/
BPR Swiss GmbH
Tel.: +41 31 5060606 · www.bpr-swiss.com
Neu: Einer für alle
medflex bringt Zahnärzte, Patienten und alle Behandlungsbeteiligten auf einer Kommunikationsplattform zusammen.
Per Videochats und Text-Messenger mit dem gesamten zahnärztlichen beruflichen Umfeld kommunizieren, datensicher und über eine einzige
Plattform – mit seinem medizinischen Messenger
medflex bietet das schnell wachsende Konstanzer
Health-IT Start-up medflex GmbH jetzt neue Mög-
lichkeiten der digitalen Kommunikation für Zahnärzte. Dabei vereinfacht medflex ihren beruflichen
Informationsaustausch in vier Richtungen – mit
ihren Patienten, mit ihren zahnärztlichen Kollegen
wie Kieferchirurgen oder Kieferorthopäden, mit
Humanmedizinern sowie mit Einrichtungen aus
dem Gesundheitsbereich, darunter Dentallabore
oder Apotheken.
Mit einer Plattform
den Behandlungsalltag vereinfachen
„Mit medflex möchten wir Zahnärzten und
den Behandlern aus den Gesundheitsfachberufen
die Möglichkeit geben, ihre ganze Kommunikation
sicher von einer Plattform aus zu erledigen“, erklärt medflex-Mitgründer und Geschäftsführer
Felix Rademacher die Idee des medizinischen Messengers, „Der ständige Wechsel zwischen verschiedenen Kommunikationsprogrammen sowie
die Suche nach Kollegenkontakten und Dokumenten an unterschiedlichen Orten kostet Zeit, die
Zahnärzte und Behandler im Alltag oft nicht
haben. Mit medflex kann jeder mit jedem kommunizieren, was den Wissensaustausch mit allen
relevanten Behandlern erleichtert und am Ende
durch eine optimale Vernetzung dem Patienten
zugutekommt.“
Sichere, verschlüsselte Kommunikation
Damit medflex zum Austausch medizinischer
Informationen sowie zur Dateiübertragung und
Videosprechstunde sicher genutzt werden kann,
ist der medizinische Messenger DSGVO-konform
und besitzt das ips-Gütesiegel, das von der Initiative D1 der Bundesregierung empfohlen wird.
Zudem ist die Videosprechstunden-Funktion von
medflex nach den Richtlinien der KZBV zertifiziert
und arbeitet mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. medflex kann ohne Installation auf jedem
Endgerät genutzt werden.
Der medizinische Messenger medflex ist im
Jahr 2020 um mehr als das 16-Fache gewachsen.
Mittlerweile nutzen ihn weit über 50.000 Ärzte,
Therapeuten und Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
medflex GmbH
Tel.: +49 7531 80808-0
www.medflex.de
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DTG0421_01-24.pdf
No. 4/2021
21
PRAXIS
Blutkonzentrate im Praxisalltag
Smart Integration Award 2021
Programm ab sofort verfügbar!
Jetzt bewerben für den Wettbewerb für innovative Dentalexpertinnen.
FRANKFURT AM MAIN – Unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Shahram Ghanaati
findet am 17. September 2021 in Frankfurt am
Main zum zweiten Mal der International Blood
Concentrate Day statt. Gegenstand des Symposiums ist der wissenschaftlich fundierte Einsatz
von Blutkonzentraten in der Regenerativen und
Allgemeinen Zahnheilkunde.
Blutkonzentrate werden aus dem patienteneigenen peripheren Blut hergestellt. Dieses bioaktive autologe System optimiert durch die Unterstützung der patienteneigenen Regeneration z. B.
den Erfolg dentaler Implantate. Noch bedeutender
ist der Einsatz von Eigenblutkonzentrat in der
Parodontologie, wenn es z. B. darum geht, die Erhaltung des Zahnes regenerativ zu unterstützen.
Im Rahmen des Symposiums werden die unterschiedlichen Facetten des Einsatzes von Eigenblut-
Endspurt für die Anmeldung zum Smart Integration Award 2021: Dentsply Sirona lädt Dentalexpertinnen ein, ihre visionären Ideen für die Zukunft der Zahnmedizin zu präsentieren. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 28. Juni 2021.
Der Smart Integration Award prämiert Beispiele für optimal verknüpfte Workflows sowie innovative Lösungen, die das Patientenerlebnis verbessern. Der Wettbewerb umfasst die Kategorien
Bildgebung, Behandlungseinheiten, Digital, Kiefer-
zwischen Praxis und Dentallabor bewerben. Die
Beiträge können als Foto, Video, Text oder Skizze
eingereicht werden.
orthopädie, Endodontie, Zahnerhaltung, Zahntechnik, Hygiene, Implantologie, Gerätemanagement,
Design und User Experience.
Eine Jury aus Führungskräften von Dentsply
Sirona und renommierten externen Experten bewertet die Beiträge. Die Preisverleihung ist für
Ende des Jahres 2021 geplant.
smart vernetzte Prozesse zum Einsatz kommen,
ein Bereich, der für mich sehr interessant ist. Und
ich mag den Gedanken, dass der Wettbewerb sich
an Frauen aus aller Welt richtet. Wenn eine
Gruppe Frauen zusammenkommt und über Zahnmedizin spricht, dann ist die Dynamik häufig ganz
anders, weil wir uns öffnen und es uns leichter
fällt, über unsere Schwierigkeiten und Erfolge zu
sprechen.“
Weitere Informationen zum Smart Integration
Award und zur Bewerbung unter: Infos zum Unternehmen
www.dentsplysirona.com/smartintegration-award.
Faszinierendes Konzept
Dr. Ginal Bilimoria aus Auckland, Neuseeland, die 2019 zu den Gewinnerinnen des Smart
Integration Award gehörte: „Das Konzept des
Awards hat mich fasziniert. Es ging um effiziente,
intelligente und integrierte Workflows, bei denen
konzentraten in der modernen Zahnmedizin und
damit der Trend zur Biologisierung des Knochenund Weichgewebes dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.
Kongressbegleitende Workshops am Freitagvormittag runden das Programm ab.
Hinweis: Die Veranstaltung wird entsprechend der
geltenden Hygienerichtlinien durchgeführt!
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig, Deutschland
Tel.: +49 341 48474-308
Fax: +49 341 48474-290
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Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen
Anmeldung
und Programm
Mit dem Award unterstützt Dentsply Sirona
Frauen in allen Bereichen der Zahnmedizin und
bezieht das Wissen und die Visionen von Dentalexpertinnen noch stärker in die Produktentwicklung mit ein. In diesem Jahr können sich erstmals
nicht nur Zahnärztinnen, sondern auch Zahntechnikerinnen mit ihren Ideen zur Zusammenarbeit
Quelle: Dentsply Sirona
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METASYS
Dental-Kompressoren:
Hygienische Druckluft für Praxis und CAD/CAM Systeme
> Medizinprodukte der Risikoklasse IIa
> Geräuscharmer Betrieb mit nur 65 dB
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22
PRODUKTE
No. 4/2021
Turbine mit Protective Shield
Die Weiterentwicklung der Tornado von Bien-Air ist mit einem Schutzschild der besonderen Art ausgestattet.
Mit seiner Kombination aus fortschrittlichen Mikrotechnologien sowie über 60 Jahren Branchenerfahrung steht Bien-Air Dental für kompromisslose Qualität und Zuverlässigkeit. Jetzt untermauert das Schweizer Unternehmen seine Kompetenzen mit der Weiterentwicklung der TornadoTurbine mit einem neuen Protective Shield – entworfen, hergestellt und getestet am globalen
Hauptsitz im alpenländischen Biel.
Weiterentwicklung
am laufenden Band
Bereits seit ihrer Markteinführung 2015 besticht die Tornado-Turbine mit einer innovativen Ausgangsleistung von 30 Watt. Möglich wird
dies mit der SteadyTorque™-Technologie, die eine optimale Luftdruckverteilung und -entweichung
gewährleistet. Behandler profitieren somit von schnelleren zahnmedizinischen Eingriffen und steigern ganz nebenbei auch die
Profitabilität ihrer Praxis. 2018
komplettierte die TornadoS mit
ihrem kleinen Kopf die technische Innovationskraft von BienAir Dental, bevor das Unternehmen zum 60-jährigen Jubiläum
seinen Kunden und sich selbst
mit der Tornado X ein Geschenk
der besonderen Art machte.
auch die robustesten. Getreu dem Unternehmenscredo, die tägliche Arbeit der praktizierenden
Ärzte zu vereinfachen, wurde die Tornado mit
einer besonderen Schutzschicht überzogen: Die
neue, kratzfeste Protective Shield-Beschichtung
hält den Herausforderungen der täglichen, intensiven Nutzung in der Zahnarztpraxis stand. Dieser mittels PVD-Behandlung (Physical Vapor Deposition) erhaltene Schutzschild der neuesten
Generation ist einzigartig auf dem Markt, denn er
bietet maximalen Schutz vor äußeren Einflüssen
und verhindert jegliche Verschleißspuren auf der
Turbinenoberfläche. Doch nicht nur das neue
Schutzschild macht die Tornado-Turbine verlässlich wie nie – auch deren verschleißbeständige
Keramikkugellager garantieren eine längere Lebensdauer. Dank des durchdachten Rotordesigns
wird die Abnutzung der Turbine wesentlich reduziert.
Das Plus an Sicherheit –
auch für Patienten
Während Behandler von den geräuschreduzierenden Eigenschaften des Spraysystems AccuSpray Quattro Mix™ und dem vibrationsdämmenden Spannsystem Accu-Chuck PreciPlus™ profitieren, können sich Patienten doppelt sicher sein:
Dank des Rückschlagventils und des Schutzmechanismus Sealed Head ist das Risiko von Kreuzkontaminationen erheblich reduziert. Zusätzlich verhindert die in den Druckknopf der Turbinenköpfe
integrierte patentierte Überhitzungsschutztechnologie Cool Touch jeglichen Wärmestau und
schützt so vor Verbrennungen in der Mundhöhle.
Fazit
Viele innovative Eigenschaften machen die
Tornado-Turbinen zum optimalen Begleiter im
zahnärztlichen Arbeitsalltag. Dank des neuen Protective Shield haben sie nun eine völlig neue Form
von Rüstung erhalten, die Schutz auch bei intensiver Nutzung verspricht.
Bien-Air Deutschland GmbH
Tel.: +49 761 45574-0
Infos zum Unternehmen
Bien-Air Dental SA
Tel.: +41 32 3446464
www.bienair.com
Unverwüstliche
Beständigkeit
Nun tritt die Innovationsschmiede den Beweis an, dass
die Tornados nicht nur die leistungsstärksten Bien-Air-Turbinen sind, sondern von nun an
Perfekte Bilder ohne Kompromisse
Zähne top –
Unverzichtbar für die Patientenaufklärung und Dokumentation in der modernen Zahnarztpraxis. Zahnzwischenräume flop?
Mit der D-CAM HD S bringt I.C.LERCHER
eine neue Intraoralkamera der Extraklasse auf den Markt, die High-Definition-Aufnahmen mit cleveren und einzigartigen Features neu definiert.
Alles beginnt mit der neu konzipierten und in Handarbeit gefertigten
HD-Optik aus speziellen Glaslinsen.
Kombiniert mit einer auf die jeweilige
Situation angepassten LED-Beleuchtung, projiziert sie unverfälschte Bilder
auf den HD-Sensor. Dank des stufenlosen Fokusrings wird so jeder Moment
gestochen scharf und in einer überwältigenden Brillanz auf Millionen von
Pixeln abgebildet.
Beste Handhabung
Egal ob Rechts- oder Linkshänder,
Ober- oder Unterkiefer, durch berühren
eines der vier einstellbaren Touch-Segmente werden die hochauflösenden
Bilder aufgenommen. Beim Auflegen
des Fingers signalisiert eine kurze Vibration die Bereitschaft der Kamera.
Wird der Finger vom Segment genommen, wird in Bruchteilen von Sekunden
die Helligkeit angepasst und der Zahn
auf Millionen von Bildpunkten festgehalten. Alles, was der Behandler davon
mitbekommt, ist eine erneute kurze
Vibration und das Resultat: ein perfektes Bild.
Das präzise gefertigte Aluminiumgehäuse schmiegt sich wie eine Haut
über die HD-Optik und ermöglicht
durch die lang gezogene Form eine mühelose Anwendung, selbst an schwer
erreichbaren Stellen. Die nahtlose Verarbeitung ohne Vertiefungen unterstreicht die Premiumqualität der Kamera. In Verbindung mit dem konsequenten Verzicht auf Plastikteile,
kann die D-CAM HD S, auch bei täglich
mehrfacher Nutzung, bedenkenlos mit
einem RKI-konformen Desinfektionsmittel gereinigt werden.
Da bei I.C.LERCHER die Innovation
nicht am Ende des USB-Kabels endet,
steht neben einer eigenen Software
zur Darstellung und Speicherung des
Kamerabildes auch eine universelle
Schnittstelle für die direkte Übergabe
der Bilder an die Praxissoftware zur
Verfügung. So finden die perfekten Bilder immer den richtigen Weg. Ganz
einfach und ohne Umwege.
Ob Aufklärung oder Dokumentation, die D-CAM HD S sorgt für aussagekräftige HD-Bilder und erleichtert
so die Patientenaufklärung erheblich.
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Swiss smile punktet mit in between dental tape vom Feinsten!
Wachsfaden „in between dental
tape“, der in einer kleinen eleganten schwarzen Dose immer
zur Hand ist. Der Clou: Er
schmeckt und duftet lecker
nach Minze. Ganz leicht lässt er
sich in die Zwischenräume einfügen. Die entfernten Speisereste sind auf dem schwarzen
Faden gut erkennbar! So klein
wie eine Pillendose passt sie in
Gepflegte Zähne und trotzdem Karies?
Die Speisereste, die in den Zahnzwischenräumen unentdeckt bleiben, richten auf Dauer Schlimmes an: entzündetes Zahnfleisch, Zahnfleischschwund
und Karies. Doch dazu muss es gar
nicht kommen. Swiss smile hat eine
Fülle von außergewöhnlichen Zahncremes und Zahnbürsten zur gründlichen Reinigung. Die elegante Handzahnbürste mit dem praktischen achteckigen Handstück und den Hunderten
von schwarzen und weißen Filamenten
entfernt sanft und gründlich Verfärbungen und Plaque von den Zähnen. Für
die wichtige Reinigung der Zwischenräume gibt es den tollen schwarzen
jedes Schminktäschchen und jede
Handtasche oder Aktentasche.
Eine tolle Idee von den Schweizer
Dentalprofis!
Für Österreich und Deutschland:
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PRODUKTE
No. 4/2021
Hygienische Druckluft für die Praxis und CAD/CAM-Systeme
METASYS Dentalkompressoren entsprechen höchsten qualitativen und medizinischen Standards.
Im METASYS Produktportfolio finden sich neben zentralen Nasssaugsystemen mit Amalgamabscheidung auf Sedimentationsbasis
mit META Air und META CAM Dentalkompressoren weitere Lösungen für den Maschinenraum einer Dentalpraxis.
Der Druckluftversorgung kommt ein hoher Stellenwert zu. Die
Druckluft steht in direktem Kontakt zum Patienten und muss daher
nicht nur technischen, sondern absolut hohen hygienischen Standards Genüge leisten.
METASYS META Air Kompressoren bieten höchste qualitative
und medizinische Standards zum angemessenen Preis. Die innovative Hub- und Motorentechnik ermöglicht einen geräuscharmen und
regelmäßigen Druckaufbau. Besonderes Augenmerk ist dabei auf
die einzigartige Kühltechnik zu legen, welche eine dauerhafte Kühlung von stark beanspruchten Einzelteilen im Motorgehäuse gewährleistet. Die Innenlackierung der Tanks erfolgt mit Komponenten, die in der Lage sind, eine bestmögliche Erhaltung der Luftreserve zu sichern. Ist eine zusätzliche Geräuschsenkung gewünscht,
so kann der Kompressor im passenden Schalldämmschrank geordert
werden.
Alle Modelle der META Air Kompressoren-Linie arbeiten absolut
ölfrei und sind – ausgenommen der Light-Modelle – mit Membrantrocknung und doppelten Filterverfahren ausgestattet. Diese sorgen
für die Bereitstellung von absolut trockener und hygienisch einwandfreier Druckluft. Ein zusätzlicher Betriebsstundenzähler ermöglicht
die genaue Definition der Wartungsintervalle.
METASYS führt neben den META Air Modellen für die Dentalpraxis in seinem Angebot auch leistungsstarke META CAM Kompressoren für den Betrieb von CAD/CAM-Systemen.
Konventionelle Dentalkompressoren im herkömmlichen Druckbereich von 5 bis 7 bar können den Anforderungen vieler dentaler
Frässysteme nicht gerecht werden. CAD/CAM-Frässysteme benötigen oftmals einen Arbeitsdruck von bis zu 10 bar, um z. B. die Sicherheit bei einem Werkzeugtausch zu gewährleisten.
META CAM Kompressoren sind eigens für solche Systeme konzipiert, da sie im Betrieb einen Druckbereich von 8 bis 10 bar sicherstellen. Wie bei META Air Modellen wird ölfreie, trockene und hygienisch einwandfreie Druckluft bereitgestellt, die für die Qualität der
Endprodukte entscheidend ist.
Den passenden Kompressor für viele am Markt erhältliche CAD/
CAM-Systeme findet man anhand des jeweiligen Anforderungsprofils
(Leistung und Fördermenge) des Frässystems.
Seit Jahresbeginn sind alle METASYS Kompressoren aufgrund
ihrer Leistungsparameter als Medizinprodukte der Klasse IIa eingestuft. Nach geltenden Regularien dürfen in Dentalpraxen nur Kompressoren mit IIa-Einstufung zum Einsatz kommen. Infos zum Unternehmen
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Klasse II-Kompositrestaurationen, stellt nun eine neue Linie der Teilmatrizenbänder
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Die 3D Fusion™ Full Curve Matrizenbänder verfügen über ein innovatives Design mit einer radikaleren Kurvatur, die es ermöglicht, das Band weiter um den Zahn
zu schließen, sodass es dem Zahnarzt während des restaurativen Verfahrens nicht
im Weg ist. Diese ausgeprägte Kurvatur verbessert auch insgesamt die Anpassungsmöglichkeiten, sodass es nun einfacher ist, Restaurationen zu fertigen, die sich stärker an der Anatomie des Zahns orientieren.
Zudem wurde mit der neuen Grab-Tab™-Greiflasche, die sich mit jedem Instrument hervorragend kontrollieren lässt, die Platzierung deutlich vereinfacht. Darüber
hinaus sind die neuen Matrizenbänder mit der von Garrison entwickelten SlickBands™ Antihaftbeschichtung ausgestattet. Laut internen Daten reduziert diese
Antihaftbeschichtung die Adhäsion von Bondings und Kompositen um 92 Prozent,
sodass sichergestellt ist, dass sich die Bänder problemlos wieder entfernen lassen,
unabhängig vom jeweiligen Verfahren.
Und schließlich verfügen die bleitoten Bänder über verbesserte subgingivale
Laschen, die Schürzen ähneln; dank der zusätzlichen Länge gleiten sie in den Sulkus
und passen sich besser dem Zahnhals an.
Die 3D Fusion™ Full Curve Matrizenbänder sind Bestandteil eines Teilmatrizensystems. Mit diesen Bändern kann der Zahnarzt das restaurative Verfahren vollständig abschließen und bessere klinische Ergebnisse erzielen. Die Bänder sind als Set
sowie in fünf Größen erhältlich: Pedo/Prämolare, Pedo/Prämolare mit subgingivaler
Lasche, Molare, große Molare und große Molare mit subgingivaler Lasche.
Garrison Dental Solutions
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